DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Die Boeing „Triple Seven“ –<br />
die neue Königin am Cargo-Himmel<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
A. Hinweise zum Beteiligungsangebot 4<br />
1. Vorwort, Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung 5<br />
2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen 6<br />
3. <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 in Stichworten 7<br />
B. Überblick über das Beteiligungsangebot 8<br />
1. Beteiligungsangebot 9<br />
2. Luftfracht „Made in Germany“ 11<br />
3. Boeing 777-200LRF – der Cargoliner der Superlative 14<br />
4. Asset Manager: Amentum Capital Limited 14<br />
5. Anlegereignung 15<br />
C. Wesentliche Risiken der Beteiligung 16<br />
1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken 17<br />
2. Allgemeine Luftfahrtrisiken 21<br />
3. Vertragliche Risiken 22<br />
4. Steuerliche Risiken 24<br />
5. Sonstige rechtliche Risiken 27<br />
6. Kumulation von Risiken 28<br />
D. Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes 30<br />
1. Der internationale Luftfrachtmarkt 31<br />
2. Das Anlageobjekt 37<br />
3. Der Leasingnehmer AeroLogic 44<br />
4. Leipzig als Flughafenstandort 47<br />
5. Amentum 50<br />
E. Wirtschaftliche Angaben 52<br />
1. Investitions- und Finanzierungsplan 53<br />
2. Ergebnis- und Liquiditätsprognose 57<br />
3. Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von der Prognoserechnung) 64<br />
4. Vermögens-, Finanz und Ertragslage 67<br />
5. Kapitalrückflussrechnung 70<br />
F. Rechtliche Angaben 70<br />
1. Allgemeine Ausführungen 71<br />
2. Gesellschaftsvertrag 72<br />
3. Treuhandvertrag 76<br />
4. Mittelverwendungskontrollvertrag 77<br />
5. Fremdfinanzierungszusage 78<br />
6. Operative Verträge 79<br />
7. Fondsbezogene Verträge 88<br />
G. Steuerliche Angaben 92<br />
1. Vorbemerkung 93<br />
2. Einkommensteuer 93<br />
3. Umsatzsteuer 100<br />
4. Gewerbesteuer 101<br />
4. Erbschaft- und Schenkungsteuer 101
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
H. Vertragspartner 102<br />
1. Angaben über Fondsgesellschaft und ihre Gründungsgesellschafter 103<br />
2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator 107<br />
3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner 112<br />
4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen 113<br />
I. Weitere nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
erforderliche Angaben (Negativtestate) 114<br />
J. Glossar 117<br />
K. Abdruck wesentlicher Verträge 120<br />
1. Gesellschaftsvertrag 120<br />
2. Treuhandvertrag 134<br />
3. Mittelverwendungskontrollvertrag 140<br />
L. Angabenvorbehalt 142<br />
M. Abwicklungshinweise 143<br />
HINWEIS<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist<br />
nicht Gegenstand der Prüfung dieses Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
3
A<br />
HINWEISE ZUM<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT
H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
1. Vorwort, Prospektverantwortung, Datum der Aufstellung<br />
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />
die Boeing „777“ Frachtversion – die neue Königin am Cargo-Himmel – ist der Kern dieses Beteiligungsangebotes.<br />
Wir freuen uns, Ihnen eine Investition in das neueste, zukunftsträchtigste und kosteneffizienteste zweistrahlige<br />
Frachtflugzeug anbieten zu können. Die Prognosen für den Luftfrachtmarkt sprechen für Wachstum,<br />
Stabilität und Rentabilität in diesem Marktsegment.<br />
Dieses Investment ist verbunden mit einem langfristigen Leasingvertrag mit dem Leasingnehmer AeroLogic<br />
GmbH mit Sitz in Leipzig, hinter welchem die beiden größten und international bedeutendsten deutschen<br />
Unternehmen der Luftfracht, nämlich Lufthansa Cargo und die Deutsche Post Unternehmensgruppe, als<br />
Gesellschafter stehen.<br />
Diese einzigartige Kombination bündelt bei unserem Leasingnehmer „AeroLogic“ technisches, als auch unternehmerisches<br />
Know How aus den Bereichen Luftfahrt und der Express- sowie Logistikdienstleistung; sie schafft<br />
damit die optimale Voraussetzung für einen kompetenten und leistungsstarken Partner, der international vom<br />
Heimatflughafen Leipzig/Halle aus operieren wird. Die Deutsche Post World Net hat ihr europäisches DHL-<br />
Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca. EUR 300 Mio. errichtet.<br />
Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass hier ein weiteres Logistikzentrum mit einer Investitionssumme von ca. EUR<br />
25 bis 30 Mio. entsteht. Dieses soll eine Jahreskapazität von 170.000 Tonnen aufweisen und von der Lufthansa<br />
Cargo AG genutzt werden. Mit der Ansiedlung dieser weltweit führenden Express- und Logistikunternehmen<br />
werden mehrere tausend neue Arbeitsplätze entstehen, und Leipzig/Halle wird zu einem der wichtigsten<br />
Frachtflughäfen Europas aufsteigen.<br />
Nutzen Sie diese interessante Anlagechance und setzen Sie gemeinsam mit uns und unseren Partnern auf ein<br />
wirtschaftliches Konzept, das überzeugt.<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG mit Sitz in der Hopfenstr. 6 in 80335 München übernimmt<br />
als Initiatorin, Anbieterin des Beteiligungsangebotes sowie als Prospektherausgeberin für den Inhalt des<br />
vorliegenden Prospektes allein und insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass nach ihrem Wissen die<br />
Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Angaben und Berechnungen in<br />
diesem Prospekt wurden mit großer Sorgfalt auf der Grundlage der zu schließenden Verträge und der<br />
gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt und geprüft. Für den Inhalt dieses<br />
Prospektes sind nur bis zum Datum der Aufstellung des Prospektes (24. Juni 2008) der <strong>DCM</strong> AG bekannte<br />
oder erkennbare Sachverhalte maßgeblich. Eine Haftung für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse<br />
und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Gesellschafter sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche,<br />
steuerliche oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen.<br />
Ihre <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />
Datum der Prospektaufstellung: 24. Juni 2008<br />
Claus Hermuth, Vorstandsvorsitzender<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
5<br />
A
A<br />
H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
2. Prospektveröffentlichung, Begriffsdefinitionen<br />
Seit dem 01.07.2005 besteht nach dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes vom 28.10.2004 die<br />
gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts für die vorliegend angebotene, nicht in Wertpapieren<br />
verbriefte Vermögensanlage. Nach dem auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes<br />
neu gefassten Verkaufsprospektgesetz und der hierzu ergangenen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) vom 16.12.2004 unterliegt der Verkaufsprospekt bestimmten Mindestanforderungen.<br />
Vor seiner Veröffentlichung muss der Verkaufsprospekt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) als Hinterlegungsstelle übermittelt werden und darf erst veröffentlicht werden, wenn die<br />
BaFin die Veröffentlichung gestattet hat.<br />
Aufbau und Gliederung orientieren sich ferner an dem im Mai 2006 veröffentlichten Standard des Instituts der<br />
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW-Standard S 4) „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten<br />
über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“.<br />
Begriffsdefinitionen und Abkürzungen:<br />
■ Prospektverantwortliche ist die <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG (nachfolgend auch „<strong>DCM</strong> AG“,<br />
„Initiator“ oder „Prospektherausgeber“ genannt).<br />
■ Anbieter der Vermögensanlage ist die <strong>DCM</strong> AG.<br />
■ Emittent der Vermögensanlage ist die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG (nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“<br />
oder „<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG“ genannt).<br />
■ Vermögensanlage im Sinne der VermVerkProspV ist vorliegend die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung<br />
des Anlegers an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG in Form eines Kommandit- oder Treugeberanteils<br />
(nachfolgend auch „Beteiligung“ oder „Beteiligungsangebot“ genannt)<br />
6<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
H I N W E I S E Z U M B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
3. <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 in Stichworten<br />
Investition Erwerb des Frachtflugzeuges Boeing 777-200LRF mit der<br />
Seriennummer 36001 – die neue Königin am Cargo-Himmel<br />
Vorgesehenes Eigenkapital USD 91,5 Mio.<br />
EK/FK-Quote (Gesamtinvestition) ca. 51% : 49%<br />
Laufzeit ca. 17 Jahre<br />
Ausschüttungen gem. Prognose beginnend 7,25%<br />
Gesamtrückfluss gem. Prognose rd. 221%<br />
Einkunftsart Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen<br />
Steuerliche Komponente gem. Prognose 15 Jahre voraussichtlich nur geringe Einkommensteuerbelastung<br />
auf Kapitalerträge (ab 2009 mit Abgeltungsteuer), nachfolgend<br />
Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
zum persönlich maßgeblichen Steuersatz<br />
Agio 5%<br />
Einzahlungswährung USD, wahlweise Euro<br />
Auszahlungswährung USD, wahlweise Euro<br />
Platzierungsbeginn Anfang Juli 2008<br />
Weitere Highlights ■ AeroLogic – Deutscher Leasingnehmer<br />
gemeinsames Unternehmen der Lufthansa Cargo AG und<br />
der Deutschen Post Unternehmensgruppe<br />
■ Amentum Capital Ltd. – Assetmanager<br />
Joint Venture der HSH Nordbank AG und der DAL Deutschen<br />
Leasing/Deutsche Leasing Group GmbH<br />
■ Heimatflughafen Leipzig/Halle<br />
Wachstumspotenzial zu einem der wichtigsten Frachtflughäfen<br />
Europas, verbunden mit der Entstehung von mehreren<br />
Tausend neuen Arbeitsplätzen<br />
■ 10-jähriger Leasingvertrag mit AeroLogic (Operating Lease)<br />
■ AeroLogic verpflichtet sich, das Frachtflugzeug zum Vertragsende<br />
wirtschaftlich im Zustand „Full Life Condition“<br />
zurückzugeben.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
7<br />
A
B<br />
ÜBERBLICK ÜBER DAS<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
1. Beteiligungsangebot<br />
Das Beteiligungsangebot bietet unternehmerisch<br />
denkenden Anlegern die Möglichkeit, an den Renditechancen<br />
des international stark wachsenden Luftfrachtverkehrs<br />
zu partizipieren. Das Konzept sieht<br />
vor, dass die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
(nachfolgend auch „Fondsgesellschaft“ oder „<strong>DCM</strong><br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG“ genannt) das Frachtflugzeug<br />
des Typs Boeing 777-200LRF MSN 36001 (nachfolgend<br />
auch „Frachtflugzeug“ oder „777-200LRF“<br />
genannt) mit planmäßigem Auslieferungsdatum<br />
01.02.2009 von Deucalion Capital VII Limited (nachfolgend<br />
auch „Deucalion“ genannt) erwirbt. Das<br />
Frachtflugzeug ist durch einen langfristigen Leasingvertrag<br />
an die AeroLogic GmbH mit Sitz in Leipzig/<br />
Schkeuditz (nachfolgend auch „AeroLogic“ genannt)<br />
vermietet. AeroLogic als gemeinsames Unternehmen<br />
der Lufthansa Cargo AG und der Deutsche Post Beteiligungen<br />
Holding GmbH (Joint Venture Partner) wird<br />
mit der 777-200LRF vom Flughafen Leipzig/Halle<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Übersicht: Projektverträge<br />
VERKÄUFER<br />
Deucalion Capital<br />
VII<br />
Limited<br />
Kaufvertrag<br />
FONDSGESELLSCHAFT<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
Leasingvertrag<br />
LEASINGNEHMER<br />
AeroLogic GmbH<br />
Schkeuditz/Leipzig<br />
Anlageobjekt:<br />
Boeing 777-200LRF<br />
(Frachter)<br />
aus die Luftfracht für die Mutterunternehmen – basierend<br />
auf langfristigen Luftfrachtbeförderungsverträgen<br />
– auf den internationalen Luftfrachtrouten nach<br />
Asien und Nordamerika befördern.<br />
Die DHL Unternehmensgruppe nimmt das operative<br />
Geschäft für den Joint Venture Partner Deutsche Post<br />
Beteiligungen Holding GmbH wahr. Die Lufthansa<br />
Cargo AG und die DHL Unternehmensgruppe haben<br />
monatliche Beförderungsentgelte an AeroLogic zu<br />
leisten. Für die Nutzung des Frachtflugzeugs zahlt<br />
AeroLogic monatliche Leasingraten an die Fondsgesellschaft<br />
und trägt die für den Betrieb und die Wartung<br />
der 777-200LRF entstehenden Kosten. Darüber<br />
hinaus ist AeroLogic verpflichtet, zum Vertragsende<br />
das Frachtflugzeug im Zustand „Full Life Condition“<br />
zurückzugeben, das heißt, dass die verbrauchte Nutzungsdauer<br />
für die wesentlichen Flugzeugkomponenten,<br />
namentlich die Triebwerke, von AeroLogic<br />
auszutauschen sind oder AeroLogic einen finanziellen<br />
Ausgleich zu leisten hat. Das Fondskonzept geht<br />
Lufthansa Cargo AG<br />
Kelsterbach<br />
Luftfrachtbeförderungsverträge („FSA“)<br />
Flugzeugverwaltungsvertrag<br />
Vereinbarung zum FSA<br />
ASSET MANAGER<br />
Amentum Capital<br />
Limited<br />
DHL International<br />
GmbH<br />
Schkeuditz/Leipzig<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
9<br />
B
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Die Boeing 777-200LRF: Fondsobjekt des <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
nach der Rückgabe des Flugzeugs durch AeroLogic<br />
nach 10-jähriger Leasingdauer von einer rd. 7-jährigen<br />
Anschlussvermietung und einem sich im Zuge<br />
der Liquidation der Fondsgesellschaft anschließenden<br />
Verkauf des Flugzeugs aus. Die prognostizierte<br />
Anschlussmiete entspricht rd. 82% der für die erste<br />
Mietperiode prognostizierten Leasingentgelte. Zugunsten<br />
des Leasingnehmers bestehen keine Mietverlängerungsoptionen.<br />
Die von der Fondsgesellschaft<br />
realisierbare Anschlussmiete kann die für Zwecke der<br />
Prognoserechnung unterstellte Anschlussmiete überoder<br />
unterschreiten.<br />
Erwerbspreis der Beteiligung<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt USD 15.000 zuzüglich<br />
eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von 5%. Damit<br />
beträgt der Erwerbspreis einer Mindestbeteiligung<br />
insgesamt USD 15.750. Die Einzahlung kann wahlweise<br />
auch in Euro erfolgen, wobei ein Umtausch in<br />
USD zum Tageskurs erfolgt. Höhere Zeichnungsbeträge<br />
müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die<br />
Einzahlung der Zeichnungssumme inklusive Agio ist<br />
innerhalb von 21 Tagen nach erfolgter Annahme der<br />
Zeichnung (Unterschriftsleistungen) fällig.<br />
10<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Art, Anzahl und Gesamtbetrag der<br />
Beteiligungen und Zeichnungsfrist<br />
Anleger können gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />
Kapitalbeteiligungen in Form von Kommandit- bzw.<br />
Treugeberanteilen in Höhe von insgesamt bis zu<br />
maximal USD 91,5 Mio. an der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />
1 KG zeichnen. Bei einer Mindestbeteiligung von<br />
USD 15.000 könnten demnach insgesamt höchstens<br />
6.100 Beteiligungen ausgegeben werden. Die Zeichnungsfrist<br />
beginnt einen Tag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und endet am 31.12.2008<br />
und kann ggf. durch die Geschäftsführung bis spätestens<br />
zwei Banktage vor Auslieferung des Flugzeuges,<br />
jedoch längstens bis zum 31.01.2010, verlängert<br />
werden.<br />
Prognoserechnung / Ausschüttungen<br />
(siehe Kapitel E)<br />
Die Fondgesellschaft erwirbt das Frachtflugzeug für<br />
einen Basiskaufpreis in Höhe von USD 166.000.000.<br />
Der Basislistenpreis von Boeing für die Grundversion<br />
des 777-200LRF beträgt USD 246 bis 254 Mio.<br />
Die Modellrechung ermittelt auf der Basis des 10jährigen<br />
Leasingvertrages mit AeroLogic und einer
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
prognostizierten siebenjährigen Anschlussvermietung<br />
und der dann zu erfolgenden Veräußerung der<br />
Frachtmaschine insgesamt Ausschüttungen (inklusive<br />
Rückführung des eingezahlten Kapitals) in Höhe von<br />
221% des Zeichnungskapitals (ohne Agio).<br />
Die erste Ausschüttung ist für das Kalenderjahr 2009<br />
prognostiziert. Die prognostizierten Ausschüttungen<br />
betragen für die Jahre 2009-2018 7,25% bezogen<br />
auf das Kommanditkapital. Die jährlichen Ausschüttungen<br />
steigern sich anschließend bis zum prognostizierten<br />
Laufzeitende im Jahr 2025 auf bis zu 9%<br />
bezogen auf das Kommanditkapital.<br />
Prognoseabweichungen sowie die wirtschaftlichen<br />
Auswirkungen einer frühzeitigen Beendigung des<br />
Leasingvertrages mit AeroLogic sind in der Sensitivitätsanalyse<br />
in dem Kapitel E dargestellt.<br />
Beteiligungsstruktur<br />
Die Anleger beteiligen sich an der Fondsgesellschaft<br />
wahlweise als Treugeber über die Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH (nachfolgend „Treuhandkom-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Übersicht: Fondsverträge<br />
KOMPLEMENTÄRIN<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Verwaltungs GmbH<br />
GESCHÄFTSFÜHRENDE<br />
KOMMANDITISTEN<br />
Johann Deinböck<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Fondsverwaltungsvertrag<br />
INVESTOR<br />
TREUHANDKOMMANDITIST<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
FONDSGESELLSCHAFT<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1KG<br />
Anlageobjekt<br />
Boeing 777-200 LRF<br />
(Frachter)<br />
manditist“ oder „Treuhänder“ genannt) oder als<br />
Kommanditist nach Maßgabe des im Anhang abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrages und Treuhandvertrages.<br />
Komplementärin und damit vollhaftende<br />
geschäftsführende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong><br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (nachfolgend<br />
„Komplementärin“), eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />
der <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />
mit Sitz in München. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />
Herr Johann Deinböck sind als geschäftsführende<br />
Kommanditisten neben der Komplementärin zur<br />
Geschäftsführung berechtigt.<br />
Beendigung der Vermögensanlage des Anlegers<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbegrenzte Zeit<br />
begründet. Der Anleger kann erstmals mit Frist von<br />
sechs Monaten zum 31.12.2025 die Beteiligung<br />
kündigen. Scheidet der Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />
aus, hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
auf Basis des Buchwerts seiner Beteiligung.<br />
FREMDFINANZIERUNG<br />
Calyon Credit Agricole CIB<br />
Sumitomo Mitsui Banking<br />
Corporation<br />
Sonstige Berater/<br />
Dienstleister<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
11<br />
B
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
2. Luftfracht „Made in Germany“<br />
AeroLogic – Lufthansa Cargo AG – DHL<br />
AeroLogic wurde im September 2007 durch die beiden<br />
gleichbeteiligten Joint Venture-Partner Deutsche<br />
Post Beteiligungen Holding GmbH und Lufthansa<br />
Cargo AG gegründet und ist aus dem bereits seit<br />
2004 bestehenden Joint Venture der beiden Partner<br />
hervorgegangen. Der Businessplan von AeroLogic<br />
geht von einem jährlichen Umsatz von rund EUR<br />
500 Mio. und einem Personalaufbau auf bis zu 250<br />
Mitarbeiter im Jahr 2012 aus. Entsprechend soll die<br />
AeroLogic-Flugzeugflotte wachsen. Zu dieser werden<br />
im Jahr 2009 vier geleaste Boeing 777-200LFR<br />
zählen; bis im Jahr 2012 wird sie auf bis zu acht<br />
geleaste Frachtmaschinen des gleichen Typs ergänzt<br />
werden, weiter drei Maschinen sind optiert. Es wird<br />
erwartet, dass AeroLogic zu einer der fünf größten<br />
Frachtflugzeuggesellschaften in Europa heranwächst.<br />
Alle Frachtmaschinen – auch die der Fondsgesellschaft<br />
– werden die hohe Nachfrage nach Luftfrachtkapazitäten<br />
der Kunden der Muttergesellschaften<br />
bedienen, verbunden mit verbesserten Flugzeiten<br />
und einem vergrößerten Streckennetz. Neben den<br />
bestehenden langfristigen Luftfrachtbeförderungsver-<br />
12<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
trägen sind die Muttergesellschaften der AeroLogic<br />
einen Vertrag mit der Fondsgesellschaft eingegangen<br />
(siehe Kapitel F „Rechtliche Angaben“), der ihnen<br />
den unmittelbaren Zugriff auf die Kapazität des<br />
Frachtflugzeugs im Fall einer außerordentlichen, vorzeitigen<br />
Beendigung des Leasingvertrages mit der<br />
AeroLogic ermöglicht.<br />
Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />
einem der bedeutendsten und modernsten<br />
Logistikstandorte Europas (siehe Kapitel D)<br />
AeroLogic wird mit der Frachtmaschine im 1. Quartal<br />
2009 den Flugbetrieb am Heimatflughafen Leipzig/Halle<br />
(nachfolgend auch „Flughafen“ genannt)<br />
aufnehmen. Der Flughafen zeichnet sich durch seine<br />
ideale verkehrsgeographische Lage im Zentrum<br />
Europas sowie der Möglichkeit des 24-Stunden-<br />
Betriebes über 365 Tage aus.<br />
Die Deutsche Post World Net hat ihr europäisches<br />
DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle mit einer<br />
Gesamtinvestitionssumme von ca. EUR 300 Mio.<br />
errichtet und am 26.05.2008 in Betrieb genommen.<br />
An dem neuen Logistikstandort sind der Ausbau des<br />
Flughafens und die Schaffung von bis zu ca. 3.500
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T B<br />
neuen Arbeitsplätzen direkt bei der DHL geplant. Der<br />
Flughafen Leipzig/Halle wird zu einem der drei zentralen<br />
Verkehrsdrehkreuze neben Hongkong (Asien)<br />
und Wilmington (Nordamerika) ausgebaut. Darüber<br />
hinaus ist beabsichtigt, ein Logistikzentrum mit einer<br />
Investitionssumme von ca. EUR 25 bis 30 Mio. zu<br />
errichten. Dieses soll eine Jahreskapazität von<br />
170.000 Tonnen aufweisen und von der Lufthansa<br />
Cargo AG genutzt werden.<br />
Mit der Ansiedlung dieser weltweit führenden<br />
Express- und Logistikunternehmen wird Leipzig/<br />
Halle zu einem der wichtigsten Frachtflughäfen<br />
Europas aufsteigen, von wo aus die stark wachsenden<br />
Märkte, insbesondere in Osteuropa und in<br />
Asien, aber auch Frachtrouten nach Nordamerika<br />
bestmöglich erschlossen werden können.<br />
Die Investitionen der führenden Logistikunternehmen<br />
Deutschlands am Flughafen sind eng verbunden<br />
mit der stark wachsenden Nachfrage nach Luftfrachttransporten.<br />
Die Luftfracht ist aufgrund von<br />
Globalisierung und zunehmender Vernetzung internationaler<br />
Produktionsstandorte zu einem integralen<br />
Bestandteil internationaler Logistiksysteme gewor-<br />
den und bildet knapp 40% des Welthandels, gemessen<br />
am Wert der Waren, ab. Boeing geht in ihrem<br />
Gutachten „Current Market Outlook 2007“ von<br />
einer jährlichen Zuwachsrate des Luftfrachtverkehrs<br />
in Höhe von 6,1% über die nächsten 17 Jahre aus<br />
und damit von einer Verdreifachung des Luftfrachtaufkommens<br />
bis zum Jahr 2025/2026. Diesem positiven<br />
Aufwärtstrend steht ein Preissteigerungspotenzial,<br />
z.B. durch steigende Kerosinpreise, gegenüber<br />
(Risiken vgl. Seite 22).<br />
Der zu erwartende Luftfrachtboom spiegelt sich<br />
schon heute zu 98% in den Luftfrachtrouten zwischen<br />
Asien, Europa und Nordamerika wieder. Insoweit<br />
wird der Flughafen Leipzig/Halle durch seine<br />
optimale Lage in Europa wesentlich von dieser<br />
Wachstumsentwicklung profitieren, zumal die Interkontinental-Verbindungen<br />
zwischen diesen Luftfrachtmärkten<br />
überdurchschnittlich wachsen werden.<br />
Entscheidend hierfür ist die bedeutend höhere<br />
Geschwindigkeit der Luftfracht als wesentlicher Vorteil<br />
gegenüber anderen Transportmöglichkeiten. Der<br />
weit größte Teil des Cargovolumens wird daher auf<br />
Langstrecken bewegt. Die Boeing 777-200LRF ist<br />
geradezu idealtypisch für diese interkontinentalen<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
13
B<br />
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Direktverbindungen, um Fracht schnell und direkt<br />
über den Flughafen Leipzig/Halle nach Asien und<br />
Nordamerika liefern zu können.<br />
3. Boeing 777-200LRF – der Cargoliner<br />
der Superlative (siehe Kapitel D)<br />
Boeing ist der unbestrittene Marktführer auf dem<br />
Frachtermarkt. Über 90 Prozent des gesamten<br />
Frachtaufkommens werden mit Boeing-Flugzeugen<br />
befördert.<br />
Die Boeing 777-200LRF ist das neueste Modell der<br />
777 Familie, die als zweistrahliges Flugzeug ihre<br />
Erfolgsgeschichte mit dem Erstflug am 14. Juni 1994<br />
begann. Grundmodell für die neu entwickelte<br />
Die „Triple Seven“ – Flaggschiff der Boeing Frachterflotte.<br />
14<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Frachtversion von Boeing ist die seit 2005 im Flugbetrieb<br />
befindliche 777-200LR (LR für „long range“<br />
= große Reichweite) Worldliner.<br />
Die Frachtversion Boeing 777-200LRF vereint sämtliche<br />
technischen Neuentwicklungen der Boeing<br />
777 Familie und wird auf der gleichen Fertigungsstraße<br />
gebaut wie alle anderen 777-Modelle. Durch<br />
ihre unübertroffene Reichweite von 9.045 km (Paris-<br />
Hongkong) bei voller Auslastung (103 Tonnen) und<br />
nur zwei verbrauchsarmen Großtriebwerken ergeben<br />
sich erhebliche Einsparungen für Frachtbetreiber:<br />
weniger Stopps und damit verbundene Landegebühren,<br />
weniger Verkehrsaufkommen an den<br />
Transferdrehkreuzen, geringere Kosten für Kraftstoff<br />
und beim Frachtumschlag sowie der Wartung und<br />
dazu kürzere Frachtlieferzeiten. Die Kostenvorteile<br />
je Tonnenmeile summieren sich laut Boeing auf 14<br />
bis 38% bei einem Vergleich mit anderen großen<br />
Frachtmaschinen.<br />
Die erste Auslieferung der Boeing 777-200LRF an<br />
Air France wird planmäßig im 4. Quartal 2008<br />
erwartet. Das von der Fondsgesellschaft erworbene<br />
Frachtflugzeug ist die zweite Auslieferung dieser<br />
neuen Boeing 777-200LRF.<br />
Bis November 2007 wurden 679 von 1.030 bestellten<br />
Flugzeugen der Boeing 777-Familie ohne nennenswerte<br />
Verzögerungen ausgeliefert.<br />
Die Boeing 777-200LRF gilt aufgrund ihrer Nutzlast<br />
von bis zu 103 Tonnen als Großfrachtmaschine (Large<br />
Widebody). Boeing erwartet laut ihrem Gutachten<br />
„Current Market Outlook 2007“, dass der Anteil an<br />
diesen Frachtmaschinen aufgrund der prognostizierten<br />
jährlichen Wachstumsrate des Luftfrachtverkehrs<br />
von 6,1% auf bis zu 1.340 Großraumfrachter<br />
anwächst. Insgesamt wird sich die Frachterflotte in<br />
den nächsten 17 Jahren von 1.980 auf 3.980 Maschinen<br />
verdoppeln. Luftfahrtexperten sind der Ansicht,<br />
dass in diesem Zeitraum ca. 1.350 Maschinen altersbedingt<br />
aus dem Verkehr gezogen werden. Damit<br />
ergibt sich ein Bedarf an 3.350 zusätzlichen Frachtmaschinen.<br />
Es wird erwartet, dass die Boeing 777-
Ü B E R B L I C K Ü B E R D A S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T<br />
Der Luftfrachtmarkt soll auch in Zukunft weiter stark wachsen.<br />
200LRF aufgrund der großen Reichweite, der enormen<br />
Ladekapazität verbunden mit höchster Kosteneffizienz<br />
auf lange Sicht den Hauptanteil der Luftfracht<br />
bestreiten und den Frachtermarkt dominieren wird.<br />
4. Assetmanager – Amentum Capital<br />
Limited (siehe Kapitel D)<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der Amentum Capital<br />
Limited mit Sitz in Dublin (nachfolgend „Amentum“<br />
genannt) einen Flugzeugverwaltungsvertrag abgeschlossen.<br />
Amentum ist ein Joint Venture der HSH<br />
Nordbank AG und der DAL Deutschen Leasing/<br />
Deutsche Leasing Group GmbH und spezialisiert<br />
auf die Flugzeugverwaltung, beginnend von der<br />
Übernahme des Flugzeuges bis hin zu dessen Verkauf.<br />
Die Leistung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
erstreckt sich auf die laufende Verwaltung bzw.<br />
Überwachung des Leasingvertrages mit AeroLogic<br />
sowie die Anschlussvermarktung des Frachtflugzeugs<br />
mit einem weiteren Leasingnehmer und schließlich<br />
dem Verkauf des Frachtflugzeugs.<br />
5. Anlegereignung<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger,<br />
die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und –<br />
auch vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse<br />
– gewillt sind, für einen längeren Zeitraum<br />
eine unternehmerische Beteiligung einzugehen.<br />
Der Anleger sollte die in diesem Prospekt enthaltenen<br />
Einschätzungen teilen und bereit sein, eine langfristige,<br />
gegebenenfalls auch über das Jahr 2025 hinausgehende<br />
unternehmerische Beteiligung einzugehen.<br />
Der Anleger darf nicht auf einen kurzfristigen<br />
Zugriff auf das investierte Kapital angewiesen sein<br />
und sollte vor der Anlageentscheidung den gesamten<br />
Prospekt, insbesondere die mit dieser Investition verbundenen<br />
und in diesem Prospekt dargestellten,<br />
wesentlichen Risiken, sorgfältig lesen. Die Beteiligung<br />
ist hingegen nicht geeignet für Anleger, die an<br />
einer risikolosen Kapitalanlage mit fester Verzinsung<br />
und festen (Rück-) Zahlungsterminen interessiert<br />
sind.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
15<br />
B
C<br />
WESENTLICHE RISIKEN<br />
DER BETEILIGUNG
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Die Beteiligung an der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist<br />
eine unternehmerische Beteiligung. Die prognostizierten<br />
Ergebnisse werden nicht gewährleistet. Die<br />
Fondsgesellschaft und ihre Gesellschafter partizipieren<br />
an der weiteren Entwicklung des weltweiten<br />
Frachtflugverkehrs und tragen in wirtschaftlicher Hinsicht<br />
insbesondere das Risiko einer die Prognosen<br />
nicht erfüllenden Anschlussvermietung des Flugzeugs<br />
nach Ablauf der ersten 10-jährigen Festmietzeit<br />
sowie das Schlussverwertungsrisiko. Auch steuerliche<br />
und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland<br />
und anderen Staaten können sich während der Dauer<br />
der Beteiligung ändern und die Wertentwicklung<br />
der Beteiligung negativ beeinflussen.<br />
Sowohl die laufende Liquiditäts- und Rentabilitätslage<br />
der Fondsgesellschaft als auch die Profitabilität der<br />
Beteiligung als solche können durch Änderungen<br />
dieser Faktoren negativ beeinflusst werden. Einzelrisiken<br />
können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />
und so zu einer deutlichen Verstärkung der Risikolage<br />
führen. Unter Umständen kann sich das prognostizierte<br />
Ergebnis wesentlich verschlechtern, bis<br />
hin zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals<br />
des Anlegers (Totalverlustrisiko). Sollte ein Anleger<br />
zur Finanzierung seiner Beteiligungssumme ein<br />
Darlehen beanspruchen, könnten die persönlich<br />
geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen bei Ausbleiben<br />
von Mittelrückflüssen aus der Fondsgesellschaft<br />
auch sein sonstiges Vermögen gefährden.<br />
1. Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />
Mehrkostenrisiko<br />
Der Flugzeugkaufvertrag der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />
eine Preisanpassungsklausel. Deucalion kann<br />
einen Preiszuschlag fordern, wenn der Hersteller<br />
Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst oder wenn<br />
der Leasingnehmer beim Hersteller zusätzliche Sonderausstattungen<br />
ordert, was allerdings eine Zustimmung<br />
der Fondsgesellschaft erfordert. Die maximal<br />
mögliche Kaufpreiserhöhung für den Fall eines Preiszuschlags<br />
des Herstellers errechnet sich in Abhängigkeit<br />
von dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und<br />
dem vom Leasingnehmer AeroLogic akzeptierten<br />
höchstmöglichen Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem<br />
kalkulatorisch angenommenen USD-Swapsatz von<br />
4,5% p.a. errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von<br />
höchstens rund USD 1,4 Mio. (dies entspricht 0,84%<br />
bezogen auf den Basiskaufpreis in Höhe von USD<br />
166,0 Mio.). Ein erhöhter Flugzeugkaufpreis führt zu<br />
einer entsprechenden Erhöhung der beanspruchten<br />
Finanzierungsdarlehen und folglich zu erhöhten<br />
Zins- und Tilgungsaufwendungen und hat eine kaufpreisindizierte<br />
Anpassung der Leasingraten zur Folge.<br />
Die kaufvertragliche und leasingvertragliche<br />
Anpassungsklausel gewährleisten im Zusammenspiel<br />
jedoch nicht notwendigerweise einen vollständigen<br />
Ausgleich, insoweit besteht das Risiko einer<br />
geringeren Mietrendite, was geringere Rückflüsse an<br />
die Anleger nach sich ziehen würde.<br />
Der Flugzeugkaufpreis könnte sich ferner im Zusammenhang<br />
mit einer Lieferverzögerung erhöhen (vgl.<br />
dazu nachfolgend unter Ziffer 3. Kaufvertragliche<br />
Risiken).<br />
Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen fondsabhängigen<br />
Kosten beruhen grundsätzlich auf fester<br />
vertraglicher Grundlage. Einem Mehrkostenrisiko<br />
unterliegen aber die mit geschätzten Beträgen ausgewiesenen<br />
Vertrags- bzw. Rechtsanwaltskosten in<br />
der Initialphase. Ein Mehrkostenrisiko besteht ferner<br />
bezüglich der anfallenden Kreditbereitstellungsgebühren,<br />
da sich die hierfür abzurechnenden Beträge<br />
nach dem Zeitpunkt der Valutierung der Finanzierungsdarlehen<br />
bemessen. Höhere Kreditbereitstellungsgebühren<br />
entstehen also im Zusammenhang<br />
mit einer etwaigen verspäteten Auslieferung des<br />
Flugzeugs (vgl. dazu nachfolgend).<br />
Auch die laufenden Fonds- und Flugzeugverwaltungskosten<br />
sind durch feste vertragliche Grundlagen<br />
gedeckt. Diese Verträge sehen allerdings eine<br />
jährliche indexierte Steigerung der Vergütungen vor<br />
(mit 2,0% bei den Fondsverwaltungskosten, mit<br />
2,0% und ab 2019 mit 3,5% bei den Flugzeugverwaltungskosten)<br />
und zwar unabhängig von der<br />
Höhe der künftig erzielten Anschlussmiete. Ein<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
17<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
etwaiger Mehraufwand der Fondsgesellschaft für<br />
Sonderleistungen des Asset Managers, die z.B. im<br />
Zusammenhang mit der Anschlussvermietung<br />
zusätzlich erbracht werden und zu vergüten sind,<br />
kann derzeit nicht beziffert werden. Die Prognoserechnung<br />
berücksichtigt hierfür einmalig anfallende<br />
Kosten i.H.v. USD 300.000.<br />
Sollten Auflagen der Luftverkehrsbehörden oder Vorgaben<br />
des Herstellers, die nach Ablauf des 102.<br />
Mietmonats erlassen werden, Modifikationen bzw.<br />
Umbauten am Flugzeug mit Kosten von über USD<br />
300.000 bedingen, so hat die Fondsgesellschaft die<br />
Verpflichtung zur anteiligen Kostenübernahme. Bei<br />
einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages<br />
mit AeroLogic kann ferner nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass derartige Kosten von der<br />
Fondsgesellschaft vollständig zu übernehmen wären.<br />
Kostensteigerungen in der Initialphase und der laufenden<br />
Vermietungssphase vermindern das prognostizierte<br />
Ergebnis der Fondsgesellschaft und die prognostizierten<br />
Rückflüsse an die Anleger.<br />
Zinsertragsrisiko<br />
Die laufenden Zinserträge ergeben sich in Abhängigkeit<br />
von den tatsächlichen Zahlungsströmen auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft und der sich daraus ableitenden<br />
und zur Anlage stehenden Geldüberschüsse.<br />
Niedrigere Mieteinnahmen als kalkuliert und/oder<br />
höhere Kosten führen genauso zu geringeren Anlagebeträgen<br />
und Zinserträgen wie etwa vorzeitige Tilgungen<br />
der Darlehen der Fondsgesellschaft. Ferner<br />
reduzieren sich die erzielbaren Zinserträge dann,<br />
wenn der kalkulierte USD-Anlagezins in Höhe von<br />
3,5% p.a. für die jeweilige Anlagedauer nicht erzielt<br />
werden könnte. Geringere Zinserträge vermindern<br />
das prognostizierte Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
und die prognostizierten Rückflüsse an die Anleger.<br />
Wechselkursrisiko<br />
Die funktionale Währung der Fondsgesellschaft ist<br />
der USD. Grundsätzlich sollen alle Zahlungsmittelzuund<br />
-abflüsse in dieser Währung erfolgen. Dies gilt<br />
auch für die Vergütungsansprüche der Vertragspartner<br />
der Fondsgesellschaft und ferner hinsichtlich der<br />
18<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Zinserträge, die die Fondsgesellschaft aus der Anlage<br />
der jeweils verfügbaren Barreserve erzielen wird.<br />
Ein Wechselkursrisiko auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
besteht jedoch insoweit, als Zahlungen in<br />
Deutschland zwingend in Euro zu leisten sind, insbesondere<br />
Steuern, Notarkosten, Handelsregisterkosten,<br />
IHK-Beiträge.<br />
Der jeweilige Zeichnungsbetrag der Anleger ist<br />
grundsätzlich ebenfalls in USD zu erbringen. Bei der<br />
optional möglichen Einzahlung des Beteiligungsbetrags<br />
in Euro wird der erbrachte Eurobetrag zum<br />
jeweiligen Stichtagskurs der geleisteten Einzahlung<br />
in USD getauscht. Zur Abdeckung von möglichen<br />
Währungsschwankungen muss der in Euro einzahlende<br />
Anleger einen geringen Zahlungsaufschlag<br />
leisten, der bei Überzahlung mit der ersten Ausschüttung<br />
rückerstattet wird.<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Anleger<br />
erfolgen ausschließlich in USD oder in Euro, die von<br />
der Fondsgesellschaft zum jeweiligen Stichtagskurs<br />
angeschafft werden. Sofern der Anleger die Auszahlung<br />
in Euro wünscht, trägt er ein über die gesamte<br />
Beteiligungsdauer bestehendes Risiko einer weiteren<br />
bzw. nachhaltigen Entwertung des USD gegenüber<br />
dem Euro. Das USD-Wechselkursrisiko ist für den<br />
die Rückflüsse in Euro tauschenden Anleger ein<br />
wesentliches Risiko und geeignet, den prognostizierten<br />
Gesamtrückfluss in USD in Euro gerechnet<br />
erheblich zu vermindern.<br />
Platzierungs- und Rückabwicklungsrisiko<br />
Die vollständige und fristgerechte Platzierung und<br />
Einzahlung des prospektierten Eigenkapitals der<br />
Fondsgesellschaft wird durch die Prospektherausgeberin<br />
<strong>DCM</strong> AG im Rahmen der abgegebenen Platzierungsgarantie<br />
gewährleistet. Es besteht das Risiko,<br />
dass der Platzierungsgarant seine vertraglichen Verpflichtungen<br />
nur teilweise oder überhaupt nicht<br />
erfüllt und ein etwaig fehlendes Eigenkapital auch<br />
nicht durch zusätzliches Fremdkapital substituiert<br />
werden kann. Sollte weder ausreichend Beteiligungskapital<br />
eingeworben werden, noch der Platzie-
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
rungsgarant seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen<br />
und auch zusätzliches Fremdkapital nicht aufgenommen<br />
werden können, wäre die Fondsgesellschaft<br />
rückabzuwickeln. Es bestehen keine gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen bezüglich einer<br />
etwaigen Rückabwicklung der Fondsgesellschaft.<br />
Im Falle der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft<br />
hat der Anleger keinen Anspruch auf vollständige<br />
Rückzahlung seiner erbrachten Zeichnungssumme.<br />
Aufgrund der im Zeitpunkt einer etwaigen Rückabwicklung<br />
bereits erfüllten, oder durch die Fondsgesellschaft<br />
noch zu erfüllenden Zahlungsansprüche<br />
der Vertragspartner werden der Fondsgesellschaft zu<br />
diesem Zeitpunkt auch faktisch nicht mehr die Mittel<br />
zur vollständigen Rückzahlung der erbrachten Einlagen<br />
zur Verfügung stehen. Die Fondsgesellschaft<br />
sähe sich im Falle der Rückabwicklung auch Schadensersatzansprüchen<br />
wegen nicht erfüllter Verträge<br />
(insbesondere betreffend den Flugzeugkaufvertrag)<br />
ausgesetzt. Es besteht folglich das Risiko, dass die<br />
Fondsgesellschaft die geleisteten Einlagen im Falle<br />
der Rückabwicklung nur noch teilweise zurückerstatten<br />
kann, so dass die Anleger einen teilweisen<br />
Vermögensverlust erlitten.<br />
Finanzierungs- und Zinsrisiken<br />
Die Kreditzusagen zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
stehen unter dem Vorbehalt der ausreichenden Stellung<br />
von Sicherheiten und ordnungsgemäßer Vertragsdokumentation.<br />
Insofern besteht das Risiko,<br />
dass die Darlehen nicht fristgerecht oder gar nicht<br />
ausgezahlt werden können. Es ist vorgesehen,<br />
sowohl das Tilgungsdarlehen als auch das endfällige<br />
Darlehen jeweils mit einem Festzins für die gesamte<br />
Laufzeit des Leasingvertrages mit AeroLogic abzuschließen<br />
(10-Jahres-USD-Swapsatz). Die endgültige<br />
Eindeckung der Darlehensmittel mit Festschreibung<br />
des Basiszinses soll einhergehend mit der endgültigen<br />
Fixierung der Leasingrate erst 2 Tage vor Auslieferung<br />
des Flugzeugs erfolgen. Die Anpassung der<br />
Leasingrate an den endgültigen Darlehenszins ist<br />
bezogen auf das Verhältnis zwischen Eigen- und<br />
Fremdkapital der Fondsgesellschaft überkompensierend,<br />
so dass ein niedriger Fremdkapitalzins zu einer<br />
Leasingrate führt, die eine niedrigere Verzinsung des<br />
eingesetzten Eigenkapitals mit sich bringt. Das Risiko<br />
der Fondsgesellschaft liegt also in einem bis zum<br />
Zeitpunkt der Eindeckung der Fremdmittel sinkenden<br />
USD-Zinsniveau.<br />
Das Tilgungsdarlehen der Fondsgesellschaft wird mit<br />
planmäßiger Beendigung des Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic, d.h. nach 120 Monaten Laufzeit vollständig<br />
getilgt sein. Ein Anschlussfinanzierungsrisiko<br />
besteht folglich hinsichtlich des endfälligen Darlehens,<br />
das zu diesem Zeitpunkt in Höhe der<br />
ursprünglichen Kreditaufnahme, d.h. mit USD 30,5<br />
Mio. valutiert. Die Fondsgesellschaft kann diesbezüglich<br />
nicht auf eine bestehende Darlehenszusage<br />
zurückgreifen und ist folglich gezwungen, sich zu<br />
den dann gegebenen Kapitalmarktverhältnissen einzudecken.<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass<br />
eine Anschlussfinanzierung nicht gelingt, etwa im<br />
Fall einer verzögerten Anschlussvermietung oder zu<br />
geringen Anschlussleasingraten und ferner das Risiko,<br />
dass die Anschlussfinanzierung nur zu höheren<br />
Zinssätzen als kalkuliert abgeschlossen werden<br />
kann. Im ersten Fall würden die Banken ihre dingliche<br />
Sicherheit verwerten, d.h. das Flugzeug zur Veräußerung<br />
bringen, was zur vorzeitigen Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft und zu verringerten Gesamtrückflüssen<br />
an die Anleger führte. Im zweiten Fall<br />
verringerte sich die Mietrendite der Fondsgesellschaft<br />
jedenfalls dann und erzielten die Fondsgesellschafter<br />
geringere Rückflüsse aus ihrer Beteiligung,<br />
wenn der höhere Zinsaufwand nicht über eine höhere<br />
Leasingrate kompensiert werden könnte.<br />
Allgemein gilt, dass die Finanzierungsbanken die<br />
Darlehen im Falle einer Kreditvertragsverletzung<br />
durch die Fondsgesellschaft, insbesondere also im<br />
Fall von ausbleibenden Zins- und Tilgungsleistungen,<br />
fällig stellen können und die Verwertung des<br />
Flugzeugs in eigener Regie betreiben können, wenn<br />
es der Fondsgesellschaft nicht gelingt, eine alternative<br />
Finanzierung zu beschaffen.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
19<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Anschlussvermietung<br />
Die Rücküberstellung eines wirtschaftlich so gut wie<br />
neuwertigen Flugzeuges durch den Leasingnehmer<br />
im Zustand „Full Life Condition“ schafft die Voraussetzungen<br />
für eine erfolgreiche Anschlussvermietung,<br />
beseitigt nicht die Risiken, die kennzeichnend<br />
für das Operate-Leasing-Geschäft sind. So ist keinesfalls<br />
gewährleistet, dass auch bei frühzeitigen Vermarktungsbemühungen<br />
eine sich nahtlos anschließende<br />
Anschlussvermietung zu den prognostizierten<br />
Konditionen erzielt werden kann. Es besteht das<br />
Risiko, dass in einem schwierigen Marktumfeld Stillstandszeiten<br />
ohne Mietertrag hinzunehmen sind. Es<br />
besteht ferner das Risiko, dass in einem von Angebotsüberhang<br />
bzw. mangelnder Nachfrage geprägten<br />
Marktumfeld Anschlussmieten zu akzeptieren<br />
sind, die die prognostizierten Werte nicht erreichen.<br />
Ferner kann nach Ablauf des Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic nicht ausgeschlossen werden, dass bei<br />
Abschluss eines Anschlussmietvertrags mit einem<br />
anderen Leasingnehmer abweichend vom derzeitigen<br />
Marktstandard keine vollständige Wartungs- und<br />
Instandhaltungsverpflichtung des Leasingnehmers<br />
durchsetzbar ist, was ebenfalls zu negativen Abweichungen<br />
von dem prospektierten Ergebnis führen<br />
würde. Es ist auch nicht gewährleistet, dass eine<br />
feste Anschlussmiete bis zum Ende des Prognosezeitraums<br />
abgeschlossen werden kann; vielmehr<br />
kann die Fondsgesellschaft zur mehrfachen<br />
Anschlussvermietung gezwungen sein, mit entsprechenden<br />
Risiken bei jeder Vertragsneuverhandlung<br />
bzw. bei jedem Mieterwechsel. Das künftige Marktumfeld<br />
im Jahre 2019 und zu einem späteren Zeitpunkt<br />
einer Vertragsneuverhandlung kann aus heutiger<br />
Perspektive nur mit entsprechender Prognoseunsicherheit<br />
eingeschätzt werden. Auch die weitere<br />
Entwicklung von Inflationsraten und Kapitalmarktzinsen<br />
in den jeweiligen Wirtschaftsräumen wird die<br />
Höhe der künftig erzielbaren Anschlussmiete beeinflussen.<br />
Kann eine mindestens die Darlehenskosten<br />
abdeckende Anschlussvermietung nicht herbeigeführt<br />
werden, besteht das Risiko, dass die finanzierende<br />
Bank von ihren Sicherungsrechten Gebrauch<br />
macht und das Flugzeug in Eigenregie verwertet. Die<br />
dabei erzielten Verwertungserlöse könnten nach Til-<br />
20<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
gung der noch bestehenden Restdarlehen nicht mehr<br />
ausreichen, das jeweils noch gebundene Kapital der<br />
Fondsgesellschafter vollständig auszukehren. Es<br />
besteht also das Risiko, dass die Anleger in diesem<br />
Fall einen teilweisen oder im Extremfall vollständigen<br />
Verlust der jeweils noch gebundenen Einlage<br />
hinnehmen müssen.<br />
Verkauf des Flugzeuges<br />
Auch der letztlich realisierbare Veräußerungspreis<br />
des Flugzeuges beeinflusst den wirtschaftlichen<br />
Gesamterfolg der Fondsgesellschaft in wesentlicher<br />
Hinsicht. Die Ergebnisprognose geht hierbei davon<br />
aus, dass die Fondsgesellschaft das Flugzeug im<br />
Anschluss an eine ca. siebenjährige Zweitvermietungsphase<br />
(d.h. per Dezember 2025) veräußern<br />
wird. Die Prognoseunsicherheit hinsichtlich des<br />
unterstellten Veräußerungspreises ist in Anbetracht<br />
eines Prognosezeitraums von mindestens 17 Jahren<br />
naturgemäß sehr hoch. Als weiterer Risikofaktor tritt<br />
hinzu, dass der (wartungs-) technische Zustand des<br />
Flugzeuges am Ende der Anschlussmietdauer per<br />
heute nicht einschätzbar ist. Es kann insbesondere<br />
nicht davon ausgegangen werden, dass auch der<br />
oder die Anschlussmieter vertraglich darauf verpflichtet<br />
werden können, das Flugzeug in „Full Life<br />
Condition“ zurückzugeben. Insgesamt kommt daher<br />
dem in der Prognoserechnung angesetzten Verkaufspreis,<br />
der dem mittleren der gutachterlich benannten<br />
Schätzwerte entspricht, nur eine indikative Bedeutung<br />
zu. Das Risiko für den Anleger besteht darin,<br />
dass die Schlussausschüttung und damit die Gesamtausschüttung<br />
geringer als prognostiziert ausfallen<br />
kann.<br />
Gutachterrisiko<br />
Der Prognoserechnung liegen Bewertungsgutachten<br />
für das Flugzeug und Markteinschätzungen für künftig<br />
erzielbare Mieteinnahmen zugrunde, die von<br />
beauftragten Gutachtern erstellt wurden. Die Auswahl<br />
der beauftragten Gutachter erfolgte durch den<br />
Prospektherausgeber nach bestem Wissen und<br />
Gewissen. Es besteht gleichwohl das Risiko, dass die<br />
Annahmen, Berechnungen und Werteinschätzungen<br />
der Gutachter sich im Nachhinein als ungenau oder
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
zu optimistisch herausstellen können. Dem Prospektherausgeber<br />
sind keine Umstände bekannt, die<br />
den vorliegenden Prognosen entgegenstehen oder<br />
selbige einschränken. Prospektherausgeber und<br />
Fondsgesellschaft sind andererseits aber nicht in der<br />
Lage, ein eigenes Urteil über die Plausibilität der<br />
vorliegenden Prognosen abzugeben. Sollten sich die<br />
Gutachtenwerte im nachhinein als zu optimistisch<br />
herausstellen und die Fondsgesellschaft nur geringere<br />
Anschlussmieten bzw. Veräußerungserlöse realisieren<br />
können, würden sich die in den vorigen<br />
Abschnitten dargestellten Risiken materialisieren.<br />
Vertragspartnerrisiko<br />
Für einen störungsfreien und planmäßigen Verlauf<br />
des Beteiligungsangebots ist Voraussetzung, dass<br />
neben dem jeweiligen Leasingnehmer auch die weiteren<br />
wesentlichen Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Dies<br />
gilt insbesondere für den von der Fondsgesellschaft<br />
beauftragten Asset-Manager Amentum, dem als<br />
externem Dienstleister und Fachberater wesentliche<br />
Bedeutung für alle Themen und Aufgabenstellungen<br />
rund um das Flugzeug und dessen Vermarktung<br />
zukommt. Im Falle einer außerordentlichen Vertragskündigung<br />
aufgrund von Schlechtleistung besteht<br />
das Risiko, dass Dritte die erforderlichen Dienstleistungen<br />
nur zu höheren Kosten erbringen können.<br />
2. Allgemeine Luftfahrtrisiken<br />
Der Betrieb eines Flugzeuges ist mit den allgemeinen<br />
Risiken der Luftfahrt verbunden. Insbesondere<br />
besteht das Risiko des Totalverlustes des Flugzeuges<br />
aufgrund Zerstörung oder irreparabler Beschädigungen.<br />
Unglücksereignisse mit Personen- und Sachschäden<br />
begründen Schadenersatzansprüche von<br />
Dritten, für die der Eigentümer eines Flugzeuges<br />
nach vielen Rechtsordnungen mithaftet.<br />
AeroLogic haftet für alle aus der Betriebsgefahr<br />
resultierenden Schäden und trägt das Risiko des<br />
zufälligen Untergangs des Flugzeugs bei Ereignissen<br />
höherer Gewalt. AeroLogic ist daher verpflichtet, zur<br />
Abdeckung dieser Gefahren eine Haftpflicht- und<br />
eine Kaskoversicherung abzuschließen und über die<br />
Mietdauer ununterbrochen aufrechtzuerhalten,<br />
wobei der Versicherungsschutz bestimmten, vertraglich<br />
geregelten Mindestanforderungen genügen<br />
muss. Die Allgefahren-Kaskoversicherung des Flugzeuges,<br />
der Triebwerke und aller Komponenten<br />
muss alle Schadensereignisse abdecken, die derzeit<br />
am Versicherungsmarkt nach wirtschaftlichen Kriterien<br />
versicherbar sind. Sie muss der Höhe und der<br />
Deckung nach den Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />
bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />
Mietvertrages abdecken. Die abzuschließende Haftpflichtversicherung<br />
für durch den Betrieb des Flugzeugs<br />
verursachte Personen- und Sachschäden hat<br />
grundsätzlich ebenfalls alle in wirtschaftlicher Hinsicht<br />
versicherbaren Schadensereignisse abzudecken,<br />
und sie muss eine Deckung für das jeweilige<br />
Einzelereignis von mind. USD 800 Mio. aufweisen.<br />
Es besteht das Risiko, dass im Falle eines Schadensereignisses<br />
Versicherungssummen nicht, nur mit Teilbeträgen<br />
oder verspätet ausbezahlt werden. Es besteht<br />
ferner das Risiko, dass die Versicherungssumme das<br />
Schadensereignis nicht (z.B. im Fall von nicht versicherbaren<br />
Schadensereignissen) oder nicht vollständig<br />
abdeckt. In diesen Fällen haftet zunächst AeroLogic<br />
als Leasingnehmer und Betreiber des Flugzeugs<br />
für etwaige Fehlbeträge. Sollte der Leasingnehmer<br />
diesen Verpflichtungen nicht nachkommen oder sollte<br />
das anwendbare Recht eine unmittelbare Haftung<br />
des Flugzeugeigentümers vorsehen, würde die<br />
Fondsgesellschaft ebenfalls Zahlungsansprüchen<br />
Dritter ausgesetzt sein. Es besteht für diesen Fall das<br />
Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes der<br />
Vermögenswerte der Fondsgesellschaft. Es ist schließlich<br />
nicht ausgeschlossen, dass geschädigte Dritte<br />
überdies direkte Ansprüche gegen die Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft vor Auslandsgerichten durchsetzen<br />
können, die nicht auf die eingetragenen Haftsummen<br />
beschränkt sind. Eine Vollstreckung eines<br />
derartigen Urteils in Deutschland wäre aber dem<br />
Grunde und der Höhe nach auf die gesetzlichen Haftungstatbestände<br />
beschränkt.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
21<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Sollte der Versicherungsschutz des Flugzeuges den<br />
vertraglichen Vorgaben nicht entsprechen oder<br />
unterbrochen werden, darf das Flugzeug nicht<br />
bewegt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die<br />
luftfahrtrechtliche Betriebserlaubnis aus anderen<br />
Gründen erlischt oder eingeschränkt wird. Das Risiko<br />
eines nicht einsatzfähigen Flugzeuges trägt der<br />
Leasingnehmer, weil hiervon seine Mietzahlungsverpflichtungen<br />
nicht berührt werden. Ebenso bestehen<br />
die Mietzahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers<br />
fort, wenn die Verfügbarkeit des Flugzeuges<br />
aus sonstigen Gründen eingeschränkt oder nicht<br />
gegeben sein sollte (z.B. im Falle einer Beschlagnahmung).<br />
Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass der Leasingnehmer oder ein dritter Betreiber<br />
– der Leasingnehmer ist grundsätzlich zur Untervermietung<br />
berechtigt – das Flugzeug vertragswidrig<br />
dennoch einsetzt und es hierdurch zu behördlichen<br />
Zwangsmaßnahmen und Bußgeldfestsetzungen<br />
kommt, die ggf. auch gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
als Eigentümerin vollstreckbar wären bzw. im<br />
schlimmsten Falle nicht durch Versicherungsschutz<br />
gedeckte Schadensersatzansprüche Dritter entstehen,<br />
welche zur Verringerung der Rückflüsse oder<br />
zum Vermögensverlust führen können.<br />
Jüngste Preissprünge bei Treibstoffkosten führen zu<br />
erheblichen Kostensteigerungen bei den Fluggesellschaften.<br />
Dies hat bisher zur Folge, dass vereinzelte<br />
Airlines ihre Streckennetze reduzieren und es einige<br />
Insolvenzen im Bereich der sog. Low Cost Carrier zu<br />
verzeichnen gab. Können diese Kostensteigerungen<br />
mittelfristig nicht in einem ausreichenden Maße an<br />
die Endkunden weiterbelastet werden, so kann nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass weiteren Fluggesellschaften<br />
die Insolvenz droht. Insoweit kann nicht<br />
gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Leasingnehmer<br />
in solch einem Falle in Zahlungsschwierigkeiten<br />
geraten kann (Insolvenzrisiko des Leasingnehmers<br />
vgl. Seite 27).<br />
22<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
3. Vertragliche Risiken<br />
Kaufvertragliche Risiken<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt Eigentum an dem<br />
Flugzeug im Zeitpunkt unmittelbar nach Auslieferung<br />
der Maschine durch Boeing und Übergabe an<br />
AeroLogic. AeroLogic ist als Vertreter von Deucalion<br />
allein berechtigt und verpflichtet, den ordnungs- und<br />
vertragsgemäßen Zustand der Maschine im Auslieferungszeitpunkt<br />
zu überprüfen. Die Abnahme des<br />
Flugzeugs ist für Deucalion und die Fondsgesellschaft<br />
gleichermaßen bindend. Es besteht das Risiko,<br />
dass AeroLogic als Leasingnehmer nicht die besondere<br />
Sorgfalt walten lässt, die dem speziellen Käuferinteresse<br />
gerecht wird.<br />
Die Fondsgesellschaft erhält im Zuge des Eigentumserwerbs<br />
von Deucalion die Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber Boeing und dem Triebwerkshersteller<br />
abgetreten. Der Gewährleistungsumfang entspricht<br />
nach Auskunft von Deucalion dem üblichen<br />
Gewährleistungspaket der Hersteller, gleichwohl ist<br />
darauf hinzuweisen, dass die Fondsgesellschaft bis<br />
zur Abtretung der Rechte aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />
der Hersteller mit Deucalion<br />
keinen Zugang zu den vertraglichen Vereinbarungen<br />
hat und so keine eigene Überprüfung vornehmen<br />
kann.<br />
Die Auslieferung der von der Fondsgesellschaft zu<br />
übernehmenden Maschine soll planmäßig zum<br />
01.02.2009 erfolgen. Eine Lieferverzögerung kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, z.B. bei Streikmaßnahmen,<br />
Zulieferproblemen oder Ereignissen höherer<br />
Gewalt. Deucalion als Käufer von Boeing und<br />
die Fondsgesellschaft als Zweiterwerber sind gleichwohl<br />
verpflichtet, die Maschine zum späteren Liefertermin<br />
abzunehmen, wobei die Abnahmeverpflichtung<br />
im Falle einer von Boeing nicht zu vertretenden<br />
Lieferverzögerung für 12 Monate fortbesteht und im<br />
Falle einer von Boeing zu vertretenden Lieferverzögerung<br />
für 194 Tage. AeroLogic ist verpflichtet den<br />
zusätzlichen Zinsaufwand von Deucalion aus der<br />
beanspruchten Zwischenfinanzierung zu übernehmen,<br />
soweit sich die Lieferung um mehr als zwei
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Monate verzögert. Die Fondsgesellschaft selbst kann<br />
im Falle einer Lieferverzögerung aber weder gegenüber<br />
Boeing noch gegenüber Deucalion Ansprüche<br />
geltend machen. Der Mietvertragsbeginn mit Aero-<br />
Logic würde sich auf den Tag der tatsächlichen Auslieferung<br />
verschieben, insoweit würden sich die prognostizierten<br />
Auszahlungen von Mietüberschüssen<br />
an die Fondsgesellschafter im Erstjahr der Beteiligung<br />
vermindern oder im Extremfall gänzlich entfallen<br />
und sich die Fondslaufzeit entsprechend verlängern,<br />
was sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung<br />
auswirken würde.<br />
Sollte sich die Auslieferung des Flugzeugs um mehr<br />
als 6 Monate verspäten, hätte die Fondsgesellschaft<br />
keinen Anspruch mehr auf Auszahlung der Darlehen<br />
unter dem bestehenden Kreditvertrag. Sie wäre dann<br />
gegebenenfalls gezwungen, die Konditionen mit den<br />
Kreditgebern neu zu verhandeln bzw. die Finanzierung<br />
gänzlich neu einzudecken, zu den dann gegebenen<br />
Marktkonditionen. Das Risiko der Fondsgesellschaft<br />
besteht also in diesem Fall darin, keine<br />
(andere) Finanzierung abschließen zu können oder<br />
nur zu höheren Kreditmargen, die auf den Leasingnehmer<br />
aber nicht abwälzbar sind. Im ersteren Fall<br />
käme es zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaft,<br />
im zweiteren Fall zu verminderten Rückflüssen an<br />
die Anleger.<br />
Deucalion ist nur unter der Prämisse des erfolgten<br />
eigenen Erwerbs des Flugzeugs verpflichtet,<br />
das Eigentum weiter auf die Fondsgesellschaft<br />
zu übertragen. Boeing wird insbesondere dann die<br />
Lieferung des Flugzeugs verweigern, wenn Deucalion<br />
