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06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen

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6 Grundlagen zu <strong>Covenants</strong><br />

nur einem Berater, zu reduzieren. 31 Zum anderen macht der derzeitige starke Wettbe-<br />

werb am Bankenmarkt einen Wechsel der bisherigen Bankverbindung oder einen Ab-<br />

schluss von Produkten bei dem jeweils günstigsten Kreditinstitut deutlich attraktiver. 32<br />

Aus diesem Grund muss dem bisher vorhandenen Informationsvorteil der Volks- und<br />

Raiffeisenbanken und der Sparkassen künftig deutlich weniger Bedeutung beigemes-<br />

sen werden, als dies heute noch der Fall ist.<br />

In diesem Zusammenhang ist der Einsatz von <strong>Covenants</strong> zum Abbau von Unsicherhei-<br />

ten sinnvoll. Vor allem die Reduktion der ex interimen Unsicherheiten und dabei auch<br />

der Ausschluss von Moral Hazard auf Basis eines möglichen Interessenkonflikts zwi-<br />

schen Eigen- und Fremdkapitalgebern der kreditnehmenden Unternehmen 33 legt den<br />

Einsatz von <strong>Covenants</strong> nahe. Der Abschluss dieser individuellen Vereinbarungen kann<br />

für den Kreditgeber auch als Vertrauensanreiz interpretiert werden und folglich zu einer<br />

guten Geschäftsbeziehung führen. 34<br />

2.3 Herkunft<br />

Ihren Ursprung haben <strong>Covenants</strong> in Kreditverträgen im angloamerikanischen Raum. 35<br />

Hierfür sind maßgeblich zwei Faktoren verantwortlich:<br />

Einerseits machte es die Welle der Unternehmensübernahmen in den USA in den acht-<br />

ziger Jahren erforderlich die Anleihegläubiger stärker zu schützen. 36 Da die meisten<br />

Übernahmen in Form von sog. Leveraged Buy Outs 37 umgesetzt wurden, erhöhte sich<br />

der Verschuldungsgrad der Unternehmen z.T. drastisch. Hierdurch verschlechterte sich<br />

die Bonität der Unternehmen und damit auch der Marktwert der entsprechenden Anlei-<br />

hen. Eine Abstufung einer Anleihe von Investment-Grade-Emittenten auf „Junk-Niveau“<br />

ist dabei durchaus möglich. 38 Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, wurden zu-<br />

nehmend sog. Event Risk <strong>Covenants</strong> in die Anleihebedingungen implementiert um bei-<br />

spielsweise über Change of Control Klauseln 39 die Anleihegläubiger vor den Risiken<br />

entsprechender Übernahmen zu schützen.<br />

31 Vgl. Kley, Finanzrestriktionen, S. 257.<br />

32 Vgl. Kley, Hausbankbeziehungen, S. <strong>17</strong>4.<br />

33 Vgl. Menz, Moral Hazard und <strong>Covenants</strong>, S. 776.<br />

34 Vgl. Velte, Reformierung des Kapitalerhaltungssystems, S. 642.<br />

35 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 23.<br />

36 Vgl. Schulte, Event Risks, S. 289.<br />

37 Mit Fremdkapital finanzierte Unternehmensübernahmen.<br />

38 Vgl. Fernandez, Das Ende der laxen <strong>Covenants</strong>, S. <strong>17</strong>.<br />

39 Bieten Handlungsmöglichkeiten für Gläubiger bei einer Veränderung der Eigentümerstruktur des<br />

Schuldners, ausführlich hierzu Kapitel 4.2.5.

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