10.10.2013 Aufrufe

GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim

GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim

GdP steht mit dem Rücken zur Wand - DPolG Kreisverband Mannheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stand punkt<br />

Organ der Deutschen Polizeigewerkschaft – <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Offenburger Entschließung Höhepunkt der Scheinheiligkeit<br />

<strong>GdP</strong> <strong>steht</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Rücken</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wand</strong><br />

Herbert Adam:<br />

Offenburger Entschließung Höhe der<br />

Scheinheiligkeit / <strong>GdP</strong> <strong>steht</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Rücken</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wand</strong><br />

Hans-Joachim Zastrow:<br />

<strong>DPolG</strong>-Bundespolizei fordert Aufgabe<br />

der <strong>GdP</strong>-Vogel-Strauß-Politik<br />

Michael Schöfer:<br />

Anderen Wasser predigen, aber selber<br />

Wein saufen<br />

Axel Richter:<br />

Verteilung von W8-Stellen / Zum<br />

Beitrag von PHM Martin Auffenfeld<br />

Egon Manz:<br />

Die betriebliche Altersversorgung<br />

durch Entgeltumwandlung<br />

Herbert Adam:<br />

Es gab noch nie Weihnachtsgeld für<br />

Beamte<br />

Klaus Blochmann:<br />

Bekleidung und Ausrüstung der Beamtinnen<br />

und Beamten des Polizeivollzugsdienstes<br />

Wolfgang Rösch:<br />

Informationen <strong>zur</strong> Einmalzahlung von<br />

50 Euro<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Standpunktleser,<br />

Ausgabe Nr. 46 vom 13.12.2004<br />

die <strong>GdP</strong> – Gewerkschaftsbeiräte forderten in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2004 in Offenburg den<br />

Zusammenschluss aller Gewerkschaften im Polizeibereich zu einem Verband. Dies ist ein<br />

Wunsch, den alle im Polizeibereich Tätigen schon seit Jahrzehnten äußerten. Auch Außenstehende<br />

konnten nie verstehen, weshalb es innerhalb der Polizei drei bedeutsame Gewerkschaften gibt.<br />

In der Resolution wird ausgeführt, dass die Dachverbände, bei der <strong>GdP</strong> der DGB, bei der <strong>DPolG</strong><br />

der dbb, nicht in der notwendigen Art und Weise Unterstützung fanden. Das mag für die <strong>GdP</strong><br />

zutreffend sein, keinesfalls aber für die <strong>DPolG</strong>. Für die im dbb zusammengeschlossenen<br />

Einzelgewerkschaften war und ist die gemeinsame Klammer das Berufsbeamtentum. Wir wollen<br />

das Berufsbeamtentum erhalten, der DGB ist in der Frage nicht so konsequent. Die <strong>DPolG</strong> arbeitet<br />

auf allen Ebenen aktiv im Beamtenbund <strong>mit</strong>. Egon Manz ist in Personalunion als Bezirks- und<br />

Kreisvorsitzender der <strong>DPolG</strong> sogar Vorsitzender des Beamtenbundes <strong>Mannheim</strong> und in den<br />

wichtigen Gremien im Lande präsent. Die <strong>DPolG</strong> findet ihre Interessen beim dbb gut vertreten.<br />

Neben den berufspolitischen Aktivitäten des dbb wäre dabei auch das <strong>Mannheim</strong>er Dienstleistungszentrum<br />

<strong>mit</strong> seinen sechs Rechtsanwälten zu nennen, welches sich um die Rechtsprobleme<br />

der Mitglieder unserer Berufsverbände kümmert.<br />

Zu bedenken ist allerdings auch, dass selbst eine einzige Polizeigewerkschaft ohne einen großen<br />

Dachverband wohl erheblich an Bedeutung verlieren wird. Wenn man sich einem Dachverband<br />

angliedern wollte, käme aus meiner Sicht nur der dbb in Frage, denn dort werden die Interessen<br />

aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vertreten, vor allem auch die der Beamten. Ich nehme<br />

nicht an, dass die <strong>GdP</strong> sich vom Berufsbeamtentum abkehren will.<br />

Das Problem der Besoldung, dass in <strong>dem</strong> <strong>GdP</strong>-Resolutionspapier angeschnitten wird, hat die <strong>GdP</strong><br />

wohl <strong>mit</strong> zu verantworten. Seit Jahren fordert die <strong>DPolG</strong> eine besondere Besoldungsordnung P,<br />

ähnlich wie es die Richter und Hochschullehrer haben. Die <strong>GdP</strong> hat dies immer blockiert.<br />

Auch reale Gewerkschaftswelt in <strong>Mannheim</strong> sieht ganz anders aus: Egon Manz war es, der die<br />

Kooperation aller Gewerkschaften betrieb. Die <strong>GdP</strong> war es, die sie wieder verließ. Wir haben im<br />

