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©<br />

S 3 D 31/34<br />

325<br />

49<br />

325<br />

73<br />

11<br />

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5<br />

17<br />

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8<br />

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325<br />

53<br />

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325<br />

68<br />

5<br />

16<br />

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G<br />

3<br />

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7<br />

5<br />

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G<br />

325<br />

63<br />

G<br />

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34<br />

1<br />

Hinter den Höfen<br />

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G<br />

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5<br />

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10<br />

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20<br />

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11<br />

31<br />

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1<br />

31<br />

5<br />

5<br />

13<br />

6<br />

12<br />

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Grünanlage<br />

8<br />

3<br />

Grünan<br />

lage<br />

8<br />

22<br />

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32<br />

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8<br />

3,0 3,0<br />

13<br />

7<br />

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5<br />

5,0 5,0<br />

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7,0 7,0<br />

8<br />

8<br />

8<br />

GEe 1a<br />

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G<br />

5,0 5,0<br />

8 8<br />

69<br />

33<br />

31<br />

4<br />

31<br />

7<br />

SEKTOR B<br />

GEe 1c<br />

8<br />

Borringhauser Straße - K 273<br />

Silo<br />

30<br />

1<br />

8<br />

8<br />

26,0 26,0<br />

8<br />

V<br />

8<br />

GEe 2c<br />

5,0 5,0<br />

110 kV<br />

8<br />

10,0 10,0<br />

8<br />

8<br />

2<br />

1<br />

8,0 8,0<br />

8<br />

#S<br />

*<br />

5<br />

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Mast 9<br />

8<br />

GEe 1b<br />

8<br />

23,0 23,0 23,0 23,0<br />

*<br />

V<br />

?<br />

8<br />

9,0 9,0<br />

8<br />

8<br />

8<br />

15,0 15,0<br />

G<br />

8<br />

SEKTOR C<br />

GEe 2a<br />

8 8<br />

13<br />

3<br />

Sl 4 D 32/35<br />

GEe 1a - 3c<br />

GRZ 0,8<br />

Emissionskontingente L EK<br />

tags / nachts<br />

(dB(A)<br />

GEe 1a - 1c<br />

GEe 2a - 2d<br />

GEe 3a - 3c<br />

BMZ 8,0<br />

54,3 / 35,9<br />

56,4 / 37,9<br />

56,4 / 37,9<br />

R ichtungs- Zusatzkontingente<br />

sektor k L E K ,zus,k (dB(A)<br />

tags nachts<br />

A 8,0 12,0<br />

B 11,0 12,0<br />

C 0,0 0,0<br />

GEe 2d<br />

5<br />

Gauß-Krüger-Koordinaten der Bezugspunkte für die Richtungssektoren:<br />

OK<br />

15 m<br />

x y<br />

Bezugspunkt: 3446640,0 5820976,0<br />

weitere K oordinaten: 3446605,0 5821034,0<br />

3446633,0 5820817,0<br />

3446907,0 5820958,0<br />

II<br />

I<br />

18<br />

15<br />

110 kV<br />

29<br />

1<br />

S 3 D 31/34<br />

Weg<br />

28<br />

?<br />

#S<br />

2<br />

2<br />

55,0 55,0<br />

13<br />

4<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S #S<br />

5,0 5,0<br />

8<br />

#S<br />

8<br />

5,0 5,0<br />

#S<br />

#S #S<br />

V<br />

5,0 5,0<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

GEe 2b<br />

8<br />

12,0 12,0<br />

8<br />

SEKTOR A<br />

110 kV<br />

13<br />

5<br />

8<br />

9,0 9,0<br />

8<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

27<br />

1<br />

8<br />

8<br />

G<br />

7,0 7,0<br />

5,0 5,0 12,0 12,0<br />

8<br />

8<br />

Sl 3 D 35/38<br />

10,0 10,0<br />

#S<br />

8<br />

8<br />

8<br />

#S<br />

8<br />

III<br />

GEe 3c<br />

GEe 3b<br />

#S<br />

17<br />

3<br />

GEe 3a<br />

#S<br />

8<br />

3,0 3,0<br />

#S<br />

8<br />

9,0 9,0<br />

8<br />

#S<br />

#S#S<br />

8<br />

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Sl 3 D 38/41<br />

25<br />

1<br />

G<br />

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#S<br />

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1:1.000<br />

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3<br />

24<br />

1<br />

G<br />

PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />

1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 - 11 BauNVO)<br />

GEe<br />

GEe 1a bis 3c<br />

eingeschrä nkte Gew erbegebiete (s. TF 1)<br />

Gew erbegebiete Baufenster (überbaubare F lä chen)<br />

Bezeichnung der Gew erbegebiete<br />

LEK E m issionskontingente in dB nach DIN 45691<br />

Sektor A, B, C R ichtungssektoren k nach DIN 45691<br />

2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 - 21a BauNVO)<br />

GRZ 0,8<br />

BMZ 8,0<br />

Grundflä chenzahl als Höchstm aß<br />

Baum assenzahl als Höchstm aß<br />

OK 15,0 m O berkante Gebä ude als Höchstm aß, (s. TF 2)<br />

3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO)<br />

4. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)<br />

Straßenverkehrsflä chen<br />

Straßenbegrenzungslinie - auch gegenüber Verkehrsflä chen besonderer Zweckbestim m ung<br />

+ + + + Bereich ohne E in- und Ausfahrt - E in- bzw. Ausfahrten und Anschluß anderer F lä chen an die<br />

Verkehrsflä chen (s. TF 3)<br />

5. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB)<br />

K<br />

O<br />

6. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6<br />

BauGB)<br />

1 1 1 1 O berirdische Hauptversorgungsleitung: 110 kV-L eitung m it Schutzstreifen der R W E ,<br />

(s. Hinw eis 3)<br />

2 0 2 0 2 02<br />

U nterirdische Hauptversorgungsleitung: F erngasleitung N r. 14 m it Schutzstreifen der<br />

E .O N R uhrgas AG, (s. Hinw eis 3)<br />

7. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB)<br />

")ö<br />

9. Sonstige Planzeichen<br />

: : : : : : :<br />

: : : : : : :<br />

10. Zeichnerische Darstellungen<br />

ÊG<br />

Ö ffentliche Grünflä chen: Grünabschirm ung, (s. TF 5)<br />

#S<br />

#S<br />

Vorschlag Straßenraum gestaltung<br />

Parkplatz<br />

#S<br />

#S<br />

M it Geh-, F ahr- und L eitungsrechten zu belastende F lä chen zugunsten des Versorgungsträ<br />

gers (§ 9 Abs. 1 N r. 21 und Abs. 6 BauGB), (s. Hinweis 3)<br />

I Versorgungsträ ger: R W E<br />

II<br />

III<br />

< < < < < < < <<br />

! ! ! ! ! !<br />

< <


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

B E G R Ü N D U N G<br />

ZUM<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Urschrift, August 2012<br />

Bearbeitet durch:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, Planungsamt<br />

DER STADT DAMME<br />

1


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Vorbemerkung Seite 5<br />

Rechtsgrundlagen Seite 5<br />

Planunterlage Seite 5<br />

I. Planungsgegenstand Seite 5<br />

1. Anlass, Ziele und Zweck der Planung Seite 5<br />

2. Erfordernis der Planung Seite 6<br />

3. Standortbegründung Seite 6<br />

4. Beschreibung des Plangebietes Seite 8<br />

4.1 Räumliche Lage, Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse Seite 8<br />

4.2 Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Plangebiet Seite 9<br />

4.3 Angrenzende Nutzungen Seite 9<br />

4.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation Seite 11<br />

5. Übergeordnete Planungen / Rechtliche Rahmenbedingungen Seite 11<br />

5.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP) Seite 11<br />

5.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) Seite 11<br />

5.3 Landschaftsprogramm / Landschaftsrahmenplanung /<br />

Landschaftsplanung /Schutzgebiete /Artenschutz Seite 11<br />

5.4 Flächennutzungsplanung Seite 14<br />

5.5 Zusammenfassung Seite 14<br />

II. Städtebauliche Konzeption Seite 14<br />

III. Abwägung der Belange und Begründung der Festsetzungen<br />

(Planinhalte) Seite 16<br />

1. Untersuchungsrahmen – Überblick über die betroffenen<br />

öffentlichen und privaten Belange (Ermittlung und Bewertung) Seite 16<br />

1.1 Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />

Belange des Immissionsschutzes Seite 16<br />

1.2 Anforderungen an kostensparendes Bauen Seite 22<br />

1.3 Belange der Erholung Seite 23<br />

1.4 Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche /<br />

Belange eines beschlossenen städtebaulichen Konzeptes Seite 23<br />

1.5 Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes Seite 24<br />

1.6 Belange des Umweltschutzes Seite 24<br />

1.7 Belange der Wirtschaft sowie der Erhaltung, Sicherung<br />

und Schaffung von Arbeitsplätzen Belange des Verkehrs Seite 25<br />

1.8 Belange der Wassergewinnung Seite 25<br />

1.9 Belange der Landwirtschaft Seite 27<br />

2


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

1.10 Belange der Wasserwirtschaft Seite 27<br />

1.11 Belange der Versorgung Seite 28<br />

1.12 Belange des Verkehrs Seite 28<br />

1.13 Belange der Standortwahl Seite 29<br />

2. Umweltbericht Seite 29<br />

2.1 Einleitung Seite 29<br />

2.1.1 Beschreibung des Planvorhabens / Angaben zum Standort Seite 29<br />

2.1.2 Umfang des Planvorhabens Seite 29<br />

2.2 Planerische Vorgaben und Hinweise Seite 30<br />

2.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Seite 30<br />

2.3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der einzelnen Schutzgüter Seite 30<br />

2.3.2 Zusammengefasste Umweltauswirkungen Seite 46<br />

2.4 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes Seite 46<br />

2.4.1 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung Seite 46<br />

2.4.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der<br />

Planung (Nullvariante) Seite 47<br />

2.4.3 Vermeidung / Minimierung und Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen Seite 47<br />

2.4.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Seite 53<br />

2.5 Zusätzliche Angaben Seite 54<br />

2.5.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten<br />

technischen Verfahren Seite 54<br />

2.5.2 Hinweis auf Durchführung der Umweltüberwachung Seite 54<br />

2.6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Seite 54<br />

3. Gewichtung und Ausgleich der betroffenen Belange Seite 55<br />

3.1 Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,<br />

Belange des Immissionsschutzes Seite 55<br />

3.2 Anforderungen an kostensparendes Bauen Seite 58<br />

3.3 Belange der Erholung Seite 59<br />

3.4 Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche /<br />

Belange eines beschlossenen städtebaulichen Konzeptes Seite 59<br />

3.5 Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes Seite 59<br />

3.6 Belange des Umweltschutzes Seite 60<br />

3.7 Belange der Wirtschaft sowie der Erhaltung, Sicherung<br />

und Schaffung von Arbeitsplätzen Belange des Verkehrs Seite 62<br />

3.8 Belange der Wassergewinnung Seite 63<br />

3.9 Belange der Landwirtschaft Seite 64<br />

3.10 Belange der Wasserwirtschaft Seite 64<br />

3


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

3.11 Belange der Versorgung Seite 65<br />

3.12 Belange des Verkehrs Seite 65<br />

3.13 Belange der Standortwahl Seite 65<br />

3.14 Abwägungsergebnis Seite 65<br />

IV. Festsetzungen (Planinhalte) Seite 67<br />

1. Art der baulichen Nutzung Seite 67<br />

2. Maß der baulichen Nutzung Seite 67<br />

3. Überbaubare Grundstücksflächen Seite 67<br />

4. Verkehrsflächen Seite 68<br />

5. Ver- und Entsorgungsflächen Seite 68<br />

6. Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Seite 68<br />

7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Seite 68<br />

8. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Seite 68<br />

9. Nachrichtliche Übernahmen Seite 68<br />

V. Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung Seite 69<br />

1. Ver- und Entsorgung Seite 69<br />

2. Bodenordnung und Entschädigung Seite 69<br />

3. Ausgleichsmaßnahmen Seite 69<br />

4. Planungsrecht Seite 70<br />

5. Vertragliche Vereinbarungen Seite 70<br />

VI. Daten Seite 70<br />

1. Flächenbilanz Seite 70<br />

2. Verfahrensübersicht Seite 70<br />

Anlagen:<br />

1. Schalltechnische Beurteilung 6. Lage der Kompensationsfläche<br />

2. Landwirtschaftlicher Fachbeitrag (Auszug)<br />

2a. Windverteilung<br />

2b. GIRL-Prognose 2009<br />

2c. Tierhalter in Osterdamme<br />

2d. GIRL-Prognose 2006 für Osterdamme<br />

3. Baugrunduntersuchung<br />

4. Entwässerungskonzept<br />

5. Biotoptypenkartierung<br />

7. Entwicklungsziele<br />

4


Vorbemerkung<br />

Rechtsgrundlagen:<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Rechtliche Grundlagen der Bebauungsplanung sind der erste Teil (Bauleitplanung) des 1. Kapitels des<br />

Baugesetzbuches (BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />

1990 - BauNVO), die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie<br />

über die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV90), das Bundesbodenschutzgesetz<br />

(BBodSchG), das Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG), das Niedersächsische<br />

Denkmalschutzgesetz (NDSchG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Niedersächsische<br />

Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), das Niedersächsische Ausführungsgesetz<br />

zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG), das Raumordnungsgesetz (ROG), das Niedersächsische<br />

Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG), das Straßenverkehrsgesetz (StVG),<br />

das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG), das Telekommunikationsgesetz, das Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das Niedersächsische Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(NUVPG), das Bundes-Waldgesetz (BWaldG), das Niedersächsische Gesetz über den<br />

Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes<br />

(Wasserhaushaltsgesetz – WHG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) - jeweils in der zum<br />

Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung.<br />

Planunterlage:<br />

Kartengrundlage ist die Liegenschaftskarte (ALK 1:1000).<br />

I. Planungsgegenstand<br />

1. Anlass, Ziele und Zwecke der Planung<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> besteht seit Jahren eine stetige Nachfrage nach Gewerbegrundstücken. So gibt<br />

es nach Aussagen der städtischen Wirtschaftsförderung z. Z. zwanzig Anfragen auf Erwerb eines<br />

gewerblichen Grundstücks. Dabei handelt es sich überwiegend um Neugründungen bzw. Neuansiedlungen<br />

kleinerer und mittlerer Betriebe. Es bestehen Nachfragen nach Gewerbegrundstücken zur<br />

Errichtung von z. B. Maurer-, Maler-, Tischler-, Zimmerei- und Elektroinstallationsbetrieben, von Betrieben<br />

für Haustechnik und Nutzfahrzeugservice.<br />

Mit der vorliegenden Bauleitplanung soll den Belangen gerade der mittelständischen Wirtschaft (§ 1<br />

Abs. 6 Nr. 8a BauGB) Rechnung getragen werden.<br />

Gemäß den Aussagen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Vechta hat<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> eine besondere Bedeutung und Verantwortung hinsichtlich einer gesicherten Entwicklung<br />

von Wohn- und Arbeitsstätten. Sie hat im Sinne einer zukunftsorientierten <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

5


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Vorsorge für die Sicherung und Weiterentwicklung gewerblicher, dienstleistungsorientierter und landwirtschaftlicher<br />

Arbeitsplätze mit der damit verbundenen Versorgung an Wohnraum zu treffen.<br />

Den der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> zugeordneten Entwicklungsaufgaben wird mit der Realisierung des geplanten<br />

Gewerbestandortes entsprochen. Es wird ein Beitrag dazu geleistet, bestehende Arbeitsplätze zu<br />

sichern und neue zu schaffen. Mit dieser Infrastrukturmaßnahme wird insgesamt das stadtentwicklungspolitische<br />

Ziel - die gewerbliche Entwicklung der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> zu fördern – unterstützt. Für die<br />

vorliegende Bauleitplanung besteht somit ein öffentliches Interesse.<br />

2. Erfordernis der Planung<br />

Im Rahmen der 25. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, die am 19.07.2006 wirksam<br />

geworden ist, wurde dargelegt, dass für die <strong>Stadt</strong> von einem durchschnittlichen Gewerbeflächenbedarf<br />

von 4 ha pro Jahr auszugehen ist. Es wurden deshalb für einen Zeithorizont von über 15 Jahren rd. 46<br />

ha gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. <strong>Die</strong> in der Flächennutzungsplanänderung ermittelte starke<br />

Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist weiterhin ungebrochen.<br />

So wurde das südlich angrenzende, neu ausgewiesene “Gewerbegebiet Südlich Borringhauser<br />

Straße” (B-Plan Nr. 152) bereits in großen Teilen von der angrenzenden Kartonagenfabrik Zerhusen<br />

für die Betriebserweiterung in Anspruch genommen. <strong>Die</strong> übrigen hier vorhandenen freien<br />

gewerblichen Flächen werden für zukünftige Erweiterungen dieses Betriebes vorgehalten.<br />

Gegenwärtig wird qualifiziertes Baurecht für einen weiteren geplanten Gewerbestandort “Hunteburger<br />

Straße – Ostseite III” (B-Plan Nr. 160) geschaffen, um notwendige Entwicklungsflächen für den angrenzenden<br />

Großbetrieb ZF Boge Elastmetall zu realisieren.<br />

Innerhalb des Gewerbegebietes „Dümmerlohausen“ (B-Plan Nr. 147) existieren noch zwei freie, innerhalb<br />

des Gewerbegebietes „Neuenwalde“ (B-Plan Nr. 144) ein bis zwei freie Gewerbegrundstücke.<br />

Damit ist das Gewerbeflächenpotenzial in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> bereits erschöpft.<br />

Das geplante Gewerbegebiet greift in den Außenbereich gemäß § 35 BauGB hinein. Das Umfeld<br />

dieses neuen Standortes ist bereits durch Wohnlagen, Tierhaltungsanlagen sowie durch bestehendes<br />

Gewerbe mit gewissen Schutz- und Nutzungsansprüchen vorgeprägt. Desweiteren ist ein Eingriff in<br />

Natur und Landschaft zu erwarten.<br />

Durch die Planung werden deshalb verschiedene Belange berührt. Aufgrund solcher<br />

Voraussetzungen muss die Koordinierung der hier potentiell betroffenen Interessen und Belange<br />

sowie ihre Abwägung mittels einer Bauleitplanung im Sinne einer geordneten und nachhaltigen<br />

städtebaulichen Entwicklung erfolgen. Ein Planerfordernis ist also gegeben.<br />

3. Planungsalternativen / Standortbegründung<br />

In der Abbildung 1 ist das laut dem wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> zur Verfügung<br />

stehende gewerbliche Flächenpotenzial dargestellt (graue Flächensignatur). Innerhalb des räumlichen<br />

Bereiches zwischen den beiden roten Liniensignaturen betragen die Geruchsimmissionen maximal<br />

0,15 (Immissionswert IW) laut der Geruchs-Immissions-Prognose aus der 25.<br />

6


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Flächennutzungsplanänderung. Nach Aussage der Geruchs-Immissions-Richtlinie (GIRL) sind<br />

Gerüche oberhalb dieses Wertes innerhalb von Gewerbegebieten als erhebliche Belästigung zu<br />

werten. <strong>Die</strong> Geruchseinträge in die gewerblichen Bauflächen erfolgen aus den landwirtschaftlich<br />

geprägten Ortsteilen Osterdamme (nordwestlich des Plangebietes), Borringhausen (östlich) und<br />

Südfelde (südlich).<br />

Abb. 1<br />

Der Bereich zwischen den beiden roten Liniensignaturen bietet sich also vorrangig als Standort für<br />

eine gewerbliche Entwicklung an.<br />

Ein Teil dieser Fläche ist bereits überplant (B-Plan Nr. 152) und als Erweiterungsfläche für die<br />

angrenzende Kartonagenfabrik vorgesehen. <strong>Die</strong> südlich an den B-Plan Nr. 152 angrenzenden<br />

gewerblichen Bauflächen verfügen derzeit noch über keine ausreichende Erschließung. Zu diesem<br />

Zweck erfolgt z. Z. die Planung der Ostumgehung, die u. a. den Schwerlastverkehr aus diesen<br />

Flächen aufnehmen soll. <strong>Die</strong> Freiflächen innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes B-Plan Nr. 112<br />

wurden bereits an gewerbliche Unternehmen veräußert und dienen vor allem als Parkplatz für die<br />

fertigen Maschinen und Fahrzeuge der nördlich angrenzenden Landmaschinenfabrik Grimme.<br />

7


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

In der Zusammenschau dieser Rahmenbedingungen wird deutlich, dass sich der Bereich der<br />

vorliegenden Bauleitplanung am ehesten als Standort für Gewerbe eignet bzw. gegenwärtig keine<br />

anderen Flächen in ausreichender Größe für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe existieren.<br />

<strong>Die</strong>ser Gewerbestandort ist zudem durch die angrenzende Borringhauser Straße ( K 273) ausreichend<br />

erschlossen. Es wird eine artenarme landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen, die sich<br />

östlich an die Ortslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> bzw. nördlich an das Gewerbeareal der Kartonagenfabrik<br />

anschließt. Sie wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> entwickelt. <strong>Die</strong> Siedlungsentwicklung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vollzieht sich damit in geordneter Weise von innen nach außen.<br />

4. Beschreibung des Plangebietes<br />

4.1 Räumliche Lage, Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse<br />

Bei einer Umsetzung der Bauleitplanung wird der neue Gewerbestandort das städtische<br />

Siedlungsgefüge nördlich der Borringhauser Straße nach Osten erweitern (s. Abbildungen 1 und 2).<br />

Abb. 2<br />

B-Plan 42a<br />

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes (gewerbliche<br />

Baufläche).<br />

Das Flurstück 25/1 wird zukünftig von der geplanten Ostumgehung durchquert. <strong>Die</strong> genaue Trassenführung<br />

ist noch nicht bekannt, die Lage des Knotenpunktes Borringhauser Straße / Ostumgehung<br />

muss in diesem Zusammenhang mit dem Landkreis Vechta abgestimmt werden. Deshalb wird das<br />

Flurstück bei der vorliegenden Bauleitplanung nicht berücksichtigt.<br />

25/1<br />

8


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

<strong>Die</strong> westlich angrenzende gemischte Baufläche wird ebenfalls nicht mit einbezogen, da sie mit Gerüchen<br />

von über 0,10 (Immissionswert IW) belegt ist. Laut der GIRL beginnt die erhebliche Belästigung<br />

für Mischgebiete ab 0,10.<br />

Der Geltungsbereich soll deshalb wie folgt begrenzt werden:<br />

• im Norden durch einen landwirtschaftlichen Weg (Flurstück 28, Flur 95),<br />

• im Osten durch landwirtschaftliche Fläche (Flurstück 25/1, Flur 95),<br />

• im Süden durch die K 273 (Borringhauser Straße),<br />

• im Westen durch eine gedachte Linie, die die Flurstücke 18/15, 31/7, 31/4, 32/1, 32/2 und 33<br />

(alle Flur 95) von Süden nach Norden durchquert – in einem Abstand von rd. 30 m zur westlichen<br />

Grenze des Flurstücks 30/1, Flur 95.<br />

Das Plangebiet besitzt eine Größe von rd. 9,5 ha. <strong>Die</strong> in Anspruch genommenen Flächen befinden<br />

sich bis auf zwei Parzellen am westlichen Rand des Plangebietes und bis auf den Straßenkörper im<br />

städtischen Eigentum. Insofern ist eine Bodenordnung als Voraussetzung zur Umsetzung der Planung<br />

nicht notwendig. Im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung wird die Fläche zeitnah für die<br />

ansiedlungswilligen Betriebe zur Verfügung gestellt.<br />

4.2 Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Planbereich<br />

Der Planbereich stellt gegenwärtig eine Außenbereichslage gemäß § 35 BauGB dar. Es handelt sich<br />

dabei um landwirtschaftliche Nutzflächen, ein Feldgehölz sowie um einen Teil des Straßenkörpers der<br />

Borringhauser Straße (K 273). Das Feldgehölz stellt laut Stellungnahme des Landkreises Vechta Wald<br />

i. S. des Waldgesetzes dar (§ 2 NWaldG), (s. Abbildung 3).<br />

Weiterhin wird der Planbereich von zwei Leitungen, der unterirdisch verlegten Ferngasleitung Nr. 14<br />

der E.ON Ruhrgas AG sowie der 110 kV-Freileitung der RWE, durchquert. Beide Leitungen verlaufen<br />

ungefähr in Nord-Süd-Richtung und sind mit Schutzstreifen versehen, auf die im Rahmen der Planung<br />

Rücksicht zu nehmen ist.<br />

Das Gelände fällt von Nordwesten nach Südosten um rd. 6 m ab. Baudenkmäler sind nicht anzutreffen,<br />

Bodendenkmäler und Altlasten innerhalb des Plangebietes sowie im Umfeld sind nicht bekannt.<br />

4.3 Angrenzende Nutzungen<br />

Im Norden und Osten grenzen großflächige landwirtschaftliche Nutzflächen an das Plangebiet, wobei<br />

der nördlich angrenzende Bereich im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> als Wohnbaufläche<br />

dargestellt ist (s. Abb. 2).<br />

9


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Westlich angrenzend befindet sich ein ca. 30 m breiter Streifen, der aus kleinteiligen Landwirtschaftsflächen<br />

besteht. Dahinter existiert eine Wohnbauzeile aus freistehenden Einfamilienhäusern. Der<br />

Abb. 3<br />

weitere westliche Bereich stellt ein locker bebautes, ungeordnetes Siedlungsgefüge bestehend aus<br />

Wohngebäuden, Gewerbebetrieben (Lackiererei), Hotellerie, Einzelhandel, landwirtschaftlichen Betrieben,<br />

durchsetzt mit landwirtschaftlichen Nutzflächen dar. Der gesamte Bereich zählt zur Ortslage<br />

Osterdamme. Er ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, die planungsrechtliche<br />

Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.<br />

Südlich des Planbereiches ist ein neues Gewerbegebiet entstanden („Gewerbegebiet Südlich Borringhauser<br />

Straße“, B-Plan Nr. 152). <strong>Die</strong> Flächen sind erst teilweise bebaut, aber der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung bereits entzogen worden. <strong>Die</strong>ses Gewerbegebiet stellt im Wesentlichen das Erweiterungspotenzial<br />

der Kartonagenfabrik Zerhusen dar. Südwestlich befindet sich der bestehende Standort<br />

der Kartonagenfabrik Zerhusen. Der Bereich ist als Gewerbegebiet ausgewiesen (B-Plan Nr. 42a).<br />

Beide Gewerbegebiete (Nr. 152 und Nr. 154) werden durch die Borringhauser Straße (K 273) voneinander<br />

getrennt, die eine der städtischen Hauptverkehrsadern darstellt, das <strong>Stadt</strong>gebiet mit dem<br />

Dümmerraum verbindet und durch ein hohes Verkehrsaufkommen gekennzeichnet ist. Sie besitzt auf<br />

der nördlichen Seite einen begleitenden Fuß- und Radweg.<br />

10


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

4.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation<br />

Der gesamte Planbereich ist planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> stellt für das Plangebiet gewerbliche Bauflächen<br />

dar. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird insofern beachtet.<br />

5. Übergeordnete Planungen / Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

5.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />

Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 gibt es keine Zielvorgaben für den Planungsraum.<br />

5.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Für den Landkreis Vechta liegt ein gültiges Regionales Raumordnungsprogramm vor, welches von der<br />

Bezirksregierung Weser-Ems mit der Verfügung vom 12.02.1997 unter dem AZ. 201.5-20303/460<br />

genehmigt worden und am 25.10.1997 in Kraft getreten ist.<br />

In der zentralörtlichen Gliederung ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> als Grundzentrum festgelegt.<br />

Gemäß den Aussagen im Regionalen Raumordnungsprogramm erhält die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> eine besondere<br />

Bedeutung und Verantwortung hinsichtlich einer gesicherten Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten.<br />

Sie hat im Sinne einer zukunftsorientierten <strong>Stadt</strong>entwicklung Vorsorge für die Sicherung<br />

und Weiterentwicklung gewerblicher, dienstleistungsorientierter und landwirtschaftlicher Arbeitsplätze<br />

mit der damit verbundenen Versorgung an Wohnraum zu treffen.<br />

Den der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> zugeordneten Entwicklungsaufgaben wird mit der vorliegenden Bauleitplanung<br />

entsprochen.<br />

Das Regionale Raumordnungsprogramm weist das Areal als Teil des Naturparkes <strong>Damme</strong>r Berge und<br />

als ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft und Wassergewinnung aus. Eine Beeinträchtigung<br />

dieser beiden Belange durch raumbedeutsame Planungen soll möglichst vermieden<br />

werden.<br />

Am südlichen Rand der Fläche ist die Borringhauser Straße (K 273) als Hauptverkehrsstraße von<br />

regionaler Bedeutung dargestellt. Weiterhin durchqueren eine Ferngasleitung und eine 110 kV-<br />

Freileitung das Plangebiet.<br />

5.3 Landschaftsprogramm / Landschaftsrahmenplan / Landschaftsplan / Schutzgebiete / Artenschutz<br />

- Landschaftsprogramm -<br />

Entsprechend der Einteilung des niedersächsischen Landschaftsprogramms von 1989 befindet sich<br />

das Plangebiet in der naturräumlichen Region Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung. Als<br />

vorrangig schutz- und entwicklungsbedürftig werden hier z. B. Eichenmischwälder, Weiden, Auewälder,<br />

Erlenbruchwälder und Bäche - als besonders schutz- und entwicklungsbedürftig Buchenwälder,<br />

11


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

kleine Flüsse sowie nährstoffarme Feuchtwiesen und nährstoffreiches Feuchtgrünland - genannt.<br />

Schutzbedürftig, z.T. auch entwicklungsbedürftig sind innerhalb dieser Naturräume Feuchtgebüsche,<br />

Gräben, Grünland mittlerer Standorte, Ruderalfluren und sonstige wildkrautreiche Sandäcker.<br />

- Landschaftsrahmenplan –<br />

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta formuliert keine wichtigen Zielvorgaben für das<br />

Plangebiet.<br />

Laut dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta (2005) zählt das Plangebiet zu einem<br />

landwirtschaftlich genutzten Gebiet mit vorherrschender Ackernutzung (Karte 1 – Biotoptypen und<br />

Nutzungsstrukturen) und weist eine Grundbedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Karte 1 a –<br />

Biotoptypen und Biotopkomplexe – Bewertung und wichtige Bereiche) sowie eine mittlere Bedeutung<br />

für das Landschaftserleben auf.<br />

Das Plangebiet zählt zu einem durch dominierende Ackernutzung geprägten, hügeligen bis flachwelligen<br />

Randbereich, der gering gegliedert ist (Karte 2 – Landschaftsbild – Vielfalt, Eigenart und Schönheit).<br />

Es weist eine mittlere Bedeutung für das Landschaftserleben auf (Grundvoraussetzung für das<br />

Landschaftserleben), (Karte 2a – Landschaftsbild – Bewertung und wichtige Bereiche).<br />

Im Plangebiet kommen Böden aus Podsol-Braunerde vor, die aus Sand bzw. lehmigem Sand, Geschiebesande<br />

und –lehme bestehen. Beeinträchtigungen des Bodens bestehen durch einen beendeten<br />

Bodenabbau (Karte 3 – Boden). <strong>Die</strong> Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen hinsichtlich der Faktoren<br />

Standort, Naturnähe, Seltenheit, Ertragsfähigkeit, Nutzung und kulturhistorische Besonderheiten<br />

ist stark eingeschränkt bzw. weist im Geltungsbereich eine sehr geringe Bedeutung auf mit z.T. hohem<br />

Entwicklungspotenzial (Karte 3a – Boden – Bewertung und wichtige Bereiche).<br />

Gemäß Karte 4.1 beträgt die Grundwasserneubildungsrate > 200 – 300 mm/a, wobei die Gefährdung<br />

für den Eintrag von Schadstoffen im Plangebiet als gering eingestuft wird. (Karte 4.2 – Grundwasser).<br />

Nach Karte 5 – Klima/Luft – gehört der Raum zu einem Gebiet mit einer klimatischen und lufthygienischen<br />

Ausgleichsfunktion (Ackerklimatope, großflächig dominierende Ackernutzung mit wenigen Gehölzstrukturen,<br />

Kaltluftentstehungsgebiete, windoffen, zeitweise Luftbelastungen durch Gülle).<br />

Das Plangebiet liegt in einem Bereich mit weitestgehend ausgeräumten Ackerflächen, in dem Mindestanforderungen<br />

an den Naturschutz und die Landschaftspflege gestellt werden. Zu erhaltende und<br />

zu entwickelnde Biotopkomplexe bzw. Ökosystemtypen stellen Agrargebiet mit gewässer- und bodenschonender<br />

ackerbaulicher Nutzung dar (Karte 6 – Zielkonzept).<br />

- Landschaftsplan -<br />

Laut dem Landschaftsplan befinden sich innerhalb des Plangebietes und seiner direkten Umgebung<br />

keine wichtigen Bereiche für die Arten- und Lebensgemeinschaften. Lediglich entlang der Borringhau-<br />

12


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

ser Straße existiert eine das Landschaftsbild prägende Allee. Faunistisch sind im Plangebiet keine<br />

wichtigen Bereiche verzeichnet (Karte 3).<br />

Der Planungsraum liegt in einem Bereich mit der Zweckbestimmung „Schutzgebiet für die Wassergewinnung“<br />

(Karte 5).<br />

Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Gefährdung für die Vogelwelt stellt die das<br />

Plangebiet durchschneidende 110 KV-Hochspannungsleitung dar (Karte 6).<br />

Für den Planbereich mit seiner Umgebung wird aus landschaftspflegerischer Sicht eine Siedlungsentwicklung<br />

als vergleichsweise unbedenklich eingestuft. Gleichzeitig wird die Entwicklung hochwertiger,<br />

naturbetonter Ortsrandstrukturen als vordringlich angesehen (Karte 7).<br />

- Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche / Schutzgebiete -<br />

Im Geltungsbereich des Planungsraumes befinden sich keine ausgewiesenen oder geplanten Schutzgebiete<br />

in Form von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten.<br />

Rund 2,5 km nordwestlich des Plangebietes liegen die Schutzgebiete: LSG VEC Nr. 1 „<strong>Damme</strong>r Berge“,<br />

