Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> 31.12.2005<br />
1 Grundlagen der<br />
Rechnungslegung<br />
2 Währungsumrechnungen<br />
3 Gliederung der Bilanz<br />
und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />
Der <strong>Jahresabschluss</strong> zum 31. Dezember 2005 der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG wurde<br />
nach den handelsrechtlichen (§§ 238 ff, §§ 264 ff <strong>HGB</strong>) und aktienrechtlichen<br />
Rechnungslegungsvorschriften erstellt.<br />
Als Mutterunternehmen des Konzerns <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> World Net erstellt die<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG nach § 315a Abs. 1 <strong>HGB</strong> einen Konzernabschluss auf<br />
Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS). Auf die<br />
Aufstellung eines nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Konzernabschlusses<br />
wird daher verzichtet.<br />
Die im <strong>Jahresabschluss</strong> auszuweisenden Fremdwährungsforderungen und<br />
liquiden Mittel in fremder Währung sowie die Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />
werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei nicht kursgesicherten<br />
Forderungen/Verbindlichkeiten wird das Niederstwertprinzip angewandt.<br />
Währungsdifferenzen, die aus dem operativen Geschäft resultieren, werden in<br />
den sonstigen betrieblichen Erträgen und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
erfasst. Sonstige Währungsdifferenzen werden im Finanzergebnis<br />
ausgewiesen.<br />
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden gemäß den §§ 266<br />
Abs. 2 u. 3 sowie 275 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung. Der Ausweis<br />
erfolgt in Millionen Euro. Unter Anwendung von § 265 Abs. 7 Nr. 2 <strong>HGB</strong> werden<br />
die mit arabischen Zahlen versehenen <strong>Post</strong>en der Bilanz zusammengefasst<br />
ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern. Der getrennte<br />
Ausweis dieser <strong>Post</strong>en erfolgt im Anhang. Der <strong>Jahresabschluss</strong> wird um eine<br />
Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalentwicklungsrechnung ergänzt.<br />
In Übereinstimmung mit internationalen Gepflogenheiten beginnt die Berichterstattung<br />
mit der Gewinn- und Verlustrechnung; die Kapitalflussrechnung<br />
und die Eigenkapitalentwicklungsrechnung werden dem Anhang vorangestellt.<br />
7