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Geschäftsbericht 2011 pdf (5 MB) - Deutsche Post DHL

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weiteres verschoben worden. Die entsprechenden Auswirkungen<br />

auf den Konzern für die bereits verabschiedeten Teile des IFRS 9<br />

werden geprüft .<br />

Mit der Änderung des IAS 12 „Ertragsteuern: Latente Steuern –<br />

Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte“ wird eine verpfl<br />

ichtende Ausnahmevorschrift bezüglich der Behandlung temporärer<br />

steuerlicher Diff erenzen bei als Finanzinvestition gehaltenen<br />

Immobilien im Zusammenhang mit der Anwendung des Zeitwertmodells<br />

nach IAS 40 eingeführt. Die Neuregelung ist für Länder,<br />

in denen Nutzung und Veräußerung derartiger Vermögenswerte<br />

unterschiedlich besteuert werden, bedeutsam. Im Rahmen dieser<br />

Änderung wurde SIC-21 „Ertragsteuern – Realisierung von neu<br />

bewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten“<br />

in IAS 12 integriert. Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss<br />

werden geprüft .<br />

IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ führt eine einheitliche Defi nition<br />

für den Beherrschungsbegriff für sämtliche Unternehmen ein,<br />

die in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Zur Bestimmung<br />

eines Beherrschungsverhältnisses enthält der Standard ebenfalls<br />

umfassende Vorgaben. IFRS 10 ersetzt IAS 27 „Konzern- und<br />

Einzelabschlüsse“ sowie SIC-12 „Konsolidierung – Zweckgesellschaft<br />

en“. Zweckgesellschaft en, die bisher auf Grundlage des SIC-12<br />

konsolidiert wurden, unterliegen nun IFRS 10. Die Auswirkungen<br />

auf den Konzern werden zurzeit geprüft .<br />

Mit IFRS 11 „Gemeinschaft liche Vereinbarungen“ wird IAS 31<br />

„Anteile an Gemeinschaft sunternehmen“ ersetzt. Das bisherige<br />

Wahlrecht der Quotenkonsolidierung von Gemeinschaft sunternehmen<br />

wird damit abgeschafft . Zu berücksichtigen sind jedoch<br />

Änderungen in der Terminologie des neuen Standards und der<br />

Klassifi zierung von Unternehmen als Gemeinschaft sunternehmen,<br />

so dass nicht zwingend alle gegenwärtig nach der Quotenkonsolidierung<br />

einbezogenen Gemeinschaft sunternehmen künft ig nach<br />

der Equity-Methode zu bilanzieren sein werden. IFRS 11 defi niert<br />

einheitlich den Begriff „gemeinschaft liche Vereinbarungen“ und<br />

diff erenziert diesen nach gemeinschaft lichen Tätigkeiten und<br />

Gemein schaft sunternehmen. Der Anteil an einer gemeinschaft -<br />

lichen Tätigkeit wird auf der Grundlage der direkten Rechte und<br />

Pfl ichten erfasst, während der Anteil am Ergebnis eines Gemeinschaft<br />

sunternehmens nach der Equity-Methode zu bilanzieren<br />

ist. Die zwingende Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaft<br />

sunternehmen erfolgt künft ig gemäß den Vorschrift en des<br />

überarbeiteten IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und<br />

Gemeinschaft sunternehmen“. Die Auswirkungen auf den Konzern<br />

werden zurzeit geprüft .<br />

IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“<br />

führt die Angabepfl ichten zu sämtlichen Beteiligungen an Tochter-,<br />

Gemeinschaft s- und assoziierten Unternehmen sowie nicht<br />

konsolidierten Zweckgesellschaft en in einem Standard zusammen.<br />

Mit IFRS 12 müssen Unternehmen quantitative und qualitative<br />

Angaben zu der Art der Risiken und fi nanziellen Auswirkungen<br />

machen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei seinen<br />

Beteiligungsunternehmen verbunden sind. Mit IFRS 12 kommt es<br />

zu einer Ausweitung der Anhangangaben.<br />

Einhergehend mit den neuen Standards IFRS 10, IFRS 11 und<br />

IFRS 12 wurden die bisherigen Standards IAS 27 „Konzern- und<br />

Einzelabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an assoziierten Unter-<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> <strong>DHL</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

