10.10.2013 Aufrufe

06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 9<br />

wendung von Negative und Financial <strong>Covenants</strong>, aufgrund der mit ihnen verbundenen<br />

rechtlichen Risiken, 49 nahe liegend.<br />

Des Weiteren ist auch die Durchführung eines Neu-Produkt-Prozesses bei der Einfüh-<br />

rung von <strong>Covenants</strong> zu prüfen. 50 Einerseits ist die Einführung eines neuen „Produktes“<br />

durch die Verwendung von <strong>Covenants</strong> zunächst fraglich. 51 Andererseits handelt es sich<br />

aber bei <strong>Covenants</strong> um Instrumente und bei deren Implementierung in die Kreditverträ-<br />

ge um Prozesse, in denen ein gewisses Risikopotenzial aufgrund der rechtlichen Ris-<br />

ken und der möglichen Reaktionen der Kunden steckt. Da bei der Verwendung von Co-<br />

venants auch eine weitergehende Qualifikation der Mitarbeiter und die Einführung neuer<br />

Arbeitsabläufe erforderlich sind, liegen zwei Indikatoren für das Vorhandensein einer<br />

„Neuartigkeit“ vor, die notwendig für die Durchführung eines Neu-Produkt-Prozesses<br />

ist. 52 Abschließend weisen die MaRisk darauf hin, dass „soweit nach Einschätzung der<br />

in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten Aktivitäten in einem neuen<br />

Produkt oder auf einem neuen Markt sachgerecht gehandhabt werden können, (...) die<br />

Anwendung des AT 8 nicht erforderlich“ 53 ist. Ob eine sachgerechte Handhabung bei<br />

der Einführung von <strong>Covenants</strong> uneingeschränkt der Fall ist, kann zunächst angezweifelt<br />

werden. Insofern ist bei den Kreditinstituten die Durchführung eines Neu-Produkt-<br />

Prozesses erforderlich. Folglich muss bei der erstmaligen Verwendung von <strong>Covenants</strong><br />

eine Analyse und Dokumentation des Risikogehalts der Vereinbarungen durchgeführt<br />

werden. 54 Auch ein Konzept zum Management der rechtlichen Risiken und der Kompe-<br />

tenzverteilung bezüglich des Einsatzes von <strong>Covenants</strong> muss entwickelt werden.<br />

2.6 Systematisierung<br />

Die Aufteilung von <strong>Covenants</strong> in einzelne Grundarten erfolgt in der Fachliteratur in un-<br />

terschiedlicher Art und Weise. Nach Heidorn, Jaster und Willeitner ist aufgrund der Viel-<br />

zahl von <strong>Covenants</strong> und der gegenseitigen Verflechtungen eine systematische Abhand-<br />

lung schwierig. 55 Um die Vielfalt der unterschiedlichen Definitionen zu verdeutlichen,<br />

folgt nun ein kurzer Überblick über die in der Literatur verwendeten Abgrenzungen:<br />

49<br />

Auf die rechtlichen Risken von Negative und Financial <strong>Covenants</strong> wird in den Kapiteln 4 und 5 näher<br />

eingegangen.<br />

50<br />

Vgl. BaFin, MaRisk, AT 8.<br />

51<br />

Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 360.<br />

52<br />

Vgl. Hannemann et al., MaRisk-Kommentierung, S. 258.<br />

53<br />

BaFin, MaRisk, AT 8, Tz. 6.<br />

54<br />

Vgl. Hahn/Ortner, Risikoadäquate Kreditbepreisung, S. 360.<br />

55<br />

Vgl. Heidorn et al., Event Risk <strong>Covenants</strong>, S. 8.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!