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Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

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23 Rücklagen<br />

24 Aktienoptionsprogramm<br />

für<br />

Führungskräfte<br />

Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Berichtsjahr nach § 272 Abs. 2 Nr.<br />

2 <strong>HGB</strong> aufgrund der Erfassung der Werte aus den an Vorstand und<br />

weitere Führungskräfte ausgegebenen Aktienoptionen aus den Aktienoptionsplänen<br />

2000 und 2003 um 36 Mio Euro (Vorjahr 31 Mio Euro)<br />

(siehe hierzu auch Abschnitt (8) Personalaufwand).<br />

Zusätzlich wurden im Berichtsjahr aus dem Agio der bedingten Kapitalerhöhung<br />

aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen aus der<br />

Tranche 2002 des Aktienoptionsplans 2000 60 Mio Euro sowie aus dem<br />

Agio der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (Beteiligungserwerb<br />

EXEL plc., UK) 1.389 Mio Euro der Kapitalrücklage zugeführt.<br />

Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 18. Mai 2005 festgelegt,<br />

dass 745 Mio Euro aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres<br />

2004 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sind und eine Ausschüttung<br />

für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 556 Mio Euro vorzunehmen<br />

ist. Die Ausschüttung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

abgeflossen.<br />

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27. September 2000 hat<br />

die Schaffung eines Aktienoptionsplans für Mitglieder des Vorstands<br />

und weitere Führungskräfte beschlossen (AOP 2000).<br />

Auf Grundlage des AOP 2000 wurden am 15. März 2001 und am 01.<br />

Juli 2002 Optionen gewährt. Am jeweils 1. Handelstag des Monats Juli<br />

in den Jahren 2003, 2004 und 2005 hätten den Berechtigten im Rahmen<br />

des AOP 2000 weitere Optionen eingeräumt werden können.<br />

Lt. Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 05. Juni 2003<br />

wurde die Ermächtigung, weitere Aktienoptionen aus dem AOP 2000<br />

auszugeben, aufgehoben. Gleichzeitig wurde ein neuer Aktienoptionsplan<br />

2003 (AOP 2003) beschlossen. Danach konnten bis 31. Juli 2005<br />

bis zu 60 Mio Bezugsrechte an die Mitglieder des Vorstands sowie an<br />

weitere Führungskräfte ausgegeben werden.<br />

Für beide AOP gilt:<br />

Die Optionen können frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von drei<br />

Jahren nach dem jeweiligen Ausgabetag innerhalb eines Zeitraums von<br />

zwei Jahren ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfristen verfallen<br />

die Optionen.<br />

Die Ausübbarkeit der Optionen ist an ein absolutes und ein relatives<br />

Erfolgsziel gebunden. Optionen, für die das absolute bzw. relative Erfolgsziel<br />

bei Ablauf der Sperrfrist nicht erreicht wird, verfallen ersatzlos.<br />

Jede Aktienoption berechtigt – je nach Entscheidung des Vorstands –<br />

zum Erwerb einer Aktie zum festgelegten Ausübungspreis oder zum<br />

Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem<br />

26

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