GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim
GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim
GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim
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Stand punkt<br />
Organ der Deutschen Polizeigewerkschaft – <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Offenburger Entschließung Höhepunkt der Scheinheiligkeit<br />
<strong>GdP</strong> <strong>steht</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rücken</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wand</strong><br />
Herbert Adam:<br />
Offenburger Entschließung Höhe der<br />
Scheinheiligkeit / <strong>GdP</strong> <strong>steht</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />
<strong>Rücken</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wand</strong><br />
Hans-Joachim Zastrow:<br />
<strong>DPolG</strong>-Bundespolizei fordert Aufgabe<br />
der <strong>GdP</strong>-Vogel-Strauß-Politik<br />
Michael Schöfer:<br />
Anderen Wasser predigen, aber selber<br />
Wein saufen<br />
Axel Richter:<br />
Verteilung von W8-Stellen / Zum<br />
Beitrag von PHM Martin Auffenfeld<br />
Egon Manz:<br />
Die betriebliche Altersversorgung<br />
durch Entgeltumwandlung<br />
Herbert Adam:<br />
Es gab noch nie Weihnachtsgeld für<br />
Beamte<br />
Klaus Blochmann:<br />
Bekleidung und Ausrüstung der Beamtinnen<br />
und Beamten des Polizeivollzugsdienstes<br />
Wolfgang Rösch:<br />
Informationen <strong>zur</strong> Einmalzahlung von<br />
50 Euro<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Standpunktleser,<br />
Ausgabe Nr. 46 vom 13.12.2004<br />
die <strong>GdP</strong> – Gewerkschaftsbeiräte forderten in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2004 in Offenburg den<br />
Zusammenschluss aller Gewerkschaften im Polizeibereich zu einem Verband. Dies ist ein<br />
Wunsch, den alle im Polizeibereich Tätigen schon seit Jahrzehnten äußerten. Auch Außenstehende<br />
konnten nie verstehen, weshalb es innerhalb der Polizei drei bedeutsame Gewerkschaften gibt.<br />
In der Resolution wird ausgeführt, dass die Dachverbände, bei der <strong>GdP</strong> der DGB, bei der <strong>DPolG</strong><br />
der dbb, nicht in der notwendigen Art und Weise Unterstützung fanden. Das mag für die <strong>GdP</strong><br />
zutreffend sein, keinesfalls aber für die <strong>DPolG</strong>. Für die im dbb zusammengeschlossenen<br />
Einzelgewerkschaften war und ist die gemeinsame Klammer das Berufsbeamtentum. Wir wollen<br />
das Berufsbeamtentum erhalten, der DGB ist in der Frage nicht so konsequent. Die <strong>DPolG</strong> arbeitet<br />
auf allen Ebenen aktiv im Beamtenbund <strong>mit</strong>. Egon Manz ist in Personalunion als Bezirks- und<br />
Kreisvorsitzender der <strong>DPolG</strong> sogar Vorsitzender des Beamtenbundes <strong>Mannheim</strong> und in den<br />
wichtigen Gremien im Lande präsent. Die <strong>DPolG</strong> findet ihre Interessen beim dbb gut vertreten.<br />
Neben den berufspolitischen Aktivitäten des dbb wäre dabei auch das <strong>Mannheim</strong>er Dienstleistungszentrum<br />
<strong>mit</strong> seinen sechs Rechtsanwälten zu nennen, welches sich um die Rechtsprobleme<br />
der Mitglieder unserer Berufsverbände kümmert.<br />
Zu bedenken ist allerdings auch, dass selbst eine einzige Polizeigewerkschaft ohne einen großen<br />
Dachverband wohl erheblich an Bedeutung verlieren wird. Wenn man sich einem Dachverband<br />
angliedern wollte, käme aus meiner Sicht nur der dbb in Frage, denn dort werden die Interessen<br />
aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vertreten, vor allem auch die der Beamten. Ich nehme<br />
nicht an, dass die <strong>GdP</strong> sich vom Berufsbeamtentum abkehren will.<br />
Das Problem der Besoldung, dass in <strong>dem</strong> <strong>GdP</strong>-Resolutionspapier angeschnitten wird, hat die <strong>GdP</strong><br />
wohl <strong>mit</strong> zu verantworten. Seit Jahren fordert die <strong>DPolG</strong> eine besondere Besoldungsordnung P,<br />
ähnlich wie es die Richter und Hochschullehrer haben. Die <strong>GdP</strong> hat dies immer blockiert.<br />
