06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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48 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />
schäfte dem Produkt aus Schadensquote, Ausfallwahrscheinlichkeit und dem Kredit-<br />
äquivalent bei Ausfall. 231<br />
Um eine Quersubventionierung der Kreditnehmer mit schlechten Bonitäten durch Kre-<br />
ditnehmer mit guten Bonitäten zu unterbinden, ist eine risikoadjustierte und somit ra-<br />
tingbezogene Anpassung der Konditionen bei den Kreditengagements erforderlich.<br />
I.d.R. erfolgt in Deutschland die Festlegung der Konditionen zum Zeitpunkt der Kredit-<br />
vergabe in Abhängigkeit von der Bonität des Schuldners. Eine mehrjährige Zinsfest-<br />
schreibung wird vertraglich vereinbart. Mögliche künftige Bonitätsveränderungen finden<br />
auf der Basis von aus der Vergangenheit abgeleiteten Migrations- und Ausfallwahr-<br />
scheinlichkeiten in gewissem Maße Berücksichtigung. 232<br />
Der Eintritt von unerwarteten Verlusten verpflichtet das Kreditinstitut zur Vorhaltung ei-<br />
nes angemessenen Eigenkapitalpuffers. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Kre-<br />
ditinstitute die Frage, ob es möglich ist, die erhöhten Kosten über eine Konditionsan-<br />
passung direkt an die Kunden weiterzureichen. 233 Über eine Zinsanpassung könnte ein<br />
zusätzlicher Ertrag generiert werden, der durch einen Anstieg des Eigenkapitals indirekt<br />
zur Abdeckung der unerwarteten Verluste verwendet werden kann. 234 An dieser Stelle<br />
gewinnen Financial <strong>Covenants</strong> an Bedeutung.<br />
6.2.2 Financial <strong>Covenants</strong> und Zinsgleitklauseln<br />
Wie Abb. 7 veranschaulicht, existieren zwei unterschiedliche Möglichkeiten um eine<br />
Veränderung der Kreditkonditionen durch <strong>Covenants</strong> zu erwirken: 235<br />
Ein Zinsanpassungsrecht für die Dauer der Nichteinhaltung<br />
Eine Kopplung der Marge an Financial <strong>Covenants</strong><br />
Bei einem vertraglich vereinbarten Zinsanpassungsrecht bei einer Nichteinhaltung der<br />
<strong>Covenants</strong> erfolgt ein vorab festgelegter Margenaufschlag auf den regulären Kreditzins-<br />
satz. Für eine Kopplung der Marge an Financial <strong>Covenants</strong> werden klar definierte Kon-<br />
ditionstableaus in die Kreditverträge aufgenommen. 236 Anhang 3 und Anhang 4 zeigen,<br />
wie solche Konditionstableaus gestaltet sein können und verdeutlichen, dass unter<br />
231 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
232 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
233 Vgl. Von der Linden, AGB-rechtliches Transparenzgebot, S. 195.<br />
234 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
235 Auf eine Kopplung der Konditionen an ein externes Rating wird nicht näher eingegangen, da ein solches<br />
Rating bei den Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken nur selten vorliegt.<br />
236 Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357.