Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL
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Finanzschulden<br />
Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum<br />
beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten,<br />
angesetzt. Als Zeitwert wird der auf einem preiseffi zienten und<br />
liquiden Markt festgestellte Preis oder ein mittels des im Konzern<br />
eingesetzten Treasury-Risk-Management-Systems ermittelter Zeitwert<br />
eingesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten<br />
Anschaff ungskosten bewertet. Jede Diff erenz zwischen Auszahlungsbetrag<br />
und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit<br />
der Ausleihung unter Anwendung der Eff ektivzinsmethode in der<br />
Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die<br />
übrigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaff ungskosten<br />
angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten<br />
entspricht näherungsweise dem Buchwert.<br />
Latente Steuern<br />
Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Bewertungsunterschiede<br />
zwischen der IFRS-Bilanz und den Steuerbilanzen<br />
der Einzelgesellschaft en gebildet. Die aktiven latenten<br />
Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus<br />
der erwarteten künft igen Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge<br />
ergeben und deren Realisierung wahrscheinlich ist.<br />
Auf die temporären Diff erenzen zwischen Wertansätzen in der<br />
IFRS- und der Steuerbilanz der <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG wurden unter<br />
Beachtung des IAS 12.24 (b) bzw. IAS 12.15 (b) nur insoweit aktive<br />
bzw. passive latente Steuern gebildet, wie die Diff erenzen nach dem<br />
1. Januar 1995 entstanden sind. Auf Wertdiff erenzen, die aus der<br />
Erstverbuchung in der steuerlichen Eröff nungsbilanz der <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Post</strong> AG zum 1. Januar 1995 resultieren, werden keine laten ten<br />
Steuern gebildet. Weitere Angaben zu den latenten Steuern auf<br />
steuerliche Verlustvorträge fi nden sich unter Text ziffer 30.<br />
Die latenten Steuern werden gemäß IAS 12 auf Basis der<br />
Steuer sätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag<br />
gelten oder für den Zeitpunkt angekündigt sind, in dem<br />
die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden.<br />
Der für deutsche Konzernunternehmen angewandte Steuersatz in<br />
Höhe von 29,8 % setzt sich aus dem Körperschaft steuersatz zuzüglich<br />
des Solidaritätszuschlags sowie einem Gewerbesteuersatz, der<br />
als Durchschnitt aus den unterschiedlichen Gewerbesteuersätzen<br />
ermittelt wurde, zusammen. Die ausländischen Konzerngesellschaft<br />
en verwenden bei der Berechnung der latenten Steuerposten<br />
ihren individuellen Ertragsteuersatz. Die angewandten Ertragsteuersätze<br />
für ausländische Gesellschaft en betragen bis zu 41 %.<br />
Ertragsteuern<br />
Die Bewertung der Ertragsteueransprüche bzw. -verpfl ichtungen<br />
erfolgt mit dem Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung von<br />
der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.<br />
Eventualverbindlichkeiten<br />
Eventualverbindlichkeiten stellen zum einen mögliche Verpfl<br />
ichtungen dar, deren tatsächliche Existenz aber erst noch durch<br />
das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünft iger Ereig-<br />
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nisse, die nicht vollständig beeinfl usst werden können, bestätigt<br />
werden muss. Zum anderen sind darunter bestehende Verpfl ichtungen<br />
zu verstehen, die aber wahrscheinlich zu keinem Vermögens<br />
abfl uss führen oder deren Vermögensabfl uss sich nicht zuverlässig<br />
quantifi zieren lässt. Die Eventualverbindlichkeiten sind<br />
gemäß IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, siehe Text ziffer 49.<br />
8<br />
Ermessensentscheidungen bei der Anwendung<br />
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Die Aufstellung eines im Einklang mit den IFRS stehenden<br />
Konzernabschlusses erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche<br />
Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet<br />
und basieren auf historischen Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich<br />
zukünft iger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen<br />
vernünft ig erscheinen. Dies gilt zum Beispiel für Vermögenswerte,<br />
die veräußert werden sollen. Hier ist zu bestimmen, ob sie<br />
in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und<br />
ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist das der Fall, sind die<br />
Vermögenswerte und die zugehörigen Schulden als „Zur Veräußerung<br />
gehaltene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten im Zusammenhang<br />
mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten“<br />
auszuweisen und zu bewerten.<br />
Schätzungen und Beurteilungen des Managements<br />
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert<br />
vom Management in einem bestimmten Umfang Annahmen zu<br />
treff en und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Wert ansatz<br />
der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und<br />
Aufwendungen sowie die Angaben der Eventualverbind lichkeiten<br />
auswirken können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen,<br />
Schätzungen und Ausübungen von Ermessensspielräumen fi nden<br />
sich z. B. bei der Bildung von Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpfl ichtungen, bei der Ermittlung abgezinster Cashfl<br />
ows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen,<br />
Steuern und Rechtsverfahren.<br />
Bei der Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpfl ichtungen ist der Abzinsungssatz eine wichtige<br />
Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungssatzes<br />
um einen Prozentpunkt würde den Barwert der Gesamtverpfl<br />
ichtung der Pläne im Inland um rund 930 MIO € reduzieren<br />
bzw. erhöhen. Bei den Konzerngesellschaft en in Großbritannien<br />
hätte eine solche Veränderung des Abzinsungssatzes eine Verminderung<br />
bzw. Erhöhung des Barwerts der Gesamtverpfl ichtung um<br />
rund 600 MIO € zur Folge. Da versicherungsmathematische Gewinne<br />
und Verluste über mehrere Jahre verteilt werden, wenn sie<br />
10 % des höheren Betrags aus dem Verpfl ichtungsumfang und dem<br />
Zeitwert des Planvermögens übersteigen, haben Änderungen des<br />
Abzinsungssatzes bei den im Konzern vorhandenen Versorgungssystemen<br />
nur teilweise oder keine Auswirkungen auf den Aufwand<br />
bzw. den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäft sjahr.<br />
Der Konzern ist weltweit tätig und unterliegt den örtlichen<br />
Steuergesetzen. Das Management hat zur Berechnung tatsächlicher<br />
und latenter Steuern in den jeweiligen Ländern einen Beurteilungsspielraum.<br />
Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige<br />
Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroff en zu haben,<br />
kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong>