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Heimvertrag-GWH_mit Anlagen_2013-01-01 - Das Diak

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<strong>Heimvertrag</strong><br />

<strong>Heimvertrag</strong><br />

für für für vollstationär<br />

vollstationär vollstationär pflege pflegebe pflege pflegebe<br />

bedürftige dürftige Menschen Menschen Menschen im im im Gottlob Gottlob-Weißer<br />

Gottlob Weißer Weißer-Haus<br />

Weißer Haus Haus. Haus<br />

(Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>)<br />

Präambel<br />

Präambel<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall<br />

Seite 1 von 15<br />

Die <strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH, Träger des Gottlob-Weißer-Hauses in Schwäbisch Hall, ist<br />

Mitglied des <strong>Diak</strong>onischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. Es ist<br />

eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Die<br />

Arbeit im Gottlob-Weißer-Haus geschieht auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus<br />

Christus. Die Einrichtung ist offen für alle pflegebedürftigen Menschen, ungeachtet ihrer<br />

Konfession, Weltanschauung oder Nationalität. Ziel unseres Handelns ist, dass Menschen<br />

im Alter und <strong>mit</strong> gesundheitlichen Einschränkungen ein Leben in Selbstbestimmung<br />

und Würde und <strong>mit</strong> hoher Lebensqualität führen können.<br />

Inh Inhalt Inh Inh alt<br />

1. Abschnitt: Art, Inhalt und Umfang der Leistungen .......................................................... 2<br />

§ 1 Vertragsgegenstand............................................................................................... 2<br />

§ 2 Aufnahme und Vertragsbeginn.............................................................................. 3<br />

§ 3 Unterkunft.............................................................................................................. 3<br />

§ 4 Gemeinschaftseinrichtungen ................................................................................ 5<br />

§ 5 Hauswirtschaftliche Leistungen............................................................................ 5<br />

§ 6 Leistungen der Küche............................................................................................ 5<br />

§ 7 Soziale Betreuung, Kultur und Freizeit................................................................. 6<br />

§ 8 Allgemeine Pflegeleistungen ................................................................................ 6<br />

§ 9 Medizinische Behandlungspflege.......................................................................... 7<br />

§ 10 Sonstige therapeutische Leistungen..................................................................... 8<br />

§ 11 Pflegehilfs<strong>mit</strong>tel .................................................................................................... 8<br />

§ 12 Zusatzleistungen.................................................................................................... 8<br />

2. Abschnitt: Heimentgelt..................................................................................................... 8<br />

§ 13 Heimentgelt............................................................................................................ 8<br />

§ 14 Abrechnung und Fälligkeit des Heimentgelts..................................................... 10<br />

§ 15 Anpassung der Leistungen und des Pflegesatzes .............................................. 10<br />

§ 16 Vergütung bei Abwesenheit ................................................................................. 11<br />

§ 17 Entgeltentwicklung .............................................................................................. 11<br />

3. Abschnitt: Vertragsdauer, Haftung und Reklamation.................................................... 12<br />

§ 18 Vertragsdauer und Kündigung ............................................................................ 12<br />

§ 19 Hausstand, Nachlass und Räumung ................................................................... 13<br />

§ 20 Haftung................................................................................................................. 14<br />

§ 21 Mängel und Beschwerden ................................................................................... 14<br />

§ 22 Datenschutz und Schweigepflicht ....................................................................... 14<br />

§ 23 Schlussbestimmungen ........................................................................................ 15<br />

<strong>Anlagen</strong> zum <strong>Heimvertrag</strong>.................................................................................................. 15


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 2 von 15<br />

Zwischen der<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH, <strong>Diak</strong>oniestraße 14 in 74523 Schwäbisch Hall, als Träger des<br />

Gottlob Gottlob-Weißer<br />

Gottlob Weißer Weißer-Haus<br />

Weißer Haus Haus,<br />

, <strong>Diak</strong>oniestraße 14 in 74523 Schwäbisch Hall,<br />

im Weiteren „Pflegeheim<br />

Pflegeheim<br />

Pflegeheim“ Pflegeheim genannt,<br />

und<br />

Frau/Herrn ____________________________________________________<br />

bisher wohnhaft in ______________________________________________<br />

im Weiteren „Bewo Bewo Bewohner Bewo ner ner“ ner genannt<br />

gegebenenfalls vertreten durch einen bevollmächtigten Angehörigen oder gesetzlichen<br />

Betreuer<br />

Frau/Herrn ____________________________________________________<br />

wird nachfolgender Vertrag geschlossen.<br />

1. Abschnitt: Art, Inhalt und Umfang der Leistungen<br />

§ § 1 1 Vertragsgegenstand<br />

Vertragsgegenstand<br />

(1) Auf der Grundlage dieses Vertrags erhält der Bewohner vollstationäre Pflegeleistungen,<br />

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soziale Betreuung und Leistungen<br />

der Unterkunft sowie Verpflegung.<br />

(2) Art, Inhalt und Umfang der in Absatz 1 genannten Leistungen und die hierfür von<br />

dem Bewohner zu zahlende Vergütung ergeben sich un<strong>mit</strong>telbar und <strong>mit</strong> verbindlicher<br />

Wirkung für die Vertragsparteien aus:<br />

■ dem Landesheimgesetz,<br />

■ dem 7. und 8. Kapitel des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI),<br />

■ den Regelungen des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege gem. § 75 SGB XI<br />

für das Land Baden-Württemberg,<br />

■ dem für das Pflegeheim abgeschlossenen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI<br />

und<br />

■ den für dem für das Pflegeheim abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarungen gem.<br />

§ 85 SGB XI und den Vereinbarungen über Unterkunft und Verpflegung gem. § 87<br />

SGB XI<br />

in der jeweils gültigen Fassung. Die genannten Bestimmungen können im Pflegeheim<br />

eingesehen werden.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 3 von 15<br />

(3) Eine Änderung der in Absatz 2 genannten Bestimmungen wirkt sich un<strong>mit</strong>telbar auf<br />

den Inhalt dieses Vertrags aus. Gegebenenfalls sind die Vertragsparteien verpflichtet,<br />

den Vertrag an die Änderungen anzupassen.<br />

(4) Art, Inhalt und Umfang der in Absatz 1 genannten Leistungen ergeben sich außerdem<br />

aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Vertrags.<br />

(5) <strong>Das</strong> Pflegeheim bietet außerdem Zusatzleistungen an. Die Einzelheiten ergeben sich<br />

aus § 12 des Vertrags und der entsprechenden Anlage zum Vertrag.<br />

§ § § 22<br />

2 2 Aufnahme Aufnahme Aufnahme und und und Vertragsbeginn<br />

Vertragsbeginn<br />

Vertragsbeginn<br />

(1) Der Bewohner wird ab dem __________________ in das Pflegeheim aufgenommen.<br />

§ § § 33<br />

3 3 Unterkunft Unterkunft<br />

Unterkunft<br />

(1) <strong>Das</strong> Pflegeheim bietet dem Bewohner eine individuell gestaltbare Unterkunft, die in<br />

Absprache <strong>mit</strong> der Hausleitung <strong>mit</strong> eigenen Möbeln ausgestattet werden kann. In Zweibettzimmern<br />

hat jeder Bewohner Anspruch auf einen ihm zustehenden Bereich.<br />

<strong>Das</strong> Zimmer ist der persönliche Lebensbereich des Bewohners, hier hat er Hausrecht.<br />

Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu<br />

gewährleisten.<br />

<strong>Das</strong> Pflegeheim überlässt dem Bewohner die Unterkunft in einem zum vertragsgemäßen<br />

Gebrauch geeigneten Zustand und gewährleistet den Erhalt dieses Zustands.<br />

Der Bewohner verpflichtet sich, das Zimmer schonend und pfleglich zu behandeln.<br />

Die Mitarbeiter des Pflegeheims sowie durch das Pflegeheim beauftragte Personen dürfen<br />

zur Überprüfung des Zustands des Zimmers und zur Ausführung von Reparatur- und<br />

Instandsetzungsarbeiten das Zimmer zu den üblichen Zeiten betreten. Hierüber ist der<br />

Bewohner rechtzeitig zu unterrichten.<br />

Bei drohender Gefahr ist das Betreten des Zimmers auch außerhalb der üblichen Zeiten<br />

und ohne Ankündigung zulässig.<br />

(2) Unter Beachtung der in Absatz 1 genannten Prinzipien wird dem Bewohner ein Zimmer,<br />

ein Apartment bzw. ein Bereich in einem Zweibettzimmer überlassen.<br />

(2.1) <strong>Das</strong> Zimmer bzw. Apartment hat die Nummer _______<br />

und eine Größe von ca. ______ qm.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 4 von 15<br />

