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Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

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4 Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß<br />

§§ 252 und 253 <strong>HGB</strong> wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert<br />

angewandt. Ausnahmen werden in den nachfolgenden Abschnitten<br />

gesondert dargestellt.<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren<br />

Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung<br />

planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.<br />

Sachanlagen<br />

Materielle Vermögenswerte, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt<br />

werden, sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich der<br />

Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen<br />

bewertet.<br />

Erhaltene Zuschüsse werden unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer der Sachanlagen<br />

aufgelöst.<br />

Seit dem Wegfall der steuerlichen Vereinfachungsregel zum 01. Januar 2004<br />

erfolgt die Abschreibung des beweglichen Sachanlagevermögens zeitgenau ab<br />

dem Zugangsmonat.<br />

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe<br />

abgeschrieben und als Abgang behandelt.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 <strong>HGB</strong> erfolgten ausschließlich<br />

bei den Immobilien.<br />

Wertaufholungen gemäß § 280 <strong>HGB</strong> waren nicht vorzunehmen.<br />

Finanzanlagen<br />

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind mit den<br />

Anschaffungskosten angesetzt.<br />

Anteile und Beteiligungen an ausländischen verbundenen Unternehmen in<br />

Fremdwährung werden mit dem aktuellen Umrechnungskurs zum Erwerbszeitpunkt<br />

bilanziert. Wurden Zugänge hinsichtlich ihres Währungsrisikos gesichert,<br />

werden diese mit dem Sicherungskurs angesetzt.<br />

Die Anschaffungskosten langfristiger unter- bzw. nicht verzinslicher Ausleihungen<br />

entsprechen deren Barwert zum Ausgabezeitpunkt. Die übrigen Darlehen<br />

werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aufzinsungsbeträge sind unter<br />

den Zugängen ausgewiesen.<br />

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