FFH-Gebiet Nr. 317 „<strong>Damme</strong>r Berge“, NSG Nr. 222 „<strong>Damme</strong>r Bergsee“.<br />

Weiter östlich in rd. 5 km Entfernung innerhalb der Dümmerniederung befinden sich nachfolgend aufgeführte<br />

Schutzgebiete: NSG HA 024, NSG „Westliche Dümmerniederung“, LSG DH 14 Dümmer,<br />

FFH-Gebiet Nr. 65 Dümmer, EU–Vogelschutzgebiet V 39 Dümmer.<br />

- Artenschutzrechtliche Belange -<br />

§ 44 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 und 13 der FFH-Richtlinie und Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie<br />

(V-RL) begründen ein strenges Schutzsystem für bestimmte Tier- und Pflanzenarten<br />

(Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Europäischen Artenschutzverordnung – (EG) Nr.<br />

338/97 – bzw. der EG-Verordnung Nr. 318/2008 in der Fassung vom 31.03.2008 zur Änderung der<br />

EG-Verordnung Nr. 338/97 – aufgeführt sind, Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie, alle europäischen Vogelarten, besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten<br />

der Anlage 1 der BArtSchV).<br />

Zwar ist die planende Kommune nicht unmittelbar Betroffener dieser Verbote, da mit dem Bebauungsplan<br />

i. d. R. nicht selbst die verbotenen Handlungen durchgeführt bzw. genehmigt werden. Allerdings<br />

ist es geboten, den besonderen Artenschutz bereits in der Bauleitplanung angemessen zu berücksichtigen,<br />

da ein Bebauungsplan, der wegen dauerhaft entgegenstehender rechtlicher Hinderungsgründe<br />

(hier entgegenstehende Verbote des besonderen Artenschutzes bei der Umsetzung)<br />

nicht verwirklicht werden kann, auch nicht vollzugsfähig ist. Unter Punkt III.2.3 werden die Belange<br />

des Artenschutzes berücksichtigt.<br />

13


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

5.4 Flächennutzungsplanung<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist der Planbereich bereits als gewerbliche<br />

Baufläche dargestellt. Zudem sind die Ferngasleitung sowie die 110 KV – Freileitung dargestellt, die<br />

nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden. Der nordwestliche Teilbereich des Plangebietes<br />

ist als Lagerstätte mit wertvollen Rohstoffen nachrichtlich dargestellt. In der Rohstoffsicherungskarte<br />

des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist für diesen Bereich aber keine<br />

Lagerstätte angegeben.<br />

Eine Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 154 aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2<br />

BauGB ist damit gewährleistet.<br />

5.5 Zusammenfassung<br />

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass aufgrund der angrenzenden Gewerbebetriebe, der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe in Osterdamme, soweit sie Tierhaltung betreiben oder andere Geruchsquellen<br />

besitzen (z. B. Silage) und wegen des Verkehrsaufkommens auf der Borringhauser Straße der<br />

Planungsraum sowie die Wohnlagen im Nahbereich mit Immissionen (Gerüche, Lärm, usw.) vorbelastet<br />

sind. Zugleich wird die geplante gewerbliche Nutzung wahrscheinlich Emissionen verursachen.<br />

Des Weiteren bestehen Schutzansprüche der 110 KV – Frei- und Hochdruck-Erdgasleitung. Da das<br />

Areal von Nord nach Süd abfällt, erhöhen sich zugleich die Anforderungen an einen sachgerechten<br />

Umgang mit dem Niederschlagswasser.<br />

<strong>Die</strong>se Gegebenheiten sind neben den o. g. ökologischen Bedingungen innerhalb des Plangebietes im<br />

Rahmen der Abwägung der einzelnen Belange (Schutzansprüche von Wohnen / Gewerbe, Entwicklungsfähigkeit<br />

insbesondere der Tierhaltungsbetriebe, usw.) zu berücksichtigen.<br />

II. Städtebauliche Konzeption<br />

Das Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, Bauland für kleinere und mittelgroße Betriebe bereit<br />

zu stellen. Aufgrund der Anfragen ist bekannt, dass es sich um nicht erheblich belästigendes sowie<br />

um das Wohnen nicht wesentlich störendes Gewerbe handeln wird. Es soll deshalb ein Gewerbegebiet<br />

gemäß § 8 BauNVO entstehen.<br />

Zur weiteren städtebaulichen Ordnung wird es als ausreichend erachtet, das Maß der baulichen Nutzung<br />

mittels einer Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ) und einer maximal zulässigen<br />

Gebäudehöhe zu regeln.<br />

<strong>Die</strong> offenen Betriebsflächen werden für den Betriebsverkehr, die Lagerung sowie für andere betriebliche<br />

Abläufe vorgehalten werden müssen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass es zu einem<br />

hohen Versiegelungsgrad und zum Ausschöpfen der Obergrenzen laut BauNVO kommen wird.<br />

Das Feldgehölz soll in seiner Nord-Süd-Ausdehnung verringert werden (s. Abbildung 4). Dahinter<br />

steht die planerische Absicht, etwa gleich tiefe Gewerbegrundstücke innerhalb des nördlichen Plangebietes<br />

zu schaffen. Um einen gewissen Ausgleich für diesen Eingriff zu erzielen, soll das Feldge-<br />

14


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

hölz entlang der nördlichen Plangebietsgrenze in westlicher und östlicher Richtung durch einen neuen<br />

Pflanzgürtel ergänzt werden. Er bildet zugleich einen Sichtschutz zur nördlich angrenzenden Wohnbaufläche<br />

aus dem Flächennutzungsplan.<br />

Abb. 4<br />

<strong>Die</strong> Erschließung des Plangebietes erfolgt mittels einer Stichstraße mit Wendehammer, die an die<br />

Borringhauser Straße angeschlossen ist. So wird der zukünftige Gewerbegebietsverkehr direkt auf<br />

diese Hauptverkehrsader geleitet, ohne vorher schutzbedürftige Nutzungen zu stören.<br />

Der Einmündungsbereich wird dort untergebracht, wo die Erdgasleitung die Borringhauser Straße<br />

quert. Genau an dieser Stelle plant die Firma Zerhusen eine Zufahrt auf ihr Betriebsgelände. Dadurch<br />

können beide Einmündungen räumlich zu einem Kreuzungsbereich zusammengefasst werden. <strong>Die</strong><br />

Borringhauser Straße wird so nur an einer Stelle mit Einmündungen, die immer die Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, belastet. Ebenfalls rückt dadurch der Einmündungsbereich<br />

nach Osten, weg von der westlich gelegenen Wohnbauzeile im Nahbereich des Plangebietes. <strong>Die</strong>se<br />

bleibt damit vom Lärm abbiegender Schwerlastverkehre verschont. Es soll von der Borringhauser<br />

Straße ein zusätzlicher Straßenstich erfolgen, über den ein bis zwei Gewerbebetriebe erschlossen<br />

werden können. So kann der Aufwand, den Erschließungsarm mit Wendehammer erweitern zu müssen,<br />

vermieden werden.<br />

<strong>Die</strong> zukünftige Erschließungsstraße wird parallel angrenzend zum Schutzstreifen der Erdgasleitung<br />

geführt, um keinen „Verschnitt“ an gewerblicher Baufläche zu erzeugen.<br />

Es erfolgt ein Straßenstich in Richtung der nördlich angrenzenden Wohnbaufläche. So bleibt die Option<br />

erhalten, diese später auch direkt an die Borringhauser Straße anbinden zu können.<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

<strong>Die</strong> Schmutz- und Regenwasserentsorgung liegt in der Verantwortung des Oldenburgisch-<br />

Ostfriesischen-Wasserverbandes (OOWV). Der OOWV schreibt im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> gegenwärtig den Generalentwässerungsplan auf der Grundlage eines vom Ingenieurbüro<br />

Frilling, Vechta, erarbeiteten Entwässerungskonzeptes fort. Demzufolge wird das Niederschlagswasser<br />

aus dem Plangebiet in ein geplantes südliches Regenrückhaltebecken geleitet. Von dort soll ein<br />

Abschlag in den <strong>Damme</strong>r Bergbach und von dort in das Regenrückhaltebecken Südfelde erfolgen.<br />

Grundsätzlich lehnt der OOWV aufgrund des hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwandes die Realisierung<br />

einer Vielzahl kleinerer Regenrückhaltemaßnahmen für einzelne Siedlungsteile ab.<br />

III. Abwägung der Belange und Begründung der Festsetzungen (Planinhalte)<br />

Grundsätzlich greift die vorliegende Bauleitplanung in den Außenbereich gemäß § 35 BauGB hinein.<br />

Es handelt sich hierbei um einen Standort, der mit Immissionen vorbelastet sein wird und mit Schutzansprüchen<br />

belegt ist (z. B. das Feldgehölz).<br />

Wie unter Punkt I.3. aufgeführt, wurde unter Berücksichtigung verschiedener Rahmenbedingungen<br />

dieser Standort als zukünftiges Gewerbeareal ins Auge gefasst. Es sollen hier kleinere und mittelgroße<br />

Betriebe mit geringerem Störpotenzial angesiedelt werden. <strong>Die</strong> Erschließung erfolgt über die Borringhauser<br />

Straße.<br />

1. Untersuchungsrahmen – Überblick über die betroffenen öffentlichen und privaten Be-<br />

Lange (Ermittlung und Bewertung)<br />

<strong>Die</strong> öffentlichen und privaten Belange, die von der vorliegenden Bauleitplanung mehr als nur geringfügig<br />

betroffen sind, konnten aus der Bestandsaufnahme (Punkte I.4. und I.5.) ermittelt werden und<br />

haben sich „von Amts wegen aufdrängt“. Des Weiteren wurden öffentliche und private Belange im<br />

Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der öffentlichen Auslegung und<br />

der Beteiligung der Behörden geltend gemacht:<br />

1.1 Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Belange des Immissionsschutzes:<br />

Aus der Bestandsaufnahme (s. Punkt I.4.3) geht hervor, dass aufgrund existierender Gewerbebetriebe<br />

im räumlichen Umfeld eine gewisse Immissions-Vorbelastung innerhalb des Plangebietes wie auch in<br />

der Umgebung bestehen wird (z.B. Gewerbelärm). Ebenso trägt die Borringhauser Straße Verkehrslärm<br />

in das Plangebiet und in die angrenzenden Wohngrundstücke hinein.<br />

Daneben ist aufgrund der hohen Großvieheinheitendichte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> von 5,0 GV/ha bezogen<br />

auf das <strong>Stadt</strong>gebiet grundsätzlich davon auszugehen, dass sowohl bestehende bauliche Nutzungen<br />

am Rand der städtischen Siedlungslage wie auch in den Außenbereich greifende zukünftige Siedlungsflächen<br />

mit Gerüchen aus der Tierhaltung vorbelastet sind. Aufgrund der bestehenden Tierhaltungsbetriebe<br />

in der Ortslage Osterdamme nordwestlich des Plangebiets sind solche Gerüche innerhalb<br />

des Gebietes selbst und im Umfeld zu erwarten.<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Mit der Realisierung des Gewerbegebiets können die hier stattfindenden zukünftigen gewerblichen<br />

Tätigkeiten die o. g. existierenden Vorbelastungen weiter erhöhen. Hiervon sind sowohl die Arbeitsbedingungen<br />

innerhalb des Plangebietes betroffen, wie auch der Schutzanspruch der westlich gelegenen<br />

Wohnbauzeile und von (schutzbedürftigen) Nutzungen innerhalb der nahe gelegenen Ortslage<br />

Osterdamme. Ebenso wird die spätere Ausnutzbarkeit der nördlich angrenzenden und im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Wohnbaufläche betroffen sein.<br />

Im Beteiligungsverfahren wurde angeregt, etwaige Geruchs-, Ammoniak– und Staubemissionen sowie<br />

Bioaerosole aus dem Gewerbegebiet mittels einer Prognose nachzuweisen.<br />

Das Plangebiet besitzt eine Nord-Süd-Ausdehnung von 200 – 300 m. Unter Berücksichtigung der<br />

Schutzansprüche der nördlich angrenzenden Wohnbaufläche können sich im Plangebiet Gewerbebetriebe,<br />

die das Wohnen nicht wesentlich stören sowie nicht erheblich belästigende Betriebe der Abstandsklassen<br />

VI und VII des Abstandserlasses NRW 2007 ansiedeln. Betriebe der Klasse VI verursachen<br />

vorwiegend Geräusch- und Geruchsimmissionen, Betriebe der Klasse VII hauptsächlich Geräuschimmissionen<br />

(s. Nr. 4 Abstandserlass). Bei einer Ausweisung der Wohnbaufläche als Allgemeines<br />

Wohngebiet können auch ausschließlich lärmverursachende Betriebe der Abstandsklasse V zugelassen<br />

werden. Andere Immissionen (Staub, Gase, sonstige Luftverunreinigungen, Erschütterungen)<br />

spielen somit eine untergeordnete oder überhaupt keine Rolle.<br />

Bei der vorliegenden Bauleitplanung sind also Geräusch- und Geruchsimmissionen zu betrachten.<br />

- Gewerbelärm -<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgten Anregungen zu den Belangen des Immissionsschutzes hinsichtlich<br />

des Gewerbelärms:<br />

Erbringung des Nachweises zur Einhaltung der zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte für die nördlich<br />

angrenzende Wohnbaufläche durch Ermittlung von Emissionskontingenten, Festsetzung der Kontingente<br />

im Bebauungsplan, Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes, Schaffung eines<br />

ausreichenden räumlichen Puffers zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und der nördlichen<br />

Wohnbaufläche i. S. des § 50 BImSchG, Einschränkung der Gewerbenutzung während der Nachtzeit,<br />

Errichtung eines Lärmschutzwalles, Ausweisung als Mischgebiet. Weiterhin erfolgten Bedenken,<br />

durch Planung zukünftig eine konfliktträchtige Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen zu erzeugen.<br />

Da bei der gewählten Planungskonzeption (s. Punkt II.) Gewerbe- und Wohnbauflächen aneinander<br />

grenzen, können sich ggf. erst in einem Abstand von 100 m zur Wohnbaufläche Betriebe der Abstandsklasse<br />

VII ansiedeln. In dem 100 m breiten Puffer wären die „das Wohnen nicht wesentlich<br />

störende Betriebe“ zulässig. In einem solchen Fall empfiehlt sich die Erstellung „eines Immissionsgutachtens,<br />

um sicherzustellen, dass es nicht zu unverträglichen Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbegebieten<br />

kommt.“ (Stüer: Der Bebauungsplan, S. 260). Würde man die Zulässigkeit der Gewerbebetriebe<br />

innerhalb des Plangebietes nur auf der Grundlage des Abstandserlasses räumlich steuern,<br />

so könnte man die Vorbelastung aus den umliegenden Gewerbegebieten nicht ausreichend berück-<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

sichtigen. Evtl. wäre das noch mögliche Emissionspotenzial dann durch wenige neue Betriebe bereits<br />

ausgeschöpft („Windhundprinzip“).<br />

Zur Beurteilung des Gewerbelärms wurde deshalb eine schalltechnische Beurteilung in Auftrag gegeben.<br />

<strong>Die</strong>se wurde im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit der westlichen Wohnbauzeile und der nördlichen<br />

Wohnbaufläche nochmals optimiert (s. Anlage 1). Der Gutachter empfiehlt unter Berücksichtigung<br />

der Vorbelastung aus den umliegenden Gewerbegebieten (Schallleistungspegel) und unter Zugrundelegung<br />

der Orientierungswerte gemäß Din 18005 für bestimmte Immissionsorte die Festsetzung<br />

von Emissionskontingenten für einzelne Teilflächen des Gewerbegebietes. Um das Plangebiet<br />

zusätzlich schalltechnisch besser nutzen zu können, wird dieses in drei Sektoren unterteilt und für<br />

diese ein Zusatzkontingent angegeben (s. Anlage 1).<br />

Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass bei Festsetzung der Emissionskontingente ein eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet entsteht (vgl. Tabelle 3 mit Tabelle 7).<br />

- Verkehrslärm -<br />

<strong>Die</strong> Borringhauser Straße (K 273) ist eine der Hauptverkehrsachsen der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, die zur Erschließung<br />

des östlichen <strong>Stadt</strong>bereiches und der Dümmerregion beiträgt. Entsprechend hoch ist hier<br />

die Verkehrsbelastung. Es handelt sich um einen relativ geradlinigen Straßenverlauf, auf dem die<br />

Höchstgeschwindigkeit (PKW 100 km/h, LKW 80 km/h) zulässig ist. Das Plangebiet schließt sich ohne<br />

Höhenversatz an, so dass der Verkehrslärm ungehindert in das Gebiet einströmen kann.<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung, die zusätzlichen Verkehrslärmemissionen verursacht<br />

durch das Gewerbegebiet und durch die geplante Ostumgehung bezogen auf die Schutzansprüche<br />

der Umgebung zu berücksichtigen.<br />

Mit der Realisierung des Gewerbegebietes entsteht zusätzlicher Verkehr. <strong>Die</strong>ser wird sich auf der<br />

Borringhauser Straße in Form einer Zusatzbelastung und innerhalb des Gebietes selbst bemerkbar<br />

machen. Es ist deshalb zu fragen, ob durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf der K 273 eine<br />

wesentliche Erhöhung der Lärmeinwirkung auf die umliegende Wohnbebauung einhergeht.<br />

Grundsätzlich ist es kaum möglich, das zukünftige Verkehrsaufkommen aus dem Gewerbegebiet zu<br />

quantifizieren, da die einzelnen Bestimmungsfaktoren (Betriebsart und -größe, Anzahl der Arbeitsplätze,<br />

Kundenfrequenz, Lage und Größe des Absatzmarktes, usw.) im Vorfeld noch nicht feststehen.<br />

Geht man aber davon aus, dass sich rd. 10 bis 15 Gewerbebetriebe ansiedeln können, so ist von einigen<br />

hundert Verkehrsbewegungen am Tag auszugehen. Der Verkehrsentwicklungsplan 2005 der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> gibt für den Prognosezeitpunkt 2015 eine Verkehrsbelastung von rd. 6.300 KFZ / Werktag<br />

für den zu betrachtenden Abschnitt der Borringhauser Straße an. Es ist allgemein bekannt, das<br />

eine Verdopplung der Verkehrsmenge eine Pegelerhöhung um 3 dB(A) bewirkt. <strong>Die</strong>ser Unterschied<br />

wird gerade noch durch das menschliche Ohr wahrgenommen (Zentrum für integrierte Verkehrssysteme:<br />

Wissensbasis Umwelt / Luft / Lärm, S. 15, 2008). Aufgrund dieser Relationen ist durch die Realisierung<br />

des Gewerbegebietes keine wesentliche Erhöhung des Verkehrslärms im Umfeld des Plangebietes<br />

ausgehend von der Borringhauser Straße zu erwarten. Hinzu kommt, dass aufgrund der zu<br />

18


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

erwartenden Betriebsstruktur angenommen werden kann, dass nachts kaum Gewerbeverkehr stattfinden<br />

wird. Ebenso ist es nicht vorgesehen, verkehrsintensive Nutzungen wie Tankstellen, Anlagen für<br />

sportliche Zwecke, usw. zuzulassen.<br />

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass es bezogen auf das Prognosejahr 2026 an keinem der<br />

betrachteten Immissionsaufpunkte (westliche Wohnzeile, nördliche Wohnbaufläche) zu Überschreitungen<br />

der Orientierungswerte nach DIN 18005 aufgrund der Zusatzbelastung durch das Plangebiet<br />

kommt (s. Anlage 1, S. 28ff.). <strong>Die</strong> westliche Wohnbauzeile ist Teil eines räumlichen Bereichs mit gemischter<br />

Nutzungsstruktur. Sie ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Insofern<br />

ist es seitens des Gutachters gerechtfertigt, ihr die Orientierungswerte für Mischgebiete zuzuordnen.<br />

Der nördlichen Wohnbaufläche wurden vom Gutachter die Orientierungswerte für allgemeine<br />

Wohngebiete zugeordnet.<br />

Es ist davon auszugehen, dass zum Prognosejahr 2026 die z. Z. in Planung befindliche Ostumgehung<br />

fertiggestellt ist. Ihr Kreuzungsbereich mit der K 273 liegt rd. 90 m vom Einmündungsbereich des<br />

Plangebietes entfernt. Ein Großteil des Gewerbegebietsverkehrs wird dann über diese neue Straße<br />

abgewickelt. Ihre Funktion besteht in der verkehrlichen Entlastung der zukünftigen östlichen Siedlungsbereiche.<br />

Erfahrungsgemäß wird bei der Ansiedlung kleinerer und mittlerer Gewerbetriebe innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> häufig der Wunsch nach Errichtung von Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnungen geäußert,<br />

um das Betriebsgelände jederzeit erreichen zu können. Es wird auch für dieses Plangebiet davon<br />

ausgegangen, dass hier der Wunsch nach Errichtung solcher Wohnformen besteht. <strong>Die</strong>ser Vorteil soll<br />

den zukünftigen Gewerbetreibenden i. S. einer aktiven Wirtschaftsförderung gewährt werden.<br />

Obwohl Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnungen ein höheres Maß an Störungen als Wohnungen in<br />

Wohngebieten zuzumuten ist, besitzen sie trotzdem einen gewissen Schutzanspruch. <strong>Die</strong>ser bezieht<br />

sich vor allem auf den Anspruch an eine ungestörte Nachtruhe. Nächtlicher Gewerbelärm wird aufgrund<br />

der zu erwartenden Betriebsstruktur nicht maßgeblich sein. Vielmehr wird auch während der<br />

Nachtzeit Verkehrslärm in das Plangebiet hineingetragen.<br />

Aus der Abbildung 10 der Anlage 1 ist ersichtlich, dass innerhalb des Nachtzeitraumes der Orientierungswert<br />

von 55 dB(A) nach DIN 18005 für Gewerbegebiete in einem Abstand von rd. 30 m von dem<br />

nördlichen Fahrbahnrand erreicht wird. <strong>Die</strong> DIN 18005 gibt als Anmerkung wieder, dass bei Beurteilungspegeln<br />

über 45 dB selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht<br />

mehr möglich ist. Ein solcher Wert wird erst in einem Abstand von rd. 135 m zum nördlichen Fahrbahnrand<br />

erzielt.<br />

<strong>Die</strong> Nachtruhe stellt ein sehr hohes Schutzgut dar. Insofern sind Überlegungen hinsichtlich der räumlichen<br />

Einschränkung der Zulässigkeit von Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnungen anzustellen. Im<br />

Beteiligungsverfahren erfolgte bereits die Anregung, den durch Verkehrslärm belasteten Teilbereich<br />

des Plangebiets zeichnerisch festzusetzen.<br />

19


- Geruchsimmissionen -<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Der Außenbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist besonders durch die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen<br />

(Intensivtierhaltung) geprägt. <strong>Die</strong>se befinden sich hauptsächlich innerhalb der Ortsbauernschaften.<br />

Deswegen ist bei jeder Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen für Siedlungszwecke die jeweilige<br />

Geruchssituation im Planungsraum zu untersuchen. Andere Geruchsquellen im Umfeld des Plangebietes<br />

bestehen bis auf einen Lackierereibetrieb nicht. <strong>Die</strong>ser ist in seinen Emissionen aber bereits<br />

aufgrund der direkten Nachbarschaft von Wohnnutzungen stark eingeschränkt worden.<br />

<strong>Die</strong> Beurteilung der Geruchsbelästigung erfolgt dabei auf der Grundlage der Geruchsimmissions-<br />

Richtlinie (GIRL). <strong>Die</strong>se kann als Beurteilungsgrundlage bei Bauleitplanungen herangezogen werden.<br />

Es wird bei Gewerbegebieten davon ausgegangen, dass ab einer relativen Geruchsstundenhäufigkeit<br />

von 0,15 (15 % der Jahresstunden) eine erhebliche Belästigung bei einem dauerhaften Aufenthalt<br />

beginnt. Ein wahrnehmbarer anlagentypischer Geruch über 15 % der Jahresstunden am Immissionsort<br />

(Plangebiet) ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten. <strong>Die</strong>se Zumutbarkeitsschwelle<br />

stellt aber keine Grenze dar, sondern unterliegt der Abwägung. Bei Neuplanungen sollte jedoch versucht<br />

werden, diese Schwelle einzuhalten.<br />

Im vorliegenden Fall ist sowohl die Erheblichkeit der Geruchsbelästigung innerhalb des Plangebietes<br />

als auch die weitere Entwicklungsmöglichkeit der umliegenden bzw. betroffenen tierhaltenden Betriebe<br />

im Falle einer Umsetzung der Bauleitplanung zu prüfen. <strong>Die</strong> Zielsetzungen, die mit der jeweiligen<br />

Bauleitplanung verbunden sind, sind mit den Interessen bzw. Belangen der Tierhaltungsbetriebe abzuwägen.<br />

Im Rahmen der 25. Flächennutzungsplanänderung wurde von der Landwirtschaftskammer (Landwirtschaftsamt<br />

Oldenburg-Süd) für die zukünftigen Wohn- und Gewerbestandorte (Teilbereiche 25 A bis<br />

25 E), zu denen auch das Plangebiet (25 C) zählt, im Februar 2005 ein Geruchsgutachten auf der<br />

Grundlage der GIRL erstellt (s. Anlage 2).<br />

Für die Ausbreitungsrichtung der Tierhaltungsgerüche ist neben anderen Faktoren die vorherrschende<br />

Windrichtung entscheidend. In der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> herrschen Winde aus südwestlicher Richtung vor (s.<br />

Anlage 2a). <strong>Die</strong> Landwirtschaftskammer kommt deshalb in ihrem Gutachten auch zu dem Schluss,<br />

dass die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Teilbereich 25 C „ganz besonders durch die Emissionen<br />

des landwirtschaftlichen Betriebes Schwertmann“ beeinträchtigt wird. <strong>Die</strong>ser befand sich zum<br />

damaligen Zeitpunkt südlich des Plangebietes. „Betrachtet man den Betrieb Schwertmann als Nullemittent<br />

(keine Tierhaltung), so wird im Segment I der emissionsschutzrechtliche Grenzwert für Gewerbegebiete<br />

von IW 0,15 nicht überschritten. ... Einer Ausweisung als Gewerbegebiet in dem Segment I<br />

(Plangebiet) ... stehen unter den genannten Voraussetzungen emissionsschutzrechtliche Belange<br />

nicht entgegen.“ (s. Anlage 2, S. 21).<br />

20


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Der Tierhaltungsbetrieb Schwertmann innerhalb des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 152 wurde<br />

in der Folgezeit von der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> erworben und wird seitdem nicht mehr betrieben. Es konnte<br />

durch eine nochmalige Berechnung der Geruchsstundenhäufigkeit für das Jahr 2009 nach Aufgabe<br />

des Tierhaltungsbetriebes unter Zugrundelegung der gleichen Parameter wie in 2005 von der Landwirtschaftskammer<br />

der Nachweis erbracht werden, dass sich mit der Betriebsaufgabe die Geruchsbelastung<br />

innerhalb der Plangebiete Nr. 152 und Nr. 154 deutlich reduziert hat (s. Anlage 2b und Abbildung<br />

5).<br />

Das Plangebiet ist aber grundsätzlich weiterhin mit Gerüchen aus der Tierhaltung belastet. <strong>Die</strong> Werte<br />

nehmen von Nordwesten (rd. 17) nach Südosten (rd. 9) ab. Im nordwestlichen Eckbereich des zukünftigen<br />

Gewerbegebietes wird die o. g. Schwelle etwas überschritten. <strong>Die</strong> erhöhten Werte sind auf die<br />

ansässigen Tierhaltungsbetriebe westlich des Plangebietes in Osterdamme zurückzuführen (s. Anlage<br />

2c). Insofern sind die in der Abbildung 5 dargestellten Geruchswerte plausibel.<br />

Nach Aussage des Landkreises Vechta, Amt 63, hat sich die Geruchssituation innerhalb des Planungsraumes<br />

nach 2009 nicht negativ verändert. Vielmehr sind die Kenngrößen der Belastung nach<br />

wie vor aktuell.<br />

Insofern sind im Beteiligungsverfahren geäußerte Bedenken, dass im Rahmen der GIRL-Prognose zur<br />

25. FNP-Änderung nicht alle maßgeblichen Tierhaltungsbetriebe erfasst sowie der zwischenzeitliche<br />

Wandel der Betriebsstrukturen nicht berücksichtigt wurde, unbegründet.<br />

Wie oben erwähnt, können sich u. U. Betriebe ansiedeln, die Geruchsemissionen verursachen. Um in<br />

einem solchen Fall die vorhandene Geruchsbelastung innerhalb des Plangebietes und in der Umgebung<br />

nicht durch etwaige Geruchsbelästigungen der zukünftigen Gewerbebetriebe weiter zu verschärfen,<br />

ist i. S. der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse eine Einschränkung der zulässigen<br />

gewerblichen Nutzung hinsichtlich ihrer Geruchsemissionen eine mögliche Option.<br />

Bei einer Umsetzung der Planung könnten gerade die Entwicklungsmöglichkeiten der Tierhaltungsbetriebe<br />

in Osterdamme eingeschränkt werden, da jede Erhöhung ihrer Tierzahlen zu einer Erhöhung<br />

der Jahresstunden und damit zu einer nicht mehr tolerierbaren Überschreitung der Werte und der<br />

Geruchsbelästigung innerhalb des Plangebietes führen würde. <strong>Die</strong> städtebauliche Situation in Osterdamme<br />

nordwestlich des Plangebiets ist aber bereits durch das Nebeneinander von Tierhaltung und<br />

Wohnen, Hotellerie, Gewerbe, etc. und damit grundlegend durch eine problematische Gemengelage<br />

gekennzeichnet. Das langfristige städtebauliche Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist es deshalb, Osterdamme zu<br />

einem stadtnahen Wohnquartier zu entwickeln und die auch zukünftig noch existenzfähigen Tierhalter<br />

auszusiedeln.<br />

Um zu einer Einschätzung der Geruchssituation in Osterdamme zu gelangen, wurde in verschiedenen<br />

Varianten bereits Ende 2006 auf der Grundlage der GIRL vom Landkreis Vechta, Amt 63, die Geruchsbelästigung<br />

ermittelt (s. Anlage 2d). <strong>Die</strong> Belastungswerte waren durchgängig so hoch, dass eine<br />

Entwicklung zum Wohnquartier unter den gegebenen Umständen und zugleich eine weitere Entwicklung<br />

der Tierhaltungsbetriebe an ihrem Standort nicht mehr möglich ist. Dabei wurden im Hinblick auf<br />

eine wünschenswerte Entwicklung als Wohnquartier bereits einige Tierhalter rechnerisch nicht mit<br />

21


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

berücksichtigt. <strong>Die</strong> tatsächliche Geruchsbelästigung ist damit noch höher. Eine zwischenzeitliche Aufgabe<br />

von Tierhaltungsplätzen in Osterdamme, die zu einer Verbesserung der Situation geführt hätte,<br />

ist nicht eingetreten.<br />

<strong>Die</strong> weitere Entwicklungsfähigkeit der Tierhaltungsbetriebe in diesem Ortsteil ist somit schon durch die<br />

angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen eingeschränkt bzw. kaum noch gegeben und wird nicht<br />

erst durch die anstehende Planung unmöglich gemacht.<br />

Abb. 5<br />

1.2 Anforderungen an ein kostensparendes Bauen:<br />

Es wird zusätzlicher Grund und Boden für Siedlungszwecke in Anspruch genommen, verbunden mit<br />

der Errichtung neuer Infrastrukturmaßnahmen. Das Gebot einer guten Ausnutzbarkeit des zur Verfügung<br />

stehenden Baugrundstücks und der Reduzierung von kostenintensiven Erschließungsanlagen<br />

wird dadurch berührt (Bodenschutzklausel).<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung, statt einer Außenbereichsfläche innerörtliche Flächen<br />

zwecks Verringerung des Flächenverbrauchs in Anspruch zu nehmen (Innenverdichtung).<br />

22


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Gerade vor dem Hintergrund eines knappen Angebots an weiteren Gewerbeflächen in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> ist der Belang der Einschränkung des Flächenverbrauchs hoch einzuschätzen (s. Punkt 3).<br />

Auf der anderen Seite kann dem Gebot einer stärkeren Innenentwicklung nur sehr begrenzt Rechnung<br />

getragen werden, da in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> dafür kaum noch geeignete Standorte zur Verfügung stehen.<br />

Bislang nicht bebaute, als Gewerbegebiet ausgewiesene Grundstücke befinden sich durchweg in<br />

privater Hand. Eine Mobilisierung seitens der <strong>Stadt</strong> hat wenig Aussicht auf Erfolg, da diese Flächen<br />

von den Eigentümern i. d. R. als Option für eine Betriebserweiterung zurückgehalten werden. <strong>Die</strong>s gilt<br />

gerade für die Flächen innerhalb der Gewerbegebiets-Bebauungspläne Nr. 112 und Nr. 152 (s. Punkt<br />

2.). Der regen Nachfrage nach Gewerbeflächen kann allein mit Maßnahmen der Innenentwicklung<br />

nicht nachgekommen werden.<br />

1.3 Belange der Erholung:<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgten Bedenken, dass durch die Planung ein Naherholungsgebiet zerstört<br />

wird.<br />

Bei dem vorliegenden Planungsgebiet handelt es sich hauptsächlich um eine ausgeräumte Ackerfläche,<br />

die lediglich mit einem Feldgehölz bestanden ist. Das Landschaftsbild ist hier als wenig reizvoll<br />

zu bezeichnen, die Fläche ist durch den Lärmeintrag von der Borringhauser Straße vorbelastet, das<br />

Ortsbild wird von der querenden 110 kV-Leitung sowie dem südlich angrenzenden Hochregallager der<br />

Firma Zerhusen beeinträchtigt.<br />

<strong>Die</strong> städtischen Naherholungsgebiete sind der Waldgürtel der <strong>Damme</strong>r Berge sowie der Dümmer mit<br />

seiner vorgelagerten Niederung.<br />

1.4 Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche / Belange eines beschlossenen<br />

städtebaulichen Entwicklungskonzeptes:<br />

Zu den Gewerbebetrieben aller Art (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) als allgemein zulässiger Nutzung zählt<br />

auch der Einzelhandel. Insofern wird die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> (Ortskern) von der Planung berührt.<br />