(2.2) <strong>Das</strong> Zimmer ist möbliert <strong>mit</strong>:<br />

■ Pflegebett<br />

■ Nachttisch<br />

■ Kleiderschrank<br />

Sideboard<br />

Tisch<br />

Sessel<br />

__________________________________________________________<br />

(2.3) <strong>Das</strong> Zimmer ist ausgestattet <strong>mit</strong>:<br />

Dusche oder Bad<br />

WC<br />

Kitchenette<br />

■ Haus-Notrufanlage<br />

■ TV-Satellitenanschluss<br />

(2.4) Ein Festnetzanschluss für Telefon kann gegen Entgelt vom Pflegeheim zur<br />

Verfügung gestellt werden oder direkt vom Bewohner bei einer Telefongesellschaft<br />

beauftragt werden.<br />

(2.5) Die Wohnnebenkosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser, Strom und Hausmüll<br />

sind in den Entgelten enthalten.<br />

(2.6) <strong>Das</strong> Halten kleiner Haustieren ist nach Abstimmung <strong>mit</strong> der Hausleitung<br />

grundsätzlich möglich. Alles Weitere ist im Merkblatt „Haustiere“ geregelt.<br />

(2.7) Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner nicht. Insbesondere ist der<br />

Bewohner nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner aufzunehmen oder<br />

das Zimmer anderen zu überlassen.<br />

(2.8) Änderungen an dem Zimmer dürfen nur <strong>mit</strong> ausdrücklicher Genehmigung der<br />

Hausleitung vorgenommen werden.<br />

(2.9) Über hausinterne Umzüge entscheidet die Hausleitung im Einvernehmen <strong>mit</strong><br />

dem Bewohner oder seinem gesetzlichen Vertreter.<br />

(3) <strong>Das</strong> Pflegeheim hat eine Schließanlage, die vom Bewohner nicht verändert werden<br />

darf. Der Bewohner erhält auf Wunsch die erforderlichen Schlüssel vom Pflegeheim.<br />

(3.1) Dem Bewohner werden folgende Schlüssel übergeben:<br />

Haus- und Zimmerschlüssel<br />

Wertfachschlüssel<br />

Schrankschlüssel<br />

(3.2) Die Schlüssel bleiben Eigentum des Pflegeheims. Sie dürfen nicht an Dritte<br />

weitergegeben und auch nicht nachgemacht werden. Der Verlust von Schlüsseln ist<br />

unverzüglich der Hausleitung anzuzeigen.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 5 von 15<br />

(3.3) Um in dringenden Fällen Hilfe leisten und Gefahren abwehren zu können, verfügt<br />

die Hausleitung über einen Generalschlüssel. Aus Sicherheitsgründen, dürfen<br />

vom Bewohner am Zimmer keine weiteren Schlösser angebracht werden.<br />

§ § 4 4 Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

(1) <strong>Das</strong> Pflegeheim bietet dem Bewohner Räume zur Begegnung und Teilhabe am Gemeinschaftsleben<br />

im Haus. Sie sind im „Merkblatt zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen“<br />

aufgeführt. Die Nutzung der Räume, Einrichtungen und <strong>Anlagen</strong> ist für den<br />

Bewohner kostenfrei.<br />

(2) Der Bewohner hat die Möglichkeit, Gemeinschaftseinrichtungen auch für private<br />

Zwecke zu nutzen. In diesem Rahmen angeforderte Dienstleistungen sind kostenpflichtig<br />

und bedürfen der vorherigen Abstimmung <strong>mit</strong> der Hausleitung. Einzelheiten ergeben<br />

sich aus dem Merkblatt „Private Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen“. Die Preise<br />

sind dem Verzeichnis der Zusatzleistungen zu entnehmen.<br />

§ § 55<br />

5 5 Hauswirtschaftliche Hauswirtschaftliche Leistungen<br />

Leistungen<br />

(1) Die hauswirtschaftlichen Leistungen umfassen die Raumpflege, die Wäscheversorgung<br />

sowie die Beratung der Bewohner in hauswirtschaftlichen Angelegenheiten. Bei<br />

der Pflege der Wohnräume werden Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt.<br />

(2) <strong>Das</strong> Pflegeheim stellt dem Bewohner Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen, Zahnpasta<br />

und Flüssigseife zur Verfügung.<br />

(3) Sämtliche privateigene Wäsche und Kleidung, die der Bewohner <strong>mit</strong>bringt, muss für<br />

die Reinigung durch die Wäscherei gekennzeichnet werden. Die Kosten für die Kennzeichnung<br />

sind eine Zusatzleistung, die vom Bewohner zu zahlen ist. Die Preise sind dem<br />

Verzeichnis der Zusatzleistungen zu entnehmen. Unterbleibt die Kennzeichnung kann für<br />

Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen werden.<br />

§ § 6 6 Leistungen Leistungen der der der Küche Küche<br />

Küche<br />

(1) Im Entgelt sind folgende Mahlzeiten enthalten: Frühstück, Mittagessen, Nach<strong>mit</strong>tagskaffee<br />

und Abendessen sowie die Zwischenmalzeiten. Des Weiteren die Getränke<br />

zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs.<br />

(2) Die Mahlzeiten werden aufgrund ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und<br />

unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zubereitet. In die<br />

Planung der Mahlzeiten werden die Bewohner einbezogen und bei Behinderung und<br />

Krankheit werden die besonderen Bedürfnisse des Bewohners berücksichtigt.<br />

(3) Aufgrund medizinischer Verordnung werden auch Schonkost und die im Verzeichnis<br />

der Regelleistungen aufgeführten Diäten angeboten.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 6 von 15<br />

(4) Die Mahlzeiten werden im Speiseraum serviert. Bei Krankheit und pflegebedingter<br />

Unfähigkeit, die Mahlzeiten im Speiseraum einzunehmen, werden die Mahlzeiten im<br />

Zimmer des Bewohners serviert und ihm immer, wenn erforderlich, die notwendigen<br />

Hilfen bei der Einnahme der Mahlzeiten angeboten.<br />

(5) Weitere Sonderkostformen, individuelle Speise- und Getränkewünsche und die Versorgung<br />

bei privaten Feiern im Haus werden als Zusatzleistungen angeboten. Ebenso<br />

das Servieren der Mahlzeiten im Zimmer des Bewohners, wenn dies pflegerisch nicht<br />

erforderlich ist. Angebote und Preise sind dem Verzeichnis der Zusatzleistungen zu entnehmen.<br />

(6) Gäste der Bewohner sind zu allen Mahlzeiten willkommen. Die Preise für die Gästeessen<br />

sind bei der Hausleitung zu erfragen.<br />

§ § § 77<br />

7 7 Soziale Soziale Soziale Betreuung Betreuung, Betreuung Betreuung,<br />

, Kultur Kultur und und Freizeit Freizeit<br />

(1) <strong>Das</strong> Pflegeheim bietet regelmäßig Freizeitangebote und kulturelle Veranstaltungen<br />

im Haus. Darüber hinaus können die Bewohner kulturelle Angebote im Gemeinwesen<br />

wahrnehmen. Dieses Regel-Freizeitangebot sowie Fahr- und Begleitdienste im Rahmen<br />

dieser Angebote sind im Entgelt enthalten.<br />

(2) Nach § 87b SGB XI besteht die Möglichkeit, dass Bewohner <strong>mit</strong> einem erheblichen<br />

allgemeinen Betreuungsbedarf zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung<br />

erhalten. Wird der zusätzliche Betreuungsbedarf der Pflegekasse festgestellt, dann erbringt<br />

das Pflegeheim diese zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen.<br />

Der Zuschlag für die zusätzliche Betreuung beträgt 4,00 € pro Tag bzw. als Monatspauschale<br />

121,68 €. Dieser Zuschlag ist nicht Teil des Heimentgelts sondern wird zwischen<br />

Pflegeheim und Pflegekasse abgerechnet.<br />

Hinweis: Bei privat Pflegeversicherten rechnet das Heim den Zuschlag <strong>mit</strong> dem Versicherten<br />

ab. Gemäß Rahmenvereinbarung wird die Monatspauschale abgerechnet, wenn<br />

der Bewohner mindestens 1 Tag pro Monat anwesend ist. Nur beim Umzug in ein anderes<br />

Pflegeheim wird taggenau abgerechnet.<br />

§ § 8 8 Allgemeine Allgemeine Allgemeine Pflegeleistungen<br />

Pflegeleistungen<br />

Pflegeleistungen<br />

(1) Ziel der allgemeinen Pflege ist, die Erhaltung höchstmöglicher Selbstständigkeit,<br />

Selbstbestimmung und Unabhängigkeit. Entsprechend dem individuellen Bedarf des<br />

