Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL
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estand <strong>über</strong>wiegend aus Dickungsmitteln und Wasser. Diese Erzeugnisse wurden auf den<br />
Original-Etiketten oder auf Speisekarten unzutreffend als „Schinken“ bezeichnet.<br />
Auch waren einige Phantasie-Bezeichnungen wie beispielsweise „Fleischkugeln“,<br />
„Hähnchen-Taler“ oder „Geflügelbratrollen“ zu beanstanden. Hier fehlte eine ausreichende<br />
Beschreibung <strong>die</strong>ser Erzeugnisse, durch <strong>die</strong> <strong>die</strong> Art Lebensmittels für den Verbraucher<br />
erkennbar gewesen wäre.<br />
Allgemeine Kennzeichnungsmängel<br />
25 % der beanstandeten Proben wiesen allgemeine Kennzeichnungsmängel auf.<br />
Dabei waren <strong>über</strong>wiegend unvollständige oder fehlerhafte Zutatenverzeichnisse auffällig.<br />
Häufig fehlte auch <strong>die</strong> vorgeschriebene Mengenkennzeichnung des Fleischanteils.<br />
Irreführende Angaben / irreführende Aufmachung<br />
Irreführende Angaben oder eine irreführende Aufmachung wiesen 11 % der beanstandeten<br />
Proben auf. In den meisten Fällen war das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das<br />
Verbrauchsdatum nicht realisierbar. Aber auch <strong>die</strong> durchschnittliche Angabe von Nährwerten<br />
(z.B. Fett), <strong>die</strong> Mengenkennzeichnungen von Zutaten sowie <strong>die</strong> Allergenkennzeichnung<br />
entsprach in einigen Fällen nicht der tatsächlichen analytisch ermittelten Zusammensetzung<br />
der betroffenen Fleischerzeugnisse.<br />
Fehlende Deklaration von Zusatzstoffen<br />
Eine fehlende Deklaration von zugelassenen Zusatzstoffen war bei 5 % der beanstandeten<br />
Proben feststellbar.<br />
Dies betraf in den meisten Fällen <strong>die</strong> fehlende Deklaration der Stabilisatoren Diphosphat<br />
oder Triphosphat bei Kochpökelwaren.<br />
Auch wurde in zwei grillfertig marinierte Fleischerzeugnisse jeweils der Konservierungsstoff<br />
Sorbinsäure nachgewiesen. Die entsprechende Angabe <strong>die</strong>ses Konservierungsstoffes in den<br />
zugehörigen Zutatenverzeichnissen fehlte jedoch.<br />
Weitere Beanstandungen<br />
Beanstandungen aufgrund erhöhter Wassergehalte und den damit verbundenen zu niedrigen<br />
Fleischeiweiß-Gehalten in gegarten Kochpökelwaren ergaben sich bei 4 % der<br />
beanstandeten Proben. Diese Proben wurden als wertgemindert beurteilt.<br />
Nicht zum Verzehr geeignet waren drei Proben („Hähnchenbrustfilet, gewürzt, tiefgefroren“,<br />
„mariniertes Bauchfleisch“ und „Braten-Abschnitte“) aufgrund erheblicher<br />
Verderbniserscheinungen.<br />
Zu weiteren mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen wird auf das Dokument<br />
Methodische Schwerpunkte; Kapitel Lebensmittelmikrobiologie, Hygiene verwiesen.