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GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim

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<strong>DPolG</strong> Bundespolizei<br />

fordert die Aufgabe der<br />

<strong>GdP</strong>-Vogel-Strauß-Politik<br />

Von Hans-Joachim Zastrow, Vorsitzender des<br />

<strong>DPolG</strong>-Fachverbandes Bundespolizei<br />

Die gravierenden Änderungsabsichten<br />

der Föderalismuskommission<br />

für den öffentlichen<br />

Dienst lassen keinen<br />

Raum für die augenblickliche<br />

platte Polemik<br />

der <strong>GdP</strong>. Es ist ein<br />

deutliches Zeichen von<br />

Inkompetenz in einer<br />

Phase, in der die <strong>DPolG</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> dbb um die Rettung der festgeschriebenen<br />

Grundsätze des Berufsbeamtentums nach<br />

Artikel 33 GG kämpft, in alter Klassenkampfmanier<br />

die Polizeigewerkschaft im dbb ungerechtfertigt<br />

<strong>mit</strong> verbalem Schmutz zu bewerfen.<br />

Auch die <strong>GdP</strong> muss begreifen, dass den Attacken<br />

der Ministerpräsidenten gegen das<br />

Berufsbeamtentum nicht mehr durch bloßes<br />

Aussitzen begegnen werden kann.<br />

Oder kommt es der <strong>GdP</strong> gerade recht, wenn das<br />

Berufsbeamtentum komplett über Bord geworfen<br />

würde, da<strong>mit</strong> die <strong>GdP</strong> dann ihren Gewerkschaftsbeschluss<br />

für ein Streikrecht in der Polizei<br />

durchsetzten kann?<br />

Wer sich auf diesem dünnen Eis bewegt, wird<br />

schnell einbrechen. Denn die Ministerpräsidenten<br />

möchten zwar einerseits den Artikel 33 GG<br />

aufheben und dann die Besoldung und Versorgung<br />

sowie die Beschäftigungsbedingungen der<br />

Polizei durch einfache Gesetzte selber steuern –<br />

im Regelfall also verschlechtern - andererseits<br />

jedoch in den gleichen Gesetzen das Streikverbot<br />

für Beamte regeln.<br />

Klartext: Nach der Streichung des Urlaubsgeldes,<br />

Kürzung des Weihnachtsgeldes und Verlängerung<br />

der Wochenarbeitszeit drohen je nach<br />

Kassenlage des Dienstherren weitere drastische<br />

Einschnitte. Besoldungsstillstand oder sogar –<br />

kürzungen, Aufhebung des Prinzips des Lebenszeitbeamten,<br />

Verlängerung der Lebensarbeitszeit.<br />

Das beste Beispiel bietet <strong>zur</strong>zeit die rot-rot regierte<br />

Bundeshauptstadt Berlin. Hier wird der<br />

Polizeivollzugsdienst ohne Rücksicht auf eine<br />

sichere Versorgung in vollem Umfang erstmalig<br />

im Angestelltenverhältnis geleistet. Gegen diese<br />

zerstörerischen Veränderungen stellt sich nicht<br />

nur die <strong>DPolG</strong> und der dbb, sondern auch ver.di,<br />

die haben eben die Zeichen der Zeit erkannt.<br />

Was aber will die <strong>GdP</strong>?: „Still ruht der See!!“<br />

Die <strong>GdP</strong> hat außer Beschimpfungen derer, die<br />

aktiv antreten Schlimmstes zu verhindern, noch<br />

keinen Vorschlag hervor gebracht. Die <strong>GdP</strong> war<br />

zu den Verhandlungsrunden <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Bundesinnenminister<br />

nicht geladen, <strong>steht</strong> nun in der<br />

„Schmollecke“ und lehnt deshalb schon aus<br />

Prinzip das gemeinsame Eckpunktepapier von<br />

BMI, dbb und ver.di ab. Ohne eigene realistische<br />

2<br />

Vorschläge auf den Tisch zu legen, verfolgt die<br />

<strong>GdP</strong> eine Diffamierungskampagne der Mitbewerbergewerkschaften<br />

des dbb in der Bundespolizei.<br />

Offensichtlich, um verlorengegangene<br />

Mitglieder <strong>zur</strong>ück zu gewinnen. Die <strong>DPolG</strong> fordert<br />

