06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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44 Rechtsfolgen bei Verstößen<br />
6. Rechtsfolgen bei Verstößen von <strong>Seiten</strong> des Kreditnehmers gegen<br />
<strong>Covenants</strong><br />
Ein Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten <strong>Covenants</strong> durch den Kreditnehmer<br />
kann zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen (siehe Abb. 6). In diesem Kapitel wird<br />
insbesondere auf Verstöße gegen Financial <strong>Covenants</strong> eingegangen, da diese i.V.m.<br />
den AGB-Banken die meisten Handlungsmöglichkeiten eröffnen.<br />
Abb. 6: Folgen bei Nichteinhaltung von <strong>Covenants</strong> 2<strong>17</strong><br />
Das Verhängen einer Auszahlungssperre ist eine mögliche Reaktion auf eine Nichtein-<br />
haltung der vereinbarten Financial <strong>Covenants</strong>. Im Falle der Vereinbarung von Financial<br />
<strong>Covenants</strong>, die sich auf das Eigenkapital oder den Verschuldungsgrad beziehen, kann<br />
gerade eine solche Ausschüttung erst zu einem Verstoß gegen die <strong>Covenants</strong> führen.<br />
Eine alternative Möglichkeit der Reaktion des Kreditgebers ist die Forderung zur Einlei-<br />
tung von Gegenmaßnahmen. Dabei könnte es sich beispielsweise um eine Veräuße-<br />
rung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen oder die Zuführung von<br />
weiterem Eigenkapital handeln. 218 Ein Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong> könnte auf<br />
diese Art und Weise u. U. ex post geheilt werden. Die rechtliche Durchsetzbarkeit der<br />
Gegenmaßnahmen ist einzelfallbezogen zu prüfen.<br />
Eine Einfrierung der Kreditlinie zur Stärkung der Position des Kreditgebers für mögliche<br />
Nachverhandlungen stellt eine weitere Reaktion auf Covenantverstöße dar. Auf die<br />
Sanktionsmöglichkeiten in Form einer Forderung auf Nachbesicherung (Kapitel 6.1), ei-<br />
2<strong>17</strong> Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 8.<br />
218 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 8.