Kaufpreisteilzahlungen an Boeing nicht leistet.<br />
Der Sicherheitentreuhänder für die von Deucalion<br />
beanspruchte Zwischenfinanzierung kann seinerseits<br />
die Lieferposition nach eigenem Ermessen verwerten,<br />
wenn Deucalion eine Kündigung des Kreditvertrages<br />
mit dem zwischenfinanzierenden Bankenkonsortium<br />
verschuldet. Die Fondsgesellschaft<br />
trägt das Risiko einer etwaigen Nicht-Lieferung,<br />
weil ihre kaufvertraglichen Ansprüche auf Fälle<br />
einer von Deucalion verschuldeten Nicht-Lieferung<br />
und ferner der Höhe nach auf USD 500.000<br />
beschränkt sind und gegebenenfalls auch nicht werthaltig<br />
wären.<br />
Die Fondsgesellschaft muss ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />
zwei bzw. vier Monate vor der Auslieferung<br />
des Flugzeugs durch Stellung von Bankakkreditiven<br />
(sog. „Deposit Letter of Credits“) in einer Gesamthöhe<br />
von USD 10,0 Mio. unterlegen. Sollte die<br />
Fondsgesellschaft bei Auslieferung ihre Kaufpreiszahlungsverpflichtung<br />
nicht erfüllen können, beispielsweise<br />
im Fall einer gescheiterten Vollplatzierung mit<br />
Ausfall des Platzierungsgaranten <strong>DCM</strong> AG, so würde<br />
Deucalion die gestellten Bankakkreditive zunächst<br />
als pauschalen Schadensersatz einlösen. Deucalion<br />
wäre jedoch im Anschluss daran verpflichtet, ihren<br />
konkreten Schaden nachzuweisen und einen ggf. verbleibenden<br />
Restbetrag aus der Einlösung der Bankakkreditive<br />
an die Fondsgesellschaft auszuzahlen. Es<br />
kann andererseits nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
der nachgewiesene Schaden die gestellten Bankakkreditive<br />
überschreitet und die Fondsgesellschaft in<br />
Höhe des übersteigenden Betrags in Anspruch<br />
genommen wird. Jedenfalls stünden der Fondsgesellschaft<br />
nicht mehr die Mittel zur vollständigen Rückzahlung<br />
der Einlagen zur Verfügung, d.h. die Anleger<br />
erlitten einen teilweisen Vermögensverlust.<br />
Leasingvertragliche Risiken (einschließlich<br />
Nebenabreden und FSA Agreements)<br />
Die pünktliche Zahlung des Mietentgelts und die<br />
Erfüllung aller vertraglichen Nebenverpflichtungen<br />
(z.B. Versicherung, Wartung, Instandhaltung des<br />
Flugzeugs) sollen über die zwischen AeroLogic und<br />
den FSA Parteien bestehenden Verträge (Flight Service<br />
Agreements, „FSA“) sichergestellt werden. Die<br />
Zahlungsansprüche des Leasingnehmers gegenüber<br />
den FSA Parteien wurden zur Sicherheit in dem<br />
Umfang an den Leasingnehmer abgetreten, in dem<br />
korrespondierende Zahlungsverpflichtungen des<br />
Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bestehen.<br />
Im Falle einer vom Leasingnehmer verschuldeten<br />
vorzeitigen Vertragsbeendigung (ausgenommen<br />
ein Totalverlust des Flugzeugs) stehen den FSA Parteien<br />
im Rahmen des „FSA Direct Agreements“ mehrere<br />
Optionen offen und zwar entweder (i) einen<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
23<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
vom Leasinggeber vorgeschlagenen neuen Leasingnehmer<br />
zu akzeptieren, der dann auch die Rechte<br />
und Pflichten unter den FSA-Agreements zu gleichen<br />
Bedingungen übernimmt, oder (ii) durch eigene<br />
Benennung eines neuen Leasingnehmers bzw. durch<br />
eigenen Vertragseintritt für eine weitere Vertragsfortsetzung<br />
Sorge zu tragen oder (iii) im Zuge einer<br />
außerordentlichen Kündigung der FSA-Agreements<br />
ihr Engagement zu beenden und den Leasinggeber<br />
für seine dadurch entstandenen Kosten und Verluste<br />
zu entschädigen. Unabhängig von der letztendlichen<br />
Optionsausübung sind die FSA Parteien aber<br />
gemeinsam verpflichtet, eine kontinuierliche Leasingratenzahlung<br />
bis zur Umsetzung der gewählten<br />
Option sicher zu stellen. Die Fondsgesellschaft übernimmt<br />
mit der Vertragsübernahme als neuer Leasinggeber<br />
vollumfänglich die Rechtsposition des bisherigen<br />
Leasinggebers gegenüber den FSA Parteien.<br />
Es besteht das Risiko, dass die FSA Parteien ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen gegenüber AeroLogic und<br />
dann infolge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
auch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht oder<br />
nicht vollständig oder verspätet erfüllen und die<br />
Fondsgesellschaft mithin gezwungen wäre, in eigener<br />
Verantwortung eine Anschlussvermietung herbeizuführen<br />
und ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />
den FSA Parteien auf eigenes Kostenrisiko hin einzuklagen<br />
und durchzusetzen. Das Risiko eines Ausfalls<br />
der FSA-Parteien besteht für die Fondsgesellschaft<br />
und die Anleger also darin, zu einem früheren Zeitpunkt<br />
eine Anschlussvermietung zu schlechteren<br />
Konditionen herbeiführen zu müssen, was in Verbindung<br />
mit nicht kalkulierten Zusatzkosten zu vermiderten<br />
Rückflüssen an die Anleger führen würde. Für<br />
etwaigen Schadensersatzanspruch der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber AeroLogic im Fall eines Totalverlusts<br />
des Frachtflugzeugs bestehen keine indirekten<br />
oder direkten Zahlungsverpflichtungen der FSA-Parteien<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft.<br />
Ein weiteres leasingvertragliches Risiko besteht darin,<br />
dass sich der Leasingnehmer AeroLogic das Optionsrecht<br />
gesichert hat, den Leasingvertrag mit einer Frist<br />
von 6 Monaten ordentlich vorzeitig zum Ende des<br />
24<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
6. Mietjahres oder des 7. Mietjahres kündigen zu<br />
können. Im Falle der Optionsausübung ist der Leasingnehmer<br />
im Gegenzug verpflichtet, an die Fondsgesellschaft<br />
als Leasinggeber eine Abstandszahlung<br />
in Höhe von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung<br />
zum Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />
(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />
zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />
Regelungen ist die Fondsgesellschaft in diesem Fall<br />
verpflichtet, das Tilgungsdarlehen vollständig zurückzuzahlen.<br />
Hierzu muss die Fondsgesellschaft die<br />
Abstandszahlung des Leasingnehmers vollständig<br />
verwenden sowie gegebenenfalls darüber hinaus<br />
benötigte Beträge aus den laufenden Mieteinnahmen<br />
ansparen und einsetzen. Die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger können folglich im Fall der<br />
Optionsausübung für das Optionsjahr geringer ausfallen<br />
oder im Extremfall sogar gänzlich entfallen.<br />
Das Risiko der Fondsgesellschaft im Falle der Ausübung<br />
der vorzeitigen Beendigungsoption durch den<br />
Leasingnehmer besteht ferner wie in allen Fällen<br />
einer außerordentlichen Kündigung und Auflösung<br />
des Leasingvertrages darin, dass das Flugzeug nicht<br />
nahtlos anschlussvermietet oder nur unter Inkaufnahme<br />
einer geringeren Anschlussmiete an einen<br />
dritten Leasingnehmer vermietet werden kann. Die<br />
resultierende Risikolage aus Sicht des Anlegers wurde<br />
in den vorhergehenden Abschnitten beschrieben.<br />
4. Steuerliche Risiken<br />
Allgemeine Steuerliche Risiken<br />
Die Ausführungen zu den steuerlichen Grundlagen<br />
des Beteiligungsangebots beruhen im Wesentlichen<br />
auf den von der Fondsgesellschaft abgeschlossenen<br />
Verträgen, auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltenden deutschen Steuergesetzen, der veröffentlichten<br />
Steuerrechtsprechung und der derzeitigen<br />
Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, soweit<br />
diese in Richtlinien und Erlassen ihren Niederschlag<br />
gefunden hat. Die Fortentwicklung der Steuergesetze<br />
und deren Interpretation durch Rechtsprechung und<br />
Finanzverwaltung können zu einer anderen, nachtei-
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
ligen steuerrechtlichen Bewertung des Sachverhalts<br />
führen. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass<br />
der derzeit geltende allgemeine – und in der steuerlichen<br />
Prognoserechnung angesetzte – Spitzensteuersatz<br />
in Höhe von 42% erhöht wird. Sofern Anleger<br />
aufgrund ihrer Einkommenshöhe der sog. Reichensteuer<br />
unterliegen, unterliegen sie dem derzeit geltenden<br />
erhöhten Spitzensteuersatz von 45%.<br />
Die steuerliche Konzeption der Fondsgesellschaft<br />
wurde der Finanzverwaltung nicht zur Vorprüfung<br />
nach § 89 Abs. 2 AO vorgelegt. Über die Einkunftsart<br />
und die Höhe der steuerlichen Ergebnisse wird seitens<br />
der Finanzverwaltung erst im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />
entschieden. Eine abweichende Auffassung<br />
der Betriebsprüfung, die auch im Rahmen eines<br />
Rechtsbehelfsverfahrens oder einer gerichtlichen<br />
Überprüfung nicht beseitigt werden kann, kann zu<br />
höheren steuerlichen Ergebnissen und zu Steuernachzahlungen<br />
bei dem einzelnen Gesellschafter führen,<br />
die nach § 233 a AO mit 6 % p. a. verzinst werden.<br />
Einkommensteuerliche Risiken<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Finanzverwaltung die steuerliche Konzeption als<br />
vermögensverwaltende Gesellschaft mit Vermietungseinkünften<br />
nicht anerkennt und im Rahmen der<br />
Betriebsprüfung auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
gemäß § 15 EStG erkennt. Ein besonderes Risiko<br />
bestünde dann, wenn die Fondsgesellschafter planwidrig<br />
eine vorzeitige Veräußerung des Flugzeugs<br />
beschließen sollten, d.h. eine Veräußerung vor Erreichen<br />
eines Totalüberschusses aus der Vermietungstätigkeit<br />
oder etwa eine Veräußerung noch vor Ablauf<br />
der der Abschreibung zugrunde liegenden Nutzungsdauer<br />
des Flugzeugs. Sollte die Rechtsauffassung<br />
der Finanzverwaltung durch das angerufene<br />
Finanzgericht und ggf. durch den Bundesfinanzhof<br />
bestätigt werden, unterläge die Fondsgesellschaft der<br />
Gewerbesteuer mit Auswirkung auch in Bezug auf<br />
die gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung, d.h.<br />
wegen der begrenzten jährlichen Ausgleichsfähigkeit<br />
von Verlustvorträgen entstünde ein Gewerbesteueraufwand<br />
bereits in Gewinnjahren, obwohl Verlustvorträge<br />
noch nicht aufgezehrt sind. Ferner unterläge<br />
ein künftiger Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs<br />
der Einkommensteuer und voraussichtlich<br />
auch der Gewerbesteuer. Die von der Fondsgesellschaft<br />
zu zahlende Gewerbesteuer verringerte die<br />
zur Auszahlung an die Gesellschafter zur Verfügung<br />
stehende Liquidität, bewirkte andererseits aber eine<br />
Anrechnungsmöglichkeit auf die Einkommensteuer<br />
der Fondsgesellschafter. Die steuerlichen Ergebnisse<br />
der Fondsgesellschaft wären nicht als Überschuss<br />
der Einnahmen über die Werbungskosten, sondern<br />
durch Vermögensvergleich, d.h. durch Bilanzierung<br />
zu ermitteln, mit der Folge möglicher interperiodischer<br />
Ergebnisverschiebungen. Im betrieblichen<br />
Bereich wäre ferner nicht auszuschließen, dass die<br />
mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführte<br />
Zinsschranke nach § 4 h EStG zum Tragen<br />
käme mit dem Ergebnis, dass die jährlichen Zinsaufwendungen<br />
der Fondsgesellschaft nur teilweise zum<br />
sofortigen Betriebsausgabenabzug zugelassen und<br />
im Übrigen einen Zinsvortrag begründen würden.<br />
Sodann unterlägen Zinserträge als Teil der betrieblichen<br />
Einkünfte der Regelbesteuerung; die Abgeltungssteuer<br />
käme nicht zur Anwendung.<br />
Ein im Zusammenhang mit dem Verkauf des Flugzeugs<br />
nach Beendigung der 17-jährigen (oder längeren)<br />
Vermietungstätigkeit entstehender Veräußerungsgewinn<br />
ist nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei,<br />
wenn die vermögensverwaltende Konzeption<br />
der Fondsgesellschaft durch die Betriebsprüfung<br />
anerkannt wird. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen,<br />
dass sich die Gesetzeslage dahingehend ändert,<br />
dass künftig Veräußerungsgewinne im steuerlichen<br />
Privatvermögen nach Abzug bestimmter Freibeträge<br />
generell und unabhängig einer bestimmten Haltefrist<br />
der Einkommensteuer unterliegen.<br />
Die bestehende Überschusserzielungsabsicht der<br />
Fondsgesellschaft im Rahmen des langfristigen Vermietungskonzepts<br />
kann durch die Prognoserechnung<br />
ohne weiteres belegt werden. Dieses auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft verwirklichte Besteuerungskriterium<br />
könnte nur im Fall eines planwidrigen<br />
frühzeitigen Verkaufs des Flugzeugs aberkannt werden<br />
(sofern dann nicht ohnehin gewerbliche Ein-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
25<br />
C
C<br />
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
künfte anzunehmen wären mit der Folge einer steuerlichen<br />
Erfassung des Veräußerungsgewinns). Sollte<br />
ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise<br />
durch Kredit finanzieren, kann auf Ebene des<br />
Gesellschafters die persönliche Überschusserzielungsabsicht<br />
aberkannt werden. Eine Überschusserzielungsabsicht<br />
des Anlegers kann individuell auch<br />
dann aberkannt werden, wenn der Anleger seine<br />
Beteiligung vor Erreichen des Totalüberschusses<br />
unentgeltlich an einen Dritten überträgt.<br />
In Folge einer anfänglichen Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />
würden steuerliche Einkünfte<br />
der Fondsgesellschafter insgesamt bzw. des betroffenen<br />
Gesellschafters zunächst nicht festgestellt werden.<br />
Die Konsequenzen hieraus sind in Abhängigkeit<br />
davon zu beschreiben, ob die anfänglichen<br />
Verluste aus der Vermietungstätigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung<br />
des § 15 b EStG unterliegen<br />
oder nicht (vgl. dazu auch nachfolgend). Wenn die<br />
anfänglichen Verluste der Regelung des § 15 b EStG<br />
unterliegen, wovon die Fondsgesellschaft ausgeht,<br />
ergäbe sich aus der Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />
zunächst keine Auswirkung auf die<br />
persönliche Steuerposition der Fondsgesellschafter,<br />
weil die Verluste dann ohnehin nur einen Verlustvortrag<br />
auf Gesellschaftsebene begründen, hingegen<br />
keinen Verlustabzug auf Gesellschafterebene. Es verbliebe<br />
aber in dieser Fallkonstellation das Risiko,<br />
dass ungeachtet einer in der Verlustphase zunächst<br />
aberkannten Überschusserzielungsabsicht mit Eintritt<br />
in die Gewinnphase steuerliche Ergebnisse festgestellt<br />
werden könnten, ohne dass aus verfahrensrechtlichen<br />
Gründen (mangels Feststellung vortragsfähiger<br />
Verluste) gleichzeitig Verlustvorträge berücksichtigt<br />
würden. Es käme in diesem Fall zur<br />
Besteuerung von Scheingewinnen.<br />
Sollte die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten,<br />
dass die anfänglichen Verluste der Regelung des<br />
§ 15 b EStG nicht unterliegen, d.h. die Verluste für<br />
den allgemeinen Verlustausgleich zur Verfügung<br />
stünden, ergäbe sich aus der Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />
mit der Folge einer Nicht-<br />
Festsetzung von steuerlichen Ergebnissen unmittel-<br />
26<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
bare Auswirkung auf die persönliche Steuerposition<br />
der Fondsgesellschafter.<br />
Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die Verlustausgleichsbeschränkung<br />
nach § 15 b EStG i.V.m.<br />
§ 21 Abs. 1 Satz 2 EStG Anwendung findet, weil die<br />
Fondsgesellschaft abschreibungsbedingt bis zum Jahr<br />
2020 kontinuierlich steuerliche Verluste aus Vermietungstätigkeit<br />
aufweisen wird. In Folge der Anwendung<br />
des § 15 b EStG werden die anfänglichen steuerlichen<br />
Verluste in der Fondsgesellschaft gekapselt<br />
und gegen spätere Gewinne verrechnet, die aus der<br />
Vermietungstätigkeit der Fondsgesellschaft resultieren.<br />
Den Fondsgesellschaftern werden bis zum Verbrauch<br />
des Verlustvortrages steuerlich Nullergebnisse<br />
zugewiesen. Sollte der Anwendungsbereich von § 15<br />
b EStG künftig durch BFH-Rechtsprechung oder Verwaltungserlass<br />
mit Rückwirkung und Anwendung auf<br />
die Fondsgesellschaft eingeschränkt werden, entstünde<br />
ein vollständig verändertes Steuerszenario. Den<br />
Fondsgesellschaftern wären dann anfängliche Verluste<br />
zuzurechnen, die in den Verlustausgleich mit positiven<br />
Einkünften einbezogen werden könnten, in den<br />
folgenden Gewinnjahren dann aber auch positive<br />
Vermietungseinkünfte, die dem dann geltenden bzw.<br />
persönlich verwirklichten Grenzsteuersatz unterlägen.<br />
Die Auswirkungen dieses Szenarios kann nur für<br />
den individuellen Fall, nicht aber mit Allgemeingültigkeit<br />
beurteilt werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit<br />
geltenden amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />
und Flughafenbetriebe überarbeitet<br />
werden und in der überarbeiteten Fassung eine längere<br />
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Transportflugzeuge<br />
festgeschrieben wird. Es ist ferner<br />
nicht ausgeschlossen, dass die Finanzverwaltung für<br />
die lineare Abschreibung an Stelle der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer nach den derzeit geltenden<br />
amtlichen AfA-Tabellen für Luftfahrtunternehmen<br />
und Flughafenbetriebe die längere Nutzungsdauer<br />
nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft<br />
zugrunde legt, so dass sich die jährlichen Abschreibungsbeträge<br />
entsprechend vermindern. Im Anwendungsbereich<br />
von § 15 b EStG veränderte ein länge-
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
rer AfA-Zeitraum die Steuersituation der Fondsgesellschafter<br />
nicht, solange das Konzept der vermögensverwaltenden<br />
Gesellschaft anerkannt wird. Sollte<br />
die Finanzverwaltung auf gewerbliche Einkünfte<br />
erkennen, ergäben sich aus der verlängerten<br />
Abschreibungsdauer allerdings Wirkungen auf die<br />
gewerbesteuerliche Belastung der Fondsgesellschaft.<br />
Gewerbesteuerliche Risiken<br />
Sollte die Finanzverwaltung die Vermietungseinkünfte<br />
(einschließlich der Kapitaleinkünfte) der Fondsgesellschaft<br />
in Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />
§ 15 EStG umqualifizieren, unterläge die Gesellschaft<br />
mit ihren laufenden Einkünften und voraussichtlich<br />
auch hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns<br />
der Gewerbesteuerpflicht. Die gewerbesteuerliche<br />
Belastung verschärfte sich wegen der Mindestbesteuerungsregeln<br />
insofern als schon Periodengewinne<br />
über EUR 1,0 Mio. besteuert würden,<br />
obwohl gewerbesteuerliche Verlustvorträge noch<br />
bestehen. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Verkaufszeitpunkt<br />
könnte sogar eine gewerbesteuerliche<br />
Scheingewinnbesteuerung eintreten, d.h. ein<br />
gewerbesteuerliches Gesamtergebnis versteuert werden,<br />
das den tatsächlichen Totalüberschuss (ohne<br />
Veräußerungsgewinn) übersteigt.<br />
Gewerbesteuerzahlungen der Fondsgesellschaft reduzieren<br />
die verfügbare Liquidität für Auszahlungen an<br />
die Fondsgesellschafter. Dem Nachteil geringerer<br />
Rückflüsse aus der Beteiligung stünde auf Ebene des<br />
Fondsgesellschafters der Vorteil der Anrechenbarkeit<br />
der auf ihn anteilig entfallenden Gewerbesteuer auf<br />
seine persönliche Einkommensteuer Schuld gegenüber.<br />
Allerdings ist die Anrechenbarkeit von Gewerbesteuer<br />
auf die Einkommensteuer dem Grunde und<br />
der Höhe nach von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen<br />
in Bezug auf die individuelle Steuerposition<br />
des Anlegers abhängig und kann daher im Einzelfall<br />
nicht oder nur partiell gegeben sein.<br />
Kürzung von Sozial-(Versicherungs-)leistungen<br />
Sozial-(Versicherungs-)leistungen werden bei Überschreiten<br />
bestimmter Hinzuverdienstgrenzen gekürzt.<br />
Bezieht ein Anleger solche Leistungen, so<br />
wird sein steuerpflichtiges Einkommen aus seiner<br />
Beteiligung auf den Hinzuverdienst angerechnet.<br />
Überschreitet im Einzelfall das steuerpflichtige Einkommen<br />
aus seiner Beteiligung die Hinzuverdienstgrenze<br />
des Anlegers, kann dies folglich zu einer Kürzung<br />
der Leistungen führen.<br />
5. Sonstige Rechtliche Risiken<br />
Das Fondskonzept basiert auf den derzeitigen rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen in Deutschland. Es<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />
zukünftige Änderung der Rechtslage zu einer Beeinträchtigung<br />
der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
führt.<br />
Insolvenz und Ausfall wichtiger Vertragspartner<br />
Sollten die wesentlichen Vertragspartner der Fondsgesellschaft,<br />
z.B. Deucalion als Verkäufer des Frachtflugzugs,<br />
AeroLogic als Leasingnehmer oder Amentum<br />
als Flugzeugverwalter mit ihren vertraglich<br />
geschuldeten Leistungen vor oder während der<br />
Fondslaufzeit aufgrund von Insolvenz oder aus<br />
einem anderen Grund ausfallen, müsste die Fondsgesellschaft<br />
zur Aufrechterhaltung des Betriebskonzepts<br />
entsprechende Verträge mit neuen Vertragspartnern<br />
abschließen. Im Falle der Insolvenz des<br />
Leasingnehmers wäre allerdings auf die FSA Parteien<br />
abzustellen.<br />
Allgemein besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />
neue Vertragspartner nicht oder nur zu<br />
schlechteren Konditionen verpflichten kann. Ferner<br />
könnten bei Insolvenz eines wichtigen Vertragspartners<br />
oder dessen Ausfall aus anderen Gründen die<br />
von ihm ggf. zu erbringenden Garantie-, Gewährleistungs-<br />
oder Schadensersatzleistungen entfallen.<br />
Weiterhin könnten im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners<br />
vertragliche Vorleistungen der Fondsgesellschaft<br />
in die Insolvenzmasse fallen oder umgekehrt<br />
die Fondsgesellschaft zur Rückzahlung an den<br />
Insolvenzverwalter verpflichtet sein. Bei Insolvenz<br />
und Ausfall wichtiger Vertragspartner besteht somit<br />
das Risiko, dass das Betriebskonzept der Fondsgesellschaft<br />
nicht mehr oder nur unter erhöhtem<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
27<br />
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W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
Kostenaufwand mit entsprechenden negativen Auswirkungen<br />
auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
fortgesetzt werden kann.<br />
Majorisierung der Gesellschafterversammlung<br />
Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />
besteht das Risiko, dass der Treuhandkommanditist<br />
bei Abwesenheit der als Treugeber beigetretenen<br />
Anleger sein auf die Treugeberanteile der abwesenden<br />
Anleger entfallendes Stimmrecht auf Anweisung<br />
der Treugeber nach pflichtgemäßem Ermessen ausübt.<br />
Vereinigt der Treuhandkommanditist danach<br />
einen entsprechend hohen Stimmrechtsanteil auf<br />
sich, besteht das Risiko, dass er die Beschlussfassung<br />
der Gesellschafterversammlung dominieren kann<br />
(Majorisierung der Gesellschafterversammlung). Ein<br />
Majorisierungsrisiko besteht auch, wenn ein einzelner<br />
Anleger einen sehr hohen Beteiligungsanteil<br />
zeichnet oder falls die <strong>DCM</strong> AG im Rahmen ihrer<br />
Platzierungsgarantie einen hohen Beteiligungsanteil<br />
erwerben muss.<br />
Haftung des Gesellschafters<br />
Die Anleger, die sich unmittelbar als Kommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur<br />
Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />
1% des jeweils übernommenen Beteiligungsbetrags.<br />
Leisten diese Anleger ihre Einlage<br />
zumindest in Höhe der eingetragenen Haftsumme,<br />
erlischt ihre persönliche Haftung. Vor Eintragung<br />
ihrer Haftsumme haften diese Anleger Gläubigern<br />
gegenüber unbeschränkt. Erhalten die Kommanditisten<br />
Zahlungen von der Fondsgesellschaft, die ihr<br />
Kapitalkonto unter den Betrag ihrer Haftsumme sinken<br />
lassen, lebt ihre persönliche Haftung insoweit<br />
wieder auf. Die Anleger, die sich als Treugeber an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />
für Schulden der Fondsgesellschaft, vielmehr<br />
tritt insoweit der Treuhandkommanditist an ihre Stelle.<br />
Allerdings sind die Treugeber nach dem Treuhandvertrag<br />
verpflichtet, den Treuhandkommanditist<br />
von seiner Haftung aus der Beteiligung freizustellen,<br />
so dass Treugeber und Direktkommanditisten hinsichtlich<br />
ihrer Haftung wirtschaftlich gleichgestellt<br />
28<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
sind. Die Haftung der Kommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung<br />
der Treugeber besteht nach<br />
einem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft für<br />
einen Zeitraum von fünf Jahren fort.<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht bis zum 31.12.2025<br />
kein ordentliches Kündigungsrecht vor. Allerdings<br />
kann der Anleger gemäß dem Gesellschafts- und<br />
Treuhandvertrag seine Beteiligung zum Ende des<br />
Kalenderquartals auf einen Dritten (durch Abtretung<br />
aufgrund von z.B. Schenkung oder Verkauf) übertragen.<br />
Für die Übertragung ist die Zustimmung der<br />
Komplementärin notwendig, die nur aus wichtigem<br />
Grund verweigert werden kann. Da jedoch allenfalls<br />
ein eingeschränkter Markt zum Handel von<br />
Anteilen an geschlossenen Fonds besteht, mithin<br />
kein geregelter Zweitmarkt existiert, kann eine Veräußerung<br />
der Beteiligung sich als unmöglich gestalten<br />
oder zumindest mit erheblichen Schwierigkeiten<br />
verbunden und gegebenenfalls nur unter Inkaufnahme<br />
von entsprechenden Wertverlusten möglich<br />
sein. Es besteht also insbesondere das Risiko, dass<br />
der Anleger, der zu einem künftigen Zeitpunkt auf<br />
die vorzeitige Realisierung seiner Beteiligung angewiesen<br />
ist, eine solche nicht zeitnah oder nur zu<br />
unverhältnismäßig geringen Rückflüssen erzielen<br />
kann.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Obgleich das Beteiligungsangebot keine Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligungssummen der einzelnen<br />
Anleger mittels eines persönlichen Kredits vorsieht,<br />
steht es dem Anleger selbstverständlich frei, seine<br />
Beteiligung individuell durch die Aufnahme eines<br />
Kredits ganz oder teilweise fremd zu finanzieren.<br />
Für diesen Fall weist der Prospektherausgeber vorsorglich<br />
darauf hin, dass die dann geschuldeten<br />
Zins- und Tilgungsleistungen aus sonstigen finanziellen<br />
Mitteln des Anlegers zu erbringen wären, wenn<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaft nicht, nicht<br />
zeitgerecht oder nicht in ausreichender Höhe zur<br />
Verfügung stehen. Kann der Anleger den Kapitaldienst<br />
nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />
droht ihm die Insolvenz.
W E S E N T L I C H E R I S I K E N D E R B E T E I L I G U N G<br />
6. Kumulation von Risiken<br />
Einzelrisiken können sich in kumulativer Weise verwirklichen<br />
und so zu einer deutlichen Verstärkung<br />
der Risikolage führen. Unter Umständen kann sich<br />
das prognostizierte Ergebnis wesentlich verschlechtern,<br />
bis hin zum vollständigen Verlust des eingezahlten<br />
Kapitals des Anlegers (Totalverlustrisiko).<br />
Unter bestimmten Umständen ist zudem denkbar,<br />
dass der Anleger Gewinnanteile zu versteuern hat<br />
ohne dass ihm aus der Beteiligung hinreichende<br />
Mittel zufließen mit dem Ergebnis, dass die Steuerzahlungen<br />
aus sonstigem Barvermögen zu finanzieren<br />
wären. Kann der Anleger die fälligen Zahlungen<br />
nicht aus sonstigen verfügbaren Mitteln leisten,<br />
droht ihm die Insolvenz (maximales Risiko des Anlegers).<br />
Nach Kenntnis des Anbieters sind alle wesentlichen<br />
Risiken aufgeführt.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
29<br />
C
D<br />
RAHMENBEDINGUNGEN DES<br />
BETEILIGUNGSANGEBOTES
1. Der internationale Luftfrachtmarkt<br />
Einführung<br />
Aufgrund von Globalisierung und zunehmender Vernetzung<br />
internationaler Produktionsstandorte ist die<br />
Luftfracht zu einem integralen Bestandteil internationaler<br />
Logistiksysteme geworden und bildet knapp<br />
40% des Welthandels, gemessen am Wert der Waren,<br />
ab. Insoweit ist der Welthandel in seiner heutigen<br />
Form ohne Luftfrachtverkehr nicht mehr vorstellbar.<br />
Dominanz von Asien, Europa und<br />
Nordamerika<br />
Eine besondere Rolle bei der Entwicklung von Welthandel<br />
und Luftfracht spielen vor allem die wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten in Asien, der USA und<br />
Europa. Durch vermehrt steigende Handelsaktivitäten<br />
dieser Kontinente steigt auch die Nachfrage nach<br />
Luftfracht. Dies zeigt sich nach einer kurzfristigen<br />
Wachstumsdelle im Jahre 2001 in Folge der weltweiten<br />
Rezession und der Terroranschläge des 11. September<br />
mit einem durchschnittlichen Wachstum von<br />
5,3% p.a. seit dem Jahre 2002. Externe Schocks wie<br />
SARS, Irakkrieg oder ein hoher Ölpreis konnten diesen<br />
Wachstumstrend, anders als beim Personenverkehr,<br />
allenfalls nur kurzfristig beeinflussen. Bei einem<br />
durch die WTO langfristig prognostizierten Welthandelswachstum<br />
von jährlich 7% sehen die mittel- bis<br />
langfristigen Prognosen von Marktteilnehmern für die<br />
kommenden Jahre eine positive Entwicklung für die<br />
Luftfracht. So wie der Welthandel reagiert auch der<br />
Luftfrachtmarkt dynamischer als das Weltwirtschaftswachstum,<br />
d.h. dass die Ausschläge der Wachstumsraten<br />
höher sind. Laut einer Boeing-Analyse ist der<br />
Luftfrachtverkehr im Durchschnitt um das 2,3fache<br />
des Wirtschaftswachstums gestiegen.<br />
Hohe Wachstumsraten<br />
Für den Luftfrachtverkehr gehen Boeing und Airbus<br />
in ihren Gutachten („Current Market Outlook 2007“<br />
bzw. „Air Cargo Forecast“) weltweit von einem weiterhin<br />
starken Wachstum über die nächsten 17-18<br />
Jahre aus, welches mit 6,1% p.a. bzw. 5,8% p.a.<br />
deutlich oberhalb des Passagierverkehrwachstums<br />
(5% p.a.) liegen wird. Diesem positiven Aufwärts-<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Hohe Wachstumsraten bei der Luftfracht<br />
(Prognose)<br />
7,0%<br />
6,0%<br />
5,0%<br />
4,0%<br />
3,0%<br />
2,0%<br />
1,0%<br />
0%<br />
3,1%<br />
Weltwirtschaft<br />
4,5%<br />
Passagierzahlen<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />
5,0%<br />
6,1%<br />
Luftverkehr Luftfracht<br />
Wachstumsraten im internationalen<br />
Luftfrachtmarkt bis 2025 (Prognose)<br />
RTKs, Milliarden<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
Vergangenheit Zukunft<br />
5,1-prozentiges<br />
Wachstum pro Jahr<br />
Szenarien<br />
Hoch: 6,9%<br />
Mittel: 6,1%<br />
Niedrig: 5,9%<br />
1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025<br />
Quelle: Boeing World Air Cargo Forecast 2006/2007<br />
trend steht ein Preissteigerungspotenzial, z.B. durch<br />
steigende Kerosinpreise, gegenüber. Dieser Effekt<br />
könnte die prognostizierten hohen Wachstumsraten<br />
in negativer Weise beeinträchtigen und abschwächen.<br />
Diese hohen Wachstumsraten führen zu einer<br />
Verdreifachung des Luftfrachtverkehrs bis<br />
2025/2026. Das Wachstum im Cargo-Bereich wird<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
31<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Zwischen Asien, Europa und Nordamerika werden 98% des weltweiten Luftfrachtverkehrs abgewickelt.<br />
in Revenue Ton Kilometres (RTK) oder Freight Ton<br />
Kilometers (FTK) gemessen, das bedeutet, dass das<br />
Gewicht der Fracht in Tonnen mit der Streckenlänge<br />
in Kilometern multipliziert wird.<br />
Der Motor für diesen Aufschwung in der Luftfrachtbranche<br />
ist laut Boeing vor allem der asiatische<br />
Markt, insbesondere China mit über 11% Luftfrachtwachstum<br />
pro Jahr bis 2025. Diese große Nachfrage<br />
Luftfrachtverkehr verdreifacht sich<br />
bis 2026 (Prognose)<br />
Frachttonnen (Milliarden)<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
32<br />
0<br />
1996<br />
Vergangenheit<br />
1998<br />
-Wachstum 4,6%<br />
2000<br />
2002<br />
2004<br />
2006<br />
2008<br />
Quelle: Airbus Air Cargo Forecast<br />
Prognose<br />
2010<br />
2012<br />
2014<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
-Wachstum 5,8%<br />
2016<br />
2018<br />
2020<br />
2022<br />
2024<br />
2026<br />
nach Luftfrachtdienstleistungen resultiert vor allem<br />
aus dem starken Wirtschaftswachstum in China bzw.<br />
im gesamt asiatischen Raum in Höhe von 6,8% p.a.<br />
bzw. 3.4% p.a. über die nächsten 17 Jahre.<br />
Neben diesen makroökonomischen Kennzahlen ist<br />
in der Luftfracht von vielen marktspezifischen Faktoren<br />
auszugehen, die sich in den kommenden Jahren<br />
positiv auf die Wachstumsraten auswirken werden.<br />
Die Globalisierung hat wesentlich zur Deregulierung<br />
des internationalen Luftverkehrs beigetragen,<br />
was zu mehr Angeboten an Direktverbindungen und<br />
zur weltweiten Verlagerung von Produktionsstätten<br />
in Entwicklungs- und Schwellenländer führte. Damit<br />
verbunden ist eine hohe Nachfrage an Transportmöglichkeiten<br />
bei kürzeren Produktlebenszyklen der<br />
Fracht, beeinflusst von Treibstoffpreisen und Währungsschwankungen.<br />
Insgesamt führen diese positiven<br />
Rahmendaten auch zu einem zunehmenden<br />
Wettbewerb in der Logistikbranche.<br />
Interkontinentale und interregionale<br />
Verbindungen<br />
Die erwarteten hohen Wachstumsraten des Luftfrachtverkehrs<br />
spiegeln sich nicht gleichstark in den<br />
einzelnen Regionen der Erde wieder. Insoweit wird<br />
es zukünftig Regionen geben, die von dem regel-
echten Luftfrachtboom ausgeschlossen bleiben.<br />
Bereits heutzutage haben 98% aller Luftfrachtbewegungen<br />
ihren Ursprung in einem der drei Luftfrachtmärkte<br />
Asien, Europa oder Nordamerika.<br />
Die interregionalen Handelsrouten auf diesen Kontinenten<br />
spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung<br />
des Luftfrachtverkehrs, insbesondere auch wieder<br />
in Asien. Eine weitaus größere Rolle als der asiatische<br />
Binnenmarkt wird jedoch der interkontinentale<br />
Luftverkehr einnehmen. Es wird erwartet, dass in<br />
zwei Jahrzehnten der Anteil des innerasiatischen<br />
Handels voraussichtlich nur bei rund 10% des weltweiten<br />
Luftfrachtaufkommens liegt, während der<br />
Anteil der interkontinentalen Frachttransporte von<br />
und nach Asien im Jahre 2023 bei ca. 62% liegen<br />
wird. Handelspartner für asiatische Güter sind und<br />
bleiben hauptsächlich Nordamerika und Europa.<br />
Die interkontinentalen Verbindungen zwischen diesen<br />
Luftfrachtmärkten werden überdurchschnittlich<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
stark wachsen. Während für interkontinentale Verbindungen<br />
ein Wachstum von 8,2% p.a. erwartet<br />
wird, liegt das Wachstum auf interregionalen Verbindungen<br />
bei durchschnittlich 4,2% p.a. Verglichen<br />
mit den geplanten Flugrouten der AeroLogic Flotte<br />
(siehe Kapitel D 3 „AeroLogic“) werden gerade diese<br />
stark wachsenden Interkontinentalverbindungen<br />
bedient werden. Dies kann aus untenstehender Graphik<br />
entnommen werden.<br />
Luftfracht im Vergleich zu anderen<br />
Transportwegen<br />
Der wesentliche Vorteil der Luftfracht gegenüber<br />
anderen Transportmöglichkeiten liegt in der enormen<br />
Geschwindigkeit. Der weit größte Teil des Cargovolumens<br />
wird daher auf Langstrecken bewegt.<br />
Die Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 2. „Das<br />
Anlageobjekt“) ist gerade für diese wachstumsstarken,<br />
interkontinentalen Direktverbindungen konzipiert<br />
worden, um die Fracht schnell und direkt liefern<br />
zu können.<br />
Luftfrachtverkehr wächst zwischen den AeroLogic-Destinationen besonders stark (Prognose)<br />
Ø Wachstum p. a. bis 2015<br />
16 %<br />
15 %<br />
14 %<br />
13 %<br />
12 %<br />
11 %<br />
10 %<br />
13,8 %<br />
China -<br />
Europa<br />
11,1 %<br />
Europa -<br />
China<br />
Quelle: AeroLogic, HSH Nordbank-Branchenstudie<br />
11,3 %<br />
China -<br />
Nordamerika<br />
10,0 %<br />
Nordamerika<br />
-<br />
China<br />
6,7 %<br />
Asien -<br />
Nordamerika<br />
7,1 %<br />
Nordamerika<br />
-<br />
Asien<br />
15,3 %<br />
Asien -<br />
Europa<br />
9,9 %<br />
Europa -<br />
Asien<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
33<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Die Flug-Ananas oder<br />
„Wer es eilig hat, der fliegt…“<br />
Jeder, der sie schon einmal genießen durfte,<br />
schwärmt von ihr: der Flug-Ananas. Schließlich<br />
wird diese, im Gegensatz zu ihren mit dem<br />
Schiff reisenden Artgenossinen im Supermarkt,<br />
im reifen Zustand in der Anbauregion geerntet<br />
und „flugs“ per Luftfracht zu uns gebracht – quasi<br />
vom Baum direkt auf den Esstisch. Zwischen<br />
Erntezeitpunkt und dem kulinarischen Genuss<br />
der Frucht vergehen so gerade einmal zwei Tage.<br />
Der Wunsch nach schnellem und sicherem<br />
Transport steht hinter allen Gütern, die per Luftfracht<br />
befördert werden, unabhängig davon, ob<br />
es eilige Poststücke und Dokumente, empfindliche<br />
Industrieprodukte, einmalige Kunstwerke<br />
oder exklusive Meeresfrüchte sind. Hauptsache,<br />
das Frachtgut erreicht schnell und unversehrt seinen<br />
Empfänger. Denn: „Wer es eilig hat, der<br />
fliegt…“<br />
34<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Der Trend geht zur Expressfracht<br />
Aus den genannten Prognosen wird die zunehmend<br />
substantielle Relevanz der Luftfracht in der Weltwirtschaft<br />
offensichtlich. Die Luftfrachtgüter lassen sich<br />
grundsätzlich in drei wesentliche Komponenten einteilen:<br />
■ Expressfracht:<br />
Per Definition ist der entscheidende Faktor bei dieser<br />
Luftfrachtart die Zeit. Die Verkürzung des Time to<br />
Market ist hier gefragt, deswegen spielen andere<br />
Transportmittel hier kaum eine Rolle. Typische Güter<br />
in dieser Kategorie sind Produkte mit kurzen Lebenszyklen<br />
wie Handys, Laptops etc., die schnell weltweit<br />
transportiert werden müssen.<br />
■ Spezialfracht:<br />
Bei dieser Frachtkategorie spielen sowohl zeitliche<br />
Faktoren als auch besondere Zusatzleistungen wie<br />
beispielweise die Temperatur eine wichtige Rolle.<br />
Darunter fallen vor allem Tiertransporte, leicht verderbliche<br />
Waren, wie Obst, Blumen etc. sowie stoßund<br />
lichtempfindliche Güter. Auch in diesem Segment<br />
ist die Luftfracht dominierend.<br />
■ Normalfracht:<br />
Unter diese Kategorie fallen sämtliche Frachtgüter,<br />
die keine speziellen Zusatzleistungen zum Transport<br />
benötigen, somit also Standardfracht.<br />
Der Trend geht hin zur Spezial- und vor allem zur<br />
Expressfracht. Mit Wachstumsraten von 8,3% p.a.<br />
und 12,2% p.a. überholen sie die Normalfracht mit<br />
2,7% p.a. um ein Vielfaches. Auch hier gilt China<br />
wieder als Marktführer mit den höchsten Wachstumsraten<br />
in allen drei Bereichen.<br />
Unser Leasingnehmer AeroLogic beabsichtigt, genau<br />
dieses wachstumsträchtige Segment zu bedienen<br />
und mit dem von der Fondsgesellschaft geleasten<br />
Frachtflugzeug vor allem Expressfracht und in den<br />
asiatischen Raum befördern.<br />
Kommende Dominanz der Großfrachtflugzeuge<br />
Mit der Verdreifachung des Luftfrachtverkehrs<br />
wächst auch die Nachfrage nach Frachtflugzeugen.<br />
Nach Schätzungen der führenden Flugzeughersteller<br />
wird sich die Frachterflotte in den nächsten 20 Jah-
en von 1.980 Frachtflugzeugen im Jahre 2006 auf<br />
3.980 Frachtflugzeuge bis ins Jahr 2026 verdoppeln.<br />
Zeitgleich wird davon ausgegangen, dass das Segment<br />
der kleinen Frachtflugzeuge von derzeit 42%<br />
auf 36% bis ins Jahr 2025 abnehmen wird und der<br />
Anteil der mittelgroßen Frachtflugzeuge und der<br />
Großraumfrachter auf bis zu 33% zunehmen wird.<br />
Der Trend geht zu Großfrachtflugzeugen wie z.B. der<br />
Boeing 777-200LRF (siehe Kapitel D 2. „Das Anlageobjekt“)<br />
und der für 2009 geplante Boeing 747-8F. Es<br />
wird erwartet, dass sich der Anteil an diesen Maschinen,<br />
welche in der Lage sind mehr als 80 Tonnen zu<br />
transportieren, mit einer jährlichen Wachstumsrate<br />
von 5,4% fast verdreifachen und auf 1.340 Großfrachtflugzeuge<br />
im Jahr 2026 anwachsen wird.<br />
Wenn man gemäß Schätzungen von Boeing davon<br />
ausgeht, dass dieser Bedarf an 1.340 Großfrachtern<br />
durch 460 umgebaute Passagiermaschinen zu<br />
Frachtmaschinen gedeckt wird und 250 Großfrachtflugzeuge<br />
aus vergangenen Jahren im Bestand bleiben<br />
ergibt sich ein Bedarf an neuen, effizienteren<br />
Großfrachtmaschinen wie z.B. der Boeing 777-<br />
200LRF in Höhe von 630 Stück.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Der Frachtmaschinenmarkt verschiebt<br />
sich zu Gunsten der großen Maschinen<br />
(Prognose)<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
42 %<br />
2006<br />
Standard-body<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />
Am Himmel dominieren zukünftig die großen Frachtflugzeuge, wie die Boeing 777.<br />
– 6 %<br />
36 %<br />
2026<br />
34 %<br />
– 3 %<br />
31 %<br />
2006 2026<br />
Medium widebody<br />
24 %<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
2006 2026<br />
Large<br />
+ 9 %<br />
33 %<br />
35<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Stark wachsender Bedarf an großen<br />
Frachtmaschinen (Prognose)<br />
36<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
470<br />
2006 2026<br />
Neue Frachtmaschinen<br />
Umwandlungen älterer Passagierflugzeuge<br />
aktueller Bestand/in Betrieb verbleibend<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2007<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
1.340<br />
250<br />
460<br />
630<br />
Tag und Nacht wird Luftfracht auf die Reise geschickt – rund um den Globus.<br />
Dies spricht für enorme Wachstumszahlen und eine<br />
damit verbundene, hohe Nachfrage nach den Boeing<br />
777-200LRF-Modellen.<br />
Die in diesem Abschnitt dargestellten Angaben<br />
basieren auf folgende Quellen:<br />
■ HSH Nordbank Branchenstudie (Oktober 2007)<br />
■ Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007<br />
■ Boeing Current Market Outlook 2007<br />
■ Airbus Air Cargo Forecast
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Die Boeing 777-200LR – die Passagierausführung der Maschine in diesem Fonds.<br />
2. Das Anlageobjekt<br />
Die Geschichte der Boeing 777-Dynastie<br />
Die 777-200 ist das Basismodell der 777-Familie<br />
und weist als zweistrahliges Flugzeug („Twinjet“)<br />
einen niedrigeren Treibstoffverbrauch und geringere<br />
Wartungs- und Betriebskosten auf als die vierstrahligen<br />
Konkurrenzprodukte.<br />
Der Erstflug des Prototyps fand am 14. Juni 1994<br />
statt. Die Triebwerke der Boeing 777-Familie stammen<br />
von Pratt & Whitney (PW 4000), General Electric<br />
(GE 90) oder Rolls Royce (Trent 800) und waren<br />
von entscheidender Bedeutung bei der Konstruktion<br />
dieses Flugzeuges. Die Triple Seven zählt heute zu<br />
den größten Twinjets der Welt.<br />
Zeitgleich mit der Boeing 777-300ER, ein Basismodell<br />
mit erheblich gesteigerter Reichweite (ER =<br />
Extended Range), wurde im Januar 2000 die Entwicklung<br />
der 777-200LR (LR für „Long range“ – große<br />
Reichweite) dieses Typs beschlossen. Im August<br />
2004 begann der Bau der ersten Boeing 777-200LR,<br />
die ihren Auslieferungstermin am 15. Februar 2005<br />
hatte.<br />
Bis November 2007 wurden 44 Exemplare der 777-<br />
200LR von acht Fluggesellschaften fest bestellt, des<br />
Weiteren wurden bis dahin 679 von 1.030 bestellten<br />
Flugzeugen der Boeing 777-Familie ohne nennenswerte<br />
Verzögerungen ausgeliefert.<br />
Boeing 777-200 LRF: das Frachtflugzeug<br />
Am 15. November 2004 gab Boeing bekannt, auf<br />
Basis der 777-200LR auch eine Frachtversion mit<br />
großer Frachttür im hinteren Hauptdeck zu entwickeln.<br />
Diese 777F genannte Maschine wird bei einer<br />
Nutzlast von 103 Tonnen eine Reichweite von 9.045<br />
km haben.<br />
Das Boeing 777-Frachtflugzeug hat alle technischen<br />
Neuentwicklungen, welche bei der Konstruktion der<br />
Boeing 777-Familie eingeplant wurden, erhalten.<br />
Unter anderem zählt dazu eines der modernsten<br />
Cockpits, ein Fly-by-wire-Design und ein fortschrittliches<br />
Tragflächendesign mit „raked wingtips“. Bei<br />
der Fly-by-Wire Technologie werden Steuerbefehle<br />
an einen Computer weitergegeben und die beste<br />
Einstellung für den vom Piloten erhaltenen Befehl<br />
errechnet, um so einen best-ökonomischen Flug zu<br />
ermöglichen. Darüber hinaus versorgt das System<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
37<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Eine „Triple Seven entsteht – der Blick in die Boeing-Fertigungshalle.<br />
die Piloten mit allen relevanten Daten und sendet<br />
aufgetretene Fehler an die Bodenstation. So ist man<br />
dort schon vor Landung darüber informiert, welche<br />
Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden<br />
müssen. Unter raked wingtips versteht man die<br />
Ausstattung der Maschinen mit ca. 2 Meter langen<br />
abgewinkelten Flügelspitzen, um die Aerodynamik<br />
des Flügels insgesamt zu verbessern. Diese „raked<br />
wingtips“ ermöglichen den Start von einer kürzeren<br />
Startbahn, erhöhen die Steigleistung und reduzieren<br />
den Treibstoffverbrauch.<br />
Das Boeing 777-Frachtflugzeug wird vom weltweit<br />
größten und leistungsfähigsten Triebwerk für Verkehrsflugzeuge<br />
angetrieben, dem General Electric<br />
GE90-110B1L und erreicht damit einen maximalen<br />
Schub von 489 kN. Schub bezeichnet die Antriebskraft<br />
und dient als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit<br />
von Strahltriebwerken und Raketentriebwerken.<br />
Der Schub dient der Überwindung des Luftwiderstandes<br />
und der Erdanziehungskraft, er erzeugt den<br />
Vortrieb und beschleunigt den Flugkörper.<br />
Die 777F basiert auf dem 777-200LR Worldliner Passagierflugzeug<br />
und wird auf der gleichen Fertigungs-<br />
38<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
straße gebaut wie alle anderen 777-Modelle. Zu den<br />
wesentlichen Änderungen bei der Produktion des<br />
777-Frachtflugzeuges zählen der Einbau der Ladeluke<br />
des Hauptdecks und des neu entwickelten, monolithischen<br />
Aluminiumbodens. Allgemein bezeichnet<br />
man Objekte, die aus einem Stück bestehen, als<br />
monolithisch, d.h. dass der Aluminiumboden der<br />
Boeing 777F aus einem Stück besteht, somit stabiler<br />
Die „Triple Seven“:<br />
am Welt-Frachtmarkt gefragt<br />
Orderbuch Boeing 777-200LRF<br />
Besteller Bestellungen Optionen<br />
Federal Exp. 15 15<br />
Gecas 12<br />
Deucalion 8<br />
Emirates 8<br />
Qatar Airways 7<br />
China Southern 6<br />
Air France 5 3<br />
Korean Airlines 5<br />
andere 14<br />
Gesamt 80 18<br />
Quelle: Aviation Spezialist Group (2008)
und dadurch für Schwerlast besonders geeignet ist.<br />
Des Weiteren wurde ein verbessertes und leichtes<br />
Frachtladesystem mit integrierten Prüfgeräten eingebaut,<br />
die kontinuierlich den Betriebszustand des<br />
Systems beobachten, sowie eine feste Frachtabtrennung<br />
im vorderen Abschnitt des Flugzeugs.<br />
Weitere Veränderungen des 777-Frachterdesigns<br />
umfassen zum einen die Verstärkung einiger Flugzeugbauteile,<br />
zum anderen ein System zur Verminderung<br />
von Flugbelastungen, das dabei hilft, die<br />
Lasten, die während des Flugs auf das Flugzeug wirken,<br />
zu verteilen. Einige passagierbezogene Bauteile<br />
wie Fenster und Türen wurden entfernt.<br />
AeroLogic hat für die Boeing 777-200 LRF bereits<br />
acht Maschinen indirekt geordert sowie drei optiert.<br />
Das Frachtflugzeug der Fondsgesellschaft wird das<br />
erste Modell sein, welches Anfang 2009 der AeroLogic<br />
für den Flugbetrieb zur Verfügung stehen wird.<br />
Die erste Auslieferung der Frachtversion an Air<br />
France wird planmäßig im 4. Quartal 2008 erfolgen.<br />
Insgesamt wurden bei Boeing bis November 2007<br />
bereits 80 Bestellungen der neuen 777 Frachtversion<br />
von elf Fluggesellschaften aufgegeben. Weitere Kaufabsichtserklärungen<br />
liegen bereits vor.<br />
Überragende Frachtkapaziät bei gleichzeitiger<br />
Kosteneffizienz und maximaler Reichweite<br />
Die Boeing 777-200LRF, als führendes zweistrahliges<br />
Frachtflugzeug, wird eine unübertroffene Reichweite<br />
und Kapazität bei gleichzeitig maximaler<br />
Kosteneffizienz durch 2 verbrauchsarme Triebwerke<br />
aufweisen. Im Gegensatz zu den 4-strahligen Frachtflugzeugen<br />
benötigt die neue Boeing 777F je Flugstrecke<br />
um bis zu 52% weniger Kraftstoff und fliegt –<br />
auch aufgrund der geringeren Wartungs- und<br />
Betriebskosten der Triebwerke – zu etwa einem Drittel<br />
niedrigeren Kosten.<br />
Das Hauptdeck bietet Platz für 27 Standardpaletten<br />
(2,5 m x 3,1 m). Der untere Frachtraum bietet Platz<br />
für zehn Paletten. Darüber hinaus können dort zusätzlich<br />
17,0 Kubikmeter Großfracht geladen werden.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Die „Triple Seven“:<br />
Größte Reichweite ihrer Klasse<br />
777-200 Frachtflugzeug<br />
bei 83.505 kg Nutzlast<br />
(bei lockerer Ladedichte von 131,6 kg/m 3 )<br />
777-200 Frachtflugzeug<br />
bei 103.870 kg Nutzlast<br />
MD-11 Frachtflugzeug<br />
bei 90.130 kg Nutzlast<br />
747-200 Frachtflugzeug<br />
bei 111.000 kg Nutzlast<br />
Tokio<br />
Anchorage<br />
Seoul<br />
Los Angeles Seattle<br />
Peking<br />
Manila<br />
Hong Kong<br />
Dallas<br />
Chengdu<br />
Miami<br />
Chicago<br />
New York<br />
London<br />
Tashkent<br />
Delhi<br />
Singapur<br />
Bogota<br />
LEIPZIG<br />
Dubai<br />
Mumbai<br />
Lima<br />
Addis Abeba<br />
La Paz<br />
Santiago<br />
Brasilia<br />
Lagos Nairobi<br />
Rio de Janeiro Luanda<br />
Buenos Aires<br />
Johannesburg<br />
Kapstadt<br />
Quelle: Boeing<br />
Die „Triple Seven“ liegt im<br />
Kostenvergleich vorn<br />
Prozentualer Vergleich der Kosten je Frachttonnenmeile<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Basis<br />
+21%<br />
777-200LRF MD-11F 747-200F 747-400F<br />
Quelle: Boeing Freighter Overview 5/2008<br />
+38%<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
+14%<br />
39<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Mehr als 700 Frachter werden in den nächsten<br />
10 Jahren altersbedingt ausgemustert<br />
Die Reichweite dieses Flugzeugs führt zu erheblichen<br />
Einsparungen für Frachtbetreiber: weniger<br />
Stopps und damit verbundene Landegebühren,<br />
weniger Verkehrsaufkommen an den Transferdrehkreuzen,<br />
geringere Kosten beim Frachtumschlag und<br />
kürzere Frachtlieferzeiten. Die Boeing 777-200LRF<br />
wird den QC 2 Lärmstandards entsprechen und so<br />
maximalen Zugang zu Flughäfen mit strengen Lärmgrenzwerten<br />
anbieten können.<br />
Das Boeing 777 Frachtflugzeug und sein Umfeld<br />
Das 777 Frachtflugzeug gilt als Großfrachtflugzeug<br />
(Large Widebody), da es maximal 103,9 metrische<br />
Tonnen über 9.045 km bei einer durchschnittlichen<br />
Reisegeschwindigkeit von 896 km/h verfrachten<br />
kann; es sticht damit den Airbus 330-200F aus, welcher<br />
bei einer Geschwindigkeit von 896 km/h 69,3<br />
Tonnen über 7.400 km transportieren kann. Der Airbus<br />
330-200F gilt als Frachtflugzeug mittlerer Größe<br />
(Medium Wide Body) des Herstellers Airbus und ist<br />
zur Auslieferung für 2009 geplant. Auch die MD-11F<br />
40<br />
Flottengröße (Stk.)<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
0 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36 39 42<br />
Quelle: Airbus S.A.S.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Alter der gegenwärtigen Frachtflugzeuge<br />
Large Long-range Regional Small Jets<br />
als Großfrachtflugzeug kann dieser Leistung nicht<br />
standhalten, sie kann 91,67 Tonnen über 7.242 km<br />
bei einer durchschnittlichen Fluggeschwindigkeit<br />
von 877 km/h transportieren. Die MD-11F ist ein<br />
Frachtflugzeug aus dem Jahr 1990, hergestellt von<br />
dem amerikanischen Flugzeugbauer McDonnell<br />
Douglas, welcher 1997 von Boeing übernommen<br />
wurde. Das neuere und effizientere Frachtflugzeug<br />
777-200LRF wird in den nächsten Jahren die ältere<br />
MD-11F vollständig ablösen.<br />
Der Marktführer Boeing<br />
Boeing ist der unbestrittene Marktführer auf dem<br />
Frachtermarkt. Über 90% des gesamten Frachtaufkommens<br />
werden mit Boeing-Flugzeugen befördert.<br />
Das Design des 777-Frachtflugzeuges wird seine<br />
nahtlose Integration in bestehende Frachtabläufe<br />
erlauben und die Zusammenarbeit mit den 747-<br />
Frachterflotten ermöglichen, die derzeit fast die Hälfte<br />
der weltweiten Frachtkapazität decken. Die Frachtbetreiber<br />
werden durch die große Ladeluke des Hauptdecks<br />
problemlos die drei Meter hohen Paletten zwischen<br />
den beiden Modellen umladen können.<br />
Das Konkurrenzunternehmen Airbus hat für 2009<br />
eine Frachtversion des A380 geplant, hat aber laut<br />
aktuellen Presseberichten wegen Lieferverzögerungen<br />
momentan alle weiteren Planungen für den<br />
A380F stillgelegt. Damit ist die Boeing 777-200LRF<br />
auf längere Sicht der Marktführer unter den Großfrachterflugzeugen.<br />
Die Boeing 747-200F und die<br />
Boeing 747-400F, welche bereits seit 37 bzw. 15<br />
Jahren Dienst verrichten, werden in den nächsten<br />
Jahren durch die neue Boeing 777-200LRF und die<br />
für 2009 geplante Boeing 747-8F abgelöst werden.<br />
Die Boeing 747-8F ist ein vierstrahliges Frachtflugzeug<br />
mit noch größerer Ladekapazität und soll erstmals<br />
Ende 2009 ausgeliefert werden. Diese beiden<br />
Maschinen werden zusammen auf lange Sicht den<br />
Hauptteil des Luftfrachtaufkommens bedienen.<br />
Airbus geht davon aus, dass Frachtflugzeuge eine<br />
durchschnittliche Lebensdauer von 35 Jahren aufweisen.<br />
Kleinere Frachtmaschinen haben eine typische<br />
Lebensdauer von 37 Jahren und Passagierma-
schinen werden üblicherweise nach 20 Jahren vollständig<br />
konvertiert. Im Laufe der nächsten 17 Jahre<br />
werden ca. 83% der aktuellen Flotte bzw. 1.225<br />
Frachter altersbedingt aus dem Verkehr gezogen.<br />
Großfrachter wie die 747-400F/ERF oder die MD-<br />
11F werden dann vor allem durch umgebaute Passagiermaschinen<br />
bzw. durch die dominierenden<br />
Frachtermodelle wie die Boeing 777-200LRF und<br />
die Boeing 747-8F ersetzt werden. Demzufolge<br />
kann eine hohe Nachfrage dieser Modelle über die<br />
nächsten 20 Jahre abgeleitet werden.<br />
Die in diesem Abschnitt dargestellten Angaben<br />
basieren auf folgende Quellen:<br />
■ HSH Nordbank Branchenstudie (Oktober 2007)<br />
■ Boeing World Air Cargo Forecast 2006-2007<br />
■ Boeing Current Market Outlook 2007<br />
■ Airbus Air Cargo Forecast<br />
Bewertungsgutachten<br />
Die Fondsgesellschaft hat hinsichtlich des Anlageobjekts,<br />
des Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN<br />
36001, drei Bewertungsgutachten in Auftrag gegeben.<br />
Es handelt sich hierbei um die Bewertungsgutachten<br />
der Aviation Specialists Group, Inc. („ASG“)<br />
vom 23.04.2008, der International Bureau of Aviation<br />
(„IBA“) vom 04.04.2008 und der Avitas, Inc.<br />
(„AVITAS“) vom 17.01.2008. Die Bewertungsgutachten<br />
weisen für das Flugzeug unter Berücksichtigung<br />
einer Inflationsrate von 2,5% folgende Anschlussleasingraten<br />
per Ende 2015 und 2019 sowie Veräußerungswerte<br />
per Ende 2025, jeweils in USD, aus<br />
(Ergebnisse der Gutachten siehe Tabelle). Darüber<br />
hinaus existieren nach Kenntnis des Anbieters keine<br />
weiteren Bewertungsgutachten.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Gemäß den Gutachten und Boeing ist die Triple<br />
Seven das effizienteste und kostengünstigste Frachtflugzeug<br />
im Bereich der zweistrahligen Großfrachtflugzeuge.<br />
Durch vermehrt steigende Treibstoff- und<br />
Betriebskosten werden die Airlines verstärkt nach<br />
ökonomisch und ökologisch effizienten Frachtmodellen<br />
streben. Damit wird die Nachfrage nach dieser<br />
Boeing 777-200LRF über die nächsten Jahre konstant<br />
steigend bleiben. Sie wird zukünftig den Frachtermarkt<br />
dominieren und ältere Vorgängermodelle,<br />
wie die MD-11F und die 777-200F, in ihren Diensten<br />
ablösen. Des Weiteren wird sie die optimale<br />
Ergänzung zu den Modellen der Boeing 747-400F<br />
und der Boeing 747-8F darstellen, und zusammen<br />
werden sie den Hauptanteil des Frachtaufkommens<br />
bestreiten.<br />
Tätigkeit der Fondsgesellschaft, Anlageziele<br />
und Anlagepolitik<br />
Entsprechend ihrem Gesellschaftszweck erwirbt die<br />
Fondsgesellschaft das Frachtflugzeug Boeing 777-<br />
200LRF MSN 36001, um es an den Leasingnehmer<br />
AeroLogic und ggf. einen weiteren Anschlussleasingnehmer<br />
zu vermieten. Anlageziel ist es, aus der<br />
Beteiligung einen größtmöglichen Überschuss zu<br />
erzielen. Die Prognose der langfristigen Wirtschaftsergebnisse<br />
ist in Kapitel E „Wirtschaftliche Angaben“<br />
auf den Seiten 57 ff. dargestellt. Die Nettoeinnahmen<br />
aus der Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
(eingeworbenes Kommanditkapital abzüglich fondsabhängiger<br />
Kosten) werden für die Anschaffung des<br />
Flugzeugs und für die Bildung der Liquiditätsreserve<br />
verwendet. Eine Nutzung der Nettoeinnahmen für<br />
sonstige Zwecke findet nicht statt. Da die Nettoeinnahmen<br />
für die Realisierung des Anlageziels nicht<br />
ausreichen, werden für die Finanzierung des Anlageobjekts<br />
zusätzliche Fremdmittel aufgenommen.<br />
Gutachter ASG IBA AVITAS<br />
Anschlussleasingrate<br />
per Ende 2015<br />
Anschlussleasingrate<br />
per Ende 2019<br />
Veräußerungswert<br />
per Ende 2025<br />
USD 1.314.560 USD 1.210.000 USD 972.000<br />
USD 1.260.000 USD 1.100.000 USD 914.600<br />
USD 82.200.000 USD 85.140.000 USD 92.700.000<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
41<br />
D
BOEING 777-200LRF<br />
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Außenmaße der Boeing 777-200 LRF<br />
Technische Daten des Boeing 777-200LRF-Frachters<br />
Frachtvolumen: Gesamtvolumen: 653 m 3<br />
42 <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Ladevolumen Hauptdeck: 518 m 3 (27 Paletten à 244 x 318 cm)<br />
Ladevolumen Unterdeck: 117,5 m 3 (10 Paletten à 244 x 318 cm) plus<br />
Großlast von 17 m 3<br />
Auslastungsvermögen: 103,9 metrische Tonnen<br />
Triebwerke: Zwei; Typ: General Electric GE90-110B1L<br />
Schub (max.): 489 kN<br />
Tank-Fassungsvermögen (max.): 181.280 Liter<br />
Startgewicht (max.): 347.450 kg<br />
Reichweite (max.): 9.045 km bei voller Nutzlast von 163 kg/m 3 (z.B. Paris - Hong Kong)<br />
Typische Reisegeschwindigkeit: 896 km/h (bei einer Höhe von 35.000 Fuß/ca. 10.600 m)<br />
regulärer Listenpreis: USD 246-254 Mio.
