Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
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23 Rücklagen<br />
24 Aktienoptionsprogramm<br />
für<br />
Führungskräfte<br />
Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Berichtsjahr nach § 272 Abs. 2 Nr.<br />
2 <strong>HGB</strong> aufgrund der Erfassung der Werte aus den an Vorstand und<br />
weitere Führungskräfte ausgegebenen Aktienoptionen aus den Aktienoptionsplänen<br />
2000 und 2003 um 36 Mio Euro (Vorjahr 31 Mio Euro)<br />
(siehe hierzu auch Abschnitt (8) Personalaufwand).<br />
Zusätzlich wurden im Berichtsjahr aus dem Agio der bedingten Kapitalerhöhung<br />
aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen aus der<br />
Tranche 2002 des Aktienoptionsplans 2000 60 Mio Euro sowie aus dem<br />
Agio der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (Beteiligungserwerb<br />
EXEL plc., UK) 1.389 Mio Euro der Kapitalrücklage zugeführt.<br />
Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 18. Mai 2005 festgelegt,<br />
dass 745 Mio Euro aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres<br />
2004 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sind und eine Ausschüttung<br />
für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 556 Mio Euro vorzunehmen<br />
ist. Die Ausschüttung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
abgeflossen.<br />
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27. September 2000 hat<br />
die Schaffung eines Aktienoptionsplans für Mitglieder des Vorstands<br />
und weitere Führungskräfte beschlossen (AOP 2000).<br />
Auf Grundlage des AOP 2000 wurden am 15. März 2001 und am 01.<br />
Juli 2002 Optionen gewährt. Am jeweils 1. Handelstag des Monats Juli<br />
in den Jahren 2003, 2004 und 2005 hätten den Berechtigten im Rahmen<br />
des AOP 2000 weitere Optionen eingeräumt werden können.<br />
Lt. Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 05. Juni 2003<br />
wurde die Ermächtigung, weitere Aktienoptionen aus dem AOP 2000<br />
auszugeben, aufgehoben. Gleichzeitig wurde ein neuer Aktienoptionsplan<br />
2003 (AOP 2003) beschlossen. Danach konnten bis 31. Juli 2005<br />
bis zu 60 Mio Bezugsrechte an die Mitglieder des Vorstands sowie an<br />
weitere Führungskräfte ausgegeben werden.<br />
Für beide AOP gilt:<br />
Die Optionen können frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von drei<br />
Jahren nach dem jeweiligen Ausgabetag innerhalb eines Zeitraums von<br />
zwei Jahren ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfristen verfallen<br />
die Optionen.<br />
Die Ausübbarkeit der Optionen ist an ein absolutes und ein relatives<br />
Erfolgsziel gebunden. Optionen, für die das absolute bzw. relative Erfolgsziel<br />
bei Ablauf der Sperrfrist nicht erreicht wird, verfallen ersatzlos.<br />
Jede Aktienoption berechtigt – je nach Entscheidung des Vorstands –<br />
zum Erwerb einer Aktie zum festgelegten Ausübungspreis oder zum<br />
Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem<br />
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