Für den Ortskern wurde vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> 2010 ein einzelhandelsbezogenes Zentrenkonzept<br />

beschlossen. Danach muss die räumlich-funktionale Entwicklung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> auf den Aussagen dieses Konzeptes basieren. Es wird ein zentraler Versorgungsbereich<br />

abgegrenzt. <strong>Die</strong> Unterbringung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten laut der<br />

„<strong>Damme</strong>r Liste“ ist ausschließlich hier zulässig. <strong>Die</strong> Aussagen des Konzeptes müssen bei der Aufstellung<br />

von Bauleitplänen und bei anderen baurechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.<br />

Das Zentrenkonzept ist von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Gesamtentwicklung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong>. Es dient als verbindliche Grundlage bei allen planerischen Entscheidungen, die die Belange<br />

der Versorgung der Bevölkerung berühren.<br />

23


1.5 Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes:<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Nach seiner Bebauung bildet das Plangebiet zusammen mit dem südlich angrenzenden Gewerbegebiet<br />

(B-Plan Nr. 152) den östlichen Rand der städtischen Siedlungslage. <strong>Die</strong> Gewerbebauten beeinflussen<br />

somit erheblich das Ortsbild und den landschaftlichen Gesamteindruck an dieser Stelle.<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgten Bedenken aufgrund der Errichtung von Gewerbebauten an diesem<br />

Standort. Solche Maßnahmen stehen im Widerspruch zu den Aussagen des Landschaftsrahmen- und<br />

Landschaftsplans.<br />

Laut dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta (s. Punkt I.5.3) besitzt das Plangebiet sowie<br />

der umgebende Außenbereich eine mittlere Bedeutung für das Landschaftserleben (Grundvoraussetzungen<br />

für das Landschaftserleben vorhanden, Karte 2a). Gleichzeitig ist aber das Landschaftserleben<br />

an dieser Stelle durch die 110 kV-Leitung nachhaltig beeinträchtigt (optische Störung).<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> enthält für das Plangebiet keine wertgebenden Strukturen und<br />

Elemente hinsichtlich des Landschaftsbildes (Karte 4). Laut der Karte 7-Landschaftsentwicklung ist die<br />

weitere Siedlungsentwicklung ausgehend von Osterdamme in östlicher Richtung aus landschaftsplanerischer<br />

Sicht vergleichsweise unbedenklich. <strong>Die</strong> Borringhauser Straße soll als baumbestandene<br />

Allee weiterentwickelt werden.<br />

Es lässt sich insgesamt festhalten, dass aus landschaftsplanerischer Sicht der Planungsraum mit seiner<br />

Umgebung keine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben und hinsichtlich des Landschaftsbildes<br />

besitzt. Er ist durch die 110 kV-Leitung bereist nachhaltig beeinträchtigt.<br />

1.6 Belange des Umweltschutzes:<br />

Es wird eine Ackerfläche nach Inanspruchnahme durch Gewerbe hochgradig versiegelt, ein bestehendes<br />

Feldgehölz verkleinert und Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten beseitigt, der gewachsene<br />

Boden zerstört, die Grundwasserneubildungsrate verschlechtert sowie die kleinklimatischen Verhältnisse<br />

verändert.<br />

Aufgrund der gewerblichen Tätigkeit sind Immissionen zu erwarten, die zu Belästigungen für die teilweise<br />

schutzbedürftige Nachbarschaft führen können.<br />

Insgesamt erfolgen Beeinträchtigungen von umweltschützenden Belangen sowie ein erheblicher Eingriff<br />

in Natur und Landschaft. <strong>Die</strong>se Auswirkungen der Planung auf die umweltschützenden Belange<br />

werden im Umweltbericht ermittelt und bewertet (s. Punkt III.2).<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgrund der Lage<br />

innerhalb des Naturparks <strong>Damme</strong>r Berge durchzuführen, die Bodenfunktionen bei der Umweltprüfung<br />

zu betrachten und zu bewerten, Nebenanlagen (Gebäude) direkt angrenzend an den Gehölzgürtel<br />

auszuschließen, einen Waldersatz für die teilweise Beseitigung des Feldgehölzes zu schaffen, Baumaßnahmen<br />

wegen des Artenschutzes zeitlich einzuschränken, einen Pflanzgürtel entlang der westlichen<br />

Plangebietsgrenze anzulegen.<br />

24


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Es erfolgten Bedenken aufgrund entgegenstehender Belange der Landschaftspläne, einen Teilbereich<br />

des Naturparks <strong>Damme</strong>r Berge in Anspruch zu nehmen sowie das Feldgehölz teilweise zu beseitigen.<br />

1.7 Belange der Wirtschaft sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen:<br />

<strong>Die</strong> positiven Folgen der Bauleitplanung bestehen in der Bereitstellung von Grundstücken für kleinere<br />

und mittlere Gewerbebetriebe, die i. d. R. einen hohen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten,<br />

die Wirtschaftsstruktur verbessern (Vielfalt) und somit insgesamt die Weiterentwicklung und Stärkung<br />

des Wirtschaftsstandortes <strong>Damme</strong> als Ziel der Raumordnung fördern (s. Punkt I.5.2.).<br />

Vor dem Hintergrund dieses planerischen Ziels ist abzuwägen, ob der gesamte Katalog des § 8<br />

BauNVO zulässig sein soll. Tankstellen benötigen i. A. sehr viel Fläche, ohne besonders zu den o. g.<br />

positiven Effekten beizutragen. Sie sind in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ausreichend vorhanden. Anlagen für<br />

sportliche Zwecke für die städtische Bevölkerung sind zielgerichtet im Dersa-Sportpark untergebracht.<br />

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke haben bereits ihren Standort<br />

innerhalb der Siedlungslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> gefunden. Sie benötigen vergleichsweise wenig Fläche,<br />

besitzen ein geringes Störpotenzial und können so im Rahmen der Innenentwicklung (Nachverdichtung)<br />

in Baulücken oder auf untergenutzten Grundstücken flexibel untergebracht werden. Zur<br />

Ansiedlung von Vergnügungsstätten hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> bewusst ein verkehrsgünstig gelegenes<br />

Areal am Innenstadtring ausgewiesen (B-Plan Nr. 83b). Hier existieren bereits Einrichtungen wie Kinos,<br />

Gastronomie, Spielhallen. Ausreichende Parkplätze und weitere Freiflächen sind hier vorhanden.<br />

Betriebe, die mittels Wind- und Sonnenkraft sowie Biomasse erneuerbare Energie erzeugen, haben i.<br />

d. R. einen erheblichen Flächenbedarf und sind deswegen und auch aufgrund ihres Störpotenzials<br />

nicht ohne weiteres in einem kleinen Gewerbegebiet wie im vorliegenden Fall, welches an (vorgesehene)<br />

Wohnstandorte angrenzt, unterzubringen.<br />

Dem Betriebsbedürfnis nach Errichtung einer Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnung wird ein hohes<br />

Gewicht beigemessen, da dies die Führung eines Betriebes deutlich erleichtern kann. Es erscheint<br />

sinnvoll zu sein, solche Wohnungen innerhalb des Plangebietes zuzulassen.<br />

1.8 Belange der Wassergewinnung:<br />

Das RROP stellt das Plangebiet als ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Wassergewinnung<br />

dar. Im Beteiligungsverfahren erfolgten Bedenken, ein solches Gebiet durch die vorliegende Planung<br />

in Anspruch zu nehmen und zugleich die Anregung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.<br />

Durch die Schaffung neuer Gewerbeflächen können somit Belange des Grund- und Trinkwasserschutzes<br />

berührt sein.<br />

Es handelt es sich bei dieser Gebietskategorie um einen Grundsatz der Raumordnung. Grundsätze<br />

stellen keine sog. Abwägungssperre dar, sondern enthalten lediglich abwägungserhebliche Belange<br />

für die nachfolgende Bauleitplanung.<br />

Der Erläuterung des RROP ist zu entnehmen, dass in den Gebieten mit besonderer Bedeutung für die<br />

Wassergewinnung Wasservorkommen vorhanden sind, die über den derzeitigen Bedarf hinaus zur<br />

25


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Deckung des langfristigen Bedarfs von 30 bis 40 Jahren voraussichtlich benötigt werden (RROP, Erläuterungsbericht<br />

S. 67). <strong>Die</strong> räumliche Festlegung dieser Gebiete im RROP erfolgte Ende der 80ger<br />

Jahre.<br />

Den aktuellen Karten des Niedersächsischen Umweltministeriums ist zu entnehmen, dass Trinkwasserschutz-<br />

und Trinkwassergewinnungsgebiete nur im Westen der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> bestehen (s. Abbildung<br />

6). Ausweisungen solcher Gebiete auf der Grundlage von § 51 WHG / § 91 NWG innerhalb der<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Wassergewinnung sind bislang nicht erfolgt. Geplante<br />

Ausweisungen sind nicht bekannt, in dem Beteiligungsverfahren erfolgte behördlicherseits keine diesbezügliche<br />

Stellungnahme.<br />

Abb. 6, www.umwelt.niedersachsen.de<br />

Plangebiet<br />

Das Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Wassergewinnung besitzt eine Größe von rd. 4.700 ha,<br />

das Plangebiet von 9, 5 ha. Dadurch werden 0,2 % des Randbereichs in Anspruch genommen. Eine<br />

Beeinträchtigung durch die vorliegende Planung ist also kaum gegeben.<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgten weiterhin Bedenken, dass mit der Realisierung der Planung der<br />

Grundwasserspiegel absinkt und sich die Grundwasserneubildungsrate verschlechtert.<br />

Eine solche Beeinträchtigung wird lokal, d.h. bezogen auf das Plangebiet möglich sein, kann aber<br />

aufgrund der Grundwasserströme von den höher gelegenen <strong>Damme</strong>r Bergen zumindest teilweise<br />

wieder ausgeglichen werden.<br />

26


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

1.9 Belange der Landwirtschaft:<br />

Das RROP stellt das Plangebiet als ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft dar.<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung, Belange der landwirtschaftlichen Betriebe ausreichend<br />

zu berücksichtigen. Ebenso erfolgten Bedenken, dass die Entwicklungsmöglichkeit der landwirtschaftlichen<br />

Tätigkeit bzw. Betriebe und Leistungsfähigkeit der Ackerflächen eingeschränkt werden,<br />

landwirtschaftliche Fläche verloren geht und dass ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die<br />

Landwirtschaft (RROP) in Anspruch genommen wird, verbunden mit der Anregung, ein Raumordnungsverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Unter Punkt III.1.1 wurde dargelegt, dass die umgebenden Tierhaltungsbetriebe in ihrer Entwicklungsmöglichkeit<br />

aufgrund der Gemengelage stark eingeschränkt sind bzw. diese nicht mehr gegeben<br />

ist. <strong>Die</strong> Betriebe sind von der Ausweisung des Gewerbegebietes somit nicht betroffen.<br />

Mit der Planung geht nur die Leistungsfähigkeit der Ackerflächen verloren, die auch als Gewerbefläche<br />

ausgewiesen werden.<br />

Das Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft besitzt ähnliche Größenverhältnisse wie<br />

das Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Wassergewinnung. Eine Beeinträchtigung ist hier ebenfalls<br />

so gut wie nicht gegeben.<br />

1.10 Belange der Wasserwirtschaft:<br />

Mit der Realisierung des Gewerbegebietes geht ein hoher Versiegelungsgrad einher. <strong>Die</strong> Baugrunduntersuchung<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Teil des Untergrundes der zukünftigen<br />

Gewerbefläche nicht wasserdurchlässig ist (s. Anlage 3). Nach einer Bebauung kann das anfallende<br />

Niederschlagswasser dann nicht mehr vor Ort versickern und muss abgeführt bzw. an anderer Stelle<br />

zurückgehalten werden. Es sind dadurch Belange der Wasserverbände hinsichtlich einer Mehrbelastung<br />

ihrer Vorflut betroffen.<br />

Insofern erfolgte im Beteiligungsverfahren die Anregung, eine Mehrbelastung der Vorflut zu vermeiden,<br />

Regenrückhalteanlagen zu schaffen und ein Entwässerungskonzept zu erarbeiten. Ebenso erfolgten<br />

Bedenken, dass das Flurstück 25/1, Flur 95, durch die zukünftige Versiegelung überflutet wird<br />

(s. Abbildung 2).<br />

<strong>Die</strong> Belange der Wasserwirtschaft besitzen eine erhebliche Bedeutung. Bei Nichtbeachtung kann es<br />

zu kurzzeitigen Überschwemmungen der Betriebsflächen und –gebäude sowie der angrenzenden<br />

landwirtschaftlichen Flächen bzw. der Feldfrüchte kommen, wodurch erhebliche Schäden an Gebäuden,<br />

Ausstattung, etc. entstehen können und Einbußen der angrenzenden Landwirte zu befürchten<br />

sind.<br />

Um die Belange ausreichend zu berücksichtigen, wurde in Abstimmung mit dem OOWV ein Entwässerungskonzept<br />

durch das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, erarbeitet (s. Anlage 4). <strong>Die</strong>ses sieht vor,<br />

das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser in einer Rohrleitung zu sammeln und diese nach<br />

Süden durch das Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 152 in das geplante südliche Regenrückhaltebecken<br />

zu leiten.<br />

27


1.11 Belange der Versorgung:<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Das Plangebiet wird von einer Strom- und Gasleitung durchquert. Insofern ist der Belang eines ausreichenden<br />

Schutzes dieser Leitungen betroffen. <strong>Die</strong>ser Belang besitzt eine hohe Bedeutung, da bei<br />

einer Nichtbeachtung erhebliche Gefahren von den beiden Leitungen ausgehen können. Insofern sind<br />

gewisse Schutzabstände, Baubeschränkungen, Leitungsrechte, etc. erforderlich.<br />

Des Weiteren sind Belange der Energie- und Wasserversorgung sowie des Post- und Telekommunikationswesens<br />

berührt. Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung zur Ausweisung eines Standortes<br />

für eine Transformatorenstation im Plangebiet als Versorgungsfläche.<br />

1.12 Belange des Verkehrs:<br />

Voraussetzung für die planungsrechtliche Zulässigkeit der zukünftigen gewerblichen Baumaßnahmen<br />

ist eine gesicherte Erschließung. Dabei sind verschiedene Belange zu berücksichtigen. So ist bei der<br />

vorliegenden Planung die Erschließung so anzulegen, dass schutzbedürftige Nutzungen nicht vom<br />

Gewerbeverkehr beeinträchtigt und die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere<br />

entlang der Borringhauser Straße und im Einmündungsbereich gewahrt werden. Ebenso soll<br />

die städtebauliche Planung i. S. des Klimaschutzes auf die Vermeidung und Verringerung von Verkehr<br />

ausgerichtet sein.<br />

Das Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an die Borringhauser Straße (K 273). Es soll von hier aus<br />

erschlossen werden. Der durch die zukünftige Gewerbenutzung entstehende Verkehr wird auf einem<br />

inneren Erschließungsarm mit Wendehammer gebündelt. Der Entwurf der inneren Erschließung sowie<br />

des Wendehammers erfolgte auf der Grundlage der RASt 06.<br />

Ebenso wird der Einmündungsbereich im östlichen Bereich des Plangebiets angeordnet, so dass er<br />

mit der geplanten Zufahrt auf das Firmengelände Zerhusen eine gemeinsame Kreuzung bildet,<br />

wodurch zusätzliche Knotenpunkte vermieden werden. Der Einmündungsbereich liegt rd. 90 m von<br />

der zukünftigen Ostumgehung entfernt. <strong>Die</strong> Planung hinsichtlich der Lage und der Ausformung des<br />

neuen Knotenpunktes (Einmündungsbereich zusammen mit der geplanten Betriebszufahrt) erfolgte<br />

durch ein fachlich versiertes Ingenieurbüro.<br />

Westlich des neuen Knotenpunktes soll von der Borringhauser Straße ein kurzer Stich (öffentliche<br />

Verkehrsfläche) zur Erschließung von zwei Grundstücken abzweigen. Dadurch braucht die innere<br />

Erschließung nicht ausgeweitet werden. Da in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen<br />

Gewerbeflächen, der weit über das Angebot des vorliegenden Bebauungsplanes hinausgeht,<br />

existiert, besteht die Überlegung, die nördlich angrenzende Wohnbaufläche in eine gewerbliche Baufläche<br />

umzuwandeln. Um diesen Bereich dann auch erschließen zu können, wird vorsorglich im Bebauungsplan<br />

ein Verkehrsarm festgesetzt, der bis zur nördlichen Plangebietsgrenze geführt wird. Sollte<br />

weiterhin die Planung einer Wohnbaufläche verfolgt werden, so kann dieser Straßenstich in eine<br />

Gewerbefläche oder Fuß-Rad-Wegeverbindung umgewandelt werden.<br />

28


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung zur Festsetzung eines Zu- und Abfahrverbotes entlang<br />

der Borringhauser Straße. Ebenso erfolgten Bedenken zur geplanten Einmündung an der vorgesehenen<br />

Stelle wegen einer damit einhergehenden Verkehrsgefährdung.<br />

1.13 Belang der Standortwahl:<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte die Anregung, dass das Areal des z. Z. in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplanes Nr. 160 für das beabsichtigte Planungsziel besser geeignet ist und dass zahlreiche<br />

Alternativstandorte existieren. Das Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sei nicht gegeben.<br />

Das Planungserfordernis sowie die Standortbegründung wurde bereits in den Punkten I.2. und I.3.<br />

abgehandelt.<br />

2. Umweltbericht<br />

2.1 Einleitung:<br />

Zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB) ist im Rahmen der Bauleitplanung<br />

eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden. Entsprechend der Anlage zum Baugesetzbuch zu § 2 (4) und § 2 a BauGB werden<br />

die ermittelten Umweltauswirkungen im Umweltbericht beschrieben und bewertet (§ 2 (4) Satz 1<br />

BauGB).<br />

2.1.1 Beschreibung des Planvorhabens / Angaben zum Standort<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> beabsichtigt, die Gewerbenutzung im Bereich von Osterdamme auszuweiten und<br />

stellt zu diesem Zweck den Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

auf. Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 154 ist die Entwicklung eines attraktiven Flächenangebotes<br />

für städtebaulich verträgliche Gewerbeansiedlungen im östlichen <strong>Stadt</strong>raum von <strong>Damme</strong> (Ansiedlung<br />

kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe). Es wird ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen.<br />

Eine konkrete Beschreibung des Planvorhabens und eine detaillierte Darlegung der planerischen<br />

Zielsetzung erfolgte unter Punkt I.1. und II.<br />

2.1.2 Umfang des Planvorhabens<br />

<strong>Die</strong> Gesamtgröße des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr.154 beträgt rd. 9,5 ha. <strong>Die</strong> einzelnen<br />

Flächenausweisungen umfassen:<br />

Gewerbegebiet: 8,1 ha<br />

Straßenverkehrsflächen: 1.1 ha<br />

Grünflächen: 0,3 ha<br />

Durch die im Bebauungsplan Nr. 154 festgesetzten Gewerbeflächen (8,1 ha) und Verkehrsflächen<br />

(0,6 ha) können im Planungsraum bis ca. 7,1 ha dauerhaft versiegelt werden.<br />

29


2.2 Planerische Vorgaben und Hinweise:<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

<strong>Die</strong> in einschlägigen Fachplänen und Fachgesetzen formulierten Ziele des Umweltschutzes, die für<br />

den vorliegenden Planungsraum relevant sind, wurden unter Punkt I.5. umfassend dargestellt: Landesraumordnungsprogramm<br />

(LROP), Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), Flächennutzungsplanung,<br />

Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan (LRP), Landschaftsplan (LP), naturschutzfachlich<br />

wertvolle Bereiche / Schutzgebiete.<br />

2.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen:<br />

<strong>Die</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 154 erfolgt anhand einer Bestandsaufnahme,<br />

bezogen auf die einzelnen, im Folgenden aufgeführten Schutzgüter. Hier wird eine<br />

Darstellung des gegenwärtigen Umweltzustandes im unbeplanten Zustand sowie der zu erwartenden,<br />

umweltrelevanten Auswirkungen bei Planungsdurchführung vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt<br />

eine Ermittlung der Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander. <strong>Die</strong>ses Vorgehen<br />

soll im weiteren Planverfahren dazu dienen, die planerischen Inhalte ggf. im Hinblick auf Maßnahmen<br />

zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen zu modifizieren. Ferner<br />

erfolgt eine Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung<br />

(„Nullvariante“).<br />

2.3.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der einzelnen Schutzgüter<br />

Zum besseren Verständnis der Einschätzung der Umweltauswirkungen wird im Folgenden ein Überblick<br />

über die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 154 verursachten Veränderungen<br />

von Natur und Landschaft gegeben.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

wird die Schaffung von Gewerbeflächen ermöglicht. <strong>Die</strong> Verkehrsanbindung des Plangebietes erfolgt<br />

über die Borringhauser Straße - K 273. Es werden dadurch überwiegend Ackerflächen (rd. 90%), ein<br />

kleineres Feldgehölz (1.000 m²) sowie eine Grünlandparzelle (1.500 m²) überplant.<br />

Zur Einbindung des Planungsraumes werden im nördlichen Bereich Gehölzpflanzungen vorgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Grundflächenzahl für das Gewerbegebiet wird mit GRZ 0,8 festgelegt. Eine Überschreitung ist<br />

gemäß § 19 (4) BauNVO nicht zulässig. Somit ergibt sich eine maximal mögliche Versiegelung von 80<br />

%. <strong>Die</strong> Fläche, die für die Gewerbenutzung vorbereitet wird, umfasst eine Größe von ca. 8,1 ha. Es<br />

wird eine Versiegelung von rd. 7,1 ha im Rahmen der Eingriffsbilanzierung zugrunde gelegt. <strong>Die</strong> verbleibenden<br />

unversiegelten Flächen werden als artenarme Grünflächen eingestuft.<br />

<strong>Die</strong> Erschließung erfolgt innerhalb des Plangebietes mittels einer Erschließungsstraße mit direkter<br />

Anschlussmöglichkeit an die Borringhauser Straße. <strong>Die</strong> geplante Straßenverkehrsfläche wird mit ei-<br />

30


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

nem angenommenen Versiegelungsgrad von 90 % in die Eingriffsbilanzierung aufgenommen. <strong>Die</strong><br />

übrigen 10 % werden als artenarmes Straßenbegleitgrün in die Bewertung einfließen.<br />

- Schutzgut Mensch -<br />

Im Zusammenhang mit der Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Mensch sind gesundheitliche Betrachtungen sowie solche, die im Zusammenhang mit Erholung stehen,<br />

von Bedeutung. Bei der Analyse des Schutzgutes Mensch sind daher die planungsbedingten<br />

Auswirkungen durch Lärm, Gerüche und andere Immissionen sowie die Aspekte Erholungsfunktion<br />

und Wohnqualität zu untersuchen.<br />

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 wurden die unterschiedlichen Aspekte des<br />

Immissionsschutzes beurteilt. Hierzu zählt der von dem geplanten Gewerbegebiet ausgehende Gewerbelärm,<br />

der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm und die von Tierhaltungsanlagen ausgehenden<br />

Geruchsimmissionen. <strong>Die</strong>se Aspekte werden unter Punkt III.1.1 ausführlich erläutert.<br />

Gewerbelärm: Zur Bewertung der mit dem Planvorhaben vorbereiteten Lärmsituation wurde ein schalltechnisches<br />

Gutachten erstellt. Hierin wir zur Regelung der Geräuschimmissionen auf Grundlage der<br />

DIN 45691 eine Geräuschkontingentierung erarbeitet. <strong>Die</strong> Lärmbeurteilung erfolgt anhand der schalltechnischen<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau). Der schutzbedürftigen<br />

Wohnbebauung westlich des Plangebietes und der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche<br />

werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete bzw. für Allgemeine Wohngebiete<br />

zugewiesen. Als Vorbelastung werden die vorhandenen gewerblichen Anlagen bzw. Industrieund<br />

Gewerbegebietsflächen im weiteren Umfeld des Plangebietes berücksichtigt. Gemäß dieser Ausgangssituation<br />

ergeben sich nach dem Verfahren der DIN 45691 für das Plangebiet die zulässigen<br />

Emissionskontingente (LEK,i; Tag- und Nachtwert in dB(A) / m²). Im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 154 werden diese Lärmkontingente nach § 1 (4) Nr. 2 BauNVO verbindlich festgesetzt. Bei Einhaltung<br />

der festgesetzten Lärmkontingente wird sichergestellt, dass es an den umliegenden relevanten<br />

Immissionsorten zu keiner unverträglichen Belastung kommt.<br />

Verkehrslärm: Im Rahmen des o.g. Lärmgutachtens sind weiterhin die auf das Plangebiet einwirkenden<br />

Verkehrslärmimmissionen durch die Borringhauser Straße zu ermitteln und den Orientierungswerten<br />

der DIN 18005 gegenüber zu stellen. Bezogen auf das Jahr 2026 wird auf der Grundlage der Verkehrsdaten<br />

aus dem Verkehrsentwicklungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> die Verkehrsbelastung prognostiziert<br />

und den schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete gegenüber<br />

gestellt.<br />

Geruchsimmissionen: Im Rahmen der 25. Flächennutzungsplanänderung sind die auf den Planungsraum<br />

einwirkenden Geruchsimmissionen ausgehend von den umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben<br />

/ Tierhaltungsanlagen ermittelt worden (s. Anlage 2). Danach wird ein Wert von 15 % innerhalb<br />

31


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

des Plangebietes weitgehend unterschritten. Nur im nordwestlichen Eckbereich des zukünftigen Gewerbegebietes<br />

werden etwas höhere Werte als 15 % erreicht. Hier ist die Erheblichkeitsschwelle erreicht<br />

bzw. bereits überschritten.<br />

Um den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auch innerhalb des nordwestlichen<br />

Teilbereiches zu entsprechen, werden die getroffenen Einschränkungen zur Zulässigkeit<br />

von Gewerbebetrieben hier noch erhöht: es soll ein Ausschluss von Betrieben, die mit Nahrungs- und<br />

Genussmitteln umgehen, sowie von Betriebsleiter- und Betriebsinhaberwohnungen erfolgen. Ein dauerhafter<br />

Aufenthalt von Menschen im Freien ist unzulässig, Schutzmaßnahmen zur Belüftung werden<br />

vorgeschrieben.<br />

Erholung: Auswirkungen auf die Erholungsnutzung sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 154 nicht zu erwarten, da angesichts der gewerblichen Nutzung südlich des Plangebietes bereits<br />

von einer Vorbelastung auszugehen ist. Das Planvorhaben wird nach heutigem Kenntnisstand keine<br />

wesentlichen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion des Umfeldes, wie dem nördlich verlaufenden,<br />

einigen 100 m entfernten Rüschendorfer Kirchweg, haben.<br />

Insgesamt werden durch das Vorhaben weniger erhebliche Umweltauswirkungen für das Schutzgut<br />

„Mensch“ vorbereitet.<br />

- Schutzgut Tiere -<br />

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Nr. 154 bzw. der in 2006 durchgeführten 25. Flächennutzungsplanänderung<br />

wurden keine faunistischen Erhebungen im Plangebiet durchgeführt.<br />

Allerdings können aufgrund der Habitatstrukturen Rückschlüsse bzw. Annahmen hinsichtlich der im<br />

Gebiet potentiell vorkommenden Fauna dargestellt werden.<br />

Gemäß den Aussagen des Landschaftsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> gehört das Plangebiet zu keinem<br />

wichtigen Bereich für die Fauna.<br />

Bedingt durch die vorgegebenen Habitatstrukturen ist das Vorkommen der nachfolgend in Tabelle 1<br />

aufgeführten Vogelarten im Plangebiet potentiell möglich.<br />

BRUT-<br />

VÖGEL<br />

Fasan Phasianus<br />

colchicus<br />

AVES RL<br />

T-W<br />

2007<br />

Ringeltaube Columba palumbus<br />

Rabenkrähe Corvus c. corone<br />

RL<br />

Nds.<br />

2007<br />

RL<br />

D<br />

2007<br />

BNat<br />

SchG<br />

2009<br />

Biotope<br />

Gehölze Ackerbiotope<br />

/ / / b x<br />

/ / / b X<br />

/ / / b X<br />

Ruderalflur<br />

32


Blaumeise Parus caerulues / / / b X<br />

Kohlmeise Parus major / / / b X<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita / / / b X<br />

Mönchsgrasmücke <br />

Dorngrasmücke<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes<br />

Amsel Turdus merula<br />

Rotkehlchen Erithacus<br />

cularube-<br />

Heckenbraunelle<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Sylvia atricapilla / / / b X<br />

Sylvia communis / / / b X<br />

Prunella modularis<br />

Feldsperling Passer<br />

nusmonta-<br />

/ / / b X<br />

/ / / b X<br />

/ / / b X<br />

/ / / b X<br />

V V V b X<br />

Buchfink Fringilla coelebs / / / b X<br />

Grünling Carduelis chloris / / / b X<br />

Bluthänfling Carduelis<br />

nabinacan-<br />

Goldammer Emberiza<br />

rinellacit-<br />

/ / / b X x<br />

/ / / b X<br />

Tabelle 1: Artenliste der potentiellen Brutvögel im Untersuchungsgebiet.<br />

Bedeutung der Abkürzungen: RL T-W, RL Nds. bzw. RL D: Rote Liste der in der naturräumlichen Region<br />

Tiefland-West, in Niedersachsen / Bremen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten<br />

Brutvögel. Gefährdungsgrade: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, / = nicht<br />

gefährdet (Angaben nach PODLOUCKY & FISCHER 1994, BEUTLER et al. 1998, VOYE et al. 1998,<br />

DENSE et al. 2005, KRÜGER & OLTMANNS 2007 sowie SÜDBECK et al. 2007; BNatSchG: b = besonders<br />

geschützte Art gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG, s = streng geschützte Art gemäß § 7<br />

Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG; X = Biotope, in denen die Arten zu erwarten sind.<br />

Hirschkäfer:<br />

Bevorzugte Lebensräume des Hirschkäfers sind Laubwälder mit einem hohen Anteil an Altbaumbeständen,<br />

insbesondere Eichen. <strong>Die</strong>se sind eine der wesentlichen Voraussetzungen für das natürliche<br />

Vorkommen von Hirschkäfern.<br />

Das Plangebiet, sowie die angrenzenden Areale weisen allerdings keine bzw. nur sehr eingeschränkte<br />

(naturferne Gärten) Habitatstrukturen auf, die für den Hirschkäfer geeignet wären.<br />

Nach Rücksprache mit dem Vertreter des örtlichen Naturschutzbundes, Herrn Schiller, der seit Jahren<br />

eine „Hirschkäferhotline“ eingerichtet hat und somit über eine umfangreiche Datensammlung verfügt,<br />

33


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

erfolgte am 14.11.2011 eine Begehung des Feldgehölzes im Plangebiet. Als Ergebnis dieser Begehung<br />

kann festgehalten werden:<br />

- das Feldgehölz weist z. Z. keine für den Hirschkäfer relevanten Habitatstrukturen, wie alte Wurzelstöcke<br />

oder anbrüchige Baumstümpfe auf. Zudem sind die Gehölze altersmäßig zu jung und erreichen<br />

noch nicht den erforderlichen Stammdurchmesser von mindestens 40 cm. Somit scheidet dieses<br />

Feldgehölz als Reproduktionsstätte für Hirschkäferlarven aus;<br />

- der relativ junge Laubholzbestand besitzt das Potenzial, sich zu einem Hirschkäferhabitat entwickeln<br />

zu können;<br />

- es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Hirschkäfer-Flugbewegungen über das Plangebiet stattfinden.<br />

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die geplante Ausweisung des Gewerbegebietes aufgrund<br />

der zuvor aufgeführten Aspekte keine direkten Beeinträchtigungen für die Hirschkäfervorkommen zur<br />

Folge hat. Darüber hinaus sind keine Beeinträchtigungen der angrenzenden Areale im Hinblick auf<br />

mögliche Hirschkäferhabitate durch die vorliegende Planung zu erkennen. Nicht auszuschließen sind<br />

Störungen, die durch bauliche Maßnahmen im Gewerbegebiet entstehen und für ausschwärmende<br />

Hirschkäfer ein Hindernis darstellen können. <strong>Die</strong> im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes zu<br />

errichtenden Beleuchtungsanlagen könnten Hirschkäfer während ihrer Aktivitätszeit anlocken beziehungsweise<br />

irritieren.<br />

Als Vorschläge für Maßnahmen kommt die Reduzierung negativer Leuchtwirkungen auf Insekten, in<br />

diesem Fall Hirschkäfer in Frage. Leuchtwirkungen lassen sich in ihrer Wirkung auf nachtaktive<br />

Fluginsekten deutlich reduzieren.<br />

So hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> bereits vor Jahren den Beschluss gefasst, die gesamte Straßenbeleuchtung<br />

von Quecksilberdampflampen (HQL) auf Natriumhochdrucklampen (NAV) umzurüsten. Bei Neuanschlüssen<br />

kommt grundsätzlich nur noch das UV-arme, insektenfreundliche und energiesparende<br />

NAV-Leuchtmittel zum Einsatz.<br />

Zudem werden durch hausseitige Abschirmungen, beziehungsweise wird durch entsprechende Spiegelungstechnik<br />

das Licht zielgerichtet auf die Verkehrsflächen gelenkt und somit Störungen durch<br />

Lichtimmissionen signifikant reduziert.<br />

Weitere Vorkommen von Tierarten wie z. B. Amphibien sind auszuschließen, da das Plangebiet aufgrund<br />

seiner anthropogen überprägten Strukturen für diese Artengruppe keine geeigneten Habitatstrukturen<br />

aufweist.<br />

Fledermäuse:<br />

Eine weitere möglicherweise vorkommende Artengruppe stellen die Säugetiere dar, wobei hier im<br />

Hinblick auf die artenschutzrechtliche Abarbeitung ein Schwerpunkt auf die Berücksichtigung von Fledermäusen<br />

gelegt werden sollte. Alle Fledermausarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG<br />

streng geschützt. Aufgrund der vorhandenen Strukturen ist es eher von hypothetischer Natur, dass<br />