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
43<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
3. Der Leasingnehmer AeroLogic<br />
Die AeroLogic GmbH mit Sitz in Leipzig/Schkeuditz<br />
hat mit der Fondsgesellschaft einen 10-jährigen Leasingvertrag<br />
über die Boeing Frachtmaschine 777-<br />
200LRF mit der Herstellernummer 36001 abgeschlossen.<br />
Bei dem Leasingvertrag handelt es sich<br />
um einen sog. Operating Leasingvertrag. Dies<br />
bedeutet, dass der Vertrag keine einem Finanzierungsleasingvertrag<br />
typischen Vertragsbeendigungsregelungen<br />
enthält (z.B. Andienungsrechte bzw.<br />
Erwerbsoptionen). Insoweit beschränkt sich die<br />
Hauptleistungspflicht der Fondsgesellschaft allein<br />
auf die Gebrauchsüberlassung des Frachtflugzeugs.<br />
AeroLogic ist verpflichtet, sämtliche direkten und<br />
indirekten Kosten zu tragen, die durch den Betrieb<br />
des Frachtflugzeugs anfallen. Der Leasingnehmer hat<br />
insbesondere auf eigene Rechnung sämtliche Wartungen<br />
und Reparaturen des Frachtflugzeugs zu veranlassen<br />
und den vertragsgemäßen Versicherungsschutz<br />
herzustellen und ununterbrochen aufrecht zu<br />
erhalten.<br />
Die AeroLogic GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen<br />
der Deutsche Post Beteiligungen Holding<br />
GmbH und der Lufthansa Cargo AG, an dem beide<br />
Gesellschaften zu je 50 Prozent beteiligt sind. Die<br />
44<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
im September 2007 gegründete Gesellschaft ist aus<br />
dem bereits seit 2004 bestehenden Joint Venture der<br />
beiden Partner hervorgegangen. Zum Unternehmen<br />
gehören derzeit rund 20 Beschäftigte. AeroLogic<br />
plant pro Jahr Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR<br />
500 Mio. zu generieren und die Mitarbeiterzahl auf<br />
250 im Jahr 2012 aufzubauen. Es wird erwartet, dass<br />
AeroLogic in wenigen Jahren zu einer der fünf größten<br />
Frachtfluggesellschaften in Europa wachsen<br />
wird. Dies kann vor allem durch den Ausbau der<br />
AeroLogic-Flotte erreicht werden. Bis 2012 soll die<br />
AeroLogic Flotte acht geleaste Boeing 777-200LRF<br />
umfassen, von denen die ersten vier im Jahr 2009<br />
zur Auslieferung anstehen. Drei weitere Maschinen<br />
des gleichen Typs sind optiert. DHL und Lufthansa<br />
beabsichtigen mit der Flotte vor allem den Warenaustausch<br />
zwischen Asien und Europa zu forcieren.<br />
Angeflogen wird dann beispielsweise Singapur,<br />
Shanghai, Bangkok, Hongkong, Seoul, Dubai und<br />
Mailand – an Wochenenden zudem Chicago und<br />
New York.<br />
Die Frachtmaschine wird im Februar 2009 in Seattle<br />
von Boeing ausgeliefert und als erste Maschine der<br />
AeroLogic-Flotte den Flugbetrieb vom Flughafen<br />
Leipzig/Halle aufnehmen. Im Rahmen der Flight Service<br />
Agreements (siehe Kapitel F „rechtliche Anga-
en“) haben sich DHL International GmbH, eine<br />
100%ige Tochter der Deutsche Post Beteiligungen<br />
Holding GmbH, und Lufthansa Cargo AG die Kapazität<br />
der Frachtmaschine über eine Laufzeit von 10<br />
Jahren von AeroLogic gesichert. Sie übernehmen<br />
auch Vertrieb, Lagerhaltung und Warenumschlag.<br />
Entsprechend den Anforderungen beider Partner<br />
wird der Flugbetrieb geplant: Wochentags fliegt die<br />
Frachtmaschine im Express-Netz von DHL Express<br />
vorwiegend asiatische Destinationen an, am<br />
Wochenende ergänzen sie das Angebot von Lufthansa<br />
Cargo AG auch in Richtung Nordamerika.<br />
AeroLogic bedeutet für die Kunden der Mutterunternehmen<br />
mehr Kapazitäten, mehr Flexibilität, ein<br />
vergrößertes Netzwerk und verbesserte Flugzeiten.<br />
In Zeiten eines prognostizierten durchschnittlichen<br />
Wachstums des Frachtflugverkehrs von jährlich<br />
6,1% in den nächsten 20 Jahren ist die Kapazitätssicherung<br />
von DHL International GmbH und Lufthansa<br />
Cargo AG ein wesentliches Element zum Auf- und<br />
Ausbau von AeroLogic. Insbesondere vor dem Hintergrund,<br />
dass der Motor dieses Wachstums vor<br />
allem im asiatischen Markt zu finden ist.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Sollte AeroLogic den 10-jährigen Leasingvertrag mit<br />
der Fondsgesellschaft nicht erfüllen können mit dem<br />
Ergebnis, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung<br />
eintritt, haben sich DHL International GmbH und<br />
Lufthansa Cargo durch einen Vertrag mit der Fondsgesellschaft<br />
(„FSA Direct Agreement“ siehe Kapitel F<br />
„rechtliche Angaben“) den unmittelbaren Zugriff auf<br />
die Kapazität der Frachtmaschine gesichert und sich<br />
im Gegenzug verpflichtet, für eine ununterbrochene<br />
Leasingratenzahlung Sorge zu tragen. Die DHL<br />
International GmbH und Lufthansa Cargo haben<br />
danach die Möglichkeit, unter Beibehaltung der<br />
Flight Service Agreements den ursprünglichen Leasingvertrag<br />
jeweils durch einen neuen Vertrag zu<br />
gleichen Konditionen, jedoch mit einem anderen für<br />
die Fondsgesellschaft akzeptablen Leasingnehmer,<br />
zu ersetzen. Alternativ haben die Joint Venture Partner<br />
die Möglichkeit, selbst als Leasingnehmer einen<br />
Leasingvertrag zu gleichen Konditionen mit der<br />
Fondsgesellschaft abzuschließen. Für den Fall, dass<br />
die FSA Parteien keine Vertragsfortsetzung anstreben<br />
sollten, kann die Frachtmaschine im vertraglichen<br />
Zustand an die Fondsgesellschaft zurückgegeben<br />
werden, allerdings mit der Verpflichtung der FSA<br />
Die Frachtdestinationen der AeroLogic ab Airport Leipzig/Halle<br />
Chicago<br />
New York<br />
East<br />
Midlands<br />
Frankfurt<br />
Leipzig<br />
Mailand<br />
Dubai<br />
Mumbai<br />
Bangkok<br />
Seoul<br />
Nagoya<br />
Shanghai<br />
Hong Kong<br />
Singapur<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
45<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Parteien, an die Fondsgesellschaft vollen Schadensersatz<br />
leisten zu müssen. Durch das FSA Direct<br />
Agreement ist ebenso wie durch die ergänzend vereinbarte<br />
Sicherungsabtretung der Zahlungsansprüche<br />
des Leasingnehmers gegenüber den FSA-Parteien<br />
an die Fondsgesellschaft sichergestellt, dass diese<br />
im Falle einer außerordentlichen vorzeitigen Vertragskündigung<br />
bis zur endgültigen Optionsausübung<br />
der FSA-Parteien so gestellt wird, als wäre der<br />
Leasingvertrag ordnungsgemäß erfüllt worden.<br />
DHL<br />
DHL ist weltweit führend bei internationalen, innovativen<br />
Express- und Logistik-Dienstleistungen aus einer<br />
Hand. DHL bietet gebündeltes Know-how rund um<br />
Express- und Frachttransporte, Kontraktlogistik sowie<br />
internationale Briefsendungen, kombiniert mit globaler<br />
Präsenz und lokaler Kompetenz. Das internationale<br />
Netzwerk von DHL verbindet 220 Länder und Territorien<br />
weltweit. Mehr als 300.000 Mitarbeiter streben<br />
danach, mit schnellem und zuverlässigem Service<br />
die Erwartungen der Kunden jeden Tag zu<br />
46<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
übertreffen. DHL ist eine Marke im Konzern Deutsche<br />
Post World Net. Der Konzern erwirtschaftete<br />
einen Umsatz von EUR 60 Mrd. im Jahr 2006.<br />
Lufthansa Cargo AG<br />
Mit einem Transportvolumen von über 1,81 Mio.<br />
Tonnen Fracht- und Postsendungen sowie 8,5 Mrd.<br />
verkauften Frachttonnenkilometern im Jahr 2007 ist<br />
die Lufthansa Cargo AG eines der weltweit führenden<br />
Unternehmen im Transport von Luftfracht. Das<br />
Unternehmen beschäftigt derzeit rund 4.600 Mitarbeiter<br />
weltweit. Der Schwerpunkt der Lufthansa Cargo<br />
AG liegt im Airport-Airport-Geschäft. Das Streckennetz<br />
umfasst rund 360 Zielorte, wobei sowohl<br />
Frachtflugzeuge als auch die Frachtkapazitäten der<br />
Lufthansa Passagiermaschinen genutzt werden. Der<br />
Großteil des Cargo-Geschäftes wird über den Flughafen<br />
Frankfurt umgeschlagen, dem größten Frachtflughafen<br />
Europas. Lufthansa Cargo ist ein 100%iges<br />
Tochterunternehmen der Deutschen Lufthansa AG.<br />
Der Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2006 auf<br />
EUR 2,84 Mrd.<br />
AeroLogic ist ein Tochterunternehmen des Logistik-Dienstleisters DHL und der Lufthansa Cargo AG.
Flughafen<br />
Leipzig/Halle<br />
4. Leipzig als Flughafenstandort<br />
Flughafen Leipzig/Halle – auf dem Weg zu<br />
einem der bedeutendsten und modernsten<br />
Logistikstandorte Europas<br />
Der Flughafen Leipzig/Halle präsentiert sich dank<br />
konsequenter und marktorientierter Ausbaumaßnahmen<br />
heute als zentrales Drehkreuz, das Schienen-,<br />
Straßen- und Luftverkehr optimal miteinander verbindet.<br />
Er bietet 26 Hektar Gewerbefläche, die teils<br />
mit direktem Vorfeldzugang ausgestattet ist, freie<br />
Ansiedlungsflächen für Unternehmen der Luftverkehrs-<br />
und Logistikindustrie sowie eine direkte Anbindung<br />
an Schiene und Straße. Des Weiteren verfügt<br />
der Flughafen über ein Parallelbahnsystem mit<br />
zwei 3.600 Meter langen Start- und Landebahnen<br />
und über ausreichend viele Landerechte (Slots). Der<br />
Flughafen zeichnet sich durch eine ideale verkehrsgeographische<br />
Lage im Zentrum Europas, eine direkte<br />
Anbindung des Passagier- und Frachtbereiches an<br />
das transeuropäische Autobahn- und Schienennetz<br />
sowie die Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebes<br />
aus. Dementsprechend entwickelt er sich zu einem<br />
der bedeutendsten Logistikstandorte Europas, von<br />
wo aus die stark wachsenden Märkte, insbesondere<br />
in Osteuropa und in Asien bestmöglich erschlossen<br />
werden können.<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Porsche BMW<br />
Quelle<br />
Amazon<br />
LEIPZIG<br />
4 km<br />
Der Flughafen Leipzig/Halle ist der Magnet Sachsens für die Ansiedlung internationaler Konzerne.<br />
Diese überzeugenden Standortvorteile sowie die<br />
Möglichkeit des 24-Stunden-Betriebes und die<br />
Genehmigung von Starts und Landungen an 365<br />
Tagen im Jahr waren vor allem die ausschlaggebenden<br />
Gründe dafür, dass sich die Deutsche Post World<br />
Net dazu entschied, ihr europäisches DHL-Drehkreuz<br />
am Flughafen Leipzig/Halle zu errichten. Mit<br />
einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 300 Mio.<br />
EUR an dem neuen Logistikstandort ist der Ausbau<br />
des Flughafens und die Schaffung von bis zu ca.<br />
3.500 neuen Arbeitsplätzen direkt bei der DHL<br />
geplant. Es wird nach heutigen Schätzungen davon<br />
ausgegangen, dass mit der Ansiedlung von DHL weitere<br />
7.000 Arbeitsplätze für Lieferanten und Dienstleister<br />
bis zum Jahre 2012 entstehen. Mit der Ansiedlung<br />
dieses weltweit führenden Express- und Logistikunternehmens<br />
wird Leipzig zu einem der wichtigsten<br />
Frachtflughäfen Europas aufsteigen. So sollte<br />
sich das Frachtaufkommen nach Angaben der<br />
Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen von<br />
29.330 t im Jahr 2006 auf rund 300.000 t bis 2008<br />
erhöhen. Bis 2012 soll nach DHL-Planungen das von<br />
Brüssel nach Leipzig verlagerte Umschlagszentrum<br />
seine volle Leistung mit jährlich 600.000 t erreichen.<br />
Damit steigt der Flughafen Leipzig/Halle zum zweitwichtigsten<br />
DHL-Knotenpunkt hinter Wilmington<br />
(Nordamerika) und vor Hong Kong (Asien) auf.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
47<br />
D
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R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
Der Airport Leipzig/Halle, einer der modernsten Flughäfen der Welt.<br />
Nachdem der Testbetrieb im Herbst 2007 abgeschlossen<br />
wurde, hat DHL ihr neues europäisches Luftfrachtdrehkreuz<br />
am 26. Mai 2008 in Betrieb genommen<br />
und in ihr bestehendes DHL-Netzwerk von<br />
mehr als 120.000 Zielen in 220 Ländern integriert.<br />
Im Moment starten und landen pro Tag und Nacht<br />
60 DHL-Maschinen auf dem Flughafen Leipzig/Halle,<br />
bis 2012 sollen es 80 Maschinen sein. Pro Tag<br />
werden bereits mehr als 1.500 Tonnen Fracht umgeschlagen<br />
und im Laufe der Zeit wird sich dies auf<br />
3.000 Tonnen steigern. Durch den Ausbau des<br />
Frachtgeschäftes sollen jährlich bis zu 124.000 Flugbewegungen<br />
stattfinden, 40 Prozent davon in den<br />
Nachtstunden.<br />
Durch die Ansiedlung der global agierenden Frachtlinie<br />
AeroLogic wird Leipzig/Halle als wichtigster<br />
Logistikstandort in der Region weiter gestärkt und<br />
hunderte direkte sowie indirekte Arbeitsplätze entstehen.<br />
Des Weiteren ist beabsichtigt, ein Logistikzentrum<br />
mit einer Investitionssumme von ca. EUR 25 bis<br />
30 Mio. zu errichten. Dieses soll eine Jahreskapazität<br />
von 170.000 Tonnen aufweisen und von der Lufthansa<br />
Cargo AG genutzt werden.<br />
48<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Der Wirtschaftsstandort Leipzig<br />
Seit Jahrhunderten profitiert der Standort Leipzig von<br />
seiner strategisch günstigen Lage im Netz der transeuropäischen<br />
Verkehrswege. Der kontinuierliche<br />
Ausbau des Flughafens bildet inzwischen die Grundlage<br />
dafür, dass die mitteldeutsche Region über ein<br />
leistungsfähiges Tor zu den globalen Touristik- und<br />
Wirtschaftsmärkten verfügt.<br />
Der Wirtschaftsstandort Leipzig hat wesentliche Vorteile<br />
zu bieten. Dabei wäre vor allem zu nennen:<br />
eine zentrale Verkehrsanbindung, Marktpotenzial,<br />
die Nähe zu wichtigen Abnehmern und die Präsenz<br />
von Zulieferern. Diese genannten Eigenschaften tragen<br />
in hohem Maße zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der gesamten Region bei.<br />
In einem Umkreis von 100 Kilometern um den Flughafen<br />
Leipzig/Halle leben 6,8 Millionen Menschen.<br />
Hier konzentriert sich auch ein bedeutender Teil der<br />
Industrieansiedlungen und der Wirtschaftskraft der<br />
umliegenden Bundesländer. Die Leipziger Messe ist<br />
ein Unternehmen mit über 800-jähriger Geschichte<br />
und gilt als älteste Messe der Welt.<br />
Diese überzeugenden Standortvorteile, verbunden<br />
mit dem stetigen Ausbau des Flughafens Leipzig zu<br />
dem drittwichtigsten Frachtflughafen Deutschlands
und der Schaffung eines der modernsten Frachtzentren,<br />
sind vor allem Gründe dafür, dass sich viele<br />
Unternehmen, wie beispielsweise der weltweit<br />
größte Internetbuchhändler Amazon, Quelle, Porsche,<br />
BMW und weitere Unternehmen der Logistik-,<br />
Solar- und Chemiebranche rund um Leipzig ange-<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
siedelt haben. Diesem Wachstumstrend werden<br />
Presseberichten zufolge noch viele weitere Unternehmen<br />
folgen.<br />
Das neue Logistikzentrum von DHL: Von hier aus erreichen Sendungen in 220 Länder der Welt ihr Ziel.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
49<br />
D
D<br />
R A H M E N B E D I N G U N G E N<br />
D E S B E T E I L I G U N G S A N G E B O T E S<br />
5. Amentum<br />
Amentum ist ein im Jahre 2005 gegründetes Joint<br />
Venture der HSH Nordbank AG und der DAL Deutschen<br />
Anlagen Leasing/Deutsche Leasing Group<br />
GmbH. Die HSH ist die Landesbank der Hansestadt<br />
Hamburg sowie Schleswig-Holsteins und gehört zu<br />
den international führenden Geschäftsbanken. Die<br />
DAL GmbH ist ein führendes europäischen Unternehmen<br />
für Leasingdienstleistungen.<br />
Amentum wird als Asset Manager das Flugzeug verwalten,<br />
alle Wartungsarbeiten und Rechte und<br />
Pflichten aus dem Leasingvertrag kontrollieren sowie<br />
nach dessen Ablauf die Anschlussvermarktung herbeiführen.<br />
Das Unternehmen bündelt Know-How in den Bereichen<br />
der Leasingdienstleistung der Luftfahrtindustrie.<br />
Die technischen Mitarbeiter von Amentum betreuen<br />
seit vielen Jahren alle wichtigen und marktdominierenden<br />
Flugzeugtypen. Der überwiegende Teil der<br />
Beschäftigten war zuvor bei Lufthansa Technik bzw.<br />
bei Flugzeugherstellern tätig. Damit wird gewährleistet,<br />
dass fundierte Kenntnisse sowohl im technischen<br />
Bereich als auch im administrativen (Leasingvertragsgestaltung)<br />
Bereich vorhanden sind.<br />
An der Spitze des Unternehmens stehen Christian<br />
Hatje und Michael Simpson, die langjährige Berufserfahrung<br />
in anspruchsvollen und verantwortlichen<br />
Positionen im technischen Asset Management<br />
Bereich und im großvolumigen internationalem<br />
Flugzeugleasinggeschäft vorweisen können.<br />
Herr Hatje war in seiner beruflichen Karriere unter<br />
anderem 6 Jahre bei Lufthansa Technik und Lufthansa<br />
Consulting im Marketing und Asset Management<br />
Bereich tätig sowie mehrere Jahre für Airbus Industry<br />
bzw. Daimler Benz Aerospace Capital Ltd. Durch<br />
diese langjährigen Tätigkeiten sowohl im technischen<br />
als auch im beratenden Bereich bei den Global<br />
Playern der Luftfahrtindustrie kann Amentum ein<br />
breites und fundiertes Wissen in der Luftfahrtbranche<br />
anbieten.<br />
50<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Bei Amentum findet sich ein breit gefächertes Spektrum<br />
an Experten aus der Finanzbranche, aus der<br />
Flugzeugindustrie, aus Beratungsunternehmen und<br />
aus der Leasingbranche, wodurch ein einzigartiges<br />
Team entstanden ist, welches gebündeltes technisches<br />
Know How, ein weltweites Netzwerk, Innovativität<br />
und Kreativität sowie eine hochwertige Beratungsleistung<br />
zur Verfügung stellen kann.<br />
Beteiligungsstruktur der Amentum Ltd.<br />
Deutsche<br />
Leasing AG<br />
60%<br />
100%<br />
DAL<br />
GmbH<br />
AVG Irish<br />
Leasing Ltd.<br />
40%<br />
Amentum<br />
Capital Ltd.<br />
40%<br />
60%<br />
HSH<br />
Nordbank<br />
AG
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
51
E<br />
WIRTSCHAFTLICHE<br />
ANGABEN
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Prognoserechnungen basieren auf einem vom Anbieter erstellten und<br />
computergestützten finanzwirtschaftlichen Rechenmodell. Darin werden der Investitions- und<br />
Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft sowie deren Prognoserechnungen rechnerisch in USD abgebildet.<br />
Die darauf beruhenden Planbilanzen nach HGB sind in EUR ausgewiesen. Die Anbieterin verweist ausdrücklich<br />
auf den Prognosecharakter sämtlicher Berechnungen dieses Abschnitts. Alle Beträge sind kaufmännisch<br />
gerundet; Rundungsdifferenzen sind daher nicht zu vermeiden. Hinsichtlich der Fremdfinanzierungskonditionen<br />
wird auf die Seiten 79 ff. verwiesen.<br />
1. Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />
Mittelverwendung in USD in % der Gesamt- in % des EK<br />
investitionkosten<br />
1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000<br />
2 Nebenkosten des Erwerbs 403.750<br />
Erwerbskosten 166.403.750 88,95% 181,86%<br />
3 Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 8.235.000 4,40% 9,00%<br />
4 Prospekt & Marketing 1.098.000 0,59% 1,20%<br />
5 Platzierungsgarantie 915.000 0,49% 1,00%<br />
6 Fremdkapitalvermittlung 1.638.000 0,88% 1,79%<br />
7 Konzeption 2.150.250 1,15% 2,35%<br />
8 Fondsgeschäftsführung 163.000 0,09% 0,18%<br />
9 Fondsverwaltung Initial 183.000 0,10% 0,20%<br />
10 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 14.382.250 7,69% 15,72%<br />
11 Vermittlungsgebühr 1.660.000 0,89% 1,81%<br />
12 Rechtsberatungskosten 300.000 0,16% 0,33%<br />
13 Mittelverwendungskontrolle 20.000 0,01% 0,02%<br />
14 Arrangierung des Fremdkapitals 607.000 0,32% 0,66%<br />
15 Initialgebühr für Flugzeugverwaltung 20.000 0,01% 0,02%<br />
16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 2.607.000 1,39% 2,85%<br />
17 Liquiditätsreserve 3.683.500 1,97% 4,03%<br />
Investitionsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />
18 nachrichtlich: Fondsabhängige Kosten<br />
(Zeilen 10 und 16)<br />
16.989.250 9,08% 18,57%<br />
Mittelherkunft in USD in % der Gesamt- in % des EK<br />
investitionkosten<br />
18 Eigenkapital<br />
Beteiligungskapital nominal 91.500.000 48,91% 100,00%<br />
Agio 5% 4.575.000 2,45% 5,00%<br />
Gründungskapital 1.500 0,00% 0,00%<br />
Eigenkapital gesamt 96.076.500 51,36% 105,00%<br />
19 Fremdkapital<br />
Langfristige Bankdarlehen 91.000.000 48,64% 99,45%<br />
Finanzierungsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
53<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzierungsplan<br />
Mittelverwendung<br />
Flugzeugkaufpreis<br />
Der von der Fondsgesellschaft abgeschlossene<br />
Kaufvertrag über das Flugzeug mit der Hersteller-<br />
Seriennummer 36001 sieht einen Basiskaufpreis in<br />
Höhe von USD 166,0 Mio. vor, der bereits etwaige<br />
von AeroLogic nachträglich georderte, aufpreispflichtige<br />
Sonderausstattungen oder Spezialausführungen<br />
mit einem USD-Betrag in Höhe von USD<br />
250.000 inkludiert. Die Verkäuferin Deucalion kann<br />
allerdings einen Preiszuschlag fordern, wenn der<br />
Hersteller Boeing seinerseits den Lieferpreis anpasst.<br />
Die maximal mögliche Kaufpreiserhöhung der<br />
Fondsgesellschaft errechnet sich in Abhängigkeit von<br />
dem Zinssatz der Fremdfinanzierung und dem vom<br />
Leasingnehmer akzeptierten höchstmöglichen<br />
Zuschlag zur Leasingrate. Bei dem kalkulatorisch<br />
angenommenen USD-Swapsatz von 4,5% p.a.<br />
errechnet sich ein Kaufpreiszuschlag von rd. USD<br />
1,4 Mio. Nur mit Zustimmung der Fondsgesellschaft<br />
kann der Leasingnehmer weitere Zusatzausstattungen<br />
des Flugzeugs ordern, die eine Kaufpreiserhöhung<br />
bewirkten. Eine etwaige von der Fondsgesellschaft<br />
genehmigte Erhöhung oder Verringerung<br />
des Basiskaufpreises bewirkt eine entsprechende<br />
Anpassung der Darlehensbeanspruchung.<br />
Nebenkosten des Erwerbs<br />
Die Nebenkosten des Erwerbs umfassen die kalkulierten<br />
Kreditbereitstellungsgebühren i.H.v. USD 341.250<br />
und Avalprovisionen i.H.v. USD 62.500. Beide<br />
kalkulierten Beträge gehen von einer planmäßigen<br />
Auszahlung des Kredits zum 01.02.2009 aus.<br />
Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
erhält die <strong>DCM</strong> AG eine Vergütung in<br />
Höhe von 4% des vermittelten Kommanditkapitals<br />
sowie die von der Fondsgesellschaft vereinnahmten<br />
Agiobeträge. Die <strong>DCM</strong> AG verwendet die ihr zufließenden<br />
Vergütungen zur Bezahlung von Provisionsansprüchen<br />
der mit der Vermittlung des Kommanditkapitals<br />
von der <strong>DCM</strong> AG im Unterauf-<br />
54<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
tragsverhältnis eingeschalteten Banken und freien<br />
Vertriebspartner. Die Eigenkapitalvermittlungsgebühr<br />
ist mit Abschluss der Platzierung zur Zahlung<br />
fällig; angemessene Abschlagszahlungen können<br />
von der <strong>DCM</strong> AG vorab nach dem jeweils erreichten<br />
Platzierungsstand verlangt werden.<br />
Prospekt- und Marketinggebühr<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />
der Erstellung eines Marketingkonzepts und eines<br />
Verkaufsprospekts beauftragt. Für ihre Leistungen<br />
erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von 1,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />
Platzierung zur Zahlung fällig; angemessene<br />
Abschlagszahlungen können von der <strong>DCM</strong> AG vorab,<br />
nach Leistungserbringung und entsprechend des<br />
erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />
Platzierungsgarantiegebühr<br />
Die <strong>DCM</strong> AG hat sich unwiderruflich verpflichtet,<br />
dafür Sorge zu tragen, dass der Fondsgesellschaft<br />
zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung ein<br />
durch Anleger gezeichnetes und eingezahltes Kommanditkapital<br />
im Gesamtbetrag von USD 91,5 Mio.<br />
zzgl. 5% Agio zur Verfügung steht. Für die Übernahme<br />
der Platzierungsgarantie erhält die <strong>DCM</strong> AG<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 1% des zum<br />
Abschluss der Platzierung gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Vergütung ist mit Abschluss der Platzierung zur<br />
Zahlung fällig; angemessene Abschlagszahlungen<br />
können von der <strong>DCM</strong> AG vorab, entsprechend des<br />
erreichten Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />
Fremdkapitalvermittlungsgebühr<br />
Die <strong>DCM</strong> AG hat sich verpflichtet, der Fondsgesellschaft<br />
einen Kredit auf USD-Basis in dem durch<br />
das Finanzierungskonzept festgelegten Umfang zu<br />
vermitteln und die Kreditverhandlungen im Namen<br />
und im Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,8% des vermittelten<br />
Kredites zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit<br />
die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Die Kreditver-
mittlungsgebühr ist mit Abschluss der Platzierung<br />
zur Zahlung fällig, angemessene Abschlagszahlungen<br />
können von der <strong>DCM</strong> AG vorab, nach Leistungserbringung<br />
und entsprechend des erreichten<br />
Platzierungsstandes, verlangt werden.<br />
Konzeptionsvergütung<br />
Ferner war die <strong>DCM</strong> AG verpflichtet, die wirtschaftliche,<br />
steuerliche und rechtliche Konzeption<br />
für ein in Deutschland platzierungsfähiges Beteiligungsangebot,<br />
einschließlich eines endgültigen<br />
Finanzierungskonzepts, zu erarbeiten. Für die<br />
Erbringung der Konzeptionsleistungen erhält die<br />
<strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
2,35% des zum Abschluss der Platzierung gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG verwendet die ihr zufließende<br />
Vergütung zum Teil zur Bezahlung der von ihr im<br />
Rahmen der Konzeption beauftragten Dienstleister,<br />
z.B. Gutachter, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.<br />
Die Konzeptionsvergütung ist mit<br />
Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig;<br />
angemessene Abschlagszahlungen können von der<br />
<strong>DCM</strong> AG vorab, nach Leistungserbringung und<br />
entsprechend des erreichten Platzierungsstandes,<br />
verlangt werden.<br />
Vermittlungsgebühr<br />
Die DVB Bank AG, Frankfurt, hat sich gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft verpflichtet, den Abschluss des<br />
Kaufvertrages über das Flugzeug zu vermitteln, was<br />
auch die Vermittlung des bestehenden Leasingvertrages<br />
mit Aerologic umfasst. Die DVB AG erhält<br />
hierfür und für damit in Zusammenhang stehende<br />
Leistungen von der Fondsgesellschaft eine Vermittlungsprovision<br />
in Höhe von 1% des Flugzeugkaufpreises<br />
zzgl. der in Deutschland anfallenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist spätestens<br />
fällig zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Die DVB<br />
AG kann eine Abschlagszahlung in Höhe von USD<br />
150.000 fordern, die mit Abschluss des Kaufvertrages<br />
zur Zahlung fällig wird.<br />
Fondsverwaltung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
mit der Durchführung der Fondsverwaltung beauf-<br />
tragt. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist verantwortlich für<br />
die ständige administrative Betreuung der Einzelbeteiligungen<br />
in Abstimmung mit dem Treuhänder,<br />
die Abwicklung der Ausschüttungen und die Vorbereitung<br />
und Abwicklung der Gesellschafterversammlungen.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist<br />
berechtigt, die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise<br />
oder vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen. Die<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen in<br />
der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in<br />
Höhe von 0,2% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit<br />
Abschluss der Platzierung fällig ist. Ab dem<br />
01.01.2009 erhält sie für ihre Tätigkeit, einschließlich<br />
ihrer Geschäftsführungsleistungen (vgl.<br />
nachfolgend), eine laufende jährliche Vergütung in<br />
Höhe von USD 160.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung ist in zwei<br />
gleichen halbjährliche Raten jeweils zum 01.01.<br />
und zum 01.07. eines Jahres vorschüssig zahlungsfällig,<br />
erstmals zum 01.01.2009.<br />
Rechtsberatungskosten<br />
Ausgewiesen werden die der Fondsgesellschaft in<br />
der Initialphase entstehenden Kosten für die Beauftragung<br />
der Anwälte in geschätzter Höhe.<br />
Fondsgeschäftsführung und Haftungsvergütungen<br />
Die Komplementärin der Fondsgesellschaft erhält für<br />
die Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 0,02% des zum<br />
Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr Johann Deinböck<br />
erhalten als geschäftsführende Kommanditisten für<br />
die Übernahme der Geschäftsführung in der<br />
Platzierungsphase eine Vergütung in Höhe von 0,1%<br />
bzw. 0,05% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2009 erhält die<br />
Komplementärin eine laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung<br />
in Höhe von USD 40.000 zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungstätigkeit<br />
der <strong>DCM</strong> Service GmbH ist mit<br />
ihrer Verwaltungsvergütung abgegolten.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
55
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />
Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />
Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />
sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />
Vergütung in Höhe von USD 5.000.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine<br />
Leistungen in der Platzierungsphase eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von USD 20.000 zuzüglich<br />
gesetzlicher anfallender Umsatzsteuer.<br />
Fremdkapitalarrangierung<br />
Die finanzierenden Banken erhalten für die Arrangierung<br />
des Gesamtkredits einmalige und laufende<br />
Vergütungen. Die einmaligen Vergütungen belaufen<br />
sich auf 0,6% des von der Fondsgesellschaft<br />
beanspruchten Tilgungsdarlehens bzw. 0,8% bezogen<br />
auf das von der Gesellschaft beanspruchte endfällige<br />
Darlehen. Die einmaligen Vergütungen sind<br />
mit Abschluss des Kreditvertrages zur Zahlung fällig.<br />
Daneben erhalten die finanzierenden Banken eine<br />
laufende Vertragsverwaltungsgebühr (Agency Fee) in<br />
Höhe von jährlich USD 10.000, die jeweils jährlich<br />
vorschüssig zur Zahlung fällig ist.<br />
Flugzeugverwaltung Initialgebühr<br />
Für die Aufwendungen des Asset Managers Amentum<br />
Capital Ltd. zur Einrichtung des Leasingvertragsmanagements<br />
entstehen der Fondsgesellschaft einmalige<br />
Kosten in Höhe von USD 20.000, die drei Monate vor<br />
Auslieferung des Flugzeugs zur Zahlung fällig sind.<br />
Mittelherkunft<br />
Die Fondsgesellschaft plant, das derzeitige<br />
Gesellschaftskapital in Höhe von USD 1.500 bis<br />
zum 31.12.2008 um insgesamt USD 91,5 Mio. zzgl.<br />
5% Agio zu erhöhen. Die der Gesellschaft beitretenden<br />
Anleger sind verpflichtet, den jeweils gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrag nebst Agio binnen 21<br />
Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
auf das dort benannte Gesellschaftskonto einzuzahlen.<br />
Die beitretenden Gesellschafter können den<br />
Beteiligungsbetrag entweder unmittelbar in USD<br />
oder aber in Euro erbringen.<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Die Nettoeinnahmen reichen zur Realisierung der<br />
Anlageziele nicht aus. Die Finanzierung des<br />
Geschäftszweckes soll daher durch Aufnahme von<br />
zwei Darlehen im Gesamtbetrag von USD 91,0 Mio.<br />
sichergestellt werden. Die erste Darlehenstranche in<br />
Höhe von USD 60,5 Mio. ist über die Zinsfestschreibungsdauer<br />
von 120 Monaten vollständig zu tilgen.<br />
Die zweite Darlehenstranche über USD 30,5 Mio. ist<br />
über die vereinbarte Laufzeit von 120 Monaten<br />
tilgungsfrei und folglich zum Fälligkeitszeitpunkt<br />
durch eine Anschlussfinanzierung neu einzudecken.<br />
Beide Darlehenstranchen werden zum Zeitpunkt der<br />
Fälligkeit der Kaufpreiszahlung valutiert, d.h. bei<br />
planmäßiger Auslieferung des Flugzeuges zum<br />
01.02.2009. Die Fondsgesellschaft beansprucht keine<br />
Zwischenfinanzierung.<br />
Hinweise:<br />
Soweit die Leistungsvergütungen als prozentuale<br />
Größe vereinbart sind und in Abhängigkeit vom<br />
erreichten Platzierungsstand am Platzierungsschluss<br />
berechnet werden, unterstellen die im Prospekt ausgewiesenen<br />
Vergütungen das Erreichen der<br />
angestrebten Vollplatzierung.<br />
Die von der Fondsgesellschaft im Rahmen des sog.<br />
„Reverse Charge“-Verfahrens geschuldete deutsche<br />
Umsatzsteuer, die auf Vergütungsansprüche der ausländischen<br />
Vertragspartner entsteht, führt in<br />
Verbindung mit dem Vorsteuerabzug in gleicher<br />
Höhe zu keiner Liquiditätsbelastung der Fondsgesellschaft.<br />
Die zwischen der Fondsgesellschaft und<br />
der <strong>DCM</strong> AG abgeschlossenen Leistungsverträge<br />
sehen vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />
entstehende Umsatzsteuer von den Vertragspartnern<br />
bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden ist,<br />
sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />
Umsatzsteuer die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
gefährden würde.<br />
Die Gesamthöhe der zu leistenden Provisionen<br />
beträgt rd. USD 14,4 Mio.; davon entfallen rd. USD<br />
8,2 Mio. auf die Vermittlung des Eigenkapitals.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
56<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
2. Langfristige Prognoserechnung<br />
Liquiditätsrechnung 2008 2009 2010 2011<br />
1 Einnahmen aus Leasingraten in USD 14.660.096 15.992.832 15.992.832<br />
2 Zinseinnahmen in USD 690.491 446.964 204.482 166.445<br />
3 Zinsausgaben in USD -4.255.552 -4.349.563 -4.039.063<br />
4 Tilgung des Fremdkapitals in USD -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000<br />
5 Fondsverwaltungskosten in USD -295.417 -320.000 -326.400<br />
6 Asset Management in USD -66.000 -73.440 -74.909<br />
7 Veräußerungserlös in USD 0 0 0<br />
8 Liquiditätsergebnis p.a. vor<br />
Auszahlungen an Gesellschafter in USD 690.491 4.490.091 5.454.311 5.718.906<br />
9 Liquiditätsreserve per 31.12.<br />
vor Auszahlungen an Gesellschafter 8.864.082 7.684.643 6.769.799<br />
10 Auszahlungen an Gesellschafter in % 7,25% 7,25% 7,25%<br />
in USD 6.633.750 6.633.750 6.633.750<br />
nur informatorisch:<br />
Liquiditätsreserve vor Auszahlung in USD 11.389.107 10.202.824 9.281.840<br />
Liquiditätsreserve nach Auszahlung in USD 4.755.357 3.569.074 2.648.090<br />
Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus Vermietung) 2008 2009 2010 2011<br />
11 Einnahmen aus Leasingraten in USD 14.660.096 15.992.832 15.992.832<br />
12 Zinsausgaben in USD -4.255.552 -4.349.563 -4.039.063<br />
13 Fondsverwaltungskosten in USD -295.417 -320.000 -326.400<br />
14 Asset Management in USD -66.000 -73.440 -74.909<br />
15 Abschreibungen in USD -13.826.847 -15.083.833 -15.083.833<br />
16 Steuerliches Ergebnis in USD -2.387.000 -3.783.720 -3.834.004 -3.531.373<br />
in % des EK -4,14% -4,19% -3,86%<br />
17 Verlustvortrag aus Vorjahr (§ 15b EStG) -2.387.000 -6.170.720 -10.004.724<br />
18 Zu versteuerndes Ergebnis in USD 0 0 0 0<br />
in % des EK 0,00% 0,00% 0,00%<br />
Steuerliche Rechnung (Einkünfte aus Kapitalvermögen) 2008 2009 2010 2011<br />
19 Zinseinkünfte in USD 690.491 446.964 204.482 166.445<br />
in % des EK 0,75% 0,49% 0,22% 0,18%<br />
Steuerzahlungen 2008 2009 2010 2011<br />
20 Einkommensteuer in USD 305.956 117.887 53.932 43.900<br />
in % des EK 0,33% 0,13% 0,06% 0,05%<br />
Stand Darlehensverbindlichkeiten 2008 2009 2010 2011<br />
21 Restdarlehen per 31.12. in USD 85.000.000 79.000.000 73.000.000<br />
57<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 13.432.736 13.200.000<br />
137.815 118.922 110.104 111.715 124.119 147.695 178.446 187.951 172.335<br />
-3.728.563 -3.418.063 -3.107.563 -2.797.063 -2.486.563 -2.176.063 -1.859.094 -1.853.688 -1.554.438<br />
-6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.000.000 -6.500.000 -4.500.000 -4.500.000<br />
-332.928 -339.587 -346.378 -353.306 -360.372 -367.579 -374.931 -382.430 -390.078<br />
-76.407 -77.935 -79.494 -81.084 -82.705 -84.359 -86.047 -629.768 -354.839<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
5.992.750 6.276.169 6.569.501 6.873.095 7.187.312 7.512.526 7.351.207 6.254.802 6.572.980<br />
6.128.799 5.771.218 5.706.970 5.946.315 6.499.876 7.378.652 8.096.109 7.717.161 7.427.640<br />
7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,25% 7,50% 7,50%<br />
6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.633.750 6.862.500 6.862.500<br />
8.635.429 8.273.193 8.205.073 8.441.358 8.992.701 9.870.130 10.030.080 9.691.135 9.396.390<br />
2.001.679 1.639.443 1.571.323 1.807.608 2.358.951 3.236.380 3.396.330 2.828.635 2.533.890<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 15.992.832 13.432.736 13.200.000<br />
-3.728.563 -3.418.063 -3.107.563 -2.797.063 -2.486.563 -2.176.063 -1.859.094 -1.853.688 -1.554.438<br />
-332.928 -339.587 -346.378 -353.306 -360.372 -367.579 -374.931 -382.430 -390.078<br />
-76.407 -77.935 -79.494 -81.084 -82.705 -84.359 -86.047 -629.768 -354.839<br />
-15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833 -15.083.833<br />
-3.228.899 -2.926.586 -2.624.436 -2.322.453 -2.020.641 -1.719.003 -1.411.073 -4.516.982 -4.183.189<br />
-3,53% -3,20% -2,87% -2,54% -2,21% -1,88% -1,54% -4,94% -4,57%<br />
-13.536.096 -16.764.995 -19.691.581 -22.316.017 -24.638.470 -26.659.111 -28.378.114 -29.789.187 -34.306.169<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00%<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
137.815 118.922 110.104 111.715 124.119 147.695 178.446 187.951 172.335<br />
0,15% 0,13% 0,12% 0,12% 0,14% 0,16% 0,20% 0,21% 0,19%<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
36.349 31.366 29.040 29.465 32.737 38.955 47.065 49.572 45.453<br />
0,04% 0,03% 0,03% 0,03% 0,04% 0,04% 0,05% 0,05% 0,05%<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
67.000.000 61.000.000 55.000.000 49.000.000 43.000.000 37.000.000 30.500.000 26.000.000 21.500.000<br />
58
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />
13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 251.228.320<br />
161.343 147.547 144.680 138.227 168.577 3.557.859<br />
-1.246.875 -914.375 -581.875 -249.375 -24.938 -38.642.708<br />
-5.000.000 -5.000.000 -5.000.000 -5.000.000 -1.500.000 -91.000.000<br />
-397.880 -405.837 -413.954 -422.233 -430.678 -6.259.988<br />
-358.019 -361.310 -364.715 -368.240 -371.889 -3.591.160<br />
0 0 0 0 83.813.900 83.813.900<br />
6.358.570 6.666.026 6.984.136 7.298.378 94.854.973<br />
6.923.710 6.727.236 6.848.872 6.827.250 93.447.223<br />
7,50% 7,50% 8,00% 9,00% 102,13% 221,6%<br />
6.862.500 6.862.500 7.320.000 8.235.000 93.447.223 202.789.723<br />
8.886.513 8.684.891 8.802.207 8.775.746 93.447.223<br />
2.024.013 1.822.391 1.482.207 540.746 0<br />
2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />
13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 13.200.000 251.228.320<br />
-1.246.875 -914.375 -581.875 -249.375 -24.938 -38.642.708<br />
-397.880 -405.837 -413.954 -422.233 -430.678 -6.259.988<br />
-358.019 -361.310 -364.715 -368.240 -371.889 -3.591.160<br />
-1.256.986 0 0 0 0 -181.006.000<br />
9.940.240 11.518.478 11.839.456 12.160.151 12.372.496 19.341.464<br />
10,86% 12,59% 12,94% 13,29% 13,52%<br />
-38.489.357 -28.549.117 -17.030.639 -5.191.183 0<br />
0 0 0 6.968.968 12.372.496 19.341.464<br />
0,00% 0,00% 0,00% 7,62% 13,52% 21,1%<br />
2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />
161.343 147.547 144.680 138.227 168.577 3.557.859<br />
0,18% 0,16% 0,16% 0,15% 0,18% 3,8%<br />
2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />
42.554 38.916 38.159 3.124.407 5.526.715 9.632.427<br />
0,05% 0,04% 0,04% 3,41% 6,04% 10,5%<br />
2021 2022 2023 2024 2025 Summe<br />
16.500.000 11.500.000 6.500.000 1.500.000 0<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
59<br />
E
E<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Erläuterungen zur langfristigen<br />
Prognoserechnung<br />
Einnahmen aus Leasingraten (Zeilen 1 und 11):<br />
AeroLogic zahlt monatlich vorschüssige Leasingraten<br />
über die fest vereinbarte Mietzeit von 120<br />
Monaten (bei planmäßiger Auslieferung vom<br />
01.02.2009 bis 31.01.2019). Die ausgewiesene<br />
Leasingrate bezieht sich auf den Basiskaufpreis des<br />
Flugzeugs. Im Falle eines erhöhten Flugzeugkaufpreises<br />
erhöht sich auch die Basisleasingrate in<br />
entsprechendem prozentualen Umfang. Die Leasingraten<br />
werden endgültig fixiert mit der Festschreibung<br />
der Fremdkapitalzinsen (vgl. dazu nachfolgend).<br />
Die kalkulierten Leasingraten beruhen auf<br />
einem unterstellten 10-Jahres-USD-Swapsatz von<br />
4,5% p. a.<br />
Die kalkulierten Mieteinnahmen für die Zweitvermietungsphase<br />
(prognosegemäß vom 01.02.2019<br />
bis 31.12.2025) beruhen auf einer gutachterlichen<br />
Einschätzung der Marktverhältnisse per Ende 2018/<br />
Anfang 2019. Aus drei vorliegenden Bewertungsgutachten<br />
fand das Gutachten mit dem mittleren<br />
Wert Verwendung. Der Gutachter IBA International<br />
Bureau of Aviation, Horley, United Kingdom,<br />
schätzt eine erzielbare Marktmiete per Februar 2019<br />
auf USD 1,1 Mio. monatlich. Diese Einschätzung<br />
beruht auf erwarteten Restwertentwicklungen des<br />
Flugzeugs, einer unterstellten 2,5%-igen jährlichen<br />
Inflationsrate und insbesondere auf der Annahme,<br />
dass das Flugzeug im Zustand „Full Life Conditions“<br />
an den Anschlussmieter übergeben werden kann.<br />
Der Prospektherausgeber weist darauf hin, dass eine<br />
Anschlussvermietung voraussichtlich nicht über eine<br />
weitere feste Mietdauer bis zum Ende des Prognosezeitraumes<br />
abgeschlossen werden kann, sondern<br />
vielmehr auch einen kürzeren Zeitraum<br />
umfassen kann mit der Folge eines möglicherweise<br />
weiteren Leasingnehmerwechsels. Für Zwecke der<br />
Prognoserechnung wird eine kontinuierliche<br />
Anschlussvermietung zu gleich bleibenden Konditionen<br />
unterstellt.<br />
60<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Zinseinnahmen (Zeilen 2 und 19):<br />
Die jeweils verfügbare USD-Liquiditätsreserve der<br />
Fondsgesellschaft wird verzinslich angelegt. Für<br />
Kalkulationszwecke wurde für den gesamten Prognosezeitraum<br />
eine verzinsliche Anlage zu 3,5% p.a.<br />
unterstellt. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, das<br />
Gesellschaftskonto bei dem Sicherheitentreuhänder<br />
Calyon (in Frankreich) zu führen; ein Quellensteuerabzug<br />
in Deutschland findet daher nicht statt.<br />
Zinsausgaben (Zeilen 3 und 12):<br />
Die Fremdkapitalzinsen werden für beide Darlehensteilbeträge<br />
zusammen ausgewiesen. Der Prognoserechnung<br />
liegt die Annahme zugrunde, dass<br />
der Leasingnehmer von seinen Optionsrechten zur<br />
Wahl eines variablen USD-Zinses oder einer partiellen<br />
Finanzierung auf EUR-Basis keinen Gebrauch<br />
macht. Somit wurde bei beiden Darlehen eine Zinsfestschreibung<br />
auf USD-Basis für eine Laufzeit von<br />
10 Jahren unterstellt. Die Bankmargen für beide<br />
Darlehensteilbeträge sind so wie die Bankgebühren<br />
für die Arrangierung des Kredits fest vereinbart. Die<br />
Finanzierung wird endgültig aber erst zwei Tage vor<br />
Auslieferung des Flugzeugs eingedeckt mit der<br />
Folge, dass der endgültige Zinsaufwand erst zu<br />
diesem Zeitpunkt berechnet werden kann. Der<br />
Anpassungsmechanismus zur Berechnung der<br />
endgültigen Leasingraten gewährleistet aber praktisch<br />
vollen Ausgleich eines etwaigen Mehr- oder<br />
Minderaufwandes. Der Prognoserechnung liegt ein<br />
kalkulatorischer Zinssatz für das Tilgungsdarlehen<br />
von 5,175% p.a. und für das endfällige Darlehen<br />
von 5,65% p.a. zugrunde. Die Zinsen werden von<br />
der finanzierenden Bank zusammen mit den<br />
Tilgungsbeträgen für das Tilgungsdarlehen jeweils<br />
vierteljährlich nachschüssig abgerechnet. Für die<br />
Anschlussfinanzierung des Restdarlehens ab dem<br />
01.02.2019 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von<br />
6,65% p.a. in Ansatz gebracht.
Tilgung des Fremdkapitals (Zeile 4):<br />
Nur der Darlehensteil über USD 60,5 Mio. ist<br />
während der ersten 10-jährigen Vermietungsphase<br />
fortlaufend zu tilgen. Der Darlehensvertrag verpflichtet<br />
die Fondsgesellschaft zu Tilgungsleistungen,<br />
die mindestens den Tilgungen auf Basis eines Annuitätendarlehens<br />
entsprechen. Der Fondsgesellschaft<br />
steht es allerdings frei, unterjährig zum Ende des<br />
ersten und des zweiten Kalenderquartals höhere<br />
Tilgungsbeträge zu leisten und die Tilgungsbeträge<br />
für das dritte bzw. vierte Kalenderquartal entsprechend<br />
zu reduzieren. Die Fondsgesellschaft<br />
wird hiervon voraussichtlich Gebrauch machen,<br />
entsprechend wurden kalkulatorisch anfänglich<br />
höhere Tilgungsbeträge eingestellt. Der zunächst<br />
tilgungsfreie Darlehensteilbetrag über USD 30,5<br />
Mio. wird kalkulatorisch ab Beginn des Prolongationszeitraums<br />
fortlaufend über eine Laufzeit von 74<br />
Monaten getilgt.<br />
Fondsverwaltungskosten (Zeilen 5 und 13):<br />
Die ausgewiesenen Fondsverwaltungskosten p.a.<br />
setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:<br />
■ laufende Geschäftsführung: USD 40.000,00<br />
■ laufende Fondsverwaltung: USD 160.000,00<br />
■ laufende Haftungsvergütungen: USD 5.000,00<br />
■ laufende Steuerberatungskosten: USD 60.000,00<br />
■ laufende Treuhändervergütungen:<br />
USD 30.000,00<br />
■ laufende Jahresabschlussprüfungskosten:<br />
USD 15.000,00<br />
■ laufende Bankgebühren: USD 10.000,00<br />
Die Fondsverwaltungsverträge sehen jeweils eine<br />
halbjährlich nachschüssige Zahlungsweise und eine<br />
2%-ige Indexierung der Fondskosten p.a. ab dem<br />
01.01.2011 vor.<br />
Flugzeugverwaltung (Zeilen 6 und 14):<br />
Amentum Capital Ltd. erhält für das Lease-Management<br />
und für technische Dienstleistungen betreffend<br />
das Flugzeug ab Mietbeginn eine monatlich nachschüssig<br />
fällige Vergütung von USD 6.000,00 zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren).<br />
Diese Vergütung ist ab 01.01.2010 mit 2,0%<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
p.a. und ab Beginn der Anschlussvermietungsphase<br />
mit 3,5% p.a. indexiert. Sonderleistungen im<br />
Zusammenhang mit der Aufbereitung und Überstellung<br />
des Flugzeugs für die Anschlussvermietung<br />
werden gesondert nach Aufwand vergütet. Kalkulatorisch<br />
wurden hierfür einmalig USD 300.000<br />
eingestellt.<br />
Für seine Leistungen als Remarketing Agent erhält<br />
Amentum weitere Vergütungen. Für die Vermittlung<br />
eines Anschlussmieters erhält Amentum eine<br />
laufende Vergütung in Höhe von 2% der vereinbarten<br />
monatlichen Anschlussleasingrate. Für die Vermittlung<br />
eines Flugzeugkäufers bei Beendigung der Vermietungstätigkeit<br />
erhält Amentum eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,1% bezogen auf den erzielten<br />
Verkaufspreis vor Abzug von Veräußerungskosten.<br />
Amentum erhält ferner nachgewiesene und angemessene<br />
Handlungs- und Reisekosten erstattet.<br />
Veräußerungserlös (Zeile 7):<br />
Für Zwecke der Prospektdarstellung endet der Prognosezeitraum<br />
per 31.12.2025. Zur vollständigen<br />
Abbildung des Investments waren vom Prospektherausgeber<br />
Annahmen zu treffen über die Höhe eines<br />
möglicherweise erzielbaren Veräußerungserlöses bei<br />
Verkauf des Flugzeugs. Zur Einschätzung der Restwertentwicklung<br />
wurden vom Prospektherausgeber<br />
drei Bewertungsgutachten („Desktop Appraisals“)<br />
namhafter Gutachter eingeholt (Avitas, IBA, Aviation<br />
Specialists Group). Der niedrigste Gutachtenwert<br />
per Ende 2025 liegt bei USD 83,2 Mio., der mittlere<br />
Schätzwert bei USD 85,1 Mio. und der höchste<br />
Schätzwert bei USD 92,7 Mio. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wurde der mittlere Gutachtenwert<br />
herangezogen. Alle genannten Restwerte per<br />
Ende 2025 verstehen sich als sog. „Half-Life“-<br />
Values, d.h. es wird eine Flugzeugrückgabe im Zustand<br />
„Half-Life-Condtion“ unterstellt.<br />
Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde der<br />
Gesamtbetrag der möglichen Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter für die abweichenden Schätzwerte in<br />
Höhe von USD 83,2 Mio. und USD 92,7 Mio. ermittelt<br />
(vgl. dazu unten). Vom Veräußerungserlös wer-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
61<br />
E
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W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
den variable Vermarktungskosten in Höhe von 1,1%<br />
bezogen auf den Veräußerungserlös abgezogen,<br />
welche an den Asset Manager fließen. Ferner wurden<br />
vom Veräußerungserlös die Einmalvergütung in<br />
Höhe von USD 200.000 zugunsten der Komplementärin<br />
für ihre Leistungen in Zusammenhang mit der<br />
Veräußerung des Flugzeugs sowie eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von USD 150.000 zugunsten der<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH für ihre Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
abgezogen.<br />
Liquiditätsergebnis p.a. vor Auszahlungen<br />
(Zeile 8):<br />
Ausgewiesen ist hier der Saldo aus den kalenderjährlichen<br />
Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft<br />
vor Berücksichtigung von Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter, d.h. der jährlich prognosegemäß<br />
erzielbare Liquiditätsüberschuss.<br />
Liquiditätsreserve per 31.12. vor<br />
Auszahlungen (Zeile 9):<br />
Ausgewiesen ist hier der Stand der kalkulatorischen<br />
Liquiditätsreserve zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres,<br />
d.h. der Gesamtbetrag der jeweils verfügbaren<br />
Mittel vor Berücksichtigung der jährlichen<br />
Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />
Auszahlungen an die Gesellschafter (Zeile 10):<br />
Die prognostizierten jährlichen Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter werden hier in prozentualer Höhe,<br />
bezogen auf das nominale Eigenkapital der Fondsgesellschaft<br />
bzw. den Betrag einer Beispielsbeteiligung<br />
und ferner mit absoluten Beträgen für das<br />
Gesamtkapital der Fondsgesellschaft ausgewiesen.<br />
Es ist geplant, dass die Fondsgesellschaft die<br />
Auszahlungen an Gesellschafter jeweils zum 01.02.<br />
des Folgejahres leisten wird. Demgemäß wird im<br />
Weiteren der Stand der rechnerischen Liquiditätsreserve<br />
unmittelbar vor und unmittelbar nach erfolgter<br />
Auszahlung an die Gesellschafter ausgewiesen.<br />
Abschreibungen (Zeile 15):<br />
Die Anschaffungskosten des Flugzeuges setzen sich<br />
aus dem Flugzeugkaufpreis und den Nebenkosten<br />
62<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
des Erwerbs zusammen. Nach Maßgabe der<br />
amtlichen AfA-Tabelle für Luftfahrtunternehmen und<br />
Flughafenbetriebe beträgt die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer eines Flugzeuges mit mindestens 20<br />
Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht 12 Jahre.<br />
Anwendung findet die lineare Abschreibungsmethode.<br />
Dementsprechend werden die Anschaffungskosten<br />
gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer von 144 Monaten verteilt. Im<br />
Anschaffungsjahr 2009 erfolgt eine zeitanteilige<br />
Abschreibung pro rata temporis für 11 Monate<br />
(Anschaffung erfolgt planmäßig zum 01.02.2009).<br />
Steuerliches Ergebnis (Zeile 16):<br />
Ausgewiesen wird hier der jährliche Überschuss der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten bzw.<br />
(anfänglich) der Werbungskosten über die Einnahmen.<br />
Verlustvortrag gemäß § 15 b EStG und zu<br />
versteuerndes Ergebnis (Zeilen 17 u. 18):<br />
Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden<br />
unter Anwendung von § 15 b EStG in Form<br />
eines Verlustvortrages in der Gesellschaft gekapselt,<br />
d.h. solche Verluste stehen den Anlegern nicht für<br />
den allgemeinen Verlustabzug bzw. Verlustausgleich<br />
zur Verfügung. Den Anlegern wird vielmehr<br />
anfänglich ein steuerliches Null-Ergebnis zugewiesen.<br />
Die in der Fondsgesellschaft zu speichernden<br />
anfänglichen Verluste können zeitlich unbegrenzt<br />
vorgetragen und gegen künftige jährliche Einnahmen-Überschüsse<br />
verrechnet werden. Zu versteuernde<br />
positive Ergebnisanteile werden den<br />
Fondsgesellschaftern daher erst nach Verbrauch des<br />
Verlustvortrages zugewiesen.<br />
Zinseinkünfte (Zeile 19):<br />
Ausgewiesen werden hier die den Fondsgesellschaftern<br />
getrennt zuzurechnenden Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen. Die prognostizierten Zinserträge<br />
werden den Fondsgesellschaftern ohne Abzug von<br />
Werbungskosten in anteiliger Höhe zugerechnet und<br />
unterliegen auf Ebene der Fondsgesellschafter ab<br />
2009 der Abgeltungssteuer (vgl. dazu unten).