Konzernabschluss<br />

Anhang<br />

Grundlagen und Methoden<br />

nehmen“ überarbeitet. Der überarbeitete IAS 27 „Einzelabschlüsse<br />

(revised <strong>2011</strong>)“ enthält nur noch die Vorschrift en, die auf separate<br />

Einzelabschlüsse anzuwenden sind. IAS 28 wurde in „Anteile<br />

an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaft sunternehmen<br />

( revised <strong>2011</strong>)“ umbenannt und der Anwendungsbereich auf die<br />

Bilanzierung von Gemeinschaft sunternehmen nach der Equity-<br />

Methode ausgedehnt. In IAS 28 wurden die Regelungen des SIC-13<br />

„Gemeinschaft lich geführte Unternehmen – Nicht monetäre Einlagen<br />

durch Partnerunternehmen“ integriert.<br />

Am 12. Mai <strong>2011</strong> wurde IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden<br />

Zeitwert“ veröff entlicht. Hier werden standardüber greifende<br />

einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung zum beizulegenden<br />

Zeitwert (Fair Value) vorgegeben. Darüber hinaus fordert<br />

IFRS 13 eine konkrete Darstellung der Verfahren, die für die<br />

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts angewandt werden.<br />

Die Anwendung des neuen Standards wird zu weiteren Anhangangaben<br />

führen.<br />

Mit der Änderung des IAS 1 „Darstellung des Abschlusses:<br />

Darstellung der <strong>Post</strong>en des sonstigen Ergebnisses“ müssen Unternehmen<br />

die im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen <strong>Post</strong>en künft ig<br />

gesondert nach <strong>Post</strong>en unterteilen, die in Folgeperioden in den<br />

Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (sogenanntes Recycling)<br />

und solche, die nicht „recycled“ werden. Die Änderung hat<br />

keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss.<br />

Am 16. Juni <strong>2011</strong> hat der IASB eine überarbeitete Fassung des<br />

IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ veröff entlicht. Aus den darin<br />

enthaltenen Regelungen resultieren wesentliche Auswirkungen auf<br />

die Erfassung und Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte<br />

Pensionspläne (Defi ned Benefi t Plans) und von Leistungen<br />

aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Termination<br />

Benefi ts). Darüber hinaus ergeben sich entsprechende<br />

Auswirkungen auf die Bilanz und weitere Angabepfl ichten zu Leistungen<br />

an Arbeitnehmer. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten<br />

Pensionsplänen sind insbesondere die zukünft ige<br />

sofortige Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne<br />

und Verluste (Umbewertungen) im sonstigen Ergebnis sowie die<br />

zukünft ige einheitliche Verzinsung der Rückstellungen für Pensionen<br />

und ähnliche Verpfl ichtungen bzw. des Pensionsvermögens<br />

mit dem Abzinsungssatz von Bedeutung. Die Auswirkungen der<br />

detaillierteren Vorschrift en zur Erfassung der Verwaltungskosten<br />

werden noch geprüft . Dies gilt auch für die Änderungen im Zusammenhang<br />

mit der Einordnung von Leistungen aus Anlass der<br />

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.<br />

Mit der Ergänzung des IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“<br />

erfolgt eine Klarstellung der Voraussetzungen für die Saldierung<br />

fi nanzieller Vermögenswerte und fi nanzieller Verbindlichkeiten<br />

in der Bilanz. Demnach muss ein Saldierungsanspruch für<br />

alle beteiligten Vertragsparteien sowohl im gewöhnlichen Geschäft<br />

sverlauf als auch bei Insolvenz rechtlich durchsetzbar sein<br />

und am Abschlussstichtag bereits bestehen. Des Weiteren wird<br />

festgelegt, welche Systeme mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich<br />

im Sinne des Standards angesehen werden können. Die in diesem<br />

Zusammenhang stehenden Ergänzungen des IFRS 7 machen umfangreiche<br />

Anhangangaben bezüglich der Aufrechnungs ansprüche<br />

erforderlich, vor allem auch jener, die nach IFRS nicht zu einer Saldierung<br />

führen.<br />

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