Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL
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Altersversorgungspläne. Hierbei sind bestimmte versicherungsmathematische<br />
Annahmen zu treff en. Versicherungsmathematische<br />
Gewinne bzw. Verluste werden gemäß IAS 19.92 nur insoweit<br />
erfasst, wie sie 10 % des Maximums aus Verpfl ichtungsumfang und<br />
Planvermögen übersteigen (10-%-Korridor). Der übersteigende<br />
Betrag wird über die erwartete Restdienstzeit der Aktiven verteilt<br />
und ergebniswirksam erfasst. Die in den Pensionsaufwendungen<br />
enthaltenen Bestandteile Zinsaufwand und erwartete Erträge aus<br />
Planvermögen werden im Finanzergebnis gezeigt, die anderen<br />
Bestand teile im Personalaufwand.<br />
Der Konzern unterhält außerdem eine Reihe von beitragsorientierten<br />
Altersversorgungssystemen (Defi ned Contribution<br />
Pension Plans). Die Beiträge zu diesen Pensionsplänen werden im<br />
Personalaufwand erfasst.<br />
altersversorgungssysteme für beamte in deutschland<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG leistet für Beamte aufgrund gesetzlicher<br />
Bestimmungen Beiträge an beitragsorientierte Altersversorgungssysteme.<br />
Nach den Vorschrift en des Gesetzes zum Personalrecht der<br />
Beschäft igten der früheren <strong>Deutsche</strong>n Bundespost (<strong>Post</strong>PersRG),<br />
eingeführt als Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des <strong>Post</strong>wesens<br />
und der Telekommunikation (PTNeuOG), erbringt die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Post</strong> AG über eine seit Anfang 2001 gemeinsame <strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse<br />
der <strong>Post</strong>nachfolgeunternehmen, den Bundes-<br />
Pensions-Service für <strong>Post</strong> und Telekommunikation e. V. (BPS-PT),<br />
Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befi ndliche<br />
Mitarbeiter und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis<br />
Versorgungsleistungen zustehen. Die Höhe der Zahlungsverpfl<br />
ichtungen der <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG ist in § 16 <strong>Post</strong>PersRG<br />
geregelt. Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG ist danach verpfl ichtet, seit dem<br />
Jahr 2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der Bruttobezüge<br />
ihrer aktiven Beamten und der fi ktiven Bruttobezüge der<br />
ruhegehaltfähig beurlaubten Beamten an die <strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse<br />
zu zahlen.<br />
Im Berichtsjahr ergaben sich für die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG durch<br />
die Beiträge an den BPS-PT Aufwendungen in Höhe von 531 MIO €<br />
(Vorjahr: 541 MIO €).<br />
Nach § 16 <strong>Post</strong>PersRG gleicht der Bund Unterschieds beträge<br />
zwischen laufenden Zahlungsverpfl ichtungen der <strong>Post</strong> beamtenversorgungskasse<br />
einerseits und laufenden Zuwendungen der<br />
Trägerunternehmen oder anderweitigen Vermögenserträgen<br />
andererseits auf geeignete Weise aus und gewährleistet, dass die<br />
<strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse jederzeit in der Lage ist, die gegenüber<br />
ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpfl ichtungen<br />
zu erfüllen. Soweit der Bund danach Zahlungen an die <strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse<br />
erbringt, kann er von der <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Post</strong> AG keine Erstattung verlangen.<br />
altersversorgungssysteme für arbeiter und angestellte<br />
Die Verpfl ichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen<br />
für Arbeiter und Angestellte des Konzerns entfallen<br />
überwiegend auf Rentenverpfl ichtungen in Deutschland sowie<br />
signifi kante kapitalgedeckte Verpfl ichtungen in Großbritannien,<br />
den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Es bestehen verschiedene<br />
Zusagen für einzelne Mitarbeitergruppen. Die Zusagen<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
Konzernabschluss<br />
Anhang<br />
Grundlagen und Methoden<br />
sind in der Regel abhängig von der Dienstzeit sowie endgehaltsabhängig<br />
(z. B. Großbritannien), beitragsorientiert (z. B. Schweiz)<br />
oder in Form eines Festbetragssystems (z. B. Deutschland).<br />
Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind teilweise<br />
geschlossen für Neueintritte (z. B. in Großbritannien) oder<br />
zusätzlich für weitere Leistungszuwächse der aktiven Begünstigten<br />
(z. B. in den USA), und es wurde entsprechend auf beitragsorientierte<br />
Altersversorgungssysteme umgestellt.<br />
Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungssysteme<br />
für Arbeiter und Angestellte des Konzerns wurden im Jahr<br />
<strong>2011</strong> Arbeitgeberbeiträge in Höhe von insgesamt 198 MIO € (Vorjahr:<br />
237 MIO €) entrichtet.<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag<br />
gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen<br />
Verpfl ichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen<br />
beruhen, die zukünft ig wahrscheinlich zu einem Abfl uss von Ressourcen<br />
führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.<br />
Sie stellen ungewisse Verpfl ichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher<br />
Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt<br />
werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr<br />
werden mit Marktzinssätzen, die dem Risiko, der Region und dem<br />
Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen, abgezinst. Die Zinssätze<br />
lagen im Geschäft sjahr zwischen 0,5 % und 10,75 % (Vorjahr: 0,5 %<br />
bis 11,5 %).<br />
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden<br />
unter Berücksichtigung der oben genannten allgemeinen Ansatzkriterien<br />
gebildet, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan<br />
erstellt und dieser den betroff enen Parteien mitgeteilt<br />
worden ist.<br />
Die versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten<br />
im Wesentlichen Rückstellungen für bekannte Schäden sowie<br />
Spätschadenrückstellungen. Bei den Rückstellungen für bekannte<br />
Schäden handelt es sich um geschätzte Beträge für künft ige Verpfl<br />
ichtungen aus bekannten Schadensfällen bzw. bekannten Vorfällen,<br />
die voraussichtlich zu Schadensfällen werden. Diese bekannten<br />
oder voraussichtlichen Schadensfälle sind dem Unternehmen<br />
mitgeteilt, jedoch noch nicht vollständig abgewickelt und zur Zahlung<br />
vorgelegt worden. Die Rückstellungen für bekannte Schäden<br />
basieren auf individuellen Bewertungen von Schadensfällen, die<br />
vom Unternehmen oder von dessen Erstversicherern durchgeführt<br />
werden. Die Spätschadenrückstellungen basieren auf geschätzten<br />
Beträgen für künft ige Verpfl ichtungen aus Vorfällen, die am oder<br />
vor dem Bilanzstichtag eintreten, dem Unternehmen bisher nicht<br />
mitgeteilt wurden, jedoch zu Schadensfällen führen werden. Diese<br />
Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für mögliche Fehler<br />
bei der Erfüllung von Verpfl ichtungen aus bekannten Schäden.<br />
Das Unternehmen führt die Beurteilung künft ig zahlbarer Verluste<br />
anhand versicherungsmathematischer Methoden selbst durch und<br />
gibt darüber hinaus jedes Jahr eine unabhängige versicherungsmathematische<br />
Prüfung dieser Beurteilung in Auft rag, um die Angemessenheit<br />
seiner Schätzungen zu verifi zieren.<br />
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