Auch reale Gewerkschaftswelt in <strong>Mannheim</strong> sieht ganz anders aus: Egon Manz war es, der die<br />
Kooperation aller Gewerkschaften betrieb. Die <strong>GdP</strong> war es, die sie wieder verließ. Wir haben im<br />
Standpunkt immer wieder darüber berichtet. So ernst kann es der <strong>GdP</strong> <strong>mit</strong> der Gemeinsamkeit<br />
nicht sein.<br />
Letztlich ist der Offenburger Beschluss noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt zu betrachten.<br />
Ende November 2005 sind Personalratswahlen. Zur Zeit ist es so, dass der <strong>GdP</strong> die Mitglieder<br />
davonlaufen und <strong>zur</strong> <strong>DPolG</strong> überwechseln oder überhaupt nicht mehr gewerkschaftlich organisiert<br />
sind. Dies zwingt die <strong>GdP</strong> dazu, zu agieren, will sie bei den nächsten Personalratswahlen nicht<br />
noch mehr Terrain verlieren. Eine populistische Forderung muss her, die Forderung nach einer<br />
einzigen großen Polizeigewerkschaft. Zugegeben, ich bin auch ein Anhänger davon. Aber nicht zu<br />
<strong>dem</strong> Preis der Loslösung von einem starken Dachverband. Immer wieder habe ich betont, dass ich<br />
keinem Dachverband angehören will, der das Berufsbeamtentum abschaffen will. Wer am Berufsbeamtentum<br />
festhalten will und eine einzige Polizeigewerkschaft will, um so<strong>mit</strong> den Wunsch der<br />
<strong>GdP</strong> zu erfüllen, <strong>dem</strong> bleibt nur eins: Die Gewerkschaft wechseln und in die <strong>DPolG</strong> eintreten.<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Herbert Adam, Stellv. Kreisvorsitzender (Siehe auch den Beitrag auf Seite 2)
<strong>DPolG</strong> Bundespolizei<br />
fordert die Aufgabe der<br />
<strong>GdP</strong>-Vogel-Strauß-Politik<br />
Von Hans-Joachim Zastrow, Vorsitzender des<br />
<strong>DPolG</strong>-Fachverbandes Bundespolizei<br />
Die gravierenden Änderungsabsichten<br />
der Föderalismuskommission<br />
für den öffentlichen<br />
Dienst lassen keinen<br />
Raum für die augenblickliche<br />
platte Polemik<br />
der <strong>GdP</strong>. Es ist ein<br />
deutliches Zeichen von<br />
Inkompetenz in einer<br />
Phase, in der die <strong>DPolG</strong><br />
<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> dbb um die Rettung der festgeschriebenen<br />
Grundsätze des Berufsbeamtentums nach<br />
Artikel 33 GG kämpft, in alter Klassenkampfmanier<br />
die Polizeigewerkschaft im dbb ungerechtfertigt<br />
<strong>mit</strong> verbalem Schmutz zu bewerfen.<br />
Auch die <strong>GdP</strong> muss begreifen, dass den Attacken<br />
der Ministerpräsidenten gegen das<br />
Berufsbeamtentum nicht mehr durch bloßes<br />
Aussitzen begegnen werden kann.<br />
Oder kommt es der <strong>GdP</strong> gerade recht, wenn das<br />
Berufsbeamtentum komplett über Bord geworfen<br />
würde, da<strong>mit</strong> die <strong>GdP</strong> dann ihren Gewerkschaftsbeschluss<br />
für ein Streikrecht in der Polizei<br />
durchsetzten kann?<br />
Wer sich auf diesem dünnen Eis bewegt, wird<br />
schnell einbrechen. Denn die Ministerpräsidenten<br />
möchten zwar einerseits den Artikel 33 GG<br />
aufheben und dann die Besoldung und Versorgung<br />
sowie die Beschäftigungsbedingungen der<br />
Polizei durch einfache Gesetzte selber steuern –<br />
im Regelfall also verschlechtern - andererseits<br />
jedoch in den gleichen Gesetzen das Streikverbot<br />
für Beamte regeln.<br />
Klartext: Nach der Streichung des Urlaubsgeldes,<br />
Kürzung des Weihnachtsgeldes und Verlängerung<br />
der Wochenarbeitszeit drohen je nach<br />
Kassenlage des Dienstherren weitere drastische<br />
Einschnitte. Besoldungsstillstand oder sogar –<br />
kürzungen, Aufhebung des Prinzips des Lebenszeitbeamten,<br />
Verlängerung der Lebensarbeitszeit.<br />
Das beste Beispiel bietet <strong>zur</strong>zeit die rot-rot regierte<br />
Bundeshauptstadt Berlin. Hier wird der<br />
Polizeivollzugsdienst ohne Rücksicht auf eine<br />
sichere Versorgung in vollem Umfang erstmalig<br />
