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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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20 Negative <strong>Covenants</strong><br />

Typischerweise werden Pari Passu-Klauseln und Negativerklärungen bei Kreditsyndi-<br />

zierungen verwendet, um einen Gleichrang herzustellen und den Kredit nicht wirtschaft-<br />

lich für einzelne beteiligte Institute zu Nachrangdarlehen werden zu lassen. 111<br />

Die Gleichrangbestimmung ist unter Volks- und Raiffeisenbanken der am häufigsten<br />

verwendete Negative Covenant. Sie wird von 71 % der Anwender allgemeiner Cove-<br />

nants und von mehr als der Hälfte, der an der Umfrage in Kapitel 7 teilnehmenden Kre-<br />

ditinstituten genutzt (siehe Frage 2.4).<br />

4.2.3 Cross Default-Klausel<br />

Bei der Cross Default-Klausel handelt es sich um eine im internationalen Kreditgeschäft<br />

gebräuchliche Vertragsklausel. 112 Für diese Klausel gibt es zwei unterschiedliche Ges-<br />

taltungsmöglichkeiten.<br />

Zum einen existiert die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht für den Fall einer Ver-<br />

tragsverletzung einer dritten Partei einzurichten. 113 Dies ist in einer Konstellation denk-<br />

bar, in der sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen eines Konzerns Kreditnehmer<br />

eines Kreditinstituts sind.<br />

Zum anderen kann die Cross Default-Klausel festlegen, dass die Kreditforderung Fällig-<br />

keit erlangt oder das Kreditverhältnis von <strong>Seiten</strong> des Kreditgebers gekündigt werden<br />

darf, wenn der Kreditnehmer einer anderen gegen ihn gerichteten Forderung nicht<br />

nachkommt. 114 Eine Cross Default-Klausel bei der ein Kündigungsrecht erst nach<br />

rechtswirksamer Kündigung einer anderen fällig gestellten Forderung des Kreditneh-<br />

mers in Kraft tritt, ist nach Kästle nicht zu beanstanden. 115<br />

Insgesamt ist die Cross Default-Klausel für den Anwendungsbereich der Volks- und<br />

Raiffeisenbanken zu weitgehend und kann dem Kreditnehmer kaum als erforderlich<br />

vermittelt werden. Weiterhin ist der ursprüngliche Nutzen dieser Klausel bei einem<br />

Transfer in einen Kreditvertrag einer Volks- oder Raiffeisenbank nicht ersichtlich. Diese<br />

Klausel sollte Anleihegläubiger vor einer Benachteiligung bei einer Insolvenz des Anlei-<br />

heschuldners schützen. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn ein Unternehmen meh-<br />

rere Anleihen emittiert hat und die Couponzahlungen unterschiedliche Zahlungstermine<br />

111 Vgl. Lüdiger et al., Optimierung der Vertriebs- und Portfoliosteuerung, S. 579.<br />

112 Vgl. Breuer/Schweizer, Lexikon Corporate Finance, S. 114.<br />

113 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 96.<br />

114 Vgl. Rock, Checkliste: Akquisitionsfinanzierung, S. 425.<br />

115 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 97.

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