06-08-Covenants.pdf, Seiten 1-17 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Grundlagen zu <strong>Covenants</strong> 3<br />
2. Grundlagen zu <strong>Covenants</strong><br />
2.1 Definition und Zielsetzung<br />
Seinen Ursprung hat der Begriff „Covenant“ in dem lateinischen Ausdruck „Conventio“.<br />
Dieser bedeutet „Übereinkunft“ oder auch „Vertrag“. 8 Auch die Übersetzung als „Ne-<br />
benabrede“ findet in der Literatur Anwendung. 9 Die heutige Verwendung des Begriffs<br />
„Covenant“ in der Finanzwirtschaft erscheint etwas spezifischer und kommt eher der<br />
Bedeutung „Kreditvertragsklausel“ oder „Zusatzvereinbarung“ gleich. 10 Eine Bezeich-<br />
nung als „Sicherheit im weiteren Sinne“ 11 oder „Ersatzsicherheit“ 12 wäre in diesem Zu-<br />
sammenhang ebenso denkbar. Auch wenn die Übersetzungen differieren, so ist das<br />
Ziel von <strong>Covenants</strong> in jedem Fall die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit der Kreditrück-<br />
führung durch einen Kreditnehmer. Hierzu werden einem Kreditgeber vertraglich früh-<br />
zeitige Kontroll- und Handlungsmöglichkeiten eingeräumt.<br />
Häufig werden <strong>Covenants</strong> bei der Vergabe von Fremdkapital verwendet und nehmen<br />
dabei eine Schutzfunktion für den Kapitalgeber ein, mit deren Hilfe die Solvenz des<br />
Kreditnehmers erhalten werden soll. 13 Es ist dabei irrelevant ob es sich um börsenge-<br />
handelte Anleihen, 14 einen einfachen Bankkredit oder die Ausreichung von Mezzanin-<br />
kapital 15 handelt. <strong>Covenants</strong> können in jeden der entsprechenden Kreditverträge imp-<br />
lementiert werden. Auch ein Einsatz bei Eigenkapitalbeteiligungen ist üblich. 16<br />
Die Funktionen, die <strong>Covenants</strong> innehaben, können unterschiedlich sein. Sie reichen von<br />
der Risikofixierung und der damit verbundenen risikoadäquaten Bepreisung der Kredite,<br />
über die Risikofrüherkennung und die Risikovermeidung, bis hin zur Vertragsdurchset-<br />
zung, durch Einschränkungen für die Geschäftsführung, und der Rechts- und Geset-<br />
zesdurchsetzung. <strong>17</strong><br />
8 Vgl. Kästle, Rechtsfragen der Verwendung von <strong>Covenants</strong>, S. 27.<br />
9 Vgl. Weitnauer, <strong>Covenants</strong> und AGB-Kontrolle, S. 1443.<br />
10 Vgl. Breuer/Schweizer, Lexikon Corporate Finance, S. 112.<br />
11 Vgl. Hartmann-Wendels et al., Bankbetriebslehre S. <strong>17</strong>5.<br />
12 Vgl. Siebert, Steuerliche Haftung, S. 397.<br />
13 Vgl. Velte, Reformierung des Kapitalerhaltungssystems, S. 639.<br />
14 U.a. Heidorn et al., Gläubigerposition durch Event Risk <strong>Covenants</strong>, S. 250.<br />
15 U.a. Gladenbeck/Rohleder, Mezzanine, S. 372.<br />
16 Vgl. Weitnauer, <strong>Covenants</strong> und AGB-Kontrolle, S. 1443.<br />
<strong>17</strong> Vgl. Alberth, Vertraglicher Gläubigerschutz, S. 747.