34


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

das Plangebiet von Fledermausarten als Jagdhabitat genutzt werden kann. Auch potenziell dürften<br />

Fledermausarten aufgrund der Lebensraumausstattung des Plangebietes und seiner Umgebung nicht<br />

vorkommen. Zudem dürften typische Arten der halboffenen bzw. waldreichen Lebensräume wie der<br />

Abendsegler aufgrund der Strukturen und der Lebensraumansprüche vermutlich nicht zu erwarten<br />

sein.<br />

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzungen und den damit verbundenen Vorbelastungen<br />

wird dem Plangebiet eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Tiere zugewiesen, da wertgebende<br />

Strukturen für die Arten mit Ausnahme der Feldgehölze nicht vorhanden sind.<br />

Durch die Umsetzung des Vorhabens werden Lebensräume für Tiere verloren gehen. <strong>Die</strong> überplanten<br />

Flächen unterliegen einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und haben daher keine Bedeutung<br />

für die verschiedenen Tierarten. Das im nördlichen Bereich des Plangebietes vorhandene Feldgehölz<br />

wird teilweise erhalten und über die Festsetzungen als Flächen zum Erhalt gem. § 9 (1) Nr. 25b<br />

BauGB gesichert bzw. es wird durch Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen § 9 (1) Nr. 25a BauGB erweitert, so dass von keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut „Tiere“ ausgegangen wird.<br />

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 154 sieht vor, die vorhandenen Ackerflächen sowie Gehölzstrukturen und<br />

eine kleinere Grünlandfläche zu überplanen. <strong>Die</strong>se Strukturen stellen für verschiedene Tierarten, vor<br />

allem jedoch Vögel und Fledermäuse potenzielle Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Ruhestätten dar. Mit<br />

der Überplanung dieser Strukturen könnten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 (1)<br />

BNatSchG verbunden sein, da den Tieren (hier: Brutvögel, Fledermäuse) diese Lebensräume nach<br />

Durchführung der Planung nicht mehr zur Verfügung stünden bzw. Störungen durch bau- und betriebsbedingte<br />

Lärmimmissionen verursacht werden können.<br />

Zur Überprüfung der Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Arten unter Berücksichtigung<br />

der Verbotstatbestände wird im Folgenden eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.<br />

<strong>Die</strong>se Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben relevanten neuen Absatz 5 des § 44 BNatSchG<br />

ergänzt, mit dem bestehende und von der Europäischen Kommission anerkannte Spielräume bei der<br />

Auslegung der artenschutzrechtlichen Vorschriften der FFH-Richtlinie genutzt und rechtlich abgesichert<br />

werden, um akzeptable und im Vollzug praktikable Ergebnisse bei der Anwendung der Verbotsbestimmungen<br />

des § 44 (1) BNatSchG zu erzielen.<br />

Entsprechend den Aussagen unter Punkt I.5.3 gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach §<br />

15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des BauGB<br />

zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 (2) Satz 1 BNatSchG nur für die in Anhang IV der FFH-RL<br />

aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäischen Vogelarten. Darüber hinaus sind<br />

35


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

nach nationalem Recht eine Vielzahl von Arten besonders geschützt. <strong>Die</strong>se sind nicht Gegenstand der<br />

folgenden Betrachtung, da gem. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Verbote des Absatzes 1 für diese<br />

Arten nicht gelten.<br />

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL sowie der Europäischen Vogelarten nach Art. 1<br />

VRL ergibt sich somit aus § 44 (1) Nr. 1 bis 3 i. V. m. (5) BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige<br />

Eingriffe folgende Verbote:<br />

- Zugriffsverbot (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG): Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren<br />

bzw. Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen;<br />

- Schädigungsverbot (§ 44 (1) Nr. 3 i.V.m.(5) BNatSchG): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren<br />

oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische<br />

Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen<br />

Zusammenhang gewahrt wird;<br />

- Störungsverbot (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein<br />

Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen<br />

Population führt.<br />

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 (1) Nr. 4 i. V. m. (5)<br />

BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:<br />

- Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit<br />

im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender<br />

Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn<br />

die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen<br />

Zusammenhang gewahrt wird.<br />

Werden diese Verbotstatbestände nach § 44 (1) i.V.m.(5) BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten Arten erfüllt, müssen, um die Planung unverändert fortführen zu können, die<br />

Ausnahmevoraussetzungen des § 45 (1) BNatSchG erfüllt sein. Einschlägige Ausnahmevoraussetzungen<br />

liegen vor, wenn:<br />

- zumutbare Alternativen (die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Arten<br />

führen) nicht gegeben sind,<br />

- zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder<br />

wirtschaftlicher Art vorliegen oder im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit,<br />

einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der<br />

maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt,<br />

- sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten nicht verschlechtert und<br />

- bezüglich der Arten des Anhangs IV FFH-RL der günstige Erhaltungszustand der Population der Art<br />

gewahrt bleibt.<br />

36


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Säugetiere (Tierarten des Anhanges IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie): Aufgrund der vorhandenen<br />

Strukturen ist es eher unwahrscheinlich, dass potenziell Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus,<br />

Kleinabendsegler, Großer Abendsegler, Braunes Langohr sowie Wasserfledermaus im Plangebiet<br />

vorkommen.<br />

Prüfung des Zugriffsverbots (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sowie des Schädigungsverbots (§ 44 (1) Nr. 3<br />

BNatSchG): Es kann allerdings nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass in<br />

dem einzigen Feldgehölz Fledermäuse dieses Areal als Fortpflanzungs- und Ruhestätten nutzen.<br />

<strong>Die</strong>ses Gehölz wird jedoch durch das geplante Vorhaben teilweise überplant.<br />

Angrenzend befinden sich keine Gehölze, die im weiteren Bereich vorhandenen öffentlichen Gehölzstrukturen<br />

bleiben erhalten.<br />

Das vorhandene Kleingehölz wird in Teilen überplant werden. Wird diese mögliche Fortpflanzungsstätte<br />

beeinträchtigt, so ist dies, auch in Verbindung mit einer Tötung und / oder Beschädigung von<br />

Individuen nach § 44 (5) BNatSchG möglich, wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Das in Rede stehende Feldgehölz ist aufgrund<br />

seiner Altersstruktur nicht geeignet, die ökologische Funktion einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte<br />

auszufüllen.<br />

Tötungen oder Beschädigungen von Individuen durch das Vorhaben, die außerhalb des Verlustes von<br />

einzelnen Tieren beim Entfernen möglicher Fortpflanzungs- oder Ruhestätten hinaus gehen, können<br />

ausgeschlossen werden. Es handelt sich bei dem Plangebiet um kein bekanntes Fledermausgebiet,<br />

d.h. eine starke Frequentierung oder Ballung von Individuen ist auszuschließen. Aufgrund dessen wird<br />

auch bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen im Rahmen des Zu- und Abfahrtsverkehrs das allgemeine<br />

Lebensrisiko nicht signifikant erhöht werden. Durch die vorgesehenen Gebäude innerhalb des<br />

Gewerbegebietes sind ebenfalls keine Tötungen oder Beschädigungen durch Kollisionen zu erwarten,<br />

da Fledermäuse in der Lage sind, starren Objekten auszuweichen.<br />

<strong>Die</strong> Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG können nach entsprechender Beurteilung<br />

ausgeschlossen werden und sind daher nicht einschlägig.<br />

Prüfung des Störungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG): Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

sind aus den vorab dargelegten Gründen innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Anderenfalls<br />

wären Störungen durch Verlärmung während sensibler Zeiten (Aufzucht- und Fortpflanzungszeiten),<br />

möglich, wenn sich im Plangebiet und seiner näheren Umgebung tatsächlich Wochenstuben<br />

befinden würden. Mit letzter Sicherheit können diese nicht ausgeschlossen werden.<br />

Ein Verbotstatbestand liegt im Sinne des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG vor, wenn es zu einer erheblichen<br />

Störung der Art kommt. <strong>Die</strong>s tritt dann ein, wenn sich der Erhaltungszustand der jeweiligen Art verschlechtert.<br />

Der Erhaltungszustand der Population kann sich verschlechtern, wenn aufgrund der Störung<br />

einzelne Tiere so geschwächt werden, dass sie sich nicht mehr vermehren können (Verringerung<br />

37


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

der Geburtenrate) oder sterben (Erhöhung der Mortalität). Weiterhin käme es zu einer Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes, wenn die Nachkommen aufgrund einer Störung nicht weiter versorgt<br />

werden können.<br />

Das Plangebiet ist bereits aktuell aufgrund der vorhandenen und angrenzenden Strukturen (Straßen,<br />

Gewerbe, 110KV Freileitung, fehlende Habitatstrukturen u. a. m.) vorbelastet, so dass es sich um<br />

keinen unbeeinflussten Raum handelt. Es wird davon ausgegangen, dass sich bei den vorkommenden<br />

Tieren bereits eine gewisse Gewöhnung an Umgebungslärm eingestellt hat. Da sich z. T. noch im<br />

Geltungsbereich sowie in der näheren Umgebung gleiche bzw. ähnliche Strukturen befinden bzw.<br />

anschließen, ist davon auszugehen, dass die lokale Population bei störend auftretenden Lärmimmissionen<br />

genügend Ausweichquartiere als Alternativen zur Auswahl hat, so dass eine erhebliche Störung<br />

aufgrund der Verschlechterung des Erhaltungszustandes der vorkommenden Arten nicht vorliegt.<br />

Hinsichtlich der Verbote in den für die Arten störungsempfindlichen Zeiten ist zu erwarten, dass es zu<br />

keinen erheblichen Störungen der Fledermäuse kommen wird. Der Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr. 2 BNatSchG ist auszuschließen und ist daher nicht einschlägig.<br />

Amphibien (Tierarten des Anhanges IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie): Für den Planungsraum<br />

liegen keine Informationen über besondere Wertigkeiten für Amphibien vor. Aufgrund der Strukturen<br />

und Nutzungen im Plangebiet wird ein Vorkommen von Amphibien gemäß Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschlossen.<br />

Geschützte wildlebende Vogelarten i. S. von Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Tierarten des Anhanges<br />

IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie): Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 sind neben<br />

den potenziell vorkommenden Fledermausarten verschiedene europäische Vogelarten potenziell vorhanden,<br />

die ebenfalls hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu betrachten sind.<br />

Prüfung des Zugriffsverbots (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sowie des Schädigungsverbots (§ 44 (1) Nr. 3<br />

BNatSchG): Hinsichtlich der Fortpflanzungsstätten sind verschiedene Vogelgruppen zu unterscheiden,<br />

die unterschiedliche Nistweisen und Raumansprüche aufweisen. Zum einen handelt es sich um die<br />

typischen Gehölzbrüter sowie um Arten, die auf dem Boden brüten.<br />

Aufgrund der vorgesehenen Überplanung des Gehölzes ist es angezeigt, dass das überplante Gehölz<br />

nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. Juni) entfernt wird, um eventuell vorhandene Nistplätze<br />

oder Individuen nicht zu zerstören bzw. zu beeinträchtigen. Weiterhin sollte die Baufeldfreimachung<br />

auch außerhalb der Brutzeit durchgeführt werden, um bodenbrütende Vögel und deren Nester nicht zu<br />

zerstören (Vermeidungsmaßnahmen). Sämtliche potenziell vorkommende Arten sind in der Lage, sich<br />

in der nächsten Brutperiode einen neuen Niststandort zu suchen, so dass es keine permanenten Fortpflanzungsstätten<br />

im Plangebiet gibt.<br />

38


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Tötungen von Individuen könnten bau- oder betriebsbedingt durch Kollision mit Fahrzeugen oder Gebäuden<br />

verursacht werden. Es handelt sich jedoch bei dem Plangebiet nicht um einen von Vögeln<br />

besonders stark frequentierten Raum, so dass davon auszugehen ist, dass das allgemeine Lebensrisiko<br />

der jeweiligen Arten nicht signifikant erhöht wird.<br />

<strong>Die</strong> Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG können nach entsprechender Beurteilung<br />

ausgeschlossen werden und sind daher nicht einschlägig.<br />

Prüfung des Störungsverbots (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG): Das Störungsverbot nach § 44 (1) Nr. 2<br />

BNatSchG während der störungsempfindlichen Zeiten der Vögel stellt nur in dem Fall einen Verbotstatbestand<br />

dar, in dem eine erhebliche Störung verursacht wird. Eine Erheblichkeit ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz<br />

gegeben, wenn durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

verschlechtert wird. <strong>Die</strong> lokale Population kann definiert werden als (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche<br />

von Individuen einer Art, die in einem für die Lebensraumansprüche der Art ausreichend<br />

räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen. Der Erhaltungszustand einer Population kann sich<br />

aufgrund einer Störung in folgenden beispielhaften, nicht abschließend aufgelisteten Situationen verschlechtern:<br />

- Aufgabe eines Neststandortes mit Eiern / Nestlingen und dadurch bedingte geringere Reproduktionsraten,<br />

- Aufgabe der Jungvogelfütterung und dadurch bedingte geringere Reproduktionsraten<br />

- Überlagerung von Revier- und Paarungskommunikation durch Lärm und dadurch bedingte Verringerung<br />

des Paarungserfolges (= verringerte Reproduktion)<br />

- erhöhter Stress und dadurch bedingte erhöhte Mortalität innerhalb der Population während sensibler<br />

Zeiten.<br />

In Bezug auf das Störungsverbot während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund<br />

Wanderzeiten lassen sich bau- und betriebsbedingte Störungen in Form von Lärmimmissionen<br />

nicht ganzjährig vermeiden. Störungen während sensibler Zeiten sind daher möglich, werden allerdings<br />

im Folgenden differenzierter betrachtet.<br />

Es ist davon auszugehen, dass Störungen währen der Mauserzeit nicht zu einer Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen. <strong>Die</strong>s hängt damit zusammen, dass es nur zu<br />

einer Verschlechterung käme, wenn das Individuum während der Mauserzeit durch die Störung zu<br />

Tode käme und es so eine Erhöhung der Mortalität in der Population gäbe. <strong>Die</strong>s ist aufgrund der Art<br />

des Vorhabens auszuschließen, da sich bei einer Störsituation durch Lärm die betreffende Vogelart<br />

entfernen könnte.<br />

Weiterhin sind erhebliche Störungen während Überwinterungs- und Wanderzeiten auszuschließen.<br />

Arten, die während des Winters innerhalb des Planungsgebietes vorkommen, könnten durch Ver-<br />

39


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

kehrslärm und / oder visuelle Effekte in dieser Zeit aufgescheucht werden. Damit diese Störung zu<br />

einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population führt, müsste dieses Individuum direkt<br />

oder indirekt durch das Aufscheuchen zu Tode kommen bzw. so geschwächt werden, dass es<br />

sich in der Folgezeit nicht mehr reproduzieren kann. <strong>Die</strong>s ist aufgrund der Art des Vorhabens auszuschließen.<br />

Vögel sind in der Regel an Straßen- und Gewerbelärm gewöhnt und suchen ihre persönlichen<br />

Sicherheitsabstände auf, so dass es zu keinen ungewöhnlichen Scheucheffekten für die Arten<br />

kommt, die Individuen schwächen oder töten könnten.<br />

Hinsichtlich des Störungsverbotes während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit ist ebenfalls mit<br />

keiner erheblichen Störung zu rechnen. Hintergrund ist die Tatsache, dass sämtliche Vögel in der<br />

Lage sind, ihren Niststandort bei einer plötzlich auftretenden erheblichen Störung zu verlassen. <strong>Die</strong>s<br />

führt im schlechtesten Fall zum Verlust der Brut, was jedoch zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der Art führen dürfte. Nistausfälle sind auch durch natürliche Gegebenheiten, wie z.B.<br />

Unwetter, Fraßfeinde gegeben. <strong>Die</strong>s kann entsprechend kompensiert werden, indem eine zweite Brut<br />

aufgezogen wird, die einen anderen Standort beansprucht. Es ist jedoch aufgrund der vom Umfeld<br />

des Plangebietes ausgehenden Lärmemissionen davon auszugehen, dass eher lärmunempfindliche<br />

bzw. lärmtolerierende Arten auftreten.<br />

Vorhandene Störungen bspw. durch betriebsbedingten Lärm, der auf mögliche Niststandorte einwirkt,<br />

wird in der der Bauzeit folgenden Brutperiode bereits im Vorfeld gemieden werden können. Da sich in<br />

der unmittelbaren Umgebung ähnliche Strukturen wie innerhalb des Geltungsbereiches befinden, sind<br />

die Vögel in der Lage, außerhalb des Plangebietes ihre Brut erfolgreich aufzuziehen, so dass es zu<br />

keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der jeweiligen Art kommt.<br />

Hinsichtlich der Störungsverbote in den für die Arten störungsempfindlichen Zeiten ist zu erwarten,<br />

dass es zu keinen erheblichen Störungen auf die Avifauna kommen wird. Der Verbotstatbestand nach<br />

§ 44 abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist auszuschließen und ist daher nicht einschlägig.<br />

Ergebniszusammenfassung: Nach Auswertung der vorliegenden Informationen kann festgehalten<br />

werden, dass die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen<br />

nicht erfüllt werden.<br />

- Schutzgut Pflanzen -<br />

Biotoptypen:<br />

Um Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft zu erhalten, wurde im Geltungsbereich<br />

eine Biotoptypenkartierung (Juli 2010) durchgeführt (s. Anlage 5).<br />

<strong>Die</strong> im Folgenden vorgenommene Typisierung der Biotope und die Zuordnung der Codes erfolgt in<br />

Anlehnung an den „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Ökologie (März 2004).<br />

40


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Im Plangebiet und in der unmittelbaren Umgebung befinden sich Biotoptypen aus folgenden Gruppen<br />

(Zuordnung gemäß Drachenfels (2004) – Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen):<br />

- Gehölze, Einzelbäume<br />

- Grünlandbiotop<br />

- Ackerbiotope,<br />

- Ruderalfluren und<br />

- Siedlungsbiotope/Verkehrsflächen.<br />

Das Plangebiet wird in erster Linie von Ackerflächen (90%) und darüber hinaus von einem kleinen<br />

Feldgehölz bzw. einer kleinen Grünlandfläche geprägt.<br />

Acker (A): Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154 unterliegt mit Ausnahme des Feldgehölzes ausschließlich<br />

einer intensiven ackerbaulichen Nutzung. Hier weist das Plangebiet keine landschaftsgliedernden<br />

Elemente wie Hecken, Baumreihen oder Feldgehölze auf.<br />

In ihrer momentanen Ausprägung stellen die Ackerflächen eine ökologische Barriere für Kleinorganismen<br />

mit geringen Aktionsradien dar. Als Dauerlebensraum sind sie lediglich für einige Ubiquisten<br />

geeignet. Gefährdete oder bedrohte Arten wurden nicht festgestellt.<br />

Infolge der intensiven Nutzung weist der Acker die nachfolgend aufgelistete artenarme Ausprägung<br />

auf:<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Dactylis glomerata Gemeines Knauelgras<br />

Elymus repens Quecke<br />

Equisetum arvense Acker Schachtelhalm<br />

Valium aparine Kletten-Labkraut<br />

Lolium perenne Deutsches Weidelgras<br />

Urtica dioica Brennnessel<br />

Tabelle 2: Bestandsaufnahme Acker<br />

Grünland (GI): Im nordwestlichen Bereich des Untersuchungsraumes befindet sich eine Grünlandfläche.<br />

<strong>Die</strong>se liegt in einer artenarmen Ausprägung mit hochproduktiven Grassorten vor. Bedingt durch<br />

Tritt, Fraß und Düngereinsatz haben sich keine empfindlichen Arten entwickeln können. Es dominieren<br />

grasartige Pflanzen:<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Agropyron repens Gewöhnliche Quecke<br />

Alopecurus pratensis Wiesen - Fuchsschwanz<br />

Poa annua Wiesen – Rispengras<br />

Lolium perenne Ausdauerndes Weidelgras<br />

Rumex acetosa Sauerampfer<br />

41


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Phleum pratense Wiesen – Lieschgras<br />

Tabelle 3: Bestandsaufnahme Intensiv Grünland<br />

Feldgehölz (HFN): Im Plangebiet befindet sich ein junges, etwa 25 jähriges Feldgehölz, welches von<br />

Laubbaumarten wie Stieleiche (Quercus robur), u.a.m. dominiert wird.<br />

Im Beteiligungsverfahren erfolgte durch den Landkreis Vechta der Hinweis, dass es sich bei dem Gehölzbestand<br />

um einen Wald i. S. d. § 2 NWaldLG handelt und aufgrund dessen teilweiser Beseitigung<br />

ein Waldersatz im Verhältnis 1:1 zu leisten ist.<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UMH): Hier sind die Halbruderale Gras- und<br />

Staudenflur der Straßenseitenräume und Sickermulden anzutreffen, die aus typischen Nährstoffanzeigern<br />

bestehen:<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Aegopodium po-dagrania Giersch<br />

Anthriscus sylvestris Wilder Kerbel<br />

Aguga reptans Kriechender Günsel<br />

Corsium arvense Acker-Kratzdistel<br />

Chenopodium album Weißer Gänsefuß<br />

Rhumex obtusifolia Breitblättriger Ampfer<br />

Urtica dioica Brennnessel<br />

Tabelle 4: Bestandsaufnahme Ruderalflur<br />

Straße (OVS): Der südliche Randbereich des Plangebietes wird durch die asphaltierte Straße K 273<br />

mit dazugehörigem Radweg begrenzt.<br />

Sonstiger Graben (FGZ): Der nördlich des Radweges angrenzende, nur nach extrem starken Regenfällen<br />

kurzzeitig wasserführende Graben ist ohne typische Gewässervegetation.<br />

<strong>Die</strong> Bewertung der vorhandenen Biotoptypen im Geltungsbereich erfolgt nach dem „Kompensationsmodell“<br />

des Landkreises Osnabrück von 1997. <strong>Die</strong> einzelnen Biotoptypen werden in verschiedene<br />

Kategorien eingeordnet. Den nachfolgend dargestellten Kategorien (Empfindlichkeitsstufen)<br />

werden Multiplikationsfaktoren zugeordnet. So werden beispielsweise in der Kategorie 0 versiegelte<br />

bzw. überbaute Flächen eingeordnet. Bei der Kategorie 5 handelt es sich um ökologisch sehr sensible<br />

und über einen langen Zeitraum gewachsene Biotoptypen, die als nicht wiederherstellbar gelten (z.B.<br />

naturnahe und alte Waldbestände).<br />

Kategorie 0 = wertlos, Faktor 0,0<br />

Kategorie 1 = unempfindlich, Faktor 0,1 – 0,5<br />

Kategorie 2 = weniger empfindlich, Faktor 0,6 – 1,5<br />

Kategorie 3 = empfindlich, Faktor 1,6 – 2,5<br />

42


Kategorie 4 = sehr empfindlich, Faktor 2,6 – 3,5<br />

Kategorie 5 = extrem empfindlich, Faktor > 3,5<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches wurden bei der Erfassung der Biotoptypen keine Standorte von besonders<br />

oder streng geschützten Pflanzen bzw. Pflanzen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie festgestellt.<br />

Hinweise auf Vorkommen dieser Arten liegen derzeit nicht vor.<br />

Hinsichtlich der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen kann somit davon ausgegangen<br />

werden, dass der Großteil des Plangebietes (Ackerflächen) eine geringe Bedeutung für Arten und<br />

Lebensgemeinschaften aufweist. Auch hier weisen die randlichen Strukturen mit den wenigen Gehölzen<br />

und die ruderalisierten Flächen eine etwas höhere Bedeutung auf. Aufgrund der Flächengröße<br />

der Versiegelung und dem damit einhergehenden Verlust von Lebensraum für Pflanzen sind die Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut Pflanzen als weniger erheblich zu bewerten.<br />

- Schutzgut Boden -<br />

Im Zuge der Planung wurden seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Rammkernbohrungen im Plangebiet vorgenommen.<br />

Danach wurden unter dem humosen Oberboden (0,4 - 0,5 m Mächtigkeit) schwach schluffige<br />

bis schluffige Fein- und Mittelsande angetroffen, die in allen Fällen mit Geschiebelehm unterlagert<br />

sind. Lediglich in einem Bohrloch wurde in 3,10 m unter Gelände Wasser (Stauwasser über Lehm)<br />

festgestellt. Teilweise sind Geschiebelehme in die Sand-Kies-Abfolgen eingeschaltet.<br />

Für das Plangebiet gibt es keine Hinweise auf das Vorhandensein von Altablagerungen.<br />

Im Naturhaushalt nimmt der Boden vielfältige Funktionen, wie z.B. Filter-, Puffer- und Transformationsfunktion<br />

wahr.<br />

Durch das beabsichtigte Vorhaben wird eine Fläche in einer Größenordnung von ca. 7,3 ha vollständig<br />

versiegelt. Dadurch gehen sämtliche Bodenfunktionen vollständig verloren. Daher werden mit Umsetzung<br />

der Planung erhebliche Umweltauswirkungen infolge der Flächenversiegelung eintreten.<br />

Weitere Aufschlussbohrungen ergaben, dass bis in 5 m Tiefe mitteldicht bis dicht gelagerte Sande<br />

anzutreffen sind.<br />

- Schutzgut Wasser -<br />

Für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes spielt das Grundwasser eine bedeutende Rolle. Das<br />

Plangebiet liegt östlich eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für die Wassergewinnung.<br />

Im Landschaftsrahmenplan wird die Grundwasserneubildungsrate in diesem Bereich mit 100 – 200<br />

mm/a angegeben. Das Schutzpotential des Grundwassers wird hier in einem hohen Bereich eingestuft.<br />

Aufgrund der anzutreffenden Bodenschichten ist die Schutzfunktion vor Schad- und Nährstoffen für<br />

das Grundwasser als hoch einzustufen.<br />

43


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Grundwassersituation als durchschnittlich,<br />

d.h. als allgemein bedeutend eingestuft werden kann.<br />

Oberflächenwasser: Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der nördlich der Borringhauser<br />

Straße verlaufende Straßenentwässerungsgraben weist keine Gewässervegetation auf, da dieser<br />

lediglich bei extremen Niederschlagsereignissen kurzzeitig Wasser führt. Demzufolge liegen aus Sicht<br />

des Gewässerschutzes keine besonderen Bedeutungen vor.<br />

- Schutzgut Klima -<br />

Das Planungsgebiet gehört zur klimaökologischen Region „Geest- und Bördebereich“, welches sich<br />

vom ausgeprägten Küstenklima durch höhere Jahresschwankungen der Temperaturen, etwas geringere<br />

Niederschläge (650 – 700 mm/Jahresmittel) und niedrigere Windgeschwindigkeiten (durchschnittlich<br />

3,0 – 3,9 m/sec.) unterscheidet (Informationsdienst Nieder-sachsen 1999). Das lokale Klima<br />

des Plangebietes wird durch nachfolgende Faktoren bestimmt:<br />

- das vorherrschende Großklima der Region,<br />

- Vegetation und Nutzung des Plangebietes,<br />

- Geomorphologische Verhältnisse.<br />

Durch die geplante Bebauung werden großflächige Bereiche ihre Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet<br />

einbüßen. <strong>Die</strong> Ausweisung des Gewerbegebietes ist mit einem hohen Versiegelungsgrad verbunden<br />

und führt damit zu einer Veränderung des Kleinklimas. Insgesamt können die Umweltauswirkungen<br />

auf den kleinklimatischen Raum als weniger erheblich eingestuft werden. Durch die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen in Form von Anpflanzungen können die Auswirkungen auf das lokale Klima<br />

abgemildert werden.<br />

- Schutzgut Luft -<br />

Um zu einer Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft zu gelangen, sind<br />

die mit der Umsetzung der Planung einhergehenden Luftverunreinigungen (z.B. Rauch, Feinstäube,<br />

Gase und Geruchsstoffe) für das Kleinklima von Bedeutung.<br />

Zum jetzigen Planungszeitraum sind durch die landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes keine relevanten<br />

auf das Schutzgut Luft zu verzeichnen. Lediglich im Zuge der landwirtschaftlichen Ackerarbeiten<br />

ist bei entsprechender Witterung mit einer zeitlich begrenzten Staubbelastung zu rechnen. Hinzu<br />

kommen Einträge in Form von Stäuben und Gerüchen durch die im südlichen Bereich des Plangebietes<br />

verlaufende Borringhauser Straße.<br />

Der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Nutzung vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass sich<br />

Betriebe, die nennenswerte Staubemissionen verursachen, nicht ansiedeln und dass sich die Emissionen<br />

im Plangebiet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach BImSchG und EU-<br />

44


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Luftqualitätsrichtlinie bewegen. Zudem können zusätzliche Lärmemissionen durch die spätere gewerbliche<br />

Nutzung nicht ausgeschlossen werden.<br />

- Schutzgut Landschaft -<br />

Räume stehen immer in einer Wechselbeziehung und Wirkung zu ihrem näheren Umfeld. Demzufolge<br />

muss das Plangebiet mit den umgebenden Flächen einer Betrachtung unterzogen werden.<br />

Das Plangebiet liegt am östlichen <strong>Stadt</strong>randgebiet im Übergangsbereich bebauter Siedlungsstrukturen<br />

zur offenen, ausgeräumten Agrarlandschaft. Südlich des Plangebietes, durch die K 273<br />

getrennt, schließt eine gewerbliche Nutzung an.<br />

Landschaftsbildprägende Gehölzstrukturen in dem intensiv ackerbaulich genutzten Gebiet sind kaum<br />

vorhanden. Lediglich im weiter entfernt liegenden Umfeld kommen Gehölzbestände in unterschiedlicher<br />

Ausprägung vor. Störend wirkt zudem eine das Plangebiet durchschneidende 110 KV Leitung.<br />

Aufgrund dieser Vorbelastungen ist dem Schutzgut Landschaftsbild eine geringe Bedeutung beizumessen.<br />

Bei Realisierung der Planung wird das Landschaftsbild aufgrund der beschriebenen Belastungsfaktoren<br />

nicht erheblich beeinträchtigt. <strong>Die</strong> zukünftige gewerbliche Bebauung mit dem angesprochenen<br />

hohen Versiegelungsgrad wird zu keiner grundlegenden Veränderung des bisherigen Erscheinungsbildes<br />

führen, da durch partielle Anlegung von linearen Gehölzpflanzungen die Eingriffe abgemildert<br />

werden.<br />

Insofern können die Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild als weniger erheblich eingestuft<br />

werden.<br />

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter -<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich im Planungsraum keine Kultur- und sonstigen Sachgüter<br />

(Bodendenkmale, Baudenkmale). Sollten im Zuge von Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche<br />

Bodenfunde gemacht werden, sind diese gem. § 14 (1) NDSchG meldepflichtig. Hierauf<br />

wird im Bebauungsplan ausdrücklich hingewiesen. Eine Beeinträchtigung von schutzwürdigem Kulturgut<br />

ist daher nicht zu erwarten. Weitere Sachgüter sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden.<br />

- Wechselwirkungen -<br />

Bei der Betrachtung der Wechselwirkungen soll sichergestellt werden, dass es sich bei der Prüfung<br />

der Auswirkungen nicht um eine rein sektorale Betrachtung handelt, sondern sich gegenseitig verstärkende<br />

oder addierende Effekte berücksichtigt werden (Köppel et al. 2004). So dient das Schutzgut<br />

Boden als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für verschiedene Faunengruppen wie Vögel, Amphibien,<br />

Libellen u.a.m. Bei einer Versiegelung des Bodens gehen nicht nur seine umfangreichen Funktionen<br />

verloren, sondern dieses hat auch Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere. Negative,<br />

sich verstärkende Wechselwirkungen, die über das Maß der bisher durch das Vorhaben ermittelten<br />

Auswirkungen hinausgehen, können nicht prognostiziert werden.<br />

45


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

2.3.2 Zusammengefasste Umweltauswirkungen<br />

Im Zuge der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 154 kommt es zu einem Verlust von Boden<br />

durch Flächenversiegelungen. <strong>Die</strong>ses ist hinsichtlich der Umweltauswirkungen als erheblich zu beurteilen.<br />

Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

Mensch weniger erhebliche Beeinträchtigung •<br />

Pflanzen geringe Beeinträchtigung prägender Gehölze,<br />

Verlust von Teillebensräumen,<br />

teilweise Einbindung des Plangebietes mit Gehölzstrukturen<br />

Tiere keine erheblichen Auswirkungen -<br />

Boden Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Bodenbewegung und<br />

Verdichtung<br />

Wasser geringe Veränderung des lokalen Wasserhaushalts durch Flächenversiegelung<br />

Klima weniger erhebliche Auswirkungen aufgrund großräumiger Versiegelungsmöglichkeiten<br />

Luft weniger erhebliche Auswirkungen durch Erhöhung von Lärmimmissionen<br />

Landschaft geringfügige Veränderung des Landschaftsbildes •<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Wechselwirkungen<br />

keine erheblichen Auswirkungen -<br />

keine erheblichen Auswirkungen -<br />

Tabelle 5: Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Bewertung<br />

••• sehr erheblich / •• erheblich / • weniger erheblich / - nicht erheblich<br />

<strong>Die</strong> Auswirkungen auf die Umwelt durch die geplanten Nutzungsänderungen sind für das Schutzgut<br />

Pflanzen, Wasser, Klima und Landschaft als wenig erheblich zu beurteilen. Darüber hinaus sind keine<br />

weiteren Schutzgüter in ihrer Ausprägung negativ betroffen.<br />

2.4 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes<br />

2.4.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Bei Durchführung der Planung ist mit den oben genannten Umweltauswirkungen zu rechnen. Das<br />

Gebiet wird großflächig durch Gewerbenutzung versiegelt werden. Es entsteht im Norden des Geltungsbereiches<br />

ein Baum- und Gehölzgürtel, der sich sukzessive entwickeln kann und als Eingrünungsmaßnahme<br />

den Eingriff in das Gebiet abmildert.<br />

•<br />

• •<br />

•<br />

•<br />

•<br />

46


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

2.4.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung unverändert weiter<br />

bestehen. Sämtliche Gehölzstrukturen (Einzelbaum, Feldgehölz) würden in ihrer derzeitigen Form<br />

erhalten bleiben. Für Arten und Lebensgemeinschaften würde der bisherige Lebensraum unveränderte<br />

