Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL
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weiteres verschoben worden. Die entsprechenden Auswirkungen<br />
auf den Konzern für die bereits verabschiedeten Teile des IFRS 9<br />
werden geprüft .<br />
Mit der Änderung des IAS 12 „Ertragsteuern: Latente Steuern –<br />
Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte“ wird eine verpfl<br />
ichtende Ausnahmevorschrift bezüglich der Behandlung temporärer<br />
steuerlicher Diff erenzen bei als Finanzinvestition gehaltenen<br />
Immobilien im Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells<br />
nach IAS 40 eingeführt. Die Neuregelung ist für Länder,<br />
in denen Nutzung und Veräußerung derartiger Vermögenswerte<br />
unterschiedlich besteuert werden, bedeutsam. Im Rahmen dieser<br />
Änderung wurde SIC-21 „Ertragsteuern – Realisierung von neu<br />
bewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten“<br />
in IAS 12 integriert. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />
werden geprüft .<br />
IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ führt eine einheitliche Defi nition<br />
für den Beherrschungsbegriff für sämtliche Unternehmen ein,<br />
die in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Zur Bestimmung<br />
eines Beherrschungsverhältnisses enthält der Standard ebenfalls<br />
umfassende Vorgaben. IFRS 10 ersetzt IAS 27 „Konzern- und<br />
Einzelabschlüsse“ sowie SIC-12 „Konsolidierung – Zweckgesellschaft<br />
en“. Zweckgesellschaft en, die bisher auf Grundlage des SIC-12<br />
konsolidiert wurden, unterliegen nun IFRS 10. Die Auswirkungen<br />
auf den Konzern werden zurzeit geprüft .<br />
Mit IFRS 11 „Gemeinschaft liche Vereinbarungen“ wird IAS 31<br />
„Anteile an Gemeinschaft sunternehmen“ ersetzt. Das bisherige<br />
Wahlrecht der Quotenkonsolidierung von Gemeinschaft sunternehmen<br />
wird damit abgeschafft . Zu berücksichtigen sind jedoch<br />
Änderungen in der Terminologie des neuen Standards und der<br />
Klassifi zierung von Unternehmen als Gemeinschaft sunternehmen,<br />
so dass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung<br />
einbezogenen Gemeinschaft sunternehmen künft ig nach<br />
der Equity-Methode zu bilanzieren sein werden. IFRS 11 defi niert<br />
einheitlich den Begriff „gemeinschaft liche Vereinbarungen“ und<br />
diff erenziert diesen nach gemeinschaft lichen Tätigkeiten und<br />
Gemein schaft sunternehmen. Der Anteil an einer gemeinschaft -<br />
lichen Tätigkeit wird auf der Grundlage der direkten Rechte und<br />
Pfl ichten erfasst, während der Anteil am Ergebnis eines Gemeinschaft<br />
sunternehmens nach der Equity-Methode zu bilanzieren<br />
ist. Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaft<br />
sunternehmen erfolgt künft ig gemäß den Vorschrift en des<br />
überarbeiteten IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und<br />
Gemeinschaft sunternehmen“. Die Auswirkungen auf den Konzern<br />
werden zurzeit geprüft .<br />
IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“<br />
führt die Angabepfl ichten zu sämtlichen Beteiligungen an Tochter-,<br />
Gemeinschaft s- und assoziierten Unternehmen sowie nicht<br />
konsolidierten Zweckgesellschaft en in einem Standard zusammen.<br />
Mit IFRS 12 müssen Unternehmen quantitative und qualitative<br />
Angaben zu der Art der Risiken und fi nanziellen Auswirkungen<br />
machen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei seinen<br />
Beteiligungsunternehmen verbunden sind. Mit IFRS 12 kommt es<br />
zu einer Ausweitung der Anhangangaben.<br />
Einhergehend mit den neuen Standards IFRS 10, IFRS 11 und<br />
IFRS 12 wurden die bisherigen Standards IAS 27 „Konzern- und<br />
Einzelabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unter-<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
Konzernabschluss<br />
Anhang<br />
Grundlagen und Methoden<br />
nehmen“ überarbeitet. Der überarbeitete IAS 27 „Einzelabschlüsse<br />
