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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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44 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />

6. Rechtsfolgen bei Verstößen von <strong>Seiten</strong> des Kreditnehmers gegen<br />

<strong>Covenants</strong><br />

Ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten <strong>Covenants</strong> durch den Kreditnehmer<br />

kann zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen (siehe Abb. 6). In diesem Kapitel wird<br />

insbesondere auf Verstöße gegen Financial <strong>Covenants</strong> eingegangen, da diese i.V.m.<br />

den AGB-Banken die meisten Handlungsmöglichkeiten eröffnen.<br />

Abb. 6: Folgen bei Nichteinhaltung von <strong>Covenants</strong> 2<strong>17</strong><br />

Das Verhängen einer Auszahlungssperre ist eine mögliche Reaktion auf eine Nichtein-<br />

haltung der vereinbarten Financial <strong>Covenants</strong>. Im Falle der Vereinbarung von Financial<br />

<strong>Covenants</strong>, die sich auf das Eigenkapital oder den Verschuldungsgrad beziehen, kann<br />

gerade eine solche Ausschüttung erst zu einem Verstoß gegen die <strong>Covenants</strong> führen.<br />

Eine alternative Möglichkeit der Reaktion des Kreditgebers ist die Forderung zur Einlei-<br />

tung von Gegenmaßnahmen. Dabei könnte es sich beispielsweise um eine Veräuße-<br />

rung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen oder die Zuführung von<br />

weiterem Eigenkapital handeln. 218 Ein Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong> könnte auf<br />

diese Art und Weise u. U. ex post geheilt werden. Die rechtliche Durchsetzbarkeit der<br />

Gegenmaßnahmen ist einzelfallbezogen zu prüfen.<br />

Eine Einfrierung der Kreditlinie zur Stärkung der Position des Kreditgebers für mögliche<br />

Nachverhandlungen stellt eine weitere Reaktion auf Covenantverstöße dar. Auf die<br />

Sanktionsmöglichkeiten in Form einer Forderung auf Nachbesicherung (Kapitel 6.1), ei-<br />

2<strong>17</strong> Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 8.<br />

218 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 8.

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