10.10.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

32<br />

Satzungsänderungen<br />

Die Satzung kann gemäß §§ 119 Abs. 1 Ziff . 5, 179 Abs. 1 Satz 1 AktG durch Beschluss<br />

der Hauptversammlung geändert werden. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung in Verbindung<br />

mit §§ 179 Abs. 2, 133 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen<br />

grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und<br />

mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.<br />

Soweit das Gesetz für Satzungsänderungen zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt,<br />

ist diese Mehrheit entscheidend.<br />

Gemäß § 14 Abs. 7 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen,<br />

die nur die Fassung betreff en, zu beschließen. Ferner ist der Aufsichtsrat durch<br />

Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. April 2009 (Genehmigtes Kapital 2009) und<br />

25. Mai <strong>2011</strong> (Bedingtes Kapital <strong>2011</strong>) jeweils ermächtigt worden, die Fassung der Satzung<br />

entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Aktien bzw. der Ausnutzung des genehmigten<br />

Kapitals sowie nach Ablauf des jeweiligen Ermächtigungszeitraums bzw. im Falle der<br />

Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von<br />

Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspfl ichten anzupassen. Der Aufsichtsrat<br />

ist durch den Hauptversammlungsbeschluss zum Bedingten Kapital <strong>2011</strong> weiterhin<br />

ermächtigt worden, alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausgabe der Bezugsaktien<br />

stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreff en. Darüber<br />

hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 28. April 2010<br />

(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eige ner Aktien sowie<br />

zum Erwerb eigener Aktien durch Derivate) für den Fall der Einziehung der erworbenen<br />

eigenen Aktien ermächtigt, die Fassung der Satzung ent sprechend der Einziehung der<br />

Aktien und der Herabsetzung des Grundkapitals anzupassen. Der Vorstand ist zur Anpassung<br />

der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt, wenn er bestimmt,<br />

dass sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht.<br />

Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und Aktienrückkauf<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. April<br />

2014 bis zu 240 MIO neue, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und /oder<br />

Sacheinlagen auszugeben und hierdurch das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu<br />

240 MIO € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009, § 5 Abs. 2 der Satzung). Der Vorstand<br />

hat diese Ermächtigung bisher nicht ausgenutzt.<br />

Den Aktionären steht bei Ausgabe von neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital<br />

2009 grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, das nur unter den in § 5 Abs. 2 der Satzung<br />

genannten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden<br />

kann. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft .<br />

Das Genehmigte Kapital 2009 ist ein Finanzierungs- und Akquisitionsinstrument<br />

entsprechend den internationalen Standards, das der Gesellschaft die Möglichkeit gibt,<br />

schnell, fl exibel und kostengünstig Eigenkapital aufzunehmen. Das genehmigte Kapital<br />

entspricht einem Anteil von weniger als 20 % des Grundkapitals.<br />

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai <strong>2011</strong> ermächtigt,<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2016 einmal oder mehrmals<br />

Options-, Wandel- und / oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechte<br />

unter Einschluss von Kombinationen dieser Instrumente (nachfolgend zusammen<br />

„Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1 MRD € auszugeben und<br />

dabei Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 75 MIO Aktien mit einem anteiligen<br />

Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 75 MIO € zu gewähren. Die Schuldverschreibungsbedingungen<br />

können auch eine Wandlungspfl icht zum Ende der Lauf-<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!