Bewohners erhält dieser Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens und<br />

gegebenenfalls werden diese auch teilweise oder vollständig übernommen.<br />

(2) Die Pflege wird nach dem allgemeinen Stand der Pflegewissenschaft erbracht und<br />

orientiert sich am Pflegemodell von Monika Krohwinkel.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 7 von 15<br />

(3) Zu den Leistungen der allgemeinen Pflege gehören:<br />

■ Hilfen bei der Körperpflege<br />

■ Hilfen bei der Ernährung<br />

■ Hilfen bei der Mobilität<br />

■ Hilfen bei der persönlichen Lebensführung<br />

Weitergehende Informationen finden sich im Verzeichnis der Regelleistungen sowie aus<br />

dem Versorgungsvertrag des Pflegeheims und dem Rahmenvertrag nach § 72 SGB XI<br />

und dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI.<br />

(4) Für den Umfang der Pflegeleistungen ist die Zuordnung zu einer Pflegestufe oder<br />

Pflegeklasse durch die Pflegekasse maßgeblich.<br />

(5) Verändert sich der pflegerische Aufwand aufgrund eines verbesserten oder verschlechterten<br />

Zustands des Bewohners, so dass eine niedrigere oder höhere Pflegestufe<br />

nach Auffassung der Pflegedienst- oder Heimleitung gegeben ist, so verpflichtet sich der<br />

Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigter, unverzüglich einen Antrag auf Neueinstufung<br />

bei der Pflegekasse zu stellen. Bei bereits eingestuften Bewohnern besteht dazu auch<br />

eine gesetzliche Verpflichtung. <strong>Das</strong> Pflegeheim passt seine Leistungen der Einstufung<br />

an.<br />

§ § 9 9 Medizinische Medizinische Medizinische Behandlungspflege<br />

Behandlungspflege<br />

(1) Leistungen der Behandlungspflege sind pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang<br />

ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veranlassung und Verordnung der<br />

behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die Leistungen der Behandlungspflege<br />

werden unter der Voraussetzung angeboten, dass<br />

■ sie vom behandelnden Arzt veranlasst, verantwortet und in der Dokumentation<br />

abgezeichnet wurden,<br />

■ die persönliche Durchführung durch den Arzt nicht erforderlich ist und<br />

■ der Bewohner <strong>mit</strong> der Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Mitarbeiter<br />

des Pflegeheims einverstanden ist und im Übrigen in die ärztliche Heilbehandlungsmaßnahme<br />

eingewilligt hat.<br />

(2) Die Leistungen, die im Rahmen der Behandlungspflege erbracht werden können,<br />

ergeben sich aus dem Versorgungsvertrag und dem Rahmenvertrag:<br />

■ Verbandswechsel<br />

■ Injektionen<br />

■ Katheterwechsel, Blaseninstillation, Blasenspülung<br />

■ Dekubitusbehandlung<br />

■ Einlauf/Darmentleerung<br />

■ Spezielle Krankenbeobachtung und –überwachung<br />

■ Einreibungen und Wickel<br />

■ Medikamentenüberwachung und –verabreichung<br />

■ Bronchialtoilette und Trachealkanülenpflege<br />

■ Verabreichung von Sondennahrung bei liegender Sonde<br />

■ Verabreichung von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang<br />

Darüber hinausgehende Leistungen dürfen nur durch Ärzte erbracht werden.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 8 von 15<br />

§ § 10 10 Sonstige Sonstige therapeutische Leistungen<br />

(1) Sonstige therapeutische Leistungen (z.B. Physiotherapie) sind nicht Bestandteil dieses<br />

Vertrags.<br />

§ § § 11 11 Pflegehilfs<strong>mit</strong>tel<br />

Pflegehilfs<strong>mit</strong>tel<br />

(1) <strong>Das</strong> Pflegeheim stellt dem Bewohner die erforderlichen allgemeinen Pflegehilfs<strong>mit</strong>te<br />

zur Verfügung. Individuelle Pflegehilfs<strong>mit</strong>tel im Sinne des § 33 SGB V stellt das Pflegeheim<br />

nicht zur Verfügung. Diese Hilfs<strong>mit</strong>tel sind im Einzelfall erforderlich, um den<br />

Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.<br />

§ § § 12 12 12 Zusatzleistungen<br />

Zusatzleistungen<br />

(1) <strong>Das</strong> Pflegeheim bietet Zusatzleistungen an, die in einer Anlage zum Vertrag aufgeführt<br />

sind. Über die Erbringung schließen die Vertragsparteien eine gesonderte schriftliche<br />

Vereinbarung ab. Die Kosten sind vom Bewohner selbst zu tragen.<br />

2. 2. Abschnitt: Abschnitt: Heimentgelt<br />

Heimentgelt<br />

Heimentgelt<br />

§ § 13 13 Heimentgelt<br />

(1) Im Gottlob-Weißer-Haus gibt es im Erdgeschoss des Friedenshorts einen besonderen<br />

Bereich für Menschen <strong>mit</strong> demenziellen Erkrankungen. Zur besseren Betreuung der<br />

Bewohner setzten wir hier mehr Betreuungspersonal ein, was zu höheren Pflegesätzen<br />

führt. In den Absätzen 2 und 3 ist die Zusammensetzung der Heimentgelte in den beiden<br />

Bereichen zum Vertragsbeginn dargestellt.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 9 von 15<br />

(2) Heimentgelt im Gottlob-Weißer-Haus<br />

(2.1) <strong>Das</strong> Entgelt für Unterkunft beträgt 12,65 €/Tag<br />

(2.2) <strong>Das</strong> Entgelt für Verpflegung beträgt 10,35 €/Tag<br />

Erfolgt die Ernährung ausschließlich über eine<br />

Sonde und wird die Sondennahrung nicht vom Pflegeheim<br />

bezahlt, dann ermäßigt sich das Entgelt für Verpflegung<br />

in dieser Zeit auf 6,08 €/Tag<br />

(2.3) Der Pflegesatz beträgt<br />

In der Pflegestufe 0G 36,50 €/Tag<br />

In der Pflegestufe 1 53,50 €/Tag<br />

In der Pflegestufe 2 68,38 €/Tag<br />

In der Pflegestufe 3 87,90 €/Tag<br />

(2.4) <strong>Das</strong> Entgelt für die nicht geförderten Investitionskosten beträgt<br />

Im Doppelzimmer 5,00 €/Tag<br />

Im Doppelzimmer Komfort 7,00 €/Tag<br />

Im Einzelzimmer 8,00 €/Tag<br />

Im Einzelzimmer Komfort 10,00 €/Tag<br />

Im Apartment 14,00 €/Tag<br />

Im gehobenen Apartment 16,00 €/Tag<br />

(2.5) Die Ausbildungsumlage beträgt 1,00 €/Tag<br />

(2.6) <strong>Das</strong> Heimentgelt beträgt insgesamt __________€/Tag<br />

(3) Heimentgelt im Gottlob-Weißer-Haus – Demenzbereich im Friedenshort<br />

(3.1) <strong>Das</strong> Entgelt für Unterkunft beträgt 12,65 €/Tag<br />

(3.2) <strong>Das</strong> Entgelt für Verpflegung beträgt 10,35 €/Tag<br />

Erfolgt die Ernährung ausschließlich über eine<br />

Sonde und wird die Sondennahrung nicht vom Pflegeheim<br />

bezahlt, dann ermäßigt sich das Entgelt für Verpflegung<br />

in dieser Zeit auf 6,08 €/Tag<br />

(3.3) Der Pflegesatz beträgt<br />

In der Pflegestufe 0G 37,60 €/Tag<br />

In der Pflegestufe 1 55,10 €/Tag<br />

In der Pflegestufe 2 70,55 €/Tag<br />

In der Pflegestufe 3 89,95 €/Tag<br />

(3.4) <strong>Das</strong> Entgelt für die nicht geförderten Investitionskosten beträgt<br />

Im Doppelzimmer 5,00 €/Tag<br />

Im Einzelzimmer 8,00 €/Tag<br />

(3.5) Die Ausbildungsumlage beträgt 1,00 €/Tag<br />

(3.6) <strong>Das</strong> Heimentgelt beträgt insgesamt __________€/Tag<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 10 von 15<br />

(4) Der Bewohner trägt das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung, das investive Entgelt<br />

sowie den Pflegesatz, soweit die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger nicht dafür aufkommen.<br />

Außerdem trägt der Bewohner die Entgelte für die vereinbarten Zusatzleistungen.<br />

Die Entgelte sind dem Verzeichnis der Zusatzleistungen zu entnehmen.<br />

(5) Für den Pflegesatz ist der Bescheid der Pflegekasse maßgeblich. Liegt bei der Aufnahme<br />

noch kein Bescheid der Pflegekasse über eine Pflegestufe vor, so wird die voraussichtliche<br />