im Angestelltenverhältnis geleistet. Gegen diese<br />
zerstörerischen Veränderungen stellt sich nicht<br />
nur die <strong>DPolG</strong> und der dbb, sondern auch ver.di,<br />
die haben eben die Zeichen der Zeit erkannt.<br />
Was aber will die <strong>GdP</strong>?: „Still ruht der See!!“<br />
Die <strong>GdP</strong> hat außer Beschimpfungen derer, die<br />
aktiv antreten Schlimmstes zu verhindern, noch<br />
keinen Vorschlag hervor gebracht. Die <strong>GdP</strong> war<br />
zu den Verhandlungsrunden <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Bundesinnenminister<br />
nicht geladen, <strong>steht</strong> nun in der<br />
„Schmollecke“ und lehnt deshalb schon aus<br />
Prinzip das gemeinsame Eckpunktepapier von<br />
BMI, dbb und ver.di ab. Ohne eigene realistische<br />
2<br />
Vorschläge auf den Tisch zu legen, verfolgt die<br />
<strong>GdP</strong> eine Diffamierungskampagne der Mitbewerbergewerkschaften<br />
des dbb in der Bundespolizei.<br />
Offensichtlich, um verlorengegangene<br />
Mitglieder <strong>zur</strong>ück zu gewinnen. Die <strong>DPolG</strong> fordert<br />
deshalb die <strong>GdP</strong> auf, ihre „Vogel-Strauß<br />
Politik“ aufzugeben und bei aller Unterschiedlichkeit<br />
gewerkschaftlicher Positionen gemeinsame<br />
Wege für den Erhalt eines stabilen öffentlichen<br />
Dienstes zu gehen. Für die <strong>DPolG</strong> bietet<br />
das gemeinsame Eckpunktepapier von dbb,<br />
ver.di und Bundesinnenminister Schily, entgegen<br />
den erwarteten Beschlüssen der Föderalismuskommission,<br />
einen akzeptablen Ansatz.<br />
Mit <strong>dem</strong> Eckpunktepapier ist eine Sicherung des<br />
aktuellen Bezügeniveaus 2006 auf Dauer gesichert:<br />
Jede und Jeder behält seine aktuellen Bezüge,<br />
es wird also kein Cent/Euro gekürzt!!!<br />
Anderen Wasser predigen,<br />
aber selber Wein saufen<br />
Von Michael Schöfer, Stv. Kreisvorsitzender<br />
Der Chef des CDU-<br />
Arbeitnehmerflügels,<br />
Hermann-Josef Arentz,<br />
rügte damals<br />
unter Bezugnahme<br />
auf den so genannten<br />
Mannesmann - Prozess:<br />
"Die selben<br />
Leute, die den ArbeitnehmernBescheidenheitpredigen,<br />
schieben Vorständen<br />
111 Millionen Mark Prämien zu."<br />
(Frankfurter Rundschau vom 23.01.2004) Jetzt<br />
wurde er selbst dabei ertappt. Er soll über längere<br />
Zeit hinweg von RWE jährlich 60.000 Euro -<br />
<strong>mit</strong>hin das Doppelte des hiesigen Durchschnittslohns<br />
arbeitender Menschen - erhalten und darüber<br />
hinaus kostenlos Strom bezogen haben, ohne<br />
eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen.<br />
(<strong>Mannheim</strong>er Morgen vom 07.12.2004)<br />
Nicht schlecht, viele Arbeitnehmer müssen für<br />
ein wesentlich geringeres Einkommen jeden<br />
Morgen <strong>zur</strong> Arbeit gehen. Leider ist Arentz kein<br />
Einzelfall.<br />
Die Politiker belehren das gemeine Volk ständig<br />
darüber, dass es kein Recht auf Faulheit gäbe,<br />
sich Leistung (und keinesfalls die Nichtleistung)<br />
wieder lohnen solle, wir angeblich über unsere<br />
Verhältnisse leben und die Lohnkosten natürlich<br />
viel zu hoch seien. Als Rezepte gegen den vermeintlichen<br />
Niedergang Deutschlands empfehlen<br />
sie uns Arbeitszeitverlängerung, Lohn<strong>zur</strong>ückhaltung<br />
und die Kürzung staatlicher Leistungen.<br />
Sie beklagen das Anspruchs- und Besitzstandsdenken<br />
sowie die weit verbreitete Abzockermentalität<br />
- freilich niemals bei sich selbst,<br />
sondern stets bei anderen.<br />
Fälle, wie den von Arentz, erleben wir bedauerlicherweise<br />
allzu oft. Angesichts dessen wundert<br />
es mich ehrlich gesagt nicht, dass es Deutschland<br />
so schlecht geht. Denn <strong>mit</strong> Heuchelei und<br />
Selbstbedienungsmentalität saniert man keine<br />
Volkswirtschaft. Im Gegenteil, man zerstört sie.<br />
Verteilung von W8-Stellen<br />
Entgegnung auf den Beitrag von PHM Martin<br />
Auffenfeld in der Publikation der <strong>DPolG</strong><br />
<strong>Mannheim</strong> „Standpunkt“ vom 06.12.2004:<br />
Von Axel Richter, Leiter PO / PP <strong>Mannheim</strong><br />
Das von Martin<br />
Auffenfeld in seinem<br />
Beitrag „Verteilung<br />
von W8-<br />
Stellen“ angesprochene<br />
Problem berührt<br />
zwei unterschiedlicheThemenkreise:<br />
zum einen<br />
die besoldungsrechtlicheStellenbewertung,<br />
zum anderen<br />
die beamten-<br />
und laufbahnrechtliche Frage des Aufstiegs in<br />
den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Zu beiden<br />
Aspekten ist einiges <strong>zur</strong> allgemeinen Information<br />
zu sagen:<br />
1. Stellenbewertung<br />
Im Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-<br />
Württemberg ist <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Staatshaushaltsplan<br />
2004 das über lange Jahre erstrebte Ziel, 50 %<br />
aller Stellen im gehobenen PVD zu etatisieren,<br />
erreicht worden. Dieser Landes-Quote exakt entsprechend,<br />
sind auch von den 1096 Planstellen<br />
des Polizeipräsidiums <strong>Mannheim</strong> 548 Stellen im<br />
gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgewiesen.<br />
Schon Mitte der 90er Jahre, als wir noch weit<br />
vom jetzigen Stand entfernt waren, hat sich das<br />
PP <strong>Mannheim</strong> ein verbindliches Regelwerk geschaffen,<br />
in <strong>dem</strong> festgelegt ist, welche Funktionsstellen<br />
bei welcher Organisationseinheit <strong>dem</strong><br />
gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzuordnen<br />
sind. Wir haben dies auf der Basis realistischer<br />
Zahlen getan und nicht mehr Stellen bewertet,<br />
als es die politische Zielsetzung erlaubte.<br />
Daneben galt es auch, eine ausgewogene Verteilung<br />
innerhalb der Dienststelle auf die einzelnen<br />
Organisationseinheiten zu gewährleisten. Dies<br />
haben wir u. a. durch folgende Prinzipien erreicht:<br />
Bei Organisationseinheiten, die in Dienst- oder<br />
Verkehrsgruppen gegliedert sind, sind je nach<br />
Gruppenstärke eine bis zu fünf Stellen <strong>dem</strong> gehobenen<br />
PVD zuzuordnen. Für die Bezirks- und<br />
Postendienste wurde nach Vorwegabzug eines<br />
Sockels von je 3 Stellen pro Revier (Dienstzweigleiter<br />
plus 2 Jugendsachbearbeiter) die<br />
Formel „pro volle 3 Stellen eine im gehobenen<br />
Polizeivollzugsdienst“ gefunden, wobei für jedes<br />
Polizeirevier eine summarische Berechnung erfolgte.<br />
Für die insoweit analog behandelte Verkehrsgruppe<br />
„Unfallflucht-Er<strong>mit</strong>tlungen“ <strong>mit</strong><br />
insgesamt 14 Haushaltsstellen Vollzug ergab<br />
sich so<strong>mit</strong> die Bewertung von 4 Stellen im gehobenen<br />
Polizeivollzugsdienst.<br />
Die derzeitige Stellenbewertungs-Systematik<br />
führt in der Summe zu einer vollen Ausschöpfung<br />
dessen, was haushaltsrechtlich möglich ist.<br />
Eine höhere Bewertung bei einer bestimmten<br />
Organisationseinheit wäre nur bei gleichzeitiger
Herabstufung von Stellen bei anderen Organisationseinheiten<br />
machbar. Darüber ließe sich<br />
durchaus diskutieren, nur ist der Zeitpunkt denkbar<br />
ungünstig:<br />
Die bevorstehende Verwaltungsreform zum<br />
01.01.2005 bringt zunächst einen enormen Stellenzuwachs<br />
für unsere Dienststelle <strong>mit</strong> sich. Die<br />
hinzukommenden Stellen für das Autobahnpolizeirevier<br />
und die Wasserschutzpolizeistation<br />
sind bisher nicht in der bei uns gewohnten<br />
Weise bewertet und müssen erst noch in das<br />
Gesamtsystem integriert werden. Ferner sind im<br />
Bereich der Zentralen Dienste durch Auflösung<br />
von Wirtschaftskontrolldienst und Einsatzzug<br />
sowie die Unterstellung der Verkehrspolizei<br />
größere organisatorische Umwälzungen <strong>mit</strong><br />
Auswirkungen auf das Stellengerüst zu beachten.<br />
Am schwerwiegendsten ist jedoch die ab 2006<br />
zu erwartende Streichung von Stellen im Gegenzug<br />
für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für<br />
die Beamten, die sich wohl bei allen Organisationseinheiten<br />
unserer Dienststelle negativ auf die<br />
Gesamtstellenzahl auswirken wird. Bei dieser<br />
