06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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20 Negative <strong>Covenants</strong><br />
Typischerweise werden Pari Passu-Klauseln und Negativerklärungen bei Kreditsyndi-<br />
zierungen verwendet, um einen Gleichrang herzustellen und den Kredit nicht wirtschaft-<br />
lich für einzelne beteiligte Institute zu Nachrangdarlehen werden zu lassen. 111<br />
Die Gleichrangbestimmung ist unter Volks- und Raiffeisenbanken der am häufigsten<br />
verwendete Negative Covenant. Sie wird von 71 % der Anwender allgemeiner Cove-<br />
nants und von mehr als der Hälfte, der an der Umfrage in Kapitel 7 teilnehmenden Kre-<br />
ditinstituten genutzt (siehe Frage 2.4).<br />
4.2.3 Cross Default-Klausel<br />
Bei der Cross Default-Klausel handelt es sich um eine im internationalen Kreditgeschäft<br />
gebräuchliche Vertragsklausel. 112 Für diese Klausel gibt es zwei unterschiedliche Ges-<br />
taltungsmöglichkeiten.<br />
Zum einen existiert die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer Ver-<br />
tragsverletzung einer dritten Partei einzurichten. 113 Dies ist in einer Konstellation denk-<br />
bar, in der sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen eines Konzerns Kreditnehmer<br />
eines Kreditinstituts sind.<br />
Zum anderen kann die Cross Default-Klausel festlegen, dass die Kreditforderung Fällig-<br />
keit erlangt oder das Kreditverhältnis von <strong>Seiten</strong> des Kreditgebers gekündigt werden<br />
darf, wenn der Kreditnehmer einer anderen gegen ihn gerichteten Forderung nicht<br />
nachkommt. 114 Eine Cross Default-Klausel bei der ein Kündigungsrecht erst nach<br />
rechtswirksamer Kündigung einer anderen fällig gestellten Forderung des Kreditneh-<br />
mers in Kraft tritt, ist nach Kästle nicht zu beanstanden. 115<br />
Insgesamt ist die Cross Default-Klausel für den Anwendungsbereich der Volks- und<br />
Raiffeisenbanken zu weitgehend und kann dem Kreditnehmer kaum als erforderlich<br />
vermittelt werden. Weiterhin ist der ursprüngliche Nutzen dieser Klausel bei einem<br />
Transfer in einen Kreditvertrag einer Volks- oder Raiffeisenbank nicht ersichtlich. Diese<br />
Klausel sollte Anleihegläubiger vor einer Benachteiligung bei einer Insolvenz des Anlei-<br />
heschuldners schützen. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn ein Unternehmen meh-<br />
rere Anleihen emittiert hat und die Couponzahlungen unterschiedliche Zahlungstermine<br />
111 Vgl. Lüdiger et al., Optimierung der Vertriebs- und Portfoliosteuerung, S. 579.<br />
112 Vgl. Breuer/Schweizer, Lexikon Corporate Finance, S. 114.<br />
113 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 96.<br />
114 Vgl. Rock, Checkliste: Akquisitionsfinanzierung, S. 425.<br />
115 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 97.