Lebensbedingungen bieten. <strong>Die</strong> Boden- und Grundwasserverhältnisse würden sich bei Nichtdurchführung<br />

der Planung nicht verändern.<br />

2.4.3 Vermeidung / Minimierung und Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

Der Verursacher eines Eingriffs ist zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturhaushaltes<br />

und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in<br />

sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn<br />

und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt sind und das<br />

Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert<br />

(Ersatzmaßnahmen) ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen<br />

des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

neu gestaltet ist (§ 15 (1) und (2) BNatSchG).<br />

Obwohl durch die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst nicht in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

eingegriffen werden kann, ist die Eingriffsregelung dennoch von Bedeutung, da nur bei<br />

ihrer Beachtung eine ordnungsgemäße Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglich ist.<br />

Gemäß § 15 (1) BNatSchG dürfen Eingriffe die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen. Zur Vermeidung bzw. Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden folgende planerische<br />

Aussagen getroffen.<br />

- Schutzgut Mensch -<br />

Entsprechend den unter Punkt III.2.3.1 erläuterten Belangen des Immissionsschutzes ist durch die<br />

Ausweisung von Gewerbeflächen generell das Auftreten von Emissionen (Lärm, Geruch) zu erwarten.<br />

Hinsichtlich der planerischen Absicht, ein Gewerbegebiet zur Errichtung von Betrieben anbieten zu<br />

können, werden innerhalb des festgesetzten Baugebietes die ansonsten gem. § 9 (3) Nr. 1 BauGB<br />

ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen ganz und Wohnungen<br />

für Betriebsinhaber und Betriebsleiter teilweise ausgeschlossen. Insofern werden die zu erwartenden<br />

Immissionen auf das Schutzgut Mensch (Wohnnutzung) bereits im Rahmen der Planung minimiert,<br />

so dass auch dem Anspruch des § 50 BImSchG Rechnung getragen wird.<br />

47


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Zudem wurde durch die Berücksichtigung der Fachgutachten zu Lärm- und Geruchsimmissionen bei<br />

der vorliegenden Bauleitplanung die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien (z.B. TA Lärm) sichergestellt.<br />

- Schutzgut Tiere -<br />

Um Beeinträchtigungen für die im Plangebiet potenziell vorkommenden Tiere zu verringern, werden<br />

folgende Maßnahmen zur Vermeidung vorgeschlagen:<br />

- größtmöglicher Erhalt und Sicherung der im Plangebiet befindlichen Gehölzstrukturen,<br />

- Entfernung von Gehölzbeständen und Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit (01.03 bis 15.06).<br />

Weitere Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung sind für Tiere nicht<br />

durchzuführen, da es durch das Planvorhaben zu keinen erheblichen negativen Umweltauswirkungen<br />

auf das Schutzgut kommt. <strong>Die</strong> genannten Vermeidungsmaßnahmen dienen auch der Vermeidung der<br />

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.<br />

- Schutzgut Pflanzen -<br />

Um Beeinträchtigungen für die im Plangebiet vorkommenden Pflanzen zu verringern, werden folgende<br />

Maßnahmen zur Vermeidung vorgeschlagen:<br />

- der Eingriff erfolgt in relativ wertarmen Biotopen,<br />

- größtmöglicher Erhalt und Sicherung der im Plangebiet befindlichen Gehölzstrukturen,<br />

- es erfolgt ein Waldersatz im Verhältnis 1:1,<br />

- zum Schutz der erhaltenswerten Gehölzstrukturen gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB sind während der<br />

Bau- und Erschließungsarbeiten Schutzmaßnahmen gem. DIN 18920 vorzusehen. <strong>Die</strong> DIN 18920<br />

beschreibt im einzelnen Möglichkeiten, die Bäume davor zu schützen, dass in ihrem Wurzelbereich<br />

das Erdreich abgetragen oder aufgefüllt wird, Baumaterialien gelagert, Maschinen, Fahrzeuge, Container<br />

oder Kräne abgestellt oder Baustelleneinrichtungen errichtet werden, bodenfeindliche Materialien<br />

wie zum Beispiel Streusalz, Kraftstoff, Zement und Heißbitumen gelagert oder aufgebracht werden,<br />

Fahrzeuge fahren und dabei die Wurzeln schwer verletzen, Wurzeln ausgerissen oder zerquetscht<br />

werden, Stamm oder Äste angefahren, angestoßen oder abgebrochen werden, die Rinde<br />

verletzt wird, die Blattmasse stark verringert wird.<br />

Ausgleichsmaßnahmen: Durch die Planung werden weiterhin Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche<br />

von insgesamt rd. 3.200 m² innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen. Dabei handelt es sich um<br />

öffentliche Grünflächen gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB bzw. um Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB. Auf den innerhalb des Plangebietes<br />

festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

sind folgende Pflanzungen vorgesehen.<br />

48


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Anlage von heimischen, standortgerechten Baum-Hecken-Strukturen: An der nördlichen Plangebietsgrenze<br />

sind Gehölzpflanzungen in Form von Baum-Strauch-Hecken von 7 – 15 m Breite zur Abgrenzung<br />

und Einbindung vorgesehen.<br />

Neben der landschaftlichen Einbindung und der Schutz- bzw. Begrenzungsfunktionen weist eine<br />

standorttypische Gehölzvegetation (Kombination Bäume / Sträucher) einen hohen faunistischen Wert<br />

auf. Eine Vielzahl von biotoptypischen Vogelarten nutzen diese Biotope als Ansitz- und Singwarte<br />

sowie als Brutmöglichkeit. Weiterhin haben verschiedene Wirbellose und auch Amphibienarten ihren<br />

Haupt- oder Teillebensraum im Bereich von Gehölzen und Gebüschen. Neben der hohen Bedeutung<br />

für die Tierwelt und den Naturhaushalt prägen derartige Biotopstrukturen das Landschaftsbild positiv.<br />

Neben der hohen Bedeutung für die Tierwelt und den Naturhaushalt wird auf die besondere Landschaftsbildprägung<br />

derartiger Biotopstrukturen hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Strauchhecken sind wie folgt anzulegen:<br />

- die Pflanzung hat im Verbund auf Lücke zu erfolgen. Der Abstand zwischen den Pflanzen beträgt<br />

1,00 m in der Reihe und 1,00 m von Reihe zu Reihe.<br />

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN<br />

18915 und der Pflanzgrube gem. DIN 18916.<br />

- Durch die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nach DIN 18916 und 18919 wird ein Anwachsen<br />

der Gehölze und die dauerhafte Entwicklung gewährleistet. Hierzu gehört ebenfalls das regelmäßige<br />

Wässern bei Bedarf, das Entfernen von Beikraut und das Ersetzen von abgestorbenen Gehölzen.<br />

Jeweils am Ende der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege wird eine Kontrolle der Maßnahmen<br />

durchgeführt.<br />

- <strong>Die</strong> zu verwendenden Arten sind der Kernartenliste „Gehölzanpflanzungen“ zu entnehmen. Zudem<br />

sind Hochstammobstbäume lokaler / regionaler / heimischer Sorten im Bereich der Kernartenliste zu<br />

verwenden:<br />

Arten %<br />

Crataegus monogyna Weißdorn 35<br />

Corylus avellana Haselnuss 20<br />

Prunus spinosa Schlehe 10<br />

Rosa canina Hundsrose 10<br />

Sambucus nigra Schw. Holunder 5<br />

Acer campestre Feldahorn 5<br />

Pyrus communis Holzbirne 5<br />

Malus sylvestris Holzapfel 5<br />

Sorbus aucuparia Eberesche 5<br />

Summe 100<br />

Tabelle 6: Kernartenliste Baum-Strauchhecken<br />

49


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

- Zu verwendende Bäume im Rahmen von Durchgrünungsmaßnahmen innerhalb des Gewerbegebietes<br />

und der Verkehrsflächen:<br />

Arten<br />

Carpinus betulus ’Fastigiata’ Pyramiden-Hainbuche<br />

Corylus colurna Baumhasel<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Tabelle 7<br />

- Innerhalb des Verkehrsgrüns zu verwendende Bodendecker:<br />

Arten<br />

Geranium macr. « Spessart »<br />

Lonicera nitida « Maigrün »<br />

Symphoricarpos chenaultii « Hancock »<br />

Tabelle 8<br />

Ersatzmaßnahmen: Trotz der zuvor aufgezeigten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Planungsraumes<br />

verbleibt laut Eingriffsbilanzierung ein Kompensationsdefizit von insgesamt 55.051 WE, welches<br />

extern zu kompensieren ist.<br />

Für die mit der Realisierung des Bebauungsplanes verbundenen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind auf Ersatzflächen Maßnahmen durchzuführen.<br />

<strong>Die</strong>se werden über die Flächenagentur GmbH im Städtequartett sichergestellt. <strong>Die</strong> konkrete<br />

Sicherstellung bzw. Umsetzung erfolgt im Flächenpool <strong>Damme</strong> / Rüschendorf (Flurstücke 35 tlw., 36<br />

tlw. Und 45 tlw., Flur 116., Gemarkung <strong>Damme</strong>) anteilig auf rd. 31.206 m². <strong>Die</strong>se Flurstücke werden<br />

gemäß Pflege- und Entwicklungsplan zum „Rüschendorfer Flächenpool“ von einer bisher intensiven<br />

Grünland- bzw. Ackernutzung in eine extensiven Nutzung überführt. Zudem wurden im Rahmen der<br />

durchgeführten Biotopoptimierungsmaßnahmen zahlreiche naturnah gestaltete Gewässer angelegt.<br />

Weitergehende Informationen sind dem bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vorliegenden Pflege- und Entwicklungsplan<br />

Flächenpool „Rüschendorfer Moor“ zu entnehmen.<br />

<strong>Die</strong> Lage der Kompensationsfläche ist der Anlage 6, die Entwicklungsziele der Anlage 7 zu entnehmen.<br />

- Schutzgut Boden -<br />

Zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden werden die nachfolgend<br />

aufgeführten Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

- Reduzierung der Eingriffe in vorhandene Strukturen auf ein für die Baumaßnahme unbedingt erforderliches<br />

Maß,<br />

- der Schutz des Oberbodens laut Din 18915 und § 202 BauGB,<br />

50


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

- bei Erdarbeiten ist die ATV DIN 18300 bzw. 18320 und die DIN 18915 zu beachten.<br />

Durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von naturnahen Gehölzpflanzungen können die als erheblich<br />

eingestuften Umweltauswirkungen zum Teil kompensiert werden. Zudem wird durch Nutzungsextensivierung<br />

auf den externen Kompensationsflächen das Schutzgut Boden verbessert. Insbesondere das<br />

Verbot der Einbringung von Nährstoffen fördert das Bodenleben und die Bodenfunktion.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

die negativen Umweltauswirkungen im Plangebiet ausgeglichen werden.<br />

- Schutzgut Wasser -<br />

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Wasser werden nachfolgende Maßnahmen<br />

vorgeschlagen:<br />

- vom Eingriff betroffen sind relativ wertarme Biotope.<br />

- zur Reduzierung des Eingriffs auf den Wasserhaushalt auf ein unbedingt notwendiges Maß sollen<br />

die Niederschlagsmengen weiter südlich, zwar außerhalb des Planungsraumes aber im räumlichen<br />

Zusammenhang stehend, so lange wie möglich gehalten bzw. aufgefangen werden. Hierzu wird das<br />

Niederschlagswasser aufgefangen und soweit möglich durch Versickerung dem Grundwasser zugeführt.<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Planung kann in Bezug auf das Schutzgut Wasser als weniger erheblich hinsichtlich<br />

der Umweltauswirkungen eingestuft werden. <strong>Die</strong> vorgesehenen Gehölzpflanzungen werden den Eingriff<br />

teilweise kompensieren. Auf der externen Kompensationsfläche wird durch Verzicht auf Bodendüngung<br />

und eine aktive Wasserrückhaltung die Situation für das Schutzgut Wasser erheblich verbessert.<br />

Zugleich können mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die für das Schutzgut Pflanzen<br />

vorgesehen sind, die weniger erheblichen negativen Umweltauswirkungen ausgeglichen werden.<br />

- Schutzgut Klima / Luft -<br />

Zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Klima und Luft ist<br />

nachfolgende Maßnahme vorgesehen:<br />

- <strong>Die</strong> gesetzlichen Richtlinien zu Stäuben, Lärm und sonstigen Immissionen sind einzuhalten.<br />

- Zum Schutz der Luft können durch den geplanten Gehölzgürtel Stäube und andere Luftverunreinigungen<br />

zumindest teilweise herausgefiltert werden. Der Gürtel dient zudem der Verbesserung des<br />

Kleinklimas.<br />

Für die zu erwartenden weniger erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft<br />

werden keine gesonderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.<br />

51


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

- Schutzgut Landschaft -<br />

Zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen für das Schutzgut Landschaft wird nachfolgende<br />

Maßnahme vorgeschlagen:<br />

- Erhalt und Sicherung der im Plangebiet vorhandenen Gehölze im größtmöglichen Umfang,<br />

- Begrenzung der Gebäudehöhen.<br />

<strong>Die</strong> im Zuge der Planung als weniger erheblich eingestuften Umweltauswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschaft können ebenfalls durch Gehölzpflanzungen und die Begrenzung der Gebäudehöhen teilweise<br />

kompensiert werden. Außerdem wird auf der vorgesehenen externen Kompensationsfläche<br />

durch Nutzungsminimierung und der Entwicklung artenreicher Nasswiesen (Blühhorizonte) mit eingestreuten<br />

Kleingewässern das Landschaftsbild positiv verändert.<br />

So können mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die mit der Planung einhergehenden negativen<br />

Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ausgeglichen werden.<br />

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter -<br />

Innerhalb des Planungsraumes sind keine Kultur- oder Sachgüter, z. B. in Form von Bau- oder Kulturdenkmälern<br />

bekannt (s. B. 3.1.9). Sofern im Verlauf der Erschließung bisher nicht bekannte ur- oder<br />

frühgeschichtliche Bodenfunde entdeckt werden, sind diese, wie im Bebauungsplan festgesetzt, gem.<br />

§ 14 NDSchG zu melden (Hinweispflicht).<br />

- Bilanzierung -<br />

<strong>Die</strong> Quantifizierung der internen und externen Kompensationsleistungen erfolgt in Anlehnung an das<br />

sog. Osnabrücker Kompensationsmodell in der Fassung von 1997:<br />

Biotop-/Nutzungstyp Flächengröße (m²) Wertfaktor Eingriffsflächenwert (WE)<br />

Acker (AS)<br />

87.219<br />

0,8 69.775<br />

Grünland (GMZw)<br />

1.180<br />

1,3<br />

1.534<br />

Naturnahes Feldgehölz (HN)<br />

2.142<br />

2,2<br />

4.712<br />

Baumreihe (HBA)<br />

540<br />

2,2<br />

1.188<br />

Einzelbaum (HB)<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur<br />

20<br />

2,2<br />

44<br />

mittlerer Standorte (UMH)<br />

1.253<br />

1,5<br />

1.879<br />

Asphaltierte Straße / Radweg (OVS) 1.635<br />

0<br />

0<br />

Sonstiger Graben (FGZ)<br />

806<br />

1,0<br />

807<br />

Gesamtfläche 94.795 79.939<br />

Tabelle 9: Ermittlung des Eingriffsflächenwertes (Ist - Zustand)<br />

Für das Plangebiet ergibt sich ein Eingriffsflächenwert - Ist-Zustand von 79.939 WE.<br />

52


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Biotop-/Nutzungstyp Flächengröße (m²) Wertfaktor Eingriffsflächenwert (WE)<br />

Überbaubare Fläche (GRZ 0,8)<br />

64.428<br />

0<br />

0<br />

Nicht überbaubare Fläche<br />

16.107<br />

1,0<br />

16.107<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

(10.844)<br />

davon versiegelt<br />

7.681<br />

0<br />

0<br />

davon Straßenbegleitgrün vorh.<br />

830<br />

1,5<br />

1.245<br />

davon Straßenbegleitgrün neu<br />

1.050<br />

1,0<br />

1.050<br />

davon Baumreihe<br />

300<br />

2,2<br />

660<br />

davon Straßenbegleitgraben<br />

983<br />

1,0<br />

983<br />

Öffentliche Grünfläche<br />

3.229<br />

1,5<br />

4.843<br />

Fläche für Ver- , Entsorgungsanlagen 187<br />

0<br />

0<br />

Gesamtfläche 94.795 24.888<br />

Tabelle 10: Ermittlung des Kompensationswertes (geplanter Zustand)<br />

Eingriffsflächenwert Ist-Zustand<br />

79.939 WE<br />

Eingriffsflächenwert Plan-Zustand<br />

24.888 WE<br />

Kompensationsdefizit<br />

Tabelle 11: Gesamtbilanzierung<br />

55.051 WE<br />

- Zulässigkeit des Eingriffs -<br />

<strong>Die</strong> Gesamtbilanzierung zeigt, dass keine vollständige Kompensation des Eingriffs vor Ort erfolgen<br />

kann. Alternativflächen, die einen geringeren Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten würden stehen<br />

nicht zur Verfügung beziehungsweise sind bereits von anderen Nutzungen überlagert. Es müssen<br />

daher externe Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden:<br />

<strong>Die</strong> externen Kompensationsflächen einschließlich der durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen<br />

ergeben sich aus dem Pflege- und Entwicklungsprogramm für den Flächenpool<br />

„Rüschendorfer Moor“.<br />

2.4.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

- Standort -<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keine Gewerbeflächen für die Ansiedlung<br />

kleinerer und mittlerer Betriebe. Insofern besteht das Planungsziel darin, für diesen Zweck Flächen<br />

bereitzustellen. Mit der 25. Änderung der Flächennutzungsplanung wurde hierfür die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen geschaffen (Teilbereich 25 C). Bei der weiteren Konkretisierung der<br />

Planung ergab sich, dass die für Gewerbezwecke vorgesehene Fläche als konfliktarm einzustufen ist.<br />

<strong>Die</strong> Fläche schließt sich sinnvoll an das bestehende. Der Bebauungsplan Nr. 154 stellt eine konsequente<br />

planerische Erweiterung der südlichen Gewerbegebiete dar.<br />

53


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

- Planinhalt -<br />

Um eine möglichst hohe Ausnutzung innerhalb der Flächen zu erzielen, wurde die Festsetzung der<br />

Grundflächenzahl (GRZ) auf das vom Gesetzgeber gem. § 17 (1) BauNVO zulässige Höchstmaß von<br />

0,8 festgesetzt. Damit wird auch dem städtebaulichen Gebot nachgekommen, mit Grund und Boden<br />

sparsam umzugehen. Insbesondere der Flächenverbrauch im Außenbereich wird damit auf das unbedingt<br />

notwendige Maß reduziert. Darüber hinaus sorgt die festgelegte Baumassenzahl von 8,0 für eine<br />

hohe Flexibilität ansiedlungswilliger Betriebe.<br />

2.5. Zusätzliche Angaben:<br />

2.5.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

- Analysemethoden und –modelle -<br />

Im Zuge der Eingriffsregelung wurde für den Bebauungsplan Nr. 154 für das Schutzgut Pflanzen/Biotope<br />

das „Osnabrücker Kompensationsmodell“ als planerische Grundlage herangezogen. <strong>Die</strong><br />

verbliebenen Schutzgüter wurden einer verbalargumentativen Eingriffsbetrachtung unterzogen.<br />

- Fachgutachten -<br />

Für die Beurteilung der Geräuschsituation wurde ein Schallgutachten erstellt. Ein Geruchsgutachten<br />

wurde bereits für die 25. Flächennutzungsplanänderung angefertigt und liegt damit vor.<br />

Darüber hinaus wurde ein Entwässerungskonzept erststellt, welches neben dem Plangebiet auch die<br />

zukünftigen Bauflächen im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> berücksichtigt.<br />

- Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen -<br />

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ergaben sich keine Schwierigkeiten, da das benötigte Datenmaterial<br />

umfassend und ausreichend aktuell vorgelegen hat.<br />

2.5.2 Hinweis zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />

Nach dem BauGB (§ 4 c) haben die Kommunen die Verpflichtung, die erheblichen Umweltauswirkungen<br />

zu überwachen (Monitoring). Intention des Gesetzgebers ist, dass hierdurch insbesondere<br />

unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig erkannt werden, um<br />

rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu deren Abhilfe zu ergreifen.<br />

Erstmalig ein Jahr nach Umsetzung der Planung wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> auf Grundlage der vorliegenden<br />

Planung eine Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (1 x jährlich) durchführen und<br />

eine weitere Überprüfung drei Jahre später vornehmen. Dabei soll untersucht werden, ob unvorhergesehene<br />

erhebliche Auswirkungen eingetreten sind oder sich abzeichnen.<br />

Außerdem werden die mit dem Bebauungsplan verbundenen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen) mit einbezogen und überprüft.<br />

2.6. Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Der Bebauungsplan Nr. 154 bedeutet eine konsequente planerische Erweiterung der im unmittelbaren<br />

Umfeld bereits ausgewiesenen Gewerbegebiete. <strong>Die</strong> Festsetzungen zur baulichen Ausnutzung der<br />

54


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Gewerbegrundstücke des Plangebiets optimieren einen flächensparenden Umgang mit Grund und<br />

Boden.<br />

Durch die Anlage eines Baum- und Gehölzgürtels entlang des nördlichen Randbereiches erfolgt zumindest<br />

teilweise eine Einbindung des Planungsraumes in die Landschaft. Den Belangen des Immissionsschutzes<br />

(u.a. TA Lärm) wird durch die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Folge<br />

geleistet und wird in den vorliegenden Gutachten offengelegt.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es durch den Bebauungsplan Nr. 154 zu einer verträglichen<br />

und konfliktärmeren Gebietsentwicklung kommt. Insbesondere die umweltrelevanten Auswirkungen<br />

der Planung werden untersucht und einer Prüfung unterzogen. <strong>Die</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

wird zu einer Veränderung des Gebietes führen und zudem unterschiedliche Auswirkungen<br />

auf die genannten Schutzgüter haben. <strong>Die</strong> Immissionsschutzgüter (Lärm und Gerüche) und deren<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch können nach den vorliegenden Gutachten als weniger erheblich<br />

eingestuft werden. Weitere negative Umweltauswirkungen werden durch das Planvorhaben für<br />

das Schutzgut Mensch nicht vorbereitet.<br />

Mit der Ausweisung des rd. 9,5 ha großen Planvorhabens wird die Voraussetzung geschaffen, ca. 7,1<br />

ha Gewerbegebiet einschließlich Erschließungsstraßen zu versiegeln.<br />

<strong>Die</strong> Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden sind daher als erheblich einzustufen. Hingegen<br />

sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Luft und Landschaft als<br />

weniger erheblich einzustufen.<br />

Durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (Baum- und Gehölzgürtel) sowie der Anlage eines im<br />

räumlichen Zusammenhang stehenden Regenrückhaltebeckens südlich des Planungsraumes kann<br />

ein Teil des Eingriffs in Natur und Landschaft ausgeglichen werden.<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Minimierung und zum Ausgleich und der externen Kompensationsfläche ein Ersatz für die überplanten<br />

Werte und Funktionen erreicht wird. Somit werden in der Summe die negativen Umweltauswirkungen<br />

durch die Ausweisung des Gewerbegebietes ausgeglichen.<br />

3. Gewichtung und Ausgleich der betroffenen Belange<br />

3.1 Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Belange des Immissionsschutzes:<br />

Bauleitplanungen stellen ein Instrument der Vorsorgeplanung dar und müssen demzufolge auch die<br />

Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bzw. die Belange des Immissionsschutzes<br />

berücksichtigen.<br />

<strong>Die</strong> jeweilige städtebauliche Planung ist so auszugestalten, dass unter Beachtung der konkreten<br />

Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit der von der Planung betroffenen Belange / Nutzungen erhebliche<br />

55


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Belästigungen und Nachteile bzw. schädliche Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG möglichst vermieden<br />

werden. Dabei unterliegt dieser Belang der Abwägung hat besitzt keinen Vorrang gegenüber<br />

anderen betroffenen Belangen.<br />

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Neuplanung. Im Gegensatz zur Planung im<br />

Bestand bestehen hier noch ausreichende Möglichkeiten einer Immissionsschutzvorsorge i. S. des §<br />

50 BImSchG. Der Bestandschutz der von der Planung betroffenen (schutzbedürftigen) Nutzungen ist<br />

hoch anzusetzen. Insofern besteht hier der Grundsatz der einseitigen Rücksichtnahme bei Neuplanungen.<br />

Es ist im Rahmen der vorliegenden Planung zu berücksichtigen, dass der wirksame Flächennutzungsplan<br />

für den Bereich unmittelbar nördlich des Plangebietes eine Wohnbaulandfläche darstellt<br />

und sich in westlicher Richtung eine Wohnbauzeile befindet. Ausgehend von diesen Voraussetzungen<br />

wurde unter Punkt III.1.1 aufgezeigt, dass dadurch – zur Vermeidung erheblicher Belästigungen - die<br />

Art der zukünftigen gewerblichen Nutzung bereits eingegrenzt werden kann. Es werden sich im Randbereich<br />

zu den schutzbedürftigen Nutzungen Gewerbebetriebe ansiedeln können, die das Wohnen<br />

nicht wesentlich stören. Ansonsten sind im Plangebiet nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe<br />

zulässig, die den Abstandsklassen VI und VII des Abstandserlasses NRW 2007 entsprechen. <strong>Die</strong>se<br />

Betriebe verursachen Geräusch- und im geringeren Maß Geruchsemissionen. Deswegen wird auf<br />

eine Prognose zur Ermittlung von Ammoniak- und Staubemissionen sowie von Bioaerosolen verzichtet.<br />

Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze soll ein dichter Baum- und Gehölzgürtel angelegt werden.<br />

<strong>Die</strong>ser kann dazu beitragen, solche Emissionen, falls sie in geringem Maß auftreten sollten, herauszufiltern.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> insbesondere aufgrund vorherrschender landwirtschaftlicher<br />

Geruchsemissionen grundsätzlich nur über ein begrenztes Maß an vermarktungsfähigen<br />

Gewerbeflächen verfügt und andererseits eine hohe Nachfrage nach solchen Flächen besteht, wird<br />

den Anforderungen an ein kostensparendes Bauen ein hohes Gewicht eingeräumt. <strong>Die</strong> Tierhaltungsbetriebe<br />

sind als sehr leistungsfähig einzustufen, so dass sich die Geruchssituation auf Dauer innerhalb<br />

der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten zukünftigen Bauflächen nicht verbessern<br />

wird. Ebenso kann der Nachfrage nach Gewerbeflächen allein mit Maßnahmen der Innenentwicklung<br />

nicht nachgekommen werden. Vor diesem Hintergrund soll auch wegen der begrenzten Größe des<br />

Plangebietes von rd. 9,5 ha, wovon nicht alles für eine Bebauung zur Verfügung steht, auf einen Puffer<br />

zur Wohnbaufläche, der nicht als Gewerbefläche ausgewiesen werden kann, verzichtet werden. Es<br />

wird das gesamte Plangebiet als Gewerbefläche in Anspruch genommen.<br />

Ein Lärmschutzwall an Stelle des geplanten Baum- und Gehölzgürtels ist nach Aussage des Staatlichen<br />

Gewerbeaufsichtsamtes im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als Abschirmung<br />

zwischen einem großen emittierenden Baugebiet und schützenswerter Wohnbebauung nicht geeignet.<br />

56


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Vielmehr sollen die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens (s. Anlage 1) als Grundlage für die<br />

Festsetzungen zur Einschränkung des Gewerbelärms herangezogen werden. Dadurch wird die Vorbelastung<br />

aus den umliegenden Gewerbegebieten ausreichend berücksichtigt (s. Punkt III.1.1). Unter<br />

Beachtung des o. g. Gebotes der einseitigen Rücksichtnahme bei Neuplanungen sollen den einzelnen<br />

Teilflächen des Gewerbegebietes bestimmte Emissionskontingente zugewiesen werden, so dass die<br />

Schutzansprüche der westlichen Wohnzeile sowie der nördlich angrenzenden Wohnbaufläche gewahrt<br />

bleiben. Ein Planungs- bzw. Nutzungskonflikt wird somit von vornherein vermieden.<br />

Es ist aufgrund der zu erwartenden Betriebsstruktur nicht davon auszugehen, dass Emissionen während<br />

der Nachtzeit auftreten. Zusätzliche Regelungen zur Einschränkung der Gewerbenutzung während<br />

der Nachtzeit sollen deshalb nicht getroffen werden, da dies die Gewerbebetriebe unverhältnismäßig<br />

einschränkt. Falls wider Erwarten unverhältnismäßige Emissionen doch nachts auftreten sollten,<br />

können etwaige daraus resultierende Konflikte im Baugenehmigungsverfahren gelöst werden. Im<br />

Sinne des Gebots der planerischen Zurückhaltung ist ein solcher Konflikttransfer durchaus möglich.<br />

Dem schalltechnischen Gutachten (s. Anlage 1) kann entnommen werden, dass die festzusetzenden<br />

Emissionskontingente (Tabelle 7) einem eingeschränkten Gewerbegebiet (Tabelle 3) entsprechen.<br />

Insofern erfolgt für das Plangebiet eine Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Solche Gewerbegrundstücke<br />

eignen sich ohne weiteres zur Ansiedlung von Betrieben mit einem Störgrad, wie<br />

sie unter Punkt I.1. beispielhaft aufgezählt wurden. <strong>Die</strong> Belange der Wirtschaft werden damit hinreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Unter Punkt III.1.1 wurde dargelegt, dass der durch die Planung verursachte zusätzliche Verkehr nicht<br />

zu einer Verschlechterung der Geräuschsituation an der umliegenden Wohnbebauung führt.<br />

Dem Betriebsbedürfnis nach Errichtung einer Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnung wird ein hohes<br />

Gewicht beigemessen, da dies die Führung eines Betriebes deutlich erleichtern kann. Um dennoch<br />

dem Belang einer ungestörten Nachtruhe ausreichend Rechnung zu tragen, sollen solche Wohnungen<br />

erst in einem Abstand von 60 m zum nördlichen Fahrbahnrand der Borringhauser Straße bzw. in einem<br />

Abstand von 55 m zur Gewerbegebietsgrenze zulässig sein. Hier liegen die Lärmwerte nachts<br />

mit 50 dB(A) zwar oberhalb der Schwelle von 45 dB(A) laut DIN 18005, bei einer Tiefe der Gewerbegrundstücke<br />

entlang der Borringhauser Straße von rd. 70 bis 100 m ist bei diesem Abstandsmaß aber<br />

eine Errichtung von Wohnungen innerhalb des verbleibenden Grundstücksteils möglich. Im Allgemeinen<br />

werden die Schlafräume nach Norden hin ausgerichtet, so dass eine weitere Lärmreduzierung<br />

eintritt. Mit diesen getroffenen Regelungen wird ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Bedürfnissen<br />

zur Errichtung von Betriebsleiter- und Betriebsinhaberwohnungen sowie einer ungestörten Nachtruhe<br />

erfüllt. In der Planzeichnung erfolgt eine Empfehlung zu einer entsprechenden Grundrissgestaltung als<br />

Hinweis.<br />

57


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Unter Punkt III.1.1 wurde dargelegt, dass Entwicklungsmöglichkeiten für die Tierhaltungsbetriebe in<br />

Osterdamme, die wesentlich zu den Geruchsemissionen beitragen, aufgrund der bestehenden problematischen<br />

Gemengelage ohnehin nicht mehr gegeben sind. Eine Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeit<br />

aufgrund der Planung eines Gewerbegebietes tritt nicht ein.<br />

Trotzdem wird aus der Abbildung 5 ersichtlich, dass die Geruchsbelastung gerade im nordwestlichen<br />

Plangebiet die Schwelle der Erheblichkeit erreicht hat. Um die Situation vor dem Hintergrund gesunder<br />

Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht noch weiter zu verschärfen, sollen für Teilbereiche des Plangebietes<br />

i. S. des Gebots der einseitigen Rücksichtnahme bei Neuplanungen die zulässigen Geruchsemissionen<br />

von Betrieben eingeschränkt werden. Für den nordwestlichen Planbereich sollen<br />

weitere Einschränkungen erfolgen: Ausschluss von Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnungen, kein<br />

dauerhafter Aufenthalt im Freien, Ausschluss von Betrieben, die mit Nahrungs- und Genussmitteln<br />

umgehen, Notwendigkeit von Schutzbelüftung.<br />

Insofern erfolgt für das Plangebiet eine Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Der stark<br />

eingeschränkte nordwestliche Planbereich besitzt eine Größe von rd. 4.000 m² und grenzt nicht direkt<br />

an die innere Erschließung. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass er nur einen Teilbereich eines<br />

Gewerbegrundstücks bildet. Hier können z. B. Lagerflächen, Flächen für einen Fuhrpark, usw. entstehen.<br />

Auf der anderen Teilfläche des zukünftigen Grundstücks gilt der o. g. Ausschluss nicht. Hier ist<br />

ein größeres Nutzungsspektrum bei einer Gewerbeausübung zulässig. Der nordwestliche Teilbereich<br />

soll i. S. einer vernünftigen Arrondierung des Plangebiets bzw. eines vernünftigen Zuschnitts der Gewerbegrundstücke<br />

innerhalb des Geltungsbereichs verbleiben. Eine Reduzierung des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplanes Nr. 154 um diese Teilfläche hätte ungünstig geschnittene, schlechter zu<br />

vermarktende Gewerbeflächen zur Folge.<br />

Der überwiegende Teil der ansiedlungswilligen Betriebe wird, wenn überhaupt, Lärmemissionen verursachen.<br />

Für Betriebe, die trotzdem Geruchsemissionen produzieren sollten, steht der südöstliche<br />

Planungsraum zur Verfügung. Insofern werden die Belange der Wirtschaft auch trotz der genannten<br />

Einschränkung hinreichend berücksichtigt.<br />

3.2 Anforderungen an ein kostensparendes Bauen:<br />

Den Anforderungen an ein kostensparendes Bauen wird vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung<br />

stehenden gewerblichen Bauflächen bei gleichzeitig hoher Nachfrage ein hohes Gewicht eingeräumt.<br />