Standpunkt immer wieder darüber berichtet. So ernst kann es der <strong>GdP</strong> <strong>mit</strong> der Gemeinsamkeit<br />

nicht sein.<br />

Letztlich ist der Offenburger Beschluss noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt zu betrachten.<br />

Ende November 2005 sind Personalratswahlen. Zur Zeit ist es so, dass der <strong>GdP</strong> die Mitglieder<br />

davonlaufen und <strong>zur</strong> <strong>DPolG</strong> überwechseln oder überhaupt nicht mehr gewerkschaftlich organisiert<br />

sind. Dies zwingt die <strong>GdP</strong> dazu, zu agieren, will sie bei den nächsten Personalratswahlen nicht<br />

noch mehr Terrain verlieren. Eine populistische Forderung muss her, die Forderung nach einer<br />

einzigen großen Polizeigewerkschaft. Zugegeben, ich bin auch ein Anhänger davon. Aber nicht zu<br />

<strong>dem</strong> Preis der Loslösung von einem starken Dachverband. Immer wieder habe ich betont, dass ich<br />

keinem Dachverband angehören will, der das Berufsbeamtentum abschaffen will. Wer am Berufsbeamtentum<br />

festhalten will und eine einzige Polizeigewerkschaft will, um so<strong>mit</strong> den Wunsch der<br />

<strong>GdP</strong> zu erfüllen, <strong>dem</strong> bleibt nur eins: Die Gewerkschaft wechseln und in die <strong>DPolG</strong> eintreten.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Herbert Adam, Stellv. Kreisvorsitzender (Siehe auch den Beitrag auf Seite 2)


<strong>DPolG</strong> Bundespolizei<br />

fordert die Aufgabe der<br />

<strong>GdP</strong>-Vogel-Strauß-Politik<br />

Von Hans-Joachim Zastrow, Vorsitzender des<br />

<strong>DPolG</strong>-Fachverbandes Bundespolizei<br />

Die gravierenden Änderungsabsichten<br />

der Föderalismuskommission<br />

für den öffentlichen<br />

Dienst lassen keinen<br />

Raum für die augenblickliche<br />

platte Polemik<br />

der <strong>GdP</strong>. Es ist ein<br />

deutliches Zeichen von<br />

Inkompetenz in einer<br />

Phase, in der die <strong>DPolG</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> dbb um die Rettung der festgeschriebenen<br />

Grundsätze des Berufsbeamtentums nach<br />

Artikel 33 GG kämpft, in alter Klassenkampfmanier<br />

die Polizeigewerkschaft im dbb ungerechtfertigt<br />

<strong>mit</strong> verbalem Schmutz zu bewerfen.<br />

Auch die <strong>GdP</strong> muss begreifen, dass den Attacken<br />

der Ministerpräsidenten gegen das<br />

Berufsbeamtentum nicht mehr durch bloßes<br />

Aussitzen begegnen werden kann.<br />

Oder kommt es der <strong>GdP</strong> gerade recht, wenn das<br />

Berufsbeamtentum komplett über Bord geworfen<br />

würde, da<strong>mit</strong> die <strong>GdP</strong> dann ihren Gewerkschaftsbeschluss<br />

für ein Streikrecht in der Polizei<br />

durchsetzten kann?<br />

Wer sich auf diesem dünnen Eis bewegt, wird<br />

schnell einbrechen. Denn die Ministerpräsidenten<br />

möchten zwar einerseits den Artikel 33 GG<br />

aufheben und dann die Besoldung und Versorgung<br />

sowie die Beschäftigungsbedingungen der<br />

Polizei durch einfache Gesetzte selber steuern –<br />

im Regelfall also verschlechtern - andererseits<br />

jedoch in den gleichen Gesetzen das Streikverbot<br />

für Beamte regeln.<br />

Klartext: Nach der Streichung des Urlaubsgeldes,<br />

Kürzung des Weihnachtsgeldes und Verlängerung<br />

der Wochenarbeitszeit drohen je nach<br />

Kassenlage des Dienstherren weitere drastische<br />

Einschnitte. Besoldungsstillstand oder sogar –<br />

kürzungen, Aufhebung des Prinzips des Lebenszeitbeamten,<br />

Verlängerung der Lebensarbeitszeit.<br />

Das beste Beispiel bietet <strong>zur</strong>zeit die rot-rot regierte<br />

Bundeshauptstadt Berlin. Hier wird der<br />

Polizeivollzugsdienst ohne Rücksicht auf eine<br />

sichere Versorgung in vollem Umfang erstmalig<br />

im Angestelltenverhältnis geleistet. Gegen diese<br />

zerstörerischen Veränderungen stellt sich nicht<br />

nur die <strong>DPolG</strong> und der dbb, sondern auch ver.di,<br />

die haben eben die Zeichen der Zeit erkannt.<br />

Was aber will die <strong>GdP</strong>?: „Still ruht der See!!“<br />

Die <strong>GdP</strong> hat außer Beschimpfungen derer, die<br />

aktiv antreten Schlimmstes zu verhindern, noch<br />

keinen Vorschlag hervor gebracht. Die <strong>GdP</strong> war<br />

zu den Verhandlungsrunden <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Bundesinnenminister<br />