Pflegestufe durch das Pflegeheim festgestellt und der entsprechende<br />

Pflegesatz in Rechnung gestellt. Sollte die Pflegekasse eine abweichende Pflegestufe<br />

feststellen, so erfolgt eine Gutschrift bzw. Nachforderung – rückwirkend zum Datum der<br />

Aufnahme – <strong>mit</strong> der nächsten Monatsabrechnung.<br />

§ § § 14 14 14 Abrechnung Abrechnung und und Fälligkeit Fälligkeit des des Heimentgelts<br />

Heimentgelts<br />

(1) Der Tag an dem der Bewohner in das Pflegeheim aufgenommen wird oder ausscheidet<br />

wird jeweils als voller Tag gerechnet. Bei einem Umzug in eine andere Einrichtung<br />

wird der Auszugstag nicht berechnet.<br />

(2) Für den Fall, dass Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Betracht kommen,<br />

verpflichtet sich der Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigter, rechtzeitig einen<br />

Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen.<br />

(3) Bei Versicherten in der privaten Pflegeversicherung rechnet die Einrichtung das<br />

Heimentgelt <strong>mit</strong> dem Versicherten ab, soweit nicht <strong>mit</strong> der Pflegekasse eine abweichende<br />

Vereinbarung besteht.<br />

(4) Der Bewohner erhält jeweils zu Monatsbeginn eine Rechnung, die sämtliche Entgelte,<br />

gegebenenfalls abzüglich der Zuzahlung der Pflegekasse, sowie die regelmäßigen<br />

Zusatzleistungen enthält.<br />

Änderungen die nach Rechnungsstellung bekannt werden oder unregelmäßige Zusatzleistungen<br />

werden in der Folgerechnung berücksichtigt.<br />

Der Rechnungsbetrag ist am 3. Werktag des Monats zur Zahlung fällig.<br />

§ § 15 15 Anpassung der Leistungen und des Pflegesatzes<br />

Pflegesatzes<br />

(1) Verändert sich die Pflegebedürftigkeit des Bewohners, so passt das Pflegeheim seine<br />

Leistungen diesem veränderten Bedarf an. Hat die Veränderung der Pflegebedürftigkeit<br />

nach Einschätzung des Pflegeheims eine Einstufung in eine andere Pflegestufe zur<br />

Folge, so verpflichtet sich der Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigter unverzüglich bei<br />

der zuständigen Pflegekasse die Überprüfung der Pflegestufe zu beantragen. Der Bewohner<br />

und die Einrichtung haben bei der Untersuchung der Pflegebedürftigkeit <strong>mit</strong>zuwirken.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 11 von 15<br />

(2) Weigert sich der Bewohner oder dessen Bevollmächtigter, einen Antrag auf Höherstufung<br />

zu stellen, kann das Pflegeheim ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der<br />

Aufforderung vorläufig das Heimentgelt nach der nächst höheren Pflegestufe berechnen.<br />

Werden die Voraussetzungen für eine höhere Pflegestufe vom Medizinischen Dienst<br />

der Krankenkasse (MDK) nicht bestätigt und lehnt die Pflegekasse deswegen eine Höherstufung<br />

ab, hat die Einrichtung den überzahlten Betrag unverzüglich zurückzuzahlen<br />

und rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Berechnung <strong>mit</strong> 5 v.H. p.a. zu verzinsen.<br />

(3) Trifft der MDK gemeinsam <strong>mit</strong> dem Pflegeheim eine Zuordnung zu einer anderen als<br />

der bisherigen Pflegestufe, so wird dies dem Bewohner unverzüglich schriftlich <strong>mit</strong>geteilt.<br />

Durch die geänderte Einstufung ändern sich auch der Pflegesatz und da<strong>mit</strong> das<br />

Heimentgelt. <strong>Das</strong> nach der Neueinstufung maßgebliche Entgelt ist ab dem auf die<br />

schriftliche Mitteilung folgenden Tag zu zahlen.<br />

§ § 16 16 Vergütung bei Abwesenheit<br />

(1) Soweit der Pflegeplatz vorübergehend wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder<br />

stationärer Rehabilitation in einer anderen Einrichtung nicht in Anspruch genommen<br />

wird, ist er freizuhalten. Ist erkennbar, dass der Bewohner nicht mehr in die Einrichtung<br />

zurückkehrt, wirkt das Pflegeheim auf eine Beendigung des Vertrags hin.<br />

(2) <strong>Das</strong> Pflegeheim informiert die Pflegekasse <strong>mit</strong> der Monatsrechnung über Dauer und<br />

Grund der vorübergehenden Abwesenheit.<br />

(3) Dauert die vorübergehende Abwesenheit aus Gründen nach Absatz 1 länger als 3<br />

Tage an, so reduziert sich das Entgelt für Pflege, Unterkunft und Verpflegung auf 75%<br />

der zum Zeitpunkt jeweils gültigen Entgeltsätze.<br />

<strong>Das</strong> investive Entgelt wird weiterhin zu 100% in Rechnung gestellt.<br />

§ § 17 17 Entgeltentwicklung<br />

(1) Steigerungen bei Personal- und Sachkosten führen dazu, dass die Entgelte für Pflege,<br />

Unterkunft und Verpflegung angepasst werden müssen. Da<strong>mit</strong> eine Entgelterhöhung<br />

wirksam wird, muss das Pflegeheim diese <strong>mit</strong> dem Sozialhilfeträger vereinbaren.<br />

(2) Unter der Voraussetzung des Absatz 1 kann das Pflegeheim die Entgelte für Pflege,<br />

Unterkunft und Verpflegung nach § 13 dieses Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber<br />

dem Bewohner erhöhen.<br />

(3) Die Einrichtung ist berechtigt, das investive Entgelt nach § 13 dieses Vertrags zu ändern,<br />

sobald die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde vorliegt<br />

(4) Wenn das Pflegeheim <strong>mit</strong> den Pflegekassen in Verhandlungen tritt über eine Erhöhung<br />

der Entgelte, dann ist sie verpflichtet, den Bewohner unverzüglich über die Höhe<br />

und die Gründe der Forderung zu informieren.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 12 von 15<br />

(5) <strong>Das</strong> neue Entgelt tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, der in der Entgeltvereinbarung <strong>mit</strong><br />

den Kostenträgern oder durch Entscheidung der Schiedsstelle festgesetzt wird.<br />

(6) Die neuen Entgelte werden dem Bewohner spätestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt<br />

zu dem sie wirksam werden sollen, schriftlich <strong>mit</strong>geteilt.<br />

3. 3. Abschni Abschnitt: Abschni tt: Vertragsdauer, Haftung Haftung und Reklamation<br />

§ § 18 18 Vertragsdauer und Kündigung<br />

(1) Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />

Die Kurzzeitpflege und da<strong>mit</strong> auch der Vertrag enden am ___________________<br />

(2) Innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss kann der Bewohner den Vertrag<br />

jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.<br />

(3) Der Bewohner kann den <strong>Heimvertrag</strong> bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats für<br />

den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen.<br />

Bei einer Erhöhung des Entgelts kann der <strong>Heimvertrag</strong> zusätzlich innerhalb von 4 Wochen<br />

nach der Mitteilung (nach § 17 Absatz 6 dieses Vertrags) gekündigt werden und<br />

zwar zum dem Termin, an dem die Erhöhung wirksam wird.<br />

(4) Der Bewohner kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen,<br />

wenn ihm die Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>s bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht<br />

zumutbar ist. Soweit das Pflegeheim den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist es verpflichtet,<br />

dem Bewohner eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung zu<br />

zumutbaren Bedingungen nachzuweisen und die Umzugskosten in angemessenem Umfang<br />

zu erstatten.<br />

(5) Die Einrichtung kann den <strong>Heimvertrag</strong> aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

(5.1) der Betrieb des Pflegeheims eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in<br />

seiner Art verändert wird und die Fortsetzung des <strong>Heimvertrag</strong>s für den Träger eine<br />

unzumutbare Härte bedeuten würde, oder<br />

(5.2) der Gesundheitszustand des Bewohners sich so verändert hat, dass seine<br />

fachgerechte Betreuung nicht möglich und die Fortsetzung des Vertrags dem Pflegeheim<br />

nicht mehr zuzumuten ist, oder<br />

(5.3) der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt,<br />

dass dem Pflegeheim die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden<br />

kann (insbesondere wird hier auf § 15 Absatz 1 dieses Vertrags verwiesen), oder<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 13 von 15<br />

(5.4) der Bewohner<br />

■ für zwei aufeinanderfolgende Termine <strong>mit</strong> der Bezahlung des Entgelts oder<br />

eines Teils des Entgelts, der das Gesamtentgelt für einen Monat übersteigt,<br />

in Verzug ist, oder<br />

■ in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, <strong>mit</strong> der<br />

Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist,<br />

der das Gesamtentgelt für zwei Monate erreicht.<br />

(6) Die Kündigung durch die Einrichtung bedarf der Schriftform und ist zu begründen.<br />

Bei pflegeversicherten Bewohnern ist die Kündigung der Pflegekasse zur Kenntnis zu<br />

geben.<br />

(7) In den Fällen der Absätze 5.2 bis 5.4 kann das Pflegeheim ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen. In den übrigen Fällen ist die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats<br />

für den Ablauf des nächsten Monats zulässig.<br />

(8) Hat das Pflegeheim nach Absatz 5.1 oder 5.2 gekündigt, so ist dem Bewohner eine<br />

angemessene anderweitige Unterbringung nachzuweisen. Im Fall von Absatz 4.1 hat das<br />

Pflegeheim die Umzugskosten in angemessenem Umfang zu tragen.<br />

(8) Stirbt der Bewohner, so endet das Vertragsverhältnis <strong>mit</strong> dem Sterbetag.<br />

§ § 19 19 Hausstand, Nachlass und Räumung<br />

(1) Der Bewohner ermächtigt das Pflegeheim, die eingebrachten Sachen bei Auszug<br />

oder Ableben folgenden Personen ohne Rücksicht auf deren erbrechtliche Legitimation<br />

auszuhändigen.<br />

Name:_________________________, Telefon:________________________<br />

Adresse:________________________________________________________<br />

(2) Bei Kündigung hat der Bewohner die Unterkunft spätestens bis zum Tag, an dem der<br />

Vertrag endet, zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.<br />

<strong>Das</strong> Pflegeheim ist berechtigt, die in das Zimmer eingebrachten Sachen auf Kosten des<br />

Bewohners zu räumen und einzulagern, wenn die Unterkunft nicht fristgerecht geräumt<br />

wird.<br />

(3) Im Todesfall ist die Unterkunft unverzüglich zu räumen und in ordnungsgemäßem<br />

Zustand zurückzugeben. Falls das nicht erfolgt, kann das Pflegeheim eine angemessene<br />

Frist setzten. Nach Ablauf dieser Frist ist das Pflegeheim berechtigt, die Räumung selbst<br />

vorzunehmen, die Gegenstände einzulagern, sowie den Ersatz der Räumungskosten zu<br />

verlangen.<br />

Unbeschadet davon ist das Pflegeheim berechtigt, bei einer anstehenden Wiederbelegung<br />

des Platzes, das Zimmer zu räumen und die eingebrachten Gegenstände in Verwahrung<br />

zu nehmen.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 14 von 15<br />

§ 20 20 Haftung<br />

(1) Haftung des Pflegeheims<br />

(1.1) Für Sachschäden am Eigentum des Bewohners haftet das Pflegeheim nur bei<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

(1.2) Für Personenschäden haftet das Pflegeheim im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.<br />

(1.3) Geld und Wertsachen können von der Einrichtung unentgeltlich verwahrt<br />

werden. Ein Anspruch auf Verwahrung besteht nicht. <strong>Das</strong> Pflegeheim haftet bei Verlust<br />

oder Beschädigung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

(2) Haftung des Bewohners<br />

Für Sachschäden haftet der Bewohner gegenüber dem Pflegeheim nur bei Vorsatz und<br />

grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

§ § § 21 21 Mängel und Beschwerden<br />

(1) Der Bewohner kann sich jederzeit beim Pflegeheim oder dem Träger des Pflegeheims<br />

über Angelegenheiten des <strong>Heimvertrag</strong>s beraten lassen und sich bei Leistungsmängeln<br />

des Pflegeheims über diese beschweren.<br />

(2) Der Bewohner hat außerdem das Recht (§ 21 Absatz 5 Landesheimgesetz), sich bei<br />

der zuständigen Heimaufsichtsbehörde und bei der von Heimaufsicht, Pflegekassen,<br />

MDK und Sozialhilfeträgern gebildeten Arbeitsgemeinschaft beraten zu lassen und sich<br />

über Mängel bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu beschweren. Die Anschrift<br />

der zuständigen Stelle lautet:<br />

Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

Heimaufsicht<br />

Münzgasse 1 in 74523 Schwäbisch Hall<br />

Telefon: (0791) 755-7428<br />

§ § 22 22 Datenschutz Datenschutz und Schweigepflicht<br />

(1) Der Bewohner vertraut sich dem Pflegeheim und seinen Mitarbeitern an. <strong>Das</strong> Heim<br />

verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zu Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang<br />

<strong>mit</strong> personenbezogenen Informationen und Daten des Bewohners.<br />

(2) Es werden nur solche Versicherten- und Leistungsdaten gespeichert und verarbeitet,<br />

die für die Erfüllung des <strong>Heimvertrag</strong>s erforderlich sind und nur den Mitarbeitern<br />

zugänglich gemacht, die für die entsprechenden Aufgaben zuständig sind. Hierzu gehört<br />

gegebenenfalls auch die fotografische Wunddokumentation. Insoweit stimmt der Bewohner<br />

der Speicherung seiner Daten zu und er hat das Recht auf Auskunft, welche Daten<br />

über ihn gespeichert sind.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


<strong>Heimvertrag</strong> Gottlob-Weißer-Haus (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) Seite 15 von 15<br />

(3) Der Bewohner willigt ein, dass der behandelnde Arzt die für die Pflege erforderlichen<br />

Informationen den Mitarbeitern des Pflegeheims zur Verfügung stellt. Er willigt<br />

ebenfalls ein, dass dem Pflegeheim die vom MDK erstellten Gutachten zur Kenntnis gegeben<br />

werden.<br />

(4) Der Bewohner oder eine von ihm bevollmächtigte Person, hat das Recht auf Einsichtnahme<br />

in die über ihn geführte Pflegedokumentation.<br />

§ § § 23 23 23 Schlussbestimmungen<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die<br />

Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.<br />

(2) Änderungen dieses Vertrags, die durch Auflagen von Behörden notwendig werden,<br />

bleiben vorbehalten, unbeschadet des Rechts des Trägers, gegen solche Auflagen<br />

Rechts<strong>mit</strong>tel zu ergreifen.<br />

(3) Die <strong>Anlagen</strong> sind Bestandteil des Vertrags. Sie sind dem Bewohner oder dessen Bevollmächtigten<br />

auszuhändigen.<br />

<strong>Anlagen</strong> zum <strong>Heimvertrag</strong><br />

■ Verzeichnis der Regelleistungen<br />

■ Verzeichnis der Zusatzleistungen<br />

■ Merkblatt „Private Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen“<br />

■ Merkblatt „Haustierhaltung“<br />

Vereinbarung für die Übergangszeit bis zum Vorliegen des Leistungsbescheids der<br />

Pflegekasse<br />

Schwäbisch Hall, den ____________________<br />

_____________________________ ____________________________<br />

Hausleitung Bewohner<br />

_____________________________ ____________________________<br />

Heimverwaltung ggf. bevollmächtigter Angehöriger<br />

oder gesetzlicher Vertreter<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Verzeichnis der Regelleistungen (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 4<br />

Vorbemerkung<br />

Vorbemerkung<br />

Verzeichnis Verzeichnis der der der Regelleistungen<br />

Regelleistungen<br />

Die Regelleistungen ergeben sich un<strong>mit</strong>telbar aus dem Rahmenvertrag für vollstationäre<br />

Pflege gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg vom 12. Dezember<br />

1996.<br />

Inhalt Inhalt der der Pflegeleistungen<br />

Pflegeleistungen<br />

(1) Inhalt der Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung,<br />

zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf<br />

des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung <strong>mit</strong> dem Ziel der eigenständigen<br />

Übernahme dieser Verrichtungen. Die Hilfen sollen die Maßnahmen enthalten,<br />

die Pflegebedürftigkeit mindern sowie einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit<br />

und der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen. Dabei ist der besondere<br />

Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegebedürftiger <strong>mit</strong> geistigen Behinderungen, psychischen<br />

Erkrankungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen und anderen Leiden des<br />

Nervensystems zu beachten.<br />

(2) Die Durchführung und Organisation der Pflege richtet sich nach dem allgemeinen<br />

Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse. Die Pflegeleistungen sind in Form<br />

der aktivierenden Pflege unter Beachtung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung<br />

nach § 80 a SGB XI sowie der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />

der Pflegequalität nach § 80 SGB XI zu erbringen.<br />

(3) Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören im Rahmen des durch § 29 Abs. 1 SGB<br />

XI vorgegebenen Leistungsumfangs je nach Einzelfall folgende Hilfen:<br />

(3.1) Hilfen bei der Körperpflege<br />

Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen.<br />

Die Intimsphäre ist zu schützen. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen<br />

Umgang <strong>mit</strong> dem Thema Ausscheiden/Ausscheidungen.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Verzeichnis der Regelleistungen (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 2 von 4<br />

