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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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22 Negative <strong>Covenants</strong><br />

Vermögen gezielt entziehen möchten und nicht das Interesse der Fortführung des Ge-<br />

schäftsbetriebes verfolgen.<br />

Von den an der Umfrage in Kapitel 7 teilnehmenden Kreditinstituten haben sich 12 %<br />

derer, die allgemeine <strong>Covenants</strong> verwenden, in der Vergangenheit für den Einsatz die-<br />

ser Vertragsklausel entschieden (siehe Frage 2.4).<br />

4.2.5 Change of Control-Klausel<br />

Die Change of Control-Klausel bzw. Owner Maintenance-Klausel soll es dem Kreditge-<br />

ber erlauben, bei einer Änderung der Eigentümerstruktur auf der Seite des Kreditneh-<br />

mers einzuschreiten und negative Auswirkungen zu vermeiden. 122 Die Verwendung die-<br />

ser Vertragsklausel hat primär das Ziel die wirtschaftliche Identität des Schuldners zu<br />

wahren, die bei einer Integration in einen Konzern deutlich beeinträchtigt werden<br />

kann. 123 Die Komplexität dieser Klausel ist insbesondere von der Rechtsform des<br />

Schuldners abhängig. Während bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen der<br />

Vertragsabschluss mit dem Kreditnehmer ausreicht, ist bei einer Gesellschaft auch die<br />

Einbindung und Zustimmung der Gesellschafter erforderlich. 124 Abschließend muss der<br />

Eigentümerwechsel, der dem Gläubiger z.B. ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

einräumt, im Vertrag genau definiert werden. 125<br />

Ein Einsatz der Klausel durch Volks- und Raiffeisenbanken kann bei ausgewählten,<br />

größeren Unternehmen jedoch trotz der Komplexität sinnvoll sein und wird von 10 %<br />

der allgemeine <strong>Covenants</strong> nutzenden Banken praktiziert (siehe Kapitel 7, Frage 2.4).<br />

4.3 Zwischenergebnis<br />

Ein Einsatz von Negative <strong>Covenants</strong> sollte bei Volks- und Raiffeisenbanken mit Bedacht<br />

erfolgen. Der Hauptgrund hierfür liegt in den potenziellen rechtlichen Risiken. Diese er-<br />

geben sich aus einer sittenwidrigen Knebelung des Kreditnehmers i.S.v. § 138 BGB, mit<br />

der Folge der gesamten oder teilweisen Nichtigkeit des Vertragswerks, 126 i.V.m. einem<br />

möglichen Schadenersatzanspruch gem. § 826 BGB. 127 Weiterhin kann eine Haftung<br />

des Kreditgebers für steuerliche Verbindlichkeiten des Kreditnehmers aus § 74 AO er-<br />

122<br />

Vgl. Hartmann-Wendels et al., Bankbetriebslehre, S. <strong>17</strong>6.<br />

123<br />

Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 61.<br />

124<br />

Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 138.<br />

125<br />

Vgl. Fernandez, Das Ende der laxen <strong>Covenants</strong>, S. <strong>17</strong>.<br />

126<br />

Vertiefend zur Nichtigkeit von Verträgen resultierend aus § 138 BGB, vgl. Säcker, Beck Münchner<br />

Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, S.<strong>17</strong>13.<br />

127<br />

Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 133.

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