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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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0800 Wurstwaren<br />

806 Proben 154 Beanstandungen = 19 %<br />

Kennzeichnungsmängel<br />

Häufigster Beanstandungsgrund mit 45 % der beanstandeten Proben waren<br />

Kennzeichnungsmängel.<br />

Überwiegend war das Zutatenverzeichnis auf der zugehörigen Fertigpackung unvollständig<br />

oder fehlerhaft. Zutaten wurden falsch bezeichnet oder auch gar nicht aufgeführt (z.B.<br />

Trinkwasser, Geflügelhaut). Auffällig war auch <strong>die</strong> häufig fehlende Mengenkennzeichnung<br />

des wertbestimmenden Fleischanteils.<br />

Oftmals entsprachen auch <strong>die</strong> gewählten Bezeichnungen wie z. B. „Normannische Paté“,<br />

Rillettes mit Schweinefleisch“ nicht den Anforderungen an eine korrekte<br />

Verkehrsbezeichnung. Hier fehlte eine ausreichende Beschreibung <strong>die</strong>ser Erzeugnisse,<br />

durch <strong>die</strong> <strong>die</strong> Art Lebensmittels erkennbar gewesen wäre.<br />

Auch waren manchmal <strong>die</strong> gewählten Verkehrsbezeichnungen unpräzise.<br />

So wurde z.B. ein Brühwursterzeugnis mit der Verkehrsbezeichnung „Hähnchenbrustroulade“<br />

in den Verkehr gebracht. Anhand <strong>die</strong>ser gewählten Bezeichnung war <strong>die</strong> Art des<br />

Lebensmittels nicht erkennbar, da es sowohl Brühwurstrouladen (Brühwürste von gehobener<br />

Qualität) als auch Rouladen aus Fleisch wie gewachsen gibt.<br />

Irreführende Angaben / irreführende Aufmachungen<br />

34 % der beanstandeten Proben fielen durch irreführende Angaben oder Aufmachungen auf.<br />

In den meisten Fällen war das auf den Verpackungen angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

zu lang bemessen. Insbesondere Brühwürste wie z. B. Bratwurst wurden am Tage des<br />

deklarierten Mindesthaltbarkeitsdatums als sensorisch abweichend bewertet. Mikrobiologisch<br />

bestätigte <strong>die</strong>s eine typische Verderbnisflora, bestehend aus Milchsäurebildnern,<br />

Pseudomonaden oder Hefen in erhöhter Zahl.<br />

Weiterhin wurde bei vielen Proben „frische Zwiebelmettwurst“ <strong>die</strong> Verkehrsbezeichnung als<br />

irreführend beurteilt, da aufgrund des festgestellten unzureichenden Reifungsgrades hier<br />

keine Rohwürste vorlagen, <strong>die</strong> nach allgemeiner Verkehrsauffassung als mikrobiologisch<br />

stabile Produkte eingestuft werden, vorlagen. Vielmehr handelte es sich um<br />

Fleischzubereitungen, <strong>die</strong> auch als solche bezeichnet werden müssen.<br />

Hervorhebende Angaben wie „Spitzenqualität“ oder „Delikatess“ waren insbesondere bei<br />

einigen Leberwürsten als irreführend zu beanstanden. Die analytisch ermittelte<br />

Zusammensetzung, insbesondere der Gehalt an bindegewebsfreien Fleischeiweiß (BEFFE)<br />

als Maß für den Anteil an schiererem Muskelfleisch, entsprach in <strong>die</strong>sen Fällen lediglich der<br />

von herkömmlichen Leberwürsten ohne hervorhebende Hinweise.

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