06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Financial <strong>Covenants</strong> 27<br />
Um in der praktischen Anwendung einen wirklichen Nutzen zu stiften, sollten die ver-<br />
einbarten Financial <strong>Covenants</strong> verständlich und durchsetzungsstark sein. 146 In diesem<br />
Zusammenhang gilt es darauf zu achten, dass die Finanzkennzahlen nicht unnötig<br />
komplex werden und nicht zu viele Financial <strong>Covenants</strong> gleichzeitig eingesetzt werden.<br />
Dadurch wird vermieden, dass der Kreditnehmer zu stark eingeschränkt wird.<br />
Zudem kann sich der Kreditnehmer auf einzelne maßgebliche Zahlen fokussieren, de-<br />
ren Zustandekommen er nachvollziehen kann. Weiterhin ist auch eine genaue und ex-<br />
plizite Definition der Financial <strong>Covenants</strong> in die Verträge aufzunehmen um Unklarheiten<br />
oder Diskussionspotenzial zu vermeiden. 147 Die Kennzahlen sollten direkt aus der Bi-<br />
lanz und der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden, sodass der Kreditnehmer<br />
selbst in der Lage ist, diese zu berechnen. Auch für den Kreditgeber ist so die Kontrolle<br />
der Einhaltung der Kennzahlen einfacher.<br />
Des Weiteren sollten die Periodizität der Überwachung, eine eindeutige Formulierung<br />
der Sanktionen bei einer Verfehlung der Vereinbarungen, sowie eventuell Toleranz-<br />
grenzen für eine Unter- bzw. Überschreitung der Richtgrößen vertraglich festgehalten<br />
werden. 148<br />
Bezüglich der Periodizität gibt es die Möglichkeit der Festlegung einer jederzeitigen<br />
Einhaltung oder einer stichtagsbezogenen Einhaltung. 149 Aus Sicht der Kreditgeber wä-<br />
re aufgrund der Aktualität eine jederzeitige Einhaltung vorzuziehen. Da die Kunden der<br />
Volks- und Raiffeisenbanken vor allem die kleineren regionalen mittelständischen Un-<br />
ternehmen sind und diese in ihrem Rechnungswesen z.T. nicht immer aktuelle Daten<br />
vorweisen können, 150 ist eine stichtagsbezogene Kontrolle generell praktikabler. Bei<br />
größeren Kreditnehmern mit einem ausgefeilten Controlling könnte eine jederzeitige<br />
Einhaltung geprüft werden. Insbesondere die Verpflichtung des Kreditnehmers zur un-<br />
verzüglichen Selbstanzeige bei einem Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong> würde sich<br />
hier anbieten.<br />
5.3 Unterarten und Umsetzbarkeit bei den Volks- und Raiffeisenbanken<br />
Theoretisch lassen sich auf der Basis der Informationsquellen unendlich viele unter-<br />
schiedliche Kennzahlen ableiten. Es hat sich allerdings eine Differenzierung etabliert,<br />
146 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
147 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />
148 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 78.<br />
149 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 65.<br />
150 Dies ist in vielen Fällen auch nicht sinnvoll, da die Kosten den Nutzen übersteigen würden.