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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 7<br />

<strong>Covenants</strong> eignen sich andererseits auch zur Festlegung einer angemessenen Aus-<br />

schüttungsbemessungsgrundlage. Während nach der deutschen Rechnungslegung<br />

vorsichtig bewertet wird und die Kapitalerhaltung und folglich der Gläubigerschutz im<br />

Vordergrund stehen, 40 fördern die US-GAAP primär eine umfangreiche Informationspo-<br />

litik gegenüber den Investoren. In diesem Zusammenhang erscheinen in den US-<br />

amerikanischen Kreditverträgen neben den Konditionen und den Sicherheiten auch Co-<br />

venants, die Ausschüttungsschranken darstellen. 41 Weiterhin werden auch sog. Ac-<br />

counting <strong>Covenants</strong> vereinbart, in denen die Zusammensetzung des ausschüttungsre-<br />

levanten Unternehmensgewinns genau definiert wird.<br />

2.4 Bedeutung von <strong>Covenants</strong> im Rahmen der Umsetzung des BilMoG<br />

Bereits <strong>17</strong> von 27 EU-Staaten erklären einen Jahresabschluss nach IFRS als Ausschüt-<br />

tungsbemessungsgrundlage für zulässig, wobei zumindest von einigen eine Überleitung<br />

vom erzielten zum tatsächlich verteilbaren Gewinn gefordert wird. 42 Dies ist auch erfor-<br />

derlich, da die Primärzielsetzung der IFRS (Offenlegung der entscheidungsrelevanten<br />

Informationen) impliziert, dass Vorgaben bezüglich gesetzlicher Ausschüttungssperren<br />

nicht erfolgen. 43 Ergänzend werden in Ländern außerhalb der EU, in denen die Informa-<br />

tionsfunktion des Jahresabschlusses im Vordergrund steht, <strong>Covenants</strong> zur Erhaltung<br />

des Eigenkapitals eingesetzt (siehe Anhang 1). 44 Dies ist in Deutschland heute noch<br />

nicht erforderlich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BilMoG zeigt zwar in<br />

Teilen bereits eine Annäherung der HGB-Rechnungslegung an die IFRS, dem Gläubi-<br />

gerschutz wird jedoch u.a. durch die neuen Ausschüttungssperren des § 268 Abs. 8<br />

HGB-E 45 Rechnung getragen. Privatrechtliche Ausschüttungsbeschränkungen durch<br />

<strong>Covenants</strong> werden daher nicht benötigt.<br />

Allerdings kann die Bedeutung von <strong>Covenants</strong> für Kreditinstitute dennoch im Rahmen<br />

der Umsetzung des BilMoG steigen. Durch die Anhebung der Schwellenwerte in § 267<br />

Abs. 1 und 2 HGB-E 46 können einzelne große Kapitalgesellschaften zu mittelgroßen<br />

Kapitalgesellschaften und mittelgroße zu kleinen Kapitalgesellschaften werden. Daraus<br />

40 Vgl. Baetge et al., Bilanzen, S. 101.<br />

41 Vgl. Alberth, US-amerikanische Gläubigerbilanzen, S. 805.<br />

42 Vgl. KPMG, Capital Maintenance Study, S. 320.<br />

43 Vgl. Velte, Bilanzielle Kapitalerhaltung, S. 445.<br />

44 Vgl. KPMG, Capital Maintenance Study, S. 267.<br />

45 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 11.<br />

46 Vgl. BMJ, Regierungsentwurf BilMoG, S. 10.

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