durch Umbrüche und unklare Perspektiven geprägten<br />
Situation wartet man <strong>mit</strong> einer grundsätzlichen<br />
Änderung bei der Stellenbewertung<br />
besser noch etwas zu.<br />
Daneben ist eine weitere Verbesserung des<br />
Laufbahnanteils des gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />
sicher auf <strong>mit</strong>tlere Sicht nicht ausgeschlossen,<br />
gerade weil unsere Nachbarländer auf<br />
diesem Gebiet schon wesentlich weiter sind.<br />
Konkrete Planungen oder verlässliche politische<br />
Absichtserklärungen fehlen aber noch.<br />
2. Aufstieg in den gehobenen PVD<br />
Auf einem ganz anderen Blatt als das bisher<br />
Ausgeführte <strong>steht</strong>, wie die Stellen im Einzelfall<br />
besetzt werden:<br />
Die Möglichkeit, Stellen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />
<strong>mit</strong> vereinfacht aufgestiegenen<br />
Beamten („Qualifizierungs- oder W8-Programm“)<br />
zu besetzen (oder solchen, die es werden<br />
sollen), ist stets davon abhängig, wie viele<br />
Stellen nicht für die „Unterbringung“ von Fachhochschulabsolventen<br />
(einschl. der Einstellung<br />
von Absolventen des PK-Anwärter-Programms)<br />
benötigt werden. Wegen zeitweise mäßiger Erfolge<br />
in den jährlichen Auswahlverfahren für die<br />
Zulassung zum Fachhochschulstudium hat sich<br />
beim Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong> ein extrem<br />
hoher Anteil von vereinfacht aufgestiegenen Beamten<br />
am geh. PVD entwickelt; eine solche<br />
Struktur ist zumindest im Regierungsbezirk<br />
Karlsruhe, wenn nicht sogar landesweit, einzigartig.<br />
Trotz dieser Situation hat sich das Polizeipräsidium<br />
<strong>Mannheim</strong> im letzten Jahr entschlossen,<br />
weiteren Beamten die Option für den Aufstieg<br />
über „W8“ zu öffnen, teilweise auch außerhalb<br />
des Rahmens der oben angesprochenen Dienstpostenbewertung,<br />
was für eine Übergangszeit<br />
deswegen ermöglicht wird, weil wir bei der<br />
Kriminalpolizei im Moment nicht alle Stellen<br />
des gehobenen Polizeivollzugsdienstes benötigen.<br />
Nur dadurch kommt es (temporär!) zu der<br />
von Martin Auffenfeld angesprochenen Beset-<br />
3<br />
zung einzelner Bezirksdienste zu 50% <strong>mit</strong> Beamten<br />
des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.<br />
Was die Einlösung der zusätzlichen W8-<br />
Optionen betrifft, wurden unsere Erwartungen<br />
leider vorerst gedämpft. Um möglichst alle ausgewählten<br />
Beamten im Jahr 2005 zu den Aufstiegslehrgängen<br />
schicken zu können, hatten wir<br />
für das 1. Halbjahr einen Bedarf von 10 Plätzen<br />
gemeldet. Zugeteilt wurden aber nur 6 Plätze,<br />
und ob im 2. Halbjahr überhaupt Lehrgänge<br />
durchgeführt werden oder das Programm zeitlich<br />
gestreckt wird, <strong>steht</strong> in den Sternen.<br />
In dieser Situation muss der Gedanke an die<br />
Rekrutierung noch weiterer Anwärter für das<br />
W8-Programm <strong>zur</strong>ückgestellt werden. Wir brauchen<br />
zunächst Klarheit über eine eventuelle Regionalisierung<br />
des Zulassungsverfahrens für den<br />
Fachhochschulaufstieg <strong>mit</strong> der Möglichkeit, die<br />
Auswahlentscheidung besser am örtlichen Bedarf<br />
zu orientieren. Ob die Ausbildungskapazität<br />
der Fachhochschule Villingen-Schwenningen<br />
konstant bleibt und ob es z.B. durch Verlängerung<br />
der Lebensarbeitszeit zu völlig neuen Konstellationen<br />
kommt, sind weitere offene Fragen.<br />
Klar ist im Moment so viel: Sowohl für die Stellenbewertung<br />
als auch für die Ausgestaltung der<br />
Karrieremöglichkeiten haben wir feste Prinzipien,<br />
die sich aber nicht <strong>mit</strong> den Verhältnissen<br />
bei anderen Dienststellen <strong>mit</strong> zum Teil riesiger<br />
Fläche vergleichen lassen. Innerhalb unseres Polizeipräsidiums<br />
ist die Gleichbehandlung von<br />
gleichen Sachverhalten dank wohl überlegter<br />
Grundsätze gewährleistet und wird es auch dann<br />
bleiben, wenn wir <strong>mit</strong> mehr Planungssicherheit<br />
