06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 7<br />
<strong>Covenants</strong> eignen sich andererseits auch zur Festlegung einer angemessenen Aus-<br />
schüttungsbemessungsgrundlage. Während nach der deutschen Rechnungslegung<br />
vorsichtig bewertet wird und die Kapitalerhaltung und folglich der Gläubigerschutz im<br />
Vordergrund stehen, 40 fördern die US-GAAP primär eine umfangreiche Informationspo-<br />
litik gegenüber den Investoren. In diesem Zusammenhang erscheinen in den US-<br />
amerikanischen Kreditverträgen neben den Konditionen und den Sicherheiten auch Co-<br />
venants, die Ausschüttungsschranken darstellen. 41 Weiterhin werden auch sog. Ac-<br />
counting <strong>Covenants</strong> vereinbart, in denen die Zusammensetzung des ausschüttungsre-<br />
levanten Unternehmensgewinns genau definiert wird.<br />
2.4 Bedeutung von <strong>Covenants</strong> im Rahmen der Umsetzung des BilMoG<br />
Bereits <strong>17</strong> von 27 EU-Staaten erklären einen Jahresabschluss nach IFRS als Ausschüt-<br />
tungsbemessungsgrundlage für zulässig, wobei zumindest von einigen eine Überleitung<br />
vom erzielten zum tatsächlich verteilbaren Gewinn gefordert wird. 42 Dies ist auch erfor-<br />
derlich, da die Primärzielsetzung der IFRS (Offenlegung der entscheidungsrelevanten<br />
Informationen) impliziert, dass Vorgaben bezüglich gesetzlicher Ausschüttungssperren<br />
nicht erfolgen. 43 Ergänzend werden in Ländern außerhalb der EU, in denen die Informa-<br />
tionsfunktion des Jahresabschlusses im Vordergrund steht, <strong>Covenants</strong> zur Erhaltung<br />
des Eigenkapitals eingesetzt (siehe Anhang 1). 44 Dies ist in Deutschland heute noch<br />
nicht erforderlich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BilMoG zeigt zwar in<br />
Teilen bereits eine Annäherung der HGB-Rechnungslegung an die IFRS, dem Gläubi-<br />
gerschutz wird jedoch u.a. durch die neuen Ausschüttungssperren des § 268 Abs. 8<br />
HGB-E 45 Rechnung getragen. Privatrechtliche Ausschüttungsbeschränkungen durch<br />
<strong>Covenants</strong> werden daher nicht benötigt.<br />
Allerdings kann die Bedeutung von <strong>Covenants</strong> für Kreditinstitute dennoch im Rahmen<br />
der Umsetzung des BilMoG steigen. Durch die Anhebung der Schwellenwerte in § 267<br />
Abs. 1 und 2 HGB-E 46 können einzelne große Kapitalgesellschaften zu mittelgroßen<br />
Kapitalgesellschaften und mittelgroße zu kleinen Kapitalgesellschaften werden. Daraus<br />
40 Vgl. Baetge et al., Bilanzen, S. 101.<br />
41 Vgl. Alberth, US-amerikanische Gläubigerbilanzen, S. 805.<br />
42 Vgl. KPMG, Capital Maintenance Study, S. 320.<br />
43 Vgl. Velte, Bilanzielle Kapitalerhaltung, S. 445.<br />
44 Vgl. KPMG, Capital Maintenance Study, S. 267.<br />
45 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 11.<br />
46 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 10.