Steuerzahlungen (Zeile 20):<br />
Ausgewiesen wird die sich gemäß der Ergebnisprognose<br />
ergebende jährliche Einkommensteuerlast der<br />
Gesellschafter und dies in absoluten Beträgen für<br />
das nominale Gesamtkapital der Fondsgesellschaft<br />
sowie in prozentualer Höhe zur Ermittlung einer<br />
möglichen Steuerbelastung für eine individuelle<br />
Beteiligungssumme. In die Berechnung der Einkommensteuer<br />
fließen zwei Steuerberechnungsgrundlagen<br />
ein, zum einen die steuerlichen Einkünfte aus<br />
Vermietungstätigkeit und zum anderen die steuerlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die steuerlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen ab<br />
dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer in Höhe von<br />
25% zzgl. des Solidaritätszuschlags, der derzeit mit<br />
einem Satz von 5,5% bezogen auf die Einkommensteuerschuld<br />
erhoben wird. Die steuerlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen in 2008 und die<br />
steuerlichen Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit<br />
unterliegen dem jeweils persönlich maßgeblichen<br />
Grenzsteuersatz. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wurde der derzeit allgemein geltende Spitzensteuersatz<br />
in der Einkommensteuer von 42% angesetzt. Es<br />
wird darauf hingewiesen, dass für zu versteuernde<br />
Einkommen von mehr als € 250.000,00 (Grundtabelle)<br />
bzw. von € 500.000,00 (Splittingtabelle) ein<br />
Spitzensteuersatz von 45% Anwendung findet (sog.<br />
Reichensteuer). Auf die veranlagte Einkommensteuer<br />
wird wiederum der Solidaritätszuschlag erhoben.<br />
Eine etwaige Kirchensteuerbelastung der zu versteuernden<br />
Einkünfte wurde nicht berücksichtigt.<br />
Stand Darlehensverbindlichkeiten(Zeile 21):<br />
Ausgewiesen wird hier die jeweilige Restvaluta aus<br />
beiden Darlehensteilbeträgen zum 31.12. des jeweiligen<br />
Kalenderjahres. Zur Tilgungsstruktur dieser<br />
Darlehen vgl. die Anmerkungen oben Zeile 4<br />
(Tilgung des Fremdkapitals).<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
63<br />
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W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
3. Sensitivitätsanalyse (Abweichungen<br />
von der Prognoserechnung)<br />
Die langfristige Ergebnisprognose beruht hinsichtlich<br />
der dargestellten Mieteinnahmen und Zinsausgaben<br />
auf den im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bekannten Vertragsgrundlagen sowie kalkulatorischen<br />
Zinsansätzen. Die von AeroLogic zu<br />
zahlende Leasingrate bestimmt sich in Abhängigkeit<br />
zu dem maßgeblichen endgültigen Zinssatz. Festgeschrieben<br />
werden der Basiszinssatz und die sich<br />
daraus ableitende Leasingrate erst zwei Tage vor der<br />
tatsächlichen Auslieferung und Übergabe des<br />
Flugzeuges. Die nach dem endgültigen Darlehenszinssatz<br />
und einer vertraglich vorgegebenen Berechnungsformel<br />
zu bestimmende Leasingrate soll einen<br />
um 0,5 Prozentpunkte abweichenden Basiszins<br />
prinzipiell kompensieren, so dass die Wirtschaftlichkeit<br />
des Engagements aus Sicht des Leasinggebers<br />
stets gewahrt bleibt. Die leasingvertragliche Anpassungsformel<br />
ist jedoch bezogen auf das konkrete Verhältnis<br />
zwischen Eigen- und Fremdkapital der Fondsgesellschaft<br />
geringfügig überkompensierend, so dass<br />
ein niedriger Fremdkapitalzins zu einer Leasingrate<br />
1. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
Änderung des 10-Jahres-USD-Swapsatzes<br />
Gesamtausschüttung<br />
226%<br />
225%<br />
224%<br />
223%<br />
222%<br />
221%<br />
220%<br />
219%<br />
218%<br />
217%<br />
216%<br />
64<br />
218%<br />
Zinssatz<br />
-0,5%<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
4,5%<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
225%<br />
Zinssatz<br />
+0,5%<br />
führt, die eine geringfügig niedrigere Verzinsung des<br />
eingesetzten Eigenkapitals mit sich bringt. Der Prognoserechnung<br />
liegt ein Basiszinssatz von 4,5%<br />
zugrunde, der dem im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
gegebenen Marktniveau entspricht.<br />
Die erste Grafik zeigt die Auswirkungen eines um 50<br />
Basispunkte (0,5% p.a.) erhöhten bzw. verminderten<br />
endgültigen Zinssatzes und zwar in Bezug auf die<br />
möglichen Gesamtrückflüsse an die Gesellschafter<br />
bei ansonsten unveränderten Verhältnissen.<br />
AeroLogic hat das Optionsrecht, den Leasingvertrag<br />
ordentlich vorzeitig zum Ende des 6. Mietjahres<br />
oder des 7. Mietjahres kündigen zu können. Im Falle<br />
der Optionsausübung ist AeroLogic verpflichtet, an<br />
die Fondsgesellschaft eine Abstandszahlung in Höhe<br />
von 15 Monatsmietraten (Optionsausübung zum<br />
Ende des 6. Mietjahres) bzw. von 14 Monatsmietraten<br />
(Optionsausübung zum Ende des 7. Mietjahres)<br />
zu zahlen. Nach den darlehensvertraglichen<br />
Regelungen ist die Fondsgesellschaft im Fall der<br />
Optionsausübung verpflichtet, das Tilgungsdarlehen<br />
vollständig zurückzuzahlen. Die Restamortisation<br />
2. Prognostizierte Gesamtrückflüsse nach<br />
Ausübung der vorzeitigen Vertragsbeendigungsoption<br />
Gesamtausschüttung<br />
235%<br />
230%<br />
225%<br />
220%<br />
215%<br />
210%<br />
205%<br />
200%<br />
195%<br />
204%<br />
Anschlussleasingrate<br />
USD 0,9 Mio.<br />
(-33%*)<br />
218%<br />
Anschlussleasingrate<br />
USD 1 Mio.<br />
(-25%*)<br />
233%<br />
Anschlussleasingrate<br />
USD 1,1 Mio.<br />
(-18%*)<br />
* prozentualer Abschlag auf den durchschnittlichen Gutachtenwert
kann aus der Abstandszahlung und der laufenden<br />
Liquidität des Optionsjahres erbracht werden. Das<br />
Flugzeug, das dann nur noch hinsichtlich des endfälligen<br />
Darlehens belastet ist (USD 30,5 Mio.),<br />
muss mit Rückgabe durch AeroLogic (im Zustand<br />
„Full Life Condition“) einer Anschlussvermietung<br />
zugeführt werden. Bei Beibehaltung der prognostizierten<br />
jährlichen Auszahlungen der Höhe nach<br />
verschieben sich für die untersuchten Fälle der<br />
Anschlussvermietung zu USD 1,1 Mio. und zu USD<br />
1,0 Mio. die Zeitpunkte, zu denen die Auszahlungen<br />
für das Optionsjahr und das Folgejahr geleistet werden.<br />
Für den untersuchten schlechten Fall der<br />
Anschlussvermietung zu USD 0,9 Mio. verringern<br />
sich die prognostizierten jährlichen Auszahlungen<br />
für das Optionsjahr und für das Folgejahr.<br />
Für die von drei unabhängigen Gutachtern ermittelte<br />
Anschlussleasingrate für das 6. Mietjahr wurde für die<br />
Sensitivitätsanalyse der Mittelwert des höchsten<br />
sowie des niedrigsten Gutachtens in Höhe von USD<br />
1,1 Mio. unterstellt. Hiervon wurden im Rahmen der<br />
untersuchten Fälle Sicherheitsabschläge vorgenommen,<br />
die in der zweiten Grafik der vorherigen Seite<br />
3. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
verschiedenen Anschlussleasingraten<br />
Gesamtausschüttung<br />
235%<br />
230%<br />
225%<br />
220%<br />
215%<br />
210%<br />
205%<br />
200%<br />
195%<br />
209%<br />
Anschlussleasingrate<br />
-10%<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
USD 1,1 Mio.<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
232%<br />
Anschlussleasingrate<br />
+10%<br />
ausgewiesen sind. Die zweite Grafik zeigt die<br />
Auswirkung einer etwaigen Optionsausübung durch<br />
AeroLogic zum Ende des 6. Mietjahres auf die Höhe<br />
der erzielbaren Gesamtausschüttung für unterschiedliche<br />
kalkulatorische Mietansätze im<br />
restlichen Vermietungszeitraum bis zum 31.12.2025<br />
(gleich bleibende Miethöhe und nahtlose Anschlussvermietung<br />
unterstellt).<br />
Die langfristige Ergebnisprognose beruht im Übrigen<br />
bis zum Ende des zehnjährigen Leasingvertrages mit<br />
AeroLogic hinsichtlich aller wesentlichen Parameter<br />
auf festen vertraglichen Grundlagen, d.h. auf feststehenden<br />
Rechengrößen. Für den sich anschließenden<br />
Vermietungszeitraum bis zum Ende des Betrachtungshorizonts<br />
(31.12.2025) liegen der langfristigen<br />
Ergebnisprognose jedoch Annahmen des Prospektherausgebers<br />
zur Höhe erzielbarer Mieterträge und<br />
Veräußerungserlöse bzw. zur Höhe künftiger Zinssätze<br />
zugrunde. Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />
Kosten für Fondsverwaltung und Asset<br />
Management beruhen hingegen auch für den<br />
Zeitraum der Anschlussvermietung auf festen vertraglichen<br />
Grundlagen.<br />
4. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
Änderung des Anschlusszinssatzes<br />
Gesamtausschüttung<br />
225%<br />
224%<br />
223%<br />
222%<br />
221%<br />
220%<br />
219%<br />
218%<br />
217%<br />
216%<br />
215%<br />
220%<br />
Zinssatz<br />
+1%<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
6,65%<br />
222%<br />
Zinssatz<br />
-1%<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
65<br />
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W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Da eine exakte Prognose zu den das Ergebnis im<br />
wesentlichen beeinflussenden variablen Größen für<br />
den Prognosezeitraum nach Ablauf der zehnjährigen<br />
Festmietdauer nicht möglich ist, werden in den<br />
Grafiken 3 bis 5 Auswirkungen von Veränderungen<br />
der benannten Einflussgrößen auf das erzielbare<br />
Gesamtergebnis dargestellt.<br />
Der Prospektherausgeber weist darauf hin, dass die<br />
im Rahmen dieser Sensitivitätsanalyse untersuchte<br />
Bandbreite der variablen Größen keinesfalls die<br />
maximal mögliche Schwankungsbreite der benannten<br />
Faktoren abdeckt. So ist durchaus vorstellbar,<br />
dass die Faktoren zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt<br />
noch unter dem das Negativszenario kennzeichnenden<br />
Betrag bzw. über dem das Positivszenario<br />
kennzeichnenden Betrag liegen können.<br />
Es ist ferner möglich, dass sich die benannten Einflussfaktoren<br />
gleichgerichtet verändern und sich so<br />
in der Wirkung insgesamt verstärken. Die Auswirkungen<br />
dieser beiden Kumulationsszenarien auf<br />
die prognostizierten Rückflüsse verdeutlicht die<br />
6. Grafik.<br />
5. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
verschiedenen Verkaufspreisen<br />
Gesamtausschüttung<br />
235%<br />
230%<br />
225%<br />
220%<br />
215%<br />
210%<br />
205%<br />
200%<br />
66<br />
219%<br />
Verkaufspreis<br />
niedriger<br />
Gutachtenwert<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
mittlerer<br />
Gutachtenwert<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
229%<br />
Verkaufspreis<br />
hoher<br />
Gutachtenwert<br />
6. Prognostizierte Gesamtrückflüsse bei<br />
kumulativer Veränderung der Einflussfaktoren<br />
Gesamtausschüttung<br />
250%<br />
240%<br />
230%<br />
220%<br />
210%<br />
200%<br />
190%<br />
180%<br />
206%<br />
Negativszenario<br />
221%<br />
Basisszenario<br />
242%<br />
Positivszenario
4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 26.05.2008<br />
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
Aktiva in EUR Passiva in EUR<br />
Ausstehende Einlagen 50,00 Fehlbetrag -16,34<br />
Bank 152,36 Verbindlichkeiten 506,29<br />
Nicht durch Vermögenseinlagen<br />
gedeckte Kapitalanteile 287,59<br />
Summe 489,95 Summe 489,95<br />
ENTWICKLUNG DER BILANZ FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />
Aktiva in EUR 2008 2009 2010 2011<br />
A. Anlagevermögen<br />
I. Sachanlagen (Flugzeug) 260.484 99.156.356 90.209.918 81.263.480<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Guthaben bei Kreditinstituten 51.209.026 5.718.763 4.957.834 4.367.612<br />
Summe Aktiva 51.469.510 104.875.119 95.167.753 85.631.092<br />
Passiva in EUR 2008 2009 2010 2011<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile<br />
Kommanditkapital 59.033.226 59.033.226 59.033.226 59.033.226<br />
Variables Kapital 0 0 -4.279.839 -8.559.677<br />
II. Verlustvortrag 0 -7.563.716 -8.996.816 -10.553.376<br />
III. Jahresfehlbetrag -7.563.716 -1.433.101 -1.556.560 -1.385.854<br />
B. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten 0 54.838.710 50.967.742 47.096.774<br />
Summe Passiva 51.469.510 104.875.119 95.167.753 85.631.092<br />
ENTWICKLUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />
GuV-Rechnungsposten in EUR 2008 2009 2010 2011<br />
1. Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 9.458.126 10.317.956 10.317.956<br />
2. Sonst. betriebliche Aufwendungen -8.009.194 -233.172 -253.832 -258.909<br />
4. Abschreibungen 0 -8.200.902 -8.946.438 -8.946.438<br />
5. Zinsaufwendungen 0 -2.745.517 -2.806.169 -2.605.847<br />
6. Sonstige Zinserträge 445.478 288.364 131.924 107.384<br />
7. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -7.563.716 -1.433.101 -1.556.560 -1.385.854<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
67<br />
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W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
ENTWICKLUNG DER LIQUIDITÄT FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />
alle Werte in EUR 2008 2009 2010 2011<br />
Umsatzerlöse (Leasingerlöse) 0 9.458.126 10.317.956 10.317.956<br />
Zinsen 445.478 288.364 131.924 107.384<br />
Betriebseinnahmen 445.478 9.746.490 10.449.880 10.425.340<br />
Zinsen 0 -2.745.517 -2.806.169 -2.605.847<br />
Tilgung 0 -3.870.968 -3.870.968 -3.870.968<br />
sonstige Betriebsausgaben -8.009.194 -233.172 -253.832 -258.909<br />
Betriebsausgaben -8.009.194 -6.849.657 -6.930.969 -6.735.723<br />
Liquiditätsergebnis -7.563.716 2.896.833 3.518.910 3.689.617<br />
ENTWICKLUNG DER PLANZAHLEN FÜR DIE JAHRE 2008 BIS 2011 (PROGNOSE)<br />
alle Werte in EUR 2008 2009 2010 2011<br />
Investition 260.484 107.096.774 0 0<br />
Umsatz und sonstige Erlöse 445.478 9.746.490 10.449.880 10.425.340<br />
Jahresergebnis -7.563.716 -1.433.101 -1.556.560 -1.385.854<br />
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen<br />
und Wirkungszusammenhänge<br />
Die Fondsgesellschaft wird bei planmäßigem<br />
Platzierungsverlauf bis zum 31.12.2008 über ein<br />
einbezahltes Kommanditkapital von rd. USD 96,1<br />
Mio. verfügen. Sie wird die Mittel teilweise zur<br />
Bezahlung der Fondskosten im Gesamtbetrag von<br />
rd. USD 17,0 Mio. verwenden und die freien Mittel<br />
bis zur Kaufpreiszahlung bei Auslieferung des<br />
Flugzeugs einer risikofreien verzinslichen Anlage<br />
zuführen. Ferner wird sie Fremdmittel in Höhe von<br />
USD 91 Mio. zur Finanzierung des Flugzeugkaufpreises<br />
und Nebenkosten aufnehmen. Die<br />
Finanzierung erfolgt insgesamt in USD. Im folgenden<br />
Geschäftsjahr wird die Fondsgesellschaft mit<br />
Auslieferung des Flugzeugs durch den Hersteller –<br />
planmäßig im Februar 2009 – Eigentümer und Vermieter<br />
des Flugzeugs Boeing 777-200LRF (Hersteller-Seriennummer<br />
36001). Sie erzielt dann<br />
laufende Mieteinnahmen, die ihre Fremdkapitalkosten<br />
und die laufenden Kosten abdecken und<br />
insgesamt einen Mietüberschuss herbeiführen. Für<br />
68<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
eine detailliertere Aufschlüsselung der einzelnen<br />
Punkte der Tabellen verweisen wir auf Seite 60 ff.<br />
(Erläuterungen der Prognoserechnung)<br />
Hinweis<br />
Für Zwecke der vorstehend in EUR ausgewiesenen<br />
Planzahlen werden die aus der Prognoserechnung<br />
übernommenen USD-Beträge zum Kurs von 1 EUR<br />
= 1,55 USD umgerechnet.
W I R T S C H A F T L I C H E A N G A B E N<br />
5. KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINE BETEILIGUNG IN HÖHE VON USD 15.000 ZZGL. 5% AGIO<br />
(PROGNOSE)<br />
alle Werte in USD 2008 2009 2010 2011 2012 2013<br />
1. Gebundenes Kapital* 15.750 14.732 13.653 12.573 11.492 10.409<br />
2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />
2.2 Steuerzahlungen (-) -50 -19 -9 -7 -6 -5<br />
2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 15.750 0 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung (+) 1.087 1.087 1.087 1.087 1.087<br />
2.4 Summe des Rückflusses -50 1.068 1.079 1.080 1.082 1.082<br />
Summe des Rückflusses kumuliert 1.068 2.147 3.227 4.309 5.391<br />
3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
4. anteiliges Fremdkapital 14.918 13.934 12.951 11.967 10.983 10.000<br />
alle Werte in USD 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
1. Gebundenes Kapital* 9.326 8.244 7.162 6.081 5.001 3.884<br />
2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0<br />
2.2 Steuerzahlungen (-) -5 -5 -5 -6 -8 -8<br />
2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 0 0 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung (+) 1.087 1.087 1.087 1.087 1.087 1.125<br />
2.4 Summe des Rückflusses 1.083 1.083 1.082 1.081 1.080 1.117<br />
Summe des Rückflusses kumuliert 6.474 7.556 8.638 9.720 10.799 11.916<br />
3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
4. anteiliges Fremdkapital 9.016 8.033 7.049 6.065 5.000 4.262<br />
alle Werte in USD 2020 2021 2022 2023 2024 2025<br />
1. Gebundenes Kapital* 2.766 1.648 530 0 0 0<br />
2.1 Gewinnausschüttung 0 0 0 670 1.350 15.319<br />
2.2 Steuerzahlungen (-) -7 -7 -6 -6 -512 -906<br />
2.3 Eigenkapitaleinzahlung (-) 0 0 0 0 0 0<br />
Eigenkapitalrückzahlung (+) 1.125 1.125 1.125 530 0 0<br />
2.4 Summe des Rückflusses 1.118 1.118 1.119 1.194 838 14.413<br />
Summe des Rückflusses kumuliert 13.034 14.152 15.270 16.464 17.302 31.715<br />
3. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
4. anteiliges Fremdkapital 3.525 2.705 1.885 1.066 246 0<br />
* Die ausgewiesenen Werte für die Jahre ab 2009 berücksichtigen bereits die Minderung des gebundenen Kapitals um die geplanten Eigenkapital-<br />
Rückzahlungen für das jeweils betreffende Jahr (vgl. hierzu die Erläuterungen zur Zeile 9 der Prognoserechnung auf den Seiten 57 ff.).<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
69<br />
E
F<br />
RECHTLICHE<br />
ANGABEN
1. Allgemeine Ausführungen<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG und der Treuhandvertrag sind<br />
im Prospekt jeweils vollständig abgedruckt. Hier<br />
werden nur die wesentlichen Inhalte dargestellt bzw.<br />
die Besonderheiten der Vertragswerke hervorgehoben.<br />
Gleichwohl ist es für den Anleger empfehlenswert,<br />
sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
eingehend mit den Regelungen der genannten Verträge<br />
zu beschäftigen. Der Anleger hat die Wahl,<br />
eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft als Kommanditist einzugehen<br />
oder sich – wirtschaftlich gleichgestellt – mittelbar<br />
über den Treuhandkommanditisten als Treugeber<br />
an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />
1.1. Beteiligung als Kommanditist<br />
Bei der ersten Alternative unterbreitet der Anleger<br />
den Gesellschaftern der Gesellschaft, sämtlichst vertreten<br />
durch den Treuhandkommanditisten Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH, das Angebot (Beitrittsangebot),<br />
sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und auf Grundlage des Verkaufsprospekts und<br />
des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrags in<br />
Höhe des Beteiligungsbetrages (Pflichteinlage) an<br />
der Gesellschaft zu beteiligen. Mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung bindet sich der Anleger, soweit<br />
er nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />
zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />
Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Für<br />
dessen Annahme genügt die Unterschrift des Treuhandkommanditisten<br />
innerhalb der Annahmefrist<br />
auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />
bedarf es für deren Wirksamkeit nicht.<br />
Die als Kommanditisten beitretenden Anleger sind in<br />
das Handelsregister auf eigene Kosten als Kommanditisten<br />
einzutragen. Zu diesem Zweck hat der Anleger<br />
der Komplementärin, der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Verwaltungs GmbH, eine notarielle Handelsregistervollmacht<br />
in gesonderter Urkunde zu erteilen und<br />
die damit verbundenen Notargebühren sowie entstehende<br />
Handelsregisterkosten zu tragen. Die Eintragung<br />
mehrerer Personen als Kommanditisten für<br />
eine Beteiligung ist nicht möglich.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
1.2. Beteiligung als Treugeber<br />
Alternativ besteht die Möglichkeit der Begründung<br />
eines Treuhandverhältnisses einschließlich der treuhänderischen<br />
Verwaltung der gezeichneten Gesellschaftsbeteiligung.<br />
Hierzu unterbreitet der Anleger<br />
als Treugeber der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH als Treuhänder nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und auf Grundlage des Verkaufsprospekts<br />
das Angebot (Treuhandangebot) auf Abschluss des<br />
im Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhandvertrags.<br />
Auch in diesem Fall bindet sich der Anleger mit<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung, soweit er<br />
nicht das Widerrufsrecht innerhalb der Frist von<br />
zwei Wochen nach Unterzeichnung ausübt, für die<br />
Dauer von drei Wochen an sein Beitrittsangebot. Im<br />
Rahmen des Treuhandvertrags ist der Treuhänder<br />
beauftragt, sich im eigenen Namen, jedoch für<br />
Rechnung und Gefahr des Treugebers, an der Gesellschaft<br />
durch Erhöhung seiner eigenen Kommanditeinlage<br />
in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />
genannten Beteiligungsbetrages zu beteiligen und<br />
die so begründete Beteiligung als Treugut treuhänderisch<br />
für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />
Der Anleger ist in dieser Form nur wirtschaftlich an<br />
der Gesellschaft beteiligt, im Verhältnis zu Dritten<br />
außerhalb der Gesellschaft ist er kein Gesellschafter.<br />
Er wird daher nicht in das Handelsregister eingetragen.<br />
Im Innenverhältnis wird der Treugeber – soweit<br />
es gesetzlich zulässig ist – wie ein Gesellschafter mit<br />
den gleichen Rechten und Pflichten behandelt. Dies<br />
gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
am Gewinn und Verlust, an einem<br />
etwaigen Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />
und bezüglich der Ausübung des<br />
Stimmrechts. Die Treugeber werden gemäß dem<br />
Treuhandvertrag den Kommanditisten hinsichtlich<br />
der Widerspruchs- und Kontrollrechte gleichgestellt.<br />
1.3. Ombuds-/Schlichtungsverfahren<br />
Gemäß entsprechenden Regelungen im Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrag sind die Anleger<br />
berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit dem Gesellschafts- oder Treuhandvertrag<br />
und dem damit begründeten Vertragsverhältnis<br />
die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzuru-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
71<br />
F
F R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
fen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
2. Gesellschaftsvertrag<br />
2.1. Gesellschaft/Unternehmensgegenstand/<br />
Gesellschaftsdauer/Geschäftsjahr<br />
Die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG ist eine<br />
Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht mit<br />
Sitz in München, eingetragen im Handelsregister<br />
beim Amtsgericht München unter HRA 90200.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Erwerb des Flugzeugs Boeing<br />
777-200LRF MSN 36001, dessen Vermietung und<br />
Verwertung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen oder Maßnahmen<br />
aller Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen,<br />
die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung<br />
oder Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet<br />
erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen.<br />
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer<br />
geschlossen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
2.2. Gesellschafter/Gesellschaftskapital<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong><br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH, München,<br />
(Komplementärin). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />
und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
(Gründungs-)Kommanditisten sind die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH und Herr Johann Deinböck sowie die Curia<br />
Steuerberatungsgesellschaft mbH.<br />
Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der<br />
Platzierungsphase weitere Gesellschafter in die<br />
Gesellschaft aufzunehmen und so das Kommanditkapital<br />
auf bis zu USD 91.501.500 (zuzüglich 5%<br />
Agio) zu erhöhen. Nach Ermessen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter kann das Kommanditkapital<br />
um weitere USD 3 Mio. auf insgesamt USD<br />
94.501.500 erhöht werden. Die Platzierungsphase<br />
endet am 31.12.2008, sofern sie nicht durch die<br />
72<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
geschäftsführenden Gesellschafter bis zwei Banktage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs verlängert wird.<br />
2.3. Kapitalerhöhung/Beteiligungsbetrag<br />
Der Treuhandkommanditist ist von den Gründungsgesellschaftern<br />
und jedem neu hinzutretenden<br />
Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt,<br />
mit Zustimmung der Komplementärin Beitrittsangebote<br />
als Kommanditist anzunehmen oder im<br />
Falle des Beitritts als Treugeber seine Kommanditeinlage<br />
gemäß dem Umfang der mit den Treugebern<br />
geschlossenen Treuhandverträge zu erhöhen. Die<br />
Beteiligung eines Treugebers/Kommanditisten muss<br />
mindestens USD 15.000 betragen. Ein höherer<br />
Beteiligungsbetrag muss durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />
sein. Neben dem Beteiligungsbetrag ist an die<br />
Gesellschaft ein Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages<br />
zu zahlen.<br />
2.4. Haftung im Innen- und Außenverhältnis/<br />
Wiederaufleben der Haftung/Keine<br />
Nachschusspflicht<br />
Alle Gesellschafter/Treugeber haben im Rahmen des<br />
Gesellschaftsverhältnisses untereinander nur für diejenige<br />
Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen<br />
Angelegenheiten anzuwenden pflegen.<br />
Im Außenverhältnis unterscheidet sich die Haftung<br />
der Gesellschafter und Treugeber in rechtlicher Hinsicht<br />
voneinander, nicht jedoch in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht. Die Haftung der Kommanditisten den<br />
Gläubigern der Gesellschaft gegenüber stellt sich<br />
wie folgt dar:<br />
Vor Eintragung in das Handelsregister haften Kommanditisten<br />
gem. § 176 Abs. 2 HGB wie ein persönlich<br />
haftender Gesellschafter unbeschränkt und persönlich<br />
für Gesellschaftsverbindlichkeiten, die zwischen<br />
Eintritt des Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
und dessen Eintragung begründet werden, es<br />
sei denn, den Gesellschaftsgläubigern ist die beschränkte<br />
Haftung der noch einzutragenden Kommanditisten<br />
bekannt. Nach Eintragung in das Handelsregister<br />
und vor Leistung ihrer im Innenverhält-
nis gegenüber der Gesellschaft geschuldeten Kommandit-<br />
bzw. Pflichteinlage haften die Kommanditisten<br />
im Außenverhältnis unmittelbar bis zur Höhe<br />
ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />
(„Haftsumme“). Die Haftsumme beträgt vorliegend<br />
1% des Beteiligungsbetrages ohne Agio, wobei der<br />
sich daraus ergebende Betrag in USD in EUR bei<br />
einem allein für diesen Zweck unterstellten Kurs von<br />
1 USD für 1 EUR ausgewiesen wird. Mit vollständiger<br />
Erfüllung der Pflichteinlage durch Leistung an<br />
die Gesellschaft erlischt die Haftung der Kommanditisten<br />
gem. § 171 Abs. 1 HGB. Wird das Kapitalkonto<br />
der Kommanditisten durch Rückzahlung der Einlage<br />
oder Entnahme von Gewinnanteilen unter den<br />
Betrag der Haftsumme herabgemindert, lebt die Haftung<br />
der Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB<br />
insoweit bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf,<br />
da die Einlage gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
als nicht geleistet gilt. Kommanditisten haften<br />
gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 1 HGB trotz ihres<br />
Ausscheidens aus der Gesellschaft für die bis dahin<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft in<br />
Höhe der eingetragenen Haftsumme, wenn die Verbindlichkeiten<br />
vor Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />
Ausscheiden fällig und Ansprüche gegen den Kommanditisten<br />
bzw. Treuhänder in seiner Eigenschaft<br />
als Treuhandkommanditist gerichtlich geltend gemacht<br />
werden.<br />
Wirtschaftlich sind die Treugeber den Kommanditisten<br />
gleichgestellt, da sie gemäß dem Treuhandvertrag<br />
verpflichtet sind, den Treuhandkommanditisten<br />
von seiner Haftung den Gesellschaftsgläubigern<br />
gegenüber freizustellen. Insofern gelten die vorstehenden<br />
Ausführungen betreffend die (Außen-)Haftung<br />
der Kommanditisten für Treugeber in wirtschaftlicher<br />
Hinsicht entsprechend.<br />
Eine Nachschusspflicht der Kommanditisten/Treugeber<br />
im Innenverhältnis der Gesellschaft gegenüber<br />
besteht gemäß dem Gesellschaftsvertrag nicht. Eine<br />
Nachschusspflicht der Gesellschafter könnte durch<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrags nur begründet<br />
werden, wenn alle Gesellschafter/Treugeber zustimmen.<br />
Darüber hninaus ist der Anleger nicht ver-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N F<br />
pflichtet weitere Leistungen und Zahlungen zu<br />
erbringen.<br />
2.5. Zahlungspflicht/Folgen bei<br />
Zahlungsrückstand<br />
Der Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5%<br />
des Beteiligungsbetrags ist binnen 21 Tagen nach<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung zur Einzahlung<br />
fällig. Werden Pflichteinlage und Agio nicht<br />
innerhalb der o.g. Fristen erbracht, so ist die Gesellschaft<br />
bzw. der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />
Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat zu<br />
verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />
einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges<br />
kann der Kommanditist/Treugeber (nach Beendigung<br />
des Treuhandvertrages und Streichung aus dem<br />
Treugeberregister) aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
oder der Beteiligungsbetrag auf den Betrag<br />
bereits geleisteter Zahlungen herabgesetzt werden.<br />
Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden entstandenen<br />
Kosten hat der Kommanditist/Treugeber<br />
zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, für diese<br />
Kosten neben dem Agio eine Schadenspauschale in<br />
Höhe von 10% der nicht erbrachten Pflichteinlage<br />
geltend zu machen, soweit nicht der Kommanditist/Treugeber<br />
einen geringeren Schaden nachweist.<br />
2.6. Vertretung/Geschäftsführung/Vergütung<br />
Die alleinige gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />
obliegt der Komplementärin, der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />
1 Verwaltungs GmbH.<br />
Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin sowie<br />
die geschäftsführenden Kommanditisten berechtigt.<br />
Geschäftsführende Kommanditisten sind die <strong>DCM</strong><br />
Service GmbH und Herr Johann Deinböck, wobei<br />
die <strong>DCM</strong> Service GmbH zur Geschäftsführung<br />
berechtigt und verpflichtet ist, während Herr Johann<br />
Deinböck zur Geschäftsführung berechtigt, nicht<br />
aber verpflichtet ist. Die Komplementärin ist zur<br />
Geschäftsführung verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen, die zum üblichen Betrieb<br />
der Gesellschaft gehören. Sie hat die Geschäfte mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
73
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
und Herr Johann Deinböck erhalten als geschäftsführende<br />
Kommanditisten für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,1% bzw. 0,05% des zum<br />
Ende der Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab<br />
dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />
laufende jährliche Geschäftsführungsvergütung in<br />
Höhe von USD 40.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungstätigkeit der<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH ist mit ihrer Fondsverwaltungsgebühr<br />
abgegolten. Ferner erhält die Komplementärin<br />
für ihre Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Veräußerung des Flugzeugs eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von USD 200.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des<br />
Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals sowie<br />
ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung<br />
in Höhe von USD 5.000.<br />
2.7. Gesellschafter-/Treugeberversammlung/<br />
Gegenstand der Beschlussfassung<br />
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag beschließen die<br />
Gesellschafter/Treugeber in Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
oder im Wege eines schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahrens. Wesentliche Beschlussgegenstände,<br />
die zum Teil wegen ihrer Bedeutung für<br />
die Gesellschaft und Gesellschafter/Treugeber auch<br />
nur mit qualifizierten Mehrheiten getroffen werden<br />
können, sind in den §§ 14, 15 des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgeführt. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
hat, beginnend mit dem Jahre 2009 bzw.<br />
bei Verlängerung der Platzierungsphase ggf. mit dem<br />
Jahre 2010, jährlich spätestens zum 01.11. zu erfolgen.<br />
Hinsichtlich der Erfordernisse der Beschlussfähigkeit,<br />
die jedem Gesellschafter/Treugeber zuste-<br />
74<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
henden Stimmrechte und deren Ausübungsmöglichkeit,<br />
die Informationspflicht für alle Gesellschafter/Treugeber<br />
über Ergebnisse von Abstimmungen<br />
u.a. enthalten wird auf die entsprechenden Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />
2.8. Jahresabschluss/Sonderwerbungskosten<br />
Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, das dem<br />
Kalenderjahr entspricht, sind innerhalb von sechs<br />
Monaten bzw. früher – wenn gesetzlich vorgeschrieben<br />
– der Jahresabschluss, die Einnahmen-/ Überschussrechnung<br />
sowie der Geschäftsbericht anzufertigen<br />
und den Gesellschaftern rechtzeitig vor Gesellschafterversammlungen<br />
oder mit der Einleitung eines<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens zuzusenden. Bei<br />
dem Gesellschafter/Treugeber in einer Rechnungsperiode<br />
etwa entstehende persönliche Sonderwerbungskosten<br />
in Zusammenhang mit der Beteiligung sind der<br />
Gesellschaft bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres<br />
schriftlich mitzuteilen. Für Mitteilungen, die<br />
nach diesem Stichtag eingehen, kann wegen Mehraufwandes<br />
ein Entgelt von je € 100 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />
Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />
einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />
eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />
übernommen werden.<br />
2.9. Beteiligung am Ergebnis und am<br />
Vermögen sowie Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Die Beteiligung der Kommanditisten/Treugeber an<br />
den Ergebnissen (= Gewinn und Verlust) und am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den<br />
jeweils geleisteten Pflichteinlagen im Verhältnis zum<br />
insgesamt gezeichneten Kommanditkapital (Beteiligungsanteil).<br />
An den Ergebnissen der Gesellschaft<br />
werden die Kommanditisten/Treugeber anteilig<br />
beteiligt, sobald sie ihre Pflichteinlage nebst Agio<br />
vollständig erbracht haben. Dabei ist die Ergebnisverteilung<br />
während der Platzierungsphase so vorzunehmen,<br />
dass Kommanditisten/Treugeber, unabhängig<br />
vom Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft, an<br />
den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />
teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese<br />
Vereinbarung gilt, soweit möglich, auch für die steu-
erliche Ergebnisverteilung. Zu diesem Zweck ist den<br />
Kommanditisten/Treugebern das nach ihrem jeweiligen<br />
Beitritt von der Gesellschaft erzielte Ergebnis<br />
solange und in dem Umfang vorrangig zuzurechnen,<br />
bis alle Kommanditisten/ Treugeber an dem während<br />
der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />
anteilig im Verhältnis ihrer jeweils geleisteten<br />
Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten Pflichteinlagen<br />
beteiligt sind.<br />
2.10. Anteilsübertragung<br />
Kommanditisten können die selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung<br />
grundsätzlich im Wege der Abtretung<br />
an einen Dritten übertragen oder darüber in<br />
sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung oder<br />
Abtretung von Ausschüttungsansprüchen) verfügen.<br />
Die Übertragung ist allerdings nur mit mit Wirkung<br />
zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres<br />
möglich und nur in soweit, als dadurch nicht Kommanditanteile<br />
unter USD 15.000 entstehen. Voraussetzung<br />
für die Übertragung ist ferner die Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin, die<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert<br />
werden darf. Der Übertragende haftet auch<br />
nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber für<br />
etwaige Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage,<br />
sowie das daneben geschuldete Agio und trägt<br />
alle entstehenden Kosten.<br />
2.11. Kündigung/Ausscheiden<br />
Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
ist erstmals im Jahr 2025 zum 31.12. des<br />
jeweiligen Jahres binnen einer Frist von 6 Monaten<br />
möglich. Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.<br />
Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus<br />
nach Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses oder<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft bei Zahlungsrückstand<br />
oder aus anderem wichtigen Grund. Die Kündigung<br />
hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern<br />
nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />
zur Folge. Bezüglich der näheren Ausgestaltung<br />
in diesen Fällen wird auf die §§ 21, 22 des<br />
Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
2.12. Auseinandersetzungsguthaben<br />
Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der<br />
Gesellschaft bzw. bei Abwicklung der Gesellschaft<br />
hat der Gesellschafter einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
richtet sich nach dem Buchwert seiner<br />
Gesellschaftsbeteiligung ohne Berücksichtigung<br />
eines ideellen Geschäftswerts mit der Maßgabe, dass<br />
der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten<br />
des Flugzeugs lineare Abschreibungen über eine von<br />
dem bestellten Abschlussprüfer festgelegte Nutzungsdauer<br />
zugrunde zu legen ist.<br />
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt grundsätzlich nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />
Wird die wirtschaftliche und insbesondere<br />
die Liquiditätslage der Gesellschaft durch die Auszahlung<br />
von Auseinandersetzungsguthaben gefährdet,<br />
kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis<br />
zu fünf Jahresraten ausbezahlt werden.<br />
Führt die Auszahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />
in einem Geschäftsjahr dazu,<br />
dass die verbleibenden Gesellschafter nur einen<br />
geringeren Betrag als die jeweils beschlossene Ausschüttung<br />
entnehmen könnten, ist die Gesellschaft<br />
berechtigt, die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
entsprechend anzupassen.<br />
Bei ratenweiser Auszahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />
in in Höhe von 5 % p.a.<br />
über dem Basiszinssatz zu verzinsen.<br />
2.13. Liquidation der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden,<br />
wirksamen Gesellschafterbeschluss auf. Im Falle<br />
der Auflösung ist die Gesellschaft zum Zwecke<br />
der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zwischen den Gesellschaftern/Treugebern durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin abzuwickeln.<br />
Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
erzielte Erlös wird an die Kommanditisten/Treugeber<br />
im Verhältnis ihrer Beteiligung am Vermögen und<br />
Ergebnis der Gesellschaft zueinander ausbezahlt.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
75<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
3. Treuhandvertrag<br />
Der Abschluss eines Treuhandvertrages des Anlegers<br />
mit dem Treuhänder Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, welcher als Rechtsgrundlage<br />
dient, stellt sich wie folgt dar:<br />
3.1. Abschluss des Treuhandvertrags<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />
der Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und auf Grundlage des Verkaufsprospekts dem<br />
Treuhänder das Angebot auf Abschluss des im Verkaufsprospekt<br />
abgedruckten Treuhandvertrages. An<br />
das Treuhandangebot ist der Treugeber für die Dauer<br />
von drei Wochen gebunden, soweit er nicht das<br />
Widerrufsrecht innerhalb der Frist von zwei Wochen<br />
nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung ausübt.<br />
Für die Annahme des Treuhandangebotes genügt die<br />
Unterschrift des Treuhänders innerhalb der Annahmefrist<br />
auf der Beitrittserklärung. Eines Zugangs der<br />
Annahmeerklärung bedarf es für deren Wirksamkeit<br />
nicht. Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist gilt<br />
das Treuhandangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner<br />
Annahme jederzeit schriftlich gegenüber dem<br />
Treuhänder widerrufen werden. Der Treuhänder ist<br />
berechtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB, weitere Treuhandverträge mit dritten<br />
Personen als Treugebern abzuschließen und die<br />
bewirkten Gesellschaftsbeteiligungen für sämtliche<br />
Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />
Gesellschaftsanteil im eigenen Namen zu halten.<br />
Der Treuhänder ist als Kommanditist (Treuhandkommanditist)<br />
in das Handelsregister eingetragen. Er tritt<br />
gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt<br />
auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft. Der<br />
Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandvertrag erst<br />
auszuführen, wenn der Treugeber sich rechtsverbindlich<br />
verpflichtet hat, die gezeichnete Pflichteinlage<br />
zuzüglich Abwicklungsgebühr entsprechend<br />
der vereinbarten Fälligkeit einzuzahlen und die fälligen<br />
Zahlungen dem in der Beitrittserklärung<br />
genannten Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft<br />
gutgeschrieben sind.<br />
76<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
3.2. Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhänder ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB durch den Treugeber<br />
beauftragt, im Interesse und für Rechnung des<br />
Treugebers den gezeichneten Kommanditanteil an<br />
der Fondsgesellschaft durch Erhöhung seines eigenen<br />
Kommanditanteils zu bewirken und treuhänderisch<br />
zu halten und zu verwalten.<br />
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />
im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung<br />
des Treugebers. Der Treuhänder nimmt grundsätzlich<br />
die den Treugeber betreffenden Gesellschafterrechte<br />
(bspw. die Rechte des Treugebers in der<br />
Gesellschafterversammlung) gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
nur wahr, soweit der Treugeber ihn hierzu<br />
ausdrücklich beauftragt oder angewiesen hat. Da der<br />
Treugeber gemäß Gesellschaftsvertrag einem Gesellschafter<br />
gleichgestellt ist, hat er selbst gegenüber der<br />
Fondsgesellschaft die Widerspruchsrechte nach<br />
§ 164 HGB und die Kontrollrechte nach § 166 HGB.<br />
Er ist wirtschaftlich Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />
und hat somit die ausschließliche Dispositionsbefugnis<br />
bezüglich seiner Gesellschaftsbeteiligung.<br />
Der Treuhänder tritt an den Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />
aus der für diesen treuhänderisch<br />
gehaltener Gesellschaftsbeteiligung in dem Umfange<br />
ab, wie diese dem Treugeber nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages<br />
gebühren. Der Treuhänder ist aber ermächtigt, die<br />
abgetretenen Ansprüche aus der Gesellschaftsbeteiligung<br />
im eigenen Namen einzuziehen.<br />
Der Treuhänder ist seitens des Treugebers von allen<br />
Verbindlichkeiten freizustellen, die im Zusammenhang<br />
mit der Übernahme und Verwaltung des Treugutes<br />
stehen. Sofern mit den Ausschüttungen die Haftung<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />
wieder aufleben sollte, hat der Treugeber vor Weitergabe<br />
von Ausschüttungen Sicherheit an den Treuhänder<br />
nach entsprechender Aufforderung zu leisten.<br />
Der Treuhänder hat die ihm übertragenen Aufgaben<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nach
pflichtgemäßem Ermessen und im Interesse des Treugebers<br />
auszuüben. Er haftet nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verstößen<br />
gegen Kardinalpflichten. Eine Haftung für die Bonität<br />
der Vertragspartner der Fondsgesellschaft oder<br />
dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen, wird nicht übernommen. Der Treuhänder<br />
haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit des<br />
oder der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere nicht für den Eingang der prospektierten<br />
Erträge bzw. die Einhaltung der prospektierten<br />
Kosten und Aufwendungen.<br />
Treugeber können jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
das Treugut – im Wege der Übernahme des<br />
Treuhandvertrages – mit Wirkung zum 31.03,<br />
30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres übertragen<br />
oder darüber in sonstiger Weise verfügen, soweit<br />
dadurch nicht treuhänderische Beteiligungen unter<br />
USD 15.000 entstehen. Die Übertragung von treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligungen ist bis zur Mindestbeteiligung<br />
von USD 15.000 nur im Ganzen,<br />
darüber hinaus in Teilbeträgen von USD 1.000 möglich.<br />
Voraussetzung für die Übertragung ist die<br />
Zustimmung des Treuhänders, die nur bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes verweigert werden darf.<br />
Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige beim<br />
Treuhänder. Der Übertragende haftet auch nach seinem<br />
Ausscheiden neben dem Erwerber für etwaige<br />
Rückstände auf die gezeichnete Pflichteinlage,<br />
sowie die daneben geschuldete Abwicklungsgebühr.<br />
3.3. Beendigung des Treuhandvertrags und<br />
Wechsel in die Beteiligung als Kommanditist<br />
Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
Es endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft und<br />
Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden<br />
Vermögens. Jeder Treugeber kann den<br />
Treuhandvertrag mit einer Frist von drei Monaten<br />
jeweils zum 31.12. eines Jahres durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber dem Treuhänder kündigen. Mit<br />
Kündigung des Treuhandvertrages überträgt der Treuhänder<br />
die für den Treugeber gehaltene Gesell-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
schaftsbeteiligung zurück auf den Treugeber, der<br />
damit die Stellung eines Kommanditisten erlangt. Als<br />
Kommanditist ist der Anleger in das Handelsregister<br />
einzutragen. Kosten, die durch die Beendigung des<br />
Treuhandvertrages und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung<br />
entstehen, trägt der Treugeber.<br />
Das Recht zur Kündigung des Treuhandvertrages aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Für die Übernahme der Treuhandschaft und die<br />
damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich für<br />
etwaige ausdrückliche Weisungen oder Aufträge von<br />
Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />
gegenüber der Gesellschaft, erhält der Treuhänder<br />
ab dem 01.01.2009 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von USD 30.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer, die jeweils hälftig zum 01.01. und<br />
01.07. eines Kalenderjahres fällig wird. Insgesamt<br />
erhält der Treuhänder über die Fondslaufzeit eine<br />
Gesamtnominalvergütung in Höhe von USD<br />
510.000.<br />
4. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH, München, welcher als<br />
Rechtsgrundlage dient, am 1. Juni 2008 einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abgeschlossen:<br />
Die Curia GmbH Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
hat als Mittelverwendungskontrolleur die Verpflichtung<br />
übernommen, die Verwendung der auf dem<br />
Einlagenkonto der Fondsgesellschaft befindlichen<br />
Geldmittel zu kontrollieren. Das Einlagenkonto wird<br />
als sog. „Und-Konto“ eingerichtet, über das die<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nur gemeinsam<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen<br />
kann. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
sind erfüllt, wenn die Fondsgesellschaft<br />
allen Zahlungsverpflichtungen gemäß dem Investitionsplan<br />
des Gesellschaftsvertrags ordnungsgemäß<br />
nachgekommen ist. Stimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
einer von der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft schriftlich angeforderten Auszah-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
77<br />
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
lung von auf dem Einlagenkonto befindlichen Mitteln<br />
endgültig nicht zu, so kann ein Gesellschafterbeschluss<br />
über die angeforderte Auszahlung herbeigeführt<br />
werden. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
wird dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
alle zur Durchführung der übernommenen Aufgaben<br />
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen,<br />
erforderliche Auskünfte erteilen und jede erbetene<br />
und sachdienliche Unterstützung in geeigneter Form<br />
gewähren. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />
für seine Leistungen ein einmaliges Pauschalhonorar<br />
in Höhe von 0,02% des Kommanditkapitals (USD<br />
20.000) der Fondsgesellschaft zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei Vollplatzierung<br />
der Gesellschaft zur Zahlung fällig. Es können<br />
Abschlagszahlungen erfolgen.<br />
5. Fremdfinanzierungszusage<br />
Die Fondsgesellschaft hat von einem Bankenkonsortium,<br />
bestehend aus der Calyon Credit Agricole CIB<br />
(nachfolgend „Calyon“ genannt) und Sumitomo Mitsui<br />
Banking Corporation (nachfolgend „SMBC“<br />
genannt) eine verbindliche Kreditzusage zu folgenden<br />
Bedingungen erhalten.<br />
■ Darlehensvaluta: insgesamt höchstens USD 95<br />
Mio.<br />
■ Darlehenstranchen<br />
Tranche 1: höchstens USD 65 Mio. oder alternativ<br />
der dem Wert entsprechende Betrag in EUR<br />
Tranche 2: höchstens USD 35 Mio.<br />
■ Laufzeit: 10 Jahre ab Auslieferung des Flugzeugs<br />
■ Darlehenswährung: USD oder EUR bei Tranche<br />
1; USD bei Tranche 2<br />
■ Darlehenszinsen<br />
❒ Tranche 1 in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />
ausgeübten Option ist der Darlehenszins<br />
für Tranche 1 entweder<br />
• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />
Monats-EURIBOR oder USD LIBOR oder<br />
• Fester 10-Jahres-Zins auf Basis EURIBOR<br />
oder USD-Swapsatz, zu ermitteln zwei<br />
Banktage vor Auslieferung<br />
78<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
❒ Tranche 2 in Abhängigkeit von der vom Leasingnehmer<br />
vor der Auslieferung ausgeübten<br />
Option ist der Darlehenszins entweder<br />
• Variabler Zins auf Basis eines 3- oder 6-<br />
Monats-USD LIBOR oder<br />
• Fester Zins in Form des 10-Jahres-USD-<br />
Swapsatzes, zu ermitteln zwei Banktage<br />
vor Auslieferung<br />
Die Zinsen sind jeweils vierteljährlich nachschüssig<br />
fällig und zahlbar (bei Option eines 6-<br />
Monats LIBOR entsprechend halbjährlich).<br />
■ Darlehenstilgung<br />
❒ Tranche 1: vierteljährliche (bei 6-Monats<br />
USD LIBOR halbjährliche) nachschüssige Tilgung<br />
p.a. mit Flexibilität betreffend den<br />
unterjährigen Tilgungsverlauf<br />
❒ Tranche 2: endfällige Tilgung zum Ende der<br />
Darlehenslaufzeit<br />
■ Darlehenssicherheiten: erstrangige Flugzeughypothek,<br />
Abtretung der Versicherungsansprüche,<br />
Abtretung der Ansprüche aus dem Leasingvertrag,<br />
dem FSA Agreement sowie dem Direct<br />
Agreement, Verpfändung der Anteile an der<br />
Komplementärin, Verpfändung des Kontos der<br />
Fondsgesellschaft, Erklärung der <strong>DCM</strong> AG<br />
zugunsten der Fondsgesellschaft und der Komplementärin<br />
■ Kreditbereitstellung bis 6 Monate nach geplanter<br />
Flugzeuglieferung, ggf. Verlängerung um weitere<br />
6 Monate<br />
■ Bereitstellungsgebühr: 0,25 % der nicht gezogenen<br />
Darlehensvaluta ab dem Zeitpunkt der<br />
Unterzeichnung des Darlehensvertrags<br />
■ Darlehensvermittler und Sicherheitentreuhänder:<br />
Calyon<br />
■ Kreditverwaltungsgebühr: USD 10.000 p.a.<br />
■ Bankgebühren<br />
❒ Tranche 1: 0,60 % des Kreditbetrags<br />
❒ Tranche 2: 0,80 % des Kreditbetrags<br />
Im Falle der Ausübung der vorzeitigen Vertragsbeendigungsoption<br />
durch den Leasingnehmer ist die<br />
Fondsgesellschaft verpflichtet, die noch ausstehende<br />
Darlehensvaluta der Tranche 1 sofort und vollständig<br />
zurückzuzahlen.
6. Operative Verträge<br />
6.1. Kaufvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 mit Deucalion<br />
Capital VII Limited als Veräußerer einen Kaufvertrag<br />
über das Flugzeug Boeing 777-200LRF, MSN<br />
36001 abgeschlossen („Aircraft Forward Sale Agreement“).<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht.<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt das Flugzeug in Basisausstattung<br />
(Boeing „baseline specification“), die um<br />
Zusatzausrüstungen im Wert von rd. USD 2,3 Mio.<br />
erweitert wird. Unter anderem wird das Flugzeug so<br />
umgerüstet, dass sich das maximale Abfluggewicht<br />
auf 760.000 lbs erhöht, was den höchst zulässigen<br />
Wert für diese Maschine darstellt.<br />
Das Flugzeug wird mit weiteren Zusatzausstattungen<br />
im Gesamtbetrag von rd. USD 1,5 Mio. ausgeliefert,<br />
die sich als sog. „seller purchased equipment“ (SPE)<br />
qualifizieren. Das sind Zulieferungsteile, die von<br />
AeroLogic bestellt, von Deucalion im Voraus bezahlt<br />
und von Boeing eingebaut werden. Die Ausstattungskosten<br />
des SPE werden von AeroLogic mit Auslieferung<br />
des Flugzeugs direkt an Deucalion erstattet<br />
und erhöhen den Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />
nicht.<br />
6.1.1. Lieferverpflichtung des Veräußerers<br />
Deucalion ist verpflichtet, das Flugzeug vorbehaltlich<br />
des eigenen Erwerbs vom Hersteller Boeing an<br />
die Fondsgesellschaft zu übereignen. Die Fondsgesellschaft<br />
hat sich verpflichtet, das Flugzeug in dem<br />
(mängelfreien) Zustand zu übernehmen, den der<br />
Leasingnehmer für sich und als Vertreter für Deucalion<br />
als vertragskonform abgenommen hat.<br />
Vereinbarter Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe<br />
des Flugzeugs ist der Zeitpunkt unmittelbar nach<br />
(i) erfolgter Übergabe des Flugzeugs von dem Hersteller<br />
an Deucalion sowie (ii) erfolgter Übergabe<br />
des Flugzeugs an den Leasingnehmer. Die erfolgte<br />
Abnahme wird von der Fondsgesellschaft in einer<br />
Abnahmebescheinigung bestätigt. Im Gegenzug ist<br />
Deucalion verpflichtet, der Fondsgesellschaft mit<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
einer Übertragungsurkunde (Bill of Sale) zu bescheinigen,<br />
dass ihr das Eigentum am Flugzeug frei von<br />
Sicherheitsrechten Dritter mit Ausnahme der Rechte<br />
und Pflichten nach dem Leasingvertrag übereignet<br />
wurde. Mit Übergabe des Flugzeugs geht die Gefahr<br />
eines zufälligen Untergangs, der Zerstörung oder der<br />
Beschädigung des Flugzeugs auf die Fondsgesellschaft<br />
über. Die Fondsgesellschaft erkennt an, dass<br />
das Flugzeug im Besitz des Leasingnehmers verbleibt<br />
und Deucalion nicht zur Übergabe durch Einräumung<br />
der Verfügungsgewalt verpflichtet ist.<br />
6.1.2. Kaufpreisermittlung und<br />
Kaufpreiszahlung<br />
Als Kaufpreis ist zunächst ein Basispreis in Höhe von<br />
USD 166,0 Mio. vereinbart. Dieser Kaufpreis unterliegt<br />
bestimmten Anpassungsklauseln, die etwaige<br />
Kaufpreisanpassungen nach dem von Deucalion mit<br />
dem Flugzeughersteller Boeing abgeschlossenen<br />
Kaufvertrag und die vom Leasingnehmer georderten<br />
Ausstattungsspezifikationen widerspiegeln. Danach<br />
wird der endgültige Kaufpreis der Fondsgesellschaft<br />
von folgenden Faktoren beeinflusst:<br />
■ Der Kaufvertrag mit dem Hersteller Boeing enthält<br />
das Recht des Herstellers, den Kaufpreis<br />
unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Erhöhung<br />
der US-Inflationsrate) bis zu einer<br />
bestimmten Obergrenze zu erhöhen;<br />
■ Der Leasingnehmer kann bis zu einer Obergrenze<br />
von USD 250.000 ohne Zustimmung des Leasinggebers<br />
mit dem Hersteller Anpassungen der<br />
Flugzeugspezifikation vereinbaren. Zustimmungspflichtig<br />
sind Mehrausstattungen, die über die<br />
Obergrenze von USD 250.000 hinausgehen. Ein<br />
mögliches Mehrausstattungspaket mit Kosten von<br />
bis zu USD 250.000 ist im Kaufpreis beinhaltet.<br />
Wird dieses Paket vom Leasingnehmer nicht oder<br />
nicht vollständig beansprucht, reduziert sich der<br />
endgültige Kaufpreis entsprechend der Anpassung<br />
der Leasingrate (vgl. nachfolgend).<br />
Deucalion ist verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />
unverzüglich über eine Kaufpreisanpassung in<br />
Kenntnis zu setzen.<br />
Eine Kaufpreisanpassung führt automatisch zu einer<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
79<br />
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Anpassung der vom Leasingnehmer geschuldeten<br />
Leasingraten. Allerdings ist eine Erhöhung der Leasingrate<br />
nach oben begrenzt. Insofern definiert die<br />
vom Leasingnehmer akzeptierte höchstmögliche<br />
Leasingrate wiederum den höchstmöglichen von der<br />
Fondsgesellschaft zu zahlenden Kaufpreis und zwar<br />
unabhängig davon, welche Kaufpreisanpassung der<br />
Hersteller Boeing gegenüber Deucalion geltend<br />
machen kann.<br />
Deucalion kann für den Fall einer verspäteten Flugzeugübergabe<br />
vom Leasingnehmer einen Barausgleich<br />
zur Abdeckung der erhöhten Finanzierungskosten<br />
verlangen. Der Leasingnehmer wiederum hat<br />
die Option, diese Ausgleichszahlung vorab als Einmalzahlung<br />
direkt an Deucalion zu leisten oder in<br />
Form einer erhöhten Leasingrate über die Laufzeit<br />
des Leasingvertrages verteilt; in letzterem Fall wäre<br />
die Fondsgesellschaft verpflichtet die zusätzlichen<br />
Mietzahlungen an Deucalion weiterzuleiten.<br />
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar spätestens bis<br />
zur Auslieferung des Flugzeugs. Der Kaufpreis ist<br />
exklusive Umsatzsteuer oder vergleichbarer Steuern<br />
und Abgaben. Sollten solche Steuern oder Abgaben<br />
erhoben werden, wäre die Fondsgesellschaft zur<br />
zusätzlichen Leistung verpflichtet.<br />
Bei verspäteter Kaufpreiszahlung entstehen Säumniszinsen<br />
in Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis<br />
ermittelten USD-LIBOR.<br />
6.1.3. Sicherheitsleistung durch die<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, durch Bankakkreditive<br />
(„Deposit Letter of Credit“) vorab Sicherheit<br />
für die spätere Kaufpreiszahlung zu leisten. Die<br />
Fondsgesellschaft ist danach verpflichtet, ein Anzahlungsakkreditiv<br />
in Höhe von USD 5.000.000 bis<br />
spätestens vier Monate vor dem Liefertermin zu<br />
erbringen und dieses Akkreditiv bis spätestens zwei<br />
Monate vor dem Liefertermin auf USD 10.000.000<br />
zu erhöhen.<br />
80<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
6.1.4. Gewährleistungen<br />
Deucalion gewährleistet, dass sie der Fondsgesellschaft<br />
lastenfreies Eigentum am Flugzeug verschafft<br />
und dass der abgeschlossene Leasingvertrag vollumfänglich<br />
in Kraft getreten ist. Ferner tritt Deucalion<br />
mit Übergabe des Flugzeugs seine Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber Boeing und dem Hersteller<br />
der Triebwerke an die Fondsgesellschaft ab und verpflichtet<br />
sich, durch redliches Bemühen die Zustimmung<br />
der Hersteller zur Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />
zu erhalten. Gegenüber dem Verkäufer<br />
Deucalion kann die Fondsgesellschaft keinerlei<br />
Gewährleistungsansprüche geltend machen.<br />
6.1.5. Leistungsstörungen und<br />
Beendigungsregelungen<br />
Die Vertragsparteien erkennen an, dass sich der<br />
planmäßige Liefertermin von Boeing verzögern<br />
kann. Im Falle einer von Boeing nicht zu vertretenden<br />
Lieferverzögerung gemäß näherer Regelungen<br />
im Boeing Kaufvertrag (z.B Ereignisse höherer<br />
Gewalt, Streikmaßnahmen, Zulieferprobleme) bleibt<br />
der Erwerber bis zu zwölf Monate nach dem planmäßigen<br />
Liefertermin zur Abnahme verpflichtet. Im<br />
Falle einer von Boeing zu vertretenden Lieferverzögerung<br />
bleibt der Erwerber bis zu 194 Tage zur<br />
Abnahme verpflichtet. Deucalion haftet nicht für<br />
eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Lieferung<br />
des Flugzeugs, sofern dies nicht ausschließlich Folge<br />
eines Vertragsbruchs oder grob fahrlässigem oder<br />
vorsätzlichem Fehlverhaltens seitens Deucalion ist.<br />
Im Falle eines Totalverlusts des Flugzeugs vor Übergabe<br />
wird der Kaufvertrag aufgehoben, die Vertragsparteien<br />
unterliegen dann keinen weiteren Verpflichtungen<br />
mehr. Sollte Boeing das Flugzeug nicht an Deucalion<br />
ausliefern, hätte dies ebenfalls die Aufhebung<br />
des Kaufvertrags zwischen Deucalion und der Fondsgesellschaft<br />
zur Folge. In beiden Fällen wäre Deucalion<br />
zur Freigabe bzw. Rückgabe der Bankakkreditive<br />
verpflichtet. Sollte es aufgrund des Verschuldens von<br />
Deucalion nicht zur Lieferung des Flugzeugs kommen,<br />
könnte die Fondsgesellschaft den ihr entstandenen<br />
unmittelbaren Schaden gegenüber Deucalion bis<br />
höchstens USD 500.000 geltend machen.