das Eine oder Andere neu überdacht haben.<br />
Die betriebliche Altersversorgung<br />
durch Entgeltumwandlung<br />
Von Egon Manz<br />
Der Anspruch unserer<br />
Tarifbeschäftigten auf<br />
eine betriebliche Altersversorgung<br />
durch eine<br />
Entgeltumwandlung gilt<br />
noch nicht für die Beschäftigten<br />
in Bund und<br />
Ländern. Bisher fehlt<br />
allerdings dazu eine entsprechende<br />
umfassende<br />
tarifliche Regelung.<br />
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung<br />
durch Entgeltumwandlung (§1a<br />
BetrAVG). Für Beschäftigte, deren Entgeltanspruch<br />
in einem Tarifvertrag geregelt ist, kann<br />
eine Entgeltumwandlung jedoch nur dann vorgenommen<br />
werden, wenn eine tarifliche Vereinbarung<br />
vorliegt (TV-Vorbehalt gem. § 17 Abs. 3<br />
BetrAVG). Für den Bereich des Bundes und der<br />
Länder liegt <strong>zur</strong>zeit noch keine tarifliche Regelung<br />
<strong>zur</strong> Entgeltumwandlung vor. Für den Fall,<br />
dass die Tarifvertragsparteien eine Änderung der<br />
bestehenden Tarifverträge beschließen, werden<br />
sie durch entsprechende Veröffentlichungen der<br />
Verhandlungsergebnisse informiert.<br />
Es gab noch nie Weih-<br />
nachtsgeld für Beamte<br />
Aus der Trickkiste der Politiker<br />
Von Herbert Adam, Stellv. Kreisvorsitzender<br />
Dieses Jahr fehlt den<br />
Beamten etwas auf<br />
<strong>dem</strong> Gehaltszettel, was<br />
selbst die Betroffenen -<br />
<strong>dem</strong> allgemeinen<br />
Sprachgebrauch angepasst<br />
– Weihnachtsgeld<br />
nannten.<br />
Es gab noch nie ein<br />
Weihnachtsgeld für<br />
Beamte. Zur Erinnerung:<br />
Ende der 70er<br />
Jahre hatte der öffentliche Dienst einen Rückstand<br />
gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />
von rund 18 Prozent. Das haben<br />
damals die Politiker als ungerecht erkannt. Nur<br />
wäre eine Gehaltsanhebung von 18 % politisch<br />
nicht durchsetzbar gewesen. So wurde die Zahlung<br />
einer Sonderzuwendung beschlossen. Aus<br />
zahlungstechnischen Gründen erfolgte die Auszahlung<br />
am Ende des Jahres und erhielt völlig zu<br />
Unrecht die zugeben populäre Bezeichnung<br />
Weihnachtsgeld. Den Begriff findet man weder<br />
in den Tarifverträgen oder den Besoldungsbestimmungen<br />
oder auf den Gehaltszetteln.<br />
Kein Geld für die Beamten vom Stuttgarter Weihnachtsmann<br />
Den allgemeinen Sprachgebrauch „Weihnachtsgeld“<br />
benutzen nun die Damen und Herren aus<br />
der Politik, um sich die Lufthoheit an den<br />
Stammtischen zu erhalten. Der breiten Bevölkerung<br />
wird ver<strong>mit</strong>telt, dass man den Beamten das<br />
Weihnachtsgeld gestrichen hat, gerade so, als<br />
wenn dies eine freiwillige Leistung des Staates<br />
gewesen wäre. Der Beifall der Menge ist ihnen<br />
gewiss. Muss doch auch der „Normalbürger“ auf<br />
sein Weihnachtsgeld verzichten. In Wirklichkeit<br />
hat man die Kluft bei der Einkommensentwicklung<br />
der Beamten und der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />
wieder verbreitert. Man hat<br />
uns also in Wahrheit nicht eine „Gratifikation“<br />
oder eine freiwillige Leistung genommen, sondern<br />
wieder einmal ganz erheblich in die Besol-
dungsstrukturen eingegriffen. Weihnachtsgeld<br />
oder gar ein 14. Monatsgehalt sind für den<br />
„Normalbürger“ freiwillige Leistungen, auf die<br />
in aller Regel kein Rechtsanspruch be<strong>steht</strong>.<br />
Gleichwohl ist sie auch für den Personenkreis<br />
sehr schmerzhaft. Würde man derart in das Gehaltsgefüge<br />
eingreifen wie bei den Beamten, so<br />
kann ich mir die massivsten Proteste der Betroffenen<br />
und ihrer Gewerkschaften vorstellen.<br />
Trotz<strong>dem</strong> wünsche ich allen ein ruhiges Weihnachtsfest<br />
und ein erfolgreiches neues Jahr.<br />
Bekleidung und Ausrüstung<br />
der Beamtinnen und<br />
Beamten des Polizeivollzugsdienstes<br />
Von Klaus Blochmann, Betreuerkoordinator<br />
Aufgrund verschiedener<br />
Anfragen und Diskussionen<br />
zu den nach<br />
genannten Themen veröffentlichen<br />