nicht geladen, <strong>steht</strong> nun in der<br />

„Schmollecke“ und lehnt deshalb schon aus<br />

Prinzip das gemeinsame Eckpunktepapier von<br />

BMI, dbb und ver.di ab. Ohne eigene realistische<br />

2<br />

Vorschläge auf den Tisch zu legen, verfolgt die<br />

<strong>GdP</strong> eine Diffamierungskampagne der Mitbewerbergewerkschaften<br />

des dbb in der Bundespolizei.<br />

Offensichtlich, um verlorengegangene<br />

Mitglieder <strong>zur</strong>ück zu gewinnen. Die <strong>DPolG</strong> fordert<br />

deshalb die <strong>GdP</strong> auf, ihre „Vogel-Strauß<br />

Politik“ aufzugeben und bei aller Unterschiedlichkeit<br />

gewerkschaftlicher Positionen gemeinsame<br />

Wege für den Erhalt eines stabilen öffentlichen<br />

Dienstes zu gehen. Für die <strong>DPolG</strong> bietet<br />

das gemeinsame Eckpunktepapier von dbb,<br />

ver.di und Bundesinnenminister Schily, entgegen<br />

den erwarteten Beschlüssen der Föderalismuskommission,<br />

einen akzeptablen Ansatz.<br />

Mit <strong>dem</strong> Eckpunktepapier ist eine Sicherung des<br />

aktuellen Bezügeniveaus 2006 auf Dauer gesichert:<br />

Jede und Jeder behält seine aktuellen Bezüge,<br />

es wird also kein Cent/Euro gekürzt!!!<br />

Anderen Wasser predigen,<br />

aber selber Wein saufen<br />

Von Michael Schöfer, Stv. Kreisvorsitzender<br />

Der Chef des CDU-<br />

Arbeitnehmerflügels,<br />

Hermann-Josef Arentz,<br />

rügte damals<br />

unter Bezugnahme<br />

auf den so genannten<br />

Mannesmann - Prozess:<br />

"Die selben<br />

Leute, die den ArbeitnehmernBescheidenheitpredigen,<br />

schieben Vorständen<br />

111 Millionen Mark Prämien zu."<br />

(Frankfurter Rundschau vom 23.01.2004) Jetzt<br />

wurde er selbst dabei ertappt. Er soll über längere<br />

Zeit hinweg von RWE jährlich 60.000 Euro -<br />

<strong>mit</strong>hin das Doppelte des hiesigen Durchschnittslohns<br />

arbeitender Menschen - erhalten und darüber<br />

hinaus kostenlos Strom bezogen haben, ohne<br />

eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen.<br />

(<strong>Mannheim</strong>er Morgen vom 07.12.2004)<br />

Nicht schlecht, viele Arbeitnehmer müssen für<br />

ein wesentlich geringeres Einkommen jeden<br />

Morgen <strong>zur</strong> Arbeit gehen. Leider ist Arentz kein<br />

Einzelfall.<br />

Die Politiker belehren das gemeine Volk ständig<br />

darüber, dass es kein Recht auf Faulheit gäbe,<br />

sich Leistung (und keinesfalls die Nichtleistung)<br />

wieder lohnen solle, wir angeblich über unsere<br />

Verhältnisse leben und die Lohnkosten natürlich<br />

viel zu hoch seien. Als Rezepte gegen den vermeintlichen<br />

Niedergang Deutschlands empfehlen<br />

sie uns Arbeitszeitverlängerung, Lohn<strong>zur</strong>ückhaltung<br />

und die Kürzung staatlicher Leistungen.<br />

Sie beklagen das Anspruchs- und Besitzstandsdenken<br />

sowie die weit verbreitete Abzockermentalität<br />

- freilich niemals bei sich selbst,<br />

sondern stets bei anderen.<br />

Fälle, wie den von Arentz, erleben wir bedauerlicherweise<br />

allzu oft. Angesichts dessen wundert<br />

es mich ehrlich gesagt nicht, dass es Deutschland<br />

so schlecht geht. Denn <strong>mit</strong> Heuchelei und<br />

Selbstbedienungsmentalität saniert man keine<br />

Volkswirtschaft. Im Gegenteil, man zerstört sie.<br />

Verteilung von W8-Stellen<br />

Entgegnung auf den Beitrag von PHM Martin<br />

Auffenfeld in der Publikation der <strong>DPolG</strong><br />

<strong>Mannheim</strong> „Standpunkt“ vom 06.12.2004:<br />

Von Axel Richter, Leiter PO / PP <strong>Mannheim</strong><br />

Das von Martin<br />

Auffenfeld in seinem<br />

Beitrag „Verteilung<br />

von W8-<br />

Stellen“ angesprochene<br />

Problem berührt<br />

zwei unterschiedlicheThemenkreise:<br />

zum einen<br />

die besoldungsrechtlicheStellenbewertung,<br />

zum anderen<br />

die beamten-<br />

und laufbahnrechtliche Frage des Aufstiegs in<br />

den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Zu beiden<br />

Aspekten ist einiges <strong>zur</strong> allgemeinen Information<br />

zu sagen:<br />

1. Stellenbewertung<br />

Im Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-<br />

Württemberg ist <strong>mit</strong> <strong>dem</strong> Staatshaushaltsplan<br />