Die Körperpflege umfasst:<br />

■ das Waschen, Duschen und Baden;<br />

dies beinhaltet gegebenenfalls auch den Einsatz von Hilfs<strong>mit</strong>teln, den Transport<br />

zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, das Haarewaschen und -<br />

trocknen, Hautpflege, Pneumonie- und Dekubitusprophylaxe sowie bei Bedarf<br />

Kontaktherstellung für Fußpflege und zum/zur Friseur/in,<br />

■ die Zahnpflege;<br />

diese umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenversorgung, die<br />

Mundhygiene, Soor- und Parotitisprophylaxe,<br />

■ das Kämmen einschließlich Herrichten der Tagesfrisur;<br />

■ das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege;<br />

■ Darm- oder Blasenentleerung<br />

einschließlich der Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung sowie Pflege bei<br />

der physiologischen Blasen- und Darmentleerung, Kontinenztraining, Obstipationsprophylaxe,<br />

Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, gegebenenfalls Wechseln<br />

der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegekraft eine ärztliche<br />

Abklärung an.<br />

(3.2) Hilfen bei der Ernährung<br />

Eine ausgewogene Ernährung einschließlich notwendiger Diätkost ist anzustreben. Der<br />

Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen der<br />

Nahrungsaufnahme zu beraten. Zur selbständigen Nahrungsaufnahme ist der Einsatz<br />

von speziellen Hilfs<strong>mit</strong>teln zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Bei Nahrungsverweigerung<br />

ist ein differenzierter Umgang <strong>mit</strong> den zugrunde liegenden Problemen<br />

erforderlich.<br />

Die Ernährung umfasst:<br />

■ das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme<br />

der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der un<strong>mit</strong>telbaren Vorbereitung<br />

dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen,<br />

z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang <strong>mit</strong> Besteck;<br />

■ Hygienemaßnahmen wie z. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/ Wechseln<br />

der Kleidung.<br />

(3.3) Hilfen bei der Mobilität<br />

Ziel der Mobilität ist u. a. die Förderung der Beweglichkeit, der Abbau von überschießendem<br />

Bewegungsdrang sowie der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung. Die Anwendung<br />

angemessener Hilfs<strong>mit</strong>tel dient dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen<br />

und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zu<br />

berücksichtigen und störende Einflüsse möglichst zu reduzieren oder zu beseitigen.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Verzeichnis der Regelleistungen (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 3 von 4<br />

Die Mobilität umfasst:<br />

■ das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern;<br />

das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen<br />

von Körperersatzstücken wie Prothesen. <strong>Das</strong> Betten und Lagern umfasst alle<br />

Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen<br />

und Sitzen ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen<br />

und Selbständigkeit unterstützen. Dazu gehört auch der Gebrauch sachgerechter<br />

Lagerungshilfen und sonstiger Hilfs<strong>mit</strong>tel,<br />

■ das Gehen, Stehen, Treppensteigen;<br />

dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen<br />

oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich<br />

bewegen, z. B. im Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außengelände,<br />

■ das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung;<br />

dabei sind solche Verrichtungen außerhalb des Pflegeheimes zu unterstützen, die<br />

für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche<br />

Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z. B. Organisieren und Planen des<br />

Zahnarztbesuches),<br />

■ das An- und Auskleiden;<br />

dies umfasst auch ein An- und Ausziehtraining.<br />

(3.4) Hilfen bei der persönlichen Lebensführung<br />

Ziel der Hilfe ist, dem Pflegebedürftigen trotz des durch die Pflegebedürftigkeit bedingten<br />

Hilfebedarfs die Führung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens zu ermöglichen,<br />

das der Würde des Menschen entspricht. Dieser Hilfebedarf bei der persönlichen<br />

Lebensführung wird ausgeglichen, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld geschehen<br />

kann, z.B. durch Angehörige und Betreuer.<br />

Ziel der Hilfen ist es insbesondere, Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität<br />

zu vermeiden und dadurch einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen<br />

bzw. die bestehende Pflegebedürftigkeit zu mindern.<br />

In diesem Sinne dienen Hilfen bei der persönlichen Lebensführung der Orientierung zur<br />

Zeit, zum Ort und zur Person, zur Gestaltung des persönlichen Alltags und einem Leben<br />

in der Gemeinschaft, der Bewältigung von Lebenskrisen und der Begleitung Sterbender<br />

und ihrer Angehörigen sowie der Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Verzeichnis der Regelleistungen (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 4 von 4<br />

(3.5) Leistungen der sozialen Betreuung<br />

<strong>Das</strong> Ziel der sozialen Betreuung ist die Sicherung der persönlichen Lebensgestaltung im<br />

Pflegeheim, welche an der Erhaltung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen orientiert<br />

ist, soziale Integration anstrebt und die jeweiligen Aktivierungspotentiale ausschöpft.<br />

Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Erhebung der Sozialanamnese<br />

zur Vorbereitung des Einzugs, Beratung in persönlichen Angelegenheiten, bei Behörden-<br />

und Ämterkontakten (z. B. Organisieren und Planen der Ämterbesuche). Ferner umfasst<br />

die soziale Betreuung im Einzelfall die Koordination der Kontakte zu Angehörigen und<br />

gesetzlichen Betreuern, die gemeinwesenorientierte Vernetzung der Einrichtung, Koordinationsaufgaben<br />

zu korrespondierenden Diensten und Institutionen, die Begleitung<br />

ehrenamtlicher Helfer sowie die Erschließung wirtschaftlicher Hilfen.<br />

(3.6) Leistungen der medizinischen Behandlungspflege<br />

(3.6.1) Die Behandlungspflege umfasst die nachfolgenden pflegerischen Hilfen zur Unterstützung<br />

der ärztlichen Behandlung (soweit nicht vom Arzt selbst erbracht):<br />

■ Verbandswechsel<br />

■ Injektionen<br />

■ Katheterwechsel, Blaseninstillation, Blasenspülung<br />

■ Dekubitusbehandlung<br />

■ Einlauf/Darmentleerung<br />

■ spezielle Krankenbeobachtung und -überwachung (Messung von Körpertemperatur,<br />

Blutdruck, Puls, Blutzucker)<br />

■ Einreibungen, Wickel<br />

■ Medikamentenüberwachung und -verabreichung<br />

■ Bronchialtoilette, Trachealkanülenpflege<br />

■ Verabreichung von Sondenernährung bei liegender Sonde<br />

■ Verabreichung von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang<br />

(3.6.2)Die Maßnahmen der Behandlungspflege werden vom behandelnden Arzt schriftlich<br />

angeordnet und verantwortet. Der Arzt trägt einzeln die erforderlichen Maßnahmen<br />

sowie das Datum der Anordnung und sein Namenszeichen in die für den einzelnen Pflegebedürftigen<br />

vom Pflegeheim geführte Pflegedokumentation ein.<br />

(3.6.3) Die Verantwortung für die Durchführung der ärztlich angeordneten Maßnahmen<br />

liegt beim Träger des Pflegeheims.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Verzeichnis der Zusatzleistungen (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 1<br />

Verzeichnis Verzeichnis der der Zusatzleistungen Zusatzleistungen im Gottlob Gottlob-Weißer<br />

Gottlob<br />

Weißer Weißer-Haus<br />

Weißer Haus<br />

Art Art Art der der der Leistung Leistung Leistung<br />

Entgelt Entgelt Bemerkung<br />

Bemerkung<br />

Wäsche Wäsche und und Bekleidung<br />

Bekleidung<br />

Kennzeichnung der persönlichen<br />

Wäsche und Bekleidung<br />

Flicken der persönlichen Wäsche<br />

und Bekleidung<br />

Weitergabe der Wäsche an eine<br />

Änderungsschneiderei<br />

Sammeln, Weitergabe und Rückgabe<br />

persönlicher Wäsche und<br />

Bekleidung für die Chemische<br />

Reinigung<br />

Haustec Haustechnik<br />

Haustec Haustec nik<br />

Technische Dienstleistungen an<br />

bewohnereigenen Gegenständen<br />

Entsorgung von privatem Sperrmüll<br />

Lagerung von persönlichen Gegenständen<br />

nach Vertragsende<br />

■ 1,00 € je Stück<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ durch externe Änderungsschneiderei<br />