wir noch<br />
einmal das Antwortschreiben<br />
des Innenministeriums<br />
auf ein entsprechendes<br />
Schreiben<br />
des Stv. Landesvorsitzenden<br />
<strong>DPolG</strong> Thomas<br />
Merklein:<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in <strong>dem</strong> o. g. Schreiben hat Herr Merklein Problematiken<br />
aus <strong>dem</strong> Bereich Dienstkleidung und<br />
Ausrüstung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -<br />
beamten in Baden-Württemberg bei den Punkten<br />
- Neues Holster/Gürtelsystem,<br />
- Materialschaden bei der Stretchhose,<br />
- Dienstkleidung für Halbtagskräfte und<br />
- Rückgabe von Ausrüstungsgegenständen bei<br />
Pensionierung<br />
angesprochen und eine Stellungnahme des LZP<br />
hierzu erbeten. Das LZP hat sich <strong>mit</strong> Schreiben<br />
vom 23.01.2004 zu Recht nur für den zweitgenannten<br />
Punkt als zuständig erklärt und im übrigen<br />
auf das Landespolizeipräsidium verwiesen.<br />
Zu den drei übrigen Punkten nehmen wir wie<br />
folgt Stellung:<br />
Neues Holster/Gürtelsystem<br />
Der Einführung des neuen Holster/Gürtelsystems<br />
sind umfangreiche Anwendererprobungen <strong>mit</strong><br />
Probanden beiderlei Geschlechts, verschiedener<br />
Körpergrößen und Gestalt und unterschiedlicher<br />
Altersgruppen vorausgegangen, bei der gerade<br />
auch die verschiedenen Tätigkeiten im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> der Fahrt im Streifenwagen besondere<br />
Berücksichtigung fanden. Vereinzelt wurde<br />
hierbei berichtet, dass der Sitzkomfort eingeschränkt<br />
und das Anlegen (nicht das Lösen) des<br />
Sicherheitsgurtes im Vergleich zum alten Holster,<br />
das nach vorne abgekippt werden konnte,<br />
erschwert sei. Diese Probleme ergaben sich je-<br />
4<br />
doch bei allen angebotenen Sicherheitsholstern.<br />
Das Ausweichen auf einen anderen Holstertyp<br />
kam nicht in Betracht, da dies den angestrebten<br />
Sicherheitsgewinn (Verhinderung des Verlusts<br />
der Waffe oder des Herausreißens durch andere<br />
Personen) für den Waffenträger hätte entfallen<br />
lassen. Es ist zutreffend, dass die Dienstwaffe<br />
bei <strong>dem</strong> neuen Holster/Gürtelsystem um ca. 10<br />
cm tiefer sitzt; bei einem offen zu tragenden Sicherheitsholster<br />
ist dies jedoch <strong>zur</strong> guten Erreichbarkeit<br />
der Waffe erforderlich. Die Verwendung<br />
verschiedener Holsterstege würde einerseits<br />
die deshalb möglicherweise entstehenden<br />
Unzuträglichkeiten nur bedingt ausgleichen,<br />
andererseits aber zu einer neuen Problematik<br />
führen: Die durch die Verwendung anderer Stege<br />
erreichte höhere Position des Holsters brächte<br />
Schwierigkeiten beim Ziehen der Waffe im Einsatz<br />
<strong>mit</strong> sich, u. a. beim Tragen einer Schutzweste,<br />
die nur durch eine technische Nachrüstung (z.<br />
B. Einbau von Distanzscheiben oder sog. „T-<br />
Spacern“) vermieden werden könnten; dies aber<br />
würde wiederum den Tragekomfort weiter beeinträchtigen.<br />
Bei der Kriminalpolizei <strong>steht</strong> -<br />
neben einem Schulterholster - ein Gürtelholster<br />
für die verdeckte Trageweise <strong>zur</strong> Verfügung, das<br />
im Unterschied zu <strong>dem</strong> „offenen“ Holster für die<br />
Schutzpolizei nicht verstellt werden kann. Bei<br />
nicht lösbaren Trageproblemen aufgrund der individuellen<br />
Körperform kann gemäß <strong>dem</strong><br />
Schreiben des IM - LPP - vom 19.11.2003 („Einführung<br />
von neuen Dienstpistolen und Holstern<br />
für die Polizei des Landes“) im Einzelfall auf ein<br />
anderes genau definiertes Holstermodell <strong>zur</strong>ückgegriffen<br />
werden. Eine Benachteiligung der<br />
Angehörigen der Schutzpolizei können wir<br />
hierbei nicht erkennen.<br />
Dienstkleidung für Halbtagskräfte<br />
Die Reduzierung der jährlichen Gutschrift nach<br />
§ 1 Absatz 2 der Polizeidienstkleidungsverordnung<br />
(PolDKlVO) ergibt sich aus § 2 Abs. 1 S. 2<br />
dieser Regelung in Verbindung <strong>mit</strong> Nr. 6 der<br />