2004 das über lange Jahre erstrebte Ziel, 50 %<br />

aller Stellen im gehobenen PVD zu etatisieren,<br />

erreicht worden. Dieser Landes-Quote exakt entsprechend,<br />

sind auch von den 1096 Planstellen<br />

des Polizeipräsidiums <strong>Mannheim</strong> 548 Stellen im<br />

gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgewiesen.<br />

Schon Mitte der 90er Jahre, als wir noch weit<br />

vom jetzigen Stand entfernt waren, hat sich das<br />

PP <strong>Mannheim</strong> ein verbindliches Regelwerk geschaffen,<br />

in <strong>dem</strong> festgelegt ist, welche Funktionsstellen<br />

bei welcher Organisationseinheit <strong>dem</strong><br />

gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzuordnen<br />

sind. Wir haben dies auf der Basis realistischer<br />

Zahlen getan und nicht mehr Stellen bewertet,<br />

als es die politische Zielsetzung erlaubte.<br />

Daneben galt es auch, eine ausgewogene Verteilung<br />

innerhalb der Dienststelle auf die einzelnen<br />

Organisationseinheiten zu gewährleisten. Dies<br />

haben wir u. a. durch folgende Prinzipien erreicht:<br />

Bei Organisationseinheiten, die in Dienst- oder<br />

Verkehrsgruppen gegliedert sind, sind je nach<br />

Gruppenstärke eine bis zu fünf Stellen <strong>dem</strong> gehobenen<br />

PVD zuzuordnen. Für die Bezirks- und<br />

Postendienste wurde nach Vorwegabzug eines<br />

Sockels von je 3 Stellen pro Revier (Dienstzweigleiter<br />

plus 2 Jugendsachbearbeiter) die<br />

Formel „pro volle 3 Stellen eine im gehobenen<br />

Polizeivollzugsdienst“ gefunden, wobei für jedes<br />

Polizeirevier eine summarische Berechnung erfolgte.<br />

Für die insoweit analog behandelte Verkehrsgruppe<br />

„Unfallflucht-Er<strong>mit</strong>tlungen“ <strong>mit</strong><br />

insgesamt 14 Haushaltsstellen Vollzug ergab<br />

sich so<strong>mit</strong> die Bewertung von 4 Stellen im gehobenen<br />

Polizeivollzugsdienst.<br />

Die derzeitige Stellenbewertungs-Systematik<br />

führt in der Summe zu einer vollen Ausschöpfung<br />

dessen, was haushaltsrechtlich möglich ist.<br />

Eine höhere Bewertung bei einer bestimmten<br />

Organisationseinheit wäre nur bei gleichzeitiger


Herabstufung von Stellen bei anderen Organisationseinheiten<br />

machbar. Darüber ließe sich<br />

durchaus diskutieren, nur ist der Zeitpunkt denkbar<br />

ungünstig:<br />

Die bevorstehende Verwaltungsreform zum<br />

01.01.2005 bringt zunächst einen enormen Stellenzuwachs<br />

für unsere Dienststelle <strong>mit</strong> sich. Die<br />

hinzukommenden Stellen für das Autobahnpolizeirevier<br />

und die Wasserschutzpolizeistation<br />

sind bisher nicht in der bei uns gewohnten<br />

Weise bewertet und müssen erst noch in das<br />

Gesamtsystem integriert werden. Ferner sind im<br />

Bereich der Zentralen Dienste durch Auflösung<br />

von Wirtschaftskontrolldienst und Einsatzzug<br />

sowie die Unterstellung der Verkehrspolizei<br />

größere organisatorische Umwälzungen <strong>mit</strong><br />

Auswirkungen auf das Stellengerüst zu beachten.<br />

Am schwerwiegendsten ist jedoch die ab 2006<br />

zu erwartende Streichung von Stellen im Gegenzug<br />

für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für<br />

die Beamten, die sich wohl bei allen Organisationseinheiten<br />

unserer Dienststelle negativ auf die<br />

Gesamtstellenzahl auswirken wird. Bei dieser<br />

durch Umbrüche und unklare Perspektiven geprägten<br />

Situation wartet man <strong>mit</strong> einer grundsätzlichen<br />

Änderung bei der Stellenbewertung<br />

besser noch etwas zu.<br />

Daneben ist eine weitere Verbesserung des<br />

Laufbahnanteils des gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />

sicher auf <strong>mit</strong>tlere Sicht nicht ausgeschlossen,<br />

gerade weil unsere Nachbarländer auf<br />

diesem Gebiet schon wesentlich weiter sind.<br />

Konkrete Planungen oder verlässliche politische<br />

Absichtserklärungen fehlen aber noch.<br />

2. Aufstieg in den gehobenen PVD<br />

Auf einem ganz anderen Blatt als das bisher<br />

Ausgeführte <strong>steht</strong>, wie die Stellen im Einzelfall<br />

besetzt werden:<br />

Die Möglichkeit, Stellen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes<br />

