06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 9<br />
wendung von Negative und Financial <strong>Covenants</strong>, aufgrund der mit ihnen verbundenen<br />
rechtlichen Risiken, 49 nahe liegend.<br />
Des Weiteren ist auch die Durchführung eines Neu-Produkt-Prozesses bei der Einfüh-<br />
rung von <strong>Covenants</strong> zu prüfen. 50 Einerseits ist die Einführung eines neuen „Produktes“<br />
durch die Verwendung von <strong>Covenants</strong> zunächst fraglich. 51 Andererseits handelt es sich<br />
aber bei <strong>Covenants</strong> um Instrumente und bei deren Implementierung in die Kreditverträ-<br />
ge um Prozesse, in denen ein gewisses Risikopotenzial aufgrund der rechtlichen Ris-<br />
ken und der möglichen Reaktionen der Kunden steckt. Da bei der Verwendung von Co-<br />
venants auch eine weitergehende Qualifikation der Mitarbeiter und die Einführung neuer<br />
Arbeitsabläufe erforderlich sind, liegen zwei Indikatoren für das Vorhandensein einer<br />
„Neuartigkeit“ vor, die notwendig für die Durchführung eines Neu-Produkt-Prozesses<br />
ist. 52 Abschließend weisen die MaRisk darauf hin, dass „soweit nach Einschätzung der<br />
in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten Aktivitäten in einem neuen<br />
Produkt oder auf einem neuen Markt sachgerecht gehandhabt werden können, (...) die<br />
Anwendung des AT 8 nicht erforderlich“ 53 ist. Ob eine sachgerechte Handhabung bei<br />
der Einführung von <strong>Covenants</strong> uneingeschränkt der Fall ist, kann zunächst angezweifelt<br />
werden. Insofern ist bei den Kreditinstituten die Durchführung eines Neu-Produkt-<br />
Prozesses erforderlich. Folglich muss bei der erstmaligen Verwendung von <strong>Covenants</strong><br />
eine Analyse und Dokumentation des Risikogehalts der Vereinbarungen durchgeführt<br />
werden. 54 Auch ein Konzept zum Management der rechtlichen Risiken und der Kompe-<br />
tenzverteilung bezüglich des Einsatzes von <strong>Covenants</strong> muss entwickelt werden.<br />
2.6 Systematisierung<br />
Die Aufteilung von <strong>Covenants</strong> in einzelne Grundarten erfolgt in der Fachliteratur in un-<br />
terschiedlicher Art und Weise. Nach Heidorn, Jaster und Willeitner ist aufgrund der Viel-<br />
zahl von <strong>Covenants</strong> und der gegenseitigen Verflechtungen eine systematische Abhand-<br />
lung schwierig. 55 Um die Vielfalt der unterschiedlichen Definitionen zu verdeutlichen,<br />
folgt nun ein kurzer Überblick über die in der Literatur verwendeten Abgrenzungen:<br />
49<br />
Auf die rechtlichen Risken von Negative und Financial <strong>Covenants</strong> wird in den Kapiteln 4 und 5 näher<br />
eingegangen.<br />
50<br />
Vgl. BaFin, MaRisk, AT 8.<br />
51<br />
Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 360.<br />
52<br />
Vgl. Hannemann et al., MaRisk-Kommentierung, S. 258.<br />
53<br />
BaFin, MaRisk, AT 8, Tz. 6.<br />
54<br />
Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 360.<br />
55<br />
Vgl. Heidorn et al., Event Risk <strong>Covenants</strong>, S. 8.