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Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

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Altersversorgungspläne. Hierbei sind bestimmte versicherungsmathematische<br />

Annahmen zu treff en. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne bzw. Verluste werden gemäß IAS 19.92 nur insoweit<br />

erfasst, wie sie 10 % des Maximums aus Verpfl ichtungsumfang und<br />

Planvermögen übersteigen (10-%-Korridor). Der übersteigende<br />

Betrag wird über die erwartete Restdienstzeit der Aktiven verteilt<br />

und ergebniswirksam erfasst. Die in den Pensionsaufwendungen<br />

enthaltenen Bestandteile Zinsaufwand und erwartete Erträge aus<br />

Planvermögen werden im Finanzergebnis gezeigt, die anderen<br />

Bestand teile im Personalaufwand.<br />

Der Konzern unterhält außerdem eine Reihe von beitragsorientierten<br />

Altersversorgungssystemen (Defi ned Contribution<br />

Pension Plans). Die Beiträge zu diesen Pensionsplänen werden im<br />

Personalaufwand erfasst.<br />

altersversorgungssysteme für beamte in deutschland<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG leistet für Beamte aufgrund gesetzlicher<br />

Bestimmungen Beiträge an beitragsorientierte Altersversorgungssysteme.<br />

Nach den Vorschrift en des Gesetzes zum Personalrecht der<br />

Beschäft igten der früheren <strong>Deutsche</strong>n Bundespost (<strong>Post</strong>PersRG),<br />

eingeführt als Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des <strong>Post</strong>wesens<br />

und der Telekommunikation (PTNeuOG), erbringt die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Post</strong> AG über eine seit Anfang 2001 gemeinsame <strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse<br />

der <strong>Post</strong>nachfolgeunternehmen, den Bundes-<br />

Pensions-Service für <strong>Post</strong> und Telekommunikation e. V. (BPS-PT),<br />

Versorgungs- und Beihilfeleistungen an im Ruhestand befi ndliche<br />

Mitarbeiter und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis<br />

Versorgungsleistungen zustehen. Die Höhe der Zahlungsverpfl<br />

ichtungen der <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG ist in § 16 <strong>Post</strong>PersRG<br />

geregelt. Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG ist danach verpfl ichtet, seit dem<br />

Jahr 2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der Bruttobezüge<br />

ihrer aktiven Beamten und der fi ktiven Bruttobezüge der<br />

ruhegehaltfähig beurlaubten Beamten an die <strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse<br />

zu zahlen.<br />

Im Berichtsjahr ergaben sich für die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG durch<br />

die Beiträge an den BPS-PT Aufwendungen in Höhe von 531 MIO €<br />

(Vorjahr: 541 MIO €).<br />

Nach § 16 <strong>Post</strong>PersRG gleicht der Bund Unterschieds beträge<br />

zwischen laufenden Zahlungsverpfl ichtungen der <strong>Post</strong> beamtenversorgungskasse<br />

einerseits und laufenden Zuwendungen der<br />

Trägerunternehmen oder anderweitigen Vermögenserträgen<br />

andererseits auf geeignete Weise aus und gewährleistet, dass die<br />

<strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse jederzeit in der Lage ist, die gegenüber<br />

ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpfl ichtungen<br />

zu erfüllen. Soweit der Bund danach Zahlungen an die <strong>Post</strong>beamtenversorgungskasse<br />

erbringt, kann er von der <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Post</strong> AG keine Erstattung verlangen.<br />

altersversorgungssysteme für arbeiter und angestellte<br />

Die Verpfl ichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen<br />

für Arbeiter und Angestellte des Konzerns entfallen<br />

überwiegend auf Rentenverpfl ichtungen in Deutschland sowie<br />

signifi kante kapitalgedeckte Verpfl ichtungen in Großbritannien,<br />

den Niederlanden, der Schweiz und den USA. Es bestehen verschiedene<br />

Zusagen für einzelne Mitarbeitergruppen. Die Zusagen<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Konzernabschluss<br />

Anhang<br />

Grundlagen und Methoden<br />

sind in der Regel abhängig von der Dienstzeit sowie endgehaltsabhängig<br />

(z. B. Großbritannien), beitragsorientiert (z. B. Schweiz)<br />

oder in Form eines Festbetragssystems (z. B. Deutschland).<br />

Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sind teilweise<br />

geschlossen für Neueintritte (z. B. in Großbritannien) oder<br />

zusätzlich für weitere Leistungszuwächse der aktiven Begünstigten<br />

(z. B. in den USA), und es wurde entsprechend auf beitragsorientierte<br />

Altersversorgungssysteme umgestellt.<br />

Im Rahmen der beitragsorientierten Altersversorgungssysteme<br />

für Arbeiter und Angestellte des Konzerns wurden im Jahr<br />

<strong>2011</strong> Arbeitgeberbeiträge in Höhe von insgesamt 198 MIO € (Vorjahr:<br />

237 MIO €) entrichtet.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag<br />

gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen<br />

Verpfl ichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen<br />

beruhen, die zukünft ig wahrscheinlich zu einem Abfl uss von Ressourcen<br />

führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.<br />

Sie stellen ungewisse Verpfl ichtungen dar, die mit dem nach bestmöglicher<br />

Schätzung (Best Estimate) ermittelten Betrag angesetzt<br />

werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr<br />

werden mit Marktzinssätzen, die dem Risiko, der Region und dem<br />

Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen, abgezinst. Die Zinssätze<br />

lagen im Geschäft sjahr zwischen 0,5 % und 10,75 % (Vorjahr: 0,5 %<br />

bis 11,5 %).<br />

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden<br />

unter Berücksichtigung der oben genannten allgemeinen Ansatzkriterien<br />

gebildet, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan<br />

erstellt und dieser den betroff enen Parteien mitgeteilt<br />

worden ist.<br />

Die versicherungstechnischen Rückstellungen beinhalten<br />

im Wesentlichen Rückstellungen für bekannte Schäden sowie<br />

Spätschadenrückstellungen. Bei den Rückstellungen für bekannte<br />

Schäden handelt es sich um geschätzte Beträge für künft ige Verpfl<br />

ichtungen aus bekannten Schadensfällen bzw. bekannten Vorfällen,<br />

die voraussichtlich zu Schadensfällen werden. Diese bekannten<br />

oder voraussichtlichen Schadensfälle sind dem Unternehmen<br />

mitgeteilt, jedoch noch nicht vollständig abgewickelt und zur Zahlung<br />

vorgelegt worden. Die Rückstellungen für bekannte Schäden<br />

basieren auf individuellen Bewertungen von Schadensfällen, die<br />

vom Unternehmen oder von dessen Erstversicherern durchgeführt<br />

werden. Die Spätschadenrückstellungen basieren auf geschätzten<br />

Beträgen für künft ige Verpfl ichtungen aus Vorfällen, die am oder<br />

vor dem Bilanzstichtag eintreten, dem Unternehmen bisher nicht<br />

mitgeteilt wurden, jedoch zu Schadensfällen führen werden. Diese<br />

Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für mögliche Fehler<br />

bei der Erfüllung von Verpfl ichtungen aus bekannten Schäden.<br />

Das Unternehmen führt die Beurteilung künft ig zahlbarer Verluste<br />

anhand versicherungsmathematischer Methoden selbst durch und<br />

gibt darüber hinaus jedes Jahr eine unabhängige versicherungsmathematische<br />

Prüfung dieser Beurteilung in Auft rag, um die Angemessenheit<br />

seiner Schätzungen zu verifi zieren.<br />

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