deshalb die <strong>GdP</strong> auf, ihre „Vogel-Strauß<br />

Politik“ aufzugeben und bei aller Unterschiedlichkeit<br />

gewerkschaftlicher Positionen gemeinsame<br />

Wege für den Erhalt eines stabilen öffentlichen<br />

Dienstes zu gehen. Für die <strong>DPolG</strong> bietet<br />

das gemeinsame Eckpunktepapier von dbb,<br />

ver.di und Bundesinnenminister Schily, entgegen<br />

den erwarteten Beschlüssen der Föderalismuskommission,<br />

einen akzeptablen Ansatz.<br />

Mit <strong>dem</strong> Eckpunktepapier ist eine Sicherung des<br />

aktuellen Bezügeniveaus 2006 auf Dauer gesichert:<br />

Jede und Jeder behält seine aktuellen Bezüge,<br />

es wird also kein Cent/Euro gekürzt!!!<br />

Anderen Wasser predigen,<br />

aber selber Wein saufen<br />

Von Michael Schöfer, Stv. Kreisvorsitzender<br />

Der Chef des CDU-<br />

Arbeitnehmerflügels,<br />

Hermann-Josef Arentz,<br />

rügte damals<br />

unter Bezugnahme<br />

auf den so genannten<br />

Mannesmann - Prozess:<br />

"Die selben<br />

Leute, die den ArbeitnehmernBescheidenheitpredigen,<br />

schieben Vorständen<br />

111 Millionen Mark Prämien zu."<br />

(Frankfurter Rundschau vom 23.01.2004) Jetzt<br />

wurde er selbst dabei ertappt. Er soll über längere<br />

Zeit hinweg von RWE jährlich 60.000 Euro -<br />

<strong>mit</strong>hin das Doppelte des hiesigen Durchschnittslohns<br />

arbeitender Menschen - erhalten und darüber<br />

hinaus kostenlos Strom bezogen haben, ohne<br />

eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen.<br />

(<strong>Mannheim</strong>er Morgen vom 07.12.2004)<br />

Nicht schlecht, viele Arbeitnehmer müssen für<br />

ein wesentlich geringeres Einkommen jeden<br />

Morgen <strong>zur</strong> Arbeit gehen. Leider ist Arentz kein<br />

Einzelfall.<br />

Die Politiker belehren das gemeine Volk ständig<br />

darüber, dass es kein Recht auf Faulheit gäbe,<br />

sich Leistung (und keinesfalls die Nichtleistung)<br />

wieder lohnen solle, wir angeblich über unsere<br />

Verhältnisse leben und die Lohnkosten natürlich<br />

viel zu hoch seien. Als Rezepte gegen den vermeintlichen<br />

Niedergang Deutschlands empfehlen<br />

sie uns Arbeitszeitverlängerung, Lohn<strong>zur</strong>ückhaltung<br />

und die Kürzung staatlicher Leistungen.<br />

Sie beklagen das Anspruchs- und Besitzstandsdenken<br />

sowie die weit verbreitete Abzockermentalität<br />

- freilich niemals bei sich selbst,<br />

sondern stets bei anderen.<br />

Fälle, wie den von Arentz, erleben wir bedauerlicherweise<br />

allzu oft. Angesichts dessen wundert<br />

es mich ehrlich gesagt nicht, dass es Deutschland<br />

so schlecht geht. Denn <strong>mit</strong> Heuchelei und<br />

Selbstbedienungsmentalität saniert man keine<br />

Volkswirtschaft. Im Gegenteil, man zerstört sie.<br />

Verteilung von W8-Stellen<br />

Entgegnung auf den Beitrag von PHM Martin<br />

Auffenfeld in der Publikation der <strong>DPolG</strong><br />

<strong>Mannheim</strong> „Standpunkt“ vom 06.12.2004:<br />

Von Axel Richter, Leiter PO / PP <strong>Mannheim</strong><br />

Das von Martin<br />

Auffenfeld in seinem<br />

Beitrag „Verteilung<br />

von W8-<br />

Stellen“ angesprochene<br />

Problem berührt<br />

zwei unterschiedlicheThemenkreise:<br />

zum einen<br />

die besoldungsrechtlicheStellenbewertung,<br />

zum anderen<br />

die beamten-<br />

und laufbahnrechtliche Frage des Aufstiegs in<br />

den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Zu beiden<br />

Aspekten ist einiges <strong>zur</strong> allgemeinen Information<br />

zu sagen:<br />

1. Stellenbewertung<br />

Im Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-<br />

Württemberg ist <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Staatshaushaltsplan<br />

2004 das über lange Jahre erstrebte Ziel, 50 %<br />

aller Stellen im gehobenen PVD zu etatisieren,<br />

erreicht worden. Dieser Landes-Quote exakt entsprechend,<br />

sind auch von den 1096 Planstellen<br />

des Polizeipräsidiums <strong>Mannheim</strong> 548 Stellen im<br />

gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgewiesen.<br />

Schon Mitte der 90er Jahre, als wir noch weit<br />

vom jetzigen Stand entfernt waren, hat sich das<br />

PP <strong>Mannheim</strong> ein verbindliches Regelwerk geschaffen,<br />

in <strong>dem</strong> festgelegt ist, welche Funktionsstellen<br />

bei welcher Organisationseinheit <strong>dem</strong><br />

gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzuordnen<br />

sind. Wir haben dies auf der Basis realistischer<br />

Zahlen getan und nicht mehr Stellen bewertet,<br />

als es die politische Zielsetzung erlaubte.<br />

Daneben galt es auch, eine ausgewogene Verteilung<br />

innerhalb der Dienststelle auf die einzelnen<br />

Organisationseinheiten zu gewährleisten. Dies<br />

haben wir u. a. durch folgende Prinzipien erreicht:<br />

Bei Organisationseinheiten, die in Dienst- oder<br />

Verkehrsgruppen gegliedert sind, sind je nach<br />

Gruppenstärke eine bis zu fünf Stellen <strong>dem</strong> gehobenen<br />

PVD zuzuordnen. Für die Bezirks- und<br />

Postendienste wurde nach Vorwegabzug eines<br />

Sockels von je 3 Stellen pro Revier (Dienstzweigleiter<br />

plus 2 Jugendsachbearbeiter) die<br />

Formel „pro volle 3 Stellen eine im gehobenen<br />

Polizeivollzugsdienst“ gefunden, wobei für jedes<br />

Polizeirevier eine summarische Berechnung erfolgte.<br />

Für die insoweit analog behandelte Verkehrsgruppe<br />

„Unfallflucht-Er<strong>mit</strong>tlungen“ <strong>mit</strong><br />

insgesamt 14 Haushaltsstellen Vollzug ergab<br />

sich so<strong>mit</strong> die Bewertung von 4 Stellen im gehobenen<br />

Polizeivollzugsdienst.<br />

Die derzeitige Stellenbewertungs-Systematik<br />

führt in der Summe zu einer vollen Ausschöpfung<br />

dessen, was haushaltsrechtlich möglich ist.<br />

Eine höhere Bewertung bei einer bestimmten<br />

Organisationseinheit wäre nur bei gleichzeitiger

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