Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
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4 Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß<br />
§§ 252 und 253 <strong>HGB</strong> wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert<br />
angewandt. Ausnahmen werden in den nachfolgenden Abschnitten<br />
gesondert dargestellt.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren<br />
Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung<br />
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.<br />
Sachanlagen<br />
Materielle Vermögenswerte, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt<br />
werden, sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich der<br />
Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen<br />
bewertet.<br />
Erhaltene Zuschüsse werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer der Sachanlagen<br />
aufgelöst.<br />
Seit dem Wegfall der steuerlichen Vereinfachungsregel zum 01. Januar 2004<br />
erfolgt die Abschreibung des beweglichen Sachanlagevermögens zeitgenau ab<br />
dem Zugangsmonat.<br />
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe<br />
abgeschrieben und als Abgang behandelt.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 <strong>HGB</strong> erfolgten ausschließlich<br />
bei den Immobilien.<br />
Wertaufholungen gemäß § 280 <strong>HGB</strong> waren nicht vorzunehmen.<br />
Finanzanlagen<br />
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind mit den<br />
Anschaffungskosten angesetzt.<br />
Anteile und Beteiligungen an ausländischen verbundenen Unternehmen in<br />
Fremdwährung werden mit dem aktuellen Umrechnungskurs zum Erwerbszeitpunkt<br />
bilanziert. Wurden Zugänge hinsichtlich ihres Währungsrisikos gesichert,<br />
werden diese mit dem Sicherungskurs angesetzt.<br />
Die Anschaffungskosten langfristiger unter- bzw. nicht verzinslicher Ausleihungen<br />
entsprechen deren Barwert zum Ausgabezeitpunkt. Die übrigen Darlehen<br />
werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aufzinsungsbeträge sind unter<br />
den Zugängen ausgewiesen.<br />
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