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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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<strong>die</strong>se Zwecke verboten. Für eine abschließende toxikologische Betrachtung liegen zwar noch<br />

keine ausreichenden Daten vor, es gibt auf dem EU-Markt aber alternative Materialien, <strong>die</strong><br />

kein BPA enthalten. Daher wurde Anfang 2011 mit der RL 2011/8/EU ein<br />

Verwendungsverbot für Bisphenol A erlassen: "Darf nicht zur Herstellung von Trinkflaschen<br />

aus Kunststoff verwendet werden, <strong>die</strong> für Säuglinge bestimmt sind. Als Säuglinge gelten<br />

Kinder unter zwölf Monaten."<br />

Es wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Babyflaschen aus Polycarbonat-Kunststoff durften<br />

noch bis zum 28. Februar 2011 hergestellt und bis zum 31. Mai 2011 eingeführt und in den<br />

Verkehr gebracht werden.<br />

Unter den 14 Proben war lediglich 1 Flasche noch aus Polycarbonat, <strong>die</strong> vermutlich als<br />

Ladenhüter nicht innerhalb der Übergangsfrist verkauft wurde.<br />

Abschließend soll noch <strong>über</strong> Küchenutensilien aus Metall berichtet werden. Von den<br />

insgesamt 30 Proben bestanden <strong>die</strong> meisten aus Edelstahl und eine Beeinträchtigung der<br />

Lebensmittel war im Rahmen der Prüfung nicht festzustellen. 15 Proben wurden unter worstcase-Bedingungen<br />

auf <strong>die</strong> Abgabe von Blei, Cadmium, Nickel und Chrom untersucht. Dabei<br />

waren 3 Proben auffällig:<br />

Eine Kartoffelpresse war verzinnt – <strong>die</strong>s wurde aus der Gebrauchsanweisung auch deutlich.<br />

Die an <strong>die</strong> Prüflösung abgegebene Zinnmenge <strong>über</strong>schritt aber den nach den Leitlinien der<br />

EU* empfohlenen Grenzwert nicht.<br />

Ein Tee-Ei, das auch als Kräuter-Ei zum Kochen von Suppen empfohlen wurde, war<br />

vernickelt. Die an <strong>die</strong> Prüflösung abgegeben Menge Nickel hat den nach den Leitlinien der<br />

EU* empfohlenen Grenzwert 5-fach <strong>über</strong>schritten. Die Rahmenanforderung für<br />

Lebensmittelkontaktmaterial nach Artikel 3 der VO (EU) 1935/2004 wurde damit nicht erfüllt.<br />

Ein Kaffeemesslöffel aus Edelstahl war durch eine sichtbare Lötstelle auffällig. Durch einen<br />

messbaren Übergang von Cadmium zeigte sich, dass Cadmium als Bestandteil des Lotes<br />

verwendet wurde.<br />

Cadmium ist ein Schwermetall, das aufgrund seiner hohen toxischen Eigenschaften für <strong>die</strong><br />

Verwendung in Gegenständen mit Lebensmittelkontakt unakzeptabel ist.<br />

Dies ist auch den Leitlinien der EU* zu entnehmen. In den Leitlinien wird zusätzlich auf <strong>die</strong><br />

RL 93/338/EWG verwiesen, nach der <strong>die</strong> Verwendung von Cadmium zum Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit in bestimmten Produkten verboten ist. Dazu zählen u. a. Geräte<br />

zur Herstellung von Lebensmitteln. Hinter der aufgeführten Zolltarif-Nr. 8210 verbergen sich<br />

"von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger,<br />

zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken". Ein<br />

Inverkehrbringen von cadmierten Fertigerzeugnissen oder von Bestandteilen solcher<br />

Erzeugnisse ... ist auf jeden Fall - unabhängig von ihrer Verwendung oder endgültigen<br />

Bestimmung - verboten.<br />

Die chemikalienrechtliche Regelung <strong>die</strong>ser EU-Richtlinie von 1993 ist 2009 mit Inkrafttreten<br />

der VO (EG) 552/2009 unter Nr. 23 (siehe Spalte 2 Nr. 5) in Anhang XVII der REACH-VO<br />

(EG) 1907/2006 aufgenommen worden.

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