06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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46 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />
6.1 Nachbesicherungsanspruch<br />
Eine Sanktionsmöglichkeit, die in den Kreditvertrag aufgenommen werden kann, ist ein<br />
Anspruch des Kreditgebers auf eine nachträgliche Bestellung von Sicherheiten durch<br />
den Kreditnehmer bei einem Verstoß gegen <strong>Covenants</strong>. Der Anspruch auf Nachbesi-<br />
cherung basiert auf dem gestiegenen Risiko für den Kreditgeber. 221 Die rechtliche Ak-<br />
zeptanz dieser Sanktion ist auf Grundlage der Rechtssprechung zu Nr. 13 Abs. 2 AGB-<br />
Banken anzunehmen. 222 Allerdings räumen diese vertraglichen Regelungen dem Kre-<br />
ditgeber im Insolvenzfall keine gesonderte oder vorrangige Befriedigung ein und recht-<br />
fertigen auch keine höhere Insolvenzdividende. 223 Eine nachträgliche Bestellung von<br />
klassischen Banksicherheiten sollte daher frühzeitig erfolgen. Weiterhin sind die Rege-<br />
lungen in den <strong>Covenants</strong> grundsätzlich allgemein gehalten und beziehen sich auf kei-<br />
nen konkreten Sicherungsgegenstand. 224 Daher gilt diese Form der Nachbesicherung,<br />
wie auch die Nachbesicherung auf Basis der AGB-Banken, als inkongruente Deckung<br />
i.S.v. § 131 InsO und ist einem Anfechtungsrisiko im Insolvenzfall ausgesetzt. 225 Die<br />
Möglichkeit der Nachbesicherung in einer akuten Krisensituation ist daher einge-<br />
schränkt.<br />
Aus den bisherigen Ausführungen resultiert die Frage nach dem Nutzen eines vertrag-<br />
lich festgelegten Nachbesicherungsanspruchs, wenn dieser ohnehin schon in den AGB-<br />
Banken geregelt ist. Die Vorteile werden bei einer Kombination des Nachbesicherungs-<br />
anspruchs durch <strong>Covenants</strong> und der AGB-Banken deutlich. Eine Prämisse für einen<br />
Anspruch auf Nachbesicherung gemäß Nr. 13 Abs. 2 AGB-Banken ist eine nachteilige<br />
Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bankkunden. Eine nähere Definition<br />
dieser Formulierung ist in den AGB-Banken nicht vorzufinden. Dieser Mangel kann<br />
durch eine Konkretisierung der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation durch<br />
Financial <strong>Covenants</strong> behoben werden. Rechtsgrundlage für den Nachbesicherungsan-<br />
spruch ist weiterhin Nr. 13 Abs. 2 AGB-Banken. Die Financial <strong>Covenants</strong> dienen jedoch<br />
als Präzisierung, die eine schnellere Durchsetzung der Ansprüche ermöglichen. 226<br />
221<br />
Vgl. Kellner/Ortner, Instrumente der Risikofrüherkennung, S. 74.<br />
222<br />
Vgl. Lutz, Studie zum Einsatz von <strong>Covenants</strong>, S. 18 und Merkel, Atypische Sicherheiten, S. 695, Tz.<br />
256.<br />
223<br />
Vgl. Wittig, Financial <strong>Covenants</strong> im inländischen Kreditgeschäft, S. 1386.<br />
224<br />
Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 225.<br />
225<br />
Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 225.<br />
226<br />
Vgl. Kellner/Ortner, Instrumente der Risikofrüherkennung, S. 75.