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums<br />
des Innern zum Bundesbesoldungsgesetz<br />
(BBesGVwV). Danach erhält ein<br />
Beamter, dessen regelmäßige Arbeitszeit nach<br />
beamtenrechtlichen Vorschriften ermäßigt ist,<br />
Dienstbezüge entsprechend <strong>dem</strong> Verhältnis der<br />
festgelegten Arbeitszeit <strong>zur</strong> Vollbeschäftigung.<br />
Dieser Grundsatz kann nach wie vor auch auf die<br />
freie Dienstkleidung als Sachbezug angewendet<br />
werden, da einerseits eine Grundausstattung vorhanden<br />
(vgl. hierzu Nr.1.2.5.1 der Verwaltungsvorschrift<br />
<strong>zur</strong> PolDKIVO) und andererseits die<br />
beanspruchung der Dienstkleidung durch die<br />
ermäßigte Dienstzeit geringer ist.<br />
Weltfremd<br />
Eine Anmerkung von Egon Manz <strong>zur</strong><br />
Kürzung des Kleidergeldes:<br />
Wie soll sich ein Kollege/Kollegin, <strong>mit</strong> einer<br />
Teilzeitbeschäftigung bei entsprechender<br />
Kürzung des Bekleidungsbudgets erforderlichenfalls<br />
eine neue Grundausstattung oder<br />
z.B. eine Lederjacke zulegen?<br />
Rückgabe von Ausrüstungsgegenständen<br />
bei Pensionierung<br />
Im Unterschied <strong>zur</strong> über das Bekleidungskonto<br />
bezogenen Dienstkleidung bleiben Sonderkleidung<br />
<strong>mit</strong> Ausnahme der Sportkleidung und die<br />
persönliche Ausrüstung Landeseigentum und<br />
sind beim Ausscheiden aus <strong>dem</strong> Polizeidienst<br />
<strong>zur</strong>ückzugeben (vgl. die Nrn. 1.3.10, 1.5.1 und<br />
1.5.6 der Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong> PolDKlVO).<br />
Es handelt sich hierbei um grundsätzlich mehrfach<br />
wiederverwendbare Gegenstände, die im<br />
Fall ihrer dauerhaften Überlassung ständig neu<br />
beschafft werden müssten. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen<br />
wird das Land als Dienstherr daher<br />
an der Rückhabepflicht festhalten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Werner Oßwald<br />
Informationen <strong>zur</strong> Einmalzahlung<br />
von 50 Euro<br />
Von Wolfgang Rösch, Kreisgeschäftsführer<br />
In den vergangenen Wochen<br />
erhielten wir einige<br />
Nachfragen zu der Einmalzahlung<br />
von 50 Euro,<br />
die <strong>mit</strong> den November -<br />
Bezügen überwiesen<br />
wurden. Dazu einige Erläuterungen:<br />
Aktive Beamte erhalten<br />
nach <strong>dem</strong> Bundesbesoldungs-<br />
und Versorgungsanpassungsgesetz<br />
2003/2004 eine Einmalzahlung<br />
in Höhe von 50 Euro (Anwärter 30 Euro),<br />
ggf. gekürzt entsprechend der Teilzeit, sofern im<br />
Monat November 2004 ein Besoldungsanspruch<br />
be<strong>steht</strong> und das Beamtenverhältnis nicht während<br />
dieses Monats endet.<br />
Versorgungsempfänger (ausgenommen Versorgungsempfänger<br />
der Besoldungsgruppe B 11)<br />
erhalten nach <strong>dem</strong> Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz<br />
2003/2004 eine Einmalzahlung,<br />
sofern am 01. November 2004 ein<br />
Anspruch auf Versorgungsbezüge be<strong>steht</strong>. Die<br />
Einmalzahlung berechnet sich nach <strong>dem</strong> jeweils<br />
maßgebenden Ruhegehaltssatz und Anteilssätzen<br />
des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrags<br />
aus 50 Euro. Hat der Versorgungsempfänger<br />
aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis<br />
oder aus einem zweiten Versorgungsbezug<br />
bereits eine Einmalzahlung erhalten,<br />
wird eine weitere Einmalzahlung nicht gezahlt.<br />
Angestellte und Arbeiter erhalten nach den Tarifverträgen<br />
<strong>zur</strong> Lohnrunde 2003 eine Einmalzahlung<br />
von 50 Euro (Auszubildende 30 Euro),<br />
ggf. gekürzt entsprechend der Teilzeitbeschäftigung,<br />
sofern ein Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis<br />
in der Zeit vom 01.11.2004 bis<br />
30.11.2004 be<strong>steht</strong> und ein Anspruch auf Bezüge<br />
für mindestens einen Tag während dieses Zeitraums.<br />
Ich hoffe, <strong>mit</strong> dieser Information wären alle Unklarheiten<br />
beseitigt.