<strong>mit</strong> vereinfacht aufgestiegenen<br />

Beamten („Qualifizierungs- oder W8-Programm“)<br />

zu besetzen (oder solchen, die es werden<br />

sollen), ist stets davon abhängig, wie viele<br />

Stellen nicht für die „Unterbringung“ von Fachhochschulabsolventen<br />

(einschl. der Einstellung<br />

von Absolventen des PK-Anwärter-Programms)<br />

benötigt werden. Wegen zeitweise mäßiger Erfolge<br />

in den jährlichen Auswahlverfahren für die<br />

Zulassung zum Fachhochschulstudium hat sich<br />

beim Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong> ein extrem<br />

hoher Anteil von vereinfacht aufgestiegenen Beamten<br />

am geh. PVD entwickelt; eine solche<br />

Struktur ist zumindest im Regierungsbezirk<br />

Karlsruhe, wenn nicht sogar landesweit, einzigartig.<br />

Trotz dieser Situation hat sich das Polizeipräsidium<br />

<strong>Mannheim</strong> im letzten Jahr entschlossen,<br />

weiteren Beamten die Option für den Aufstieg<br />

über „W8“ zu öffnen, teilweise auch außerhalb<br />

des Rahmens der oben angesprochenen Dienstpostenbewertung,<br />

was für eine Übergangszeit<br />

deswegen ermöglicht wird, weil wir bei der<br />

Kriminalpolizei im Moment nicht alle Stellen<br />

des gehobenen Polizeivollzugsdienstes benötigen.<br />

Nur dadurch kommt es (temporär!) zu der<br />

von Martin Auffenfeld angesprochenen Beset-<br />

3<br />

zung einzelner Bezirksdienste zu 50% <strong>mit</strong> Beamten<br />

des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.<br />

Was die Einlösung der zusätzlichen W8-<br />

Optionen betrifft, wurden unsere Erwartungen<br />

leider vorerst gedämpft. Um möglichst alle ausgewählten<br />

Beamten im Jahr 2005 zu den Aufstiegslehrgängen<br />

schicken zu können, hatten wir<br />

für das 1. Halbjahr einen Bedarf von 10 Plätzen<br />

gemeldet. Zugeteilt wurden aber nur 6 Plätze,<br />

und ob im 2. Halbjahr überhaupt Lehrgänge<br />

durchgeführt werden oder das Programm zeitlich<br />

gestreckt wird, <strong>steht</strong> in den Sternen.<br />

In dieser Situation muss der Gedanke an die<br />

Rekrutierung noch weiterer Anwärter für das<br />

W8-Programm <strong>zur</strong>ückgestellt werden. Wir brauchen<br />

zunächst Klarheit über eine eventuelle Regionalisierung<br />

des Zulassungsverfahrens für den<br />

Fachhochschulaufstieg <strong>mit</strong> der Möglichkeit, die<br />

Auswahlentscheidung besser am örtlichen Bedarf<br />

zu orientieren. Ob die Ausbildungskapazität<br />

der Fachhochschule Villingen-Schwenningen<br />

konstant bleibt und ob es z.B. durch Verlängerung<br />

der Lebensarbeitszeit zu völlig neuen Konstellationen<br />

kommt, sind weitere offene Fragen.<br />

Klar ist im Moment so viel: Sowohl für die Stellenbewertung<br />

als auch für die Ausgestaltung der<br />

Karrieremöglichkeiten haben wir feste Prinzipien,<br />

die sich aber nicht <strong>mit</strong> den Verhältnissen<br />

bei anderen Dienststellen <strong>mit</strong> zum Teil riesiger<br />

Fläche vergleichen lassen. Innerhalb unseres Polizeipräsidiums<br />

ist die Gleichbehandlung von<br />

gleichen Sachverhalten dank wohl überlegter<br />

Grundsätze gewährleistet und wird es auch dann<br />

bleiben, wenn wir <strong>mit</strong> mehr Planungssicherheit<br />

das Eine oder Andere neu überdacht haben.<br />

Die betriebliche Altersversorgung<br />

durch Entgeltumwandlung<br />

Von Egon Manz<br />

Der Anspruch unserer<br />

Tarifbeschäftigten auf<br />

eine betriebliche Altersversorgung<br />

durch eine<br />

Entgeltumwandlung gilt<br />

noch nicht für die Beschäftigten<br />

in Bund und<br />

Ländern. Bisher fehlt<br />

allerdings dazu eine entsprechende<br />

umfassende<br />

tarifliche Regelung.<br />

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung<br />

durch Entgeltumwandlung (§1a<br />

BetrAVG). Für Beschäftigte, deren Entgeltanspruch<br />