6.1.6 Maklervereinbarung<br />
Gemäß einer Maklervereinbarung mit der DVB AG<br />
erhält diese für die erfolgreiche Vermittlung des<br />
Kaufvertrags über das Flugzeug und für damit in<br />
Zusammenhang stehende Leistungen (Mitwirkung<br />
bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen)<br />
eine Maklergebühr in Höhe von 1% des Kaufpreises.<br />
6.2. Leasingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 24. Juni 2008 im Wege<br />
der Schuldnovation den am 30.11.2007 zwischen<br />
Deucalion als Leasinggeber und AeroLogic als Leasingnehmer<br />
abgeschlossenen Leasingvertrag über<br />
das Flugzeug Boeing B777-200LRF, MSN 36001 als<br />
neuer Leasinggeber übernommen. Der Leasingvertrag<br />
unterliegt englischem Recht.<br />
6.2.1. Leasing Novationsvertrag<br />
Gemäß dem Leasing Novationsvertrag zwischen<br />
Deucalion als bisherigem Leasinggeber und der<br />
Fondsgesellschaft als neuem Leasinggeber sowie<br />
AeroLogic als Leasingnehmer haben die Parteien im<br />
Rahmen einer Drei-Parteien-Vereinbarung mit Wirkung<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe des Flugzeugs<br />
vereinbart, dass die bisherigen Leasingvertragsparteien<br />
sich gegenseitig von allen bestehenden leasingvertraglichen<br />
Pflichten entbinden und auf alle<br />
gegenseitigen Rechte verzichten. Die Fondsgesellschaft<br />
übernimmt als neuer Leasinggeber die Rechte<br />
und Pflichten von Deucalion inhaltlich grundsätzlich<br />
unverändert, wobei der bestehende Leasingvertrag<br />
in Anbetracht des Leasinggeberwechsels und<br />
daraus resultierender notwendiger Überarbeitungen<br />
in insgesamt modifizierter Form abgeschlossen wurde<br />
(„Restated Operating Lease Agreement“).<br />
6.2.2. Laufzeit und Natur des Leasingvertrags<br />
Der Leasingvertrag weist eine Laufzeit von 10 Jahren<br />
ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Flugzeugs an<br />
den Leasingnehmer auf. Der Leasingvertrag enthält<br />
keine Verlängerungsoption. Der Leasinggeber gewährt<br />
dem Leasingnehmer jedoch eine vorzeitige<br />
Vertragsbeendigungsoption. Diese berechtigt den<br />
Leasingnehmer, den Leasingvertrag zum Ende des<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
sechsten bzw. siebten Mietjahres binnen einer Frist<br />
von sechs Monaten zu kündigen. Für den Fall, dass<br />
der Leasingnehmer die vorzeitige Vertragsbeendigungsoption<br />
ausübt, hat er an den Leasinggeber eine<br />
Entschädigung zu zahlen. Diese Abstandszahlung<br />
beträgt 15 Monatsmieten bei der Ausübung der<br />
Option nach sechs Jahren und 14 Monatsmieten bei<br />
der Ausübung der Option nach sieben Jahren.<br />
Bei dem Leasingvertrag handelt es sich um einen<br />
sog. Operating Leasingvertrag. Dies bedeutet, dass<br />
der Vertrag keine einem Finanzierungsleasingvertrag<br />
typischen Vertragsbeendigungsregelungen enthält<br />
(z.B. Andienungsrechte bzw. Erwerbsoptionen). Im<br />
vorliegenden Vertrag beschränkt sich die Hauptleistungspflicht<br />
des Leasinggebers allein auf die<br />
Gebrauchsüberlassung des Flugzeugs. Der Leasingnehmer<br />
ist verpflichtet, sämtliche direkten und indirekten<br />
Kosten zu tragen, die durch den Betrieb des<br />
Flugzeugs anfallen („Net Lease“ Agreement). Der<br />
Leasingnehmer hat insbesondere auf eigene Rechnung<br />
sämtliche Wartungen und Reparaturen des<br />
Flugzeugs zu veranlassen und den vertragsgemäßen<br />
Versicherungsschutz des Flugzeugs herzustellen und<br />
ununterbrochen aufrecht zu erhalten. Die der Fondsgesellschaft<br />
zustehenden Gewährleistungsansprüche<br />
gegenüber dem Hersteller Boeing werden vom Leasingnehmer<br />
als Vertreter der Fondsgesellschaft wahrgenommen.<br />
Der Leasingnehmer erkennt an, dass die Fondsgesellschaft<br />
eine etwaige Lieferverzögerung von Boeing<br />
nicht verantwortet und für die ihm dadurch entstandenen<br />
Nachteile nicht haftet. Davon unberührt<br />
bleibt eine Haftung der Fondsgesellschaft wegen<br />
vorsätzlichem Handeln. Die wirtschaftlichen Folgen<br />
des Totalverlustes des Flugzeugs nach erfolgter Übergabe<br />
trägt der Leasingnehmer.<br />
6.2.3. Ermittlung und Zahlung der<br />
Leasingraten<br />
Der Leasingnehmer ist grundsätzlich verpflichtet feste<br />
und gleich hohe monatliche Leasingraten zu zahlen.<br />
Die endgültige Leasingrate wird zwei Banktage<br />
vor Auslieferung des Flugzeugs nach Maßgabe des<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
81<br />
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
dann gültigen USD-10-Jahres-Swapsatzes ermittelt<br />
und fixiert. Die Leasingrate ist jeweils am 1. Tag des<br />
Kalendermonats vorschüssig für den laufenden<br />
Kalendermonat fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug<br />
fallen taggenau zu ermittelnde Verzugszinsen in<br />
Höhe von 2% über dem auf Monatsbasis zu ermittelnden<br />
USD LIBOR an.<br />
Der Leasingnehmer kann allerdings noch vor Auslieferung<br />
und Übernahme des Flugzeugs zwischen<br />
zwei möglichen weiteren Methoden zur Berechnung<br />
und Festsetzung der Leasingraten wählen. Die Leasingraten<br />
sind danach, entsprechend der vom Leasingnehmer<br />
ausgeübten Option, entweder auf der<br />
Grundlage variabler Zinsen (USD-Floating-Rent)<br />
oder auf der Grundlage fixer Eurozinssätze (EUR-<br />
Fixed-Rent) zu berechnen. Der Leasingnehmer kann<br />
die Optionen bis 60 Tage vor Flugzeugauslieferung<br />
ausüben und die Fondsgesellschaft auffordern, der<br />
Entscheidungsfindung dienende Mietkalkulationsgrundlagen<br />
vorzulegen. Die EUR-Fixed-Rent Option<br />
kann nur hinsichtlich des Teils der Leasingraten ausgeübt<br />
werden, der der Tilgung und Verzinsung des<br />
Tilgungsdarlehens dient. Entsprechend der ausgeübten<br />
Option wird die Fondsgesellschaft ihre Finanzierung<br />
letztlich eindecken (vgl. dazu oben unter 4.).<br />
Die Ausübung einer der beiden Optionen durch den<br />
Leasingnehmer wird die Wirtschaftlichkeit des Leasingengagements<br />
aus Sicht der Fondsgesellschaft<br />
aber nicht beeinflussen, d.h. der Tilgungsverlauf der<br />
Darlehen und die der Fondsgesellschaft zur Verfügung<br />
stehenden Beträge zur Begleichung ihrer laufenden<br />
Kosten und zur Erfüllung der prognosegemäßen<br />
Auszahlungen an die Anleger werden durch die<br />
Optionsausübung nicht beeinträchtigt.<br />
6.2.4. Vertragsgemäßer Versicherungsschutz<br />
Der vertraglich definierte Versicherungsschutz<br />
umfasst zum einen eine Allgefahren-Kaskoversicherung,<br />
die den Totalverlust und sonstige Schäden am<br />
Flugzeugrumpf, den Triebwerken und allen übrigen<br />
Flugzeugkomponenten mit vertraglich definierten<br />
Mindestsummen (Flugzeugkaufpreis abzüglich<br />
bestimmter Abschlagsbeträge über die Laufzeit des<br />
Leasingvertrags) abdeckt. Die Allgefahren-Kaskover-<br />
82<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
sicherung muss generell alle Schadensereignisse<br />
umfassen, die dem Luftfahrt-Branchenstandard entsprechen<br />
und am aktuellen Versicherungsmarkt nach<br />
wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind. Der<br />
Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für den Flugzeugrumpf<br />
darf USD 1.000.000 nicht überschreiten.<br />
Für Schäden am Flugzeug, die durch Einwirkung<br />
von chemischen, biologischen oder biochemischen<br />
Stoffen oder durch nukleare Explosionen oder Verseuchung<br />
verursacht werden, besteht derzeit eine<br />
der Höhe nach eingeschränkte Versicherungsdeckung.<br />
Der Leasingnehmer hat zum anderen eine branchenübliche<br />
Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche<br />
eine Schadensdeckung für ein Einzelschadensereignis<br />
(„Combined Single Limit“) in Höhe von mindestens<br />
USD 800.000.000 aufweisen muss. Die Versicherungsdeckung<br />
umfasst alle Personen- und<br />
Sachschäden, u.a. auch Schäden an der Fracht und<br />
Postsendungen, die am aktuellen Versicherungsmarkt<br />
nach wirtschaftlichen Kriterien versicherbar sind.<br />
Die versicherten Risiken und die Versicherungsausschlüsse<br />
bestimmen sich im Einzelnen nach den<br />
hierfür maßgeblichen Lloyds-Standards. Der Leasingnehmer<br />
ist verpflichtet, den vertragsgemäßen<br />
Bestand des Versicherungsschutzes durch Versicherungszertifikate<br />
jederzeit nachzuweisen. Die Versicherungszertifikate<br />
müssen die Fondsgesellschaft als<br />
Mitbegünstigte benennen; Zahlungsempfänger von<br />
Versicherungsleistungen unter der Kaskoversicherung<br />
im Fall eines Totalverlustes ist allerdings der<br />
Sicherheitentreuhänder, solange Finanzierungsdarlehen<br />
valutieren.<br />
Der Leasingvertrag bestimmt ferner, dass das Flugzeug<br />
bei nicht vorhandenem oder ungenügendem<br />
Versicherungsschutz nicht bewegt werden darf; die<br />
Fondsgesellschaft oder der Sicherheitentreuhänder<br />
können geeignete Maßnahmen zur Stilllegung des<br />
Flugzeugs ergreifen.<br />
Die in das Versicherungskonzept eingebundenen<br />
Versicherer und Versicherungsmakler müssen eine
hinreichende Reputation als international tätiger<br />
Flugzeugversicherer bzw. Makler aufweisen und die<br />
Auswahl der Beteiligten bedarf grundsätzlich der<br />
Genehmigung durch die Fondsgesellschaft.<br />
6.2.5 Wartung und Instandhaltung<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />
entsprechend den Vorschriften des Herstellers<br />
und der Luftverkehrsbehörden und in gleicher<br />
Art und Weise wie die anderen Flugzeuge seiner<br />
Flotte zu warten und in einem Zustand zu halten, der<br />
einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung<br />
der üblichen Abnutzung entspricht.<br />
Von den Luftverkehrsbehörden wird ein Wartungsprogramm<br />
für den Flugzeugtyp festgelegt, das insbesondere<br />
aus regelmäßigen sog. „C-Checks“ besteht,<br />
die in Wartungsintervallen von derzeit 18 Monaten<br />
erfolgen müssen. Der Wartungsumfang und die<br />
Maßnahmen zur Kontrolle und zum Austausch<br />
sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere der<br />
Triebwerke sind im jeweils 4. und im 8. aufeinander<br />
folgenden C-Check wesentlich erhöht und mithin<br />
deutlich zeit- und kostenintensiver.<br />
Der Leasingnehmer muss alle Inspektionen, Wartungsarbeiten,<br />
Instandsetzungen und den Austausch<br />
von Komponenten auf eigene Kosten durchführen.<br />
Der Leasinggeber ist zu regelmäßigen Inspektionen<br />
des Flugzeugs und zur Überprüfung der Wartungsnachweise<br />
befugt.<br />
6.2.6 Untervermietung<br />
Der Leasingnehmer ist unter Fortbestehen seiner<br />
Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag zur kurzfristigen<br />
(„Wet Lease“) und langfristigen („Sub-Lease“)<br />
Untervermietung des Flugzeugs berechtigt,<br />
sofern bestimmte Voraussetzungen für die jeweilige<br />
Kategorie der Nutzungsüberlassung erfüllt werden.<br />
Insbesondere darf die Untervermietung die Laufzeit<br />
des Leasingvertrages nicht überschreiten und die<br />
Untermietverträge müssen dieselben Anforderungen<br />
betreffend die Einsatzzwecke, den Versicherungsumfang<br />
und die Instandhaltung des Flugzeugs<br />
wie der Leasingvertrag enthalten. Eine weitere<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Untervermietung durch den Untermieter ist ausgeschlossen.<br />
Wet Leases dürfen die Registrierung des<br />
Flugzeugs im Luftfahrzeugregister und die Kontrolle<br />
durch das Bundesluftfahrtamt nicht gefährden. Eine<br />
langfristige Untervermietung kann mit einer Deregistrierung<br />
in Deutschland einhergehen, sie darf<br />
aber nur an bestimmte vereinbarte Fluggesellschaften<br />
erfolgen.<br />
6.2.7 Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages<br />
infolge von Leistungsstörungen<br />
Der Leasingvertrag sieht verschiedene vom Leasingnehmer<br />
verursachte Sachverhalte als Vertragsstörungen<br />
vor, deren Vorliegen den Leasinggeber zur<br />
außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags<br />
berechtigen. Diese sind u.a.:<br />
■ unterlassene oder verspätete Zahlung der Leasingraten<br />
und/oder anderer fälliger Beträge;<br />
■ fehlender oder ungenügender Versicherungsschutz<br />
des Flugzeugs;<br />
■ Unerlaubte Verfügung über den Besitz am Flugzeug;<br />
■ Belastung des Flugzeugs mit Sicherungsrechten<br />
Dritter;<br />
■ Unterlassung des Leasingnehmers, das Flugzeug<br />
zum vertragsgemäßen Zeitpunkt, in der vertragsgemäßen<br />
Art und Weise, an dem vertragsgemäßen<br />
Ort und in dem vertragsgemäßen Zustand<br />
zurückzugeben;<br />
■ Überschuldung oder Insolvenz des Leasingnehmers<br />
oder einer FSA Partei;<br />
■ Entzug der für den Betrieb einer kommerziellen<br />
Frachtgesellschaft notwendigen Lizenzen oder<br />
Berechtigungen;<br />
■ Absenkung der Gesellschaftsanteile bzw. Stimmrechte<br />
der Joint Venture Partner am Leasingnehmer<br />
auf weniger als 51%.<br />
Bei einer durch den Leasingnehmer verursachten<br />
Vertragsstörung hat der Leasinggeber das Recht, den<br />
Leasingnehmer auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz<br />
zu verklagen, den Leasingvertrag durch<br />
schriftliche Mitteilung an den Leasingnehmer zu<br />
einem mitzuteilenden Datum zu beenden und das<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
83<br />
F
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Flugzeug stilllegen zu lassen sowie in Besitz zu nehmen.<br />
Vorrangig zu beachten sind allerdings die<br />
Regelungen im FSA-Agreement (vgl. nachfolgend<br />
unter 5.4.).<br />
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aufgrund<br />
einer Vertragsverletzung ist der Leasingnehmer<br />
verpflichtet, den Leasinggeber für alle unmittelbar<br />
oder mittelbar als Folge der Vertragsverletzung entstandenen<br />
Schäden zu entschädigen. Dieser Schaden<br />
beinhaltet u.a. sämtliche fälligen und zahlbaren Leasingraten<br />
und damit zusammenhängenden zusätzlichen<br />
Kosten, sämtliche für eine vertragsgemäße Rückgabe<br />
des Flugzeugs erforderliche Kosten, der dem<br />
Leasinggeber bei einem ausbleibenden Anschlussleasingvertrag<br />
oder einem Anschlussleasingvertrag zu<br />
schlechteren Konditionen entstehende Schaden, sämtliche<br />
in Zusammenhang mit der Wiederinbesitznahme<br />
und ordnungsgemäßen Rückgabe des Flugzeugs<br />
anfallende Kosten einschließlich der entstehenden<br />
Anwaltskosten, Steuern und Registrierungsgebühren.<br />
Der Leasinggeber ist verpflichtet, in zumutbarem<br />
Umfang zu einer Schadensminderung beizutragen.<br />
6.2.8 Rückgabe des Flugzeugs in „Full Life<br />
Condition“ bei Vertragsablauf<br />
Bei Ablauf des Vertrags ist der Leasingnehmer zur<br />
Rückgabe des lastenfreien Flugzeugs am Flughafen<br />
Leipzig/Halle verpflichtet. Die Rückgabe hat entsprechend<br />
den vertraglichen Bestimmungen und<br />
einschließlich der vollständigen und ordnungsgemäßen<br />
Flugzeugdokumente zu erfolgen. Eine vertragsgemäße<br />
Rückgabe des Flugzeugs setzt u.a. voraus:<br />
■ Durchführung einer zufrieden stellenden Bodeninspektion<br />
und eines ebensolchen Testflugs<br />
durch den Beauftragten des Leasinggebers<br />
■ Schadens- und korrosionsfreier Zustand des<br />
Flugzeugrumpfes<br />
■ Vorliegen eines gültigen Flugtauglichkeitszertifikates<br />
sowie einer gültigen Exportlizenz<br />
■ Vorliegen lückenloser Wartungsnachweise<br />
■ Unmittelbar vor Rückgabe erfolgter C-Check<br />
■ Definierte Mindestrestlebensdauer der Triebwerke<br />
84<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
■ Definierte Mindestrestlebensdauer des Fahrwerks<br />
und weiterer spezifischer Flugzeugkomponenten<br />
Für den Verbrauch der zulässigen Betriebsdauer<br />
bzw. Betriebsstunden des Flugzeugrumpfes, der<br />
Triebwerke und bestimmter weiterer Flugzeugkomponenten<br />
im Zeitpunkt der Rückgabe hat der Leasingnehmer<br />
einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.<br />
Grundlage der Ermittlung der Ausgleichszahlung ist<br />
ein Vergleich zwischen dem Abnutzungswert und<br />
dem Neuwert der entsprechenden Teile. Entsprechend<br />
wird die Höhe der Ausgleichszahlung anhand<br />
einer bestimmten vertraglich vereinbarten Formel<br />
nach dem Verhältnis von tatsächlicher Nutzungsdauer<br />
und Restnutzungsdauer einerseits und dem Wert<br />
des abgenutzten Teils zum Neu- bzw. Ersatzwert des<br />
Teils andererseits ermittelt.<br />
Sofern der Leasingnehmer seine Pflichten in Zusammenhang<br />
mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des<br />
Flugzeuges nicht vollständig erfüllt hat, hat der Leasingeber<br />
das Recht, vom Leasingnehmer umgehende<br />
Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bei Fortzahlung<br />
der Leasingraten zu verlangen. Alternativ kann<br />
der Leasinggeber vom Leasingnehmer die Übergabe<br />
des Flugzeuges und die Zahlung eines Entschädigungsbetrags<br />
zur Abdeckung derjenigen Kosten fordern,<br />
die für eine Instandsetzung in eigener Beauftragung<br />
durch den Leasinggeber anfallen. Ferner hat<br />
der Leasingnehmer das Flugzeug zu deregistrieren<br />
sowie dem Leasinggeber sämtliche für eine Neuregistrierung<br />
erforderlichen Dokumente zu übergeben.<br />
Mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe des Flugzeugs<br />
erhält der Leasingnehmer ein dies bestätigendes<br />
Rückgabezertifikat.<br />
6.3. Flight Services Agreements zwischen der<br />
Leasingnehmer und DHL International GmbH<br />
und Lufthansa Cargo AG (FSA Parteien)<br />
Die DHL International GmbH und die Lufthansa<br />
Cargo AG (FSA Parteien) haben mit dem Leasingnehmer<br />
am 10.12.2007 je ein sog. „Flight Services<br />
Agreement“ (FSA´s) abgeschlossen, aufgrund derer<br />
der Leasingnehmer als Betreiber der Flugzeuge den<br />
FSA Parteien planmäßige und außerplanmäßige Luft-
frachtbeförderungsleistungen anbietet. Der Vertrag<br />
regelt im Wesentlichen die Details zur Bereitstellung<br />
der Flugkapazitäten und zur Durchführung der Flüge<br />
durch den Leasingnehmer zugunsten der FSA Parteien.<br />
AeroLogic verpflichtet sich danach, zum einen<br />
bestimmte, in einem vertraglich vereinbarten Flugplan<br />
festgelegte Flüge für die FSA Parteien durchführen<br />
und zum anderen einen Teil der Flugzeugkapazität<br />
für ad-hoc-Charterflüge bereitzustellen. Eine Verpflichtung<br />
der FSA Parteien, die zur Verfügung<br />
gestellten Flugkapazitäten abzurufen, besteht nach<br />
den vertraglichen Regelungen nicht.<br />
Der vertraglich vereinbarte feste Flugplan enthält im<br />
Einzelnen termingenau festgelegte Abflug- und<br />
Ankunftszeiten und Flugzeiten hinsichtlich fest vereinbarter<br />
Flugrouten. Hinsichtlich dieser flugplanmäßig<br />
festgelegten Frachtflüge verpflichtet sich die<br />
Leasingnehmer, die Flüge entsprechend dem vertraglich<br />
vereinbarten Flugplan durchzuführen.<br />
Hinsichtlich der kurzfristigen optionalen (ad hoc)<br />
Charterflüge sind sich die FSA Parteien darüber<br />
einig, dass jede Partei berechtigt ist, die freien Flugzeugkapazität<br />
an einen dritten Luftcargoanbieter zu<br />
veräußern und der Leasingnehmer entsprechend<br />
verpflichtet ist, diese freien Kapazitäten an Dritte zur<br />
Verfügung zu stellen und die Flüge auftragsgemäß<br />
durchzuführen, sofern weder der zur Verfügung stehende<br />
Zeitrahmen noch rechtliche Erfordernisse<br />
oder notwendige Flugzeugwartungserfordernisse die<br />
Umsetzung der Flugaufträge beeinträchtigen. Die<br />
Flugkapazität ist insofern vollumfänglich auch für<br />
die Charterflüge zu gewährleisten.<br />
Der Leasingnehmer erhält als Betreiber des Flugzeugs<br />
von den FSA Parteien vertraglich vereinbarte<br />
und monatlich abzurechnende Zahlungsbeträge.<br />
Die Zahlungsbeträge setzen sich aus den tatsächlichen<br />
Flugzeugkosten (definiert als Leasingraten und<br />
Versicherungskosten), den Flugmannschafts- und<br />
Wartungskosten, den Treibstoffkosten und weiteren<br />
Einzel- und Gemeinkosten zusammen und werden<br />
nach einem bestimmten Schlüssel unter Berücksichtigung<br />
der Nutzung der Flugkapazität nach Flugstun-<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
den zwischen den FSA Parteien aufgeteilt. Unabhängig<br />
von der konkreten Aufteilung zwischen den FSA<br />
Parteien sind insgesamt von beiden FSA Parteien<br />
jedoch zusammen immer 100% der monatlichen<br />
Zahlungsbeträge, insbesondere der Flugzeugkosten<br />
zu leisten, so dass z.B. auch eine geringere Auslastung<br />
der Beförderungskapazitäten die Zahlungsfähigkeit<br />
des Betreibers nicht gefährdet. Die Abrechnung<br />
der monatlichen Zahlungsbeträge erfolgt<br />
zunächst vorschüssig für den folgenden Kalendermonat<br />
auf Basis der planmäßigen Auslastung des<br />
Flugzeugs durch die FSA Parteien. Die FSA Parteien<br />
sind verpflichtet, die zum Abrechnungsdatum in<br />
Rechnung gestellten Zahlungsbeträge für den Folgemonat<br />
spätestens 10 Banktage vor dem Fälligkeitsdatum<br />
nach Maßgabe der leasingvertraglichen<br />
Bestimmungen zu zahlen. Nach Ablauf des jeweiligen<br />
Kalendermonats ist der Betreiber verpflichtet,<br />
den Aufteilungsschlüssel nach Maßgabe der tatsächlichen<br />
Kapazitätsnutzung durch die jeweilige FSA<br />
Partei im abgelaufenen Monat neu zu berechnen,<br />
und einen Ausgleich mit den vorausbezahlten Beträgen<br />
vorzunehmen.<br />
Die Laufzeit des Vertrags beginnt am Tag der Auslieferung<br />
und Übernahme des ersten Flugzeugs an Aero-<br />
Logic und endet grundsätzlich mit dem Datum der<br />
Rückgabe des letzten Flugzeugs der AeroLogic Flotte.<br />
Der Leasingnehmer hat in einem separaten Vertrag<br />
(„Assignment Agreement“) alle bestehenden und<br />
künftigen Ansprüche gegenüber den FSA Parteien<br />
auf Zahlung der Flugzeugkosten und der Wartungskosten<br />
in dem Umfang, in dem sie mit Zahlungsverpflichtungen<br />
des Leasingnehmers unter dem Leasingvertrag<br />
korrespondieren, an Deucalion zur<br />
Sicherung abgetreten. Im Zuge der Vertragsübernahme<br />
am 24. Juni 2008 ist die Fondsgesellschaft in<br />
sämtliche Rechte und Pflichten der Deucalion aus<br />
dieser Sicherungsabrede eingetreten. Eine leasingvertragliche<br />
Vertragsverletzung durch den Leasingnehmer,<br />
insbesondere die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen,<br />
würde den Sicherungsfall<br />
begründen mit der Folge, dass die Fondsgesellschaft<br />
dann von den FSA Parteien unmittelbar Zahlungen<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
85<br />
F
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
im vorbezeichneten Umfang verlangen kann. Ferner<br />
bedarf nach der Sicherungsabrede jegliche Änderung<br />
der FSA und der hieraus bestehenden gegenseitigen<br />
Verpflichtungen der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung des Leasinggebers, soweit durch die<br />
Änderungen die Zahlungsverpflichtungen der FSA<br />
Parteien unter den FSA beeinträchtigt werden.<br />
Der Bestand und die Durchführung der FSAs sowie<br />
der Sicherungsabtretung werden von einer etwaigen<br />
Nutzungsüberlassung des Flugzeugs an Dritte nicht<br />
berührt.<br />
Die Flight Service Agreements und die Sicherungsabtretung<br />
unterliegen deutschem Recht.<br />
6.4. FSA Direct Agreement zwischen<br />
Lufthansa Cargo AG, DHL International<br />
GmbH und Deucalion Capital VII Limited<br />
Neben dem mit dem Leasingnehmer abgeschlossenen<br />
Flight Services Agreements samt Assignment<br />
Agreement haben die FSA Parteien am 30.11.2007<br />
zur Sicherung ihrer Interessen auch einen unmittelbaren<br />
Vertrag mit Deucalion abgeschlossen, den die<br />
Fondsgesellschaft am 24. Juni 2008 im Zuge der Vertragsnovation<br />
übernommen hat. Der Vertrag unterliegt<br />
englischem Recht.<br />
Gegenstand dieses Vertrags ist im Fall einer außerordentlichen<br />
vorzeitigen Vertragsbeendigung nach leasingvertraglicher<br />
Definition (außer in Fällen eines<br />
Totalverlusts des Flugzeugs) die Einräumung verschiedener<br />
Optionen zugunsten der FSA Parteien.<br />
Die Ausübung der Optionen ist an die Erfüllung<br />
einer Reihe von Voraussetzungen geknüpft. So müssen<br />
die FSA Parteien auf der Grundlage einer unwiderruflichen,<br />
selbständigen und erstrangigen Verpflichtung<br />
sämtliche Beträge an den Leasinggeber<br />
zahlen, die bis zum Zeitpunkt der Umsetzung der<br />
Option unter dem Leasingvertrag fällig und zahlbar<br />
sind, sofern und soweit solche Zahlungen nicht<br />
durch AeroLogic erfolgen. Die FSA Parteien haben<br />
darüber hinaus dem Leasinggeber die Kosten für die<br />
Sicherstellung, Verwahrung, Wartung und Aufrechterhaltung<br />
der Versicherungen zu erstatten oder diese<br />
86<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Maßnahmen auf Wunsch des Leasinggebers selbst<br />
vorzunehmen.<br />
Unter den vorstehend beschriebenen Voraussetzungen<br />
stehen den Vertragsparteien des FSA Direct<br />
Agreements folgende Optionen zu:<br />
■ zugunsten des Leasinggebers: Recht auf Benennung<br />
eines anderen Leasingnehmers/Betreibers<br />
des Flugzeugs, der bereit ist in den Leasingvertrag<br />
und in die Flight Service Agreements zu gleichen<br />
Bedingungen einzutreten; dies setzt allerdings<br />
die gemeinsame Zustimmung der FSA Parteien<br />
voraus;<br />
■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />
auf Benennung eines anderen Leasingnehmers/Betreibers<br />
des Flugzeugs, der bereit ist in<br />
den Leasingvertrag und in die Flight Service<br />
Agreements zu gleichen Bedingungen einzutreten;<br />
dies setzt allerdings die Zustimmung des Leasinggebers<br />
voraus (mit der Maßgabe, dass jedenfalls<br />
eine der beiden FSA Parteien als Nachfolger<br />
seitens des Leasinggebers zu akzeptieren ist);<br />
■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />
auf Benennung einer FSA Partei als unmittelbarer<br />
Leasingnehmer zu unveränderten Konditionen;<br />
■ zugunsten der FSA Parteien gemeinsam: Recht<br />
auf vorzeitige Beendigung der Flight Service<br />
Agreements („FSA Walk-Away Option“).<br />
Im Falle der Ausübung der FSA Walk-Away Option<br />
sind die FSA Parteien verpflichtet, den Leasinggeber<br />
für die aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung resultierenden<br />
Kosten und Verluste zu entschädigen.<br />
Ohne Einschränkung der vollständigen Entschädigungspflicht<br />
haben die FSA Parteien bei Ausübung<br />
dieser Option auf Anforderung des Leasinggebers<br />
eine anrechenbare Abschlagszahlung in folgender<br />
Höhe zu leisten: Der höhere Betrag aus<br />
■ der im Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
noch ausstehenden Darlehensvaluta hinsichtlich<br />
des beanspruchten Tilgungsdarlehens<br />
und<br />
■ dem niedrigeren Betrag aus entweder (i) 36
Monatsmieten oder (ii) dem Betrag der bis zum<br />
regulärem Vertragsverlauf noch ausstehenden<br />
Monatsmieten.<br />
Diesen Betrag haben die FSA Parteien auf Verlangen<br />
der Fondsgesellschaft innerhalb von fünf Werktagen<br />
zu begleichen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die FSA Parteien unverzüglich<br />
von jedem Ereignis in Kenntnis zu setzen, das die<br />
Beendigung des Leasingvertrages zur Folge hat. Die<br />
Optionen müssen innerhalb von 90 Tagen nach<br />
Bekanntgabe eines zur Vertragsbeendigung führenden<br />
Ereignisses ausgeübt werden. Die Vertragsparteien<br />
sind gehalten, alle Anstrengungen zu unternehmen,<br />
damit die gewählte Option innerhalb von 150 Tagen<br />
nach Bekanntgabe eines zur Vertragsbeendigung führenden<br />
Ereignisses tatsächlich umgesetzt wird.<br />
6.5. Asset Management Agreement<br />
(Flugzeugverwaltungsvertrag)<br />
Die Fondsgesellschaft und die Amentum Capital<br />
Limited, Dublin (nachfolgend „Amentum“ genannt)<br />
haben am 24. Juni 2008 einen Vertrag über die Verwaltung<br />
des Flugzeugs geschlossen. Der Vertrag<br />
unterliegt englischem Recht.<br />
In diesem Vertrag übernimmt Amentum die Verwaltung<br />
des Flugzeugs und des Leasingvertrages einschließlich<br />
der Portfolioverwaltung sowie alle damit<br />
zusammenhängenden administrativen und technischen<br />
Serviceleistungen. Der Leistungskatalog<br />
betreffend die Verwaltung des Flugzeugs und die<br />
technischen Serviceleistungen umfasst die Phase der<br />
Übernahme und Übergabe des Flugzeugs an den<br />
Leasingnehmer („Set-up Phase“), die laufende Überwachung<br />
des Flugzeugs, das laufende Management<br />
sowie die Berichterstattung und beinhaltet im Einzelnen<br />
u.a. folgende Leistungen:<br />
1. Set up-Phase<br />
■ Prüfung und Bewertung der technischen Aspekte<br />
des Leasingvertrags<br />
■ Aufbereitung und EDV-mäßige Erfassung der notwendigen<br />
Systemdaten<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
■ Durchführung einer technischen Inspektion und<br />
Erstellung eines Inspektionsberichts sowie Überprüfung<br />
des Wartungsprogramms und des laufenden<br />
Betriebs<br />
2. Laufende Überwachung<br />
■ Überwachung der Nutzung des Flugzeugs<br />
■ Überwachung der Einhaltung der Luftfahrtregularien,<br />
der Flugtauglichkeitsrichtlinien, der Servicebekanntmachungen<br />
und der Ersatzteile<br />
■ Durchführung von Übergabe- und Rückgabeinspektionen<br />
für Zwecke der Ermittlung von Ausgleichszahlungen<br />
des Leasingnehmers<br />
■ Administration der Flugzeugaufbereitung und<br />
Flugzeugüberstellung an einen neuen Leasingnehmer<br />
3. Laufendes Management<br />
■ Evaluierung und Billigung von umfangreichen<br />
Wartungsmaßnahmen<br />
■ Durchführung von Inspektionen des Flugzeugs<br />
und der Triebwerke sowie aller wesentlichen<br />
Flugzeugteile und Überprüfung der Flugaufzeichnungen<br />
Der Leistungskatalog von Amentum umfasst ferner<br />
die laufende Berichterstattung über das Vertragsmanagement<br />
einschließlich der Portfolioverwaltung<br />
sowie gegebenenfalls eine Sonderberichterstattung<br />
über außerplanmäßige Ereignisse.<br />
Für die Flugzeugverwaltung erhält Amentum eine<br />
einmalige Vergütung für die Einrichtung des Vertragsmanagements<br />
in Höhe von USD 20.000, fällig und<br />
zahlbar drei Monate vor dem geplanten Auslieferungsdatum,<br />
sowie eine monatliche Vergütung in<br />
Höhe von USD 6.000, fällig und zahlbar am Ende<br />
des Monats, beginnend mit Auslieferung des Flugzeugs.<br />
Im Fall der Vermittlung eines Anschlussleasingvertrags<br />
für das Flugzeug erhält Amentum eine pauschale<br />
laufende Vermittlungsgebühr in Höhe von 2,0%<br />
der mit dem Anschlussmieter vereinbarten monatlichen<br />
Leasingrate. Bei Vermittlung des Verkaufs des<br />
Flugzeugs erhält Amentum eine pauschale Vermittlungsgebühr<br />
in Höhe von 1,1% des Kaufpreises.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
87<br />
F
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R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Darüber hinaus erhält Amentum für die Durchführung<br />
von vertraglich nicht vereinbarten Sonderleistungen<br />
eine gesonderte Vergütung in Höhe von EUR<br />
220 je Mannstunde.<br />
Amentum erhält eine Erstattung nachgewiesener und<br />
angemessener Reisekosten.<br />
Die laufende Verwaltungsvergütung ist mit jährlich<br />
2,0% indexiert, beginnend mit dem 01.01.2010. Mit<br />
Beginn der Anschlussvermietung erhöht sich die<br />
jährliche Indexierung auf 3,5% p.a.<br />
Der Vertrag endet grundsätzlich mit Verkauf des Flugzeugs.<br />
Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht<br />
erstmals mit Ablauf des Leasingsvertrags mit<br />
AeroLogic. Amentum hat ein außerordentliches Kündigungsrecht,<br />
sofern die Fondsgesellschaft in Zahlungsverzug<br />
gerät und die fälligen Zahlungen nicht<br />
binnen 14 Tagen auf schriftliche Anforderung von<br />
Amentum beglichen werden. Ferner haben beiden<br />
Vertragsparteien ein vorzeitiges Kündigungsrecht für<br />
den Fall, dass die eine Partei ihren Leistungspflichten<br />
nicht binnen 30 Tagen nach einer entsprechenden<br />
Mitteilung der anderen Partei nachkommt.<br />
Amentum haftet für Schäden im Zusammenhang mit<br />
der Objektverwaltung nur, sofern sie vorsätzlich<br />
gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />
7. Fondsbezogene Verträge<br />
7.2.1. Konzeption und Fremdkapitalvermittlung<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />
mit der Fondskonzeption und der<br />
Fremdkapitalvermittlung beauftragt.<br />
Im Rahmen der Fondskonzeption hat die <strong>DCM</strong> AG<br />
die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzeption<br />
für ein in Deutschland platzierungsfähiges<br />
Beteiligungsangebot, einschließlich eines endgültigen<br />
Finanzierungskonzepts, zu erarbeiten. Dabei ist<br />
sie hinsichtlich von Teilleistungen berechtigt und,<br />
soweit die Leistungen Rechts- und Steuerberatung<br />
88<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
betreffen auch verpflichtet, geeignete Dritte im<br />
Innenverhältnis zu beauftragen und zu vergüten.<br />
Dabei hat sie in Abstimmung mit der Gesellschaft<br />
Analysen zur Entwicklung des Frachtflugverkehrmarktes<br />
zu erstellen, Gutachten über Restwert- und<br />
Mietentwicklungen in Bezug auf das Frachtflugzeug<br />
einzuholen, unterschiedliche Finanzierungskonzepte<br />
zu entwickeln, Tilgungs- und Ausschüttungsverläufe<br />
zu optimieren, einen endgültigen Investitionsund<br />
Finanzierungsplan zu erstellen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
für die Gesellschaft und die<br />
Anleger zu erstellen samt Sensitivitätsanalysen im<br />
Falle veränderter Rechenparameter, Währungsabsicherungsmaßnahmen<br />
zu prüfen und zu bewerten<br />
und die steuerliche Situation der deutschen Anleger<br />
zu analysieren. Die Erarbeitung des Finanzierungskonzepts<br />
hat die durch den Leasingvertrag mit Aero-<br />
Logic geschaffenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 2,35% des bei Platzierungsschluss<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />
Platzierung zur Zahlung fällig ist.<br />
Hinsichtlich der Fremdkapitalvermittlung ist die<br />
<strong>DCM</strong> AG verpflichtet, der Fondsgesellschaft einen<br />
Kredit auf USD-Basis in dem durch das Finanzierungskonzept<br />
festgelegten Umfang zu vermitteln<br />
und die Kreditverhandlungen im Namen und im<br />
Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten. Für ihre<br />
Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 1,8% des vermittelten Kredites<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Leistung<br />
umsatzsteuerpflichtig ist. Die Vergütung ist mit<br />
Abschluss der Platzierung, spätestens jedoch am<br />
31.12.2008 zur Zahlung fällig.<br />
Abschlagszahlungen auf ihre Vergütungsansprüche<br />
kann die <strong>DCM</strong> AG während der Platzierungsphase<br />
entsprechend des jeweils erreichten Platzierungsstandes<br />
einfordern, sofern die geschuldete Leistung<br />
erbracht wurde.
Der Vertrag sieht vor, dass die auf die Vergütungsansprüche<br />
entstehende Umsatzsteuer von der <strong>DCM</strong><br />
AG bis zur erfolgten Vorsteuererstattung zu stunden<br />
ist, sofern und soweit die sofortige Bezahlung der<br />
Umsatzsteuer die Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
gefährden würde.<br />
Der Vertrag endet mit Erfüllung aller gegenseitigen<br />
Verpflichtungen und ist nur aus wichtigem Grund<br />
kündbar. Die Haftung der <strong>DCM</strong> AG ist dabei auf<br />
vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln<br />
beschränkt.<br />
7.2.2. Marketing<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />
mit der Erstellung eines Marketingkonzepts<br />
und eines Verkaufsprospekts beauftragt.<br />
Der <strong>DCM</strong> AG obliegt diesbezüglich unter anderem<br />
die Abstimmung des Beteiligungsangebotes mit Banken<br />
und anderen Vertriebspartnern, die Auswahl der<br />
geeigneten Vertriebspartner, die Ausarbeitung von<br />
geeigneten Werbemaßnahmen mit den Vertriebspartnern,<br />
die Erstellung des zur Veröffentlichung<br />
gestatteten Verkaufsprospekts, die Erarbeitung sämtlicher<br />
sonstiger Verkaufshilfen und die Bereithaltung<br />
der gedruckten Verkaufsprospekte in ausreichender<br />
Stückzahl.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,20 % des bei Platzierungsschluss<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />
zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />
und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />
Weise.<br />
7.2.3. Eigenkapitalvermittlung<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 26.05.2008 die <strong>DCM</strong><br />
AG beauftragt, die Übernahme von Kommanditanteilen<br />
an der Fondsgesellschaft im Gesamtbetrag von<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
nominal USD 91,5 Mio. durch Anleger als Direktkommanditisten<br />
oder als Treugeber zu vermitteln.<br />
Die Kommanditanteile werden von der Fondsgesellschaft<br />
mit einem Agio in Höhe von 5% ausgegeben,<br />
so dass sich der Vermittlungsauftrag auf die Beschaffung<br />
eines Kapitals von insgesamt USD 96,05 Mio.<br />
erstreckt. Sollte die Fondsgeschäftsführung von<br />
ihrem Recht Gebrauch machen, das zu platzierende<br />
Kapital auf bis zu USD 94,5 Mio. zzgl. Agio zu erhöhen,<br />
erstreckt sich der Vermittlungsauftrag hierauf.<br />
Die Einwerbung von Zeichnungskapital darf erst mit<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospekts beginnen.<br />
Das Gesamtkapital muss bis spätestens zum<br />
31.12.2008, im Falle der Verlängerung des Platzierungszeitraums<br />
bis zum Tag in Übereinstimmung mit<br />
dem § 6 Abs. 2 festgesetzten Platzierungsschluss,<br />
gezeichnet und erbracht worden sein.<br />
Die Vermittlungstätigkeit der <strong>DCM</strong> AG hat ausschließlich<br />
auf der Grundlage des Marketingkonzeptes und<br />
unter Verwendung derjenigen Verkaufsunterlagen, insbesondere<br />
des gestatteten Verkaufsprospektes und der<br />
Beitrittsdokumentation, zu erfolgen, die von der<br />
Fondsgesellschaft genehmigt worden sind.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG ist berechtigt, den Vermittlungsauftrag<br />
insgesamt oder hinsichtlich einer Teilsumme auf<br />
geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wird im Innenauftragsverhältnis<br />
Banken und freie Kapitalvertriebe mit der Einwerbung<br />
von Zeichnungskapital beauftragen.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die<br />
<strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
4,0% des bei Platzierungsschluss gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie das von der Fondsgesellschaft<br />
vereinnahmte Agio. Der Vergütungsanspruch<br />
unterliegt nach geltender Rechtslage nicht der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit<br />
Abschluss der Platzierung zur Zahlung fällig. Die<br />
eingeschalteten Banken und freien Kapitalvertriebe<br />
werden von der <strong>DCM</strong> AG aus der von ihr erlangten<br />
Vergütung bezahlt.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
89<br />
F
F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />
zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Vertragsbeendigung<br />
und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten<br />
hier in analoger Weise.<br />
7.2.4. Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>DCM</strong> AG garantiert gemäß dem Platzierungsgarantievertrag<br />
vom 26.05.2008 unwiderruflich, dass<br />
der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />
der Platzierung ein durch Anleger gezeichnetes<br />
und eingezahltes Kommanditkapital im Gesamtbetrag<br />
von USD 91,5 Mio. zzgl. 5% Agio zur Verfügung<br />
steht.<br />
Sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses der Platzierung<br />
nur ein geringeres als das Mindestkommanditkapital<br />
vermittelt werden konnte, oder sofern das<br />
Mindestkommanditkapital noch nicht vollständig<br />
durch Einlageleistungen der Anleger erbracht wurde,<br />
ist die <strong>DCM</strong> AG verpflichtet, die Fondsgesellschaft<br />
so zu stellen, als wäre das Mindestkommanditkapital<br />
am Tag des Abschlusses der Platzierung gezeichnet<br />
und eingezahlt. Tag des Abschlusses der Platzierung<br />
ist der in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags festgesetzte Tag des Ablaufs<br />
der gegebenenfalls verlängerten Platzierungsphase.<br />
In Erfüllung ihrer Verpflichtung kann die<br />
<strong>DCM</strong> AG das ausstehende Kommanditkapital als<br />
Kommandit- oder als Treugebereinlage leisten oder<br />
einen Dritten benennen, der das ausstehende Kommanditkapital<br />
als Kommanditist oder als Treugeber<br />
übernimmt.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG ist alternativ dazu berechtigt, der Fondsgesellschaft<br />
das ausstehende Kommanditkapital als<br />
Darlehen zu gewähren oder die Gewährung eines<br />
Darlehens durch einen Dritten zu vermitteln. Alle im<br />
Zusammenhang mit der Refinanzierung des Darlehens<br />
entstehenden Kosten sind in diesem Fall von der<br />
<strong>DCM</strong> AG zu übernehmen. Zinsansprüche kann der<br />
Darlehensgeber gegenüber der Fondsgesellschaft dem<br />
Grunde, dem Zeitpunkt und der Höhe nach nur geltend<br />
machen, sobald und soweit die Fondsgesellschaft<br />
Auszahlungen auf den dem Darlehensbetrag<br />
entsprechenden Kommanditanteil schulden würde.<br />
90<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Die Rückführung des Darlehens durch die Fondsgesellschaft<br />
erfolgt nur dann und insoweit als nach dem<br />
Abschluss der Platzierung weiteres Kommanditkapital<br />
gezeichnet und eingezahlt wird.<br />
Für die Übernahme der Platzierungsgarantie erhält<br />
die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
1,0 % des zum Abschluss der Platzierung gezeichneten<br />
Kommanditkapitals zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist mit Abschluss der<br />
Platzierung zur Zahlung fällig.<br />
Die unter Ziffer 7.2.1. dargestellten Vertragsinhalte<br />
zur Anforderung von Abschlagszahlungen, zur Stundung<br />
des auf die gesetzliche Umsatzsteuer entfallenden<br />
Vergütungsanspruchs, zur Vertragsbeendigung<br />
und zur Haftung der <strong>DCM</strong> AG gelten hier in analoger<br />
Weise.<br />
7.2.5 Fondsverwaltung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service GmbH am<br />
26.05.2008 mit der Durchführung der Fondsverwaltung<br />
für die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist im Rahmen der Fondsverwaltung<br />
insbesondere verantwortlich für die ständige<br />
Aktualisierung der Anlegeradressen und der<br />
Höhe der Einzelbeteiligungen, die Abwicklung der<br />
Ausschüttungen, den Schriftwechsel mit den Anlegern,<br />
die Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen<br />
und die Korrespondenz und Abstimmung mit<br />
dem Treuhänder bezüglich der als Treugeber beteiligten<br />
Anleger. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH ist berechtigt,<br />
die Fondsverwaltungsaufgaben teilweise oder<br />
vollständig durch Dritte erfüllen zu lassen.<br />
Die <strong>DCM</strong> Service GmbH erhält für ihre Leistungen<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,2% des zum Abschluss der Platzierung<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />
Platzierung fällig ist. Ab dem 01.01.2009 erhält sie<br />
für ihre Tätigkeit einschließlich der Geschäftsführung
eine laufende jährliche Vergütung i.H.v. USD<br />
160.000,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
laufende Vergütung ist in zwei gleichen halbjährlichen<br />
Raten jeweils zum 01.01. und zum 01.07.<br />
eines Jahres vorschüssig zahlungsfällig, erstmals zum<br />
01.01.2009. Ferner erhält die <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
eine Einmalvergütung für ihre Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Liquidation der Gesellschaft in<br />
Höhe von USD 150.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Der Fondsverwaltungsvertrag wurde auf unbestimmte<br />
Dauer geschlossen. Beide Vertragsparteien können<br />
das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs<br />
Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />
der Fondsgesellschaft kündigen, erstmals jedoch<br />
zum 31.12.2025. Eine Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
7.2.6. Steuerberatung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
am 26.05.2008 mit der<br />
laufenden steuerlichen Beratung beauftragt.<br />
Die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
erhält für ihre steuerlichen Beratungsleistungen eine<br />
jährliche Pauschalvergütung in Höhe von USD<br />
60.000,- zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />
ist in zwei gleichen halbjährlichen Raten<br />
jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres vorschüssig<br />
zahlungsfällig, erstmals zum 01.01.2009.<br />
Der Steuerberatungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Jahresende, erstmals zum 31.12.2025, gekündigt<br />
werden; er endet, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf nach Erbringung sämtlicher Leistungen für<br />
das Jahr der Beendigung der Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />
Eine Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
91<br />
F
G<br />
STEUERLICHE<br />
ANGABEN
1. Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen<br />
Grundlagen richtet sich an natürliche Personen, die<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und ihre (unmittelbare oder mittelbare) Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten.<br />
Sollte die Beteiligung von einer Kapitalgesellschaft<br />
eingegangen werden, zum Betriebsvermögen eines<br />
Beteiligten zählen oder einer Person gehören, die in<br />
einem anderen Staat ansässig ist, können sich erhebliche<br />
Abweichungen von den dargestellten Grundsätzen<br />
ergeben.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Angaben umfasst<br />
die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Konzepts<br />
der Fondsgesellschaft. Im Rahmen dieser Darstellung<br />
können jedoch nicht sämtliche steuerlich<br />
relevanten individuellen Aspekte der Beteiligung des<br />
Anlegers berücksichtigt werden, so dass den Anlegern<br />
insofern empfohlen wird, einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen basiert<br />
auf den geltenden Steuergesetzen, der Rechtsprechung<br />
und den einschlägigen Erlassen und Stellungnahmen<br />
der Finanzverwaltung zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung. Sowohl die maßgeblichen Steuergesetze<br />
als auch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis<br />
können sich während der Dauer der<br />
Beteiligung ändern.<br />
Die endgültige steuerliche Beurteilung des Fondsund<br />
Beteiligungskonzepts obliegt der Finanzverwaltung<br />
im Veranlagungsverfahren bzw. einer im<br />
Anschluss ggf. durchgeführten steuerlichen Außenprüfung<br />
und einem sich ggf. daran anschließenden<br />
Verfahren vor den Finanzgerichten.<br />
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf den<br />
Abschnitt „Steuerliche Risiken“ im Kapital „Wesentliche<br />
Risiken“ verwiesen.<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
2. Einkommensteuer<br />
Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß<br />
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt in Zusammenhang mit<br />
dem Verleasen des Flugzeugs Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1<br />
EStG.<br />
Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der Erwerb des<br />
Flugzeugs Boeing 777-200LRF, Seriennummer<br />
36001 einschließlich der Triebwerke und aller sonstigen<br />
Flugzeugbestandteile, die Vermietung und<br />
Verwertung des Flugzeugs sowie alle damit in<br />
Zusammenhang stehenden Geschäfte. Das Flugzeug<br />
wird in die Luftfahrzeugrolle des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes<br />
eingetragen und für zunächst 10<br />
Jahre an den Leasingnehmer Aerologic vermietet.<br />
Das Fondskonzept sieht eine mindestens 7-jährige<br />
Anschlussvermietung vor. Die prognostizierten Mieteinnahmen<br />
der Fondsgesellschaft führen gemäß Prognoserechnung<br />
ab dem Jahr 2024 zu einem Totalüberschuss<br />
der Mieteinnahmen über die Werbungskosten.<br />
Ein späterer Verkauf des Flugzeuges erfordert<br />
einen hierauf und auf die damit einhergehende<br />
Liquidation der Gesellschaft gerichteten Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung. Es bestehen weder<br />
Andienungsrechte zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
noch Erwerbsrechte Dritter, die zu einem vorzeitigen<br />
Verkauf des Flugzeugs führen würden.<br />
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählen die Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem<br />
Vermögen, insbesondere u.a. von Schiffen, die<br />
in ein Schiffsregister eingetragen sind. Aus der Einschränkung<br />
„insbesondere“ wird allgemein abgeleitet,<br />
dass die Vorschrift keine abschließende Aufzählung<br />
von Beispielen enthält. Die Erwähnung der im<br />
Schiffregister eingetragenen Schiffe macht deutlich,<br />
dass zum unbeweglichen Vermögen im Sinne von<br />
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch Wirtschaftgüter gehören<br />
können, die zwar nach bürgerlichem Recht bewegli-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
93<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
che Sachen darstellen, auf die aber zumindest teilweise<br />
dem Grundstücksrecht vergleichbare Vorschriften<br />
anzuwenden sind. Aufgrund der zwischenzeitlichen<br />
Rechtsentwicklung sind nach Ansicht des<br />
Bundesfinanzhofs (BFH) und der Finanzverwaltung<br />
auch die in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen<br />
Flugzeuge als unbewegliches Vermögen im Sinne<br />
des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzuordnen (BFH-Urteil<br />
v. 02.05.2000, BStBl. II 2000, 467; R 15.7 Abs. 3<br />
EStR 2005).<br />
Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften im Sinne<br />
des § 15 EStG<br />
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung<br />
stellt das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle<br />
eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen<br />
des Vermieters regelmäßig keine gewerbliche<br />
Tätigkeit dar, sondern führt zu Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 1<br />
Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil v. 02.05.2000, BStBl. II<br />
2000, 467; H 15.7 Abs. 3 EStR 2005). Nach Maßgabe<br />
des Leasingvertrags übernimmt die Fondsgesellschaft<br />
keine Leistungen, die über die bloße Flugzeugüberlassung<br />
hinausgehen. Es ist die Obliegenheit<br />
des Leasingnehmers, in eigener Verantwortung<br />
und auf eigene Rechnung für den Versicherungsschutz,<br />
die Erfüllung aller luftfahrtrechtlichen<br />
Bestimmungen und Auflagen und insbesondere für<br />
die planmäßige Wartung, Instandhaltung sowie ggf.<br />
Instandsetzung des Flugzeugs und der Triebwerke<br />
Sorge zu tragen. Im Rahmen einer späteren<br />
Anschlussvermietung an Dritte ist nicht auszuschließen,<br />
dass ein Eigeninteresse der Fondsgesellschaft<br />
besteht, den Versicherungsschutz und die Wartung<br />
des Flugzeugs in eigener Verantwortung und ggf. auf<br />
eigene Rechnung zu organisieren. Es kann aus heutiger<br />
Sicht nicht abschließend beurteilt werden, ob<br />
solche Maßnahmen schädliche „Sonderleistungen“<br />
im Sinne der steuerlichen Einkunftsabgrenzung darstellen<br />
würden. Die Fondsgesellschaft wird aber<br />
zum gegebenen Zeitpunkt die Steuerrechtslage prüfen<br />
lassen und ggf. eine bestätigende (gebührenpflichtige)<br />
Finanzamtsauskunft nach § 89 Abs. 2 AO<br />
einholen bzw. steuerschädliche Maßnahmen unterlassen.<br />
94<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Ferner hat der BFH wiederholt entschieden, dass die<br />
Vermietung eines Flugzeugs während seiner gesamten<br />
Nutzungsdauer den Bereich der privaten Vermögensverwaltung<br />
nicht überschreitet. Das gilt auch<br />
dann, wenn das Flugzeug dem Geschäftsplan entsprechend<br />
schließlich zum Schrottwert veräußert<br />
wird oder wenn es – planwidrig – vorzeitig verkauft<br />
wird, um eine wider Erwarten verlustbringende Vermietung<br />
zu beenden (BFH-Beschluss v. 04.07.2002,<br />
BFH/NV 2002, 1559). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />
ist erst dann anzunehmen, wenn nach<br />
dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall<br />
besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit<br />
als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Tätigkeit<br />
geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung<br />
in den Hintergrund tritt. Nach Auffassung<br />
des BFH kann eine gewerbliche Tätigkeit erst<br />
dann angenommen werden, wenn die Vermietung<br />
und der spätere Verkauf des Flugzeugs aufgrund<br />
eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert<br />
sind. Eine solche schädliche Verklammerung kann<br />
nach BFH dann vorliegen, wenn nach dem betrieblichen<br />
Konzept Flugzeuge lediglich für einen Zeitraum<br />
vermietet werden, in dem deren betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist<br />
und erst durch die Erzielung eines Veräußerungsgewinns<br />
der angestrebte Totalüberschuss zu erzielen<br />
ist. In einem solchen Fall besteht nach BFH eine<br />
planmäßige und zur Gewerblichkeit der Betätigung<br />
führende Verbindung zwischen der Vermietungstätigkeit<br />
und der Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte<br />
durch Umschichtung. Vorliegend sieht<br />
das Fondskonzept jedoch vor, dass das Flugzeug<br />
über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von<br />
12 Jahren hinaus vermietet wird und allein aus den<br />
Leasingraten während der Vermietungstätigkeit ein<br />
ins Gewicht fallender Totalüberschuss erzielt wird.<br />
Eine Veräußerung des Vermietungsgegenstandes im<br />
Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft kann<br />
als typische Maßnahme zur Beendigung der vermögensverwaltenden<br />
Tätigkeit selbst dann nicht – isoliert<br />
betracht – zur Gewerblichkeit führen, wenn die<br />
Veräußerung vor dem Ende der wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit<br />
des Wirtschaftsgutes erfolgt. Nach<br />
derzeitiger Rechtsauffassung liegt damit nach dem
Gesamtbild der Verhältnisse keine originär gewerbliche<br />
Tätigkeit der Fondsgesellschaft vor.<br />
Die Fondsgesellschaft ist auch keine gewerblich<br />
geprägte Personengesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />
EStG. Eine Personengesellschaft ist (nur) dann<br />
gewerblich geprägt, wenn ausschließlich eine oder<br />
mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />
Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die<br />
nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung<br />
befugt sind. Nach Maßgabe des abgeschlossenen<br />
Gesellschaftsvertrages sind neben der Komplementärin<br />
der Fondsgesellschaft auch die Kommanditisten<br />
Johann Deinböck und <strong>DCM</strong> Service GmbH zur Vertretung<br />
der Gesellschaft berechtigt.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr.<br />
7 EStG<br />
Die Zinserträge der Fondsgesellschaft aus der Anlage<br />
der geplanten und zur allgemeinen Risikovorsorge<br />
unterhaltenen Liquiditätsreserve stellen Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs.1 Nr. 7<br />
EStG dar, da insoweit kein enger wirtschaftlicher<br />
Zusammenhang mit dem Vermieten bzw. Verleasen<br />
des Flugzeugs besteht. Den Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung zuzuordnen wären hingegen<br />
Zinserträge, die aus einer spezifischen Wartungskostenrücklage<br />
erzielt würden, sofern ein künftige Mieter<br />
im Rahmen einer Anschlussvermietung verpflichtet<br />
wäre, Wartungskostenvorauszahlungen zu leisten.<br />
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen einem pauschalen<br />
Abgeltungssteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlags.<br />
Bei ausländischen Kapitalerträgen findet<br />
kein inländischer Quellensteuerabzug statt; die<br />
ausländischen Kapitalerträge sind im Rahmen des<br />
Veranlagungsverfahrens zu deklarieren und unterliegen<br />
einem Steuersatz von 25%. Ein Werbungskostenabzug<br />
ist auf Ebene der Fondsgesellschaft ausgeschlossen.<br />
Auf Gesellschafterebene kann der Sparer-<br />
Pauschbetrag in Höhe von EUR 801 bzw. EUR 1.602<br />
bei zusammen veranlagten Ehegatten geltend<br />
gemacht werden, sofern dieser nicht bereits ander-<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
weitig Verwendung findet. Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz<br />
des Anlegers unter 25%, kann<br />
dieser die Veranlagung wählen.<br />
Nicht in Deutschland erzielte Kapitalerträge können<br />
einem ausländischen Quellensteuerabzug unterliegen.<br />
Ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge<br />
sind auf die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich<br />
anrechenbar, auch im Rahmen der Abgeltungssteuer.<br />
Überschusserzielungsabsicht<br />
Die steuerliche Anerkennung der Vermietungseinkünfte<br />
der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger setzt<br />
voraus, dass sowohl die Fondsgesellschaft als auch<br />
die Anleger mit Überschusserzielungsabsicht handeln.<br />
Erforderlich ist die Absicht, über den Zeitraum<br />
der voraussichtlichen Dauer der Gesellschaft einen<br />
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />
zu erzielen (Totalüberschuss). Bei Überschusseinkünften<br />
sind für die Ermittlung des Totalüberschusses<br />
nur die laufenden Vermietungseinkünfte zu<br />
berücksichtigen; etwaige Veräußerungsgewinne sind<br />
nicht in die Prognose einzubeziehen, unabhängig<br />
davon, ob ggf. ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft<br />
gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgrund einer<br />
Veräußerung binnen eines Zeitraums von zehn Jahren<br />
nach Anschaffung vorliegt (BMF-Schreiben vom<br />
08.10.2004, BStBl. I 2004, 933).<br />
Nach Maßgabe der steuerlichen Ergebnisprognose<br />
wird die Fondsgesellschaft allein aus der Vermietung<br />
des Flugzeugs einen Totalüberschuss ab dem Jahr<br />
2024 erzielen. Eine Aberkennung der Überschusserzielungsabsicht<br />
der Fondsgesellschaft scheidet somit<br />
aus bzw. wäre nur dann als Risiko zu beschreiben,<br />
wenn die Fondsgesellschafter planwidrig eine vorzeitige<br />
Veräußerung des Flugzeugs herbeiführen<br />
würden.<br />
Auf Ebene des einzelnen Anlegers kann die Überschusserzielungsabsicht<br />
insbesondere dann aberkannt<br />
werden, wenn er seine Beteiligung ganz oder<br />
teilweise fremdfinanziert und die auf ihn entfallenden<br />
steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
95<br />
G
G<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
zusammen mit den in seiner Person anfallenden<br />
Schuldzinsen zu einem negativen Gesamtergebnis<br />
führen. Eine Überschusserzielungsabsicht des Anlegers<br />
kann individuell auch dann aberkannt werden,<br />
wenn der Anleger seine Beteiligung vor Erreichen<br />
des Totalüberschusses unentgeltlich an einen Dritten<br />
überträgt.<br />
In Folge einer anfänglichen Aberkennung der persönlichen<br />
Überschusserzielungsabsicht würden steuerliche<br />
Einkünfte des betroffenen Gesellschafters zunächst<br />
nicht festgestellt werden. Faktisch ergäbe sich<br />
hieraus aber voraussichtlich keine Auswirkung auf<br />
die persönliche Steuerposition, weil die anfänglichen<br />
abschreibungsbedingten Verluste aus der Vermietungstätigkeit<br />
wegen der anzuwendenden Regelung<br />
des § 15 b EStG ohnehin nur einen Verlustvortrag auf<br />
Gesellschaftsebene begründen, hingegen keinen Verlustabzug<br />
auf Gesellschafterebene (vgl. nachfolgend<br />
„Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 b<br />
EStG“). Ein Restrisiko wird unter den wesentlichen<br />
Risiken beschrieben, hierauf sei verwiesen.<br />
Einkünfteermittlung<br />
Allgemeines<br />
Die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus Vermietung<br />
und Verpachtung werden so wie die erzielten Kapitalerträge<br />
jeweils gesondert und in Form einer reinen<br />
Geldrechnung, d.h. als Überschuss der Einnahmen<br />
über die Werbungskosten ermittelt. Einnahmen sind<br />
alle im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart zugeflossenen<br />
Geldbeträge. Als Werbungskosten qualifizieren<br />
sich alle Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung<br />
und Erhaltung der jeweiligen Einkunftsquelle<br />
getätigt werden (§§ 8, 9 EStG).<br />
Einnahmen sind im Zuflusszeitpunkt zu erfassen,<br />
Ausgaben im Zeitpunkt des Mittelabflusses. Eine<br />
periodengerechte Abgrenzung von im Voraus empfangenen<br />
bzw. geleisteten Zahlungen kommt grundsätzlich<br />
nicht in Frage, lediglich in den in § 11 EStG<br />
bestimmten Ausnahmefällen soll eine periodengerechte<br />
Zuordnung bzw. Verteilung der Zahlungen<br />
vorgenommen werden.<br />
96<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Das Zahlungsflussprinzip wird ferner durchbrochen<br />
hinsichtlich der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter,<br />
deren Nutzung sich über einen Zeitraum von<br />
mehr als einem Jahr erstreckt. Wie im Bereich des<br />
Betriebsvermögens sind solche Aufwendungen<br />
gleichmäßig über die Gesamtdauer der Nutzung des<br />
Wirtschaftsguts zu verteilen, d.h. durch Abschreibungsbeträge<br />
zu erfassen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG).<br />
Die Inanspruchnahme der Abschreibungen erfordert,<br />
dass die Fondsgesellschaft wirtschaftliche Eigentümerin<br />
des Flugzeugs ist.<br />
Wirtschaftliches Eigentum<br />
Das für Bilanzierungs- und Besteuerungszwecke<br />
relevante sog. wirtschaftliche Eigentum folgt grundsätzlich<br />
aus dem zivilrechtlichen Eigentum an einem<br />
Wirtschaftsgut. Lediglich in bestimmten Rechtsverhältnissen<br />
oder tatsächlichen Verhältnissen kann das<br />
wirtschaftliche Eigentum ausnahmsweise einem<br />
Dritten zuzuordnen sein (§ 39 Abs. 2 AO). In verschiedenen<br />
Erlassen hat die deutsche Finanzverwaltung<br />
allgemein anerkannte Abgrenzungsregeln bei<br />
Leasingverträgen niedergelegt.<br />
Die Fondsgesellschaft wird am Tag der Auslieferung<br />
und Übergabe des Flugzeugs in Seattle zivilrechtliche<br />
Eigentümerin des Flugzeugs. Dies wird nach<br />
dem anzuwendenden englischen Recht dokumentiert<br />
durch Aushändigung einer Übereignungssurkunde<br />
(Bill of Sale).<br />
Der Eintritt in den bereits abgeschlossenen Leasingvertrag<br />
mit dem Leasingnehmer Aerologic gefährdet<br />
das wirtschaftliche Eigentum der Fondsgesellschaft<br />
am erworbenen Flugzeug nicht. Es liegt hier ein sog.<br />
Operating-Leasingvertrag vor, der im wesentlichen<br />
nur mietvertragstypische Regelungen beinhaltet, in<br />
Abgrenzung zu Finanzierungsleasingverträgen mit<br />
entsprechenden Optionsgestaltungen. Die Zuordnung<br />
des wirtschaftlichen Eigentums am verleasten<br />
Flugzeugs zur Fondsgesellschaft als Leasinggeber<br />
folgt aus dem BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen<br />
Behandlung von Teilamortisations-Leasingverträgen<br />
über unbewegliche Wirtschaftsgüter vom<br />
23.12.1991, da zum einen das Flugzeug aufgrund
seiner Eintragung in die Luftfahrzeugrolle steuerlich<br />
als unbewegliches Wirtschaftsgut behandelt wird<br />
und zum anderen die Leasinggeberkosten durch die<br />
Leasingraten während der zehnjährigen Vertragslaufzeit<br />
nicht vollständig gedeckt werden. Die Fondsgesellschaft<br />
ist danach als Leasinggeber auch wirtschaftliche<br />
Eigentümerin des Flugzeugs, weil:<br />
■ die feste Vertragslaufzeit von 10 Jahren nicht<br />
mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />
des Flugzeugs beträgt (12 Jahre, vgl.<br />
dazu unten),<br />
■ wegen der uneingeschränkten Verwendungsmöglichkeit<br />
des Flugzeugs auch für dritte Luftfrachtunternehmen<br />
kein Spezialleasing vorliegt,<br />
und<br />
■ kein Andienungsrecht zugunsten des Leasinggebers<br />
und keine Kaufoption oder Mietverlängerungsoption<br />
zugunsten des Leasingnehmers<br />
besteht.<br />
Die gleiche Beurteilung ergäbe sich bei hilfsweiser<br />
Anwendung des BMF-Schreibens über die steuerrechtliche<br />
Zurechnung des Leasinggegenstandes bei<br />
Teilamortisationsverträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
vom 22.12.1975. Auch dieses Schreiben<br />
regelt nur eine abweichende Zuordnung zum Leasingnehmer<br />
in bestimmten Leasingfällen mit Kaufoptionen<br />
oder mit Aufteilungs- oder Anrechnungsregeln<br />
für Veräußerungserlöse bei Verkauf des verleasten<br />
Wirtschaftsgutes. Solche Vereinbarungen enthält<br />
der abgeschlossene Leasingvertrag nicht.<br />
Erfassung der initialen Fondskosten<br />
Der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen in<br />
der Investitionsphase der Fondsgesellschaft wurde<br />
das BMF-Schreiben vom 20.12.2003 (BStBl. I 2003,<br />
546, sog. 5. Bauherrenerlass) zugrunde gelegt. Demnach<br />
sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die im<br />
wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung<br />
des Projekts in der Investitionsphase anfallen<br />
und an die Anbieterseite geleistet werden, insbesondere<br />
die Konzeptionsgebühren und Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
den zu aktivierenden und<br />
abzuschreibenden Anschaffungskosten der Fondsge-<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
sellschaft für das Flugzeug zuzurechnen. Die nicht<br />
an die Anbieterseite fließende Gebühr für die Vermittlung<br />
des Kauf- und Leasingvertrags ist als Werbungskosten<br />
abziehbar, weil die Höhe einer üblichen<br />
Maklerprovision nicht überschritten wird. Im<br />
Allgemeinen wird danach im Bereich von Immobilienmietverträgen,<br />
wohl aber auch im Bereich von<br />
Mobilienleasingverträgen eine Gebühr in Höhe von<br />
bis zu 2 Monatsmieten als angemessen angesehen.<br />
Ferner sind Bankgebühren in Höhe des vom Darlehensnehmer<br />
an die Bank gezahlten Betrags als Werbungskosten<br />
abziehbar, soweit unter Berücksichtigung<br />
der jährlichen Zinsbelastung die marktüblichen<br />
Beträge nicht überschritten werden.<br />
Abschreibungen<br />
Die Abschreibungsregeln im Bereich der Überschusseinkünfte<br />
folgen den für die Gewinneinkünfte geltenden<br />
Regelungen. Die im Betriebsvermögensbereich<br />
bis zum 31.12.2007 zulässige degressive Abschreibung<br />
auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
war im Bereich der Überschusseinkünfte<br />
allerdings nicht anzuwenden. Nunmehr gilt für die<br />
betriebliche Gewinnermittlung wie für die außerbetriebliche<br />
Überschussermittlung gleichermaßen, dass<br />
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter<br />
gleichmäßig auf die Nutzungsdauer zu<br />
verteilen, d.h. mit jahresgleichen Abschreibungsbeträgen<br />
abzusetzen sind (lineare Absetzung für Abnutzung<br />
(AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG).<br />
Gemäß § 7 Abs. 1 EStG bemisst sich die lineare AfA<br />
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des<br />
Wirtschaftsguts. Nach Maßgabe der amtlichen AfA-<br />
Tabelle für Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe<br />
beträgt diese für Flugzeuge mit mindestens 20<br />
Tonnen höchstzulässigem Fluggewicht zwölf Jahre.<br />
Die amtlichen AfA-Tabellen beinhalten für Gewinneinkünfte<br />
und Überschusseinkünfte gleichermaßen<br />
eine typisierte bzw. objektivierte Schätzung der Nutzungsdauer<br />
für die dort verzeichneten Wirtschaftsgüter.<br />
Die AfA-Tabellen haben weder Gesetzes- noch<br />
Verordnungsrang und sie binden nicht die Finanzgerichte.<br />
Sie binden aber als Verwaltungsanordnung<br />
die Finanzverwaltung und die Steuerpflichtigen kön-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
97<br />
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S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
nen und werden sich in der Regel auf die Vermutung<br />
der Richtigkeit der in den Tabellen genannten Werte<br />
stützen. Die Werte können widerlegt werden bei<br />
offensichtlicher Unrichtigkeit für den konkreten Fall.<br />
Die Finanzverwaltung hat früher zu Fällen von Verlustzuweisungsgesellschaften<br />
die Auffassung vertreten,<br />
dass die dem Betriebskonzept zugrunde liegende<br />
längere Nutzungsdauer maßgeblich sein soll,<br />
wenn hierauf die Betriebsführung überwiegend<br />
beruht. Eine solche Fallkonstellation ist vorliegend<br />
aber nicht gegeben.<br />
Die Abschreibung ist im Anschaffungs- und Veräußerungsjahr<br />
pro rata temporis auf Monatsbasis vorzunehmen.<br />
Steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns<br />
Im Bereich des steuerlichen Privatvermögens, also<br />
auch in Bezug auf Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung<br />
von Überschusseinkünften genutzt wurden, unterliegen<br />
Veräußerungsgewinne nur dann der Besteuerung,<br />
wenn entweder eine relevante Beteiligung im<br />
Sinne des § 17 EStG verwertet wird oder wenn ein<br />
privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23<br />
Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegt. Letzteres setzt eine Veräußerung<br />
des Wirtschaftsgutes innerhalb bestimmter<br />
Fristen nach dem Anschaffungszeitpunkt voraus. Bei<br />
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten<br />
beträgt die Frist (sog. Spekulationsfrist) zehn Jahre,<br />
bei anderen Wirtschaftsgütern nach bisheriger<br />
Rechtslage ein Jahr. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in<br />
der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes<br />
2008 verlängert die Spekulationsfrist auch bei anderen<br />
Wirtschaftsgütern auf 10 Jahre, wenn – wie vorliegend<br />
der Fall – aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes<br />
als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr<br />
Einkünfte erzielt werden. Diese Regelung<br />
wird gem. § 52a Abs. 11 Satz 3 EStG erst auf Veräußerungsgeschäfte<br />
angewandt, bei denen das Wirtschaftsgut<br />
nach dem 31.12.2008 angeschafft worden<br />
ist. Die Neuregelung greift mithin für das von der<br />
Fondsgesellschaft zu erwerbende Flugzeug, das erst<br />
mit Auslieferung (planmäßig zum 01.02.2009) im<br />
steuerlichen Sinne angeschafft wird.<br />
98<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Zu beachten ist, dass wegen der steuerlichen Transparenz<br />
der Fondsgesellschaft auf den Zeitpunkt der<br />
Anschaffung durch den einzelnen Gesellschafter<br />
abgestellt wird. Das bedeutet, dass sich die 10-Jahres-Frist<br />
für Gesellschafter, die der Fondsgesellschaft<br />
nach dem Zeitpunkt der Flugzeugübernahme beitreten<br />
sollten, ab dem Beitrittszeitpunkt berechnet.<br />
Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15b EStG<br />
Ausweislich der steuerlichen Ergebnisprognose fallen<br />
in den Jahren 2009 bis 2020 u.a. abschreibungsbedingt<br />
steuerliche Verluste an. Den allgemeinen<br />
Beschränkungen des Verlustausgleichs- und -abzugs<br />
im Rahmen der sog. Mindestbesteuerung gemäß<br />
§ 10d EStG geht die Sonderregelung nach § 15b<br />
EStG betreffend Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen<br />
vor. Diese Regelung ist gemäß<br />
§ 21 Abs. 1 Satz 2 EStG sinngemäß auf Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung anzuwenden. In<br />
Anwendungsfällen des § 15b EStG findet die Verlustausgleichsbeschränkung<br />
nach § 15 a EStG keine<br />
Anwendung.<br />
Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem<br />
sog. Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften<br />
aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen<br />
auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die<br />
Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />
in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />
derselben Einkunftsquelle erzielt. Die Verrechnung<br />
mit späteren Gewinnen ist dabei nicht nach Maßgabe<br />
des § 10d EStG durchzuführen, so dass es innerhalb<br />
des besonderen Verrechnungskreises des<br />
§ 15b EStG keine Mindestbesteuerung gibt. Die Verluste<br />
können daher unbeschränkt mit zukünftigen<br />
Gewinnen aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
verrechnet werden. Gemäß dem Anwendungsschreiben<br />
des BMF zu § 15b EStG vom<br />
17.07.2007 setzt die Anwendung des § 15b EStG<br />
zunächst eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit<br />
voraus; d.h. das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht,<br />
welche vorliegend gegeben ist. Ferner<br />
ist es nach Ansicht der Finanzverwaltung ohne<br />
Belang, auf welchen Ursachen die negativen Ein-
künfte aus dem Steuerstundungsmodell beruhen. Ein<br />
Steuerstundungsmodell im Sinne dieser Vorschrift<br />
liegt nach § 15b Abs. 2 EStG vor, wenn auf Grund<br />
einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in<br />
Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies<br />
ist der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund<br />
eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten<br />
werden soll, zumindest in der Anfangsphase der<br />
Investition Verluste mit übrigen Einkünften verrechnen<br />
zu können. Die dargestellte Verlustausgleichsbeschränkung<br />
ist nach § 15b Abs. 3 EStG nur anzuwenden,<br />
wenn innerhalb der sog. Anfangsphase das<br />
Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste<br />
zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept<br />
auch aufzubringenden Kapitals 10% übersteigt. Die<br />
Anfangsphase entspricht der konzeptgemäßen Verlustphase.<br />
Der Abschluss der Investitionsphase ist<br />
zur Bestimmung der Anfangsphase nach Ansicht der<br />
Finanzverwaltung ohne Bedeutung. Entsprechend<br />
der steuerlichen Prognoserechnung betragen die<br />
kumulierten Verluste in der konzeptgemäßen Verlustphase,<br />
d.h. in den Jahren 2009 bis 2020, rd.<br />
41,5% des aufzubringenden Eigenkapitals. Demzufolge<br />
handelt es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
um ein Steuerstundungsmodell im<br />
Sinne des § 15b EStG. Die Anleger können die ihnen<br />
zugewiesenen Verluste in der konzeptgemäßen Verlustphase<br />
daher nicht mit ihren sonstigen Einkünften<br />
verrechnen. Die kumulierten Verluste können nur<br />
mit zukünftigen Gewinnen aus dieser Beteiligung<br />
verrechnet werden. Eine entsprechende Verlustverrechnung<br />
setzt nach der Prognoserechnung mit<br />
Beginn der Überschussphase im Jahr 2021 ein.<br />
Einkunftsverteilung, Entnahmen,<br />
Sonderwerbungskosten<br />
Die Verteilung bzw. Zuordnung der auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft einheitlich ermittelten steuerlichen<br />
Ergebnisse (Vermietungseinkünfte und Kapitaleinkünfte)<br />
und Steueranrechnungsbeträge (Zinsabschlagsteuer<br />
nur im Jahre 2008) auf die Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft erfolgt grundsätzlich im<br />
Verhältnis der jeweils gezeichneten Pflichteinlage<br />
des Anlegers zum Gesamtkapital der Fondsgesellschaft.<br />
Der Gesellschaftsvertrag stellt durch eine<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
Ergebnisgleichverteilungsklausel sicher, dass alle<br />
Anleger in der Platzierungsphase unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Gesellschaftsbeitritts ergebnismäßig<br />
gleichgestellt werden. Zu beachten ist allerdings,<br />
dass aufgrund der Wirkungsweise von § 15b EStG<br />
bis zur Erzielung eines Totalüberschusses auf Gesellschaftsebene<br />
allen Gesellschaftern jeweils nur ein<br />
steuerliches Nullergebnis zugerechnet wird.<br />
Die von der Fondsgesellschaft an die Anleger ausbezahlten<br />
Beträge stellen steuerlich unbeachtliche Entnahmen<br />
dar. Steuerpflichtig sind ausschließlich die<br />
steuerlichen Ergebnisse, die im Rahmen der Feststellung<br />
der Einkünfte der Fondsgesellschaft ermittelt<br />
und festgestellt sowie den Anlegern entsprechend<br />
ihrer Beteiligungshöhe zugewiesen werden.<br />
Persönlich verausgabte Sonderwerbungskosten der<br />
Anleger wie z.B. Reise- und Beratungskosten im<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung sowie ggf.<br />
Fremdfinanzierungszinsen im Falle einer individuell<br />
beanspruchten Anteilsfinanzierung sind durch die<br />
Gesellschafter mitzuteilen und zu belegen. Nachgewiesene<br />
Sonderwerbungskosten finden sodann Eingang<br />
in das steuerliche Feststellungsverfahren auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft; eine Berücksichtigung<br />
im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
scheidet aus.<br />
Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag,<br />
Kirchensteuer, Zinsabschlagsteuer<br />
Die nach Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses<br />
zu versteuernden Vermietungsüberschüsse unterliegen<br />
der individuellen Steuerbelastung des jeweiligen<br />
Anlegers. Nach geltendem Recht beträgt der Eingangssteuersatz<br />
in der Einkommensteuer 15% und<br />
der Spitzensteuersatz grundsätzlich 42%. Mit dem<br />
Steueränderungsgesetz 2007 wurde der Spitzensteuersatz<br />
von 42% für Einkünfte von über EUR 250.000<br />
bzw. EUR 500.000 bei zusammen veranlagten Ehegatten<br />
auf 45% erhöht (sog. „Reichensteuer“).<br />
Auf die Einkommensteuerschuld wird derzeit der<br />
Solidaritätszuschlag mit einem Satz von 5,5% erhoben.<br />
Es kann nicht prognostiziert werden, wie lange<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
99<br />
G
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S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
und mit welchem Satz der Solidaritätszuschlag weiterhin<br />
erhoben wird. Für Zwecke der Prognoserechnung<br />
wurde angenommen, dass der Solidaritätszuschlag<br />
bis zum Ende der Beteiligungsdauer mit dem<br />
derzeit geltenden Satz erhoben wird.<br />
Die auf die Einkommensteuerschuld zu erhebende<br />
Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern<br />
wurde in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />
Für inländische Zinserträge wird gemäß §§ 43 Abs. 1<br />
Nr. 7, 43a Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG<br />
Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) von derzeit<br />
30% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag einbehalten,<br />
die eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />
der Anleger darstellt und entsprechend<br />
angerechnet wird. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />
2009 unterliegen die Zinserträge dem pauschalen<br />
Abgeltungssteuersatz von 25% zuzüglich<br />
5,5% Solidaritätszuschlag. Liegt der persönliche<br />
Steuersatz des Anlegers unter 25%, kann er die Veranlagung<br />
wählen.<br />
Einkommensteuerverfahren<br />
Die auf Ebene der Fondsgesellschaft erzielten Vermietungs-<br />
und Kapitaleinkünfte werden nach Abgabe<br />
der Steuererklärungen vom Betriebsfinanzamt<br />
gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und<br />
gesondert für alle Gesellschafter festgestellt. Sonderwerbungskosten<br />
sind zwingend in dieses Feststellungsverfahren<br />
einzubeziehen (vgl. vorstehend).<br />
Über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
entscheidet die Finanzverwaltung anlässlich einer<br />
steuerlichen Außenprüfung. Zinsen auf eventuelle<br />
Steuernachforderungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Die Gesellschafter der Fondsgesellschaft können<br />
ihre persönlichen Einkommensteuererklärungen<br />
unabhängig davon erstellen (lassen) und zu ihrem<br />
Wohnsitzfinanzamt einreichen, ob zu diesem Zeitpunkt<br />
bereits Ergebnismitteilungen der Fondsverwaltung<br />
vorliegen. Maßgeblich für die Besteuerung<br />
100<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
der Anleger sind ausschließlich die vom Betriebsfinanzamt<br />
festgestellten steuerlichen Ergebnisanteile,<br />
die amtsintern den jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern<br />
mitgeteilt werden. Die Wohnsitzfinanzämter<br />
berücksichtigen dann von Amts wegen die<br />
steuerlichen Ergebnisse bei der Veranlagung, ohne<br />
dass der Anleger noch besondere Erklärungen abzugeben<br />
oder Anträge zu stellen hätte. Im Falle einer<br />
nachträglichen Übermittlung von Ergebnisanteilen<br />
durch das Betriebsfinanzamt ergehen entsprechende<br />
Änderungsbescheide durch die Wohnsitzfinanzämter.<br />
3. Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne des<br />
§ 2 Abs. 1 UStG. Die Vermietung eines Luftfahrzeugs<br />
stellt eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 Satz 1<br />
UStG dar, die nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG an dem<br />
Ort ausgeführt wird, an dem die Fondsgesellschaft<br />
ihr Unternehmen betreibt, mithin in Deutschland.<br />
Nach § 4 Nr. 2 UStG i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG<br />
stellt die Vermietung eines Luftfahrzeugs, das zur<br />
Verwendung durch Unternehmer bestimmt ist, die<br />
im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende<br />
Beförderungen (im Personen- oder<br />
Frachtverkehr) oder solche Beförderungen auf ausschließlich<br />
im Ausland gelegenen Strecken durchführen,<br />
einen steuerfreien Umsatz dar. Voraussetzung<br />
der Steuerfreiheit ist allerdings, dass der Mieter<br />
selbst und nicht eine andere Gesellschaft im Untermietverhältnis<br />
im entgeltlichen Luftverkehr Beförderungen<br />
vornimmt. Das von der Fondsgesellschaft zu<br />
erwerbende Flugzeug wird zunächst an ein zugelassenes<br />
Luftfrachtunternehmen (Aerologic) vermietet,<br />
das Beförderungen im internationalen Luftfrachtverkehr<br />
durchführen wird. Die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze<br />
der Fondsgesellschaft ist danach<br />
jedenfalls während der Erstvermietung gegeben. Die<br />
Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind im Zeitpunkt<br />
einer künftigen Anschlussvermietung neu zu<br />
überprüfen.
