06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Financial <strong>Covenants</strong> 29<br />
Ein entscheidender Vorteil von Eigenkapital bezogenen <strong>Covenants</strong> ist, dass der Kredit-<br />
nehmer teilweise bei Ausschüttungen und Entnahmen eingeschränkt wird. Diese Vari-<br />
ante der Ausschüttungsbegrenzung stößt in der Praxis auf eine höhere Akzeptanz als<br />
die Vereinbarung eines expliziten Ausschüttungsverbotes in Form eines Negative Co-<br />
venants, 156 welches auch aus rechtlicher Sicht streitbarer ist.<br />
Die weite Verbreitung von Eigenkapitalvereinbarungen kann auf die große Bedeutung<br />
des Eigenkapitals zurückgeführt werden. 157 Durch die Existenz von positivem Eigenka-<br />
pital kann eine Überschuldung vermieden werden und damit ein möglicher Insolvenz-<br />
tatbestand für Kapitalgesellschaften gemäß § 19 InsO. Außerdem kann bei ausreichen-<br />
dem Eigenkapital davon ausgegangen werden, dass die Rückzahlung des Kredits im<br />
Liquidationsfall des Kreditnehmers möglich ist.<br />
Allerdings ist kritisch zu betrachten, dass das Eigenkapital unter der Prämisse der Un-<br />
ternehmensfortführung berechnet wird. Die tatsächlich erzielbaren Werte könnten im Li-<br />
quidationsfall deutlich geringer ausfallen. Weiterhin handelt es sich bei der Betrachtung<br />
des absoluten Eigenkapitals um eine statische Betrachtung. Daher könnte sich die Er-<br />
tragslage des Kreditnehmers deutlich verschlechtern, ohne dass der Kreditgeber durch<br />
diesen Covenant Kenntnis davon erlangt, bis die vereinbarte Eigenkapitalhöhe tatsäch-<br />
lich unterschritten wird.<br />
Für Volks- und Raiffeisenbanken eignet sich diese Regelung dennoch. Sie ist leicht ver-<br />
ständlich und kann dem Kreditnehmer gut vermittelt werden. Insbesondere die Möglich-<br />
keit der Eigenkapitalerhaltung über die Ausschüttungseinschränkung ist vorteilhaft.<br />
Rechtliche Probleme durch zu starke Eingriffe in die unternehmerische Handlungsfrei-<br />
heit oder eine einseitige Benachteiligung des Kreditnehmers müssen individuell geprüft<br />
werden.<br />
5.3.2 Verschuldungsgrad<br />
Unter dem Verschuldungsgrad wird der Quotient aus Eigen- und Fremdkapital verstan-<br />
den (sog. „Gearing Ratio“). 158 Die Formulierung der Eigenkapitalquote oder des An-<br />
spannungsgrades 1 159 sind hierzu äquivalente Kennzahlen. 160<br />
156 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 66.<br />
157 Gilt auch für die Vereinbarung des Verschuldungsgrads. Die hohe Verbreitung dieser Financial <strong>Covenants</strong><br />
wird durch die Auswertung der Frage 3.7 in Anhang I bestätigt.<br />
158 Vgl. Wittig, Financial <strong>Covenants</strong> im inländischen Kreditgeschäft, S. 1382.<br />
159 Fremdkapital/Gesamtkapital, vgl. Coenenberg, Jahresabschluss, S. 993.<br />
160 Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss, S. 993.