■<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ Rechnung kommt direkt von<br />

der Reinigung<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ durch Mitarbeiter: 6,00 € je<br />

angefangene ¼-Stunde<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ durch Mitarbeiter: 6,00 € je<br />

angefangene ¼-Stunde<br />

■ 5,00 €/Tag<br />

Leihgeräte (v.a. für Kurzzeitgäste) ■ Mobiles Telefon: 3,00 €/Tag<br />

■ Farb-TV: 2,00 €/Tag<br />

Hauswirtschaft<br />

Hauswirtschaft<br />

Ausrichten von privaten Festen<br />

und Feierlichkeiten<br />

Servieren der Mahlzeiten auf dem<br />

Zimmer<br />

Besondere Speisen und Getränke<br />

außerhalb des Standardangebots<br />

Zusätzliche Dienste der Hauswirtschaft<br />

(Haustier versorgen, Reinigung<br />

persönlicher Gegenstände<br />

etc.)<br />

Betreuungsleistungen<br />

Betreuungsleistungen<br />

Erledigung von individuellen, vom<br />

Bewohner veranlassten Angelegenheiten<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ die Hauswirtschaft erstellt<br />

ein individuelles Angebot<br />

■ nach Vereinbarung<br />

■ 1,50 € je Mahlzeit<br />

Die „normale“ Wäsche der persönlichen<br />

Bekleidung ist eine Regelleistung<br />

und da<strong>mit</strong> im Heimentgelt enthalten.<br />

Sofern möglich<br />

Sofern möglich<br />

Sofern vorhanden<br />

Wenn das Servieren der Mahlzeiten<br />

auf dem Zimmer pflegerisch erforderlich<br />

ist, dann handelt es sich um<br />

eine Regelleistung, die nicht gesondert<br />

berechnet wird.<br />

■ siehe gesonderter Aushang <strong>Das</strong> Standardangebot umfasst mindestens<br />

Tee, Kaffee und Mineralwasser<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ 5,00 € je angefangene ¼-<br />

Stunde<br />

■ auf Einzelauftrag<br />

■ 5,00 € je angefangene ¼-<br />

Stunde<br />

Sofern keine Regelleistung oder<br />

durch Ehrenamtliche erbracht.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Private Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen im <strong>GWH</strong> (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 1<br />

Merkblatt Merkblatt „Private „Private Nutzung Nutzung von von Gemeinschaftsei<br />

Gemeinschaftseinrichtungen“<br />

Gemeinschaftsei richtungen“<br />

Vorhandene Vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

<strong>Das</strong> Gottlob-Weißer-Haus verfügt über 133 Pflegeplätze in vier Wohnbereichen. In jedem<br />

Wohnbereich gibt es folgende Gemeinschaftsräume und –Einrichtungen, die von den<br />

Bewohnern des Bereichs genutzt werden können:<br />

■ Aufenthalts- und Speiseraum<br />

■ Ein Wohnzimmer <strong>mit</strong> TV<br />

■ Pflegebad<br />

■ Diverse Sitzplätze innerhalb des Wohnbereichs<br />

Darüber hinaus gibt es folgende Gemeinschaftsräume und –Einrichtungen, die allen Bewohnern<br />

zur Verfügung stehen:<br />

■ Ein Multifunktionsraum im Erdgeschoss.<br />

■ Eine beschützte Terrasse<br />

■ Ein beschützter Garten im Erdgeschoss.<br />

■ Eine frei zugängliche Gartenanlage <strong>mit</strong> Sitzgelegenheiten vor dem Haus.<br />

■ Kirchsaal <strong>mit</strong> Bibliothek<br />

■ Gymnastikraum<br />

Nutzung Nutzung der der Gemein Gemeinschaftseinrichtungen Gemein Gemeinschaftseinrichtungen<br />

schaftseinrichtungen durch durch die die Bewohner Bewohner und und deren deren Bes Besucher. Bes cher. cher.<br />

(1) Die Gemeinschaftseinrichtungen innerhalb der Wohngruppen können von den Bewohnern<br />

der Wohngruppe jederzeit alleine oder <strong>mit</strong> ihren Besuchern genutzt werden.<br />

(2) Die wohngruppenübergreifenden Gemeinschaftseinrichtungen, <strong>mit</strong> Ausnahme des<br />

Multifunktionsraums im Erdgeschoss, können von allen Bewohnern im Haus alleine oder<br />

auch <strong>mit</strong> ihren Besuchern genutzt werden.<br />

(3) Besucher der Bewohner sind in den Gemeinschaftseinrichtungen herzlich willkommen,<br />

solange die anderen Bewohner dadurch nicht unangemessen gestört werden.<br />

(4) Da die Gemeinschaftseinrichtungen von allen Bewohnern und von Besuchern genutzt<br />

werden können, kann es zu dazu kommen, dass deren Kapazitäten belegt sind. In<br />

diesem Fall sind die Bewohner gebeten, sich bei der Nutzung abzusprechen, gegebenenfalls<br />

unter Einbeziehung des Heimpersonals.<br />

(5) Der Multifunktionsraum im Erdgeschoss kann nach rechtzeitiger Voranmeldung für<br />

private Feierlichkeiten und Veranstaltungen genutzt werden. Die Nutzung des Raums<br />

und seiner Einrichtung ist kostenlos. Die Verpflegung kann entweder vom Nutzer selbst<br />

übernommen oder an die Hauswirtschaft (Zusatzleistung) vergeben werden.<br />

(6) Die Bewohner sind gebeten, die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln.<br />

Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, müssen ersetzt<br />

werden.<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Merkblatt „Haustierhaltung im <strong>GWH</strong>“ (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 1<br />

Merkblatt Merkblatt „ „Haustierhaltung<br />

„ Haustierhaltung<br />

Haustierhaltung“<br />

Haustierhaltung<br />

Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Haustier in unsere Einrichtung <strong>mit</strong>bringen. Da<strong>mit</strong> alle Bewohnerinnen<br />

und Bewohner an Ihrem Tier Freude haben, bitten wir Sie, folgende Punkte<br />

zu beachten.<br />

(1) Die Voraussetzungen für eine artgerechten Tierhaltung müssen gegeben sein.<br />

(2) <strong>Das</strong> Haustier muss gesund sein, was gegebenenfalls durch ein tierärztliches Attest<br />

nachgewiesen werden muss.<br />

(3) In einem 2-Personen-Zimmer ist die Tierhaltung nur möglich, der Mitbewohner <strong>mit</strong><br />

der Tierhaltung einverstanden ist. <strong>Das</strong> Einverständnis muss bei einem Wechsel des Mitbewohners<br />

erneut eingeholt werden.<br />

(4) <strong>Das</strong> Haustier muss jederzeit gut und sauber versorgt sein, so dass die anderen Bewohner<br />

weder durch Lärm noch durch Unsauberkeit belästigt werden.<br />

(5) Entsteht durch eine Krankheit des Tiers eine Gesundheitsgefahr für andere Bewohner<br />

oder ist das Tier nicht ordentlich versorgt, so kann die Hausleitung das Tier jederzeit<br />

des Hauses verweisen.<br />

(6) Vor Beginn der Tierhaltung in der Einrichtung ist schriftlich festgelegt, wer für das<br />

Tier übernimmt, wenn sein weiterer Aufenthalt im Haus nicht mehr möglich ist.<br />

(7) Als Alternative zur Tierhaltung in der Einrichtung besteht immer die Möglichkeit,<br />

dass Ihre Besucher Ihr Haustier – unter Beachtung der voranstehenden Regelungen - in<br />

die Einrichtung <strong>mit</strong>bringen.<br />

(8) Auf Anfrage können Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen unserer<br />

Möglichkeiten gegen Entgelt <strong>mit</strong> der Versorgung Ihres Tieres beauftragen.<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Zusicherung für die Übernahme des Haustiers:________________________<br />

Ich,________________________________, wohnhaft: ____________________________<br />

_____________________________________ Telefon: ____________________________<br />

übernehme jederzeit das Haustier von _________________________________________<br />

___________________ __________________________________<br />

Datum Unterschrift des Übernehmenden<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Einzugsermächtigung (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 1<br />

Einzugsermächtigung<br />

Einzugsermächtigung<br />

Hier<strong>mit</strong> ermächtige ich<br />

_____________________________________________________<br />

(Name des Bewohners)<br />

die<br />

<strong>Diak</strong> <strong>Diak</strong> <strong>Diak</strong> Altenhilfe Altenhilfe Altenhilfe gGmbH, gGmbH,<br />

gGmbH,<br />

<strong>Diak</strong>oni <strong>Diak</strong>oniestraße <strong>Diak</strong>oni straße 14 14 in in 74523 74523 Schwäbisch Schwäbisch Hall<br />

Hall<br />

das monatliche Heimentgelt sowie die Entgelte für Zusatzleistungen von meinem<br />

Girokonto Nr. _______________________________________________<br />

bei der Bank: _______________________________________________<br />

BLZ: _______________________________________________________<br />

abzubuchen.<br />

_______________________ _____________________________________<br />

Ort, Datum Bewohner<br />

____________________________________<br />

Ggf. gesetzlicher Vertreter<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Vollmacht zur Überprüfung der Pflegeeinstufung (Stand:<strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>2) Seite 1 von 1<br />

