10.10.2013 Aufrufe

Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8 Personalaufwand/<br />

Mitarbeiter<br />

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Personalaufwand<br />

In Mio Euro 2004 2005<br />

Entgelte, Bezüge und Gehälter<br />

Soziale Abgaben und<br />

Aufwendungen für<br />

Altersversorgung und Unterstützung<br />

davon für Altersversorgung 1.078<br />

(Vorjahr 1.165)<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />

5.971<br />

2.104<br />

8.075<br />

5.892<br />

1.977<br />

7.869<br />

Seit dem Geschäftjahr 2005 wird der aus der Zuführung zu den in den Restrukturierungsrückstellungen<br />

enthaltenen Konzeptrückstellungen resultierende<br />

Aufwand (77 Mio Euro) nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen, sondern hier ausgewiesen. Die Vorjahreszahl wurde entsprechend<br />

angepasst (102 Mio Euro).<br />

Der Gesamtpersonalaufwand aus Aktienoptionsplänen für den Vorstand und<br />

weitere Führungskräfte betrug im Berichtsjahr 40 Mio Euro (Vorjahr 33 Mio<br />

Euro). Erstmalig wurden davon 13,5 Mio Euro an andere Konzerngesellschaften<br />

weiter verrechnet. Im Personalaufwand der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG sind<br />

somit Aufwendungen aus den Aktienoptionsplänen in Höhe von 26,5 Mio<br />

Euro enthalten. Davon entfallen 22,5 Mio Euro auf Stock Options und 4 Mio<br />

Euro auf Stock Appreciation Rights. Weitere Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen<br />

enthält Abschnitt (24).<br />

Im Berichtsjahr wurden Beiträge in Höhe von 644 Mio Euro (Vorjahr 764 Mio<br />

Euro) an den Bundes-Pensions-Service für <strong>Post</strong> und Telekommunikation e.V.<br />

berücksichtigt. Im Vorjahresbetrag waren 105 Mio Euro für eventuelle<br />

Nachzahlungen (davon 53 Mio Euro periodenfremd) enthalten.<br />

Der Bundes-Pensions-Service für <strong>Post</strong> und Telekommunikation e.V. ist gemäß<br />

§ 15 Abs. 1 bzw. § 16 Abs. 1 <strong>Post</strong>personalrechtsgesetz als Unterstützungskasse<br />

für die Versorgungs- und Beihilfeleistungen an pensionierte Beamte zuständig.<br />

Seit dem Geschäftsjahr 2000 ist die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG gesetzlich verpflichtet,<br />

Beiträge an die Unterstützungskasse in Höhe von 33% der Bruttobezüge<br />

der bei ihr aktiv beschäftigten Beamten und der fiktiven Bruttobezüge<br />

der beurlaubten Beamten zu leisten. Diese prozentuale Festlegung hat gegenüber<br />

den Jahren vor 2000, in denen ein Festbetrag in Höhe von 2.045 Mio<br />

Euro pro Jahr zu leisten war, eine wesentliche Reduzierung der geleisteten<br />

Zuwendungen zur Folge.<br />

Der Bund gewährleistet, dass die Unterstützungskasse jederzeit in der Lage ist,<br />

die gegenüber der Gesellschaft übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!