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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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Financial <strong>Covenants</strong> 31<br />

grad). Unter der Antwort „Verschuldungsgrad“ werden hier sowohl das Verhältnis zwi-<br />

schen Eigen- und Fremdkapital als auch der dynamische Verschuldungsgrad erfasst.<br />

5.3.3 Ertragslage<br />

Für die Messung der Ertragskraft des Unternehmens können insbesondere Zinsde-<br />

ckungs- und Schuldendienstdeckungsklauseln verwendet werden. 167<br />

Bei der Ermittlung der Zinsdeckung werden das EBIT 168 oder das EBITDA 169 in das<br />

Verhältnis zu den gesamten Zinszahlungen gesetzt. <strong>17</strong>0 Auch wenn theoretisch die Ab-<br />

schreibungen des EBITDA für Zinszahlungen verwendet werden könnten, da diese kei-<br />

nen direkten Abfluss von Liquidität verursachen, <strong>17</strong>1 erscheint generell die Verwendung<br />

des konservativeren EBIT als maßgebliche Größe zielführender. Um die künftigen Er-<br />

träge des kreditnehmenden Unternehmens für die Kreditrückführung zu sichern, gilt es,<br />

Investitionsstaus zu vermeiden. Daher sollte grundsätzlich die Höhe der Abschreibun-<br />

gen für Ersatzinvestitionen veranschlagt werden. Sollte der Kreditnehmer hohe anteilige<br />

Tilgungszahlungen vornehmen, müsste dies zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.<br />

An diesem Beispiel wird deutlich, dass Financial <strong>Covenants</strong> individuell auf die einzelnen<br />

Kreditengagements abgestimmt werden müssen.<br />

Bei der Beurteilung der Zinsdeckungsquote könnte auf eine Berücksichtigung der Steu-<br />

ern aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Ertrag verzichtet werden. Des Weiteren ist eine<br />

Tilgung von Verbindlichkeiten mit dem für die Begleichung des Steueraufwandes ge-<br />

planten Cashflow nicht möglich. Wird der Kreditnehmer dazu gedrängt seine Bankver-<br />

bindlichkeiten anstatt der Steuerverbindlichkeiten zu begleichen, können daraus Haf-<br />

tungsrisiken für das Kreditinstitut aus der AO entstehen. <strong>17</strong>2 Letztlich wäre somit das EBI<br />

die zweckdienstlichste Größe für die Ermittlung der Zinsdeckung. Bei der Verwendung<br />

einer der anderen Größen wäre ein entsprechender Aufschlag auf die zu erreichende<br />

Zinsdeckungsquote vorzunehmen.<br />

Durch die Zinsdeckung kann dargestellt werden, inwieweit es dem Unternehmen mög-<br />

lich ist, die erforderlichen Zinszahlungen aus dem Gewinn vor Steuern zu leisten. Au-<br />

167 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 6.<br />

168 U.a. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 357; Kästle, Rechtsfragen der Verwendung<br />

von <strong>Covenants</strong>, S. 68; Coenenberg, Jahresabschluss, S. 1077.<br />

169 Vgl. Haghani et al., Studie zum Management von Financial <strong>Covenants</strong>, S. 6.<br />

<strong>17</strong>0 Vgl. Schackmann/Behling, Akquisitions- und Unternehmensfinanzierung, S. 791.<br />

<strong>17</strong>1 Achtert ordnet die Zinsdeckungsklausel unter Verwendung des EBITDA sogar den Liquiditätsklauseln<br />

zu, vgl. hierzu Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 88.<br />

<strong>17</strong>2 Vgl. Siebert, Steuerliche Haftung, S. 397 f.

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