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Deutsche Prüfungsordnung - Schwimmen / Rettungsschwimmen - 1.5.1 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen -Bronze - 1.5.1.1 Voraussetzungen für den Erwerb Abschnitt III. 1 Das Mindestalter zum Erwerb (Ausbildung und Prüfung) des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen - Bronze beträgt 12 Jahre. 1.5.1.2 Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfaßt folgende Elemente: • 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit • 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschliessend im Wasser entkleiden • 3 verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z.B. Abrenner, Paketsprung, Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung) • 15 m Streckentauchen • zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m) • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen • Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus – Halsumklammerung von hinten – Halswürgegriff von hinten • 50 m Schleppen mit Kopf- oder Achselgriff und dem Standard-Fesselschleppgriff • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: – 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen Stand: 21.04.1999 Seite 24 von 40
Deutsche Prüfungsordnung - Schwimmen / Rettungsschwimmen - Abschnitt III. 1 – 20 m Schleppen eines Partners • Demonstration des Anlandbringens • Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung umfaßt den Nachweis folgender Kenntnisse: • Gefahren am und im Wasser • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung) • Aufgaben der DLRG 1.5.1.3 Wiederholungsprüfungen Die Prüfung für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der DLRG - Bronze kann jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen. Einzelleistungen können beurkundet werden. 1.5.2 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen - Silber - 1.5.2.1 Voraussetzung für den Erwerb Das Mindestalter zum Erwerb (Ausbildung und Prüfung) des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen - Silber - beträgt 15 Jahre. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfaßt folgende Elemente: • 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit • 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschliessend im Wasser entkleiden • Sprung aus 3 m Höhe • 25 m Streckentauchen Stand: 21.04.1999 Seite 25 von 40
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- Schwimmen / Rettungsschwimmen -<br />
1.5.1 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen -Bronze -<br />
1.5.1.1 Voraussetzungen für den Erwerb<br />
Abschnitt III. 1<br />
Das Mindestalter zum Erwerb (Ausbildung und Prüfung) des Deutschen<br />
Rettungsschwimmabzeichen - Bronze beträgt 12 Jahre.<br />
1.5.1.2 Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen<br />
Teil.<br />
Praktische Prüfung<br />
Die praktische Prüfung umfaßt folgende Elemente:<br />
• 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in<br />
Bauchlage und 100 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne<br />
Armtätigkeit<br />
• 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschliessend<br />
im Wasser entkleiden<br />
• 3 verschiedene Sprünge aus etwa 1 m Höhe (z.B. Abrenner, Paketsprung,<br />
Schrittsprung, Startsprung, Fußsprung, Kopfsprung)<br />
• 15 m Streckentauchen<br />
• zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts<br />
und einmal fußwärts, innerhalb von 3 Minuten mit zweimaligem<br />
Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes<br />
(Wassertiefe zwischen 2 und 3 m)<br />
• 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen<br />
• Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen<br />
sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus<br />
– Halsumklammerung von hinten<br />
– Halswürgegriff von hinten<br />
• 50 m Schleppen mit Kopf- oder Achselgriff und dem Standard-Fesselschleppgriff<br />
• Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge<br />
zu erfüllen ist:<br />
– 20 m Anschwimmen in Bauchlage, hierbei etwa auf halber<br />
Strecke Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen<br />
eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes,<br />
diesen anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen<br />
Stand: 21.04.1999 Seite 24 von 40