06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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22 Negative <strong>Covenants</strong><br />
Vermögen gezielt entziehen möchten und nicht das Interesse der Fortführung des Ge-<br />
schäftsbetriebes verfolgen.<br />
Von den an der Umfrage in Kapitel 7 teilnehmenden Kreditinstituten haben sich 12 %<br />
derer, die allgemeine <strong>Covenants</strong> verwenden, in der Vergangenheit für den Einsatz die-<br />
ser Vertragsklausel entschieden (siehe Frage 2.4).<br />
4.2.5 Change of Control-Klausel<br />
Die Change of Control-Klausel bzw. Owner Maintenance-Klausel soll es dem Kreditge-<br />
ber erlauben, bei einer Änderung der Eigentümerstruktur auf der Seite des Kreditneh-<br />
mers einzuschreiten und negative Auswirkungen zu vermeiden. 122 Die Verwendung die-<br />
ser Vertragsklausel hat primär das Ziel die wirtschaftliche Identität des Schuldners zu<br />
wahren, die bei einer Integration in einen Konzern deutlich beeinträchtigt werden<br />
kann. 123 Die Komplexität dieser Klausel ist insbesondere von der Rechtsform des<br />
Schuldners abhängig. Während bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen der<br />
Vertragsabschluss mit dem Kreditnehmer ausreicht, ist bei einer Gesellschaft auch die<br />
Einbindung und Zustimmung der Gesellschafter erforderlich. 124 Abschließend muss der<br />
Eigentümerwechsel, der dem Gläubiger z.B. ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
einräumt, im Vertrag genau definiert werden. 125<br />
Ein Einsatz der Klausel durch Volks- und Raiffeisenbanken kann bei ausgewählten,<br />
größeren Unternehmen jedoch trotz der Komplexität sinnvoll sein und wird von 10 %<br />
der allgemeine <strong>Covenants</strong> nutzenden Banken praktiziert (siehe Kapitel 7, Frage 2.4).<br />
4.3 Zwischenergebnis<br />
Ein Einsatz von Negative <strong>Covenants</strong> sollte bei Volks- und Raiffeisenbanken mit Bedacht<br />
erfolgen. Der Hauptgrund hierfür liegt in den potenziellen rechtlichen Risiken. Diese er-<br />
geben sich aus einer sittenwidrigen Knebelung des Kreditnehmers i.S.v. § 138 BGB, mit<br />
der Folge der gesamten oder teilweisen Nichtigkeit des Vertragswerks, 126 i.V.m. einem<br />
möglichen Schadenersatzanspruch gem. § 826 BGB. 127 Weiterhin kann eine Haftung<br />
des Kreditgebers für steuerliche Verbindlichkeiten des Kreditnehmers aus § 74 AO er-<br />
122<br />
Vgl. Hartmann-Wendels et al., Bankbetriebslehre, S. <strong>17</strong>6.<br />
123<br />
Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 61.<br />
124<br />
Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 138.<br />
125<br />
Vgl. Fernandez, Das Ende der laxen <strong>Covenants</strong>, S. <strong>17</strong>.<br />
126<br />
Vertiefend zur Nichtigkeit von Verträgen resultierend aus § 138 BGB, vgl. Säcker, Beck Münchner<br />
Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, S.<strong>17</strong>13.<br />
127<br />
Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 133.