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Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

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Corporate Governance, Seite 139 ff.<br />

Corporate Governance, Seite 139 ff.<br />

Die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung<br />

entspricht einer verbreiteten Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaft<br />

en in Deutschland. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz<br />

von Derivaten soll das Instrumentarium des Aktienrückkaufs lediglich ergänzen und<br />

der Gesellschaft die Gelegenheit geben, einen Rückkauf optimal zu strukturieren.<br />

Bei öff entlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gelten ausschließlich<br />

Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs-<br />

und Übernahmegesetzes. Die Hauptversammlung hat den Vorstand<br />

nicht zur Vornahme von in ihre Zuständigkeit fallenden Handlungen ermächtigt, um<br />

den Erfolg von etwaigen Übernahmeangeboten zu verhindern.<br />

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels<br />

infolge eines Übernahmeangebots stehen, und Entschädigungsvereinbarungen für<br />

den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine<br />

syndizierte Kreditlinie in Höhe von 2 MRD € abgeschlossen. Im Fall des Kontroll wechsels<br />

hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das<br />

Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden<br />

Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung zu verlangen.<br />

Für den Fall eines Kontrollwechsels ist allen Mitgliedern des Vorstands das Recht<br />

eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Kontroll wechsel<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt jeweils aus wichtigem Grund<br />

niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Bei<br />

Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufh ebung des Vorstandsvertrags<br />

innerhalb von neun Monaten seit Kontrollwechsel hat das Mitglied des<br />

Vorstands Anspruch auf Abfi ndung seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des<br />

Vorstandsvertrags, begrenzt durch die vom <strong>Deutsche</strong>n Corporate Governance Kodex<br />

(Ziff . 4.2.3 in der Fassung vom 26. Mai 2010) empfohlenen Caps. Die Vereinbarungen<br />

sind im Vergütungsbericht dargestellt.<br />

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat schildern wir<br />

im Vergütungsbericht des Corporate-Governance-Berichts, der gleichzeitig Bestandteil<br />

des Konzernlageberichts ist.<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>

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