(revised <strong>2011</strong>)“ enthält nur noch die Vorschrift en, die auf separate<br />
Einzelabschlüsse anzuwenden sind. IAS 28 wurde in „Anteile<br />
an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaft sunternehmen<br />
( revised <strong>2011</strong>)“ umbenannt und der Anwendungsbereich auf die<br />
Bilanzierung von Gemeinschaft sunternehmen nach der Equity-<br />
Methode ausgedehnt. In IAS 28 wurden die Regelungen des SIC-13<br />
„Gemeinschaft lich geführte Unternehmen – Nicht monetäre Einlagen<br />
durch Partnerunternehmen“ integriert.<br />
Am 12. Mai <strong>2011</strong> wurde IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden<br />
Zeitwert“ veröff entlicht. Hier werden standardüber greifende<br />
einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung zum beizulegenden<br />
Zeitwert (Fair Value) vorgegeben. Darüber hinaus fordert<br />
IFRS 13 eine konkrete Darstellung der Verfahren, die für die<br />
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewandt werden.<br />
Die Anwendung des neuen Standards wird zu weiteren Anhangangaben<br />
führen.<br />
Mit der Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses:<br />
Darstellung der <strong>Post</strong>en des sonstigen Ergebnisses“ müssen Unternehmen<br />
die im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen <strong>Post</strong>en künft ig<br />
gesondert nach <strong>Post</strong>en unterteilen, die in Folgeperioden in den<br />
Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (sogenanntes Recycling)<br />
und solche, die nicht „recycled“ werden. Die Änderung hat<br />
keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.<br />
Am 16. Juni <strong>2011</strong> hat der IASB eine überarbeitete Fassung des<br />
IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ veröff entlicht. Aus den darin<br />
enthaltenen Regelungen resultieren wesentliche Auswirkungen auf<br />
die Erfassung und Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte<br />
Pensionspläne (Defi ned Benefi t Plans) und von Leistungen<br />
aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Termination<br />
Benefi ts). Darüber hinaus ergeben sich entsprechende<br />
Auswirkungen auf die Bilanz und weitere Angabepfl ichten zu Leistungen<br />
an Arbeitnehmer. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten<br />
Pensionsplänen sind insbesondere die zukünft ige<br />
sofortige Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne<br />
und Verluste (Umbewertungen) im sonstigen Ergebnis sowie die<br />
zukünft ige einheitliche Verzinsung der Rückstellungen für Pensionen<br />
und ähnliche Verpfl ichtungen bzw. des Pensionsvermögens<br />
mit dem Abzinsungssatz von Bedeutung. Die Auswirkungen der<br />
detaillierteren Vorschrift en zur Erfassung der Verwaltungskosten<br />
werden noch geprüft . Dies gilt auch für die Änderungen im Zusammenhang<br />
mit der Einordnung von Leistungen aus Anlass der<br />
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.<br />
Mit der Ergänzung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“<br />
erfolgt eine Klarstellung der Voraussetzungen für die Saldierung<br />
fi nanzieller Vermögenswerte und fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />
in der Bilanz. Demnach muss ein Saldierungsanspruch für<br />
alle beteiligten Vertragsparteien sowohl im gewöhnlichen Geschäft<br />
sverlauf als auch bei Insolvenz rechtlich durchsetzbar sein<br />
und am Abschlussstichtag bereits bestehen. Des Weiteren wird<br />
festgelegt, welche Systeme mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich<br />
im Sinne des Standards angesehen werden können. Die in diesem<br />
Zusammenhang stehenden Ergänzungen des IFRS 7 machen umfangreiche<br />
Anhangangaben bezüglich der Aufrechnungs ansprüche<br />
erforderlich, vor allem auch jener, die nach IFRS nicht zu einer Saldierung<br />
führen.<br />
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