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Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

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Anhang <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> 31.12.2005<br />

1 Grundlagen der<br />

Rechnungslegung<br />

2 Währungsumrechnungen<br />

3 Gliederung der Bilanz<br />

und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> zum 31. Dezember 2005 der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG wurde<br />

nach den handelsrechtlichen (§§ 238 ff, §§ 264 ff <strong>HGB</strong>) und aktienrechtlichen<br />

Rechnungslegungsvorschriften erstellt.<br />

Als Mutterunternehmen des Konzerns <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> World Net erstellt die<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG nach § 315a Abs. 1 <strong>HGB</strong> einen Konzernabschluss auf<br />

Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS). Auf die<br />

Aufstellung eines nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Konzernabschlusses<br />

wird daher verzichtet.<br />

Die im <strong>Jahresabschluss</strong> auszuweisenden Fremdwährungsforderungen und<br />

liquiden Mittel in fremder Währung sowie die Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />

werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei nicht kursgesicherten<br />

Forderungen/Verbindlichkeiten wird das Niederstwertprinzip angewandt.<br />

Währungsdifferenzen, die aus dem operativen Geschäft resultieren, werden in<br />

den sonstigen betrieblichen Erträgen und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

erfasst. Sonstige Währungsdifferenzen werden im Finanzergebnis<br />

ausgewiesen.<br />

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden gemäß den §§ 266<br />

Abs. 2 u. 3 sowie 275 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Der Ausweis<br />

erfolgt in Millionen Euro. Unter Anwendung von § 265 Abs. 7 Nr. 2 <strong>HGB</strong> werden<br />

die mit arabischen Zahlen versehenen <strong>Post</strong>en der Bilanz zusammengefasst<br />

ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern. Der getrennte<br />

Ausweis dieser <strong>Post</strong>en erfolgt im Anhang. Der <strong>Jahresabschluss</strong> wird um eine<br />

Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalentwicklungsrechnung ergänzt.<br />

In Übereinstimmung mit internationalen Gepflogenheiten beginnt die Berichterstattung<br />

mit der Gewinn- und Verlustrechnung; die Kapitalflussrechnung<br />

und die Eigenkapitalentwicklungsrechnung werden dem Anhang vorangestellt.<br />

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