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Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

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<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />

Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene<br />

betrugen 1,08 Mio Euro (Vorjahr 1,13 Mio Euro). Rückstellungen<br />

für laufende Pensionen bestehen in Höhe von 11,02 Mio Euro.<br />

Kredite oder ähnliche Leistungen wurden an Vorstände nicht vergeben.<br />

Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten,<br />

die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt<br />

worden sind.<br />

Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht gemäß<br />

§ 17 der Satzung der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG aus einem Fixum, einer kurzfristigen<br />

erfolgsabhängigen Vergütung sowie einer erfolgsabhängigen<br />

Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung.<br />

Das Fixum beträgt 20.000 Euro, die kurzfristige erfolgsorientierte Vergütung<br />

300 Euro für jeweils 0,03 Euro, um die der Konzerngewinn pro<br />

Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 0,50 Euro übersteigt.<br />

Für das Geschäftsjahr 2005 beträgt der Anteil der kurzfristigen erfolgsabhängigen<br />

Vergütung in Summe 38,89% der Gesamtvergütung aller<br />

Aufsichtsratsmitglieder.<br />

Der Anspruch auf die erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit langfristiger<br />

Anreizwirkung besteht für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von<br />

300 Euro für jeweils 3%, um die der Konzerngewinn pro Aktie des Geschäftsjahres<br />

2007 den Konzerngewinn pro Aktie des Geschäftsjahres<br />

2004 übersteigt. Die Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung<br />

2008 fällig.<br />

Die beiden variablen Vergütungskomponenten dürfen jeweils für sich<br />

genommen den Betrag der fixen Vergütung in Höhe von 20.000 Euro<br />

nicht überschreiten.<br />

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, sein Stellvertreter das<br />

1,5-fache der Vergütung. Für den Vorsitzenden eines Aufsichtsratsausschusses<br />

erhöht sich die Vergütung jeweils um das 1-fache, für ein Mitglied<br />

eines Aufsichtsratsausschusses jeweils um das 0,5-fache. Aufsichtsratsmitglieder,<br />

die nur während eines Teils des Geschäftsjahres<br />

dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf Ersatz der ihnen<br />

bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen. Anfallende Umsatzsteuern<br />

auf die Aufsichtsratsvergütung und Auslagen werden erstattet.<br />

Darüber hinaus erhält jedes teilnehmende Mitglied des Aufsichtsrats<br />

ein Sitzungsgeld von 500 Euro je Sitzung des Gesamtaufsichtsrats<br />

oder eines Ausschusses.<br />

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