10.10.2013 Aufrufe

06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Positive <strong>Covenants</strong> 13<br />

3.2.1.2 Informationsbeschaffung durch Positive <strong>Covenants</strong><br />

Aufgrund der Vielzahl der Vorschriften ist es für Volks- und Raiffeisenbanken zwingend<br />

erforderlich sich umfangreiche Informationen über den Kreditnehmer zu beschaffen. Die<br />

Informationsbeschaffung ist sowohl vor der Kreditgewährung, als auch bei laufenden<br />

Kreditverhältnissen erforderlich. 74 Die Informationsquellen sind vielfältig. Schon in § 18<br />

KWG wird insbesondere auf die Einholung von Jahresabschlüssen hingewiesen. Somit<br />

liegen dem Kreditinstitut eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. ein<br />

Anhang vor. Die Aktualität der Unterlagen und die Aussagekraft über die wirtschaftli-<br />

chen Verhältnisse sind jedoch z. T. eingeschränkt, da sie häufig erst lange nach Ab-<br />

schluss des Geschäftsjahres eingereicht werden und für sich genommen nicht immer<br />

ausreichende Daten liefern. Weiterhin sind nicht alle Firmenkunden gesetzlich dazu<br />

verpflichtetet einen Jahresabschluss zu erstellen. Kreditnehmer können im Rahmen von<br />

Positive <strong>Covenants</strong> jedoch zur Einreichung folgender Unterlagen verpflichtet werden: 75<br />

Regelmäßige BWAs auf kumulierter Basis spätestens bis xx Tage nach Ende<br />

des jeweiligen Monats<br />

Vierteljahresstatus, inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflow-<br />

Rechnung und einem Soll-Ist-Vergleich zur vorherigen Planung<br />

Business-Plan für das nächste Geschäftsjahr<br />

Übersicht über das Grundvermögen<br />

Planrechnung für die folgenden Jahre<br />

Konzernabschluss 76 (bei entsprechenden Strukturen)<br />

Lagebericht (insbesondere der Risikobericht) 77<br />

Ad hoc-Berichte über Ereignisse, die einen besonderen Einfluss auf das Unter-<br />

nehmen haben können 78 (z. B. Forderungsausfälle)<br />

74 Vgl. BaFin, MaRisk, BTO 1.2.1, Tz. 1 und BTO 1.2.2, Tz. 1.<br />

75 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 5.<br />

76 Vgl. Friedl, An der Leine der Banken, S. 50.<br />

77 Vgl. Achtert, Dynamische Darlehenskonditionen, S. 67.<br />

78 In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass kein Verstoß gegen mögliche Verschwiegenheitspflichten<br />

erfolgt. Exemplarisch hierfür steht § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG, der Vorstände zur Verschwiegenheit<br />

bezüglich Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Geheimnisvereinbarungen sind jedoch zwischen<br />

Kreditinstituten und Kunden möglich, vgl. Schackmann/Behling, Akquisitions- und Unternehmensfinanzierung,<br />

S. 793.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!