in einem Tarifvertrag geregelt ist, kann<br />

eine Entgeltumwandlung jedoch nur dann vorgenommen<br />

werden, wenn eine tarifliche Vereinbarung<br />

vorliegt (TV-Vorbehalt gem. § 17 Abs. 3<br />

BetrAVG). Für den Bereich des Bundes und der<br />

Länder liegt <strong>zur</strong>zeit noch keine tarifliche Regelung<br />

<strong>zur</strong> Entgeltumwandlung vor. Für den Fall,<br />

dass die Tarifvertragsparteien eine Änderung der<br />

bestehenden Tarifverträge beschließen, werden<br />

sie durch entsprechende Veröffentlichungen der<br />

Verhandlungsergebnisse informiert.<br />

Es gab noch nie Weih-<br />

nachtsgeld für Beamte<br />

Aus der Trickkiste der Politiker<br />

Von Herbert Adam, Stellv. Kreisvorsitzender<br />

Dieses Jahr fehlt den<br />

Beamten etwas auf<br />

<strong>dem</strong> Gehaltszettel, was<br />

selbst die Betroffenen -<br />

<strong>dem</strong> allgemeinen<br />

Sprachgebrauch angepasst<br />

– Weihnachtsgeld<br />

nannten.<br />

Es gab noch nie ein<br />

Weihnachtsgeld für<br />

Beamte. Zur Erinnerung:<br />

Ende der 70er<br />

Jahre hatte der öffentliche Dienst einen Rückstand<br />

gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />

von rund 18 Prozent. Das haben<br />

damals die Politiker als ungerecht erkannt. Nur<br />

wäre eine Gehaltsanhebung von 18 % politisch<br />

nicht durchsetzbar gewesen. So wurde die Zahlung<br />

einer Sonderzuwendung beschlossen. Aus<br />

zahlungstechnischen Gründen erfolgte die Auszahlung<br />

am Ende des Jahres und erhielt völlig zu<br />

Unrecht die zugeben populäre Bezeichnung<br />

Weihnachtsgeld. Den Begriff findet man weder<br />

in den Tarifverträgen oder den Besoldungsbestimmungen<br />

oder auf den Gehaltszetteln.<br />

Kein Geld für die Beamten vom Stuttgarter Weihnachtsmann<br />

Den allgemeinen Sprachgebrauch „Weihnachtsgeld“<br />

benutzen nun die Damen und Herren aus<br />

der Politik, um sich die Lufthoheit an den<br />

Stammtischen zu erhalten. Der breiten Bevölkerung<br />

wird ver<strong>mit</strong>telt, dass man den Beamten das<br />

Weihnachtsgeld gestrichen hat, gerade so, als<br />

wenn dies eine freiwillige Leistung des Staates<br />

gewesen wäre. Der Beifall der Menge ist ihnen<br />

gewiss. Muss doch auch der „Normalbürger“ auf<br />

sein Weihnachtsgeld verzichten. In Wirklichkeit<br />

hat man die Kluft bei der Einkommensentwicklung<br />

der Beamten und der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />

wieder verbreitert. Man hat<br />

uns also in Wahrheit nicht eine „Gratifikation“<br />

oder eine freiwillige Leistung genommen, sondern<br />

wieder einmal ganz erheblich in die Besol-


dungsstrukturen eingegriffen. Weihnachtsgeld<br />

oder gar ein 14. Monatsgehalt sind für den<br />

„Normalbürger“ freiwillige Leistungen, auf die<br />

in aller Regel kein Rechtsanspruch be<strong>steht</strong>.<br />

Gleichwohl ist sie auch für den Personenkreis<br />

sehr schmerzhaft. Würde man derart in das Gehaltsgefüge<br />

eingreifen wie bei den Beamten, so<br />

kann ich mir die massivsten Proteste der Betroffenen<br />

und ihrer Gewerkschaften vorstellen.<br />

Trotz<strong>dem</strong> wünsche ich allen ein ruhiges Weihnachtsfest<br />

und ein erfolgreiches neues Jahr.<br />

Bekleidung und Ausrüstung<br />

der Beamtinnen und<br />

Beamten des Polizeivollzugsdienstes<br />

Von Klaus Blochmann, Betreuerkoordinator<br />

Aufgrund verschiedener<br />

Anfragen und Diskussionen<br />

zu den nach<br />

genannten Themen veröffentlichen<br />

wir noch<br />

einmal das Antwortschreiben<br />

des Innenministeriums<br />

auf ein entsprechendes<br />

Schreiben<br />

des Stv. Landesvorsitzenden<br />

<strong>DPolG</strong> Thomas<br />

Merklein:<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in <strong>dem</strong> o. g. Schreiben hat Herr Merklein Problematiken<br />