Insofern ist beabsichtigt, den naturschutzfachlichen Ausgleich extern unterzubringen. Des Weiteren<br />

soll sich die Grundflächenzahl (GRZ) an der Obergrenze laut BauNVO orientieren. Es wird eine<br />

ausreichend hohe Baumassenzahl (BMZ) und Gebäudehöhe festgesetzt, so dass die Gewerbetreibenden<br />

das zur Verfügung stehende Grundstück auch wirtschaftlich nutzen können.<br />

Es ist eine verhältnismäßig sparsame Erschließung bestehend aus einem inneren Erschließungsarm<br />

mit Wendehammer vorgesehen. Der Erschließungsarm wird parallel zum Schutzstreifen der Erdgasleitung<br />

geführt, um einen Flächenverschnitt zu vermeiden. Zusätzlich sollen mittels einer kurzen Stichstraße<br />

von der Borringhauser Straße abzweigend zwei Gewerbegrundstücke erschlossen werden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Dadurch wird insgesamt nur das notwendige Maß an Erschließung und gleichzeitig ein Ausgleich zwischen<br />

den Anforderungen an eine ausreichende Erschließung und dem planerischen Ziel, möglichst<br />

viel Gewerbefläche anbieten zu können, geschaffen.<br />

3.3 Belange der Erholung:<br />

Aufgrund der Ausführungen unter Punkt III.1.3 wird den Belangen der Erholung an diesem Standort<br />

ein geringes Gewicht eingeräumt. Das Plangebiet besitzt eine Ost-West-Ausdehnung von rd. 350 m.<br />

Um von der Siedlungslage in den östlich angrenzenden Freiraum zu gelangen, kann diese Distanz<br />

ohne weiteres fußläufig überwunden werden.<br />

3.4 Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche / Belange eines beschlossenen<br />

Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes:<br />

Das Gewerbegebiet soll der Ansiedlung kleinerer und mittlerer Betriebe dienen. Einzelhandel – und<br />

insbesondere zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel - soll sich in der zentralen Geschäftslage<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> (zentraler Versorgungsbereich) konzentrieren, um diese in ihrer Funktion<br />

als Marktort für einen größeren Einzugsbereich zu festigen und zu entwickeln. Entsprechende<br />

Aussagen hierzu trifft das vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> beschlossene einzelhandelsbezogene Zentrenkonzept<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, dem eine Leitfunktion zukommt. Dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs<br />

wird ein hohes Gewicht beigemessen. Deswegen erfolgt im Bebauungsplan Nr. 154 ein Ausschluss<br />

von zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel.<br />

Es ist zu beobachten, dass Produktions- und Handwerksbetriebe darauf angewiesen sind, ihre Erzeugnisse<br />

Kunden vor Ort zu präsentieren und an diese zu veräußern. Aus diesem Grund soll innerhalb<br />

des Plangebietes sonstiger, nicht zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel nur im<br />

funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Betrieb im baulich untergeordneten<br />

Maß – bezogen auf das Betriebsgebäude - ausnahmsweise zulässig sein. Dadurch wird ein Ausgleich<br />

zwischen dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs und den Belangen der Wirtschaft<br />

hergestellt.<br />

3.5 Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Aus Punkt III.1.5 geht hervor, dass das Orts- und Landschaftsbild im Bereich des Plangebietes durch<br />

die 110 kV-Leitung sowie durch das südliche Hochregallager bereits beeinträchtigt ist. Insofern wird<br />

diesem Belang an dieser Stelle ein geringeres Gewicht eingeräumt. Um trotzdem einem „Wildwuchs“<br />

hinsichtlich der zukünftigen Gebäudehöhen vorzubeugen, wird die maximale Gebäudehöhe auf 15 m<br />

begrenzt. <strong>Die</strong>se Höhe übersteigt nicht wesentlich die Höhe von Wohngebäuden. Es entsteht einerseits<br />

eine verträgliche Siedlungssilhouette, andererseits können die Gewerbetreibenden ausreichend hohe<br />

Hallenkörper errichten.<br />

Eine Eingrünung des östlichen Randes des Plangebiets ist nicht vorgesehen, da sich das Gewerbegebiet<br />

zukünftig in diese Richtung erweitern soll. Das angrenzende Flurstück 25/1 wird deshalb von<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

der Planung ausgespart, da es auch die zukünftige Ostumgehung aufnehmen soll, deren Lage noch<br />

nicht exakt festgelegt ist.<br />

3.6 Belange des Umweltschutzes:<br />

Das Plangebiet stellt sich als weitgehend ausgeräumte und intensiv genutzte Ackerfläche dar. Am<br />

nördlichen Rand befindet sich ein naturnahes Feldgehölz von rd. 2.100 m² Größe, bestanden mit Buchen,<br />

Eichen, Ahorn, Eschen, Wal- und Haselnuss. Im Nordwesten existiert eine Grünlandfläche von<br />

rd. 1.200 m², bestanden mit zwei Walnussgehölzen.<br />

Laut dem Landschaftsrahmen- sowie dem Landschaftsplan besitzt das Plangebiet eine Grundbedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz. Eine Bedeutung für das Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften“<br />

ist wegen der Störungen aufgrund der K 273, der 110 kV-Leitung, der intensiven Ackernutzung<br />

sowie der Siedlungsrandlage kaum gegeben. Das Landschaftsbild ist durch die 110 kV-Leitung<br />

und den vorhandenen Siedlungsrand bereits beeinträchtigt. Anderweitige Schutzziele existieren hier<br />

nicht.<br />

Mit der Umsetzung der vorliegenden Planung werden rd. 8,1 ha Gewerbefläche geschaffen, wovon 80<br />

% bebaut bzw. versiegelt werden können. Zusätzlich entstehen rd. 0,6 ha neue Verkehrsfläche. Insgesamt<br />

werden so rd. 7,1 ha dauerhaft versiegelt.<br />

Dadurch werden die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

berührt. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB sind diese Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu<br />

berücksichtigen. Hinsichtlich der Belange von Natur und Landschaft ist der Verursacher eines Eingriffs<br />

verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

entsprechend auszugleichen bzw. zu kompensieren. <strong>Die</strong> Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich<br />

erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts unterliegen der Abwägung mit anderen Belangen.<br />

Dem Umweltbericht ist zu entnehmen, dass mit der Verwirklichung der Planung insbesondere eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung der bislang hohen Leistungsfähigkeit des Bodens verbunden ist. Für die<br />

Schutzgüter „Mensch, Pflanzen, Wasser, Klima, Luft und Landschaft“ ist eine weniger erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Leistungsfähigkeit zu erwarten. <strong>Die</strong> Schutzgüter „Tiere, Kultur- und Sachgüter sowie<br />

Wechselwirkungen“ werden nicht erheblich beeinträchtigt. <strong>Die</strong> zu erwartenden Auswirkungen der<br />

vorstehenden Bebauungsplanung auf Umwelt, Natur und Landschaft sind in der Tabelle 5, S. 46, aufgeführt.<br />

Im Umweltbericht wurden verschiedene Vorschläge zur Vermeidung und Minimierung der genannten<br />

Beeinträchtigung aufgeführt:<br />

Eine zentrale Maßnahme zur Minimierung der durch die gewerbliche Nutzung zu erwartenden nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die umweltschützenden Belange stellt bereits die Standortwahl dar. Es wird<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

eine ausgeräumte Ackerfläche in Anspruch genommen, die sich sinnvollerweise an das bestehende<br />

Gewerbeareal der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> anschließt.<br />

Des Weiteren erfolgt eine Einschränkung des Wohnens sowie von Lärm- und Geruchsemissionen<br />

zum Schutz der Menschen.<br />

Zum Schutz der Tiere sollen die im Plangebiet bestehenden Gehölzstrukturen nur so weit wie unbedingt<br />

notwendig entfernt werden, um das planerische Ziel „Gewerbenutzung“ auch umsetzen zu können<br />

(Kompromiss zwischen einer ausreichenden Bautiefe und der Erhaltung eines großen Teils des<br />

Feldgehölzes). Es erfolgt die Anpflanzung eines Baum- und Gehölzstreifens, der zusammen mit dem<br />

Bestand dauerhaft durch Festsetzung im Bebauungsplan gesichert wird. Dadurch entsteht neuer Lebensraum<br />

für die Tierwelt. Ebenso soll die Entfernung von Gehölzen und die Baufeldfreimachung<br />

zeitlich eingeschränkt werden. Der Baum- und Gehölzstreifen soll zukünftig in östlicher und westlicher<br />

Richtung fortgeführt und mit der Siedlungslage und dem Außenbereich vernetzt werden. Dadurch<br />

verbessern sich zusätzlich die Standortbedingungen für die Tierwelt.<br />

Zum Schutz der Pflanzen erfolgt ein Eingriff in relativ wertarme Biotope (Standortwahl). <strong>Die</strong> im Plangebiet<br />

bestehenden Gehölzstrukturen sollen nur so weit wie unbedingt notwendig entfernt werden, um<br />

das planerische Ziel „Gewerbenutzung“ auch umsetzen zu können (Kompromiss zwischen einer ausreichenden<br />

Bautiefe und der Erhaltung eines großen Teils des Feldgehölzes). Es erfolgt die Anpflanzung<br />

eines Baum- und Gehölzstreifens, der zusammen mit dem Bestand dauerhaft durch Festsetzung<br />

im Bebauungsplan gesichert wird. Dadurch entsteht neuer Lebensraum für die Pflanzenwelt. Ebenso<br />

werden die Gehölzstrukturen während der Erschließungsarbeiten geschützt.<br />

Zum Schutz des Bodens sollen die Eingriffe auf ein für die Baumaßnahme unbedingt erforderliches<br />

Maß reduziert und der anfallende Oberboden geschützt werden.<br />

Zum Schutz des Wassers erfolgt ein Eingriff in relativ wertarme Biotope (Standortwahl). Zur Reduzierung<br />

des Eingriffs in den Wasserhaushalt sollen die Niederschlagsmengen zwar außerhalb des Plangebietes<br />

wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Gewerbefläche, aber im räumlichen Zusammenhang<br />

stehend, aufgefangen und so lange wie möglich zurückgehalten werden.<br />

Zum Schutz der Luft können durch den geplanten Gehölzgürtel Stäube und andere Luftverunreinigungen<br />

zumindest teilweise herausgefiltert werden. Der Gürtel dient zudem der Verbesserung des Kleinklimas.<br />

Zum Schutz des Landschaftsbildes trägt die Erstellung des Gehölzgürtel sowie die Beschränkung der<br />

zulässigen Gebäudehöhen bei.<br />

61


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Weiterhin werden Garagen und Nebenanlagen entlang des Gehölzstreifens ausgeschlossen.<br />

Auch unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft verbleiben erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen insbesondere des<br />

Bodens aufgrund der vorliegenden Bauleitplanung. <strong>Die</strong>sen Eingriffen steht die hohe Nachfrage nach<br />

Gewerbegrundstücken in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> gegenüber.<br />

Vor dem Hintergrund, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> kaum noch über freie Gewerbeflächen und anderweitige<br />

Planungsmöglichkeiten (Alternativstandorte) verfügt, aber gleichzeitig i. S. einer zukunftsorientierten<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung Vorsorge für die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen zu treffen hat<br />

und der Voraussetzung, dass es sich um einen artenarmen, ausgeräumten Standort handelt, der sich<br />

sinnvollerweise an die bestehende Siedlungsstruktur anschließt, soll den Belangen der Wirtschaft ein<br />

höheres Gewicht und somit ein Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft eingeräumt werden.<br />

<strong>Die</strong> o. g. erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen können nicht ganz innerhalb des Plangebietes<br />

ausgeglichen werden. Es ist ein externer Ausgleich zu leisten. Da in Gewerbegebieten das<br />

Versiegelungsmaß und damit die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft sehr hoch ist, soll ein<br />

100% Ausgleich, gemessen in Wertpunkten, erfolgen. <strong>Die</strong> Quantifizierung der Kompensationsmaßnahmen<br />

erfolgt in Anlehnung an das Osnabrücker Modell.<br />

Unter Punkt III.2. wurde ein extern auszugleichendes Defizit von 55.051 Wertpunkten ermittelt. Das<br />

entstandene Kompensationsdefizit wird im Kompensationsflächenpool des Städtequartetts ausgeglichen.<br />

<strong>Die</strong> Lage der Ausgleichsfläche wird bis zum Satzungsbeschluss parzellenscharf dargestellt( s.<br />

Anlagen 6 und 7). Das Monitoring erfolgt alle 3 bis 5 Jahre nach Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.<br />

3.7 Belange der Wirtschaft sowie der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen:<br />

Bei der vorliegenden Planung steht die Ansiedlung von Gewerbe und dessen Bedürfnisse im Vordergrund.<br />

Eine Einschränkung des Gewerbegebietes hinsichtlich seines Störgrades (s. Punkt III.3.1) wird<br />

als durchaus vertretbar angesehen, da sich aufgrund der Nachbarschaft zu bestehendem und zukünftigem<br />

Wohnen ohnehin nur emissionsärmeres Gewerbe ansiedeln kann.<br />

Im Sinne einer optimalen Ausnutzbarkeit der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche soll eine<br />

Grundflächenzahl entsprechend der Obergrenze der BauNVO angesetzt werden. Hierdurch wird auch<br />

die Gewerbefläche optimal verwertet (s. Punkt III.3.2). Ebenso wird eine zulässige Höhe der Gewerbebauten<br />

von 15 m aufgrund der Erfahrungen aus Gewerbeansiedlungen als ausreichend betrachtet.<br />

<strong>Die</strong> gewählten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung erlauben zusammen mit einem großzügig<br />

geschnittenen Bauteppich eine ausreichende Flexibilität bei der Errichtung der zukünftigen Gewerbebauten.<br />

<strong>Die</strong> Gebäudekubatur wird durch die Festsetzung einer Baumassenzahl in Verbindung<br />

mit der o. g. Gebäudehöhe reguliert. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse und einer Geschossflächenzahl<br />

wird deshalb verzichtet.<br />

62


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Der weitgehende Ausschluss von Einzelhandel wird die ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe (s.<br />

Punkt I.1.) in der Möglichkeit ihrer Gewerbeausübung nicht einschränken.<br />

Unter Punkt III.1.7 wurde dargelegt, dass Tankstellen nicht zu den mit der vorliegenden Planung verfolgten<br />

stadtentwicklungspolitischen Ziele beitragen. <strong>Die</strong>s gilt auch für selbstständige Wind-, Sonnensowie<br />

Biomasseanlagen bzw. -betriebe, die zudem ein gewisses Störpotenzial in sich bergen. Anlagen<br />

für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten<br />

können ihren Standort an anderer Stelle innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes - vornehmlich im Hauptort<br />

<strong>Damme</strong> – finden, wodurch dieser in seiner zentralörtlichen Funktion gestärkt wird. Für diese Nutzungen<br />

werden bereits bestimmte städtische Areale vorgehalten (Dersa-Sportpark, B-Plan Nr. 83b).<br />

<strong>Die</strong> genannten allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen laut § 8 BauNVO sollen deshalb<br />

ausgeschlossen werden. Auch dadurch bleibt das Planungsziel gewahrt: Schaffung eines Gebietes<br />

zur Ansiedlung kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe. Ebenso bleibt insgesamt der Gebietscharakter<br />

eines Gewerbegebietes gewahrt. <strong>Die</strong> Belange der ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe werden<br />

ausreichend beachtet.<br />

Erfahrungsgemäß wird bei der Ansiedlung kleinerer und mittlerer Gewerbetriebe innerhalb der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> häufig der Wunsch nach Errichtung von Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnungen geäußert,<br />

um das Betriebsgelände jederzeit erreichen zu können. Es wird auch für dieses Plangebiet davon<br />

ausgegangen, dass hier der Wunsch nach Errichtung solcher Wohnformen besteht. <strong>Die</strong>ser Vorteil soll<br />

den zukünftigen Gewerbetreibenden i. S. einer aktiven Wirtschaftsförderung gewährt werden. Dem<br />

Betriebsbedürfnis nach Errichtung einer Betriebsleiter- / Betriebsinhaberwohnung wird ein hohes Gewicht<br />

beigemessen, da dies die Führung eines Betriebes deutlich erleichtern kann. Solche Wohnungen<br />

sollen ausnahmsweise zulässig sein.<br />

Im Gegensatz dazu sollen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen ausgeschlossen<br />

werden. Es wird sich ein relativ „unproblematisches bzw. alltägliches“ Gewerbe ansiedeln, so dass<br />

solche Wohnungen nicht erforderlich sind. Damit wird dem Wohnen an sich innerhalb des Plangebietes<br />

enge Grenzen gesetzt und verhindert, dass sich gewerbeunabhängiges Wohnen entwickelt. Spätere<br />

Nutzungskonflikte mit dem eigentlichen Gewerbe werden dadurch verhindert. .<br />

3.8 Belange der Wassergewinnung:<br />

Den Ausführungen unter Punkt III.1.8 ist zu entnehmen, dass die Belange der Wassergewinnung<br />

durch die vorliegende Planung kaum beeinträchtigt werden. Insofern wird den Belangen auch ein geringes<br />

Gewicht beigemessen.<br />

Da der Untergrund des Plangebietes teilweise aus undurchlässigen oberflächennahen Bodenschichten<br />

besteht (s. Anlage 3), die Niederschläge nicht durchlassen, wird ein Absinken des Grundwasserspiegels<br />

nur lokal auftreten. Der vorliegenden Planung wird deshalb ein Vorrang eingeräumt. Um aber<br />

einen gewissen Ausgleich zu schaffen, soll ein Hinweis im Bebauungsplan erfolgen, dass die Gewer-<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

betreibenden innerhalb der unversiegelten Grundstücksbereiche Regenrückhalteflächen (z. B. Teiche)<br />

mit einem Abschlag an die Kanalisation schaffen können.<br />

Der im Beteiligungsverfahren erfolgten Anregung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wird<br />

nicht gefolgt.<br />

3.9 Belange der Landwirtschaft:<br />

Den Ausführungen unter Punkt III.1.9 ist zu entnehmen, dass die Belange der Landwirtschaft durch<br />

die vorliegende Planung ebenfalls kaum beeinträchtigt werden. Insofern wird den Belangen auch ein<br />

geringes Gewicht beigemessen und der vorliegenden Planung ein Vorrang eingeräumt.<br />

Der im Beteiligungsverfahren erfolgten Anregung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wird<br />

nicht gefolgt.<br />

3.10 Belange der Wasserwirtschaft:<br />

Dem Belang der Wasserwirtschaft wird ein hohes Gewicht beigemessen. Ohne eine ausreichende<br />

Entwässerung kann keine Gewerbeansiedlung erfolgen. Mit der Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes<br />

soll auch die Entwässerungsplanung abgeschlossen sein. <strong>Die</strong> Errichtung der Entwässerungsanlagen<br />

soll zeitlich parallel mit der Erstellung der Baustraße erfolgen.<br />

Das grundsätzliche Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist es, das anfallende Oberflächenwasser aus ökologischen<br />

Gründen möglichst an Ort und Stelle versickern zu lassen. Dadurch soll die natürliche lokale Grundwasserneubildung<br />

gewährleistet und langfristige Veränderungen des Boden- und Wasserhaushaltes<br />

möglichst verhindert werden. Ebenso wird dadurch der z. T. erhebliche Aufwand für Kanalisationen<br />

verringert.<br />

Aus einer vom Erdbaulabor Strube durchgeführten Baugrunduntersuchung geht aber hervor, dass<br />

insbesondere im südlichen Plangebiet bodennahe, wasserundurchlässige Lehmschichten anstehen,<br />

die eine Versickerung des Niederschlagswassers erschweren bzw. verhindern (s. Anlage 3).<br />

Deshalb wurde in Abstimmung mit dem OOWV durch das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, ein Entwässerungskonzept<br />

für die gesamten östlichen Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen erarbeitet (s. Anlage 4).<br />

Das Büro empfiehlt in Abkehr von dem o. g. Ziel innerhalb der Verkehrsfläche des Plangebietes einen<br />

Regenwassersammler (Kanal) mit Anschluss an das südliche Regenwasserbecken des Bebauungsplanes<br />

Nr. 152 zu errichten. Von hier aus erfolgt dann eine Weiterleitung in das bestehende Regenrückhaltebecken<br />

RRB 6.<br />

In Abwägung mit den Belangen der Wirtschaft, ein ausreichendes Maß an Gewerbeflächen anzubieten<br />

und dem Belang eines sparsamen Umgangs mit dem zur Verfügung stehenden Grund und Boden,<br />

soll diesem Konzept gefolgt werden.<br />

Andererseits wäre die Schaffung eines ausreichend großen Regenrückhaltebeckens innerhalb des<br />

Plangebiets erforderlich, wodurch weniger Gewerbefläche zur Verfügung steht und sich die Infrastrukturkosten<br />

deutlich erhöhen würden. Auch bei einem solchen Regenrückhaltebecken wäre die Schaffung<br />

eines Kanals zu den südlich gelegenen Becken erforderlich, um überschüssiges Niederschlagswasser<br />

abschlagen zu können.<br />

64


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Für das Plangebiet ist deshalb keine Festsetzung zur Entsorgung des Niederschlagswassers erforderlich.<br />

3.11 Belange der Versorgung:<br />

Das Plangebiet wird von der Ferngasleitung Nr. 14 der E.ON Ruhrgas AG sowie von einer 110 kV<br />

Hochspannungsfreileitung der RWE durchquert. Beide Leitungen dienen der überregionalen Energieversorgung<br />

und müssen damit bei kommunalen Planungen berücksichtigt werden. Den Belangen der<br />

Energieversorgung wird ein Vorrang eingeräumt. Insofern werden für beide Leitungen bereits die notwendigen<br />

Schutzstreifen nachrichtlich und die geforderten Nutzungseinschränkungen innerhalb der<br />

Streifen als Hinweise in den Bebauungsplan übernommen. Zudem werden die Streifen mit einem<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet.<br />

Aus dem Entwässerungskonzept geht hervor, dass entlang der Borringhauser Straße, aber innerhalb<br />

des Gewerbegebietes ein Regenwassersammler errichtet werden soll (s. Anlage 4). Für diese Trasse<br />

wird ebenfalls ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.<br />

Darüber hinaus werden Standorte für die Versorgung mit Elektrizität und für die Entsorgung des Niederschlagswassers<br />

festgesetzt.<br />

3.12 Belange des Verkehrs:<br />

Das Plangebiet grenzt im Süden unmittelbar an die Borringhauser Straße (K 273). Es soll von hier aus<br />

erschlossen werden. Der durch die zukünftige Gewerbenutzung entstehende Verkehr wird auf einem<br />

inneren Erschließungsarm mit Wendehammer gebündelt. Dadurch wird auf kurzem Weg der Verkehr<br />

in das und aus dem Gewerbegebiet geführt, wodurch schutzbedürftige Nutzungen nicht betroffen sind.<br />

Der Entwurf der inneren Erschließung sowie des Wendehammers erfolgte auf der Grundlage der<br />

RASt 06.<br />

Ebenso wird der Einmündungsbereich im östlichen Bereich des Plangebiets angeordnet, so dass er<br />

mit der geplanten Zufahrt auf das Firmengelände Zerhusen eine gemeinsame Kreuzung bildet,<br />

wodurch zusätzliche Knotenpunkte vermieden werden. Der Einmündungsbereich liegt rd. 90 m von<br />

der zukünftigen Ostumgehung entfernt. So können Gewerbeverkehre direkt auf diese Straße geleitet<br />

werden, ohne die städtische Siedlungsstruktur zusätzlich zu belasten.<br />

<strong>Die</strong> Planung hinsichtlich der Lage und der Ausformung des neuen Knotenpunktes (Einmündungsbereichs<br />

zusammen mit der geplanten Betriebszufahrt) erfolgte durch ein fachlich versiertes Ingenieurbüro.<br />

<strong>Die</strong> Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Borringhauser Straße wurden<br />

dabei ausreichend beachtet. <strong>Die</strong> Planung bildet die Grundlage für die Festsetzung der Verkehrsfläche<br />

im Bebauungsplan.<br />

Westlich des neuen Knotenpunktes soll von der Borringhauser Straße ein kurzer Stich (öffentliche<br />

Verkehrsfläche) zur Erschließung von zwei Grundstücken abzweigen. Dadurch braucht die innere<br />

Erschließung nicht ausgeweitet werden. Es wird so nur das unbedingt notwendige Maß an Erschließung<br />

geschaffen<br />

65


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Für die restlichen Gewerbeflächen entlang der Borringhauser Straße wird aus Sicherheitsgründen ein<br />

Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt. <strong>Die</strong> Bauverbotszone wird durch Festlegung der straßenseitigen<br />

Baugrenze berücksichtigt.<br />

Da in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen, der weit über das<br />

Angebot des vorliegenden Bebauungsplanes hinausgeht, existiert, besteht die Überlegung, die nördlich<br />

angrenzende Wohnbaufläche in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Um diesen Bereich<br />

dann auch erschließen zu können, wird vorsorglich im Bebauungsplan ein Verkehrsarm festgesetzt,<br />

der bis zur nördlichen Plangebietsgrenze geführt wird. Sollte weiterhin die Planung einer Wohnbaufläche<br />

verfolgt werden, so kann dieser Straßenstich in eine Gewerbefläche oder Fuß-Rad-<br />

Wegeverbindung umgewandelt werden.<br />

<strong>Die</strong> Borringhauser Straße besitzt einen begleitenden Fuß- und Radweg auf der nördlichen Seite. Der<br />

weitere Bestand dieses Weges wird bei der Errichtung des Knotenpunktes berücksichtigt. Das Fahrrad<br />

stellt als Fortbewegungsmittel in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> die Alternative zum KFZ dar. Der ÖPNV hat<br />

wegen der Größe der <strong>Stadt</strong> keine Bedeutung. Das Gewerbegebiet kann über den begleitenden Weg<br />

leicht von Radfahrern (z. B. Berufstätige) erreicht werden. Dadurch wird den Belangen einer nachhaltigen<br />

städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen.<br />

Insgesamt wird mit den genannten Maßnahmen zur Erschließung des Plangebietes und zur Sicherheit<br />

und Leichtigkeit des Verkehrs den Belangen des Verkehrs ausreichend Rechnung getragen. Ebenso<br />

werden die Anforderungen an einen sparsamen Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Grund<br />

und Boden sowie die Anforderungen der Gewerbetreibenden an eine ausreichende Erschließung erfüllt.<br />

3.13 Belange der Standortwahl:<br />

Unter Punkt I.2 und I.3 wurden die Gründe für eine Erfordernis der Planung und für die Standortwahl<br />

hinreichend erläutert.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass der geplante Gewerbestandort sich unmittelbar an die bestehende<br />

Siedlungslage anschließt und diese in östliche Richtung fortsetzt. Insgesamt ist dadurch eine kontinuierliche<br />

Entwicklung der Siedlungsstruktur gegeben.<br />

3.14 Abwägungsergebnis:<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> gelangt im Rahmen ihrer sachgerechten Abwägung der betroffenen Belange nach<br />

dem derzeitigen Kenntnisstand zu der Auffassung, dass die planungsrechtliche Erforderlichkeit für das<br />

geplante Gewerbegebiet gegeben ist.<br />

<strong>Die</strong> stadtentwicklungspolitische Zielsetzung, durch die Schaffung weiterer Gewerbeflächen die heimische<br />

Wirtschaft zu fördern und zu stärken, steht hier im Vordergrund. Deswegen soll der Errichtung<br />

eines Gewerbegebietes an dem geplanten Standort ein Vorrang gegenüber den anderen, teilweise<br />

entgegenstehenden Belangen eingeräumt werden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Der Ausgleich zwischen verschiedenen Belangen wurde so hergestellt, dass den Grundsätzen der<br />

Verhältnismäßigkeit der Planung, der planerischen Vorbeugung, der Beherrschbarkeit von Emissionen,<br />

des Vorrangs der Konfliktvermeidung sowie der Berücksichtigung des Bestandsschutzes ausreichend<br />

Rechnung getragen wird.<br />

IV. Festsetzungen (Planinhalte)<br />

1. Art der baulichen Nutzung:<br />

Für das Plangebiet wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 9 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO<br />

festgesetzt (GEe).<br />

Es wird hinsichtlich seiner zulässigen Lärm- und Geruchsemissionen gegliedert und eingeschränkt (§<br />

1 Abs. 4, 5 und 9 BauNVO).<br />

Es werden Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt<br />

(§ 9 Abs. 1Nr. 24 BauGB).<br />

Es erfolgt ein Ausschluss von Tankstellen, Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und<br />

gesundheitliche Zwecke, von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, von Vergnügungsstätten<br />

und von Betrieben, die der Erzeugung von erneuerbarer Energie dienen, für das gesamte<br />

Gewerbegebiet (§ 1 Abs. 5, 6 und 9 BauNVO).<br />

Es erfolgt ein Ausschluss von ausnahmsweise zulässigen Betriebsinhaber und Betriebsleiterwohnungen<br />

für Teilbereiche des Gewerbegebietes (§ 1 Abs. 6 und 8 BauNVO).<br />

Es erfolgt ein Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelssortimenten sowie<br />

eine Einschränkung der nicht zentrenrelevanten Sortimente (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO).<br />

2. Maß der baulichen Nutzung:<br />

<strong>Die</strong> Grundflächenzahl wird mit 0,8 festgesetzt und orientiert sich damit an der Obergrenze (§ 9 BauGB<br />

i. V. m. §§ 17 und 19 BauNVO).<br />

<strong>Die</strong> Baumassenzahl wird mit 8,0 festgesetzt und bleibt damit etwas unterhalb der Obergrenze (§ 9<br />

BauGB i. V. m. §§ 17 und 21 BauNVO). <strong>Die</strong>s geschieht vor dem Hintergrund, dass die Gewerbehallen<br />

heute so konzipiert sind, dass sie mehr Grundfläche benötigen – deswegen eine GRZ mit 0,8 – aber<br />

weniger Gebäudehöhe verlangen.<br />

Um dennoch auch hier genügend Spielraum zur Verfügung zu stellen, aber gleichzeitig hinsichtlich<br />

des Orts- und Landschaftsbildes zu einer städtebaulich verträglichen Lösung zu gelangen, wird die<br />

Oberkante Gebäude auf 15 m begrenzt (§ 9 BauGB i. V. m. § 18 BauNVO).<br />

3. Überbaubare Grundstücksflächen:<br />

Der überbaubare Bereich (Bauteppich) wird durch die Festsetzung von Baugrenzen großzügig dimensioniert,<br />

um den Gewerbetreibenden eine flexible Stellung ihrer Gewerbebauten auf den Grundstü-<br />

67


Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

cken zu ermöglichen (flächenhafte Ausweisung), (§ 9 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO). <strong>Die</strong> Schutzstreifen<br />

der 110 kV- und der Erdgasleitung werden ausgespart.<br />

4. Verkehrsflächen:<br />

<strong>Die</strong> Erschließungsanlagen werden als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt (§ 9 Abs, 1 Nr. 11<br />

BauGB).<br />

Es erfolgt ein direktes Zu- und Abfahrtsverbot von den Gewerbegrundstücken auf die Borringhauser<br />

Straße (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB).<br />

5. Ver- und Entsorgungsflächen:<br />

Es werden zwei Flächen für die Ent- und Versorgung (Elektrizität, Abwasserbeseitigung) festgesetzt (§<br />

9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB).<br />

6. Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft:<br />

Der Baum- und Gehölzgürtel wird als öffentliche Grünfläche und überlagernd als Anpflanzungsfläche<br />

und Bindungsfläche für den Erhalt der bestehenden Gehölze festgesetzt (§ 1 Abs. 1 Nr. 15 und 25<br />

BauGB).<br />

Es erfolgen Festsetzungen zur Art der Bepflanzungen, zur Pflanzdichte, zum dauerhaften Erhalt und<br />

zum Ersatz der Bepflanzungen sowie zum Schutz des Oberbodens. Es erfolgt ein Hinweis zur zeitlichen<br />

Einschränkung der Baumaßnahmen.<br />

7. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte:<br />

Für die Versorgungsträger der Erdgas- und 110 kV–Leitung sowie für den zukünftigen Regenwassersammler<br />

wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB).<br />

Dadurch wird das Betreten der Leitungstrassen für diese Personengruppe zu Kontroll-, Unterhaltungsund<br />

Instandsetzungsarbeiten gesichert.<br />

8. Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen:<br />

Für den nordwestlichen Teilbereich des Plangebietes erfolgen Festsetzungen zu baulichen und sonstigen<br />

technischen Vorkehrungen als Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24<br />

BauGB).<br />

9. Nachrichtliche Übernahmen:<br />

<strong>Die</strong> Gas- und Stromleitung wird mit ihren Schutzstreifen nachrichtlich übernommen (§ 9 Abs. 6<br />

BauGB).<br />

68


V. Maßnahmen zur Verwirklichung der Planung<br />

1. Ver- und Entsorgung<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

<strong>Die</strong> Versorgung des zukünftigen Gewerbegebietes mit elektrischem Strom erfolgt durch Anschluss an<br />

das Versorgungsnetz der RWE Energie Aktiengesellschaft, Regionalversorgung Nike, Osnabrück.<br />

<strong>Die</strong> Versorgung mit Gas erfolgt durch Anschluss an das Versorgungsnetz der Energieversorgung Weser-Ems<br />

(EWE).<br />

Das Plangebiet wird durch das Wasserversorgungsnetz des Oldenburgisch - Ostfriesischen Wasserverbandes<br />

(OOWV) mit Trinkwasser versorgt.<br />

<strong>Die</strong> Versorgung des Plangebietes mit einer ausreichenden Löschwassermenge wird im weiteren Verfahren<br />

detailliert festgelegt.<br />

Der genaue Standort des Unterflurhydranten wird mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Brandschutzingenieur<br />

beim Landkreis Vechta abgestimmt.<br />

<strong>Die</strong> Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationseinrichtungen erfolgt über die Deutsche<br />

Telekom, Fernmeldeamt Osnabrück.<br />

Der OOWV hat im Einvernehmen mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> das Ingenieurbüro Frilling beauftragt, ein Entwässerungskonzept<br />

zu erarbeiten. <strong>Die</strong>s dient als Grundlage zur Fortschreibung des Generalentwässerungsplanes.<br />

Das Entwässerungskonzept sieht die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem<br />

Plangebiet vor.<br />

<strong>Die</strong> Ableitung des Schmutzwassers aus dem Gewerbegebiet erfolgt ebenfalls durch den OOWV in<br />

