Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL
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Übernahmerechtliche Angaben<br />
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht<br />
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung<br />
von Aktien<br />
Zum 31. Dezember <strong>2011</strong> betrug das Grundkapital der Gesellschaft 1.209.015.874 €,<br />
eingeteilt in ebenso viele auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).<br />
Jede Aktie gewährt die gleichen gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pfl ichten<br />
und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe<br />
stehen Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, zu.<br />
Die Ausübung der Stimmrechte und die Übertragung der Aktien richten sich nach<br />
den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Gesellschaft , die beides<br />
nicht beschränkt. § 19 der Satzung bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein<br />
müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht<br />
auszuüben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister<br />
eingetragen ist. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären<br />
bekannt, die das Stimmrecht oder die Aktienübertragung beschränken.<br />
Mitglieder des Vorstands erhalten als langfristige Vergütungskomponente im Rahmen<br />
des Long-Term-Incentive-Plans jährlich Stock Appreciation Rights (SAR) unter der<br />
Voraussetzung, dass sie für jede Tranche ein Eigeninvestment in Geld oder in Aktien der<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG leisten. Veräußert ein Vorstandsmitglied Aktien des Eigeninvestments<br />
seiner Tranche oder verfügt er über das Eigeninvestment in Geld vor Ablauf der vorgesehenen<br />
Wartezeit von vier Jahren (für die Tranche 2008: Wartezeit von drei Jahren),<br />
verfallen sämtliche SAR aus der entsprechenden Tranche.<br />
Teilnahmeberechtigte Führungskräft e des Konzerns erhalten im Rahmen des aktienorientierten<br />
Vergütungssystems (Share Matching Scheme) von der Gesellschaft Aktien,<br />
die nach den zugrunde liegenden Bedingungen einer vierjährigen Veräußerungssperre<br />
unterliegen.<br />
Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 %<br />
Die KfW Bankengruppe (KfW), Frankfurt am Main, ist mit einer Beteiligung von<br />
rund 30,5 % am Grundkapital unser größter Aktionär. Die Bundesrepublik Deutschland<br />
ist mittelbar über die KfW an der <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG beteiligt. KfW und Bund sind<br />
gemäß den uns vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff . WpHG die einzigen Aktionäre,<br />
die direkt oder indirekt mehr als 10 % des Grundkapitals halten.<br />
Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder<br />
Die Mitglieder des Vorstands werden nach den gesetzlichen Vorschrift en bestellt<br />
und abberufen (§§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG). Gemäß § 84 AktG, § 31 MitbestG erfolgt<br />
die Bestellung durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung<br />
oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß<br />
§ 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen<br />
wird die Zahl der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt, der auch einen<br />
Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen kann.<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
Konzernlagebericht<br />
Geschäft und Umfeld<br />
Übernahmerechtliche Angaben<br />
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