Die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden<br />
Unternehmers ist aufgrund von § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />
UStG ungeachtet der Steuerbefreiung der Ausgangsumsätze<br />
dennoch gegeben, so dass die Fondsgesellschaft<br />
zum grundsätzlich uneingeschränkten Vorsteuerabzug<br />
aus den ihr entstehenden Kosten in der<br />
Investitions- und Vermietungsphase berechtigt ist.<br />
Nach älterer Rechtsprechung und Sichtweise der<br />
Finanzverwaltung war der Vorsteuerabzug einer<br />
Publikumsfondsgesellschaft allerdings ausgeschlossen<br />
in Bezug auf Eingangsleistungen, die mit der<br />
Ausgabe von Kommanditanteilen in Zusammenhang<br />
stehen. Diese Eingangsleistungen wurden den steuerfreien<br />
Umsätzen gem. § 4 Nr. 8f UStG zugeordnet.<br />
Inhaltlich betraf dies die gesondert in Rechnung<br />
gestellten Umsatzsteuerbeträge für Gründungs-,<br />
Konzeptions-, Beratungs-, Marketing- und Vertriebskosten<br />
(vgl. BMF-Schreiben vom 10. August 1998,<br />
DStR 1998, S. 1358). Diese Qualifikation wurde im<br />
Anschluss an eine EuGH-Entscheidung durch den<br />
BFH aufgegeben (BFH V R 32/00 vom 01.07.2004).<br />
Der Vorsteuerabzug aus solchen Kosten richtet sich<br />
nunmehr nach der allgemeinen umsatzsteuerlichen<br />
Würdigung der Ausgangsumsätze; eine Fondsgesellschaft<br />
mit ausschließlich steuerpflichtigen oder steuerfreien,<br />
aber den Vorsteuerabzug erlaubenden Ausgangsumsätzen<br />
kann folglich auch den vollen Vorsteuerabzug<br />
aus den in Anspruch genommenen Initialleistungen<br />
tätigen.<br />
Die Steuerbarkeit der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen<br />
eines Gesellschafters an die Gesellschaft<br />
setzt nach Ansicht der Finanzverwaltung das<br />
Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen<br />
der erbrachten Leistung und dem empfangenen<br />
Sonderentgelt voraus. Dies ist vorliegend hinsichtlich<br />
der vereinbarten Geschäftsführungshonorare<br />
der beteiligten Gesellschafter gegeben. Haftungsvergütungen<br />
einer Personengesellschaft an einen<br />
persönlich haftenden Gesellschafter sind hingegen<br />
mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar.<br />
S T E U E R L I C H E A N G A B E N<br />
4. Gewerbesteuer<br />
Die Fondsgesellschaft ist nach Auffassung des Prospektherausgebers<br />
und seiner steuerlichen Berater<br />
kein Gewerbebetrieb und sie unterliegt mithin auch<br />
nicht der Gewerbesteuerpflicht.<br />
5. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils an der<br />
Fondsgesellschaft im Wege einer Erbschaft oder<br />
Schenkung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
gem. § 1 Abs. 1 ErbStG. Da es sich um einen<br />
Anteil an einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft<br />
handelt, sind die erbschaftsteuerlichen<br />
Begünstigungen für Betriebsvermögen nicht einschlägig.<br />
Der Erwerb einer unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft<br />
gilt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG<br />
als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter. Die anteilig<br />
als übertragen geltenden Wirtschaftsgüter werden<br />
gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG<br />
mit dem gemeinen Wert angesetzt. Die mit den als<br />
übertragen geltenden Wirtschaftsgütern zusammenhängenden<br />
Schulden der vermögensverwaltenden<br />
Personengesellschaft sind in anteiliger Höhe in<br />
Abzug zu bringen. Der so ermittelte Vermögenswert<br />
wird dem Erben bzw. Beschenkten anteilig zugerechnet,<br />
d.h. entsprechend der Beteiligungsquote,<br />
die der übertragene Anteil vermittelt.<br />
Ob und wie sich die dargestellten Bewertungsgrundsätze<br />
im Rahmen der derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen<br />
verhandelten Erbschaftsteuerreform<br />
ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Bewertung<br />
der unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Anteile an<br />
der Fondsgesellschaft sollte von etwaigen Neuregelungen<br />
allerdings nicht betroffen sein, da sie bereits<br />
nach derzeit geltendem Recht zum gemeinen Wert<br />
als derzeitig und auch künftig geltende Bewertungsobergrenze<br />
vorzunehmen ist.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
101<br />
G
H<br />
VERTRAGSPARTNER
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
1. Angaben über die Fondsgesellschaft und ihre Gründungsgesellschafter<br />
1.1. Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />
Firma: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister, Registergericht: HRA 90200, AG München<br />
Handelsregistereintragung: 16.05.2007<br />
Wirtschaftliche Neugründung: 26.05.2008<br />
Die Fondsgesellschaft wurde zunächst als Vorratsgesellschaft<br />
gegründet und am 16.05.2007 ins Handelsregister eingetragen.<br />
Mit Gesellschaftsbeschluss vom 26.05.2008 wurde die bisherige<br />
Komplementärin <strong>DCM</strong> Verwaltungs GmbH durch die neue Komplementärin<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH ersetzt<br />
sowie die Umfirmierung der Gesellschaft in <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG beschlossen und zur Eintragung ins Handelsregister<br />
angemeldet.<br />
Gesellschaftsdauer: Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />
Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb des<br />
Flugzeugs Boeing 777-200LRF MSN 36001, dessen Vermietung<br />
und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder vornehmen zu lassen,<br />
die zur unmittelbaren oder mittelbaren Förderung oder Erreichung<br />
des Gesellschaftszweckes geeignet erscheinen oder damit<br />
im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann insbesondere<br />
auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und<br />
Ausland errichten.<br />
Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />
Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz<br />
erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />
Kommanditkapital: – im Zeitpunkt der Prospektaufstellung: USD 1.500, davon noch<br />
nicht einbezahlt: USD 1.500<br />
– geplant nach Vollplatzierung: USD 91.501.500; das Kommanditkapital<br />
kann darüber hinaus nach Ermessen der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH bis auf USD 94.501.500 erhöht werden<br />
Gründungsgesellschafter: – <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />
ohne Kapitalbeteiligung<br />
– Herr Johann Deinböck mit einer Kommanditeinlage von USD<br />
500, davon USD 0 einbezahlt<br />
– <strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kommanditeinlage von USD<br />
500, davon USD 0 einbezahlt<br />
– Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer Kommanditeinlage<br />
von USD 500, davon USD 0 einbezahlt<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
103<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Geschäftsführer: <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin),<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH, Herr Johann Deinböck (letzterer ist zur<br />
Geschäftsführung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet);<br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />
haftet zwar unbeschränkt, augrund ihrer Rechtsform jedoch höchstens<br />
mit ihrem Gesellschaftsvermögen.<br />
Haftung der Kommanditisten: Die Haftsumme der als Anleger beitretenden Kommanditisten<br />
beträgt 1% der jeweils erbrachten Pflichteinlage ohne Agio, wobei<br />
der sich daraus ergebende Betrag in EUR bei einem allein für diesen<br />
Zweck fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR umgerechnet<br />
wird. Die Haftsumme der Gründungskommanditisten mit Ausnahme<br />
der Treuhandkommanditisten beträgt 100%.<br />
Art und Hauptmerkmale der Anteile: Kommanditanteile, welche eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen<br />
sowie Ausschüttungsansprüche vermitteln, zur Information,<br />
Mitbestimmung, Widerspruch und Kontrolle berechtigen und zur<br />
Einlagenzahlung sowie zum Einlagehalten verpflichten. Die Rechte<br />
der Gründungskommanditisten und der als Anleger beitretenden<br />
Kommanditisten stimmen mit Ausnahme der unterschiedlichen<br />
Haftsummen und der Zustimmungsrechte der geschäftsführenden<br />
Gründungskommanditisten zur Anteilsübertragung überein<br />
(vgl. Seiten 73 ff.). Die Komplementärin ist nicht am Vermögen<br />
und Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Rechtsform: Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />
Rechtsordnung: Die Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />
104<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
1.2. Angaben zu den Gründungsgesellschaftern<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Komplementärin:<br />
Firma: <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister: HRB 172382<br />
Handelsregistereintragung: 19.2.2008<br />
Gesellschaftszweck: Beteiligung an anderen Unternehmen in beliebiger Rechtsform<br />
Stammkapital: Euro 25.000, davon einbezahlt Euro 25.000<br />
Geschäftsführer: Frank-Michael Lacher, Jens Stolze (beide geschäftsansässig:<br />
Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />
Haftung der Komplementärin: Die Komplementärin haftet als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Emittentin grundsätzlich unbeschränkt, aufgrund ihrer<br />
Rechtsform als GmbH allerdings beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Gründungskommanditisten:<br />
Firma: <strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Sitz und Anschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Handelsregister: HRB 88245<br />
Handelsregistereintragung: 07.03.2003<br />
Gesellschaftszweck: Verwaltung sowie Übernahme der Geschäftsführung von anderen<br />
Gesellschaften und Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen<br />
u.a.<br />
Stammkapital: Euro 25.000<br />
Geschäftsführer: Matthias Meyer<br />
(geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />
Person: Johann Deinböck<br />
geschäftsansässig: Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Treuhandkommanditistin:<br />
Firma: Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
Sitz und Anschrift: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München<br />
Handelsregister: HRB 127749<br />
Handelsregistereintragung: 06.10.1999<br />
Gesellschaftszweck: für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich<br />
zulässige Tätigkeiten<br />
Stammkapital: EUR 25.000<br />
Geschäftsführer: Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
(geschäftsansässig: Maria-Theresia-Straße 6, 81675 München)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Wolfgang Schmidt-Gorbach, Rudolf L. Müller<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
105<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Vergütungen an die Gründungsgesellschafter:<br />
Komplementärin: Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende<br />
jährliche Geschäftsführungsvergütung i.H.v. USD 40.000, jeweils<br />
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Einmalige Haftungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. 0,01% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />
Haftungsvergütung i.H.v. USD 5.000. Bei Veräußerung des<br />
Flugzeuges erhält die Komplementärin eine Vergütung in Höhe<br />
von USD 200.000.<br />
Geschäftsführende Kommanditisten:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. 0,10% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals sowie ab dem 01.01.2009 eine laufende<br />
jährliche Fondsverwaltungsvergütung i.H.v. USD 160.000.<br />
Herr Johann Deinböck: Einmalige Geschäftsführungsvergütung während der Platzierungsphase<br />
i.H.v. 0,05% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals.<br />
Treuhandkommanditist: Laufende jährliche Treuhandvergütung ab dem 01.01.2009 i.H.v.<br />
USD 30.000.<br />
106<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, insgesamt zu.
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
2. Angaben zum Prospektherausgeber und Initiator<br />
Firma: <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG (<strong>DCM</strong> AG)<br />
Sitz und Anschrift: München; Hopfenstraße 6, 80335 München<br />
Telefon: (089) 416097-0<br />
Telefax: (089) 416097-29<br />
Registergericht und -nummer: AG München, HRB 126444<br />
Ersteintragung/Tag der Geschäftsaufnahme: 06.07.1998<br />
Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Vertrieb und Vermarktung von geschlossenen Fonds<br />
sowie der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an<br />
verschiedenen Unternehmungen. Gegenstand des Unternehmens<br />
ist des weiteren die Vermittlung von und der Nachweis der Gelegenheit<br />
zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von<br />
Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen<br />
Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen<br />
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger<br />
verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an<br />
einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft<br />
oder Kommanditgesellschaft, von Grundstücken, von grundstücksgleichen<br />
Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen<br />
oder Darlehen. Ferner die Tätigkeit, Bauvorhaben als Bauherr im<br />
eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten<br />
oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern,<br />
Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von<br />
Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte zu verwenden, als<br />
Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich<br />
vorzubereiten oder durchzuführen.<br />
Grundkapital: EUR 15.000.000<br />
Vorstand: RA Claus Hermuth (Vorsitzender), Dipl. Kfm. Heinz-Theo Tetsch<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Johann Deinböck<br />
Aktionär mit Anteilen von mehr als 25%: Johann Deinböck<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
107<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Das Unternehmen<br />
Die Münchner <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management<br />
AG ist eines der führenden unabhängigen Emissionshäuser<br />
im Bereich der Geschlossenen Fonds. Das<br />
Leistungsspektrum umfasst die Konzeption und<br />
Emission strukturierter Investments einschließlich<br />
aller zu erbringenden Dienstleistungen vom Einkauf<br />
bis hin zur Verwaltung.<br />
Die Geschäftsfelder sind Real Estate Products mit inund<br />
ausländischen Immobilien, Non Real Estate Products<br />
mit den Investitionsobjekten internationale<br />
Spielfilme und Transportcontainer, Photovoltaik-<br />
Daten und Fakten zur <strong>DCM</strong> AG<br />
108<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Anlagen im In- und Ausland sowie KG-Dachfonds<br />
mit mehreren Assetklassen. Weitere Anlagebereiche<br />
sind in Vorbereitung.<br />
Der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 ist das erste Beteiligungsangebot<br />
der <strong>DCM</strong>, das in Flugzeuge investiert. Die<br />
<strong>DCM</strong> AG stützt sich hierbei auf ihre eigene Konzeptionskompetenz<br />
in Verbindung mit internationalen<br />
erfahrenen sowie lokal hervorragend vernetzten<br />
Partnern. Wesentliche Unternehmenswerte sind eine<br />
langjährige Produktkompetenz, hohes Konzeptions-<br />
Know-how und eine ausgeprägte Orientierung an<br />
den Bedürfnissen der Kunden und Vertriebspartner.<br />
Diese Unternehmenswerte sind damit auch die Basis<br />
Vorstand RA Claus Hermuth (Vorsitzender)<br />
Dipl.-Kfm. Heinz Theo Tetsch<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats Johann Deinböck<br />
Grundkapital EUR 15 Mio.<br />
Mitarbeiter ca. 130<br />
Investitionen Real Estate-Products ca. EUR 2,9 Mrd.<br />
Investitionen Non Real Estate-Products ca. EUR 1,1 Mrd.<br />
Platziertes Eigenkapital ca. EUR 1,7 Mrd.<br />
Beteiligungen ca. 80.000
für den Erfolg der <strong>DCM</strong>-Produkte. So haben Anleger<br />
bereits mit rund 80.000 Beteiligungen der <strong>DCM</strong><br />
Deutsche Capital Management AG ihr Vertrauen<br />
ausgesprochen.<br />
Die Leistungsbilanz der <strong>DCM</strong> AG<br />
Die <strong>DCM</strong> AG verfügt über eine per Saldo positive<br />
Leistungsbilanz, die jährlich aktualisiert und geprüft<br />
wird. In der Leistungsbilanz wird die Entwicklung<br />
der bisherigen Immobilien- und Medienfonds dargestellt.<br />
Die Kategorien Containerfonds und KG-Dachfonds<br />
sind in der Leistungsbilanz noch nicht enthalten,<br />
da diese Produkte erst in 2006 platziert wurden.<br />
Immobilienfonds<br />
Die renommierte FMG FondsMedia GmbH in Hamburg<br />
hat Ende 2007 das Immobilienportfolio der<br />
<strong>DCM</strong> AG einer umfassenden Leistungsbilanzanalyse<br />
unterzogen. Im Mittelpunkt dieser Analyse stand die<br />
Frage, inwieweit zentrale Anlageziele auf Anleger-<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
Leistungsbilanzanalyse des Immobilienportfolios der <strong>DCM</strong> AG (Zusammenfassung)<br />
120%<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
100%<br />
88,6%<br />
99,0% 98,2% 101,7%<br />
105,6% 103,1%<br />
82,4%<br />
100,8%<br />
Plan Einnahmen Ausgaben Tilgungen Auszahlungen<br />
Gesamtportfolio moderne Immobilienfonds<br />
ebene realisiert werden konnten. Im Rahmen eines<br />
Soll-Ist-Vergleichs wurden die Kriterien Transparenz,<br />
Investition, Einnahmen, Ausgaben, Tilgung und Auszahlung<br />
(Ausschüttung) analysiert. Die Studie ergab<br />
ein Fazit, das untenstehend grafisch dargestellt ist.<br />
Abweichungen innerhalb der Planungen treten<br />
hauptsächlich bei Fonds auf, die in den Neuen Bundesländern<br />
investiert haben. Natürlich konnten sich<br />
auch die <strong>DCM</strong>-Fonds der dortigen Marktentwicklung<br />
nicht gänzlich entziehen. Die <strong>DCM</strong> AG hat<br />
jedoch nur einen geringen Teil ihres Investitionsvolumens<br />
in den Neuen Bundesländern realisiert. Bis<br />
heute liegt der Schwerpunkt der Immobilieninvestitionen<br />
in den Alten Bundesländern. Gewichtet nach<br />
Investitionsanteilen ergibt sich eine Planerreichung<br />
bei den Ausschüttungen von 88,9%. Für das Immobilienportfolio<br />
seit 2000 konnten unter dem neuen<br />
Management Auszahlungen von 101,7% gegenüber<br />
Plan erzielt werden.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Quelle: Fonds Media<br />
109<br />
H
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
LEISTUNGSBILANZ 2006<br />
Gesamtinvestition Eigenkapital<br />
Fondsname Emissions- Schlie- in der ohne Agio<br />
jahr ßungsjahr Investitionsphase<br />
110<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-Fonds<br />
2 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. 1. Vermögens-<br />
2006 - 34.011 ** 21.000 **<br />
aufbau Beteiligungs-KG<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
2006 - 8.798 ** 7.344 **<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 24 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögensaufbau<br />
2006 - 341.730 ** 145.023 **<br />
Fonds 2 KG 2003 - 51.985 ** 20.001 **<br />
<strong>DCM</strong> US 1, L.P.<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Wohnimmobilien-<br />
2005 - 111.697 ** 43.800 **<br />
Fonds 1 KG<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
2005 - 37.877 ** 26.011 **<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 23 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Europafonds 1<br />
2005 2006 429.262 414.688 183.112 181.515<br />
Budapest KG 2005 2005 100.757 99.782 45.150 45.150<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 22 KG 2003 2005 192.130 188.576 72.505 72.505<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Renditefonds 19 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Vermögens-<br />
2002 2005 36.812 36.214 30.002 30.002<br />
aufbau Fonds 1 KG 2003 2005 66.801 57.583 51.401 51.401<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 2 KG 2003 2004 18.378 18.191 7.027 7.027<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. PartnerFonds 1 KG<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
2002 2003 31.093 30.096 10.221 10.391<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 18 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Rendite-<br />
2003 2003 184.642 185.040 58.402 58.402<br />
fonds 16 KG<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. Rendite-<br />
2001 2003 28.628 28.457 12.027 12.027<br />
fonds 14 KG<br />
Deutsche Fonds Management GmbH<br />
2001 2003 150.787 150.379 100.002 100.533<br />
& Co. <strong>DCM</strong> Renditefonds 15 KG 2001 2002 143.488 143.777 53.211 53.211<br />
* Keine Angaben im jeweiligen Prospekt bzw. in der Leistungsbilanz 2006<br />
** Die Platzierung dieser Fonds war zum 31.12.2006 noch nicht abgeschlossen.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
V E R T R A G S P A R T N E R H<br />
Steuerliches Steuerliches<br />
Stand des kumulierte Ergebnis in der Ergebnis in der<br />
Fremdkapitals Ausschüttung Investitionsphase Bewirtschaftungs-<br />
in % (ohne Agio) in % phase in %<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
19.000 ** 5% 5% -1,79% ** ** **<br />
645 ** k.A. * ** -35,27% ** ** **<br />
189.457 ** k.A. * ** -0,93% ** ** **<br />
29.000 ** 14,00% 14,00% -2,02% ** ** **<br />
50.000 ** 7,25% 7,25% k.A.* ** ** **<br />
19.600 ** 5,00% 5,00% k.A.* ** ** **<br />
233.073 233.236 12,00% 12,00% -5,29% -4,74% 3,81% 4,06%<br />
53.350 k.A.* 13,80% 10,40% k.A.* k.A.* - -<br />
112.243 112.399 16,00% 16,00% -16,55% -12,31% 6,00% 6,00%<br />
16.869 16.869 28,00% 28,00% -12,69% -9,06% 4,30% 1,60%<br />
7.542 7.068 k.A. * k.A.* -14,62% -9,81% -7,50% -6,30%<br />
10.568 10.568 22,00% 20,70% -16,21% -26,79% 10,33% -0,47%<br />
18.662 18.376 29,00% 35,00% -17,89% -25,20% 19,10% 18,80%<br />
122.425 122.578 23,00% 24,00% -16,78% -16,93% 21,00% 22,00%<br />
16.000 16.000 32,50% 32,50% -25,92% -26,56% 14,40% 14,10%<br />
32.107 21.920 35,00% 35,00% -41,99% -35,56% 7,30% 2,50%<br />
80.273 80.273 30,00% 30,00% -40,34% 40,26% 23,70% 20,30%<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
111
H<br />
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
3. Angaben über weitere wesentliche Vertragspartner<br />
3.1. Angaben zum Verkäufer Deucalion Capital VII Limited<br />
Firma: Deucalion Capital VII Limited<br />
Anschrift: c/o Maples Finance Limited<br />
P.O. Box 1093 GT<br />
Queensgate House, South Church Street<br />
George Town, Grand Cayman, Cayman Islands<br />
Handelsregister: MC-195017<br />
Handelsregistereintragung: 12.09.2007<br />
Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Aufnahme von Kreditverträgen<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Verleasen des<br />
Flugzeuges.<br />
Stammkapital: USD 250<br />
Geschäftsführer: Hugh Thompson, Chris Marett, Karen Ellerbe, John Tierney<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Maples Finance Limited<br />
3.2 Angaben zum Asset Manager Amentum Capital Limited<br />
Firma: Amentum Capital Limited<br />
Sitz und Anschrift: 28 Upper Mount Street<br />
Dublin 2, Ireland<br />
Rechtsform: Limited Partnership<br />
Registernummer: 411598<br />
Registereintragung: 29.11.2005<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: HSH Nordbank AG<br />
Geschäftsführer: Christian Hatje, Mitchel Simpson<br />
3.3 Angaben zum Leasingnehmer Aerologic GmbH<br />
Firma: Aerologic GmbH<br />
Anschrift: Industriestr. 65, 04435 Schkeuditz<br />
Handelsregister: HRB 23498<br />
Handelsregistereintragung: 03.09.2007<br />
Gesellschaftszweck: Aufbau eines Unternehmens zur Durchführung von Luftfrachtdiensten<br />
im Rahmen von gewerblichem Linien- und Gelegenheitsfrachtverkehr<br />
mit Luftfahrzeugen und deren Er- und Vercharterung im Inund<br />
Ausland sowie alle damit im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte. Insbesondere gehört zum Unternehmensgegenstand<br />
auch die Vorbereitung des Betriebs von Luftfahrzeugen, der Erwerb<br />
und Betrieb von Grundstücken und Gebäuden, Fracht- und Abfertigungsanlagen,<br />
Informatikanwendungen und Rechenanlagen (Softund<br />
Hardware), Beteiligungen sowie von weiteren Vermögensgegenständen<br />
und Anlagen zur Durchführung der Luftfrachtdienste.<br />
Stammkapital: EUR 1.000.000<br />
Geschäftsführer: Dr. Thomas Papke, Thomas Pusch<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Lufthansa Cargo AG, Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH<br />
112<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
V E R T R A G S P A R T N E R<br />
3.4. Angaben zur DVB Bank AG (Vermittler des Flugzeuges)<br />
Firma: DVB Bank AG<br />
Anschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 2-14, 60325 Frankfurt am Main<br />
Handelsregister: HRB 9604<br />
Handelsregistereintragung: 01.07.1918<br />
Gesellschaftszweck: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung jeder Art bankgeschäftlicher<br />
Tätigkeit<br />
Stammkapital: EUR 100.537.291<br />
Geschäftsführer: Wolfgang Fritz Driese (Vorstand), Bertrand Grabowski (Vorstand),<br />
Dagfinn Lunde (Vorstand)<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: DZ Bank AG<br />
3.5. Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur<br />
Hinsichtlich der Angaben zum Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur Curia Steuerberatungsgesellschaft<br />
mbH wird auf die Angaben oben unter 1.2 verwiesen.<br />
4. Personelle und kapitalmäßige Verflechtungen, wirtschaftliche Interessen<br />
Kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen dem Anbieter und/oder wesentlichen Vertragspartnern,<br />
Sachverständigen und Gutachtern sowie Abhängigkeiten der mit Kontrollfunktionen beauftragten<br />
Personen sind anzugeben. Eine kapitalmäßige Verflechtung zwischen der Gesellschaft und Vertragspartnern<br />
liegt vor bei einer direkten oder indirekten Beteiligung von Vertragspartnern mit mindestens 25%; die Beteiligungen<br />
von mehreren Vertragspartnern und von nahen Angehörigen sind zusammenzurechnen. Eine personelle<br />
Verflechtung liegt vor, wenn mehrere wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojekts durch die selbe<br />
Person, Gesellschaft oder nahe Angehörige wahrgenommen werden. Kontrollfunktionen werden z.B. durch<br />
Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleur, Aufsichtsorgane, Gutachter etc. ausgeübt.<br />
Die <strong>DCM</strong> AG, die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH und die <strong>DCM</strong> Service GmbH gehören zur <strong>DCM</strong>-<br />
Unternehmensgruppe und sind kapitalmäßig und personell miteinander verbunden. Herr Johann Deinböck ist<br />
Gründungskommanditist der Beteiligungsgesellschaft sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats des Anbieters <strong>DCM</strong><br />
AG und mit mehr als 25% an der <strong>DCM</strong> AG beteiligt.<br />
Die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH gehören zur<br />
HHKL-Unternehmensgruppe und sind personell miteinander verbunden.<br />
Weitere kapitalmäßige und/oder personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und ihren Vertragspartner<br />
bzw. deren Gesellschaften bestehen nicht.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
113<br />
H
I<br />
W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />
V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />
D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
muss der Verkaufsprospekt zu allen in der<br />
Verordnung genannten Punkten Angaben enthalten.<br />
Dies gilt auch, wenn die betreffenden Angaben bei<br />
der konkreten angebotenen Vermögensanlage nicht<br />
einschlägig sind oder aus sonstigen Gründen nicht<br />
gemacht werden können (sog. Negativ-Testate). Aus<br />
diesem Grunde weist die Prospektverantwortliche<br />
auf Folgendes hin (§§ ohne nähere Bezeichnung<br />
sind im Folgenden solche der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung):<br />
§ 2 Abs. 1 S. 5: Der Verkaufsprospekt ist in deutscher<br />
Sprache und nicht, weder ganz noch zum Teil, in<br />
einer anderen in internationalen Finanzkreisen<br />
gebräuchlichen Sprache abgefasst. Aus diesem<br />
Grund ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung<br />
nicht erforderlich.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 2: Der Anbieter übernimmt nicht die<br />
Zahlung von aus der Vermögensanlage entstehenden<br />
Steuern für den Anleger.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 7: Es besteht keine Möglichkeit, die<br />
Zeichnung von Beteiligungen vorzeitig zu schließen.<br />
Nur, sofern ein Anleger die geschuldete Einlage nur<br />
teilweise erbringt, kann der Zeichnungsbetrag um<br />
die geschuldete Leistung gekürzt werden.<br />
§ 4 S. 1 Nr. 8: Die Möglichkeit der Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft wird nur in Deutschland angeboten<br />
werden. Das Anbieten von Teilbeträgen in verschiedenen<br />
Staaten ist nicht beabsichtigt.<br />
§ 5 Nr. 3: Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH enthält<br />
bis auf den Ausschluss des Selbstkontrahierungsverbots<br />
keine weiteren von den gesetzlichen<br />
Regelungen abweichenden Bestimmungen. Mit Ausnahme<br />
der auf den S. 72ff. beschriebenen fehlenden<br />
Beteiligung der Komplementärin am Vermögen und<br />
Ergebnis weist der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
keine von den gesetzlichen Regelungen<br />
abweichenden Bestimmungen im Bezug auf die<br />
Komplementärin auf.<br />
114<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
§ 5 Nr. 6: Der Emittent ist kein Konzernunternehmen<br />
der <strong>DCM</strong> AG i.S.d. §§ 18 ff AktG i.V.m. § 290<br />
HGB, weil die <strong>DCM</strong> Service GmbH, die ihrerseits<br />
ein Konzernunternehmen der <strong>DCM</strong> AG ist, nicht zu<br />
mehr als 50% an dem Emittenten beteiligt ist. Im<br />
Übrigen wird die Beteiligung der <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH an dem Emittenten mit dem Beitritt des ersten<br />
Anlegers verwässert.<br />
§ 6 S. 1 Nr. 2: Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen i.S.d. § 8f Abs. 1 des<br />
Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
§ 6 S. 2 und 3: Da der Emittent keine Aktiengesellschaft<br />
oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist,<br />
gibt es keine Wertpapiere, die Gläubigern ein<br />
Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen.<br />
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3: Den Gründungsgesellschaftern<br />
stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
oder sonstige Gesamtbezüge insbesondere keine<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen oder<br />
Nebenleistungen jeder Art außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
zu.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3: Die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten sind über die auf den Seiten 107 und<br />
113 genannte Beteiligung von Herrn Deinböck an<br />
der <strong>DCM</strong> AG, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betraut ist, hinaus weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die (1.) mit dem<br />
Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />
sind, (2.) dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen oder (3.) im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Der Emittent ist abhängig von dem<br />
Kaufvertrag über den Erwerb des Flugzeugs, dem<br />
Leasing(-Novations-)-Vertrag über die Vermietung des<br />
Flugzeugs und der Fremdfinanzierungszusage der<br />
fremdfinanzierenden Bank. Ohne die genannten Verträge<br />
ist die Umsetzung des Fondsprospektes nicht<br />
möglich (vgl. S. 78ff.). Hinsichtlich der damit verbun-
W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />
V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />
D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />
denen Risiken wird auf das Kapitel „Wesentliche<br />
Risiken der Beteiligung“ verwiesen. Darüber hinaus<br />
ist der Emittent nicht von Patenten, Lizenzen, weiteren<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren<br />
abhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage des Emittenten haben können, sind nicht<br />
anhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4: Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
(24. Juni 2008) wurden über die im Prospekt<br />
dargestellten Investitionen hinaus noch keine weiteren<br />
Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine<br />
laufenden Investitionen.<br />
§ 8 Abs. 2: Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch<br />
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2: Den nach den §§ 3, 7 oder 12<br />
VermVerkProspV zu nennenden Personen (dem Prospektverantwortlichen<br />
<strong>DCM</strong> AG, den Gründungsgesellschaftern<br />
des Emittenten, d.h. der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs<br />
GmbH, Herrn Johann Deinböck sowie der<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH und dem Treuhandkommanditisten),<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung sowie<br />
treuhänderisch tätigen Personen (dem Mittelverwendungskontrolleur)<br />
standen im Zusammenhang mit<br />
der Anschaffung des Anlageobjektes keine Eigentumsrechte<br />
an dem Objekt oder an wesentlichen Teilen<br />
desselben zu; sie besitzen auch nicht aus anderen<br />
Gründen eine dingliche Berechtigung an den<br />
Anlageobjekten oder Teilen derselben.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Außer den auf S. 78 beschriebenen<br />
Belastung des Flugzeugs mit einer Flugzeughypothek<br />
in Höhe der ausstehenden Restschuld<br />
bestehen keine erheblichen dinglichen Belastungen<br />
des Anlageobjekts (Frachtflugzeug). Rechtliche oder<br />
tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick<br />
auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5: Für die Erreichung der Anlageziels<br />
sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6: Neben den im Prospekt auf S. 79 ff.<br />
dargestellten Kaufvertrag über die Anschaffung des<br />
Anlageobjekts (Frachtflugzeug) wurden noch keine<br />
weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung<br />
der Anlageobjekte geschlossen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 7: Es wurden keine Bewertungsgutachten<br />
hinsichtlich des Anlageobjektes (Frachtflugzeug)<br />
erstellt.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 8: Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
des Emittenten (<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Verwaltungs GmbH), Herr Johann Deinböck, die<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH und die Treuhandkommanditistin<br />
(Gründungsgesellschafter des Emittenten), die<br />
Mitglieder der Geschäftsführung, treuhänderisch<br />
tätige Personen (Mittelverwendungskontrolleur)<br />
sowie der Prospektverantwortliche werden im<br />
Zusammenhang mit der Anschaffung der Anlageobjekte<br />
keine Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1: Der Emittent hat im Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung kein Aufsichtsgremium und keinen<br />
Beirat. Eine Funktionsaufteilung innerhalb der<br />
Geschäftsführung des Emittenten existiert nicht.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2: Für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr (2007) wurden den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung des Emittenten keinerlei Gesamtbezüge<br />
gewährt.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1-3: Herr Deinböck ist als Aufsichtratsvorsitzender<br />
der <strong>DCM</strong> AG tätig, die mit dem Vertrieb<br />
der Vermögensanlagen beauftragt ist. Darüber<br />
hinaus sind keine Mitglieder der Geschäftsführung<br />
des Emittenten für Unternehmen tätig, die<br />
(1) mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut<br />
sind<br />
(2) dem Emittenten Fremdkapital geben oder<br />
(3) für den Emittenten Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
115<br />
I
I<br />
W E I T E R E N A C H D E R V E R M Ö G E N S A N L A G E N -<br />
V E R K A U F S P R O S P E K T V E R O R D N U N G E R F O R -<br />
D E R L I C H E A N G A B E N ( N E G A T I V T E S T A T E )<br />
§ 12 Abs. 3 Nr. 5: Der Treuhänder ist Gründungsgesellschafter<br />
der Emittentin und mit der Mittelverwendungskontrolle<br />
beauftragt. Darüber hinaus liegen<br />
keine Umstände oder Beziehungen vor, die Interessenskonflikte<br />
des Treuhänders begründen können.<br />
§ 12 Abs. 4: Sonstige Personen, die die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder<br />
den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />
§ 14: Keine juristische Person oder Gesellschaft hat<br />
für das Angebot der Vermögensanlage für deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung die Gewährleistung übernommen.<br />
§ 15 Abs. 1: In dem Zeitraum zwischen Aufstellung<br />
der Eröffnungsbilanz und Aufstellung des Verkaufs -<br />
prospekts (24. Juni 2008) sind keine bilanz- und<br />
erfolgswirksamen Geschäftsvorfälle erfolgt.<br />
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Da der Emittent keine Produktion<br />
unterhält, können keine Planzahlen zur Produktion<br />
ausgewiesen werden.<br />
116<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
Agio Aufgeld des Zeichnungsbetrages (5%). Das Agio dient zur Deckung<br />
von Eigenkapital-Vertriebskosten.<br />
Abschreibung Nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte<br />
Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirt -<br />
schaftsgutes auf dessen voraussichtliche Nutzungsdauer zur periodengerechten<br />
Aufwandsverteilung (steuerlich auch: Absetzung für<br />
Abnutzung bzw. „AfA“).<br />
Ausschüttung Der Begriff wird in diesem Prospekt als Oberbegriff für Gewinn -<br />
ausschüttung und Liquiditätsausschüttung verwendet. Bis zur<br />
Erzielung eines handelsrechtlich verteilungsfähigen Gewinns tätigt<br />
die Fondsgesellschaft Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen<br />
bzw. Rückzahlungen von Kapitaleinlagen.<br />
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Beitrittserklärung Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt gesondert<br />
beigelegt ist. Erst mittels der Annahmeerklärung durch die<br />
Gesellschaft wird der Beitritt des Anlegers wirksam.<br />
Bonität Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit<br />
Expressfracht Fracht, die an bestimmte Lieferzeiten gebunden ist.<br />
G L O S S A R J<br />
Fondsgesellschaft Gesellschaft, regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft,<br />
an der sich Anleger als Kommanditisten oder als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten beteiligen können.<br />
FTK Frachttonnenkilometer, Gewicht der Ladung in Tonnen multipliziert<br />
mit der Anzahl geflogener Kilometer. Einheit, in der<br />
beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Frachtverkehr<br />
angegeben wird.<br />
Fungibilität Rechtsbegriff für die Austauschbarkeit bzw. Handelbarkeit. Bei<br />
Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit für Veräußerung und Übertragung<br />
von Kommanditanteilen gemeint.<br />
Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige<br />
(außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter,<br />
wesentliches Forum der Anlegerbestimmung. Der Gesell schafts -<br />
vertrag regelt Form und Frist der Versammlung.<br />
GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH gesetzlicher Vertreter<br />
und persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist.<br />
Handelsregister Öffentliches Verzeichnis beim jeweiligen Amtsgericht. Registriert<br />
werden Kaufleute, die einen Gewerbebetrieb unterhalten. Im Handelsregister<br />
Abteilung A (HRA) werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften<br />
(z.B. Kommanditgesellschaften oder offene Handelsregistergesellschaften)<br />
eingetragen, im Handelsregister Ab -<br />
teilung B (HRB) Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG).<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
117
J<br />
G L O S S A R<br />
HGB Deutsches Handelsgesetzbuch<br />
Initiator Person oder Gesellschaft, die einen geschlossenen Fonds ins<br />
Leben ruft. Zu den Aufgaben zählen u.a.: Gründung der Fondsgesellschaft,<br />
Konzipierung des Fonds, Prospektaufstellung, Koordinierung<br />
von Eigenkapital- und Fremdkapitalbeschaffung etc.<br />
Investitionsvolumen Bezeichnet den Gesamtbetrag der geplanten Aufwendungen der<br />
Fondsgesellschaft, die für den Erwerb des Flugzeugs und die<br />
Inanspruchnahme der Leistungen des Initiators und anderer<br />
Dienst leister in der Initialphase getätigt werden. Das Investitionsvolumen<br />
umfasst ferner die geplante Zuführung von Barmitteln<br />
der Fondsgesellschaft zu einer anfänglichen Liquiditätsreserve.<br />
Initialphase Beschreibt den Zeitabschnitt zwischen der Gründung der Fondsgesellschaft<br />
und dem Beginn der Vermietungsphase, wobei letzteres<br />
mit dem Eigentumserwerb am Frachtflugzeug zusammenfällt.<br />
Kapitaleinlage Die Kapitaleinlage ist der Betrag, mit dem sich der Anleger an der<br />
Emittentin beteiligt, inkl. des 5%igen Agios.<br />
Kommanditist/Direktkommanditist Im Unterschied zum Komplementär ist die Haftung des Kommanditisten<br />
i.d.R. auf seine ins Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />
(Haftsumme) beschränkt. Ein Direktkommanditist ist ein<br />
Anleger, der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen<br />
wird.<br />
Komplementär Persönlich und unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />
Liquiditätsreserve Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel einer<br />
Unternehmung<br />
Platzierungsgarantie Zusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital<br />
eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der<br />
Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle<br />
Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernehmen.<br />
RTK Engl.: Revenue Tonne Kilometres, Gewicht der Ladung in Tonnen,<br />
multipliziert mit der Anzahl der geflogenen Kilometer. Einheit, in<br />
der beispielsweise das Luftverkehrsaufkommen im Frachtverkehr<br />
angegeben wird. Normalerweise synonym zu Frachttonnenkilometern<br />
(FTK), kann aber auch das Gewicht der Passagiere enthalten,<br />
um auch bei Kombinationsflügen den kompletten Erlös<br />
anzugeben.<br />
Sensitivitätsanalyse Die Sensitivitätsanalyse gibt Auskunft darüber, wie sensibel eine<br />
Kapitalanlage auf heute nicht beeinflussbare Veränderungen von<br />
Parametern reagiert.<br />
118 <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1
G L O S S A R<br />
Treugeber Anleger, die sich nicht als Direktkommanditisten, sondern mittelbar<br />
über einen Treuhänder durch Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Treuhandkommanditist Gesellschafter, der für die Treugeber deren wirtschaftliche Beteiligung<br />
an der Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />
hält und verwaltet.<br />
Zeichnungsbetrag Höhe des von den Anlegern in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />
Anlagebetrages (ohne Agio)<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
119<br />
J
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Definitionen<br />
„Anleger“ bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die der<br />
Gesellschaft unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar<br />
als Treugeber über den Treuhandkommanditisten beitreten.<br />
„Altgesellschafter“ bezeichnet die Komplementärin <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />
1 Verwaltungs GmbH und die Kommanditistin <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH sowie den Kommanditisten Herrn Johann Deinböck.<br />
„Beteiligungsbetrag“ bezeichnet den Beitrag, den ein Anleger als<br />
Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) bzw. als Direktkommanditist<br />
gesellschaftsrechtlich in das Gesellschaftsvermögen<br />
zu leisten hat (= Pflicht- oder Kommanditeinlage) und beschreibt<br />
somit eine Forderung der Gesellschaft im Innenverhältnis gegenüber<br />
dem Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) bzw. gegenüber<br />
dem Direktkommanditisten. Die Fälligkeiten der Pflichteinlagen<br />
bestimmen sich nach den Beitrittserklärungen und diesem<br />
Gesellschaftsvertrag, wobei letzterer vorgeht.<br />
„Beteiligungskapital“ bezeichnet die Summe aller Pflichteinlagen<br />
von Treugebern und Direktkommanditisten.<br />
Unter „Direktkommanditist“ werden Anleger verstanden, die im<br />
Handelsregister als beschränkt haftende Gesellschafter eingetragen<br />
werden.<br />
„Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft“ bezeichnet ein<br />
Bankkonto, das auf den Namen der Gesellschaft lautet und der<br />
Einzahlung der Pflichteinlagen nebst Abwicklungsgebühr (Agio)<br />
dient.<br />
Unter „Haftsumme“ wird der im Handelsregister einzutragende<br />
anteilige Betrag der Pflichteinlage verstanden, mit dem die Kommanditisten,<br />
einschließlich des Treuhandkommanditisten, im<br />
Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft haften.<br />
Unter „Kommanditkapital“ wird die Summe aller Pflichteinlagen<br />
der Treugeber und Direktkommanditisten sowie der Altgesellschafter<br />
verstanden.<br />
Unter „Platzierungsphase“ wird der Zeitraum verstanden, in dem<br />
Treugeber (über den Treuhandkommanditisten) und Direktkommanditisten<br />
der Gesellschaft beitreten können.<br />
Unter „Treugeber“ werden Anleger verstanden, die der Gesellschaft<br />
mittelbar auf der Grundlage eines mit dem Treuhandkommanditisten<br />
geschlossenen Treuhandvertrages beitreten.<br />
„Vollplatzierung“ ist gegeben, wenn das gemäß dem Investitionsund<br />
Finanzierungsplan vorgesehene Kommanditkapital von USD<br />
91.500.000 gezeichnet worden ist.<br />
120<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
§ 1 Firma/Sitz<br />
1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong><br />
1 KG.<br />
1.2. Der Sitz der Gesellschaft ist München.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
2.1. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb<br />
des Flugzeugs Boing B777-200LRF, Seriennummer<br />
36001, dessen Vermietung und Verwertung sowie alle damit<br />
im Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />
2.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen<br />
oder Maßnahmen aller Art durchzuführen oder<br />
vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszweckes<br />
geeignet erscheinen oder damit im Zusammenhang stehen.<br />
Die Gesellschaft kann insbesondere auch Zweigniederlassungen<br />
und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.<br />
2.3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />
Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach<br />
dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />
§ 3 Dauer/Geschäftsjahr<br />
3.1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
3.2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 4 Gesellschafter/Gesellschaftskapital/<br />
Gesellschafterregister<br />
4.1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong><br />
1 Verwaltungs GmbH, München (nachstehend auch<br />
„Komplementärin“ genannt). Sie ist am Gesellschaftskapital<br />
und am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
4.2. Kommanditisten sind:<br />
a. Herr Johann Deinböck (nachstehend auch „geschäftsführender<br />
Kommanditist“ genannt)<br />
– mit einer Kommanditeinlage von US Dollar (USD)<br />
500 –<br />
b. <strong>DCM</strong> Service GmbH, München (nachstehend auch<br />
„geschäftsführender Kommanditist“ genannt)<br />
– mit einer Kommanditeinlage von USD 500 –<br />
c. Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />
(nachstehend auch „Treuhandkommanditist“ genannt)<br />
– mit einer Kommanditeinlage von USD 500 –<br />
Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag der Begriff „geschäftsführender<br />
Kommanditist“ in der Einzahl verwendet wird,<br />
sind regelmäßig Herr Johann Deinböck und die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH jeweils einzeln gemeint. Verpflichtungen obliegen<br />
der <strong>DCM</strong> Service GmbH; zu ihrer Erfüllung ist auch<br />
Herr Deinböck berechtigt, nicht jedoch verpflichtet.<br />
4.3. Die Gesellschafter beabsichtigen, bis zum Ende der Platzierungsphase<br />
weitere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen<br />
und so das Kommanditkapital auf USD 91.001.500<br />
zuzüglich 5% Abwicklungsgebühr (Agio) zu erhöhen.<br />
Die Aufnahme dieser weiteren Gesellschafter erfolgt nach<br />
deren Wahl über den Treuhandkommanditisten aufgrund
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
des mit diesem abzuschließenden Treuhandvertrages und<br />
anschließender Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />
oder als Direktkommanditist, wobei<br />
der Treuhandkommanditist von der Gesellschaft und den<br />
Gesellschaftern zur Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung<br />
bevollmächtigt ist. Direktkommanditisten haben auf<br />
eigene Kosten der Komplementärin eine unwiderrufliche,<br />
über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu allen Anmeldungen zum Handelsregister,<br />
an denen ein Kommanditist mitzuwirken hat, zu erteilen.<br />
Die Komplementärin stellt den Direktkommanditisten<br />
hierzu ein Muster einer Handelsregistervollmacht zur Verfügung.<br />
Die Kosten für die erstmalige Eintragung von Direktkommanditisten<br />
bzw. Kapitalerhöhungen des Treuhandkommanditisten<br />
in das Handelsregister trägt die Gesellschaft.<br />
Gleiches gilt auch für Eintragungen bei Auflösung der Gesellschaft<br />
sowie bei Kündigungen nach § 20. Im Übrigen erfolgen<br />
Eintragungen im Handelsregister auf Kosten derjenigen<br />
Gesellschafter/Treugeber, die den eintragungspflichtigen<br />
Sachverhalt verursacht haben; dies gilt insbesondere im Fall<br />
eines Gesellschafterwechsels oder eines Ausschlusses.<br />
4.4. Die Kapitalanteile der Gesellschafter und Treugeber sind<br />
fest.<br />
4.5. Alle Gesellschafter/Treugeber haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
untereinander nur für diejenige Sorgfalt<br />
einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden<br />
pflegen. Sie haften darüber hinaus nur für Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung von<br />
Leben, Körper und Gesundheit.<br />
Schadensersatzansprüche der Gesellschafter/Treugeber<br />
untereinander aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren<br />
drei Jahre nach Bekanntwerden des haftungsbegründenden<br />
Sachverhalts, soweit sie nicht kraft Gesetzes oder nach der<br />
Rechtsprechung einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />
Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten<br />
nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem<br />
Verpflichteten durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen.<br />
Die Haftung des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
der Gesellschaft für die Einzahlung der Einlagen ist auf die<br />
tatsächlich von den Treugebern auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Gesellschaft geleisteten Zahlungen beschränkt.<br />
4.6. Für alle Gesellschafter bzw. Treugeber bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen<br />
im Sinne des § 112 HGB.<br />
Insbesondere ist die Komplementärin berechtigt, sonstige<br />
unternehmerische Tätigkeiten, auch wenn sie sich auf<br />
den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft erstrecken,<br />
auszuüben. Sie sind dabei berechtigt, sich mittelbar oder<br />
unmittelbar an Gesellschaften oder Einzelunternehmen zu<br />
beteiligen und für solche konkurrierenden Unternehmen<br />
Organstellungen zu übernehmen oder in sonstiger Weise<br />
mit konkurrierenden Unternehmen zu kooperieren. Ihnen<br />
ist es auch gestattet, weitere Gesellschaften – gleich welcher<br />
Rechtsform – mit gleichem oder ähnlichem Unternehmens-<br />
gegenstand wie dieser Gesellschaft zu gründen. Die gleichgerichteten<br />
Investitionstätigkeiten der Gesellschaft und bestehender<br />
bzw. neu gegründeter Gesellschaften, in denen<br />
die Komplementärin Gesellschafter ist oder am wirtschaftlichen<br />
Ergebnis – gleich welcher Form – beteiligt ist, können<br />
zu Interessenüberschneidungen führen. Der Komplementärin<br />
ist gestattet, ihr bekannt werdende Investitionsobjekte<br />
nach ihrem freiem Ermessen der Gesellschaft oder sonstigen<br />
Dritten anzubieten.<br />
4.7. Für alle Gesellschafter und Treugeber wird ein Gesellschafterregister<br />
geführt, in dem die Gesellschafter/Treugeber mit<br />
Namen und Vornamen bzw. Firma, Anschrift, übernommenem<br />
Kapitalanteil, Bankverbindung, sowie Finanzamt und<br />
Steuernummer eingetragen werden. Der Gesellschafter/Treugeber<br />
hat Änderungen dieser Angaben unverzüglich<br />
der Gesellschaft bekannt zu geben; der Treuhandkommanditist<br />
ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen<br />
dieser Angaben unverzüglich an die Gesellschaft weiterzugeben.<br />
Gegenüber der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten<br />
gelten lediglich die im Gesellschafterregister<br />
eingetragenen Personen als aus dem Geschäftsanteil allein<br />
berechtigt und verpflichtet, es sei denn, eine andere Person<br />
weist durch Vorlage entsprechender Urkunden ihre Berechtigung<br />
nach. In diesem Fall sind die Gesellschaft bzw. der<br />
Treuhandkommanditist nicht verpflichtet, die Berechtigung<br />
aus der Gesellschaftsbeteiligung gesondert nachzuprüfen.<br />
Eintragungen in das Gesellschafterregister werden jeweils<br />
nur mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres vorgenommen. Ausgenommen<br />
sind der Ausschluss von Gesellschaftern/Treugebern,<br />
Kündigungen aus wichtigem Grund nach<br />
§ 20 sowie Kapitalherabsetzungen nach § 7; in diesen Fällen<br />
erfolgt eine Eintragung unverzüglich mit Wirkung auf<br />
den Zeitpunkt des betreffenden Ereignisses.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber kann jederzeit bei der<br />
Gesellschaft das Gesellschafterregister bezüglich der Daten<br />
seiner Beteiligung bzw. seines Treuhandverhältnisses einsehen.<br />
Bezüglich der als Treugeber im Gesellschafterregister<br />
eingetragenen Anleger dürfen anderen Personen als der<br />
Komplementärin, dem Treuhandkommanditisten, der von<br />
der Gesellschaft mit der Fondsverwaltung beauftragten geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und den von der Gesellschaft<br />
beauftragten steuerlichen Beratern und Jahresabschlussprüfern<br />
keine Auskünfte über die treuhänderische<br />
Beteiligung und die Eintragungen in das Gesellschafterregister<br />
erteilt werden, es sei denn, dass die Offenlegung gegenüber<br />
dem zuständigen Finanzamt erfolgt. Gegenüber gesetzlich<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen<br />
gilt diese Einschränkung nicht, wenn diese als Berater der<br />
Gesellschaft tätig werden.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber hat davon Kenntnis und<br />
ist damit einverstanden, dass die mitgeteilten bzw. mit der<br />
Beteiligung zusammenhängenden personenbezogenen Daten<br />
über eine EDV-Anlage gespeichert und ausschließlich<br />
zur Verwaltung der Beteiligung durch die Gesellschaft, den<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
121<br />
K
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Treuhandkommanditisten und im Rahmen der Fondsverwaltung<br />
durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte verwendet<br />
werden dürfen. Soweit der Gesellschafter/Treugeber dem<br />
nicht widerspricht, dürfen die vorgenannten Daten ferner<br />
zum Zwecke der Betreuung durch den Vermittler an diesen<br />
übermittelt werden.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten/Kapitalkonten<br />
5.1. Für jeden Gesellschafter/Treugeber werden getrennte Konten<br />
wie folgt geführt:<br />
a) Eingezahlte Pflichteinlage (Kapitalkonto I)<br />
b) Ausschüttungen (Kapitalkonto II)<br />
c) Geschäftsergebnisse (Kapitalkonto III)<br />
d) Sonstige Einzahlungen der Gesellschafter (Kapitalkonto<br />
IV)<br />
5.2. Auf dem Kapitalkonto I wird die tatsächlich eingezahlte<br />
Pflichteinlage – ohne Abwicklungsgebühr (Agio) – ausgewiesen.<br />
Es handelt sich bei diesem Konto um ein festes Kapitalkonto,<br />
so dass weder Ausschüttungen noch Geschäftsergebnisse<br />
zu einer Erhöhung oder Reduzierung der eingezahlten<br />
Pflichteinlage führen dürfen. Verwirkte Vertragsstrafen,<br />
ein sonstiger der Gesellschaft entstandener<br />
Verzugsschaden, sowie insbesondere auch die Kosten einer<br />
Rücklastschrift werden dem Kapitalkonto I belastet.<br />
5.3. Auf dem Kapitalkonto II werden die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
an die Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />
5.4. Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinngutschriften und<br />
Verlustlastschriften der Gesellschafter/Treugeber verbucht.<br />
5.5. Auf dem Kapitalkonto IV werden sonstige Einzahlungen der<br />
Gesellschafter, insbesondere die Abwicklungsgebühr (Agio),<br />
erfasst. Diese sonstigen Einzahlungen werden zunächst in<br />
eine Kapitalrücklage eingestellt und zum Ausgleich von Verlusten<br />
verwendet.<br />
5.6. Die Salden auf allen vorgenannten Konten werden nicht verzinst.<br />
5.7. Eine Nachschussverpflichtung der Gesellschafter/Treugeber<br />
besteht nicht, so dass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste<br />
der Gesellschaft über die geleistete Pflichteinlage hinaus<br />
keine weiteren Leistungen an die Gesellschaft zu erbringen<br />
haben. Eine diesbezügliche Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
bedürfte der Zustimmung aller Gesellschafter/ Treugeber;<br />
ein Gesellschafter/Treugeber ist ferner ohne seine Zustimmung<br />
nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung<br />
zu beteiligen. Die gesetzliche Regelung über<br />
die Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern<br />
nach den §§ 171 ff. HGB bleibt unberührt.<br />
§ 6 Beitritt/Kapitalerhöhung/Haftsumme/<br />
Mindestbeteiligung<br />
6.1. Der Treuhandkommanditist ist von den Altgesellschaftern<br />
und jedem neu hinzutretenden Gesellschafter/Treugeber unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />
und bevollmächtigt, mit Zustimmung der Komplementärin<br />
Angebote auf Beitritt zur Gesellschaft als Direktkommanditist,<br />
die auf Grundlage des Emissionsprospektes<br />
122<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
und nach Maßgabe der Beitrittserklärung und dieses Gesellschaftsvertrages<br />
sowie – im Fall der Beteiligung als Treugeber<br />
– des Treuhandvertrages schriftlich gegenüber der Gesellschaft<br />
abgegeben werden, anzunehmen. Eines Zugangs<br />
der Annahmeerklärung bei dem Direktkommanditisten/Treugeber<br />
bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige<br />
Direktkommanditist/Treugeber erhält davon jedoch<br />
unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung.<br />
An das Angebot auf Beitritt zur Gesellschaft ist der jeweilige<br />
Direktkommanditist/Treugeber für die Dauer von<br />
drei Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung gebunden.<br />
Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist gilt das<br />
Beteiligungsangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner Annahme<br />
jederzeit schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
widerrufen werden, wobei der Widerruf mit Zugang<br />
beim Treuhandkommanditisten wirksam wird. Gesetzliche<br />
Widerrufsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />
unberührt.<br />
Der Beitritt eines Direktkommanditisten ist im Außenverhältnis<br />
aufschiebend bedingt durch seine Eintragung ins<br />
Handelsregister. Im Innenverhältnis wird der Beitretende in<br />
der Zeit bis zu seiner Eintragung im Handelsregister wie ein<br />
Gesellschafter behandelt.<br />