Abstimmung mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Abfallbeseitigung wird zentral vom Landkreis Vechta entsprechend ihrer Abfallsatzung durchgeführt.<br />

2. Bodenordnung und Entschädigung<br />

<strong>Die</strong> in Anspruch genommenen Flächen befinden sich bis auf zwei Randparzellen im städtischen Eigentum.<br />

Insofern sind ein Grunderwerb bzw. eine Bodenordnung als Voraussetzung zur Umsetzung<br />

der Planung nicht notwendig.<br />

3. Ausgleichsmaßnahmen<br />

Das Kompensationsdefizit wird im Kompensationsflächenpool des Städtequartetts ausgeglichen. <strong>Die</strong><br />

Lage der Ausgleichsfläche ist der Anlage 6 zu entnehmen.<br />

4. Planungsrecht<br />

<strong>Die</strong> Rechtskraft des Bebauungsplanes soll im Sommer 2012 erfolgen.<br />

69


5. Vertragliche Vereinbarungen<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Vor Beginn der Bauarbeiten sind die wasserrechtlichen Genehmigungen und Einleiterlaubnisse zu<br />

beantragen.<br />

Für den Anschluss der Erschließungsstraße an die K 273 ist eine Verwaltungsvereinbarung erforderlich.<br />

Für die teilweise Entfernung des Feldgehölzes ist ein Waldersatz im Verhältnis 1:1 zu leisten. <strong>Die</strong><br />

Waldersatzfläche ist nachzuweisen.<br />

VI. Daten<br />

1. Flächenbilanz:<br />

Gewerbegebiet 8,05 ha<br />

Straßenverkehrsfläche 1,08 ha<br />

Öffentliche Grünfläche 0,32 ha<br />

________________________________________<br />

Gesamt : 9,48 ha<br />

2. Verfahrensübersicht:<br />

Aufstellungsbeschluss:<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am 22.06.2012 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

gefasst.<br />

Öffentliche Auslegung:<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Begründung in der<br />

Zeit vom 28.12.2011 bis einschließlich 01.02.2012 öffentlich im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ausgelegen.<br />

Öffentliche Auslegung mit Einschränkungen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB:<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Begründung in der<br />

Zeit vom 03.04.2012 bis einschließlich 19.04.2012 öffentlich im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ausgelegen.<br />

70


Satzungsbeschluss:<br />

Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am 22.05.2012 gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebau-<br />

ungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“ als Satzung beschlossen. <strong>Die</strong> Be-<br />

gründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wurde beigefügt.<br />

<strong>Damme</strong>, den 26.07.2012<br />

gez. Muhle<br />

...................................... L.S.<br />

Der Bürgermeister<br />

71


Schalltechnisches Gutachten zu den<br />

Bebauungsplänen Nr. 154 „Gewerbegebiet<br />

nördlich Borringhauser Straße“ und<br />

Nr. 160 „Hunteburger Straße – Ostseite III“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

- Berechnung der Geräuschemissionskontingente und<br />

der verkehrsbezogenen Geräuschimmissionen -<br />

Projekt Nr.: 1714-11-b-hi<br />

Oldenburg, 02. März 2012<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Herr Hanneken<br />

Postfach 1290<br />

49395 <strong>Damme</strong><br />

Ausführung: Dipl. Ing. (FH) Heiko Ihde<br />

itap - Institut für technische und angewandte Physik<br />

GmbH<br />

Marie-Curie-Straße 8<br />

26129 Oldenburg<br />

Tel. 0441-57061-29<br />

ihde@itap.de<br />

Berichtsumfang: 37 Seiten Text<br />

13 Seiten Anhang<br />

Messstelle nach §26 BImSchG<br />

für Geräusche und Erschütterungen<br />

Telefon<br />

(0441) 57061-0<br />

Fax<br />

(0441) 57061-10<br />

Email<br />

info@itap.de<br />

Postanschrift<br />

Marie-Curie-Straße 8<br />

26129 Oldenburg<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Manfred Schultz-von Glahn<br />

Dipl. Phys. Hermann Remmers<br />

Sitz<br />

Marie-Curie-Straße 8<br />

26129 Oldenburg<br />

Amtsgericht Oldenburg<br />

HRB: 12 06 97<br />

Bankverbindung<br />

Raiffeisenbank Oldenburg<br />

Kto.-Nr. 80 088 000<br />

BLZ: 280 602 28


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 2 von 50<br />

Inhaltsverzeichnis: Seite<br />

1 Aufgabenstellung ......................................................................................... 3<br />

2 Örtliche Gegebenheiten ................................................................................. 4<br />

3 Grundlagen ................................................................................................. 8<br />

3.1 Verwendete Unterlagen ............................................................................. 8<br />

3.2 Vorgehensweise zur Ermittlung der Emissionskontingente .............................. 10<br />

3.3 Beurteilungsgrundlagen ........................................................................... 11<br />

3.4 Immissionsorte ....................................................................................... 12<br />

4 Ermittlung der Emissionskontingente (L EK) für die Plangebiete ............................ 14<br />

4.1 Allgemeines ........................................................................................... 14<br />

4.2 Ermittlung der Vorbelastung ..................................................................... 14<br />

4.2.1 Emissionsdaten ............................................................................... 16<br />

4.3 Berechnung der Planwerte ........................................................................ 18<br />

4.4 Bestimmung der Emissionskontingente (L EK) ................................................ 19<br />

4.5 Festsetzung von Zusatzkontingenten .......................................................... 22<br />

4.6 Nachweis der Einhaltung der Emissionskontingente im Genehmigungsverfahren . 26<br />

4.7 Schallschutzmaßnahmen .......................................................................... 26<br />

5 Verkehrsgeräuschimmissionen in der Umgebung der Plangebiete ........................ 28<br />

5.1 Vorbemerkungen/Vorgehensweise .............................................................. 28<br />

5.2 Emissionsdaten des Straßenverkehrs........................................................... 29<br />

5.2.1 Eingangsdaten ................................................................................ 29<br />

5.3 Ergebnisse der Prognose für das Jahr 2026 .................................................. 31<br />

6 Festsetzungen im Bebauungsplan ................................................................... 36<br />

7 Zusammenfassende Beurteilung ..................................................................... 37<br />

Anhang A – D………………………………………………………………………………38


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 3 von 50<br />

1 Aufgabenstellung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> plant mit der Aufstellung des Bebauungspläne Nr. 154 „Gewerbegebiet<br />

nördlich Borringhauser Straße“ und Nr. 160 „Hunteburger Straße – Ostseite III“ derzeit<br />

nicht überplante Flächen als Gewerbegebiete auszuweisen. Um sicherzustellen, dass die<br />

Geräuschimmissionsrichtwerte unabhängig von der zukünftigen Nutzung eingehalten<br />

werden, soll eine flächenbezogene Geräuschkontingentierung verbindlich in den<br />

Bebauungsplänen festgesetzt werden.<br />

<strong>Die</strong> itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist von der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

beauftragt worden, ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. In diesem Gutachten<br />

soll untersucht werden, welche gewerblichen Geräuschimmissionen durch die beiden be-<br />

trachteten Plangebiete verursacht werden dürfen, ohne dass es zu Konflikten in Bezug<br />

auf Geräuschimmissionen an der vorhandenen und der geplanten Wohnbebauung kommt.<br />

Zu diesem Zweck werden die Emissionskontingente (L EK) und ggf. Zusatzkontingente<br />

(L EK, zus) für die jeweiligen Plangebiete ermittelt.<br />

Im Weiteren sollen die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen an der schutzbedürftigen<br />

Wohnbebauung in der Umgebung und auf den Plangebieten untersucht werden. <strong>Die</strong> Beur-<br />

teilungspegel im Einwirkungsbereich vom Straßenverkehr werden mit den Orientierungs-<br />

werten der DIN 18005 Beiblatt 1 verglichen. Der Vergleich der prognostizierten Beurtei-<br />

lungspegel mit den maßgebenden Immissionsrichtwerten wird zeigen, ob bei den Plan-<br />

vorhaben Konflikte zu erwarten sind und welche Schutzmaßnahmen gegebenenfalls er-<br />

griffen werden müssen, um die Anforderung an gesunde Wohnverhältnisse zu wahren<br />

(§34 BauGB).<br />

In diesem Gutachten werden die Emissionskontingente und die Verkehrslärmberechnun-<br />

gen für die beiden Plangebiete gemeinsam ermittelt bzw. durchgeführt, da sich die aus<br />

den Plangebieten jeweils resultierenden Geräuschimmissionen gegenseitig beeinflussen.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 4 von 50<br />

2 Örtliche Gegebenheiten<br />

Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 154 umfasst eine Fläche von<br />

ca. 9,6 ha und liegt östlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> nördlich der Borringhauser Straße (K 273).<br />

Das zukünftige Plangebiet soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden (siehe Abbil-<br />

dung 1). Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 160 umfasst eine Flä-<br />

che von ca. 3,8 ha und liegt im südlichen Teil der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> umgeben von weiteren<br />

Gewerbegebieten östlich der Hunteburger Straße (L 80). Das zukünftige Plangebiet soll<br />

ebenfalls als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden (siehe Abbildung 2).<br />

Gemäß der 25. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> befindet sich der Gel-<br />

tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 östlich eines Mischgebietes. Nördlich hiervon<br />

ist eine Freifläche für Wohnzwecke beordnet. Südöstlich des Geltungsbereichs des Bebau-<br />

ungsplans Nr. 160 befindet sich eine Fläche mit Wohnbebauung innerhalb eines Mischge-<br />

bietes. Des Weiteren befinden sich angrenzend in alle Himmelsrichtungen Gewerbeflä-<br />

chen. <strong>Die</strong> Lage der Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne ist in Abbildung 3 dar-<br />

gestellt.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 5 von 50<br />

Abbildung 1: Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 154 und der Umge-<br />

bung, Quelle [12].


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 6 von 50<br />

Abbildung 2: Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 160 und der Umge-<br />

bung, Quelle [13].


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 7 von 50<br />

BPlan Nr. 160<br />

Abbildung 3: Darstellung der 25. Flächennutzungsplanänderung, Quelle [14].<br />

BPlan Nr. 154


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 8 von 50<br />

3 Grundlagen<br />

3.1 Verwendete Unterlagen<br />

<strong>Die</strong> Immissionsberechnungen sind auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen, Stu-<br />

dien und Hilfsmitteln durchgeführt worden:<br />

a) Gesetze, Verordnungen<br />

[1] BImSchG: „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-<br />

reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz – BImSchG), Fassung vom 08.11.2011.<br />

[2] 16. BImSchV: „Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12.06.1990.<br />

b) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Orientierungswerte<br />

[3] DIN 18005-1: „Schallschutz im Städtebau“, Juli 2002 und Beiblatt 1 zu DIN 18005,<br />

„Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche<br />

Planung“, Mai 1987.<br />

[4] TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzge-<br />

setz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998,<br />

GMBI Nr. 26, S. 503 ff.<br />

c) Schallausbreitung, Abschirmung<br />

[5] DIN-ISO 9613-2: „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: All-<br />

gemeines Berechnungsverfahren“, Beuth Verlag, Berlin, Oktober 1999.<br />

[6] RLS-90: „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Der Bundesminister für Verkehr,<br />

1990.<br />

d) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel<br />

[7] DIN 45691: „Geräuschkontingentierung“, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Dezember<br />

2006.<br />

[8] DIN 4109: „Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweis“; Beuth Verlag;<br />

November 1989.<br />

[9] VDI 2058, Blatt 3: „Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung<br />

unterschiedlicher Tätigkeiten“, Beuth Verlag; April 1981.<br />

[10] Dr. J. Kötter: „Pegel der flächenbezogenen Schallleistung und Bauleitplanung“, Nie-<br />

dersächsisches Landesamt für Ökologie, Hannover, Juli 2000.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 9 von 50<br />

[11] IMMI 2011-1: Behördlich anerkanntes Immissionsprognoseprogramm der Firma Wöl-<br />

fel, Höchberg, für die Erstellung der Geräuschimmissionsprognosen.<br />

[12] Bebauungsplan Nr. 154 „Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Straße“ der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> im pdf-Format. Übermittelt per Email am 10.05.2011 durch Herrn Hanneken<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Damme</strong>.<br />

[13] Liegenschaftskarte mit dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr.<br />

160 „Hunteburger Straße – Ostseite III“ im pdf-Format. Übermittelt per Email am<br />

10.05.2011 durch Herrn Hanneken der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Damme</strong>.<br />

[14] 25. Flächennutzungsplanänderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> im pdf-Format. Übermittelt per<br />

Email am 10.05.2011 durch Herrn Hanneken der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Damme</strong>.<br />

[15] Bebauungspläne Nr. 42 a, Nr. 84, Nr. 87, Nr. 94, Nr. 109 inkl. 1. Änderung, Nr. 112 1.<br />

Änderung, Nr. 116, Nr. 129 und Nr. 152 und 9. Flächennutzungsplanänderung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> im pdf-Format. Übermittelt per Email am 26.07.2011 durch Herrn Han-<br />

neken der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Damme</strong>.<br />

[16] Schalltechnisches Gutachten (Nr. 94115) zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

südlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, erstellt vom Akustikbüro Göttingen am 6. Juli 1994, erhal-<br />

ten per Post von Herrn Hanneken der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Damme</strong>.<br />

[17] Straßenverkehrsanalyse des vorhandenen Straßennetzes Außenbereich der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong>, Erhebungsjahr 2003, Modellprognose für das Jahr 2015. Übermittelt per E-<br />

Mail durch Herrn Hanneken, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Damme</strong> am 26.07.2011.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 10 von 50<br />

3.2 Vorgehensweise zur Ermittlung der Emissionskontingente<br />

<strong>Die</strong> Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Planung, bei der die Ziel-<br />

vorstellungen der DIN 18005 [3] zu berücksichtigen sind. Daher erfolgt die Beurteilung<br />

der Geräuschimmissionen, die künftig von dem Plangebiet ausgehen und die benachbarte<br />

Wohnbebauung belasten, entsprechend dieser Norm. In dieser Beurteilung ist die Vorbe-<br />

lastung durch Geräuschemissionen aller gewerblichen und industriellen Anlagen in der<br />

Umgebung ebenfalls einzubeziehen. <strong>Die</strong> Höhe dieser Geräuschvorbelastung entscheidet<br />

darüber, welche Geräusch erzeugenden Aktivitäten innerhalb des Plangebiets zusätzlich<br />

möglich sind, ohne dass es zu Konflikten an der Wohnbebauung kommt. <strong>Die</strong> entspre-<br />

chenden Berechnungen erfolgen in mehreren Schritten:<br />

1. Im ersten Schritt werden die Beurteilungspunkte (Immissionsorte) festgelegt.<br />

2. Im zweiten Schritt wird die Geräuschvorbelastung durch vorhandene gewerbliche<br />

Anlagen bzw. Gewerbegebietsflächen an den maßgeblichen Immissionsorten er-<br />

mittelt. Berechnungsgrundlage ist die DIN 18005 [3].<br />

3. Im dritten Schritt werden die Planwerte für jeden Immissionsort rechnerisch auf<br />

der Grundlage der DIN 45691 [7] ermittelt. <strong>Die</strong>se Berechnung dient dazu die Im-<br />

missionsanteile zu bestimmen, die von dem Plangebiet ausgehend an den Immis-<br />

sionsaufpunkten noch hinzukommen dürfen, ohne dass die Orientierungswerte aus<br />

dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [3] überschritten werden.<br />

4. Danach werden auf der Grundlage der ermittelten Planwerte die festzulegenden<br />

Emissionskontingente L EK für das Plangebiet berechnet. Dabei ist es teilweise hilf-<br />

reich das Plangebiet in mehrere Teilflächen zu unterteilen und für jede Teilfläche<br />

ein Emissionskontingent zu bestimmen.<br />

5. Im letzten Schritt werden ggfs. Zusatzkontingente für bestimmte Richtungen<br />

festgesetzt, um das Plangebiet später schalltechnisch optimal nutzen zu können.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 11 von 50<br />

3.3 Beurteilungsgrundlagen<br />

Als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau sind Orientierungswerte im Bei-<br />

blatt 1 der DIN 18005 [3] festgelegt worden.<br />

<strong>Die</strong> im Beiblatt genannten Orientierungswerte sind getrennt nach Geräuscharten (Ver-<br />

kehrsgeräusche und Geräusche aus Industrie- und Gewerbeanlagen) aufgeführt. <strong>Die</strong> Er-<br />

mittlung und Beurteilung erfolgt ebenfalls getrennt nach den Geräuscharten, da sie un-<br />

terschiedlich störend von den Betroffenen wahrgenommen werden.<br />

Für die bestehenden Wohngebäude im Umfeld des Plangebiets gelten die Schutzansprü-<br />

che eines Mischgebietes (MI) [14]. Für das nördlich des Geltungsbereichs des Bebau-<br />

ungsplans Nr. 154 befindlich Wohngebiet gilt der Schutzanspruch eines allgemeinen<br />

Wohngebietes (WA).<br />

Vorhandene Wohngebäude auf den umliegenden Gewerbeflächen gelten als Betriebs-<br />

leiterwohnungen/-häuser und besitzen den Schutzanspruch eines Gewerbegebietes.<br />

<strong>Die</strong> entsprechenden Orientierungswerte für den Tag- und Nachtzeitraum sind der nachfol-<br />

genden Tabelle 1 zu entnehmen. <strong>Die</strong> angegebenen Orientierungswerte sind mit den Beur-<br />

teilungspegeln L r am jeweiligen Immissionsort zu vergleichen.<br />

Tabelle 1: Orientierungswerte für Gewerbe- und Verkehrsgeräuschimmissionen im Tag- und<br />

Nachtzeitraum in allgemeinen Wohngebieten (WA) und Mischgebieten (MI)<br />

nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [3].<br />

Beurteilungszeiträume<br />

Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005<br />

für gewerbliche Geräuschimmissionen /<br />

für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

allgemeine Wohngebiete<br />

(WA)<br />

Mischgebiete<br />

(MI)<br />

tags 6 Uhr - 22 Uhr 55 / 55 60 / 60<br />

nachts 22 Uhr - 6 Uhr 40 / 45 45 / 50<br />

<strong>Die</strong> Orientierungswerte gelten tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 h, nachts für<br />

8 h.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 12 von 50<br />

3.4 Immissionsorte<br />

Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Umgebung der Plangebiete sind insge-<br />

samt 15 maßgebliche Immissionsorte an der vorhandenen Wohnbebauung bzw. auf der-<br />

zeit noch unbebauten Flächen in 5 m Abstand von der Grundstücksgrenze festgelegt wor-<br />

den (siehe Tabelle 2 und Abbildung 4).<br />

Tabelle 2: Beschreibung der maßgeblichen Immissionsorte.<br />

Immissionsorte Haus Nr. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />

IP 1 Hinter den Höfen 1, Ostfassade<br />

IP 2 Hinter den Höfen 3, Ostfassade<br />

IP 3 Hinter den Höfen 5, Ostfassade<br />

IP 4 Hinter den Höfen 7, Ostfassade<br />

IP 5<br />

IP 6<br />

IP 7<br />

IP 8<br />

1. OG MI<br />

geplantes Wohngebiet, 5 m Abstand zur<br />

südlichen Grundstücksgrenze 1. OG WA<br />

IP 9 Osterdammer Straße 73, Westfassade 1. OG<br />

IP 10 Osterdammer Straße 73, Nordfassade 1. OG<br />

IP 11 Osterdammer Straße 73, Ostfassade 1. OG<br />

IP 12 Osterdammer Straße 29, Nordfassade 1. OG<br />

IP 13 Osterdammer Straße 77, Nordfassade 1. OG<br />

IP 14 Turmweg 4, Südostfassade 1. OG<br />

IP 15 Turmweg 15, Ostfassade 1. OG<br />

<strong>Die</strong> maßgeblichen Immissionsorte sind an der vorhandenen Wohnbebauung in einem Ab-<br />

stand von 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am<br />

stärksten betroffenen schutzbedürftigen Wohnraumes (Wohnen und Schlafen) nach DIN<br />

4109, Ausgabe November 1989, festgelegt worden.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Immissionsorte beträgt 4,8 m über Oberkante Gelände. <strong>Die</strong>s entspricht dem<br />

1. Obergeschoss (1. OG). Immissionsorte im Erdgeschoss (Aufpunkthöhe 2,0 m) werden in<br />

der Prognose nicht berücksichtigt, da davon auszugehen ist, dass die Immissionsorte im<br />

1. OG stärker belastet werden.<br />

MI


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 13 von 50<br />

Abbildung 4: Lage der maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung der B-Plangebiete<br />

Nr. 154 und Nr. 160, Quelle [15].


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 14 von 50<br />

4 Ermittlung der Emissionskontingente (L EK) für die Plangebiete<br />

4.1 Allgemeines<br />

Aus schalltechnischer Sicht ist bei der städtebaulichen Planung und der rechtlichen Um-<br />

setzung der Planung zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässi-<br />

gen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Da-<br />

zu ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der an den maßgeblichen Immis-<br />

sionsorten für das Plangebiet insgesamt zur Verfügung stehenden Geräuschimmissionsan-<br />

teilen zu entwickeln.<br />

Zur Regelung der Intensität der Flächennutzung hat in den vergangenen Jahren die Fest-<br />

setzung von Emissionskontingenten L EK (bisher: „immissionswirksame flächenbezogene<br />

Schallleistungspegel – iFSP“) an Bedeutung gewonnen.<br />

Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Emissionskontingente ist die<br />

DIN 45691 [7]. In dieser Norm werden erstmals die Verfahren und eine einheitliche Ter-<br />

minologie als fachliche Grundlage zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen für<br />

Industrie- und Gewerbegebietsflächen beschrieben. Zudem werden rechtliche Hinweise<br />

für die Umsetzung gegeben.<br />

4.2 Ermittlung der Vorbelastung<br />

<strong>Die</strong> vorhandene Wohnbebauung und das geplante Wohngebiet nördlich in der Umgebung<br />

der betrachteten Plangebiete werden im Wesentlichen durch die Geräuschimmissionen der<br />

umliegenden Gewerbeflächen belastet. <strong>Die</strong>se Gewerbeflächen wurden im Rahmen der<br />

Aufstellung der zugehörigen Bebauungspläne mit Emissionskontigenten belegt, welche in<br />

der Immissionsprognose berücksichtigt werden. Bei Gewerbeflächen, für die keine<br />

festgesetzten Emissionskontigente vorliegen, werden entsprechend ihrer jeweiligen<br />

Nutzung pauschale Emissionswerte verwendet. Für Immissionen, die aus nicht genannten<br />

in der Umgebung befindlichen gewerblichen Anlagen stammen, sind nicht<br />

beurteilungsrelevant.<br />

<strong>Die</strong> Immissionen der o.g. Betriebe werden im Berechnungsmodell wie in der Bauleitpla-<br />

nung üblich durch pauschale Flächenschallquellen dargestellt. Mit diesem Verfahren ist<br />

gewährleistet, dass die gesamten ausgewiesenen, gewerblich genutzten und noch nicht<br />

genutzten Flächen in der Beurteilung mit einbezogen werden.<br />

Mit diesem Verfahren wird die schalltechnische Situation in der Regel hinreichend genau<br />

und mit ausreichender Sicherheit beschrieben. Ein pauschaler Ansatz über Flächenschall-


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 15 von 50<br />

quellen mit gebietstypischen Schallleistungspegeln ist umfassender und damit in der Re-<br />

gel für die Bauleitplanung geeigneter als ein messtechnischer Ansatz.<br />

Emissionskontingente nach Vorgaben des ehemaligen Niedersächsischen Landesamtes<br />

für Ökologie<br />

In Tabelle 3 sind die vom ehemaligen Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ)<br />

[10] vorgeschlagenen Emissionsansätze zusammengefasst.<br />

Tabelle 3: Vom NLÖ empfohlene flächenbezogene Emissionspegel für die Bauleitplanung.<br />

Flächenbezogene Schallleistung<br />

tagsüber (6 – 22 Uhr) in dB(A)<br />

Flächenbezogene Schallleistung<br />

nachts (22 – 6 Uhr) in dB(A)<br />

Gebietsnutzung von .. bis Mittelwert von .. bis Mittelwert<br />

eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet<br />

GEe<br />

uneingeschränktes<br />

Gewerbegebiet<br />

GE<br />

eingeschränktes<br />

Industriegebiet<br />

GIe<br />

uneingeschränktes<br />

Industriegebiet<br />

GI<br />

57,5 .. 62,5 60 42,5 .. 47,5 45<br />

62,5 .. 67,5 65 47,5 .. 52,5 50<br />

67,5 .. 72,5 70 52,5 .. 57,5 55<br />

> 72,5 -- > 57,5 --<br />

Eventuell innerhalb der umliegenden Gewerbegebiete befindliche Betriebsleiterwohnun-<br />

gen können nicht als Immissionsaufpunkte berücksichtigt werden, da sich diese bei einer<br />

Immissionsberechnung innerhalb der Flächenschallquelle befinden würden, wodurch sich<br />

eine mathematisch undefinierte Situation ergeben würde. Bei Einhaltung der Werte an<br />

den Immissionsaufpunkten nahe dem Plangebiet ist auch von einer Unterschreitung der<br />

Orientierungswerte für Gewerbegebiete an den Betriebsleiterwohnungen auszugehen.<br />

<strong>Die</strong> verwendeten Flächenschallquellen haben pauschal eine Höhe von 1 m über Gelände-<br />

oberfläche. <strong>Die</strong> Schallausbreitungsberechnung wird unter Berücksichtigung von Abschir-<br />

mung und Boden- und Meteorologiedämpfung nach DIN-ISO 9613-2 durchgeführt. Bei<br />

den in der Vorbelastung berücksichtigten Emissionskontingenten wird die Schallausbrei-<br />

tungsberechnung hingegen gemäß DIN 45691 [7] ausschließlich unter Berücksichtigung<br />

des Abstandsmaßes durchgeführt.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 16 von 50<br />

4.2.1 Emissionsdaten<br />

<strong>Die</strong> Prognose erfolgt unter Berücksichtigung folgender Eingangsdaten:<br />

Tabelle 4: Eingangsdaten der für die gewerbliche Vorbelastung berücksichtigten Flächenschallquellen<br />

(FSP) gemäß DIN ISO 9613-2 [5] und Emissionskontigente gemäß<br />

DIN 45691 [7], Beurteilungszeiträume tags (6-22 h) und nachts (22-6 h). <strong>Die</strong><br />

Quellenhöhe h e beträgt bei den FSP 1 m.<br />

Flächenbezogene Schallleistungspegel<br />

FSP gem. DIN ISO 9613-2<br />

Emissionskontingente<br />

LEK gem. DIN 45691<br />

Gewerbefläche<br />

Quelle der<br />

Festsetzungen<br />

Flächenbezogener<br />

Schalleistungspegel<br />

in [dB(A) pro m²]<br />

L’’ W, Tag<br />

L’’ W, Nacht<br />

Quellfläche<br />

F in [ha]<br />

GE 1 B-Plan 42 a [15] 65,0 50,0 58,6<br />

GE 2 B-Plan 42 a [15] 65,0 50,0 11,6<br />

GIe B-Plan 84 [15] 60,0 45,0 13,7<br />

GI B-Plan 84 [15] 65,0 50,0 49,3<br />

GE B-Plan 87 [15] 65,0 50,0 3,2<br />

GI B-Plan 94 [15] 65,0 50,0 24,2<br />

GE 1 B-Plan 109 [15] 62,5 47,5 9,3<br />

GE 2 B-Plan 84 [15] 60,0 45,0 18,2<br />

GE 3 B-Plan 84 [15] 57,5 42,5 5,3<br />

GE B-Plan 112 [15] 65,0 50,0 12,3<br />

GEe 1 B-Plan 112 [15] 60,0 45,0 5,6<br />

GEe 2 B-Plan 112 [15] 60,0 45,0 15,8<br />

GEe 3 B-Plan 112 [15] 60,0 45,0 10,8<br />

GEe 4 B-Plan 112 [15] 53,0 48,0 7,9<br />

GEe 5 B-Plan 112 [15] 60,0 45,0 22,8<br />

GIe 1 B-Plan 112 [15] 67,0 52,0 33,4<br />

GIe 2 B-Plan 112 [15] 70,0 55,0 6,5<br />

GIe 3 B-Plan 112 [15] 67,0 52,0 32,8<br />

GIe 4 B-Plan 112 [15] 70,0 55,0 10,5<br />

GIe 5 B-Plan 112 [15] 67,0 52,0 18,7<br />

GIe 6 B-Plan 112 [15] 70,0 55,0 9,4<br />

GIe 7 B-Plan 112 [15] 70,0 55,0 15,4<br />

GE / GEe B-Plan 116 [15] 58,0 58,0 37,1<br />

GE B-Plan 129 [15] 62,5 47,5 34,1<br />

GE 1 B-Plan 152 [15] 60,0 45,0 10,3<br />

GE 2-4 B-Plan 152 [15] 65,0 50,0 84,7<br />

<strong>Die</strong> Lage der zur Ermittlung der Vorbelastung verwendeten Schallquellen ist in Abbildung<br />

5 dargestellt.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 17 von 50<br />

Abbildung 5: Darstellung der Flächenschallquellen zur Ermittlung der Vorbelastung durch gewerbliche<br />

Flächen in der Umgebung des Plangebietes.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 18 von 50<br />

4.3 Berechnung der Planwerte<br />

Gemäß der DIN 45691 [7] sind für die oben genannten Immissionsaufpunkte die Planwer-<br />

te festzulegen. Der Planwert wird aus dem maßgeblichen Schutzanspruch am Immissions-<br />

ort j (Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 [3]) und der Vorbelastung er-<br />

mittelt:<br />

Planwert = Orientierungswert – Vorbelastung<br />

Es wird bei der Berechnung der Vorbelastung und der Planwerte als Immissionsort das<br />

schalltechnisch stärker belastete 1. OG betrachtet.<br />

In Tabelle 5 sind die Orientierungswerte, die Gesamtvorbelastung und die ermittelten<br />

Planwerte zusammengefasst.<br />

Tabelle 5: Vorbelastung aus den in den verschiedenen B-Plänen festgesetzten gewerblichen<br />

Flächen im Tag- und Nachtzeitraum.<br />

Immissions-orte<br />

Maßgeblicher<br />

Orientierungswert nach<br />

DIN 18005<br />

L GI,j [dB(A)]<br />

Immissionspegel<br />

der Vorbelastung<br />

L vor, j [dB(A)]<br />

Maßgeblicher<br />

Planwert<br />

L PL, j [dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

IP 1 1. OG 60 45 56,0 42,2 57,8 41,8<br />

IP 2 1. OG 60 45 54,3 40,8 58,6 42,9<br />

IP 3 1. OG 60 45 53,3 39,6 59,0 43,5<br />

IP 4 1. OG 60 45 53,3 39,5 59,0 43,6<br />

IP 5 1. OG 55 40 53,3 39,3 50,1 31,7<br />

IP 6 1. OG 55 40 52,4 38,5 51,5 34,7<br />

IP 7 1. OG 55 40 51,8 38,0 52,2 35,7<br />

IP 8 1. OG 55 40 51,4 37,7 52,5 36,1<br />

IP 9 1. OG 60 45 58,1 43,4 55,5 39,9<br />

IP 10 1. OG 60 45 56,4 44,3 57,5 36,7<br />

IP 11 1. OG 60 45 52,7 42,7 59,1 41,1<br />

IP 12 1. OG 60 45 56,8 42,7 57,2 41,1<br />

IP 13 1. OG 60 45 57,9 43,7 55,8 39,1<br />

IP 14 1. OG 60 45 60,1* 45,3* 50,0* 35,0*<br />

IP 15 1. OG 60 45 58,8 44,2 53,8 37,3<br />

* <strong>Die</strong> Immissionsrichtwerte an den betroffenen Immissionsaufpunkten werden bereits durch die gewerbliche<br />

Vorbelastung in der Umgebung überschritten. Aus diesem Grund muss der jeweils an der Wohnbebauung<br />

vorliegende Beurteilungspegel auf Grund der Zusatzbelastung durch die beiden Plangebiete 10 dB unterhalb<br />

des jeweiligen Beurteilungspegels der Vorbelastung liegen. Unter dieser Voraussetzung befinden<br />

sich die umliegenden Immissionsorte gemäß Kapitel 2.2 a) der TA Lärm [4] nicht mehr im Einwirkungsbereich<br />

der betrachteten Plangebiete.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 19 von 50<br />

4.4 Bestimmung der Emissionskontingente (L EK)<br />

Entsprechend den Vorgaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> sollen die B-Plangebiete Nr. 154 und<br />

Nr. 160 als Gewerbegebiete (GE) ausgewiesen werden.<br />

<strong>Die</strong> einzelnen TF werden mit unterschiedlichen Flächenschallquellen belegt, siehe Kapi-<br />

tel 4.5 und Abbildung 6. Tabelle 6 stellt die Aufteilung und die Größe der Teilflächen dar.<br />

Tabelle 6: Flächengrößen der einzelnen Teilflächen der B-Pläne Nr. 154 und Nr. 160<br />

B-Plan<br />

Nr. 154<br />

B-Plan Nr.<br />

160<br />

Bezeichnung Größe S i [m²] Gebietsausweisung<br />

TF 1 GE 1 31.744,7 GE<br />

TF 2 GE 2 37.318,1 GE<br />

TF 3 GE 3 10.339,3 GE<br />

Gesamt 79.402,1<br />

TF 1 GE 1 23.122,6 GE<br />

TF 2 GE 2 7.938,1 GE<br />

Gesamt 31.060,7<br />

<strong>Die</strong> Emissionskontingente L EK werden für die einzelnen Teilflächen so festgesetzt, dass an<br />

keinem der Immissionsaufpunkte j (hier IP 1 - 15) der maßgebliche Planwert L PL,j (siehe<br />