Vollmacht<br />

Vollmacht<br />

Hier<strong>mit</strong> bevollmächtige ich die<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH, <strong>Diak</strong>oniestraße 14 in 74523 Schwäbisch Hall, vertreten durch die<br />

Hausleiterin Frau Margarete Greiner,<br />

in meinem Namen und Auftrag bei meiner Pflegekasse einen Antrag auf Überprüfung<br />

meiner Einstufung nach § 15 SGB XI zu stellen, <strong>mit</strong> dem Ziel, dass die meiner tatsächlichen<br />

Pflegebedürftigkeit entsprechende Pflegestufe festgestellt wird.<br />

Ich bin außerdem da<strong>mit</strong> einverstanden, dass dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung<br />

bereits vorhandene ärztliche Berichte, Gutachten etc. zur Einsichtnahme zur<br />

Verfügung gestellt werden. Weiter bevollmächtige ich die <strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH, die<br />

mich behandelnden Ärzte und Pflegekräfte von deren Schweigepflicht zu entbinden, soweit<br />

deren Unterlagen oder Auskünfte für die Entscheidung über den Antrag benötigt<br />

werden.<br />

Bewohner<br />

Geboren am<br />

Anschrift<br />

Pflegekasse<br />

Diese Vollmacht kann jederzeit durch mich bzw. durch meinen gesetzlichen Vertreter<br />

widerrufen werden.<br />

Schwäbisch Hall, den ____________________<br />

____________________________<br />

Bewohner<br />

____________________________<br />

ggf. gesetzlicher Vertreter<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Schuldübernahmeerklärung (Stand 02.12.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 1<br />

Schuldübernahmeerklärung<br />

Schuldübernahmeerklärung<br />

Name des Schuldübernehmers _______________________________________<br />

Anschrift des Schuldübernehmers _______________________________________<br />

_______________________________________<br />

Die Bewohnerin/der Bewohner ______________________________________________<br />

schuldet das Heimentgelt gemäß dem <strong>Heimvertrag</strong> vom _________________________<br />

Der Schuldübernehmer verpflichtet sich hier<strong>mit</strong> gegenüber dem Pflegeheim zur Zahlung<br />

des Heimentgelts im Sinne von § 13 ff des <strong>Heimvertrag</strong>s und der gesondert vereinbarten<br />

Zusatzleistungen als Gesamtschuldner neben dem Bewohner.<br />

In dem Informations- und Beratungsgespräch am _______________________________<br />

wurde ich umfassend und verständlich über den beschriebenen Sachverhalt informiert.<br />

________________________ ____________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Schuldübernehmer<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Anlage: Verzeichnis der Regelleistungen (Stand <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>1) Seite 1 von 1<br />

Vereinbarung<br />

Vereinbarung<br />

für für die die Übergangszeit bis zum Vorliegen des Lei Leistungsbescheids<br />

Lei<br />

tungsbescheids<br />

der der Pflegekasse Pflegekasse (§ (§ 13 13 Abs. Abs. 3 3 des des <strong>Heimvertrag</strong>s)<br />

<strong>Heimvertrag</strong>s)<br />

Zwischen<br />

dem Gottlob-Weißer-Haus (Pflegeheim)<br />

und<br />

dem Bewohner_______________________________<br />

wird folgende Vereinbarung über den Pflegebedarf des Bewohners getroffen.<br />

(1) Für den Bewohner liegt noch kein Bescheid der Pflegekasse über eine Pflegestufe<br />

vor. Der Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigter und die Heimleitung stellen gemeinsam<br />

fest, dass der Pflegebedarf des Bewohners so hoch ist, dass eine Einstufung in eine<br />

Pflegestufe erforderlich ist.<br />

(2) Die Haus- oder Pflegedienstleitung des Pflegeheims stellt als voraussichtlichen<br />

Pflegebedarf die Pflegestufe _____ fest.<br />

(3) <strong>Das</strong> Pflegeheim stellt den Pflegesatz entsprechend der in Absatz 2 getroffenen Festlegung<br />

in Rechnung. Sollte die Pflegekasse eine abweichende Pflegestufe feststellen, so<br />

erfolgt eine Gutschrift bzw. Nachforderung – rückwirkend zum Datum der Aufnahme –<br />

<strong>mit</strong> der nächsten Monatsabrechnung<br />

Schwäbisch Hall, den _______________________<br />

____________________________ ____________________________<br />

Pflegeheim Bewohner<br />

____________________________<br />

Ggf. gesetzlicher Vertreter<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH <strong>Diak</strong>oniestraße 14 74523 Schwäbisch Hall


Überlassungsvertrag<br />

Überlassungsvertrag<br />

Zwischen<br />

Frau/Herrn ______________________________________<br />

<strong>Diak</strong> <strong>Diak</strong> <strong>Diak</strong> Altenhilfe Altenhilfe Altenhilfe gGmbH gGmbH<br />

gGmbH<br />

<strong>Diak</strong>oniestraße <strong>Diak</strong>oniestraße 14 14 74523 74523 Schwäbisch Schwäbisch Hall<br />

Hall<br />

Anschrift: ______________________________________________________________<br />

______________________________________________________________<br />

- nachfolgend als „Übe Übe Übergeber<br />

rgeber“ rgeber bezeichnet –<br />

und der<br />

<strong>Diak</strong> Altenhilfe gGmbH,<br />

<strong>Diak</strong>oniestraße 14 in 74523 Schwäbisch Hall,<br />

- nachfolgend als „Übernehmer<br />

Übernehmer<br />

Übernehmer“ Übernehmer bezeichnet –<br />

wird Folgendes vereinbart:<br />

Vorbemerkung:<br />

Vorbemerkung:<br />

Der Übernehmer unterhält in seinen Einrichtungen zur Altenhilfe Malgruppen, in denen<br />

die Bewohner <strong>mit</strong> Hilfe gestellten Materials unter Anleitung Bilder malen. Ein Teil der so<br />

entstandenen Werke soll in den Einrichtungen ausgestellt und später verkauft werden.<br />

Der Verkaufserlös soll der Altenhilfe zugute kommen.<br />

§ § 1 1 Vertragsgegenstand, Vertragsgegenstand, Eigentums Eigentums- Eigentums und und Besitzverschaffung<br />

Besitzverschaffung<br />

Besitzverschaffung<br />

1. Der Übergeber überträgt hier<strong>mit</strong> _________________________________________<br />

(Gegenstand der Überlassung). Der Übernehmer nimmt das Angebot auf<br />

Überlassung hier<strong>mit</strong> an.<br />

2. Der Gegenstand der Überlassung wird dem Übernehmer vom Übergeber bei<br />

Abschluss der Vereinbarung übergeben. Beide Parteien sind sich darüber einig,<br />

dass <strong>mit</strong> der Übergabe auch das Eigentum auf den Übernehmer übergeht.<br />

Überlassungsvertrag_<strong>Diak</strong>-Altenhilfe-gGmbH.doc Seite 1 von 2


§ § § 2 2 Gegenleistung<br />

Gegenleistung<br />

<strong>Diak</strong> <strong>Diak</strong> <strong>Diak</strong> Altenhilfe Altenhilfe Altenhilfe gGmbH gGmbH<br />

gGmbH<br />

<strong>Diak</strong>oniestraße <strong>Diak</strong>oniestraße 14 14 74523 74523 Schwäbisch Schwäbisch Hall<br />

Hall<br />

Vereinbarungsgemäß hat der Übernehmer dem Übergeber die für die Schaffung des<br />

Vertragsgegenstandes erforderlichen Materialien zur Verfügung gestellt und ihn in<br />

sonstiger Weise (Anleitung etc.) unterstützt.<br />

§ § 3 3 Rechteeinräumung<br />

Rechteeinräumung<br />

1. Soweit zugunsten des Übergebers Urheberrechte vorhanden sind, überträgt er dem<br />

Übernehmer räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das<br />

ausschließliche Recht zur Nutzung dieser Rechte.<br />

2. Im Fall der Verlängerung der gesetzlichen Schutzfrist durch den Gesetzgeber gilt<br />

dieser Vertrag auch für den Verlängerungszeitraum.<br />

§ § 4 4 Schriftform, Schriftform, Teilunwirksamkeit<br />

Teilunwirksamkeit<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses<br />

Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen<br />

Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />

bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später<br />

verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses<br />

Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die<br />

unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder<br />

durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am Nächsten kommt. Dies gilt<br />

auch für etwaige Lücken im Vertrag.<br />

___________________________<br />

Ort, Datum<br />

___________________________ ___ __________________________________<br />

Unterschrift Übergeber Unterschrift Übernehmer<br />

Überlassungsvertrag_<strong>Diak</strong>-Altenhilfe-gGmbH.doc Seite 2 von 2

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