aus <strong>dem</strong> Bereich Dienstkleidung und<br />

Ausrüstung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -<br />

beamten in Baden-Württemberg bei den Punkten<br />

- Neues Holster/Gürtelsystem,<br />

- Materialschaden bei der Stretchhose,<br />

- Dienstkleidung für Halbtagskräfte und<br />

- Rückgabe von Ausrüstungsgegenständen bei<br />

Pensionierung<br />

angesprochen und eine Stellungnahme des LZP<br />

hierzu erbeten. Das LZP hat sich <strong>mit</strong> Schreiben<br />

vom 23.01.2004 zu Recht nur für den zweitgenannten<br />

Punkt als zuständig erklärt und im übrigen<br />

auf das Landespolizeipräsidium verwiesen.<br />

Zu den drei übrigen Punkten nehmen wir wie<br />

folgt Stellung:<br />

Neues Holster/Gürtelsystem<br />

Der Einführung des neuen Holster/Gürtelsystems<br />

sind umfangreiche Anwendererprobungen <strong>mit</strong><br />

Probanden beiderlei Geschlechts, verschiedener<br />

Körpergrößen und Gestalt und unterschiedlicher<br />

Altersgruppen vorausgegangen, bei der gerade<br />

auch die verschiedenen Tätigkeiten im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> der Fahrt im Streifenwagen besondere<br />