Tabelle 5) durch die Summe der Immissionskontingente L IK,j der Teilflächen des Plange-<br />

biets überschritten wird.<br />

<strong>Die</strong> daraus resultierenden maßgeblichen Emissionskontingente sind in Tabelle 7 darge-<br />

stellt.<br />

Tabelle 7: Emissionskontingente L EK für die einzelnen Teilflächen<br />

B-Plan<br />

Nr. 154<br />

B-Plan<br />

Nr. 160<br />

Bezeichnung<br />

L EK<br />

tags / nachts<br />

[dB(A)]<br />

TF 1 GE 1 54,3 / 35,9<br />

TF 2 GE 2 56,4 / 37,9<br />

TF 3 GE 3 56,4 / 37,9<br />

TF 1 GE 1 60,8 / 42,5<br />

TF 2 GE 2 59,9 / 41,6


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 20 von 50<br />

Abbildung 6: Darstellung der einzelnen Teilflächen (links B-Plan 154, rechts B-Plan 160).<br />

In Tabelle 8 sind die (Gesamt-) Immissionskontingente an den jeweiligen Immissionsor-<br />

ten, die aus den Emissionskontingenten des geplanten und vorhandenen Gewerbegebie-<br />

tes berechnet worden sind, dargestellt. <strong>Die</strong> Immissionskontingente L IK,j werden mit den<br />

entsprechenden Planwerten L PL,j verglichen, wobei zusätzlich die Unterschreitung der<br />

Planwerte dargestellt ist.<br />

<strong>Die</strong> Einzelbeiträge zum Immissionskontingent jeder Teilfläche ist dem Anhang A zu ent-<br />

nehmen.<br />

<strong>Die</strong> Berechnung der Schallausbreitung ist mit der Annahme freier Schallausbreitung unter<br />

Berücksichtigung des Abstandsmaßes und ohne Berücksichtigung von Abschirmung und<br />

von Boden- und Meteorologiedämpfung durchgeführt worden.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 21 von 50<br />

Tabelle 8: Gegenüberstellung der Immissionskontingente L IK,j im Tag- und Nachtzeitraum<br />

mit den jeweiligen Planwerten L PL ,j an den einzelnen Immissionsorten. Zusätzlich<br />

sind die Unterschreitungen des jeweiligen Planwertes dargestellt.<br />

Immissionsorte<br />

Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />

Immissionskontingent<br />

Planwert<br />

Unterschreitung <br />

Immissionskontingent<br />

Planwert<br />

Unterschreitung<br />

L IK [dB(A)] L Pl [dB(A)] [dB(A)] L IK [dB(A)] L Pl [dB(A)] [dB(A)]<br />

IP 1 1. OG 47,4 57,8 10,4 28,9 41,8 12,9<br />

IP 2 1. OG 47,4 58,6 11,2 29,0 42,9 13,9<br />

IP 3 1. OG 47,2 59,0 11,8 28,8 43,5 14,7<br />

IP 4 1. OG 47,1 59,0 11,9 28,6 43,6 15,0<br />

IP 5 1. OG 50,1 50,1 0,0 31,7 31,7 0,0<br />

IP 6 1. OG 50,8 51,5 0,7 32,4 34,7 2,3<br />

IP 7 1. OG 51,2 52,2 1,0 32,8 35,7 2,9<br />

IP 8 1. OG 50,7 52,5 1,8 32,2 36,1 3,9<br />

IP 9 1. OG 55,5 55,5 0,0 37,2 39,9 2,7<br />

IP 10 1. OG 55,0 57,5 2,5 36,7 36,7 0,0<br />

IP 11 1. OG 54,3 59,1 4,8 36,0 41,1 5,1<br />

IP 12 1. OG 44,4 57,2 12,8 26,1 41,1 15,0<br />

IP 13 1. OG 44,3 55,8 11,5 26,0 39,1 13,1<br />

IP 14 1. OG 42,2 50,0* 7,8 23,9 35,0* 11,1<br />

IP 15 1. OG 41,6 53,8 12,2 23,3 37,3 14,0<br />

*) siehe Kapitel 4.3<br />

Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet zulässig, wenn der nach TA Lärm berechnete Beurteilungspegel<br />

L r, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück aus dem im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Emissionskontingent berechnete Immissionskontingent einhält bzw. unterschreitet.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 22 von 50<br />

4.5 Festsetzung von Zusatzkontingenten<br />

<strong>Die</strong> zuvor ermittelten Emissionskontingente schöpfen die Planwerte im Tag- und Nacht-<br />

zeitraum an den Immissionsorten IP 5 bis IP 8 nahezu bzw. vollständig aus.<br />

<strong>Die</strong> Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 [7] ermöglicht die Erhöhung der<br />

Emissionskontingente für einzelne Richtungssektoren. Um die beiden Plangebiete<br />

schalltechnisch besser nutzen zu können, kann innerhalb des jeweiligen B-Plangebietes<br />

ein Bezugspunkt festgelegt werden. Von diesem Punkt ausgehend, werden dann<br />

Richtungssektoren k festgesetzt. Für jeden Sektor kann ein Zusatzkontingent L EK, zus., k so<br />

bestimmt werden, dass für alle untersuchten Immissionsorte j in dem Sektor k folgende<br />

Gleichung erfüllt ist:<br />

Zusatzkontingent = Planwert - Immissionskontingent<br />

<strong>Die</strong> Zusatzkontingente sind auf ganze Dezibel abzurunden.<br />

Zusatzkontingente für den B-Plan Nr. 154:<br />

<strong>Die</strong> Werte der Unterschreitungen des Planwertes am jeweiligen Immissionsort sind ein<br />

Maß für die Höhe der Zusatzkontingente. Entsprechend der Höhe der Unterschreitung und<br />

der Lage der Immissionsorte, ergeben sich für das Plangebiet insgesamt drei Sektoren (A,<br />

B und C), die in Abbildung 7 dargestellt sind. Für diese Sektoren können die in der Tabel-<br />

le 9 dargestellten Zusatzkontingente für den Tag- und Nachtzeitraum im jeweiligen Be-<br />

bauungsplan festgesetzt werden.<br />

Tabelle 9: Zusatzkontingente für den Bebauungsplan Nr. 154 nach DIN 45961 [7] für die<br />

ausgewählten Richtungssektoren<br />

Richtungssektor<br />

k<br />

Zusatzkontingente<br />

L EK,zus,k [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

A 8,0 12,0<br />

B 11,0 12,0<br />

C 0,0 0,0<br />

Gauß-Krüger-Koordinaten der Bezugspunkte für die Richtungssektoren:<br />

Bezugspunkt: x = 3446640,0; y = 5820976,0<br />

Weitere Koordinaten: x = 3446605,0; y = 5821034,0<br />

x = 3446633,0; y = 5820817,0<br />

x = 3446907,0; y = 5820958,0


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 23 von 50<br />

Abbildung 7: Grafische Darstellung der Richtungssektoren für den Bebauungsplan Nr. 154.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 24 von 50<br />

Zusatzkontingente für den B-Plan Nr. 160:<br />

<strong>Die</strong> Werte der Unterschreitungen des Planwertes am jeweiligen Immissionsort sind ein<br />

Maß für die Höhe der Zusatzkontingente. Entsprechend der Höhe der Unterschreitung und<br />

der Lage der Immissionsorte, ergeben sich für das Plangebiet insgesamt zwei Sektoren (A<br />

und B), die in Abbildung 8 dargestellt sind. Für diese Sektoren können die in der Tabel-<br />

le 10 dargestellten Zusatzkontingente für den Tag- und Nachtzeitraum im jeweiligen Be-<br />

bauungsplan festgesetzt werden.<br />

Tabelle 10: Zusatzkontingente für den Bebauungsplan Nr. 160 nach DIN 45961 [7] für die<br />

ausgewählten Richtungssektoren<br />

Richtungssektor<br />

k<br />

Zusatzkontingente<br />

L EK,zus,k [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

A 2,0 0,0<br />

B 7,0 11,0<br />

Gauß-Krüger-Koordinaten der Bezugspunkte für die Richtungssektoren:<br />

Bezugspunkt: x = 3446272,0; y = 5820172,0<br />

Weitere Koordinaten: x = 3446293,0; y = 5820251,0<br />

x = 3446327,0; y = 5820032,0


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 25 von 50<br />

Abbildung 8: Grafische Darstellung der Richtungssektoren für den Bebauungsplan Nr. 160.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 26 von 50<br />

4.6 Nachweis der Einhaltung der Emissionskontingente im Genehmigungsverfahren<br />

Ein Vorhaben (ein Betrieb oder eine Anlage), das auf einer Teilfläche i eines Bebauungs-<br />

planes umgesetzt werden soll, erfüllt die schalltechnischen Festsetzungen des Bebau-<br />

ungsplanes, wenn der nach TA Lärm [4] berechnete Beurteilungspegel des Vorhabens<br />

oder der Anlage (L r, j) an dem relevanten Immissionsaufpunkt j das vorhabenbezogene<br />

Immissionskontingent ausschöpft oder unterschreitet.<br />

Das vorhabenbezogene Immissionskontingent L IK,i,Vorhaben errechnet sich aus dem Emissi-<br />

onskontingent L EK, i der Teilflächen des Plangebietes (Betriebsgrundstück), die für das<br />

Vorhaben oder die Anlage beansprucht werden.<br />

Der Nachweis wird demzufolge immissionsbezogen durchgeführt. Dazu werden für die re-<br />

levanten Immissionsaufpunkte j in der Umgebung des Plangebietes zunächst die Immis-<br />

sionsanteile der durch den Betrieb genutzten Teilfläche TF i (entspricht dem genutzten<br />

Betriebsgrundstück) ermittelt. <strong>Die</strong> L IK,i,j,Vorhaben Immissionsanteile dieser Teilfläche werden<br />

ausschließlich über die geometrische Ausbreitungsrechnung (ohne Boden- und Meteoro-<br />

logiedämpfung und ohne Abschirmung) aus dem Emissionskontingent der Fläche TF i be-<br />

stimmt. Abhängig vom Richtungssektor wird dem Immissionskontingent L IK i, j das zur Ver-<br />

fügung stehende Zusatzkontingent L EK, Zusatz hinzuaddiert:<br />

L IK, Vorhaben Gesamt i, j = L IK,-Vorhaben i, j + L EK, Zusatz<br />

Das so erhaltene Vorhabenkontingent L IK, Vorhaben gesamt i, j wird mit dem Beurteilungspegel<br />

L r Betrieb j verglichen, der für die geplante Anlage bzw. den Betrieb im Rahmen des Geneh-<br />

migungsverfahrens nach TA Lärm an den o. g. Immissionsorten unter Berücksichtigung<br />

der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung prognostiziert wird.<br />

Der Beurteilungspegel der Anlage an den jeweiligen Immissionsorten L r Betrieb j darf das<br />

Vorhabenkontingent L IK, Vorhaben gesamt,i j nicht überschreiten.<br />

4.7 Schallschutzmaßnahmen<br />

Im Rahmen der Geräuschkontingentierung für die B-Pläne Nr. 154 und Nr. 160 ist eine<br />

konkrete und rechnerisch belegbare Ausweisung von Schallschutzmaßnahmen nicht mög-<br />

lich, da die Emissionskontingente ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstands-<br />

maßes ermittelt werden, wodurch Schallschutzmaßnahmen keine Wirkung im Prognose-<br />

modell hätten. Dennoch ist es speziell im Falle des Bebauungsplans Nr. 154 sinnvoll, im<br />

späteren Planungsverlauf für Lärmschutz zu sorgen, da nördlich des Geltungsbereichs die<br />

Errichtung eines Wohngebietes geplant ist. An dieser Grundstücksgrenze kann es auf


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 27 von 50<br />

Grund der Nachbarschaft eines Wohngebietes und dem nach B-Plan Nr. 154 vorgesehenen<br />

Gewerbegebietes zu Konflikten bzgl. des Schutzanspruches an den Wohnhäusern kommen.<br />

Eine mögliche Form passiven Schallschutzes wäre zum Beispiel die Errichtung eines Lärm-<br />

schutzwalls entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze der beiden Gebiete. Über eine<br />

konkrete Form und Art der Maßnahmen sollte erst im Rahmen der Genehmigungsverfahren<br />

zur Errichtung von Gewerbebetrieben innerhalb im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 154<br />

genau eingegangen. <strong>Die</strong>selbe Vorgehensweise wird für den B-Plan Nr. 160 empfohlen.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 28 von 50<br />

5 Verkehrsgeräuschimmissionen in der Umgebung der<br />

Plangebiete<br />

5.1 Vorbemerkungen/Vorgehensweise<br />

In diesem Kapitel werden die vom Verkehr auf der Borringhauser Straße ausgehenden Ge-<br />

räuschimmissionen auf Höhe des Plangebietes des B-Plans Nr. 154 und in dessen Umge-<br />

bung, sowie auf der Hunteburger Straße auf Höhe des Plangebietes des B-Plans Nr. 160<br />

und in dessen Umgebung untersucht, ob sich durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen<br />

von den beiden Plangebieten auf den jeweiligen Straßen eine Verschlechterung der Ge-<br />

räuschsituation an der umliegenden Wohnbebauung einstellt.<br />

Bei der schalltechnischen Beurteilung des Plangebiets aus der Sicht der Bauleitplanung<br />

ist gemäß DIN 18005 die zusätzliche Belastung der Wohnbebauung, die durch die geplan-<br />

te Zufahrt zum Plangebiet entsteht, ebenfalls zu untersuchen.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtbelastung setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Vorbelastung: Verkehr auf Borringhauser Straße und Hunteburger Straße.<br />

Zusatzbelastung: Zusätzlich erwarteter Verkehr durch die beiden Plangebiete.<br />

<strong>Die</strong> Berechnung der Geräuschimmissionen der zuvor genannten Straßen erfolgt gemäß<br />

den Vorgaben im Abschnitt 7.1, Seite 14, der DIN 18005 nach den Richtlinien für Lärm-<br />

schutz an Straßen - RLS 90 [6].<br />

<strong>Die</strong> Emissionspegel für den Verkehrslärm werden nach dem Teilstück-Verfahren gemäß<br />

Kapitel 4.4.2, Gleichung 19, der RLS-90 berechnet.<br />

<strong>Die</strong> Berechnung der Beurteilungspegel an den ausgewählten Immissionsorten wird mit<br />

Hilfe der Software IMMI 2011-1 [11] durchgeführt.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 29 von 50<br />

5.2 Emissionsdaten des Straßenverkehrs<br />

5.2.1 Eingangsdaten<br />

Für die Verkehrsprognose liegen diesem Gutachten für die das B-Plangebiet Nr. 154 an-<br />

grenzende Borringhauser Straße (K 273) und für die das B-Plangebiet Nr. 160 angrenzen-<br />

de Hunteburger Straße (L 80) Verkehrsprognosedaten mit dem Prognosejahr 2015 vor [17]<br />

(siehe auch Anhang D). <strong>Die</strong> hierzu verwendete Verkehrsanalyse aus dem Jahr 2003 wurde<br />

vom Büro Ingenieursgemeinschaft Dr. Ing. Schubert aus Hannover durchgeführt. Hierbei<br />

handelt es sich um DTV-Werte (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) (siehe Tabel-<br />

le 11. Gemäß den vorliegenden Prognosedaten ist im südlichen Verlauf der Hunteburger<br />

Straße ein geringeres Verkehrsaufkommen als im nördlichen Verlauf zu erwarten, weswe-<br />

gen hier die Verkehrswege geteilt und mit den unten angegebenen Verkehrsdaten verse-<br />

hen wurden.<br />

In Rücksprache mit Herrn Knoche vom Büro Schubert kann davon ausgegangen werden,<br />

dass sich die vorliegenden DTV-Werte auf Grund des hinzukommenden betrieblichen Ver-<br />

kehrs ausgehend von den beiden Plangebieten nicht nennenswert erhöhen werden, da<br />

diese im Rahmen der Prognose für das Jahr 2015 bereits unter konservativen Berech-<br />

nungsansätzen berücksichtigt wurden. Daher werden die Werte für das Prognosejahr 2026<br />

übernommen.<br />

Nach Angaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der<br />

Hunteburger Straße 70 km/h. <strong>Die</strong> Fahrbahn hat eine nicht geriffelte Gussasphaltoberflä-<br />

che. Im Falle der Borringhauser Straße besteht auf Höhe des Plangebiets des B-Plans Nr.<br />

154 keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sodass hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

für Pkw 100 km/h und für Lkw 80 km/h beträgt. <strong>Die</strong> Ortseinfahrt befindet sich unmittel-<br />

bar vor der Einfahrt zur Straße Hinter den Höfen. Von hier an gilt im westlichen Straßen-<br />

verlauf der Borringhauser Straße ein Tempolimit von 50 km/h für Pkw und Lkw. <strong>Die</strong> Bor-<br />

ringhauser Straße weißt im betrachteten Bereich ebenfalls eine Fahrbahnoberfläche aus<br />

nicht-geriffeltem Gussasphalt auf. <strong>Die</strong> angesetzten verkehrsbedingten Geräuschimmissio-<br />

nen gehen als RLS-90-Linienschallquellen in die Prognose ein.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 30 von 50<br />

Tabelle 11: Verkehrsprognosewerte der Borringhauser Straße und Hunteburger Straße für<br />

das Jahr 2026.<br />

Straßen Straßengattung<br />

Borringhauser Str.<br />

Prognose 2026<br />

Borringhauser Str.<br />

Prognose 2026 (innerorts)<br />

Hunteburger Str.<br />

1. Teilstück (Richtung Norden)<br />

Prognose 2026<br />

Hunteburger Str.<br />

2. Teilstück (Richtung Süden)<br />

Prognose 2026<br />

DTV<br />

[Kfz/Tag]<br />

P tags<br />

[%]<br />

P nachts<br />

[%]<br />

v [Km/h]<br />

Pkw / Lkw<br />

D StrO<br />

[dB(A)]<br />

Kreisstraße 6250,0 16,0 16,0 100 / 80 0<br />

Kreisstraße 6250,0 16,0 16,0 50 / 50 0<br />

Landstraße 6750,0 9,0 9,0 70 / 70 0<br />

Landstraße 4950,0 9,0 9,0 70 / 70 0<br />

Somit ergeben sich für die Borringhauser Straße (K 273) folgende Emissionspegel:<br />

Außerorts: L m E tags = 65,4 dB(A)<br />

L m E nachts = 56,6 dB(A)<br />

Innerorts: L m E tags = 61,2 dB(A)<br />

L m E nachts = 52,4 dB(A)<br />

Somit ergeben sich für die Hunteburger Straße (L 80) folgende Emissionspegel:<br />

Richtung Norden: L m E tags = 65,3 dB(A)<br />

L m E nachts = 56,6 dB(A)<br />

Richtung Süden: L m E tags = 64,0 dB(A)<br />

L m E nachts = 55,2 dB(A)


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 31 von 50<br />

5.3 Ergebnisse der Prognose für das Jahr 2026<br />

In Tabelle 12 sind die Beurteilungspegel aus den Verkehrsgeräuschen der Borringhauser<br />

Straße (K 273) und der Hunteburger Straße (L 80) für das Jahr 2026 dargestellt. <strong>Die</strong> Er-<br />

gebnisse sind gemäß DIN 18005 gerundet. In Abbildung 9 und Abbildung 10 sind die<br />

Immissionsraster für die Verkehrsgeräusche im lauteren ersten Obergeschoss während des<br />

Tag- und Nachtzeitraumes in der Umgebung des B-Plans Nr. 154 dargestellt. In Abbildung<br />

11 und Abbildung 12 sind die Immissionsraster für die Verkehrsgeräusche im lauteren<br />

ersten Obergeschoss während des Tag- und Nachtzeitraumes in der Umgebung des B-<br />

Plans Nr. 160 dargestellt.<br />

Tabelle 12: Beurteilungspegel in Bezug auf die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />

Immissionsort<br />

durch den öffentlichen Verkehr auf der Borringhauser Straße und der Hunte-<br />

burger Straße.<br />

Orientierungswerte der DIN 18005<br />

in dB(A) tags / nachts<br />

Beurteilungspegel in Bezug auf Verkehrsgeräusche<br />

in dB(A) tags / nachts<br />

IP 1 1. OG 60 50 56 48<br />

IP 2 1. OG 60 50 54 46<br />

IP 3 1. OG 60 50 52 43<br />

IP 4 1. OG 60 50 51 43<br />

IP 5 1. OG 55 45 51 43<br />

IP 6 1. OG 55 45 50 41<br />

IP 7 1. OG 55 45 49 40<br />

IP 8 1. OG 55 45 48 39<br />

IP 9 1. OG 60 50 54 45<br />

IP 10 1. OG 60 50 50 41<br />

IP 11 1. OG 60 50 46 37<br />

IP 12 1. OG 60 50 58 49<br />

IP 13 1. OG 60 50 56 47<br />

IP 14 1. OG 60 50 50 41<br />

IP 15 1. OG 60 50 47 39<br />

<strong>Die</strong> Immissionsprognose für das Jahr 2026 zeigt, dass es an keinem der betrachteten<br />

Immissionsaufpunkte zu Überschreitungen der geltenden Orientierungswerte nach DIN<br />

18005 [3] auf Grund der Zusatzbelastung durch die beiden Plangebiete kommt.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 32 von 50<br />

<strong>Die</strong> detaillierte Auflistung der Teilbeurteilungspegel befindet sich im Anhang.<br />

Abbildung 9: Immissionsraster in Bezug auf Verkehrsgeräusche für den Tagzeitraum im Be-<br />

reich des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 154 und der nahen Umgebung, er-<br />

rechnet mit den für 2026 prognostizierten Verkehrswerten. Bezugshöhe ist<br />

das erste Obergeschoss (4,80 m).


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 33 von 50<br />

Abbildung 10: Immissionsraster in Bezug auf Verkehrsgeräusche für den Nachtzeitraum im<br />

Bereich des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 154 und der nahen Umgebung,<br />

errechnet mit den für 2026 prognostizierten Verkehrswerten. Bezugshöhe ist<br />

das erste Obergeschoss (4,80 m).


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 34 von 50<br />

Abbildung 11: Immissionsraster in Bezug auf Verkehrsgeräusche für den Tagzeitraum im Be-<br />

reich des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 160 und der nahen Umgebung, er-<br />

rechnet mit den für 2026 prognostizierten Verkehrswerten. Bezugshöhe ist<br />

das erste Obergeschoss (4,80 m).


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 35 von 50<br />

Abbildung 12: Immissionsraster in Bezug auf Verkehrsgeräusche für den Nachtzeitraum im<br />

Bereich des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 160 und der nahen Umgebung,<br />

errechnet mit den für 2026 prognostizierten Verkehrswerten. Bezugshöhe ist<br />

das erste Obergeschoss (4,80 m).


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 36 von 50<br />

6 Festsetzungen im Bebauungsplan<br />

Geräuschemissionskontingente<br />

In den textlichen Festsetzungen sind die Werte der Emissionskontingente anzugeben. <strong>Die</strong><br />

Eingangsdaten hierzu sind den Kapiteln 4.4 und 4.5 zu entnehmen.<br />

Vorschlag für textliche Festsetzungen:<br />

Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der fol-<br />

genden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK (flächenbezogener Schall-<br />

leistungspegel pro m²) nach DIN 45691 weder tagsüber (6.00 – 22.00 Uhr) noch<br />

nachts (22.00 – 6.00 Uhr) überschreiten.<br />

B-Plan<br />

Nr. 154<br />

B-Plan<br />

Nr. 160<br />

Bezeichnung<br />

L EK<br />

tags / nachts<br />

[dB(A)]<br />

Größe S i [m²]<br />

TF 1 GE 1 54,3 / 35,9 31.744,7<br />

TF 2 GE 2 56,4 / 37,9 37.318,1<br />

TF 3 GE 3 56,4 / 37,9 10.339,3<br />

TF 1 GE 1 60,8 / 42,5 23.122,6<br />

TF 2 GE 2 59,9 / 41,6 7.938,1<br />

In den aufgelisteten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente L EK<br />

um folgende Zusatzkontingente:<br />

B-Plan<br />

Nr. 154<br />

B-Plan<br />

Nr. 160<br />

Richtungssektor<br />

k<br />

Zusatzkontingent<br />

L EK,zus,k [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

A 8,0 12,0<br />

B 11,0 12,0<br />

C 0,0 0,0<br />

A 2,0 0,0<br />

B 7,0 11,0<br />

<strong>Die</strong> Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emis-<br />

sionskontingente (L EK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissi-<br />

ons- zum Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstands-<br />

maßes und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Boden- und Mete-<br />

orologiedämpfung nach DIN 45691 [7] durchgeführt worden.


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Seite 37 von 50<br />

7 Zusammenfassende Beurteilung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> plant mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 154 „Gewerbegebiet<br />

nördlich Borringhauser Straße“ und Nr. 160 „Hunteburger Straße – Ostseite III“ zwei Flä-<br />

chen im südlichen und westlichen Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> zu beordnen und als Gewer-<br />

begebiete auszuweisen.<br />

<strong>Die</strong> itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist beauftragt worden,<br />

- Emissionskontingente L EK für die beiden Plangebiete auszuarbeiten,<br />

- die Geräuschimmissionen aus dem Straßenverkehr in der Umgebung der Plangebiete zu<br />

prognostizieren.<br />

<strong>Die</strong> Untersuchungen ergaben folgende Ergebnisse:<br />

Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehenden Betriebe bzw.<br />

den in den B-Plänen ausgewiesenen Gewerbegebiete im Umfeld der Plangebiete<br />

sind als Emissionskontingente für die gewählten Teilflächen auf den Plangebieten<br />

die in Kapitel 6 genannten Werte dargestellten textlichen Festsetzungen in die<br />

betrachteten Bebauungspläne sinngemäß zu übernehmen.<br />

<strong>Die</strong> Teilflächen und die jeweiligen Richtungssektoren sind den Abbildungen 6, 7<br />

und 8 zu entnehmen.<br />

Schallschutzmaßnahmen sind mit Hilfe der ermittelten Richtungssektoren im<br />

Rahmen der Genehmigungsverfahren für die sich auf den Plangebieten sukzessiv<br />

ansiedelnden Betriebe zu ergreifen (siehe hierzu auch Kapitel 4.7).<br />

<strong>Die</strong> Orientierungswerte nach DIN 18005 in Bezug auf Verkehrsgeräusche werden<br />

an allen betrachteten maßgeblichen Immissionsorten eingehalten.<br />

Grundlagen der Feststellungen und Aussagen sind die vorgelegten und in diesem Gutach-<br />

ten aufgeführten Unterlagen. Das Gutachten habe ich unabhängig, nach Stand der Tech-<br />

nik und nach bestem Wissen und Gewissen verfasst.<br />

Oldenburg, 02. März 2012<br />

………………………………..<br />

Heiko Ihde, Dipl. Ing. (FH)


Projekt Nr. 1714-11-a-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang<br />

Anhang A: Ergebnislisten der Vorbelastung


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang<br />

Anhang B: Ergebnislisten der immissionsbezogenen Kontingente


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang<br />

Anhang C: Ergebnisliste der Verkehrsprognose für 2026


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang


Projekt Nr. 1714-11-b-hi: B-Pläne Nr. 154 und 160 der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Anhang<br />

Anhang D: Verkehrsprognosedaten „Straßennetz Außenbereich – Netzfall 1 der <strong>Stadt</strong><br />

Dammt“ für das Jahr 2015, Quelle [17].


#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

9<br />

#S<br />

8<br />

12<br />

7<br />

11<br />

32 5<br />

48<br />

5<br />

8<br />

6<br />

13<br />

5<br />

#S<br />

S 3 D 31/34<br />

32 5<br />

49<br />

32 5<br />

73<br />

11<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S #S<br />

8<br />

#S<br />

#S<br />

1<br />

G<br />

#S<br />

G<br />

3<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S #S #S<br />

7<br />

5<br />

11<br />

9<br />

G<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S #S #S<br />

#S<br />

8<br />

15<br />

#S ¤¢ HB_Einzelbäume<br />

¤¢ HBA_Baumreihe<br />

#S<br />

#S<br />

G<br />

G<br />

#S<br />

G<br />

#S<br />

#S<br />

G<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

10<br />

#S<br />

¤¢<br />

#S GMZw_Grünland: 1.180 m²<br />

#S<br />

#S<br />

;<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

8<br />

Geltungsbereich #S<br />

22 B-Plan Nr. 154<br />

; ;<br />

8<br />

21<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S OVS_Strasse / Radweg: 1.635 m²<br />

10<br />

#S<br />

#S #S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

Biotoptypen und Nutzungsstrukturen<br />

Osterdammer Straße<br />

11<br />

5<br />

17<br />

32 5<br />

53<br />

32 5<br />

68<br />

5<br />

16<br />

Legende<br />

32 5<br />

63<br />

34<br />

1<br />

Hinter den Höfen<br />

5<br />

14<br />

5<br />

20<br />

32<br />

1<br />

31<br />

5<br />

31<br />

6<br />

5<br />

13<br />

6<br />

12<br />

6<br />

11<br />

Grünanlage<br />

8<br />

3<br />

Grünanlage<br />

#S<br />

;<br />

32<br />

2<br />

13<br />

7<br />

69<br />

33<br />

©<br />

31<br />

4<br />

31<br />

7<br />

#S<br />

©<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

Borringhauser Straße - K 273<br />

Silo<br />

G<br />

V<br />

;<br />

; ;<br />

#S<br />

#S<br />

;<br />

*<br />

Sl 4 D 32/35<br />

5<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

*<br />

V<br />

?<br />

11 0 kV 11 0 kV<br />

11 0 kV<br />

S 3 D 31/34<br />

13<br />

8<br />

UMH_halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte: 1.814 m²<br />

FGZ_sonstiger Graben: 807 m²<br />

HN_naturnahes Feldgehölz: 2.142 m²<br />

AS_Acker: 87.219 m²<br />

12<br />

2<br />

30<br />

1<br />

13<br />

3<br />

18<br />

15<br />

29<br />

1<br />

Weg<br />

G<br />

5<br />

28<br />

?<br />

#S<br />

2<br />

2<br />

13<br />

4<br />

#S<br />

#S#S#S<br />

#S #S<br />

¯<br />

1:3.000<br />

#S<br />

#S<br />

V<br />

13<br />

5<br />

#S ¤¢<br />

¤¢<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

¤¢<br />

¤¢<br />

#S ¤¢<br />

5<br />

27<br />

1<br />

G<br />

#S<br />

¤¢<br />

¤¢<br />

#S ¤¢¤¢<br />

¤¢<br />

#S ¤¢<br />

¤¢<br />

t<br />

17<br />

3<br />

(S 3 D ) 31/34<br />

#S<br />

#S<br />

*<br />

#S<br />

#S#S<br />

#S<br />

#S<br />

ANLAGE 5<br />

Sl 3 D 38/41<br />

25<br />

1<br />

G<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

#S<br />

3<br />

24<br />

1<br />

G


11<br />

20/1<br />

22<br />

40<br />

22/1<br />

Flächenpool <strong>Damme</strong>/Rüschendorf<br />

Zugeordnete Verfahren<br />

25<br />

17/2<br />

3456/116/0<br />

16/1<br />

16<br />

14/4<br />

39<br />

B-Pl Nr. 103 2 Ä<br />

B-Plan Nr. 75 1<br />

14/3<br />

30<br />

21<br />

21/1<br />

14<br />

26<br />

17/1<br />

41<br />

28<br />

19/1<br />

19<br />

14/2<br />

28/1<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Zugeordnetes Verfahren: B-Plan Nr. 154<br />

Lage der zugeordneten Fläche: Kreis Vechta,<br />

Gem. <strong>Damme</strong>, Flur 116 Flst. 35 tlw.,45 tlw.,36 tlw.<br />

Ist-Zustand:Intensiv Grünland, Graben, Mooracker<br />

Plan-Zustand: Extensiv Grünland, Gewässer<br />

Aufwertungsfaktor: zw. 1,4 und 1,8<br />

Beantragt Wertpunkte: 55051<br />

Teilfflächengröße: 31.206 m²<br />

Erzielte Wertpunkte: 52044<br />

31<br />

32<br />

14/1<br />

36<br />

42<br />

29<br />

47<br />

29/1<br />

B-Plan Nr. 135<br />

44<br />

33<br />

43<br />

2<br />

B-Plan Nr. 154<br />

34 L. 2 Änd<br />

25/1<br />

30/5<br />

35<br />

24<br />

25<br />

43<br />

1<br />

B-Plan Nr. 43 L<br />

24/2<br />

B-Plan Nr. 43 L<br />

B-Plan Nr. 43 L<br />

Botterpottswall<br />

34<br />

45<br />

B-Plan Nr. 43 L<br />

24/1<br />

30<br />

46<br />

B-Plan Nr. 124<br />

B-Plan Nr. 44 L<br />

Pfad: G:\Daten\ArcMAP\Flächenagentur\Ökokonten\Flächenpool Rüschenschendorf\Ökokonto Rüschendorf\Ökokonto Rüschendorf.mxd<br />

B-Plan Nr. 130<br />

1:3.082<br />

B-Plan Nr. 124<br />

B-Plan Nr. 124<br />

B-Plan Nr. 124<br />

B-Plan Nr. 152<br />

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Legende<br />

Zugeordnete Verfahren<br />

NAME VERFAHREN<br />

<strong>Stadt</strong> Lohne B-Plan Nr. 136<br />

<strong>Stadt</strong> Vechta B-Plan Nr. 34 L. 2 Änd.<br />

<strong>Stadt</strong> Vechta B-Plan Nr. 103<br />

<strong>Stadt</strong> Vechta B-Plan Nr. 124<br />

<strong>Stadt</strong> Lohne B-Plan Nr. 130<br />

<strong>Stadt</strong> Lohne B-Plan Nr. 135<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> B-Plan Nr. 152<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> B-Plan Nr. 154<br />

"Gewerbegebiet Nördlich Borringhauser Str."<br />

<strong>Stadt</strong> Vechta B-Plan Nr. 44 L<br />

<strong>Stadt</strong> Vechta B-Plan Nr. 75 1 Änd.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Ausbau Gemeindeweg Botterpottswall<br />

<strong>Stadt</strong> Lohne Neubau Reithalle<br />

Flächen im Eigentum<br />

der Flächenagentur GmbH<br />

Flächenagentur GmbH<br />

im Städtequartett<br />

Flächenpool <strong>Damme</strong>/Rüschendorf<br />

Zugeordnete Verfahren<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 154<br />

Gewerbegebiet Nördlich der<br />

Borringhauser Str.<br />

Bearbeitungsstand: Juni 2012<br />

Bearbeitung: Dipl. Ing. Dirk Ortland


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