Mit Annahme des Angebots eines Treugebers auf Beitritt<br />
zur Gesellschaft als Treugeber und Abschluss eines Treuhandvertrages<br />
mit dem Treuhandkommanditisten erhöht sich<br />
der Kapitalanteil des Treuhandkommanditisten um den in<br />
der jeweiligen Beitrittserklärung genannten Betrag, ohne<br />
dass es einer weiteren Erklärung oder Handlung des Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft bedarf.<br />
Die vorstehenden Aufträge und Vollmachten, Angebote<br />
auf Beitritt als Direktkommanditisten bzw. als Treugeber anzunehmen,<br />
und die Berechtigung, die Kommanditeinlage<br />
des Treuhandkommanditisten gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />
Treuhandverträge zu erhöhen, gelten bis zum<br />
Ende der Platzierungsphase.<br />
6.2. Die Platzierungsphase endet grundsätzlich am 31.12.2008.<br />
Die Komplementärin und die geschäftsführenden Kommanditisten<br />
können die Platzierungsphase durch eine bis zum<br />
15.12.2008 gegenüber dem Treuhandkommanditisten abzugebende<br />
schriftliche Erklärung bis spätestens 2 Banktage vor<br />
der Auslieferung des Flugzeugs verlängern.<br />
6.3. Ist eine Personenmehrheit Gesellschafter bzw. Treugeber,<br />
sind diese Personen für die Rechte und Pflichten aus dieser<br />
Beteiligung als Gesamtgläubiger bzw. als Gesamtschuldner<br />
anzusehen.<br />
Im Fall der Eintragung als Direktkommanditist wird die<br />
Gesellschaftsbeteiligung zuvor in gleich hohe neue Beteiligungen<br />
aufgeteilt, soweit die Berechtigten aus der Beteiligung<br />
kein davon abweichendes Beteiligungsverhältnis übereinstimmend<br />
benannt haben. Unberührt von dieser Aufteilung<br />
haften die Berechtigten aus der Beteiligung in Höhe der<br />
anfänglich gezeichneten Pflichteinlage nebst Abwicklungsgebühr<br />
als Gesamtschuldner fort.<br />
6.4. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme be-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
trägt 1% der jeweils gezeichneten Pflichteinlage ohne Abwicklungsgebühr<br />
(Agio), wobei der sich daraus ergebende<br />
Betrag in USD in EUR bei einem allein für diesen Zweck<br />
fest unterstellten Kurs von 1 USD für 1 EUR ausgewiesen<br />
wird (z.B. beträgt bei einer Pflichteinlage von USD 15.000<br />
die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme EUR<br />
150). Die sich aufgrund der Erhöhung der Kommanditeinlage<br />
des Treuhandkommanditisten durch den sukzessiven Abschluss<br />
von Treuhandverträgen insgesamt ergebende Erhöhung<br />
der Hafteinlage des Treuhandkommanditisten ist<br />
nach Abschluss der Platzierungsphase in einem Betrag zur<br />
Eintragung im Handelsregister anzumelden.<br />
Die Herabsetzung der Pflichteinlage eines Gesellschafters<br />
– mit Ausnahme einer Herabsetzung der Kommanditeinlage<br />
des Treuhandkommanditisten – führt nicht zu einer<br />
Veränderung der zum Zeitpunkt der Herabsetzung bereits<br />
im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Im Fall der<br />
Herabsetzung kann damit die herabgesetzte Pflichteinlage<br />
mit der Haftsumme übereinstimmen oder diese unterschreiten.<br />
Das Kommanditkapital kann durch Verluste und Ausschüttungen<br />
auch unter den Betrag der Summe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsummen („Gesamthaftsumme“)<br />
vermindert werden. Sollte der Betrag der Gesamthaftsumme<br />
erreicht oder unterschritten werden, so ist die<br />
geschäftsführende Kommanditistin vor Durchführung von<br />
(weiteren) Ausschüttungen verpflichtet, die Kommanditisten<br />
und Treugeber auf die Vorschrift des § 172 Absatz 4 HGB<br />
hinzuweisen. Ausschüttungen, die über entnahmefähige<br />
Gewinne hinausgehen, erfolgen zunächst aus der Pflichteinlage,<br />
danach aus der Haftsumme.<br />
6.5. Die Beteiligung eines Direktkommanditisten/Treugebers soll<br />
mindestens USD 15.000 betragen. Ein höherer Beteiligungsbetrag<br />
muss ganzzahlig durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
§ 7 Zahlungspflicht/Folgen bei Zahlungsrückstand/<br />
Aufrechnungsbeschränkungen<br />
7.1. Jeder Direktkommanditist/Treugeber verpflichtet sich gegenüber<br />
der Gesellschaft und dem Treuhandkommanditisten,<br />
den gezeichneten Beteiligungsbetrag nebst Abwicklungsgebühr<br />
(Agio) in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages<br />
als Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft zu<br />
zahlen. Der Beteiligungsbetrag und die Abwicklungsgebühr<br />
(Agio) sind innerhalb von 21 Tagen nach Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung, spätestens jedoch zum Ende der Platzierungsphase<br />
zur Einzahlung fällig.<br />
7.2. Zahlungen der Direktkommanditisten/Treugeber erfolgen<br />
zunächst auf die Abwicklungsgebühr (Agio), im Übrigen auf<br />
die Haftsumme und dann auf den geschuldeten Restbetrag<br />
der Pflichteinlage entsprechend der Beitrittserklärung. Der<br />
Treuhandkommanditist ist nicht verpflichtet, Zahlungsrückstände<br />
der Direktkommanditisten/Treugeber aus eigenen<br />
Mitteln abzudecken. Unberührt davon bleibt die Haftung<br />
des Treuhandkommanditisten in der jeweiligen Höhe der<br />
Haftsumme gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft,<br />
von der die Treugeber den Treuhandkommanditisten im Innenverhältnis<br />
freistellen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat die auf dem<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft eingehenden<br />
Zahlungen der Direktkommanditisten/Treugeber den entsprechenden<br />
Kapitalkonten I zuzuordnen und die rückständigen<br />
Kapitaleinzahlungen der Direktkommanditisten/ Treugeber<br />
anzumahnen. Der Treuhandkommanditist ist im Rahmen<br />
des Treuhandvertrages nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen<br />
eines Treugebers diesen zu mahnen.<br />
7.3. Leistet ein Direktkommanditist/Treugeber seine Einzahlung<br />
nicht bei Fälligkeit, so ist die Gesellschaft berechtigt, Zinsen<br />
ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu<br />
stellen und deren Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />
benannte Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft zu<br />
verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung<br />
bedarf.<br />
7.4. Der Treuhandkommanditist ist im Rahmen des Treuhandvertrages<br />
berechtigt, vom Treuhandvertrag zurückzutreten, und<br />
seinen Kapitalanteil an der Gesellschaft entsprechend herabzusetzen,<br />
wenn der Treugeber die Pflichteinlage zuzüglich<br />
der Abwicklungsgebühr (Agio) nicht oder nicht in voller<br />
Höhe fristgerecht erbringt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
kann bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen<br />
von dem Treuhandkommanditisten verlangen, dass dieser<br />
seine Rechte nach Satz 1 ausübt.<br />
Entsprechend gilt für säumige Direktkommanditisten,<br />
dass der geschäftsführende Kommanditist namens der Gesellschaft<br />
berechtigt ist, diese unter entsprechender Kapitalherabsetzung<br />
auszuschließen.<br />
7.5. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Direktkommanditisten/Treugebers<br />
gemäß vorstehender Ziffer 7.4.<br />
der Gesellschaft entstandenen Kosten, insbesondere für erneuten<br />
Vertrieb und Veräußerung, hat der Direktkommanditist/Treugeber<br />
zu tragen und der Gesellschaft nach Anforderung<br />
zu erstatten.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, für die vorstehenden<br />
Kosten eine Schadenspauschale in Höhe von 10% der nicht<br />
erbrachten Pflichteinlage nebst der vollen Abwicklungsgebühr<br />
(Agio) gegenüber dem Direktkommanditisten/Treugeber<br />
geltend zu machen, soweit nicht der Direktkommanditist/Treugeber<br />
einen geringeren Schaden nachweist. Die<br />
Gesellschaft oder der Treuhandkommanditist sind insoweit<br />
zur Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Direktkommanditisten/Treugebers<br />
berechtigt. Auch bei der Geltendmachung<br />
der Schadenspauschale ist die Gesellschaft und/oder<br />
der Treuhandkommanditist berechtigt, einen weitergehenden<br />
Schaden geltend zu machen.<br />
7.6. Anstelle eines Ausschlusses aus der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />
bzw. der Treuhandkommanditist im Rahmen des<br />
Treuhandvertrages berechtigt, die Pflichteinlage des in<br />
Rückstand geratenen Direktkommanditisten/ Treugebers auf<br />
den Betrag seiner bereits erbrachten Einlage, unter Abzug<br />
der herauszurechnenden Abwicklungsgebühr (Agio) von 5%<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
123<br />
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K<br />
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
der herabgesetzten Pflichteinlage, herabzusetzen. In diesem<br />
Fall trägt der Direktkommanditist/Treugeber eine anteilige<br />
Schadenspauschale von 10% aus der Differenz zwischen<br />
der ursprünglichen gezeichneten zu der herabgesetzten<br />
Pflichteinlage nebst der vollen Differenz zwischen der ursprünglichen<br />
zu der herabgesetzten Abwicklungsgebühr<br />
(Agio) für die der Gesellschaft entstandenen Kosten, insbesondere<br />
für erneuten Vertrieb und Veräußerung, soweit nicht<br />
der Direktkommanditist/Treugeber einen geringeren Schaden<br />
nachweist. Im übrigen gilt Ziff. 7.5 entsprechend. Die<br />
Schadenspauschale ist von künftigen Ausschüttungen des<br />
Direktkommanditisten/Treugebers bzw. von dessen Anteil<br />
am Liquidationserlös der Gesellschaft einzubehalten.<br />
7.7. Verzugsschäden der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziff.<br />
7.3 bis 7.6 sowie sonstige Verzugsschäden sind von Direktkommanditisten/Treugebern<br />
gesondert zu den bestehenden<br />
Zahlungspflichten für die Pflichteinlage der Gesellschaft gegenüber<br />
zu erbringen. Eine Belastung des Kapitalkontos I<br />
läßt die vorbenannten Zahlungsverbindlichkeiten unberührt.<br />
7.8 Direktkommanditisten/Treugeber können Aufrechnungen<br />
nur wirksam gegenüber der Gesellschaft erklären, wenn ihre<br />
Ansprüche gegenüber der Gesellschaft unbestritten oder<br />
rechtskräftig festgestellt sind.<br />
§ 8 Kontrollrechte der Gesellschafter/Rechtsstellung der<br />
Treugeber<br />
8.1. Die Gesellschafter/Treugeber haben das gesetzliche Widerspruchsrecht<br />
gegen Maßnahmen der Geschäftsführung nach<br />
§ 164 HGB sowie die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />
nach § 166 HGB.<br />
Die Direktkommanditisten/Treugeber haben darüber<br />
hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />
durch einen Angehörigen der rechtsberatenden,<br />
steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe oder einer<br />
entsprechenden Gesellschaft auf eigene Kosten einsehen<br />
zu lassen.<br />
8.2. Die Gesellschafter behandeln im Innenverhältnis untereinander<br />
die Treugeber, deren Beteiligung vom Treuhandkommanditisten<br />
treuhänderisch gehalten wird, wie unmittelbar<br />
beteiligte Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.<br />
Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
am Gewinn und Verlust, an einem etwaigen<br />
Auseinandersetzungsguthaben, dem Liquidationserlös<br />
sowie bezüglich der Ausübung der Stimmrechte. Die Rechte<br />
nach § 164 HGB (Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen<br />
der Geschäftsführung) sowie nach § 166 HGB (Kontrollrecht)<br />
stehen den Treugebern vollinhaltlich zu. Die Treugeber<br />
haben volles Stimmrecht in der Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />
Treugeber sind berechtigt, in gleicher Weise<br />
wie Direktkommanditisten an den Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
persönlich teilzunehmen oder die<br />
Teilnahme einem bevollmächtigten Dritten zu übertragen.<br />
Treugeber können somit das auf ihre Beteiligung entfallende<br />
Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten<br />
nach dem Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag zustehen-<br />
124<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
den Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst ausüben.<br />
§ 9 Gesellschaftswährung/Umrechnungskurs/<br />
Geschäftskonten<br />
9.1. Die Gesellschaftswährung ist USD. Das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Gesellschaft wird deshalb in USD geführt;<br />
auch erfolgen die Auszahlungen (insb. Ausschüttungen) an<br />
die Gesellschafter/Treugeber in USD. Kosten, die dadurch<br />
entstehen, dass dem Gesellschafter/Treugeber auf seinen<br />
Wunsch hin die Zahlungen (etwa Ausschüttungen) in EUR<br />
geleistet werden, trägt der jeweilige Gesellschafter/Treugeber.<br />
Für die Umrechnung ist dabei der von der Gesellschaft<br />
im Rahmen des Währungstausches bei der Bank<br />
erzielte Umrechnungskurs maßgeblich.<br />
9.2. Soweit irgend möglich, soll der Zahlungsverkehr der Gesellschaft<br />
ausschließlich über Bank- und Postgirokonten abgewickelt<br />
werden. Dies gilt auch für sämtliche Zahlungen an<br />
die Gesellschaft, auch von dritter Seite. Sollte ein sonstiger<br />
Zahlungsverkehr unumgänglich sein, sind diese Zahlungen<br />
unverzüglich einem Bank- oder Postgirokonto der Gesellschaft<br />
gutzuschreiben.<br />
§ 10 Investitionsplan<br />
10.1. Die Gesellschaft beabsichtigt, das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />
gemäß dem nachfolgenden Investitionsplan<br />
zu verwenden:
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Mittelverwendung und Mittelherkunft (Prognose)<br />
Mittelverwendung in USD in % der Gesamt- in % des EK<br />
investitionkosten<br />
1 Flugzeugkaufpreis 166.000.000<br />
2 Nebenkosten des Erwerbs 403.750<br />
Erwerbskosten 166.403.750 88,95% 181,86%<br />
3 Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) 8.235.000 4,40% 9,00%<br />
4 Prospekt & Marketing 1.098.000 0,59% 1,20%<br />
5 Platzierungsgarantie 915.000 0,49% 1,00%<br />
6 Fremdkapitalvermittlung 1.638.000 0,88% 1,79%<br />
7 Konzeption 2.150.250 1,15% 2,35%<br />
8 Fondsgeschäftsführung 163.000 0,09% 0,18%<br />
9 Fondsverwaltung Initial 183.000 0,10% 0,20%<br />
10 Vergütungen an Anbieterseite gesamt 14.382.250 7,69% 15,72%<br />
11 Vermittlungsgebühr 1.660.000 0,89% 1,81%<br />
12 Rechtsberatungskosten 300.000 0,16% 0,33%<br />
13 Mittelverwendungskontrolle 20.000 0,01% 0,02%<br />
14 Arrangierung des Fremdkapitals 607.000 0,32% 0,66%<br />
15 Initialgebühr für Flugzeugverwaltung 20.000 0,01% 0,02%<br />
16 Nebenkosten der Vermögensanlage gesamt 2.607.000 1,39% 2,85%<br />
17 Liquiditätsreserve 3.683.500 1,97% 4,03%<br />
Investitionsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />
18 nachrichtlich: Fondsabhängige Kosten<br />
(Zeilen 10 und 16)<br />
16.989.250 9,08% 18,57%<br />
Mittelherkunft in USD in % der Gesamtinvestitionkosten<br />
in % des EK<br />
18 Eigenkapital<br />
Beteiligungskapital nominal 91.500.000 48,91% 100,00%<br />
Agio 5% 4.575.000 2,45% 5,00%<br />
Gründungskapital 1.500 0,00% 0,00%<br />
Eigenkapital gesamt 96.076.500 51,36% 105,00%<br />
19 Fremdkapital<br />
Langfristige Bankdarlehen 91.000.000 48,64% 99,45%<br />
Finanzierungsvolumen inklusive Agio 187.076.500 100,00% 204,46%<br />
10.2. Sämtliche in der Übersicht der Mittelverwendung unter 2.1.<br />
aufgeführte Vergütungen bestimmen sich nach den zugrunde<br />
liegenden vertraglichen Vereinbarungen in Abhängigkeit<br />
von dem zum Abschluss der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft. Änderungen der<br />
Höhe des Beteiligungskapitals nach Abschluss der Platzierungsphase,<br />
beispielsweise durch Ausscheiden von Gesellschaftern/Treugebern,<br />
bleiben unbeachtet. Die vereinbarten<br />
Vergütungen entstehen auch für den Fall, dass die Gesellschaft<br />
Verluste erwirtschaftet. Die abzuschließenden Verträge<br />
sind in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhän-<br />
gig und bilden weder eine rechtliche noch eine wirtschaftliche<br />
Einheit.<br />
Obgleich die als Empfänger der Vergütungen unter<br />
§ 10.1 angegebenen Vertragspartner zum Teil mit Gesellschaftern<br />
kapitalmäßig und personell verflochten sind bzw.<br />
es sich um Gesellschafter handelt, ist die Erfüllung der vorgesehenen<br />
Leistungsverpflichtungen nicht Gegenstand gesellschaftsvertraglich<br />
bestehender Verpflichtungen. Entsprechende<br />
Leistungen werden nicht als unentgeltliche Verpflichtungen<br />
der Gesellschafter an die Gesellschaft behandelt.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
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126<br />
Die in der Übersicht der Mittelverwendung angegebenen<br />
Prozentsätze zu den sonstigen Nebenkosten (1.2.) und<br />
zu den Nebenkosten der Vermögensanlage (2.2.) stimmen<br />
nach einer Schätzung bei einem geplanten Kommanditkapital<br />
von USD 91.501.500; sollte dieses nicht erreicht werden,<br />
würden die genannten Posten sich prozentual erhöhen,<br />
weil darin absolute Beträge enthalten sind. Sollten einzelne<br />
Beträge zu erhöhen sein, belastet diese Erhöhung die Liquiditätsreserve;<br />
bei einem größeren Umfang der Erhöhung<br />
geht dies auch zu Lasten der Quote der Investition in den<br />
Zielfonds.<br />
§ 11 Geschäftsführung und Vertretung/Vergütungen der<br />
Komplementärin und des Treuhandkommanditisten<br />
11.1. Die Komplementärin ist berechtigt, die Gesellschaft nach<br />
außen gemäß den §§ 161 Abs. 1, 125 Abs. 1 HGB zu vertreten<br />
(Vertretungsbefugnis). Sie ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit und berechtigt, Dritten Untervollmacht<br />
zum rechtsgeschäftlichen Handeln für die Gesellschaft<br />
zu erteilen. Auch Unterbevollmächtigte können von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.<br />
11.2. Geschäftsführende Kommanditisten sind Herr Johann Deinböck<br />
und die <strong>DCM</strong> Service GmbH. Die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet,<br />
soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen<br />
trifft. Herr Johann Deinböck ist zur Geschäftsführung<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet.<br />
Die Geschäftsführung erstreckt sich auf die Vornahme<br />
aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zum üblichen<br />
Betrieb der Gesellschaft gehören.<br />
Hierzu gehört insbesondere auch<br />
■ die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen,<br />
die zur Durchführung des Investitionsplanes<br />
(§ 10) notwendig und/oder zweckmäßig sind einschließlich<br />
des Abschlusses von Darlehensverträgen zur<br />
Fremdfinanzierung der Investitions- und sonstigen Kosten<br />
der Gesellschaft sowie zur Zwischenfinanzierung<br />
von Umsatzsteuerbeträgen und ausstehenden Kapitaleinlagen,<br />
■ nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />
Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.8):<br />
Abschluss von Darlehensverträgen für die Zeit nach<br />
Auslaufen der bestehenden Finanzierungen einschließlich<br />
des Abschlusses sämtlicher Verträge (insbesondere<br />
der Sicherheitenverträge) sowie der Abgabe aller notwendigen<br />
und/oder zweckmäßigen Erklärungen und<br />
die Vornahme aller erforderlichen und/oder zweckmäßigen<br />
Maßnahmen in diesem Zusammenhang; und<br />
■ nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der<br />
Gesellschafter-/Treugeberversammlung (vgl. § 13.6<br />
bzw. § 13.7): Abschluss aller notwendigen und/oder<br />
zweckmäßigen Verträge sowie Abgabe aller erforderlichen<br />
und/oder zweckmäßigen Erklärungen und Vornahme<br />
aller notwendigen und/oder zweckmäßigen<br />
Maßnahmen zur Umsetzung des entsprechenden Be-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
schlusses zur Vermietung des Flugzeugs Boing B777-<br />
200LRF, Seriennummer 36001 für die Zeit nach Beendigung<br />
des bereits abgeschlossenen Mietvertrages bzw.<br />
zu seiner Veräußerung.<br />
Soweit eine Beschlusszuständigkeit der Gesellschafter-/ Treugeberversammlung<br />
nach § 13 dieses Vertrages besteht, ist der<br />
geschäftsführende Kommanditist nur handlungsberechtigt,<br />
wenn ein entsprechender Beschluss vorliegt oder Gefahr im<br />
Verzuge ist und der Treuhandkommanditist vorab über die beabsichtigte<br />
Handlung in Kenntnis gesetzt worden ist.<br />
11.3. Die Komplementärin erteilt hiermit den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten jeweils Einzelvollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />
Handeln im Umfang ihrer Geschäftsführungsbefugnisse<br />
für die Gesellschaft und befreit diese von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB. Diese Vollmacht umfasst<br />
auch die Berechtigung, Dritten Untervollmacht zum rechtsgeschäftlichen<br />
Handeln für die Gesellschaft zu erteilen sowie<br />
Dritte von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.<br />
Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
sind zu beachten.<br />
11.4. Der geschäftsführende Kommanditist hat die Geschäfte mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Er ist<br />
berechtigt, mit Dritten Vertragsverhältnisse zu begründen, in<br />
denen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten ist.<br />
11.5. Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, dritten<br />
Personen oder Gesellschaften teilweise Aufgaben der Geschäftsführung<br />
zu übertragen. Jedoch werden hierdurch keine<br />
weitergehenden Vergütungsansprüche begründet.<br />
11.6. Der geschäftsführende Kommanditist hat dafür Sorge zu tragen,<br />
dass in allen Verträgen die Haftung der Kommanditisten,<br />
einschließlich des Treuhandkommanditisten, auch vor<br />
Eintragung in das Handelsregister gegenüber den Vertragspartnern<br />
auf die Haftsumme begrenzt ist, die ins Handelsregister<br />
eingetragen wird. Gleiches gilt für die Komplementärin,<br />
soweit diese als gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft<br />
handelt.<br />
Die Komplementärin stellt Kommanditisten/Treugeber<br />
von solchen Haftungsansprüchen frei, die Gesellschaftsgläubiger<br />
aus den §§ 173, 176 Abs. 2 HGB geltend machen gegenüber<br />
diesen Kommanditisten bzw. gegenüber dem<br />
Treuhänder und die der Treuhänder seinerseits zum Gegenstand<br />
eines Freistellungsverlangens gegenüber den Treugebern<br />
macht.<br />
11.7. Die Komplementärin erhält für Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit<br />
in der Platzierungsphase eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 0,02% des zum Ende der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service<br />
GmbH und Herr Johann Deinböck erhalten für die Übernahme<br />
der Geschäftsführungstätigkeit in der Platzierungsphase<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,10% bzw.<br />
0,05% des zum Ende der Platzierungsphase gezeichneten<br />
Kommanditkapitals der Gesellschaft, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die <strong>DCM</strong> Service GmbH und Herr<br />
Johann Deinböck können jeweils angemessene Abschlags-
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
zahlungen auf die einmalige Vergütung verlangen, die jedoch<br />
jeweils 0,10% bzw. 0,05% des zum Zeitpunkt der Abschlagszahlung<br />
gezeichneten oder durch eine Platzierungsgarantie<br />
gesicherten Kommanditkapitals nicht übersteigen<br />
dürfen. Ab dem 01.01.2009 erhält die Komplementärin eine<br />
laufende jährliche Vergütung in Höhe von je USD 40.000<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung<br />
wird anteilig zu Beginn eines Kalenderquartals für das<br />
laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die Vergütungsansprüche<br />
entstehen auch in Verlustjahren der Gesellschaft; die Geschäftsführungsvergütungen<br />
werden als Aufwand behandelt.<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme des unbeschränkten<br />
Haftungsrisikos in der Platzierungsphase eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 0,01% des zum Ende der<br />
Platzierungsphase gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
und ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche<br />
Vergütung in Höhe von USD 5.000, jeweils einschließlich<br />
ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer: Die laufende<br />
Vergütung wird anteilig zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs<br />
für das laufende Jahr, erstmals zum 01.01.2009. zur Zahlung<br />
fällig. Die Vergütungsansprüche entstehen auch in Verlustjahren<br />
der Gesellschaft.<br />
Die laufenden Vergütungen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der Komplementärin erhöhen sich kalenderjährlich<br />
um 2,0% p.a., erstmals für das Jahr 2011.<br />
11.8. Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft und die damit verbundenen Tätigkeiten,<br />
einschließlich Tätigkeiten aufgrund etwaiger ausdrücklicher<br />
Weisungen oder Aufträge von Treugebern zur Wahrnehmung<br />
ihrer Gesellschafterrechte gegenüber der Gesellschaft,<br />
ab dem 01.01.2009 eine laufende jährliche Vergütung in<br />
Höhe von USD 30.000 einschließlich ggf. anfallender gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung wird anteilig<br />
zu Beginn eines Kalenderhalbjahrs, erstmals zum<br />
01.01.2009, für das laufende Jahr zur Zahlung fällig. Die<br />
Vergütung entsteht auch in Verlustjahren der Gesellschaft.<br />
Die laufende Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
erhöht sich kalenderjährlich um 2,0% p.a., erstmals für das<br />
Jahr 2011.<br />
§ 12 Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
12.1. Eine ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung findet<br />
jedes Jahr in München spätestens zum 01.11. – erstmals<br />
im Jahr 2009 statt.<br />
12.2. Außerordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlungen<br />
finden auf Antrag des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten, von Gesellschaftern oder von<br />
Treugebern, die mindestens 5% des Kommanditkapitals vertreten<br />
oder auf Antrag des Beirats, soweit ein Beirat gegründet<br />
wurde, statt. Bei einem derartigen Antrag muss ein wichtiger<br />
Grund vorliegen und der Antrag muss die Tagesordnung<br />
mit Tagungsort und Tagungszeit enthalten; anderenfalls<br />
kann die Durchführung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
abgelehnt werden.<br />
12.3. Eine Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist schriftlich<br />
durch den geschäftsführenden Kommanditisten unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von<br />
mindestens zwei Wochen, gerechnet von der Absendung<br />
der Einladung an, einzuberufen. Zu laden sind alle Gesellschafter<br />
und Treugeber.<br />
12.4. Der geschäftsführende Kommanditist leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />
Er kann sich hierzu eines Vertreters<br />
bedienen. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
berechtigt, gesellschaftsfremde Dritte in der Gesellschafterversammlung<br />
zuzulassen bzw. einzuladen, wenn deren Anwesenheit<br />
von ihm als erforderlich oder zweckmäßig angesehen<br />
wird. Eine Verpflichtung zur Zulassung unbeteiligter<br />
Dritter besteht nicht und obliegt dem freien Ermessen des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
12.5. In der Gesellschafter-/Treugeberversammlung kann sich jeder<br />
Teilnehmer durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht<br />
versehenen Dritten vertreten lassen.<br />
12.6. Einberufungen/Ladungen gelten als ordnungsgemäß durchgeführt,<br />
wenn diese den Gesellschaftern und Treugebern an<br />
ihre zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse abgesandt<br />
wurden. Die Kenntnis des Treuhandkommanditisten<br />
hat sich die Gesellschaft als eigene Kenntnis zurechnen zu<br />
lassen.<br />
12.7. Die Vorbereitung der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
und ihre Durchführung obliegt dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Kosten der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
mit Ausnahme der persönlichen Kosten der<br />
Gesellschafter/Treugeber trägt die Gesellschaft.<br />
§ 13 Gegenstand der Beschlussfassung der Gesellschafter/<br />
Treugeber<br />
Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung beschließt in Gesellschafterversammlungen<br />
oder im Wege der schriftlichen Abstimmung<br />
und ist insbesondere zuständig für folgende Beschlussfassungen:<br />
13.1. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
13.2. Entscheidung über die Entnahme von Liquiditätsüberschüssen<br />
auf Vorschlag des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
13.3. Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />
und ggf. Wahl eines Abschlussprüfers;<br />
13.4. Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
13.5. Abberufung des Treuhandkommanditisten und Wahl eines<br />
neuen Treuhandkommanditisten;<br />
13.6. Entscheidung über die Vermietung des Flugzeugs Boeing<br />
B777-200LRF, Seriennummer 36001 für die Zeit nach Beendigung<br />
des bereits abgeschlossenen Mietvertrages;<br />
13.7. Entscheidung über die Veräußerung des Flugzeugs Boeing<br />
B777-200LRF, Seriennummer 36001;<br />
13.8. Entscheidung über den Abschluss von Darlehensverträgen<br />
für die Zeit nach Auslaufen der bestehenden Finanzierungen;<br />
13.9. Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
13.10. Auflösung der Gesellschaft;<br />
13.11. Entscheidung über die Durchführung von Rechtsgeschäften<br />
und die Vornahme von Rechtshandlungen, die über den ge-<br />
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wöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen<br />
oder für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind;<br />
13.12.Alle anderen Angelegenheiten, die der geschäftsführende<br />
Kommanditist den Gesellschaftern/Treugebern zur Entscheidung<br />
vorlegt.<br />
§ 14 Beschlussfassung<br />
14.1. Die Gesellschafter und Treugeber beschließen in den in diesem<br />
Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Fällen. Beschlüsse<br />
können in der Gesellschafter-/Treugeberversammlung oder<br />
außerhalb im Wege der schriftlichen Abstimmung gefasst<br />
werden.<br />
14.2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß geladen<br />
und ein geschäftsführender Kommanditist und der<br />
Treuhandkommanditist anwesend oder vertreten sind. Jeder<br />
Gesellschafter/Treugeber kann an der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
stimmberechtigt teilnehmen bzw. sich<br />
von einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.<br />
14.3. Alle Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen,<br />
soweit nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas<br />
anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als<br />
nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />
Antrag als abgelehnt.<br />
14.4. Das Stimmrecht der Gesellschafter und Treugeber bemisst<br />
sich nach den tatsächlich von diesen der Gesellschaft bereits<br />
zur Verfügung gestellten Teilen der insgesamt geschuldeten<br />
Pflichteinlage. Die tatsächliche Stimmenzahl ergibt sich aus<br />
einer Stimme je volle USD 100 der eingezahlten Pflichteinlage,<br />
die sich aus dem Kapitalkonto I der Gesellschafter<br />
bzw. dem Unterkonto der Treugeber zu Kapitalkonto I des<br />
Treuhandkommanditisten ergeben. Einzahlungsbeträge, die<br />
nicht ohne Rest durch 100 teilbar sind, bleiben bei der Ermittlung<br />
der Stimmenzahl unberücksichtigt. Für die Ermittlung<br />
der Stimmenzahl ist jeweils der Stand der vorbenannten<br />
Kapitalkonten I mit Stichtag der Absendung der Einladung<br />
zu einer Gesellschafterversammlung bzw. der Absendung<br />
der schriftlichen Aufforderungen zur Abstimmung<br />
entscheidend. Jeder geschäftsführende Kommanditist hat bei<br />
Beschlussfassungen jeweils 100 Stimmen.<br />
Mehrere Erben/Vermächtnisnehmer können ihre Gesellschaftsrechte<br />
bis zu einer Pflichteinlage in Höhe der Mindestbeteiligung<br />
nach § 6.5. dieses Vertrages nur einheitlich<br />
durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter<br />
ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die<br />
Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt.<br />
§ 22.2 bleibt unberührt.<br />
14.5. Sowohl ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter/Treugeber<br />
vertritt, als auch der Treuhandkommanditist<br />
kann bei der Beschlussfassung entsprechend unterschiedlich<br />
erteilter Weisungen voneinander abweichende Stimmabgaben<br />
vornehmen.<br />
14.6. Beschlüsse nach §§ 13.5, 13.7, 13.9. und 13.10 bedürfen ei-<br />
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ner Mehrheit von jeweils 75% der abgegebenen Stimmen.<br />
Soweit Beschlüsse einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen bedürfen und sich 75% der Gesellschaftsanteile<br />
auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber vereinigen,<br />
tritt an die Stelle des Mehrheitserfordernisses von 75%<br />
ein Mehrheitserfordernis von 90%. Sind 90% oder mehr der<br />
Gesellschaftsanteile auf fünf oder weniger Gesellschafter/Treugeber<br />
vereinigt, sind die Beschlüsse einstimmig zu<br />
fassen.<br />
14.7. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter-/Treugeberbeschlusses<br />
kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem<br />
Monat nach Versendung des Protokolls der Beschlussfassung<br />
durch eine gegen die Gesellschaft zu richtende Feststellungsklage<br />
geltend gemacht werden. Nach Fristablauf tritt<br />
Heilung eines etwaigen Mangels ein.<br />
14.8. Im Übrigen gelten die §§ 161 Absatz 2, 119 HGB.<br />
§ 15 Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
15.1. Anstelle der Ladung zu einer ordentlichen Gesellschafter-/<br />
Treugeberversammlung kann ein schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
eingeleitet werden. Das Verfahren muss spätestens<br />
einen Monat vor dem Termin eingeleitet worden sein, in<br />
dem die ordentliche Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
spätestens stattzufinden hätte.<br />
Kann im Wege der schriftlichen Abstimmung kein ordnungsgemäßer<br />
Beschluss gefasst werden, da die Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt sind, ist unverzüglich (ohne schuldhaftes<br />
Zögern) vom geschäftsführenden Kommanditisten zu einer<br />
ordentlichen Gesellschafter-/Treugeberversammlung zu<br />
laden.<br />
Die in § 14 dieses Vertrages zur Beschlussfassung getroffenen<br />
Vereinbarungen gelten sinngemäß, soweit nicht<br />
nachfolgend Abweichendes geregelt wird.<br />
15.2. Ein schriftliches Abstimmungsverfahren ist auch dann einzuleiten<br />
und durchzuführen, wenn der geschäftsführende<br />
Kommanditist oder der Treuhandkommanditist oder Gesellschafter/Treugeber,<br />
die insgesamt mehr als 5% der vorhandenen<br />
Stimmen innehaben, einen oder mehrere bestimmte<br />
Abstimmungsgegenstände benennen und diese mit einer<br />
Stellungnahme versehen haben, die einen wichtigen Grund<br />
für ein schriftliches Abstimmungsverfahren begründet. Ansonsten<br />
kann die Einleitung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
abgelehnt werden.<br />
15.3. Der geschäftsführende Kommanditist hat den Gesellschaftern/Treugebern<br />
die Aufforderung zur Abstimmung unter<br />
konkreter Angabe der einzelnen Abstimmungsgegenstände<br />
mitzuteilen und diese so zu formulieren, dass mit „JA”,<br />
„NEIN” oder „ENTHALTUNG” abgestimmt werden kann.<br />
Die Gesellschafter-/Treugeberversammlung ist im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter<br />
und Treugeber zur schriftlichen Abstimmung aufgefordert<br />
wurden und mindestens 10% aller stimmberechtigten<br />
Teilnehmer an der Abstimmung teilnehmen. Dabei ist<br />
die Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung ordnungs-
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gemäß, wenn sie an die der Gesellschaft zuletzt angegebene<br />
Anschrift der Gesellschafter und Treugeber erfolgt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, sollte<br />
das schriftliche Abstimmungsverfahren nicht ohnehin von<br />
ihm eingeleitet worden sein, zu den jeweiligen Beschlussgegenständen<br />
Stellung zu beziehen.<br />
Weiterhin ist eine Frist zu bestimmen, die jedoch drei<br />
Wochen nicht unterschreiten darf, in der die Stimmzettel<br />
der Gesellschafter/Treugeber der Gesellschaft zugegangen<br />
sein müssen. Schriftliche Stimmabgaben, die nach dieser<br />
Frist bei der Gesellschaft eingehen, nehmen an der Abstimmung<br />
nicht teil.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist hat nach Ablauf<br />
der von ihm gesetzten Frist die Stimmen unverzüglich auszuzählen<br />
und den Gesellschaftern/Treugebern innerhalb angemessener<br />
Frist das Abstimmungsergebnis schriftlich mitzuteilen.<br />
15.4. Sollte der geschäftsführende Kommanditist trotz eines ordnungsgemäßen<br />
Verlangens des Treuhandkommanditisten<br />
und/oder von Gesellschaftern/Treugebern mit der Einleitung<br />
und der Durchführung des schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
in Verzug geraten, sind die Vorbenannten berechtigt,<br />
über den Treuhandkommanditisten selbst das schriftliche<br />
Abstimmungsverfahren durchzuführen.<br />
In diesem Fall soll Folgendes gelten: Das Abstimmungsverfahren<br />
wird vom Treuhandkommanditisten durchgeführt.<br />
Die Stimmabgaben sind an die Adresse des Treuhandkommanditisten<br />
zu senden, der zur Auszählung der Stimmen<br />
und der Benachrichtigung über das Abstimmungsergebnis<br />
aller Gesellschafter/Treugeber verpflichtet ist. Die sonstigen<br />
Vereinbarungen zur Durchführung eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens<br />
gelten sinngemäß.<br />
15.5. Die Kosten des schriftlichen Abstimmungsverfahrens mit Ausnahme<br />
der persönlichen Kosten von Gesellschaftern/ Treugebern<br />
trägt die Gesellschaft. Bei Einleitung über den Treuhandkommanditisten<br />
gilt dies nur, wenn sich der geschäftsführende<br />
Kommanditist tatsächlich in Verzug befunden hat.<br />
§ 16 Protokollierung der Gesellschafterbeschlüsse bzw. des<br />
schriftlichen Abstimmungsergebnisses und Erklärung<br />
von Einsprüchen<br />
16.1. Über die Beschlüsse der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll wird von<br />
dem Leiter der Gesellschafter-/Treugeberversammlung geführt<br />
und unterzeichnet und danach von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin den Gesellschaftern und Treugebern<br />
innerhalb von vier Wochen übersandt. Die Kosten trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
16.2. Gegen das Protokoll bzw. die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses<br />
eines schriftlichen Abstimmungsverfahrens können<br />
innerhalb von zwei Wochen nach Absendung schriftliche<br />
Einsprüche dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
gegenüber erklärt werden, im Falle der Durchführung des<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahrens durch den Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber diesem. Die nächste Gesell-<br />
schafter-/Treugeberversammlung entscheidet über diese Einsprüche.<br />
§ 14.7 bleibt unberührt.<br />
§ 17 Jahresabschluss/Mitteilungsfrist für<br />
Sonderwerbungskosten<br />
17.1. Innerhalb von sechs Monaten, soweit gesetzlich erforderlich<br />
zu einem früheren Zeitpunkt, nach Abschluss eines jeden<br />
Geschäftsjahres sind vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
– unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften – der Jahresabschluss<br />
der Gesellschaft sowie die für die Zwecke der<br />
Besteuerung maßgebliche Einnahmen-Überschussrechnung<br />
unter Einschaltung eines steuerlichen Beraters anzufertigen.<br />
17.2. Der Jahresabschluss, die Einnahmen-Überschussrechnung sowie<br />
der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern/Treugebern<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten in Kopie rechtzeitig<br />
vor der Gesellschafterversammlung oder mit der Aufforderung<br />
zur Stimmabgabe im schriftlichen Abstimmungsverfahren zuzusenden.<br />
Die Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
17.3. Die Gesellschafter/Treugeber nehmen zustimmend zur<br />
Kenntnis, dass die vollständigen Belege für die Geltendmachung<br />
von Sonderwerbungskosten jeweils spätestens am<br />
31.03., der dem jeweils vorher abgeschlossenen Kalenderjahr<br />
(31.12.) folgt, bei der Gesellschaft eingegangen sein<br />
müssen. Den Gesellschaftern/Treugebern ist bekannt, dass<br />
von Seiten der Gesellschaft, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des steuerlichen<br />
Beraters keine gesonderte Aufforderung zur Wahrung<br />
dieser Frist (jeweils 31.03.) ergeht.<br />
Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen,<br />
kann wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert<br />
in Rechnung gestellt oder bei der nächsten Ausschüttung<br />
einbehalten wird. Für eine Berücksichtigung der<br />
verspätet eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr<br />
übernommen werden.<br />
Die Gesellschafter/Treugeber kommen ferner überein,<br />
dass eine Übersendung von Kontoauszügen, Belegen oder<br />
sonstigen Unterlagen aus organisatorischen Gründen nur<br />
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Gesellschafters/Treugebers<br />
mit dem Jahresabschluss sowie der Einnahmen-Überschussrechnung<br />
erfolgen kann. Alle für die Erstellung<br />
der Rechnungslegung erforderlichen Unterlagen werden<br />
bei der Gesellschaft aufbewahrt.<br />
§ 18 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen/<br />
Ausschüttungen<br />
18.1. Die Beteiligung der Gesellschafter/Treugeber am Vermögen<br />
der Gesellschaft bestimmt sich nach den jeweils geleisteten<br />
Pflichteinlagen im Verhältnis zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos<br />
I der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen<br />
Geschäftsjahres.<br />
18.2. An den Ergebnissen (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft<br />
sind die Gesellschafter/Treugeber wie folgt anteilig im Ver-<br />
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hältnis ihrer jeweils geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt<br />
geleisteten Pflichteinlagen beteiligt, sobald sie gemäß<br />
§ 7.1 ihre Pflichteinlage nebst Abwicklungsgebühr vollständig<br />
erbracht haben. Maßgebend ist der Stand des Kapitalkontos<br />
I der Gesellschafter/Treugeber zum 31.12. des jeweiligen<br />
Geschäftsjahres.<br />
Die Ergebnisverteilung während der Platzierungsphase<br />
ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber, unabhängig<br />
vom jeweiligen Zeitpunkt des Beitritts zur Gesellschaft,<br />
an den erzielten Ergebnissen der Gesellschaft gleichbehandelt<br />
teilnehmen (Gleichverteilungsabrede). Diese Vereinbarung<br />
gilt, soweit möglich, auch für die steuerliche Ergebnisverteilung.<br />
Zu diesem Zweck ist den Gesellschaftern/<br />
Treugebern das nach ihrem jeweiligen Beitritt von der Gesellschaft<br />
erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig<br />
zuzurechnen, bis alle Gesellschafter/Treugeber an<br />
dem während der Platzierungsphase insgesamt erzielten Ergebnis<br />
der Gesellschaft anteilig im Verhältnis ihrer jeweils<br />
geleisteten Pflichteinlagen zu den insgesamt geleisteten<br />
Pflichteinlagen beteiligt sind.<br />
18.3. Den Gesellschaftern/Treugebern werden Verlustanteile auch<br />
dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer gezeichneten<br />
Pflichteinlagen übersteigen.<br />
18.4. Liquide Mittel werden an die Gesellschafter/Treugeber in<br />
dem Verhältnis, in dem die Gesellschafter/Treugeber am Ergebnis<br />
der Gesellschaft beteiligt sind, ausgeschüttet. Die<br />
Ausschüttung liquider Mittel während der Platzierungsphase<br />
ist so vorzunehmen, dass alle Gesellschafter/Treugeber zeitanteilig<br />
ab dem Beginn des auf ihren Beitritt folgenden Monats<br />
an den Ausschüttungen teilhaben.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, unter<br />
Berücksichtigung der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
und unter dem Vorbehalt einer nachträglichen<br />
Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung Vorab-<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter/Treugeber vorzunehmen.<br />
18.5. Über die endgültigen Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen,<br />
soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />
und sonstiger Verpflichtungen benötigt werden, entscheidet<br />
die Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />
der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur<br />
Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Sie<br />
werden mit Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
des jeweiligen Geschäftsjahres fällig.<br />
Erfolgte Vorab-Ausschüttungen eines Geschäftsjahres<br />
werden mit der beschlossenen endgültigen Ausschüttung<br />
des gleichen Jahres verrechnet.<br />
Soweit die beschlossene endgültige Ausschüttung höher<br />
ausfällt als die Summe der Vorab-Ausschüttungen für das jeweilige<br />
Geschäftsjahr, kommt der Restbetrag mit der nächsten<br />
Vorab-Ausschüttung zur Auszahlung. Er ist nicht zu verzinsen.<br />
Soweit die beschlossene endgültige Ausschüttung<br />
niedriger ausfällt, wird die nächste (Vorab-)Ausschüttung in<br />
der um diesen Differenzbetrag geminderten Höhe zur Auszahlung<br />
gebracht.<br />
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18.6. Erfolgte Ausschüttungen reduzieren nicht die erbrachte Kapitaleinlage<br />
auf dem Kapitalkonto I.<br />
§ 19 Anteilsübertragung/sonstige Verfügung<br />
19.1. Jeder Kommanditist kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
seine selbst gehaltene Gesellschaftsbeteiligung mit Wirkung<br />
zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines Jahres<br />
übertragen oder in sonstiger Weise (bspw. durch Verpfändung<br />
oder Abtretung von Ausschüttungsansprüchen) darüber<br />
verfügen, soweit dadurch nicht Kommanditanteile unter<br />
dem Betrag der Mindestbeteiligung gemäß § 6.5 dieses Vertrages<br />
entstehen.<br />
19.2. Voraussetzung für die Übertragung der Kommanditbeteiligung<br />
ist die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigert<br />
werden darf. Sonstige Verfügungen bedürfen der Anzeige<br />
beim geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Eine Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung der<br />
Komplementärin bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
19.3. Die Übertragung der selbst gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 dieses Vertrages<br />
nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen von USD<br />
1.000 möglich.<br />
19.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />
verbunden sind, trägt der Übertragende. Der Übertragende<br />
haftet auch nach seinem Ausscheiden neben dem Erwerber<br />
als Gesamtschuldner für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />
Pflichteinlage sowie die daneben geschuldete Abwicklungsgebühr.<br />
§ 20 Kündigung<br />
20.1. Die ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
durch den Gesellschafter ist erstmals ab dem Jahr 2025 zum<br />
31.12. des jeweiligen Jahres binnen einer Frist von sechs<br />
Monaten möglich. Der Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis<br />
jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.<br />
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn<br />
a) über das Vermögen eines Kommanditisten das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird, oder<br />
b) dessen Gesellschaftsbeteiligung von einem Gläubiger<br />
gepfändet wird, oder<br />
c) der Gesellschafter/Treugeber nachweislich unverschuldet<br />
und unvorhersehbar pflegebedürftig wird und nachweislich<br />
auf die Auszahlung eines etwaigen Auseinandersetzungsguthaben<br />
angewiesen ist, oder<br />
d) ein mit vorstehendem Buchstaben c) vergleichbarer<br />
sonstiger Härtefall vorliegt.<br />
Soweit der Grund für eine Kündigung aus wichtigem<br />
Grund die durch den Treuhandkommanditisten treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteile nur in Teilen betrifft,<br />
kann eine Kündigung nicht ausgesprochen werden, wenn<br />
hierdurch auch die nicht betroffenen Teile berührt werden<br />
würden.
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G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
Im Übrigen gilt für Kündigungen, dass sie nur schriftlich<br />
mittels eingeschriebenem Brief gegenüber der Gesellschaft<br />
erklärt werden können.<br />
20.2. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft,<br />
sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters<br />
zur Folge.<br />
20.3. Der Treuhandkommanditist hat das Recht, seine treuhänderisch<br />
gehaltene Gesellschaftsbeteiligung in dem Umfang der<br />
wirksam beendeten Treuhandverhältnisse herabsetzen. Erfolgt<br />
die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages fristgemäß,<br />
gilt auch die in angemessener Zeit erklärte Kündigung<br />
des Gesellschaftsvertrages durch den betreffenden Gesellschafter<br />
(vormaliger Treugeber des gekündigten Treuhandvertrages)<br />
vorbehaltlich der Regelung gemäß Ziff. 20.1,<br />
jedoch ohne die sechsmonatige Frist, als fristgemäß erfolgt.<br />
Der Treuhandkommanditist ist im Hinblick auf seine<br />
treuhänderische Beteiligung zur außerordentlichen Kündigung<br />
eines Teiles seiner Gesellschaftsbeteiligung berechtigt<br />
(Teilkündigung), wenn der Treugeber seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />
auf die Kommanditeinlage nicht nachkommt.<br />
Gleiches gilt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />
gegenüber dem Treuhänder nicht nachkommt<br />
bzw. der Treuhänder aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis<br />
erlangen kann, die in der Person des Treugebers<br />
liegen.<br />
Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist auch zu<br />
einer außerordentlichen Teilkündigung für den Fall berechtigt,<br />
dass er den Treuhandvertrag mit dem Treugeber außerordentlich<br />
kündigt, und ein Ersatztreugeber nicht gefunden<br />
wird.<br />
§ 21 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
21.1. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis gemäß § 20 dieses Vertrages<br />
kündigt, mit Wirksamwerden der Kündigung;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde<br />
gekündigt wird, oder er seinen Einzahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt und gemäß § 7.4 dieses Vertrages<br />
aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, mit<br />
Wirksamwerden der Kündigungserklärung bzw. der<br />
Ausschlusserklärung der Gesellschaft.<br />
21.2. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern von den verbleibenden<br />
Gesellschaftern unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />
21.3. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, wird<br />
die Gesellschaft nur dann mit den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt, wenn in der Gesellschaft mindestens<br />
ein weiterer Komplementär vorhanden ist oder mit Ausscheiden<br />
der Komplementärin ein neuer Komplementär in<br />
die Gesellschaft aufgenommen wird. Andernfalls wird die<br />
Gesellschaft aufgelöst.<br />
21.4. Scheidet die Komplementärin durch Kündigung aus der Gesellschaft<br />
aus, wird ihre Kündigung erst zu dem Zeitpunkt<br />
wirksam, zu dem ein neuer Komplementär in die Gesellschaft<br />
eintritt.<br />
21.5. Bei Ausscheiden des Treuhandkommanditisten können die<br />
Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten wählen.<br />
Mit Annahme der Wahl durch den neuen Treuhandkommanditisten<br />
wird die Gesellschaft dann mit diesem fortgesetzt.<br />
Dabei gehen im Wege der Sonderrechtsnachfolge alle<br />
Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Treuhandkommanditisten<br />
unter Ausschluss der Auseinandersetzung auf<br />
den neuen Treuhandkommanditisten über.<br />
21.6. Eine Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (Privatgläubiger)<br />
eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung<br />
der Gesellschaft, diese wird von den übrigen Gesellschaftern<br />
fortgeführt.<br />
§ 22 Erbfall/Personenmehrheit<br />
22.1. Verstirbt ein Kommanditist, so geht die Beteiligung mit allen<br />
Rechten und Pflichten auf seine Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
über und wird mit diesen fortgesetzt. Der bzw. die<br />
Erben haben sich in geeigneter Weise, in der Regel durch<br />
die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten zu legitimieren. Solange die Legitimation<br />
nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag.<br />
22.2. Mehrere Erben (Erbengemeinschaft) dürfen ihre Gesellschaftsrechte<br />
nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten<br />
Vertreter ausüben, sofern es sich nicht um<br />
Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages<br />
handelt. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />
nicht bestellt ist, ruhen die Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung.<br />
Durch Aufhebung einer Erbengemeinschaft (insbes.<br />
durch Auseinandersetzung) darf eine Beteiligung nicht<br />
unter den Betrag der Mindesteinlage nach § 6.5 geraten.<br />
Entgegenstehende Rechtsgeschäfte sind unwirksam.<br />
22.3. Soweit eine Beteiligung von mehr als einer Person gemäß<br />
der Beitrittserklärung gehalten wird, gilt vorstehende Ziffer<br />
22.2 sinngemäß.<br />
§ 23 Auseinandersetzungsguthaben<br />
23.1. Mit Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft<br />
hat dieser einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />
23.2. Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich nach dem<br />
Buchwert seiner Gesellschaftsbeteiligung ohne Berücksichtigung<br />
eines ideellen Geschäftswerts mit der Maßgabe, dass<br />
der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten des<br />
Flugzeugs lineare Abschreibungen über eine von dem bestellten<br />
Abschlussprüfer festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde<br />
zu legen ist. Zur Ermittlung ist auf Wunsch des ausscheidenden<br />
Gesellschafters auf den Tag des vollkommenen oder<br />
teilweisen Ausscheidens auf Kosten des Ausscheidenden<br />
eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen.<br />
23.3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist auf Wunsch des ausscheidenden<br />
Gesellschafters von dem jeweils bestellten Abschlussprüfer<br />
der Gesellschaft auf Kosten des ausscheidenden<br />
Kommanditisten verbindlich zu ermitteln. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
bleibt auch weiter maßgeblich,<br />
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wenn später anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung der<br />
Jahresabschluss geändert wird.<br />
23.4. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt<br />
nach sechs Monaten nach seiner verbindlichen Feststellung.<br />
Wird die wirtschaftliche und insbesondere die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben<br />
innerhalb der genannten Frist gefährdet,<br />
kann das Auseinandersetzungsguthaben in bis zu drei Jahresraten<br />
ausbezahlt werden und es kann die Auszahlungsfrist<br />
in angemessener Weise verlängert werden.<br />
Führt die Auszahlung des festgestellten Auseinandersetzungsguthabens<br />
in einem Geschäftsjahr dazu, dass die verbleibenden<br />
Gesellschafter nur einen geringeren Betrag als<br />
die jeweils beschlossene Ausschüttung entnehmen könnten,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
entsprechend anzupassen.<br />
Bei ratenweiser Auszahlung ist das restliche Auseinandersetzungsguthaben<br />
in dem Umfang zu verzinsen, wie die<br />
Gesellschaft Ausschüttungen an die verbleibenden Gesellschafter<br />
vornimmt.<br />
23.5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />
oder Verzinsung ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen,<br />
soweit nicht in Ziff. 23.4 etwas anderes bestimmt ist.<br />
Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen wegen<br />
künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger.<br />
23.6. Soweit dem ausscheidenden Kommanditisten die Einlage im<br />
Rahmen des Auseinandersetzungsguthabens zurückbezahlt<br />
wird, lebt seine Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). In<br />
diesem Fall haftet er in Höhe der Haftsumme für die bis dahin<br />
begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn<br />
die Verbindlichkeiten vor Ablauf von fünf Jahren nach dem<br />
Ausscheiden fällig und Ansprüche daraus gegen ihn bzw.<br />
den Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhandkommanditist<br />
gerichtlich geltend gemacht werden (Nachhaftung).<br />
Bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten genügt der Erlass<br />
eines Verwaltungsakts. Entsprechendes gilt für die Haftung<br />
der Treugeber.<br />
§ 24 Abwicklung/Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
24.1. Die Gesellschaft löst sich nach einem entsprechenden, wirksamen<br />
Beschluss der Gesellschafter-/Treugeberversammlung<br />
auf. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschaft<br />
zum Zwecke der Auseinandersetzung zwischen den<br />
Gesellschaftern/Treugebern durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin abzuwickeln. Die übrigen Regelungen dieses<br />
Vertrages, insbesondere § 11, gelten, soweit nicht der<br />
Zweck der Abwicklung entgegensteht, unverändert weiter.<br />
24.2. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />
bei der Abwicklung der Gesellschaft und Verwertung<br />
des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen sowie<br />
eine angemessene Abwicklungsgebühr, mindestens jedoch<br />
einen Betrag in Höhe von USD 200.000 zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
132<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
24.3. Der aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens erzielte<br />
Erlös wird nach Begleichung der Verbindlichkeiten durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin an die Kommanditisten/Treugeber<br />
nach dem sich bei einer entsprechenden Anwendung<br />
von § 18.4 ergebenden Verhältnis ausbezahlt.<br />
Es gelten die Bestimmungen des § 23 dieses Vertrages<br />
sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
binnen sechs Monaten nach seiner<br />
verbindlichen Feststellung erfolgt. Wird die wirtschaftliche<br />
und insbesondere die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
durch die Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben innerhalb<br />
der genannten Frist gefährdet, sind die Auseinandersetzungsguthaben<br />
im Laufe einer angemessenen Frist auszuzahlen.<br />
§ 25 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
25.1. Jeder Anleger ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit<br />
begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft<br />
ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
25.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />
Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
25.3. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf einen neuen Gesellschafter/Treugeber<br />
über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />
auch für den neuen Gesellschafter/Treugeber.<br />
Ein ausscheidender Gesellschafter/Treugeber soll seinen<br />
Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 26 Schlussbestimmungen<br />
26.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein<br />
oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Die Gesellschafter sind vielmehr verpflichtet,<br />
anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine solche<br />
zu vereinbaren, die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich<br />
der unwirksamen Bestimmung am nächsten<br />
kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />
26.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses<br />
Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies gesetzlich<br />
zulässig vereinbart werden kann.<br />
26.3. Die Gesellschaft trägt die Kosten für den Abschluss dieses<br />
Vertrages sowie die für die Gründung anfallenden Kosten<br />
und Steuern.