Berücksichtigung fanden. Vereinzelt wurde<br />

hierbei berichtet, dass der Sitzkomfort eingeschränkt<br />

und das Anlegen (nicht das Lösen) des<br />

Sicherheitsgurtes im Vergleich zum alten Holster,<br />

das nach vorne abgekippt werden konnte,<br />

erschwert sei. Diese Probleme ergaben sich je-<br />

4<br />

doch bei allen angebotenen Sicherheitsholstern.<br />

Das Ausweichen auf einen anderen Holstertyp<br />

kam nicht in Betracht, da dies den angestrebten<br />

Sicherheitsgewinn (Verhinderung des Verlusts<br />

der Waffe oder des Herausreißens durch andere<br />

Personen) für den Waffenträger hätte entfallen<br />

lassen. Es ist zutreffend, dass die Dienstwaffe<br />

bei <strong>dem</strong> neuen Holster/Gürtelsystem um ca. 10<br />

cm tiefer sitzt; bei einem offen zu tragenden Sicherheitsholster<br />

ist dies jedoch <strong>zur</strong> guten Erreichbarkeit<br />

der Waffe erforderlich. Die Verwendung<br />

verschiedener Holsterstege würde einerseits<br />

die deshalb möglicherweise entstehenden<br />

Unzuträglichkeiten nur bedingt ausgleichen,<br />

andererseits aber zu einer neuen Problematik<br />

führen: Die durch die Verwendung anderer Stege<br />

erreichte höhere Position des Holsters brächte<br />

Schwierigkeiten beim Ziehen der Waffe im Einsatz<br />

<strong>mit</strong> sich, u. a. beim Tragen einer Schutzweste,<br />

die nur durch eine technische Nachrüstung (z.<br />

B. Einbau von Distanzscheiben oder sog. „T-<br />

Spacern“) vermieden werden könnten; dies aber<br />

würde wiederum den Tragekomfort weiter beeinträchtigen.<br />

Bei der Kriminalpolizei <strong>steht</strong> -<br />

neben einem Schulterholster - ein Gürtelholster<br />

für die verdeckte Trageweise <strong>zur</strong> Verfügung, das<br />

im Unterschied zu <strong>dem</strong> „offenen“ Holster für die<br />

Schutzpolizei nicht verstellt werden kann. Bei<br />

nicht lösbaren Trageproblemen aufgrund der individuellen<br />

Körperform kann gemäß <strong>dem</strong><br />

Schreiben des IM - LPP - vom 19.11.2003 („Einführung<br />

von neuen Dienstpistolen und Holstern<br />

für die Polizei des Landes“) im Einzelfall auf ein<br />

anderes genau definiertes Holstermodell <strong>zur</strong>ückgegriffen<br />

werden. Eine Benachteiligung der<br />

Angehörigen der Schutzpolizei können wir<br />

hierbei nicht erkennen.<br />

Dienstkleidung für Halbtagskräfte<br />

Die Reduzierung der jährlichen Gutschrift nach<br />

§ 1 Absatz 2 der Polizeidienstkleidungsverordnung<br />

(PolDKlVO) ergibt sich aus § 2 Abs. 1 S. 2<br />

dieser Regelung in Verbindung <strong>mit</strong> Nr. 6 der<br />

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums<br />

des Innern zum Bundesbesoldungsgesetz<br />

(BBesGVwV). Danach erhält ein<br />

Beamter, dessen regelmäßige Arbeitszeit nach<br />

beamtenrechtlichen Vorschriften ermäßigt ist,<br />

Dienstbezüge entsprechend <strong>dem</strong> Verhältnis der<br />

festgelegten Arbeitszeit <strong>zur</strong> Vollbeschäftigung.<br />

Dieser Grundsatz kann nach wie vor auch auf die<br />

freie Dienstkleidung als Sachbezug angewendet<br />

werden, da einerseits eine Grundausstattung vorhanden<br />

(vgl. hierzu Nr.1.2.5.1 der Verwaltungsvorschrift<br />

<strong>zur</strong> PolDKIVO) und andererseits die<br />

beanspruchung der Dienstkleidung durch die<br />

ermäßigte Dienstzeit geringer ist.<br />

Weltfremd<br />

Eine Anmerkung von Egon Manz <strong>zur</strong><br />

Kürzung des Kleidergeldes:<br />

Wie soll sich ein Kollege/Kollegin, <strong>mit</strong> einer<br />

Teilzeitbeschäftigung bei entsprechender<br />

Kürzung des Bekleidungsbudgets erforderlichenfalls<br />

eine neue Grundausstattung oder<br />

z.B. eine Lederjacke zulegen?<br />

Rückgabe von Ausrüstungsgegenständen<br />

bei Pensionierung<br />

Im Unterschied <strong>zur</strong> über das Bekleidungskonto<br />

bezogenen Dienstkleidung bleiben Sonderkleidung<br />

<strong>mit</strong> Ausnahme der Sportkleidung und die<br />

persönliche Ausrüstung Landeseigentum und<br />

sind beim Ausscheiden aus <strong>dem</strong> Polizeidienst<br />

<strong>zur</strong>ückzugeben (vgl. die Nrn. 1.3.10, 1.5.1 und<br />

1.5.6 der Verwaltungsvorschrift <strong>zur</strong> PolDKlVO).<br />

Es handelt sich hierbei um grundsätzlich mehrfach<br />

wiederverwendbare Gegenstände, die im<br />

Fall ihrer dauerhaften Überlassung ständig neu<br />

beschafft werden müssten. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen<br />

wird das Land als Dienstherr daher<br />

an der Rückhabepflicht festhalten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Werner Oßwald<br />

Informationen <strong>zur</strong> Einmalzahlung<br />

von 50 Euro<br />

Von Wolfgang Rösch, Kreisgeschäftsführer<br />

In den vergangenen Wochen<br />

erhielten wir einige<br />

Nachfragen zu der Einmalzahlung<br />

von 50 Euro,<br />

die <strong>mit</strong> den November -<br />

Bezügen überwiesen<br />

wurden. Dazu einige Erläuterungen:<br />

Aktive Beamte erhalten<br />

nach <strong>dem</strong> Bundesbesoldungs-<br />

und Versorgungsanpassungsgesetz<br />

2003/2004 eine Einmalzahlung<br />

in Höhe von 50 Euro (Anwärter 30 Euro),<br />

ggf. gekürzt entsprechend der Teilzeit, sofern im<br />

Monat November 2004 ein Besoldungsanspruch<br />

be<strong>steht</strong> und das Beamtenverhältnis nicht während<br />

dieses Monats endet.<br />

Versorgungsempfänger (ausgenommen Versorgungsempfänger<br />

der Besoldungsgruppe B 11)<br />

erhalten nach <strong>dem</strong> Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz<br />

2003/2004 eine Einmalzahlung,<br />

sofern am 01. November 2004 ein<br />

Anspruch auf Versorgungsbezüge be<strong>steht</strong>. Die<br />

Einmalzahlung berechnet sich nach <strong>dem</strong> jeweils<br />

maßgebenden Ruhegehaltssatz und Anteilssätzen<br />

des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrags<br />

aus 50 Euro. Hat der Versorgungsempfänger<br />

aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis<br />

oder aus einem zweiten Versorgungsbezug<br />

bereits eine Einmalzahlung erhalten,<br />

wird eine weitere Einmalzahlung nicht gezahlt.<br />

Angestellte und Arbeiter erhalten nach den Tarifverträgen<br />

<strong>zur</strong> Lohnrunde 2003 eine Einmalzahlung<br />

von 50 Euro (Auszubildende 30 Euro),<br />

ggf. gekürzt entsprechend der Teilzeitbeschäftigung,<br />

sofern ein Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis<br />

in der Zeit vom 01.11.2004 bis<br />

30.11.2004 be<strong>steht</strong> und ein Anspruch auf Bezüge<br />

für mindestens einen Tag während dieses Zeitraums.<br />

Ich hoffe, <strong>mit</strong> dieser Information wären alle Unklarheiten<br />

beseitigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!