10.10.2013 Aufrufe

Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Finanzschulden<br />

Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum<br />

beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten,<br />

angesetzt. Als Zeitwert wird der auf einem preiseffi zienten und<br />

liquiden Markt festgestellte Preis oder ein mittels des im Konzern<br />

eingesetzten Treasury-Risk-Management-Systems ermittelter Zeitwert<br />

eingesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten<br />

Anschaff ungskosten bewertet. Jede Diff erenz zwischen Auszahlungsbetrag<br />

und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit<br />

der Ausleihung unter Anwendung der Eff ektivzinsmethode in der<br />

Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die<br />

übrigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaff ungskosten<br />

angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten<br />

entspricht näherungsweise dem Buchwert.<br />

Latente Steuern<br />

Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede<br />

zwischen der IFRS-Bilanz und den Steuerbilanzen<br />

der Einzelgesellschaft en gebildet. Die aktiven latenten<br />

Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus<br />

der erwarteten künft igen Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge<br />

ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist.<br />

Auf die temporären Diff erenzen zwischen Wertansätzen in der<br />

IFRS- und der Steuerbilanz der <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG wurden unter<br />

Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit aktive<br />

bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Diff erenzen nach dem<br />

1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdiff erenzen, die aus der<br />

Erstverbuchung in der steuerlichen Eröff nungsbilanz der <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Post</strong> AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine laten ten<br />

Steuern gebildet. Weitere Angaben zu den latenten Steuern auf<br />

steuerliche Verlustvorträge fi nden sich unter Text ziffer 30.<br />

Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der<br />

Steuer sätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag<br />

gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem<br />

die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden.<br />

Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz in<br />

Höhe von 29,8 % setzt sich aus dem Körperschaft steuersatz zuzüglich<br />

des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der<br />

als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen<br />

ermittelt wurde, zusammen. Die ausländischen Konzerngesellschaft<br />

en verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten<br />

ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze<br />

für ausländische Gesellschaft en betragen bis zu 41 %.<br />

Ertragsteuern<br />

Die Bewertung der Ertragsteueransprüche bzw. -verpfl ichtungen<br />

erfolgt mit dem Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von<br />

der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.<br />

Eventualverbindlichkeiten<br />

Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpfl<br />

ichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch<br />

das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünft iger Ereig-<br />

170<br />

nisse, die nicht vollständig beeinfl usst werden können, bestätigt<br />

werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpfl ichtungen<br />

zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögens<br />

abfl uss führen oder deren Vermögensabfl uss sich nicht zuverlässig<br />

quantifi zieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind<br />

gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, siehe Text ziffer 49.<br />

8<br />

Ermessensentscheidungen bei der Anwendung<br />

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden<br />

Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche<br />

Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet<br />

und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich<br />

zukünft iger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen<br />

vernünft ig erscheinen. Dies gilt zum Beispiel für Vermögenswerte,<br />

die veräußert werden sollen. Hier ist zu bestimmen, ob sie<br />

in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und<br />

ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist das der Fall, sind die<br />

Vermögenswerte und die zugehörigen Schulden als „Zur Veräußerung<br />

gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten im Zusammenhang<br />

mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“<br />

auszuweisen und zu bewerten.<br />

Schätzungen und Beurteilungen des Managements<br />

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert<br />

vom Management in einem bestimmten Umfang Annahmen zu<br />

treff en und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wert ansatz<br />

der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und<br />

Aufwendungen sowie die Angaben der Eventualverbind lichkeiten<br />

auswirken können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen,<br />

Schätzungen und Ausübungen von Ermessensspielräumen fi nden<br />

sich z. B. bei der Bildung von Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpfl ichtungen, bei der Ermittlung abgezinster Cashfl<br />

ows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen,<br />

Steuern und Rechtsverfahren.<br />

Bei der Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpfl ichtungen ist der Abzinsungssatz eine wichtige<br />

Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungssatzes<br />

um einen Prozentpunkt würde den Barwert der Gesamtverpfl<br />

ichtung der Pläne im Inland um rund 930 MIO € reduzieren<br />

bzw. erhöhen. Bei den Konzerngesellschaft en in Großbritannien<br />

hätte eine solche Veränderung des Abzinsungssatzes eine Verminderung<br />

bzw. Erhöhung des Barwerts der Gesamtverpfl ichtung um<br />

rund 600 MIO € zur Folge. Da versicherungsmathematische Gewinne<br />

und Verluste über mehrere Jahre verteilt werden, wenn sie<br />

10 % des höheren Betrags aus dem Verpfl ichtungsumfang und dem<br />

Zeitwert des Planvermögens übersteigen, haben Änderungen des<br />

Abzinsungssatzes bei den im Konzern vorhandenen Versorgungssystemen<br />

nur teilweise oder keine Auswirkungen auf den Aufwand<br />

bzw. den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäft sjahr.<br />

Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen<br />

Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher<br />

und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum.<br />

Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige<br />

Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroff en zu haben,<br />

kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!