Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL
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Satzungsänderungen<br />
Die Satzung kann gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff . 5, 179 Abs. 1 Satz 1 AktG durch Beschluss<br />
der Hauptversammlung geändert werden. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung in Verbindung<br />
mit §§ 179 Abs. 2, 133 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen<br />
grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und<br />
mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.<br />
Soweit das Gesetz für Satzungsänderungen zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt,<br />
ist diese Mehrheit entscheidend.<br />
Gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen,<br />
die nur die Fassung betreff en, zu beschließen. Ferner ist der Aufsichtsrat durch<br />
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. April 2009 (Genehmigtes Kapital 2009) und<br />
25. Mai <strong>2011</strong> (Bedingtes Kapital <strong>2011</strong>) jeweils ermächtigt worden, die Fassung der Satzung<br />
entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Aktien bzw. der Ausnutzung des genehmigten<br />
Kapitals sowie nach Ablauf des jeweiligen Ermächtigungszeitraums bzw. im Falle der<br />
Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von<br />
Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspfl ichten anzupassen. Der Aufsichtsrat<br />
ist durch den Hauptversammlungsbeschluss zum Bedingten Kapital <strong>2011</strong> weiterhin<br />
ermächtigt worden, alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausgabe der Bezugsaktien<br />
stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreff en. Darüber<br />
hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 28. April 2010<br />
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eige ner Aktien sowie<br />
zum Erwerb eigener Aktien durch Derivate) für den Fall der Einziehung der erworbenen<br />
eigenen Aktien ermächtigt, die Fassung der Satzung ent sprechend der Einziehung der<br />
Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals anzupassen. Der Vorstand ist zur Anpassung<br />
der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt, wenn er bestimmt,<br />
dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.<br />
Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und Aktienrückkauf<br />
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. April<br />
2014 bis zu 240 MIO neue, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und /oder<br />
Sacheinlagen auszugeben und hierdurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu<br />
240 MIO € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009, § 5 Abs. 2 der Satzung). Der Vorstand<br />
hat diese Ermächtigung bisher nicht ausgenutzt.<br />
Den Aktionären steht bei Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital<br />
2009 grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, das nur unter den in § 5 Abs. 2 der Satzung<br />
genannten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden<br />
kann. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft .<br />
Das Genehmigte Kapital 2009 ist ein Finanzierungs- und Akquisitionsinstrument<br />
entsprechend den internationalen Standards, das der Gesellschaft die Möglichkeit gibt,<br />
schnell, fl exibel und kostengünstig Eigenkapital aufzunehmen. Das genehmigte Kapital<br />
entspricht einem Anteil von weniger als 20 % des Grundkapitals.<br />
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai <strong>2011</strong> ermächtigt,<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2016 einmal oder mehrmals<br />
Options-, Wandel- und / oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte<br />
unter Einschluss von Kombinationen dieser Instrumente (nachfolgend zusammen<br />
„Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1 MRD € auszugeben und<br />
dabei Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 75 MIO Aktien mit einem anteiligen<br />
Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 75 MIO € zu gewähren. Die Schuldverschreibungsbedingungen<br />
können auch eine Wandlungspfl icht zum Ende der Lauf-<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>