Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
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<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />
Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene<br />
betrugen 1,08 Mio Euro (Vorjahr 1,13 Mio Euro). Rückstellungen<br />
für laufende Pensionen bestehen in Höhe von 11,02 Mio Euro.<br />
Kredite oder ähnliche Leistungen wurden an Vorstände nicht vergeben.<br />
Die Vorstände haben im Geschäftsjahr keine Leistungen Dritter erhalten,<br />
die im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstand zugesagt oder gewährt<br />
worden sind.<br />
Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht gemäß<br />
§ 17 der Satzung der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG aus einem Fixum, einer kurzfristigen<br />
erfolgsabhängigen Vergütung sowie einer erfolgsabhängigen<br />
Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung.<br />
Das Fixum beträgt 20.000 Euro, die kurzfristige erfolgsorientierte Vergütung<br />
300 Euro für jeweils 0,03 Euro, um die der Konzerngewinn pro<br />
Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 0,50 Euro übersteigt.<br />
Für das Geschäftsjahr 2005 beträgt der Anteil der kurzfristigen erfolgsabhängigen<br />
Vergütung in Summe 38,89% der Gesamtvergütung aller<br />
Aufsichtsratsmitglieder.<br />
Der Anspruch auf die erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit langfristiger<br />
Anreizwirkung besteht für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von<br />
300 Euro für jeweils 3%, um die der Konzerngewinn pro Aktie des Geschäftsjahres<br />
2007 den Konzerngewinn pro Aktie des Geschäftsjahres<br />
2004 übersteigt. Die Vergütung wird nach Ablauf der Hauptversammlung<br />
2008 fällig.<br />
Die beiden variablen Vergütungskomponenten dürfen jeweils für sich<br />
genommen den Betrag der fixen Vergütung in Höhe von 20.000 Euro<br />
nicht überschreiten.<br />
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-fache, sein Stellvertreter das<br />
1,5-fache der Vergütung. Für den Vorsitzenden eines Aufsichtsratsausschusses<br />
erhöht sich die Vergütung jeweils um das 1-fache, für ein Mitglied<br />
eines Aufsichtsratsausschusses jeweils um das 0,5-fache. Aufsichtsratsmitglieder,<br />
die nur während eines Teils des Geschäftsjahres<br />
dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf Ersatz der ihnen<br />
bei der Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen. Anfallende Umsatzsteuern<br />
auf die Aufsichtsratsvergütung und Auslagen werden erstattet.<br />
Darüber hinaus erhält jedes teilnehmende Mitglied des Aufsichtsrats<br />
ein Sitzungsgeld von 500 Euro je Sitzung des Gesamtaufsichtsrats<br />
oder eines Ausschusses.<br />
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