Jahresabschluss (HGB) - Deutsche Post DHL
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8 Personalaufwand/<br />
Mitarbeiter<br />
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Personalaufwand<br />
In Mio Euro 2004 2005<br />
Entgelte, Bezüge und Gehälter<br />
Soziale Abgaben und<br />
Aufwendungen für<br />
Altersversorgung und Unterstützung<br />
davon für Altersversorgung 1.078<br />
(Vorjahr 1.165)<br />
<strong>Jahresabschluss</strong> (<strong>HGB</strong>)<br />
5.971<br />
2.104<br />
8.075<br />
5.892<br />
1.977<br />
7.869<br />
Seit dem Geschäftjahr 2005 wird der aus der Zuführung zu den in den Restrukturierungsrückstellungen<br />
enthaltenen Konzeptrückstellungen resultierende<br />
Aufwand (77 Mio Euro) nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen, sondern hier ausgewiesen. Die Vorjahreszahl wurde entsprechend<br />
angepasst (102 Mio Euro).<br />
Der Gesamtpersonalaufwand aus Aktienoptionsplänen für den Vorstand und<br />
weitere Führungskräfte betrug im Berichtsjahr 40 Mio Euro (Vorjahr 33 Mio<br />
Euro). Erstmalig wurden davon 13,5 Mio Euro an andere Konzerngesellschaften<br />
weiter verrechnet. Im Personalaufwand der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG sind<br />
somit Aufwendungen aus den Aktienoptionsplänen in Höhe von 26,5 Mio<br />
Euro enthalten. Davon entfallen 22,5 Mio Euro auf Stock Options und 4 Mio<br />
Euro auf Stock Appreciation Rights. Weitere Einzelheiten zu den Aktienoptionsplänen<br />
enthält Abschnitt (24).<br />
Im Berichtsjahr wurden Beiträge in Höhe von 644 Mio Euro (Vorjahr 764 Mio<br />
Euro) an den Bundes-Pensions-Service für <strong>Post</strong> und Telekommunikation e.V.<br />
berücksichtigt. Im Vorjahresbetrag waren 105 Mio Euro für eventuelle<br />
Nachzahlungen (davon 53 Mio Euro periodenfremd) enthalten.<br />
Der Bundes-Pensions-Service für <strong>Post</strong> und Telekommunikation e.V. ist gemäß<br />
§ 15 Abs. 1 bzw. § 16 Abs. 1 <strong>Post</strong>personalrechtsgesetz als Unterstützungskasse<br />
für die Versorgungs- und Beihilfeleistungen an pensionierte Beamte zuständig.<br />
Seit dem Geschäftsjahr 2000 ist die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG gesetzlich verpflichtet,<br />
Beiträge an die Unterstützungskasse in Höhe von 33% der Bruttobezüge<br />
der bei ihr aktiv beschäftigten Beamten und der fiktiven Bruttobezüge<br />
der beurlaubten Beamten zu leisten. Diese prozentuale Festlegung hat gegenüber<br />
den Jahren vor 2000, in denen ein Festbetrag in Höhe von 2.045 Mio<br />
Euro pro Jahr zu leisten war, eine wesentliche Reduzierung der geleisteten<br />
Zuwendungen zur Folge.<br />
Der Bund gewährleistet, dass die Unterstützungskasse jederzeit in der Lage ist,<br />
die gegenüber der Gesellschaft übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.<br />
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