München, den 26. Mai 2008<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH (Komplementärin)<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Frank-Michael Lacher<br />
und Jens Stolze<br />
Johann Deinböck (geschäftsführender Kommanditist)<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH (geschäftsführende Kommanditistin)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Meyer<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist)<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
133<br />
K
K<br />
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
Treuhandvertrag<br />
bezüglich einer Beteiligung an der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG, München<br />
– nachfolgend „Fondsgesellschaft“ genannt –<br />
zwischen der<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH, München<br />
– nachfolgend „Treuhänder“ genannt –<br />
und der<br />
jeweils in der Beitrittserklärung zur Gesellschaft genannten Person<br />
– nachfolgend „Treugeber“ genannt –<br />
§ 1 Beteiligte/Grundlagen des Treuhandvertrages/<br />
Rechtsverhältnis der Treugeber<br />
1.1. Vertragsparteien / Vertragsgrundlage<br />
(a) Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die<br />
Rechtsbeziehungen zwischen dem Treuhänder und den<br />
Treugebern, die entsprechend der Beitrittserklärung der<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG den Treuhänder<br />
beauftragen, eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und<br />
Gefahr des Treugebers, durch Erhöhung seiner Kommanditeinlage<br />
zu begründen und zu halten.<br />
(b) Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, der in<br />
dem Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft<br />
in vollem Wortlaut wiedergegeben ist, ist<br />
Grundlage und Bestandteil dieses Treuhandvertrages.<br />
1.2. Rechtsform der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der<br />
Nummer HRA 90200 eingetragen.<br />
1.3. Rechtsverhältnis der Treugeber untereinander<br />
Die Treugeber sind Teilgläubiger im Sinne des § 420 BGB.<br />
Auf ihr Verhältnis untereinander sind daher die §§ 705 ff.<br />
und 741 ff. BGB nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar.<br />
§ 2 Vertragsabschluss/Befreiung von § 181 BGB/Pflichten<br />
des Treugebers<br />
2.1. Zustandekommen des Treuhandvertrages<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet der<br />
Treugeber nach Maßgabe der Beitrittserklärung und auf<br />
Grundlage des Vermögensanlagen-Verkaufsprospektes, dessen<br />
Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
gestattetet wurde, und dieses Treuhandvertrages<br />
dem Treuhänder das Angebot (Treuhandangebot), sich<br />
im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Treugebers, an<br />
der Fondsgesellschaft zu beteiligen und diese Beteiligung<br />
treuhänderisch für den Treugeber zu halten und zu verwalten.<br />
An das Treuhandangebot ist der Treugeber für die Dauer<br />
von 3 (drei) Wochen ab Unterzeichnung der Beitrittser-<br />
134<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
klärung gebunden. Auch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist<br />
gilt das Treuhandangebot weiter, kann jedoch bis zu seiner<br />
Annahme jederzeit schriftlich gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
widerrufen werden.<br />
Für die Annahme des Treuhandangebotes genügt die<br />
Unterschrift des Treuhänders auf der Beitrittserklärung; eines<br />
Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es für deren Wirksamkeit<br />
nicht. Die Annahme des Treuhandangebotes bedarf<br />
der vorherigen Zustimmung der <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs<br />
GmbH als Komplementärin der Fondsgesellschaft.<br />
Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, das Treuhandangebot<br />
des Treugebers anzunehmen.<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, den Treuhandauftrag erst<br />
auszuführen, wenn die gezeichnete Pflichteinlage zuzüglich<br />
Abwicklungsgebühr dem in der Beitrittserklärung genannten<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft gutgeschrieben<br />
ist.<br />
2.2. Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB<br />
Der Treugeber ist damit einverstanden, dass der Treuhänder<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
auch mit dritten Personen Treuhandverträge abschließt, seine<br />
Kommanditeinlage gemäß dem Umfang der geschlossenen<br />
Treuhandverträge erhöht und auch für diese Personen<br />
Teile der Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
treuhänderisch hält und verwaltet.<br />
Der Treuhänder hält die Gesellschaftsbeteiligungen der<br />
Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil<br />
und wird als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen. Die zu leistende und einzutragende Hafteinlage<br />
entspricht 1% der gemäß Gesellschaftsvertrag der<br />
Fondsgesellschaft zu leistenden Pflichteinlage. Der Treuhänder<br />
tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt<br />
auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />
2.3. Freistellung des Treuhänders<br />
Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten<br />
frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung dieses Treuhandvertrages<br />
im Zusammenhang mit der Begründung und<br />
der Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligung entstehen. Hiervon<br />
ausgenommen sind die Kosten der laufenden Verwaltung,<br />
die mit der Vergütung gemäß § 10.1 abgegolten sind.<br />
Werden an den Treuhänder Ausschüttungen vorgenommen,<br />
während der Kapitalanteil des Treuhänders durch Verlust<br />
unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert war<br />
oder durch Ausschüttung unter den Betrag der Haftsumme<br />
herabgemindert wird (§ 172 Abs. 4 HGB), lebt die Freistellungsverpflichtung<br />
des Treugebers bis zu der Höhe wieder<br />
auf, bis zu der die anteilige Haftung des Treuhänders durch<br />
die an den Treugeber vorgenommenen Ausschüttungen wieder<br />
auflebt. In einem solchen Fall ist der Treuhänder berechtigt,<br />
die Weiterleitung der Ausschüttung an den Treugeber<br />
davon abhängig zu machen, dass dieser bis zur Höhe der<br />
wieder auflebenden Freistellungsverpflichtung des Treuhänders<br />
Sicherheit leistet.
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
§ 3 Gegenstand der Treuhandschaft/Aufgaben/Weisung/<br />
Haftung<br />
3.1. Gegenstand der Treuhandschaft<br />
Der Treugeber beauftragt den Treuhänder unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB, sich im eigenen<br />
Namen, jedoch für Rechnung und Gefahr des Treugebers,<br />
an der Fondsgesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />
genannten Beteiligungsbetrages durch Erhöhung<br />
seiner Kommanditeinlage zu beteiligen und diese Beteiligung<br />
treuhänderisch für den Treugeber zu halten und zu<br />
verwalten (Verwaltungstreuhand).<br />
3.2. Höhe der treuhänderischen Beteiligung<br />
Die Höhe des für den Treugeber zu haltenden Kommanditanteils<br />
bestimmt sich nach dem in der Beitrittserklärung<br />
vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrag, der mindestens<br />
USD 15.000 betragen muss, wobei ein höherer Beteiligungsbetrag<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein muss.<br />
3.3. Aufgaben<br />
Der Treuhänder ist beauftragt,<br />
(a) alle zur Begründung, zum Halten und zur laufenden<br />
Verwaltung der Gesellschaftsbeteiligung zweckdienlichen<br />
und erforderlichen Maßnahmen durchzuführen<br />
und<br />
(b) die Gesellschafterrechte des Treugebers als Kommanditist<br />
der Gesellschaft, insbesondere das anteilig auf den<br />
Treugeber entfallende Stimmrecht sowie die durch den<br />
Gesellschaftsvertrag begründeten Rechte im Interesse<br />
des Treugebers wahrzunehmen, soweit der Treugeber<br />
den Treuhänder hierzu ausdrücklich beauftragt oder angewiesen<br />
hat.<br />
Der Treuhänder hat das Stimmrecht des Treugebers<br />
ausschließlich nach dessen Weisungen mit „JA“,<br />
„NEIN“ oder „ENTHALTUNG“ auszuüben und ist nur<br />
dann zu einer Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen berechtigt und verpflichtet, wenn<br />
der Treugeber ihn ausdrücklich anweist, das Stimmrecht<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben. Liegt<br />
keine Weisung des Treugebers zur Stimmrechtsausübung<br />
vor, enthält sich der Treuhänder bei Abstimmungen<br />
insoweit der Stimme.<br />
Bei der Ausübung von Stimmrechten nach seinem Ermessen<br />
hat der Treuhänder das vermutete Interesse eines<br />
durchschnittlichen Treugebers zugrunde zu legen<br />
und sein Ermessen für alle Treugeber, die ihn zu einer<br />
Stimmrechtsausübung nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
angewiesen haben, einheitlich auszuüben; mögliche<br />
individuelle Interessen des Treugebers bleiben – gleich<br />
ob diese dem Treuhänder bekannt sind oder bekannt<br />
sein müssen – ohne Berücksichtigung. Die Ausübung<br />
des pflichtgemäßen Ermessens kann auch in einer Enthaltung<br />
bestehen, insbesondere wenn das vermutete Interesse<br />
eines durchschnittlichen Treugebers im Sinne eines<br />
gleichgerichteten Interesses aller Treugeber nach<br />
Ansicht des Treuhänders nicht hinreichend klar erkennbar<br />
ist.<br />
(c) Der Treuhänder leitet sämtliche Dokumente und Informationen,<br />
die er in seiner Eigenschaft als für den Treugeber<br />
handelnder Gesellschafter der Fondsgesellschaft erhält,<br />
unverzüglich nach Erhalt an den Treugeber weiter.<br />
3.4. Rechtsausübung nach Weisung<br />
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich<br />
im Auftrag, für Rechnung und auf Weisung des Treugebers.<br />
Der Treugeber kann dem Treuhänder jederzeit Weisungen<br />
erteilen. Der Treuhänder hat nach diesen Weisungen zu<br />
handeln. Im Verhältnis zur Fondsgesellschaft stehen dem<br />
Treugeber gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
die Widerspruchsrechte nach § 164 HGB und die<br />
Kontrollrechte nach § 166 HGB zu.<br />
3.5. Haftung und Verjährung<br />
Der Treuhänder hat seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns nach pflichtgemäßem Ermessen und<br />
im Interesse des Treugebers wahrzunehmen.<br />
Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen<br />
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit<br />
sowie bei Verstößen gegen Kardinalpflichten. Eine Haftung<br />
für die Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
oder dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft<br />
die eingegangenen vertraglichen Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllen, wird nicht übernommen.<br />
Der Treuhänder haftet ferner nicht für die Ertragsfähigkeit<br />
des oder der Investitionsobjekte der Fondsgesellschaft<br />
bzw. der von dieser gehaltenen Projektgesellschaften, insbesondere<br />
nicht für den Eingang der prospektierten Erträge<br />
bzw. die Einhaltung der prospektierten Kosten und Aufwendungen.<br />
Personen oder Firmen, die im Rahmen der werbenden<br />
Tätigkeit der Fondsgesellschaft oder während deren Auflösung<br />
für die Fondsgesellschaft auftreten, sind nicht Erfüllungsgehilfen<br />
des Treuhänders im Sinne von § 278 BGB.<br />
Gleichermaßen haftet der Treuhänder nicht für das Erreichen<br />
der von dem Treugeber mit der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzungen;<br />
diese sind weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage.<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften.<br />
§ 4 Erbringung von Beteiligungsbetrag und Abwicklungsgebühr/Rückstandsfolgen<br />
4.1. Der Treugeber verpflichtet sich zur Leistung des Beteiligungsbetrages<br />
nebst der Abwicklungsgebühr (Agio) von 5%<br />
des Beteiligungsbetrages nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
und des Gesellschaftsvertrages. Zahlungen des Treugebers<br />
erfolgen zunächst auf die Abwicklungsgebühr, im Übrigen<br />
auf die Haftsumme und dann auf den geschuldeten Beteiligungsbetrag<br />
entsprechend der Beitrittserklärung.<br />
4.2. Erbringt der Treugeber den Beteiligungsbetrag bzw. Teilbeträge<br />
hiervon nicht bei Fälligkeit, so ist der Treuhänder berechtigt,<br />
Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1% pro Monat in<br />
Rechnung zu stellen, soweit nicht der Treugeber dem<br />
Treuhänder einen geringeren Schaden nachweist, und die<br />
Zahlung der Zinsen auf das in der Beitrittserklärung genann-<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
135<br />
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T R E U H A N D V E R T R A G<br />
te Konto zu verlangen. Die Zinspflicht tritt ein, ohne dass es<br />
einer Mahnung bedarf.<br />
4.3. Der Treuhänder weist in diesem Zusammenhang den Treugeber<br />
auf die Regelungen des § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft und die dort geregelten Folgen bei einem<br />
etwaigen Zahlungsrückstand hin.<br />
4.4. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, Zahlungsrückstände<br />
der Treugeber aus eigenen Mitteln abzudecken. Er ist ebenfalls<br />
nicht verpflichtet, bei Zahlungsrückständen des Treugebers<br />
zu mahnen.<br />
4.5. Der Treuhänder ist zudem berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />
zurückzutreten und den Treugeber aus dem Treugeberregister<br />
zu streichen und seinen Kapitalanteil entsprechend herabzusetzen,<br />
wenn der Treugeber die Pflichteinlage zuzüglich<br />
der Abwicklungsgebühr nicht oder nicht in voller Höhe<br />
fristgerecht erbringt. Ein Rückforderungsanspruch auf eine<br />
bereits gezahlte Abwicklungsgebühr besteht nicht.<br />
4.6. Anstelle eines Ausschlusses ist der Treuhänder gemäß § 7.6<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft berechtigt,<br />
die Pflichteinlage des in Rückstand geratenen Treugebers auf<br />
den Betrag der bereits erbrachten Einlage, ohne Abwicklungsgebühr,<br />
herabzusetzen. Die sonstigen Regelungen der<br />
vorstehenden Ziff. 4.5 gelten sinngemäß.<br />
4.7. Der Treuhänder ist berechtigt, für die im Zusammenhang mit<br />
dem völligen oder teilweisen Ausscheiden des Treugebers<br />
entstehenden Kosten der Fondsgesellschaft, insbesondere für<br />
erneuten Vertrieb und Veräußerung, eine Schadenspauschale<br />
in Höhe von 10% des nicht erbrachten Beteiligungsbetrages<br />
nebst Abwicklungsgebühr von dem Treugeber zu verlangen,<br />
soweit nicht der Treugeber einen geringeren Schaden<br />
nachweist. Der Treuhänder ist insoweit zur Aufrechnung mit<br />
Zahlungsansprüchen des Treugebers berechtigt. Auch bei<br />
der Geltendmachung der Schadenspauschale ist der<br />
Treuhänder berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend<br />
zu machen.<br />
§ 5 Gesellschafterregister<br />
5.1. Die Fondsgesellschaft führt über alle Gesellschafter und<br />
Treugeber ein Verzeichnis (vgl. § 4.7 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft). Der Treugeber ist verpflichtet,<br />
Änderungen seiner persönlichen Daten dem Treuhänder<br />
oder der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen; der<br />
Treuhänder ist verpflichtet, ihm bekannt gegebene Änderungen<br />
dieser Angaben unverzüglich an die Fondsgesellschaft<br />
weiterzugeben.<br />
5.2. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden,<br />
dass die mitgeteilten bzw. mit der Beteiligung zusammenhängenden<br />
personenbezogenen Daten über eine EDV-<br />
Anlage gespeichert und ausschließlich zu Verwaltung der<br />
Beteiligung durch die Gesellschaft, den Treuhänder und im<br />
Rahmen der Fondsverwaltung durch von der Fondsgesellschaft<br />
beauftragte Dritte verwendet werden dürfen. Soweit<br />
der Treugeber dem nicht widerspricht, dürfen die vorgenannten<br />
Daten ferner zum Zwecke der Betreuung durch den<br />
Vermittler an diesen übermittelt werden.<br />
136<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
5.3. Der Treugeber kann jederzeit bei der Fondsgesellschaft das<br />
Gesellschafterregister bezüglich der Daten seines Treuhandverhältnisses<br />
einsehen. Anderen Personen als der Komplementärin,<br />
dem Treuhänder, der von der Fondsgesellschaft mit<br />
der Fondsverwaltung beauftragten <strong>DCM</strong> Service GmbH und<br />
den von der Fondsgesellschaft beauftragten steuerlichen Beratern<br />
und Jahresabschlussprüfern dürfen keine Auskünfte<br />
über die treuhänderische Beteiligung und die Eintragungen<br />
in das Gesellschafterregister erteilt werden, es sei denn, dass<br />
die Offenlegung gegenüber dem zuständigen Finanzamt oder<br />
im Zusammenhang mit der Finanzierung gegenüber einer<br />
Bank erfolgt. Gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Personen gilt diese Einschränkung nicht,<br />
wenn diese als Berater der Fondsgesellschaft tätig werden.<br />
§ 6 Forderungsabtretung/Insolvenz<br />
6.1. Forderungsabtretung<br />
Der Treuhänder tritt hiermit dem Treugeber sämtliche Vermögensrechte<br />
aus der für diesen treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsbeteiligung, insbesondere die Rechte aus der<br />
Beteiligung am Ergebnis (Gewinn und Verlust), an beschlossenen<br />
Ausschüttungen (Entnahmen), an einem Auseinandersetzungsguthaben<br />
und einem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />
in dem Umfange ab, wie diese dem Treugeber<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und dieses Treuhandvertrages<br />
gebühren. Der Treugeber nimmt hiermit die<br />
Abtretung an. Der Treuhänder teilt der Fondsgesellschaft die<br />
Abtretung mit. Die Abtretung ist auflösend bedingt durch<br />
eine Beendigung des Treuhandvertrages. Der Treuhänder<br />
bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche<br />
im eigenen Namen einzuziehen.<br />
Der Treuhänder ist verpflichtet, die Ausschüttungen und<br />
sonstigen Zuflüsse unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten.<br />
6.2. Insolvenz des Treuhänders<br />
Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />
Vermögen überträgt der Treuhänder hiermit die treuhänderisch<br />
gehaltene Gesellschaftsbeteiligung auf den Treugeber,<br />
der hiermit die Abtretung annimmt.<br />
Die Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung der Treugeber in das Handelsregister.<br />
Entsprechendes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
abgelehnt wird oder von Privatgläubigern<br />
des Treuhänders Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
in die Gesellschaftsbeteiligungen ausgebracht<br />
werden oder der Treuhandvertrag sonst aus einem wichtigen<br />
Grund endet, der vom Treuhänder zu vertreten ist.<br />
§ 7 Übertragungen/Sonstige Verfügungen durch Treugeber<br />
7.1. Jeder Treugeber kann jederzeit durch gesonderten Vertrag<br />
das Treugut – im Wege der Übernahme des Treuhandvertrages<br />
– mit Wirkung zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.<br />
eines Jahres übertragen oder darüber in sonstiger Weise (z.B.<br />
durch Verpfändung oder Abtretung von Ausschüttungsansprüchen)<br />
verfügen, soweit dadurch nicht treuhänderische
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
Beteiligungen unter dem Betrag der Mindestbeteiligung<br />
gemäß § 6.5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entstehen.<br />
7.2. Voraussetzung für die Übertragung des Treuguts ist die Zustimmung<br />
des Treuhänders, die nur bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes verweigert werden darf. Sonstige Verfügungen<br />
bedürfen der Anzeige beim Treuhänder.<br />
7.3. Die Übertragung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen<br />
ist bis zur Mindestbeteiligung nach § 6.5 des Gesellschaftsvertrages<br />
nur im Ganzen, darüber hinaus in Teilbeträgen<br />
von EUR 1.000 möglich.<br />
7.4. Alle Kosten, die mit einer Übertragung/sonstigen Verfügung<br />
verbunden sind, sowie die nach § 10.3 entstehende Verwaltungsgebühr<br />
und Auslagenersatzansprüche des Treuhänders<br />
trägt der Treugeber.<br />
Der Übertragende haftet auch nach seinem Ausscheiden<br />
neben dem Erwerber für etwaige Rückstände auf die gezeichnete<br />
Pflichteinlage, sowie die daneben geschuldete<br />
Abwicklungsgebühr.<br />
§ 8 Erbfall<br />
8.1. Rechtsnachfolge<br />
Beim Ableben eines Treugebers treten die Erben in alle<br />
Rechte und Pflichten dieses Vertrages ein.<br />
8.2. Legitimation der Erben und Bestellung eines Bevollmächtigen<br />
bei mehreren Erben<br />
(a) Erben haben sich in geeigneter Weise, in der Regel<br />
durch die Vorlage eines Erbscheins, gegenüber dem<br />
Treuhänder zu legitimieren.<br />
(b) Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen,<br />
schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus,<br />
der auch zur Entgegennahme von Entnahmen zu ermächtigen<br />
ist. Solange die Legitimation gemäß Satz 1<br />
nicht erfolgt oder ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt<br />
ist, ruhen die Rechte aus dem Treuhandvertrag.<br />
(c) Alle dem Treuhänder durch den Erbfall entstehenden<br />
Kosten haben die Erben zu tragen. Zusätzliche Kosten,<br />
die dem Treuhänder durch Beteiligungen entstehen, die<br />
entgegen § 4.2 dieses Vertrages insgesamt weniger als<br />
die Mindestbeteiligung betragen oder nicht durch<br />
1.000 ohne Rest teilbar sind, können den betreffenden<br />
Treugebern ebenfalls in Rechnung gestellt werden.<br />
§ 9 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages<br />
9.1. Dauer<br />
Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet<br />
mit Beendigung der Fondsgesellschaft und Verteilung des<br />
nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden Vermögens<br />
gemäß § 25 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft,<br />
ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.<br />
Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />
Zwecke der Umwandlung der mittelbaren Beteiligung des<br />
Treugebers an der Fondsgesellschaft in eine unmittelbare<br />
Beteiligung als Direktkommanditist gelten die nachfolgenden<br />
Regelungen.<br />
Für eine Kündigung des Treuhandverhältnisses zum<br />
Zwecke der Beendigung der mittelbaren Beteiligung des<br />
Treugebers an der Fondsgesellschaft gelten die Regelungen<br />
des § 21 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
mit der Maßgabe, dass die Kündigung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
zu erklären ist.<br />
9.2. Ordentliche Kündigung und Kündigung aus wichtigem<br />
Grund<br />
Der Treugeber kann den Treuhandvertrag mit einer Frist von<br />
3 (drei) Monaten jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und<br />
31.12. eines Jahres schriftlich mittels eingeschriebenem<br />
Brief gegenüber dem Treuhänder ordentlich kündigen.<br />
Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem<br />
Grund bleibt unberührt. Es gilt § 627 BGB. Ein wichtiger<br />
Grund, der den Treuhänder zur Kündigung berechtigt,<br />
liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen eines Treugebers<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />
oder dessen treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft gepfändet wird. Der Treuhänder ist im<br />
Hinblick auf seine treuhänderische Beteiligung zu fristlosen<br />
Teilkündigungen seiner Beteiligung in Fällen des § 2.3 dieses<br />
Vertrages berechtigt, wenn der Treugeber seinen Freistellungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt und der Treuhänder<br />
aus Gründen keine Freistellung im Innenverhältnis erlangen<br />
kann, die in der Person des Treugebers liegen. In diesem Falle<br />
ist eine Mahnung an den Treugeber nicht erforderlich;<br />
vielmehr genügt für das Aussprechen der Teilkündigung das<br />
Feststellen der Tatsache, dass der Treuhänder keine Freistellung<br />
vom Treugeber erlangen kann.<br />
9.3. Folgen der Kündigung<br />
Mit Wirksamwerden der Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />
überträgt der Treuhänder die für den Treugeber gehaltene<br />
Gesellschaftsbeteiligung auf den Treugeber; die Übertragung<br />
erfolgt im Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch<br />
die Eintragung des Treugebers als Direktkommanditist der<br />
Fondsgesellschaft im Handelsregister. Der Treugeber ist verpflichtet,<br />
der Komplementärin der Fondsgesellschaft unverzüglich<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
gemäß den Bestimmungen in § 4.3 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu erteilen. Kosten, die durch die Beendigung des Treuhandvertrages<br />
und die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligung<br />
entstehen, trägt der Treugeber.<br />
9.4. Ausscheiden des Treuhänders<br />
Scheidet der Treuhänder aus der Fondsgesellschaft als Treuhandkommanditist<br />
aus, kann diese gemäß § 22.5 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft mit einem neuen<br />
Treuhänder fortgesetzt werden. Mit der Wahl des neuen<br />
Treuhandkommanditisten gehen sämtliche Rechte und<br />
Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf diesen als neuen<br />
Treuhänder über. In diesem Fall sind die Treugeber jedoch<br />
berechtigt, den Treuhandvertrag außerordentlich mit einer<br />
Frist von 3 (drei) Monaten zu kündigen.<br />
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A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
§ 10 Kosten/Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und<br />
-einnahmen<br />
10.1. Vergütung des Treuhänders<br />
(a) Gemäß § 11.8 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
erhält der Treuhänder in seiner Eigenschaft als<br />
Treuhandkommanditist als pauschale Vergütung für die<br />
Übernahme der Treuhandschaft und die damit verbundenen<br />
Tätigkeiten, einschließlich Tätigkeiten aufgrund<br />
etwaiger ausdrücklicher Weisungen oder Aufträge von<br />
Treugebern zur Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft, die dort geregelten<br />
einmaligen und laufenden Vergütungen.<br />
(b) Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen des<br />
Treuhänders zugunsten eines einzelnen Treugebers diesem<br />
Treugeber gesondert in Rechnung gestellt.<br />
10.2. Mitteilungsfrist für Sonderwerbungskosten und -einnahmen<br />
Bei dem Treugeber in einer Rechnungsperiode etwa entstehende<br />
persönliche Sonderwerbungskosten oder -einnahmen<br />
in Zusammenhang mit der Beteiligung sind dem Treuhänder<br />
bis zum 31.03. des jeweiligen Folgejahres schriftlich mitzuteilen<br />
und der Fondsgesellschaft belegmäßig zu übermitteln.<br />
Für Mitteilungen, die nach diesem Stichtag eingehen, kann<br />
wegen Mehraufwandes ein Entgelt von je EUR 100 zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer berechnet werden, das gesondert in<br />
Rechnung gestellt wird. Für eine Berücksichtigung der verspätet<br />
eingehenden Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen<br />
werden.<br />
10.3. Übertragung<br />
Für die Übertragung von Beteiligungen durch den Treugeber<br />
gem. § 7 kann der Treuhänder eine Verwaltungsgebühr von<br />
0,5% der übertragenen Beteiligung, höchstens jedoch EUR<br />
500 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie den Ersatz seiner<br />
Kosten verlangen.<br />
§ 11 Rechenschaftsbericht<br />
11.1. Der Treuhänder leitet dem Treugeber jährlich den von einem<br />
Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />
und den Geschäftsbericht der Geschäftsführung (Jahresabschluss)<br />
unverzüglich nach deren Erhalt zu, soweit diese<br />
Unterlagen dem Treugeber nicht bereits unmittelbar von<br />
der Gesellschaft zugeleitet werden. Zusammen mit der<br />
Übersendung des Jahresabschlusses erstattet der Treuhänder<br />
dem Treugeber einen Bericht über seine Treuhandtätigkeit<br />
im abgelaufenen Geschäftsjahr, soweit eine Darstellung der<br />
Tätigkeit nicht bereits im Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft<br />
enthalten ist.<br />
11.2. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Übersendung<br />
von Unterlagen, z.B. in Zusammenhang mit der<br />
Ausübung Kontrollrechte des Treugebers nach § 166 HGB,<br />
nur zusammen mit dem Jahresabschluss auf Kosten des Treugebers<br />
durchgeführt werden kann.<br />
§ 12 Besondere Hinweise<br />
12.1. Der Treuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen<br />
Aufklärungspflichten darauf hin, dass der Treu-<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
geber diejenigen Risiken zu tragen hat, die im Zusammenhang<br />
mit dem Beitritt zur Gesellschaft bestehen.<br />
12.2. Der Treugeber tritt wirtschaftlich einer Kommanditgesellschaft<br />
bei, deren Unternehmensgegenstand sich aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie aus dem<br />
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt ergibt.<br />
12.3. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Treuhänders, den Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt<br />
der Fondsgesellschaft<br />
oder andere Verkaufsunterlagen zu prüfen. Der Treuhänder<br />
hat eine derartige Prüfung auch nicht durchgeführt.<br />
12.4. Der Treuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft oder die Erreichbarkeit<br />
von deren Gesellschaftszweck.<br />
12.5. Zu den Aufgaben des Treuhänders gehört es nicht, die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft zu überprüfen oder zu<br />
überwachen.<br />
12.6. Der Treuhänder weist darauf hin, dass er nicht geprüft hat<br />
bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene Kapitalanlage für den<br />
Zeichner wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
12.7. Im Falle einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft besteht<br />
das Risiko, dass vorfällig gezahlte Vergütungen und auch<br />
sonstige Gebühren nicht mehr zurückverlangt werden können.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />
sonstige Kosten und Aufwendungen hat, die im Falle<br />
der Rückabwicklung vergeblich wären. Eine Schadlosstellung<br />
des Treugebers wäre dann nicht mehr möglich.<br />
§ 13 Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
13.1. Der Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />
Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag und dem damit<br />
begründeten Vertragsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V. anzurufen und gegen den Treuhänder ein<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
13.2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />
Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V.<br />
13.3. Ein ausscheidender Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger<br />
auf das Bestehen dieser Schlichtungsvereinbarung hinweisen.<br />
§ 14 Schlussbestimmungen<br />
14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden, so wird hiervon im Zweifel<br />
die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der Bestimmungen<br />
im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung verpflichten sich die Gesellschafter,<br />
eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die<br />
dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck in<br />
rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommt.<br />
14.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist,<br />
soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise zur Disposition<br />
der Parteien steht, der Ort des Sitzes der Fondsgesellschaft.<br />
Auf diesen Vertrag findet, soweit zulässig, ausschließlich das<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
A B D R U C K W E S E N T L I C H E R V E R T R Ä G E :<br />
T R E U H A N D V E R T R A G<br />
14.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung<br />
dieses Schriftformerfordernisses<br />
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V E R T R A G S W E R K :<br />
M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen<br />
der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
– nachfolgend Gesellschaft genannt –<br />
und<br />
CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH<br />
– nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur genannt –<br />
1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb des Flugzeugs<br />
Boing B777-200LRF, Seriennummer 36001, dessen Vermietung<br />
und Verwertung sowie alle damit in Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtsgeschäfte,<br />
Rechtshandlungen oder Maßnahmen aller Art<br />
durchzuführen oder vornehmen zu lassen, die zur unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Förderung oder Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang<br />
stehen. Die Gesellschaft kann insbesondere auch<br />
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die<br />
Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen<br />
Genehmigung bedürfen, insbesondere keine nach dem<br />
Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.<br />
2. Zweck dieses Vertrages ist im Zusammenhang mit dem vorgenannten<br />
Gesellschaftszweck die Verwendung der auf dem<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft sich befindenden<br />
Gelder während der Platzierungsphase der Gesellschaft<br />
(= Vertragslaufzeit) zu kontrollieren, auch zugunsten<br />
der der Gesellschaft zukünftig beitretenden Gesellschafter/Treugeber.<br />
Unter „Platzierungsphase” wird der Zeitraum verstanden,<br />
in dem Treugeber/Direktkommanditisten der Gesellschaft<br />
beitreten können. Die Platzierungsphase endet gemäß<br />
§ 6.2 des Gesellschaftsvertrags grundsätzlich am<br />
31.12.2008. Die Komplementärin und die geschäftsführenden<br />
Kommanditisten können die Platzierungsphase durch<br />
eine bis zum 15.12.2008 gegenüber den Treuhandkommanditisten<br />
abzugebende schriftliche Erklärung bis spätestens 2<br />
Banktage vor Auslieferung des Flugzeugs verlängern.<br />
Die Kontrolle der Mittelverwendung erfolgt in der Weise,<br />
dass während der Vertragslaufzeit die Gesellschaft nur<br />
gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur über das<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft bei der Stadtsparkasse<br />
München, Kto-Nr. 439786, BLZ 701 500 00, verfügen<br />
kann.<br />
3. Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt, bei Vorliegen<br />
nachfolgender Voraussetzungen die im Investitionsplan,<br />
Mittelverwendung, gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft – aktualisiert durch die insoweit vorrangigen<br />
Angaben zur Mittelverwendung des Emissionsprospektes,<br />
Stand Juni 2008, im Abschnitt „Mittelverwendung<br />
und Mittelherkunft“ – ausgewiesenen Mittel zur Zahlung<br />
freizugeben bzw. an Verfügungen zum Zwecke ihrer Auszahlung<br />
mitzuwirken:<br />
140<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
3.1. Bei Rechtsgeschäften zwischen Komplementärin und<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten bzw. den diesen<br />
nahestehenden Personen einerseits und der Gesellschaft<br />
andererseits, sofern den Vertragspartnern der Gesellschaft<br />
in diesen Fällen keine offenkundig erkennbaren<br />
unangemessenen wirtschaftlichen Sondervorteile<br />
zufließen würden.<br />
3.2. Der Gesellschaft müssen entsprechende Mittel zur Verfügung<br />
stehen (Eigen- und/oder Fremdmittel).<br />
3.3. Die Zahlungen erfolgen zweckgebunden zur Erfüllung<br />
der ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
oder sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen der Gesellschaft.<br />
3.4. Die Zahlungen müssen zweckgebunden zur Erfüllung<br />
der gesellschaftsvertraglich im Investitionsplan ausgewiesenen<br />
Verpflichtungen erfolgen.<br />
3.5. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bzw. vereinbarten<br />
Abschlagszahlungen hierauf oder sonstige gesetzliche<br />
Verpflichtungen sind fällig.<br />
4. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt – auf der<br />
Grundlage von zur Durchführung des Investitionsplans abgeschlossenen<br />
bzw. abzuschließenden Verträgen – bereits<br />
erbrachte oder noch zu erbringende Gegenleistungen der<br />
Vertragspartner der Gesellschaft Vorauszahlungen bis zur<br />
vollen Höhe der vereinbarten Vergütung freizugeben und<br />
zwar auch dann, wenn die Gesellschaft noch nicht vollplatziert<br />
ist oder die jeweiligen Gegenleistungen ganz oder teilweise<br />
noch nicht bewirkt wurden.<br />
Vollplatzierung der Gesellschaft ist gegeben, wenn das<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft (ohne Agio) insgesamt<br />
EUR 91.001.500 beträgt.<br />
5. Für den Fall, dass der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung<br />
an Verfügungen über das Eigenkapitaleinzahlungskonto<br />
der Gesellschaft verweigert bzw. Verfügungen nicht<br />
freigibt, ist auf seinen Antrag und/oder der Komplementärin<br />
oder der geschäftsführenden Kommanditisten über die Verfügung<br />
über Gelder durch Gesellschafterbeschluss zu entscheiden.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur hat dem Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung entsprechend zu<br />
handeln.<br />
6. Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
alle zur Auszahlung erforderlichen Verträge,<br />
Rechnungen oder sonstige Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen,<br />
so dass eine angemessene Auszahlungskontrolle<br />
möglich ist. Die Gesellschaft wird dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,<br />
Verträge und sonstigen, den Gesellschaftszweck betreffenden<br />
Schriftverkehr gewähren und ihm in allen hier interessierenden<br />
Fragen Auskunft erteilen.<br />
7. Der Mittelverwendungskontrolleur hat dafür Sorge zu tragen,<br />
dass anhand seiner Aufzeichnungen jederzeit festgestellt<br />
werden kann, welche Einzahlungen auf dem o.g. Konto<br />
eingegangen bzw. welche Auszahlungen von diesem<br />
Konto erfolgt sind.
V E R T R A G S W E R K :<br />
M I T T E L V E R W E N D U N G S K O N T R O L L V E R T R A G<br />
Nach Abschluss der Auszahlungen hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />
über die Verwendung sämtlicher<br />
Geldmittel in der Platzierungsphase der Gesellschaft vollständige<br />
Rechenschaft abzulegen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
legt jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres<br />
gegenüber der Gesellschaft einen Bericht über seine Tätigkeit<br />
einschließlich des Überblicks über die Mittelherkunft<br />
und die Mittelverwendung vor.<br />
8. Maßgeblich für den Mittelverwendungskontrolleur sind ausschließlich<br />
die Bestimmungen dieses Vertrages. Weitere<br />
Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nicht. Er überprüft insbesondere nicht die Verwirklichung<br />
oder Realisierbarkeit des Gesellschaftszweckes der Gesellschaft.<br />
Dem Mittelverwendungskontrolleur obliegen auch<br />
keine Prüfungspflichten bei Fragen des unternehmerischen<br />
Ermessens, so dass er auch nicht für die Erreichung der verfolgten<br />
wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen verantwortlich<br />
ist. Dies ist weder Vertragsinhalt noch Geschäftsgrundlage<br />
der Funktion als Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt auch keine<br />
Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft<br />
oder dafür, dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenen<br />
vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />
9. Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
eine Vergütung von 0,02% des nach Abschluss der Platzierungsphase<br />
gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist fällig bei Vollplatzierung der Gesellschaft.<br />
Auf die Vergütung können je nach Liquiditätslage der<br />
Gesellschaft Abschlagszahlungen – auch vor Vollplatzierung<br />
– bis zur vollen Höhe erfolgen.<br />
10. Die Gesellschaft verpflichtet sich, diesen Vertrag jedem<br />
ernsthaften Interessenten in vollem Wortlaut, beispielhaft<br />
über den Emissionsprospekt, zugänglich zu machen. Im<br />
Übrigen darf der Name des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
nicht für Werbezwecke verwendet werden.<br />
11. Die Leistungen des Mittelverwendungskontrolleurs sind erfüllt,<br />
wenn die Gesellschaft allen Zahlungsverpflichtungen<br />
aus dem Investitionsplan nach § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft ist. Der Vertrag endet mit Eintritt der<br />
vorstehenden Voraussetzung. Mit der Vergütung nach Ziffer<br />
9 ist die gesamte Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
abgegolten.<br />
12. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die<br />
Gesellschafter-/Treugeberversammlung die Abberufung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs beschlossen hat. Im Übrigen<br />
gilt § 627 BGB. Bei einer Kündigung sind die auf dem<br />
Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Guthaben der<br />
Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungskontrolleurs<br />
zu unterstellen.<br />
13. Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs ist auf vorsätzliches<br />
und grob fahrlässiges Handeln beschränkt. Gegen<br />
den Mittelverwendungskontrolleur können Schadenersatz-<br />
ansprüche erst geltend gemacht werden, wenn die Gesellschaft<br />
oder Gesellschafter/Treugeber anderweitig Ersatz<br />
nicht zu erreichen vermögen.<br />
Alle Schadenersatzansprüche der Gesellschaft oder der<br />
Gesellschafter/Treugeber gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
Etwaige Schadenersatzansprüche von Gesellschaftern/Treugebern<br />
bzw. der Gesellschaft sind auf einen Betrag<br />
von insgesamt EUR 1.000.000 begrenzt, soweit der Mittelverwendungskontrolleur<br />
nicht gegen ihm obliegende Kardinalpflichten<br />
verstoßen hat oder ihm Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.<br />
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist,<br />
soweit zulässig, München.<br />
15. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits<br />
nur schriftlich aufgehoben werden.<br />
16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages – auch nur teilweise<br />
– unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die<br />
Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die<br />
Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, durch eine Vereinbarung<br />
eine unwirksame bzw. nichtige Bestimmung<br />
durch eine solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger<br />
Weise wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am<br />
nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.<br />
München, 01.06.2008<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
vertreten durch die <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 Verwaltungs GmbH<br />
(Komplementärin)<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Frank-Michael Lacher<br />
und Jens Stolze<br />
CURIA Steuerberatungsgesellschaft GmbH<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Schmidt-Gorbach<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
141<br />
K
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A N G A B E N V O R B E H A L T<br />
Dieser Verkaufsprospekt orientiert sich an den<br />
Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten<br />
über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
(IDW S4), Gliederungsabweichungen in diesem Prospekt<br />
dienen einer verbesserten Klarheit der Darstellungen.<br />
Er wurde gemäß der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
(VermVerkProspV) auf<br />
Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes erstellt. Alle<br />
im Prospekt gemachten Angaben, Zahlenbeispiele<br />
und Prognoserechnungen sind durch den Prospektherausgeber<br />
mit Sorgfalt erstellt worden und entsprechen<br />
dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />
Sie geben der derzeitigen Stand der<br />
Planung sowie der Gutachten und Schätzwerte unabhängiger,<br />
anerkannter Sachverständiger wieder. Über<br />
die im Prospekt beschriebenen Vertragsverhältnisse<br />
hinaus wurden zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
keine weiteren wesentlichen Verpflichtungen zu<br />
Lasten der Fondsgesellschaft eingegangen.<br />
Die im Prospekt enthaltenen Prognoserechnungen<br />
stellen in ihrer Gesamtheit einen aus heutiger Sicht<br />
möglichen Verlauf der vorgesehenen Investitionen<br />
dar. Abweichungen von den im Prospekt dargestellten<br />
Ergebnissen sind jedoch wahrscheinlich, da die<br />
zukünftige Entwicklung aller wertbeeinflussenden<br />
Größen insbesondere hinsichtlich der prospektierte<br />
Erlöse nicht vorhergesagt werden kann.<br />
Zukünftig auftretende Abweichungen können ihre<br />
Ursache insbesondere in Änderungen der Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung, der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung<br />
oder der Entwicklung wirtschaftlicher<br />
Teilbereiche haben. Weitere Ursachen können auch<br />
Dispositionskorrekturen sein, welche die Gesellschafter<br />
selbst beschließen. Eine Haftung für den<br />
tatsächlichen Eintritt der in den Modellrechnungen<br />
ausgewiesenen Ergebnisse wird daher nicht übernommen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der prospektierten<br />
steuerlichen Ergebnisse wird ebenfalls nicht<br />
übernommen, weil die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen<br />
allein der Finanzverwaltung und den zuständigen<br />
ausländischen Behörden obliegt.<br />
142<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Der vorliegende Prospekt ist an eine Vielzahl von Interessenten<br />
adressiert, die jeweils individuelle Beteiligungsinteressen<br />
verfolgen und deren Erwartungshaltungen<br />
und Detailkenntnisse im Hinblick auf die<br />
wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge<br />
sehr breit variieren können. Es ist möglich, dass der<br />
Prospekt diesen unterschiedlichen Informationsbedürfnissen<br />
nicht in allen Punkten gerecht wird. Der<br />
Eintritt der vom Anleger mit seiner Beteiligung verfolgten<br />
Ziele fällt letztlich in seine eigene Risikosphäre.<br />
Die Anleger sollten daher die Prospektangaben<br />
und die Risikohinweise unter Berücksichtigung ihrer<br />
besonderen Situation kritisch würdigen und prüfen,<br />
ob es nicht gegebenenfalls sinnvoll und notwendig<br />
ist, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Vermittler,<br />
Anlageberater und sonstige Dritte, die mit der<br />
Platzierung des Kapitals betraut sind, sind selbstständig<br />
tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von<br />
diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen<br />
zu geben.<br />
Abweichende Angaben sind nur dann verbindlich,<br />
wenn sie vor dem Beitritt schriftlich von der <strong>DCM</strong> AG<br />
bestätigt wurden. Die Haftung des Prospektverantwortlichen<br />
für unrichtige und unvollständige Prospektangaben<br />
oder für die Verletzung eventueller<br />
Aufklärungspflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
Vertragspartner des Emittenten, insbesondere die<br />
DVB Bank AG, übernehmen mit Ausnahme der Prospektverantwortlichen<br />
<strong>DCM</strong> AG keine Verantwortung<br />
für den Prospekt oder einzelne Inhalte des Prospekts.<br />
Die Angaben im Prospekt sind nach bestem Wissen<br />
des Fondsinitiators gemacht worden und basieren auf<br />
Annahmen und Prognosen, die der Fondsinitiator für<br />
richtig und verlässlich hält. Es wurden keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen.<br />
24. Juni 2008
Der Beitritt zur Fondsgesellschaft vollzieht sich wie<br />
folgt:<br />
■ Sie unterzeichnen die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung<br />
sowie die Widerrufsbelehrung und<br />
das Beratungsprotokoll.<br />
■ Die Mindestbeteiligung beträgt USD 15.000. Ein<br />
höherer Beteiligungsbetrag muss durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein.<br />
■ Damit erklären Sie, dass Sie sich entweder mittelbar<br />
über den Treuhänder oder unmittelbar als Direktkommanditist<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co.<br />
<strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG beteiligen wollen.<br />
■ Beide Formulare senden Sie bitte an die<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Hopfenstraße 6<br />
80335 München<br />
welche diese an den Treuhänder weiterleiten<br />
wird.<br />
■ Sie erhalten ein Eingangsschreiben Ihrer Beitrittserklärung<br />
von der <strong>DCM</strong> Service GmbH.<br />
■ Abhängig von Ihrer Wahl der Beteiligungsform<br />
nimmt der Treuhänder das Treuhandangebot oder<br />
als Bevollmächtigter das Angebot zum Direktbeitritt<br />
in die Gesellschaft für die Komplementärin<br />
an. Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben von der<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH mit einer Kopie der durch<br />
den Treuhändler angenommenen Beitrittserklärung.<br />
Sollten Sie als Direktkommanditist beitreten<br />
wollen, erhalten Sie gleichzeitig eine entsprechende<br />
Handelsregistervollmacht.<br />
■ Bitte setzen Sie in der Beitrittserklärung an der<br />
vorgesehenen Position für die Ausschüttungen der<br />
Gesellschaft Ihre US-Dollar oder Ihre Euro Bankverbindung<br />
ein.<br />
■ Die fälligen Zahlungen (Beteiligungssumme zzgl.<br />
5% Agio) überweisen Sie bitte auf das Einzahlungskonto<br />
der Fondsgesellschaft unter Angabe<br />
folgender Daten:<br />
A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />
Hinweis: Das Fonds-Konto ist ein US-Dollar-<br />
Konto<br />
Alternative Ein- und Auszahlung in Euro:<br />
Sowohl die Einzahlung als auch die Auszahlungen<br />
können in Euro erfolgen.<br />
Empfänger/Name des Begünstigten:<br />
<strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
Bank: Deutsche Bank<br />
Kontonummer: 240 3020<br />
Bankleitzahl: 700 700 10<br />
IBAN: DE10 7007 0010 0240 3020 00<br />
Swift: DEUTDEMM<br />
Verwendungszweck: Ihr Vor- und Zuname, Wohnort,<br />
Anteilsnummer<br />
Einzahlungsvarianten:<br />
1. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem US-Dollar-<br />
Konto: Verwenden Sie bitte das Formular Zahlungsanweisung<br />
im Außenwirtschaftsverkehr<br />
(Wichtig: alle Entgelte zu Lasten des Auftraggebers<br />
auswählen (1)).<br />
2. Sie überweisen US-Dollar von Ihrem Euro-Konto:<br />
Verwenden Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte.<br />
Bitte halten Sie hierzu gesondert<br />
Rücksprache mit Ihrer Bank (Wichtig: Alle Entgelte/Gebühren<br />
müssen zu Lasten des Auftraggebers<br />
gehen.)<br />
3. Sie überweisen Euro von Ihrem Euro-Konto: Verwenden<br />
Sie den Überweisungsauftrag/Zahlkarte<br />
und beachten folgende Information: Mit dem Begrüßungsschreiben<br />
wird die zu leistende Einzahlungssumme<br />
auch in Euro mitgeteilt. Aufgrund<br />
von dauernden Wechselkursschwankungen ist es<br />
notwendig, dass Sie bei einer Euro-Einzahlung<br />
eine etwas höhere Summe einzahlen. Eine Überzahlung<br />
wird mit der ersten Ausschüttung rücküberwiesen.<br />
Beispiel: Beteiligungssumme USD 15.000 (USD<br />
15.750 inkl. Agio) erforderliche Einzahlung bei<br />
aktuellem Kursverhältnis EUR 10.000 (EUR<br />
10.500 inkl. Agio)<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
143<br />
M
M<br />
A B W I C K L U N G S H I N W E I S E<br />
■ Bei Einzahlung in Euro erfolgt die Gutschrift auf<br />
dem US-Dollar-Konto des Fonds abzüglich Bankgebühren<br />
zum aktuellen Referenzkurs der EZB.<br />
■ Bei Auszahlung auf ein Euro-Konto erfolgt die<br />
Gutschrift auf Ihrem Euro-Konto abzüglich Bankgebühren<br />
zum aktuellen Referenzkurs der EZB.<br />
■ Die Fondswährung der Anlage ist US-Dollar, somit<br />
ergibt sich für Euro-Anleger ein zusätzliches<br />
Währungsrisiko (siehe Kapitel C „Wesentliche Risiken<br />
der Beteiligung“), welches den Beteiligungserfolg<br />
nachhaltig beeinflussen kann.<br />
■ Die Zeichnungssumme zzgl. 5% Agio ist binnen<br />
21 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
zur Zahlung fällig.<br />
■ Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Zahlungseingangsbestätigung.<br />
Hinweise:<br />
Als Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von<br />
Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen entgegen<br />
nimmt, fungiert die:<br />
Curia Steuerberatungsgesellschaft mbH (Treuhänder),<br />
Romanstr. 38, 80639 München.<br />
Zeichnungsscheine sind zu senden an die:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH, Fondsverwaltung, Postfach<br />
310108, 80102 München. Die Annahmeschreiben<br />
werden durch die <strong>DCM</strong> Service GmbH versandt.<br />
Sämtliche Zahlungen/Ausschüttungen an die Anleger<br />
erfolgen durch die <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong><br />
1 KG, Hopfenstraße 6, 80335 München; dort wird<br />
auch der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereitgehalten.<br />
Als weitere Kosten fallen für den Anleger bei Zeichnung<br />
einer Beteiligung als Direktkommanditist Notarund<br />
Gerichtskosten sowie Kosten für die notarielle<br />
Beglaubing der hierfür erforderlichen Handelsregistervollmacht<br />
an, welche von dem Anleger selbst zu<br />
tragen sind. Bei einer Übertragung der Beteiligung<br />
kann der Treuhandkommanditist eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 0,5 % der übertragenen Beteiligung, maximal<br />
jedoch EUR 500 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
sowie den Ersatz seiner Kosten verlangen. Bankge-<br />
144<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
bühren durch Überweisung etc. sowie ggf. anfallende<br />
Kosten der Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />
sind ebenfalls vom Anleger zu tragen.<br />
Erbringt der beitretende Kommanditist seine Zeichnungssumme<br />
nebst 5% Agio nicht bei Fälligkeit (binnen<br />
21 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung),<br />
so ist die Treuhandkommanditistin für Rechnung<br />
der Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in<br />
Höhe von 1% pro Monat in Rechnung zu stellen. Die<br />
Zinspflicht tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.<br />
Bei Ausschluss des Anlegers hat dieser eine anteilige<br />
Schadenspauschale von 10% aus der Differenz<br />
der ursprünglich eingezahlten zu der herabgesetzten<br />
Einlage nebst der vollen Differenz zwischen<br />
der ursprünglichen und herabgesetzten Abwicklungsgebühr<br />
(Agio) zu leisten, soweit er nicht einen geringeren<br />
Schaden nachweist. Darüber hinaus sind mit<br />
dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage keine weiteren Kosten für den<br />
Anleger verbunden.<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag bemisst sich die Beteiligung<br />
am Ergebnis und am Vermögen grundsätzlich<br />
nach den tatsächlich gezahlten Einlagen. Die Beteiligung<br />
der Kommanditisten an den Ergebnissen der<br />
Gesellschaft während der Platzierungsphase (planmäßig<br />
bis 31.12.2008) ist so vorzunehmen, dass alle<br />
Kommanditisten, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts<br />
in die Gesellschaft, an den erzielten Ergebnissen<br />
der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben.<br />
Rückfragen:<br />
Bei Rückfragen zur Abwicklung Ihres Beitritts wenden<br />
Sie sich bitte an die:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Tel.: (089) 41 60 97-0<br />
Fax: (089) 41 60 97-30<br />
E-Mail: info@dcm-ag.de
Bildnachweis<br />
AeroLogic: Seiten 1 (unten links), 10, 44, 51, 102<br />
Boeing Images: Seiten 1 (oben), 8, 14, 35, 37, 38, 42, 43, 70<br />
<strong>DCM</strong> AG: Seite 108<br />
Deutsche Lufthansa AG: Seite 46 (Fotograf: George Hall)<br />
Deutsche Post AG: Seiten 1 (unten Mitte), 49<br />
Flughafen Leipzig/Halle: Seiten 1 (unten rechts), 48<br />
Fotolia: Seite 34<br />
Getty Images: Seiten 12/13, 15, 30, 32, 52, 92<br />
Jupiterimages: Seiten 4, 16, 36<br />
Grafische Realisation<br />
Red House Marketing GmbH<br />
Fuchsenweg 4<br />
82110 Germering<br />
www.externesmarketing.de<br />
Druck<br />
Fuchs Druck<br />
Riezlerstraße 12<br />
83714 Miesbach
Fondsverwaltung:<br />
<strong>DCM</strong> Service GmbH<br />
Hopfenstr. 6 ■ 80335 München<br />
Tel. (089) 416097-0 ■ Fax (089) 416097-29<br />
email: info@dcm-ag.de ■ http://www.dcm-ag.de
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
Prospektnachtrag Januar 2009<br />
Nachtrag Nr. 1 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der <strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG vom 16. Januar 2009<br />
zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 24. Juni 2008 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditbeteiligungen<br />
an der <strong>DCM</strong> GmbH & Co. <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 KG<br />
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />
wir möchten Sie hiermit über aktuelle Entwicklungen zum <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> I informieren.<br />
Auslieferung des Flugzeuges (siehe Seiten 9,22 im Verkaufsprospekt)<br />
Aufgrund eines mehrmonatigen Streiks der Boeing-Mitarbeiter hat Boeing angekündigt, dass es zu Verzögerungen bei der Auslieferung<br />
der sich in der Produktion befindenden Flugzeuge kommt. Prospektgemäß wurde von einer Flugzeugauslieferung für das von<br />
der Fondsgesellschaft erworbene Frachtflugzeug des Typs Boeing 777-200 LRF (MSN 36001) per Anfang Februar 2009 ausgegangen.<br />
Gemäß Mitteilung des Flugzeugverkäufers verzögert sich die Auslieferung dieses Flugzeuges streikbedingt um drei Monate<br />
und wird im Mai 2009 erfolgen.<br />
Die Laufzeiten des Darlehensvertrages und des Leasingvertrages der Fondsgesellschaft beginnen jeweils erst mit Auslieferung des<br />
Frachtflugzeuges. Aufgrund dieses vertraglichen Konstrukts hat die dreimonatige Lieferverzögerung des Frachtflugzeuges keine<br />
wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Fondskonzept.<br />
Im Einzelnen bedeutet dies, dass es zu einer entsprechenden 3-monatigen Verschiebung der zehnjährigen Erstvermietungsphase<br />
sowie der prognostizierten siebenjährigen Anschlussvermietungsphase kommen wird. Die Anschlussvermietungsphase – bisher<br />
mit 83 Monaten unterstellt - soll nunmehr volle 7 Jahre bzw. 84 Monate betragen.<br />
Folglich verlängert sich die prognostizierte Fondslaufzeit bis Ende April 2026 (angenommener Zeitpunkt der Veräußerung des<br />
Frachtflugzeuges).<br />
Fremdfinanzierung (siehe Seiten 19,56,78 im Verkaufsprospekt)<br />
Die Fremdfinanzierung zum Erwerb des Frachtflugzeuges wurde am 21.11.2008 prospektgemäß mit den finanzierenden Banken<br />
Calyon S.A. und Sumitomo Mitsui Banking Corporation Europe Ltd. abgeschlossen<br />
Ausschüttungsverlauf (siehe Seiten 57 ff., 62 im Verkaufsprospekt)<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr betragen unverändert von 2009 bis 2018 7,25% p.a,<br />
von 2019 bis 2022 7,5% p.a., in 2023 8% p.a., in 2024 9% p.a. und in 2025 102% p.a. inklusive des prognostizierten Veräußerungserlöses<br />
des Frachtflugzeuges.<br />
<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 - Prospektnachtrag<br />
1
P R O S P E K T N A C H T R A G<br />
Die Ausschüttungen werden im jeweiligen Folgejahr – bisher geplant zum 01.02 eines Jahres – nunmehr entsprechend der Lieferverzögerung<br />
drei Monate später, also beginnend ab Mai 2010 vorgenommen. Die Fondsgesellschaft ist jedoch bemüht, abhängig<br />
von den weiteren Fondsentwicklungen die Ausschüttungszeitpunkte in den Folgejahren wieder auf Februar oder März eines Jahres<br />
vorzuziehen.<br />
Die prognostizierte Schlussausschüttung verschiebt sich entsprechend des späteren Veräußerungszeitpunktes auf Ende April 2026.<br />
Der prognostizierte Gesamtrückfluss über die Fondslaufzeit beträgt unverändert 221 % (alle %-Sätze bezogen auf den jeweiligen<br />
Beteiligungsbetrag).<br />
Treuhänder, Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur<br />
(siehe Seiten 71, 76f., 105, 134 ff., 140 f. im Verkaufsprospekt)<br />
Hier sind folgende Änderungen – kursiv kenntlich gemacht -eingetreten:<br />
Firma: Curia HHKL Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />
Handelsregistereintrag: HRB 127743<br />
Stammkapital: EUR 60.000<br />
Geschäftsführer: Antoinette Hiebeler-Hasner, Wolfgang Schmidt-Gorbach, Stefan Keller<br />
Gesellschafter mit mind. 25%: Antoinette Hiebeler-Hasner, Wolfgang Schmidt-Gorbach, Rudolf L. Müller, Stefan Keller<br />
Marktumfeld (siehe Seiten 31 ff. im Verkaufsprospekt)<br />
Boeing hält laut ihren aktuellen Markstudien „Boeing Current Market Outlook 2008 – 2027“ und „Boeing World Air Cargo<br />
Forecast 2008 – 2009„ herausgegeben im Oktober 2008 bzw. im November 2008, trotz aktueller wirtschaftlichen Entwicklungen<br />
an ihren langfristigen Wachstumsprognosen für den Luftverkehrs- und Luftfrachtverkehrsmarkt im Wesentlichen fest.<br />
Der allgemeine Luftverkehr befindet sich im Moment in einem sehr dynamischen Umfeld. Aktuelle Entwicklungen bringen ein<br />
verlangsamtes Weltwirtschaftswachstum, ein gestiegenes Preisniveau und in manchen Märkten ein verlangsamtes Verkehrswachstum<br />
mit sich.<br />
In den letzten 20 Jahren konnte der Luftfrachtverkehr laut Boeing ein stabiles Wachstum in Höhe von 4,8% p.a. aufweisen.<br />
Dieser stabile Wachstumskurs über die letzten 20 Jahren konnte trotz zweier bedeutender Weltwirtschaftskrisen, diverser Terroranschlägen,<br />
der Asienkrise in den Jahren 1997/1998, des Ausbruches der SARS-Epidemie in 2003 und zweier Golf-Kriege<br />
aufrechterhalten werden, was für Beständigkeit und Stabilität des Luftfrachtmarktes spricht.<br />
Aus der Vergangenheit lässt sich erkennen, dass sich der Luftfrachtmarkt in Zeiten von Krisen als ein Marktsegment darstellt,<br />
welches mitunter als erstes von wirtschaftlichen Einbrüchen betroffen ist, sich aber auch am schnellsten wieder erholt.<br />
Die Erschließung neuer Märkte, der Nachholbedarf in den Entwicklungsländern, die fortschreitende Entwicklung des Expressund<br />
Kleinpäckchen-Geschäftsfeldes, unter anderem durch die gestiegene Nutzung von Internet-Handelsplattformen, sind<br />
Wachstumsträger, die prognosegemäß zukünftig den Luftfrachtmarkt stimulieren und für verstärkte Stabilisierung in diesem<br />
Markt sorgen werden.<br />
Vor allem durch die stetige industrielle Globalisierung und die verstärkte Vernetzung internationaler Produktionsstandorte<br />
gewinnt die Luftfracht weiterhin stark an Bedeutung und wird laut Boeing prognosegemäß über die nächsten 20 Jahre etwas<br />
abgeschwächt von 6,1% p.a. mit 5,8% p.a. stabil wachsen. Der Luftfrachtverkehr wird sich prognosegemäß in diesem Zeitrahmen<br />
unverändert verdreifachen. Im Zuge dieser Entwicklung wird sich die Frachtflotte - wie bisher - von aktuell 2.000 auf<br />
4.000 Frachtflugzeuge verdoppeln. Den größten Wachstumsschub werden hierbei Großraumfrachtflugzeuge erfahren, wie z.B.<br />
vom Typ Boeing 777-200 LRF. Dieses Segment wird sich laut Boeing weiterhin von aktuell 500 Stück auf 1.340 Stück über die<br />
nächsten 20 Jahre fast verdreifachen.<br />
München, den 16. Januar 2009<br />
Claus Hermuth<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
<strong>DCM</strong> Deutsche Capital Management AG<br />
2 <strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1 - Prospektnachtrag