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FAZ: Deutsche werdet grausamer - DPolG Kreisverband Mannheim

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on Karlsruhe – Ärztlicher Dienst/Freie Heilfürsorge<br />

– der richtige Ansprechpartner sei. Dort<br />

bekam ich zur Auskunft, dass die Stuttgarter<br />

keine Ahnung hätten und die ganze Sache immer<br />

noch bei der Beihilfeabteilung bearbeitet werden<br />

würde. Bei dem erneuten Rückruf dort verwandelte<br />

sich die zuvor nett Auskunft gebende<br />

schwäbische weibliche Stimme der Sachbearbeiterin<br />

in einen kleinen Vulkan und ich musste mir<br />

anhören, dass die in Karlsruhe wohl nicht fähig<br />

wären die neuen Regeln sachgerecht umzusetzen.<br />

Nun stand ich da; ich armer Tropf und wusste<br />

nicht mehr wohin ich mich wenden sollte. Von<br />

meinem Bruder, einem Allianz-Fachkaufmann<br />

für Versicherungswesen habe ich dann erfahren,<br />

dass er einen Kollegen als Kunden betreut, welcher<br />

ähnliche Aussagen bei seinen Recherchen<br />

erhalten hat. Zum Einen hat er zur Auskunft bekommen,<br />

dass mit den 13 Euro alles abgedeckt<br />

sei, wobei ein anderer Sachbearbeiter einer anderen<br />

Behörde meinte, dass es sich voraussichtlich<br />

nur um 50 Prozent der Wahlleistungen (Chefarzt<br />

plus Zweibettzimmer) handeln könnte.<br />

Als mein Sohn am 05.04.2004 geboren wurde,<br />

sprach ich die Verwaltung des KKH Schwetzingen<br />

auf die Kostenproblematik an. Dort bekam<br />

ich zur Auskunft, dass Polizeibeamte doch bisher<br />

all diese Wahlleistungen immer voll bezahlt<br />

bekommen hätten und dies auch weiterhin so sei.<br />

So hat meine Lebenspartnerin Tina Saliger (sie<br />

verrichtet ebenfalls Vollzugsdienst beim Polizeirevier.<br />

<strong>Mannheim</strong>-Neckarau) in gutem Glauben<br />

einen Wisch unterschrieben auf dem sie Chefarztbehandlung<br />

und Zweibettzimmer wünschte.<br />

Im Nachhinein bekamen wir eine privatärztliche<br />

Chefarztrechung und dachten mit dem Abschluss<br />

der 13.-Euro alles abgedeckt zu haben.<br />

Fehleinschätzung !!!!!!!<br />

Mit den monatlichen 13.-Euro werden die Wahlleistungen<br />

nur zu 50 Prozent von der Freien<br />

Heilfürsorge, wenn die Rechnung dort eingereicht<br />

wird, übernommen. Auf dem Rest der<br />

Kosten bleiben wir sitzen, da wir keine private<br />

zusätzliche Abdeckung der restlichen 50 Prozent<br />

abgeschlossen hatten.<br />

Wie auch ? Keiner hat uns ja richtig aufklären<br />

können, was dieses Thema betrifft. Bei uns sind<br />

es „nur“ mehrere hundert Euro, die wir aus eigener<br />

Tasche blechen dürfen, doch von einer Kollegin<br />

aus meiner Dienststelle weiß ich, dass sie<br />

über 3000.- Euro nach einer OP selbst tragen<br />

darf.<br />

Ich hatte nun in den letzten Tagen ein Gespräch<br />

mit meinem DEBEKA-Berater, der Licht in das<br />

dunkle Geflecht der 13.-Eurp-Problematik<br />

brachte. Jetzt weiß ich auch, dass eine Anwartschaftversicherung<br />

weiter wichtig ist, denn diese<br />

deckt nach Beendigung der aktiven Beamtenlaufbahn<br />

die restlichen 50 Prozent der Wahlleistungen<br />

ab. Weiterhin hat er mir erklärt, dass ich<br />

bei Abschluss der 13.- Euro bei stationärem<br />

Aufenthalt von der Freien Heilfürsorge für die<br />

Nichtinanspruchnahme der Wahlleistung Zweibettzimmer<br />

11.- Euro täglich und bei Nichtinan-<br />

3<br />

spruchnahme der Chefarztbehandlung 14.- Euro<br />

täglich zurückerstattet bekomme.<br />

Er war über meine Unsicherheit sehr verwundert,<br />

denn bei seinen Besuchen auf diversen<br />

<strong>Mannheim</strong>er Dienststellen habe er unverbindlich<br />

das Thema ansprechen wollen und hätte überall<br />

zur Antwort bekommen: „ Wir wissen alles ! „<br />

Nur für die, die nicht so Allwissend sind, sollte<br />

dieser Leserbrief gedacht sein.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Gregor Bentzinger<br />

