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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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52 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />

6.4 Waiver<br />

Ein Waiver zieht i.d.R. keine direkte Folge für den Kreditnehmer nach sich, sondern er<br />

verkörpert vielmehr eine zeitlich befristet Verzichtserklärung auf eine Sanktionierung<br />

des vertragswidrigen Verhaltens. 253 Die Bedeutung des Waivers darf jedoch nicht un-<br />

terschätzt werden. Um die Funktionsfähigkeit von <strong>Covenants</strong> zu gewährleisten, muss<br />

dem Kreditnehmer klar gemacht werden, dass Verstöße gegen die vertraglichen Rege-<br />

lungen überwacht und erkannt werden. Eine bloße Duldung von Verstößen gegen Co-<br />

venants ohne den Kreditnehmer darauf hinzuweisen, ist daher fragwürdig und es ist da-<br />

von abzuraten. Um nicht das Risiko einzugehen, im Falle einer Duldung des Cove-<br />

nantsverstoßes spätere Sanktionsmöglichkeiten zu verlieren, sollte gegen den Kredit-<br />

nehmer eine Mahnung zur Einhaltung der Regelungen ausgesprochen werden. 254 Diese<br />

Mahnung sollte schriftlich erfolgen. Ergänzend wird dem Kunden häufig für die zeitlich<br />

befristete Duldung eines <strong>Covenants</strong>verstoßes eine sog. „Waiver Fee“ in Rechnung ge-<br />

stellt. 255<br />

Der Waiver ist derzeit eine der gebräuchlichsten Reaktionen der Genossenschaftsban-<br />

ken auf einen Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong>. 86 % der Volks- und Raiffeisenban-<br />

ken, die Financial <strong>Covenants</strong> verwenden, gegen die in der Vergangenheit verstoßen<br />

wurde, haben den Verstoß nach einer Mahnung an den Kreditnehmer geduldet. 24 %<br />

der Banken geben an, dass sie in der Vergangenheit bereits einen Verstoß ohne Mah-<br />

nung geduldet haben und bei einem Institut ist dies sogar gelegentlich der Fall (siehe<br />

Kapitel 7, Frage 3.11). Von dieser Variante der Duldung sollte künftig Abstand genom-<br />

men werden.<br />

253 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 77.<br />

254 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 120.<br />

255 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 7.

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