06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Financial <strong>Covenants</strong> 31<br />
grad). Unter der Antwort „Verschuldungsgrad“ werden hier sowohl das Verhältnis zwi-<br />
schen Eigen- und Fremdkapital als auch der dynamische Verschuldungsgrad erfasst.<br />
5.3.3 Ertragslage<br />
Für die Messung der Ertragskraft des Unternehmens können insbesondere Zinsde-<br />
ckungs- und Schuldendienstdeckungsklauseln verwendet werden. 167<br />
Bei der Ermittlung der Zinsdeckung werden das EBIT 168 oder das EBITDA 169 in das<br />
Verhältnis zu den gesamten Zinszahlungen gesetzt. <strong>17</strong>0 Auch wenn theoretisch die Ab-<br />
schreibungen des EBITDA für Zinszahlungen verwendet werden könnten, da diese kei-<br />
nen direkten Abfluss von Liquidität verursachen, <strong>17</strong>1 erscheint generell die Verwendung<br />
des konservativeren EBIT als maßgebliche Größe zielführender. Um die künftigen Er-<br />
träge des kreditnehmenden Unternehmens für die Kreditrückführung zu sichern, gilt es,<br />
Investitionsstaus zu vermeiden. Daher sollte grundsätzlich die Höhe der Abschreibun-<br />
gen für Ersatzinvestitionen veranschlagt werden. Sollte der Kreditnehmer hohe anteilige<br />
Tilgungszahlungen vornehmen, müsste dies zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.<br />
An diesem Beispiel wird deutlich, dass Financial <strong>Covenants</strong> individuell auf die einzelnen<br />
Kreditengagements abgestimmt werden müssen.<br />
Bei der Beurteilung der Zinsdeckungsquote könnte auf eine Berücksichtigung der Steu-<br />
ern aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Ertrag verzichtet werden. Des Weiteren ist eine<br />
Tilgung von Verbindlichkeiten mit dem für die Begleichung des Steueraufwandes ge-<br />
planten Cashflow nicht möglich. Wird der Kreditnehmer dazu gedrängt seine Bankver-<br />
bindlichkeiten anstatt der Steuerverbindlichkeiten zu begleichen, können daraus Haf-<br />
tungsrisiken für das Kreditinstitut aus der AO entstehen. <strong>17</strong>2 Letztlich wäre somit das EBI<br />
die zweckdienstlichste Größe für die Ermittlung der Zinsdeckung. Bei der Verwendung<br />
einer der anderen Größen wäre ein entsprechender Aufschlag auf die zu erreichende<br />
Zinsdeckungsquote vorzunehmen.<br />
Durch die Zinsdeckung kann dargestellt werden, inwieweit es dem Unternehmen mög-<br />
lich ist, die erforderlichen Zinszahlungen aus dem Gewinn vor Steuern zu leisten. Au-<br />
167 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 6.<br />
168 U.a. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357; Kästle, Rechtsfragen der Verwendung<br />
von <strong>Covenants</strong>, S. 68; Coenenberg, Jahresabschluss, S. 1077.<br />
169 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 6.<br />
<strong>17</strong>0 Vgl. Schackmann/Behling, Akquisitions- und Unternehmensfinanzierung, S. 791.<br />
<strong>17</strong>1 Achtert ordnet die Zinsdeckungsklausel unter Verwendung des EBITDA sogar den Liquiditätsklauseln<br />
zu, vgl. hierzu Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 88.<br />
<strong>17</strong>2 Vgl. Siebert, Steuerliche Haftung, S. 397 f.