Hinweis:<br />

Auf dem „Blauen Brett“ der Homepage<br />

des <strong>DPolG</strong>-<strong>Kreisverband</strong>es <strong>Mannheim</strong> ist<br />

ein Aufsatz von Wolfgang Rösch zum<br />

Thema 13-Euro-Problematik und Krankenversorgung<br />

eingestellt.<br />

Umgang mit Dienstwaffen:<br />

Polizeibeamter haftet für<br />

Hörschaden eines Kollegen<br />

Von Martin Schembera,<br />

Kreisbeauftragter für Einsatzsicherheit<br />

Das OVG in Koblenz<br />

fällte Anfang Juni<br />

2004 folgende Entscheidung:<br />

Ein Polizeibeamter,<br />

der den<br />

Ladezustand einer<br />

Dienstwaffe im geschlossenen<br />

Raum<br />

außerhalb der Ladeecke<br />

überprüft und<br />

dadurch einen Dritten<br />

verletzt, kann vom<br />

Dienstherrn zur Erstattung<br />

der Arztkosten und der für die Dauer der<br />

Krankschreibung fort gezahlten Dienstbezüge<br />

voll herangezogen werden.<br />

Bereits im November 2001 fand in der Dienststelle<br />

des betreffenden Beamten eine routinemäßige<br />

Waffenrevision statt, zu deren Vorbereitung<br />

der Beamte seine Dienstwaffe reinigen wollte.<br />

Als er den Schlitten zurückzog, um die Waffe zu<br />

zerlegen, wurde eine Patrone ausgeworfen. Beim<br />

anschließenden Versuch, das Magazin aus der<br />

Waffe zu entnehmen, löste sich ein Schuss und<br />

schlug in den Fußboden ein. Das dadurch verursachte<br />

Knallgeräusch rief bei einem im selben<br />

Raum anwesenden Kollegen des Beamten einen<br />

beidseitigen Tinnitus hervor. Die vom Dienstherrn<br />

an den geschädigten Beamten geleisteten<br />

Zahlungen beliefen sich auf 1.750,00 €. Das<br />

betreffende Bundesland forderte von dem Beamten<br />

Erstattung dieses Betrages. Die dagegen erhobene<br />

Klage blieb sowohl in erster Instanz vor<br />

dem Verwaltungsgericht Koblenz als auch jetzt<br />

in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht<br />

ohne Erfolg.<br />

Zu den Dienstpflichten des Polizeibeamten gehöre<br />

es, mit seiner Dienstwaffe so umzugehen,<br />

dass niemand unnötig gefährdet oder geschädigt<br />

werde, betonten die Richter des Oberverwal-<br />

tungsgerichts. Dies gelte in besonderem Maße<br />

beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen. Er<br />

habe grob fahrlässig gehandelt und müsse für<br />

den Schaden einstehen. Weitere Rechtsmittel<br />

sind gegen diesen Beschluss nicht mehr gegeben.<br />

Der Beschluss vom 8. Juni 2004 hat das<br />

Aktenzeichen: 2 A 11972/03.OVG.<br />

Sicherheit bei sportlichen<br />

Großveranstaltungen<br />

Interview mit dem Bundesinnenminister<br />

Otto Schily<br />

Aufgeschnappt von Gerd Stimm,<br />

Kreisorganisationsbeauftragter<br />

Die Europameisterschaft<br />

bringt zwangsläufig<br />

Probleme mit<br />

übermütigen Fußballfans<br />

besonders aber in<br />

Portugal. Ist auch Terrorismusgefahrgegeben?<br />

Der Tagesspiegel<br />

in einem Gespräch am<br />

10.6.04 mit dem Bundesinnenminister<br />

Otto<br />

Schily zu den Sicherheitsthemen:<br />

Die Fußball-EM in Portugal dürfte Sie nicht<br />

nur als Sportminister interessieren.<br />

Auch als Innenminister, richtig. Die Sicherheit<br />

von Sportveranstaltungen wird immer wichtiger.<br />

Die Portugiesen nehmen das sehr ernst. Ich bin<br />

froh, dass in Großbritannien bereits scharfe<br />

Maßnahmen gegen Hooligans ergriffen wurden.<br />

Auch wir sorgen dafür, dass gewalttätige Fans<br />

aus Deutschland möglichst nicht nach Portugal<br />

anreisen.<br />

Wie wollen Sie das machen?<br />

Bereits im Vorfeld setzen die Landespolizeien<br />

präventive Maßnahmen wie Gefährdeansprachen<br />

oder Ausreisebeschränkungen ein. Das hat sich<br />

bei der Euro 2000 sehr bewährt. Wir haben außerdem<br />

eine eigene Polizeidelegation in Portugal,<br />

die die Szene gut kennt und die den portugiesischen<br />

Sicherheitsbehörden hilft, potenzielle<br />

Täter von Stadien und Innenstädten fernzuhalten.<br />

Kann man so gigantische Sportveranstaltungen<br />

wie eine Fußball-EM oder Olympische<br />

Spiele hundertprozentig sichern?<br />

Hundertprozentige Sicherheit kann es nie geben.<br />

Kurz nach den Anschlägen am 11. September<br />

2001 haben die Amerikaner die Olympischen<br />

Spiele in Salt Lake City organisiert. Dabei wurde<br />

eine hohe Sicherheit gewährleistet, ohne dass die<br />

Spiele und deren Stimmung beeinträchtigt wurden.<br />

Daraus können wir lernen.<br />

Was können Sie lernen?<br />

Die Art und Weise, wie die Kontrollen in Amerika<br />

durchgeführt wurden, war vorbildlich. Alle<br />

Ordner waren freundlich, sie haben trotz aller<br />

Akribie gelächelt oder eine nette Bemerkung<br />

gemacht. Strenge Sicherheitskontrollen durch<br />

freundliche Sicherheitskontrolleure - dafür haben

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