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Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

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Vorräte<br />

Unter den Vorräten werden <strong>Post</strong>wertzeichen und Ersatzteile für Förder- und<br />

Sortieranlagen in den Frachtzentren des UB EXPRESS mit einem Festwert, die<br />

übrigen Hilfs- und Betriebsstoffe mit gleitenden bzw. gewogenen Durchschnittspreisen<br />

oder den niedrigeren Tagespreisen zum Bilanzstichtag angesetzt.<br />

Die Waren sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit gleitenden Durchschnittspreisen<br />

unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.<br />

Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen in angemessenem Umfang<br />

angesetzt.<br />

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert<br />

abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.<br />

Eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos<br />

wird seit dem Geschäftsjahr 2003 infolge Angleichung an die IFRS-Vorschriften<br />

nicht mehr gebildet. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch die<br />

pauschalierte Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.<br />

In Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit dem maßgeblichen<br />

Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag<br />

erfolgt die Bewertung ggf. zum niedrigeren Stichtagskurs gemäß dem<br />

Niederstwertprinzip. Soweit kursgesicherte Fremdwährungsforderungen vorliegen,<br />

werden diese grundsätzlich auch mit dem Stichtagskurs bewertet. Hierbei<br />

werden gegenläufige Effekte aus Sicherungsgeschäften berücksichtigt.<br />

Wertpapiere<br />

Wertpapiere werden zum Anschaffungskurs bzw. zum niedrigeren Kurs am<br />

Bilanzstichtag angesetzt.<br />

Flüssige Mittel<br />

Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände und Schecks werden mit<br />

dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Devisenkurs<br />

am Stichtag bewertet.<br />

Rückstellungen<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />

Die Rückstellungen für Pensionen werden aufgrund versicherungsmathematischer<br />

Gutachten gebildet. Die Berechnungen entsprechen § 6a EStG. Als Rechnungsgrundlage<br />

für die Ermittlung der Rückstellungen dienen die Richttafeln<br />

2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinssatz von 6% .<br />

Die Verpflichtungen zur Nachversicherung gemäß Artikel 131 Grundgesetz<br />

und aus sonstigen Anlässen werden seit dem Gj. 2005 unter den sonstigen<br />

Rückstellungen ausgewiesen.<br />

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