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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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Financial <strong>Covenants</strong> 27<br />

Um in der praktischen Anwendung einen wirklichen Nutzen zu stiften, sollten die ver-<br />

einbarten Financial <strong>Covenants</strong> verständlich und durchsetzungsstark sein. 146 In diesem<br />

Zusammenhang gilt es darauf zu achten, dass die Finanzkennzahlen nicht unnötig<br />

komplex werden und nicht zu viele Financial <strong>Covenants</strong> gleichzeitig eingesetzt werden.<br />

Dadurch wird vermieden, dass der Kreditnehmer zu stark eingeschränkt wird.<br />

Zudem kann sich der Kreditnehmer auf einzelne maßgebliche Zahlen fokussieren, de-<br />

ren Zustandekommen er nachvollziehen kann. Weiterhin ist auch eine genaue und ex-<br />

plizite Definition der Financial <strong>Covenants</strong> in die Verträge aufzunehmen um Unklarheiten<br />

oder Diskussionspotenzial zu vermeiden. 147 Die Kennzahlen sollten direkt aus der Bi-<br />

lanz und der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet werden, sodass der Kreditnehmer<br />

selbst in der Lage ist, diese zu berechnen. Auch für den Kreditgeber ist so die Kontrolle<br />

der Einhaltung der Kennzahlen einfacher.<br />

Des Weiteren sollten die Periodizität der Überwachung, eine eindeutige Formulierung<br />

der Sanktionen bei einer Verfehlung der Vereinbarungen, sowie eventuell Toleranz-<br />

grenzen für eine Unter- bzw. Überschreitung der Richtgrößen vertraglich festgehalten<br />

werden. 148<br />

Bezüglich der Periodizität gibt es die Möglichkeit der Festlegung einer jederzeitigen<br />

Einhaltung oder einer stichtagsbezogenen Einhaltung. 149 Aus Sicht der Kreditgeber wä-<br />

re aufgrund der Aktualität eine jederzeitige Einhaltung vorzuziehen. Da die Kunden der<br />

Volks- und Raiffeisenbanken vor allem die kleineren regionalen mittelständischen Un-<br />

ternehmen sind und diese in ihrem Rechnungswesen z.T. nicht immer aktuelle Daten<br />

vorweisen können, 150 ist eine stichtagsbezogene Kontrolle generell praktikabler. Bei<br />

größeren Kreditnehmern mit einem ausgefeilten Controlling könnte eine jederzeitige<br />

Einhaltung geprüft werden. Insbesondere die Verpflichtung des Kreditnehmers zur un-<br />

verzüglichen Selbstanzeige bei einem Verstoß gegen Financial <strong>Covenants</strong> würde sich<br />

hier anbieten.<br />

5.3 Unterarten und Umsetzbarkeit bei den Volks- und Raiffeisenbanken<br />

Theoretisch lassen sich auf der Basis der Informationsquellen unendlich viele unter-<br />

schiedliche Kennzahlen ableiten. Es hat sich allerdings eine Differenzierung etabliert,<br />

146 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

147 Vgl. Breitenbach, Risikoorientierte Konditionenanpassung, S. 7.<br />

148 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 78.<br />

149 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 65.<br />

150 Dies ist in vielen Fällen auch nicht sinnvoll, da die Kosten den Nutzen übersteigen würden.

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