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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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48 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />

schäfte dem Produkt aus Schadensquote, Ausfallwahrscheinlichkeit und dem Kredit-<br />

äquivalent bei Ausfall. 231<br />

Um eine Quersubventionierung der Kreditnehmer mit schlechten Bonitäten durch Kre-<br />

ditnehmer mit guten Bonitäten zu unterbinden, ist eine risikoadjustierte und somit ra-<br />

tingbezogene Anpassung der Konditionen bei den Kreditengagements erforderlich.<br />

I.d.R. erfolgt in Deutschland die Festlegung der Konditionen zum Zeitpunkt der Kredit-<br />

vergabe in Abhängigkeit von der Bonität des Schuldners. Eine mehrjährige Zinsfest-<br />

schreibung wird vertraglich vereinbart. Mögliche künftige Bonitätsveränderungen finden<br />

auf der Basis von aus der Vergangenheit abgeleiteten Migrations- und Ausfallwahr-<br />

scheinlichkeiten in gewissem Maße Berücksichtigung. 232<br />

Der Eintritt von unerwarteten Verlusten verpflichtet das Kreditinstitut zur Vorhaltung ei-<br />

nes angemessenen Eigenkapitalpuffers. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Kre-<br />

ditinstitute die Frage, ob es möglich ist, die erhöhten Kosten über eine Konditionsan-<br />

passung direkt an die Kunden weiterzureichen. 233 Über eine Zinsanpassung könnte ein<br />

zusätzlicher Ertrag generiert werden, der durch einen Anstieg des Eigenkapitals indirekt<br />

zur Abdeckung der unerwarteten Verluste verwendet werden kann. 234 An dieser Stelle<br />

gewinnen Financial <strong>Covenants</strong> an Bedeutung.<br />

6.2.2 Financial <strong>Covenants</strong> und Zinsgleitklauseln<br />

Wie Abb. 7 veranschaulicht, existieren zwei unterschiedliche Möglichkeiten um eine<br />

Veränderung der Kreditkonditionen durch <strong>Covenants</strong> zu erwirken: 235<br />

Ein Zinsanpassungsrecht für die Dauer der Nichteinhaltung<br />

Eine Kopplung der Marge an Financial <strong>Covenants</strong><br />

Bei einem vertraglich vereinbarten Zinsanpassungsrecht bei einer Nichteinhaltung der<br />

<strong>Covenants</strong> erfolgt ein vorab festgelegter Margenaufschlag auf den regulären Kreditzins-<br />

satz. Für eine Kopplung der Marge an Financial <strong>Covenants</strong> werden klar definierte Kon-<br />

ditionstableaus in die Kreditverträge aufgenommen. 236 Anhang 3 und Anhang 4 zeigen,<br />

wie solche Konditionstableaus gestaltet sein können und verdeutlichen, dass unter<br />

231 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

232 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

233 Vgl. Von der Linden, AGB-rechtliches Transparenzgebot, S. 195.<br />

234 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

235 Auf eine Kopplung der Konditionen an ein externes Rating wird nicht näher eingegangen, da ein solches<br />

Rating bei den Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken nur selten vorliegt.<br />

236 Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357.

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