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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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estand <strong>über</strong>wiegend aus Dickungsmitteln und Wasser. Diese Erzeugnisse wurden auf den<br />

Original-Etiketten oder auf Speisekarten unzutreffend als „Schinken“ bezeichnet.<br />

Auch waren einige Phantasie-Bezeichnungen wie beispielsweise „Fleischkugeln“,<br />

„Hähnchen-Taler“ oder „Geflügelbratrollen“ zu beanstanden. Hier fehlte eine ausreichende<br />

Beschreibung <strong>die</strong>ser Erzeugnisse, durch <strong>die</strong> <strong>die</strong> Art Lebensmittels für den Verbraucher<br />

erkennbar gewesen wäre.<br />

Allgemeine Kennzeichnungsmängel<br />

25 % der beanstandeten Proben wiesen allgemeine Kennzeichnungsmängel auf.<br />

Dabei waren <strong>über</strong>wiegend unvollständige oder fehlerhafte Zutatenverzeichnisse auffällig.<br />

Häufig fehlte auch <strong>die</strong> vorgeschriebene Mengenkennzeichnung des Fleischanteils.<br />

Irreführende Angaben / irreführende Aufmachung<br />

Irreführende Angaben oder eine irreführende Aufmachung wiesen 11 % der beanstandeten<br />

Proben auf. In den meisten Fällen war das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das<br />

Verbrauchsdatum nicht realisierbar. Aber auch <strong>die</strong> durchschnittliche Angabe von Nährwerten<br />

(z.B. Fett), <strong>die</strong> Mengenkennzeichnungen von Zutaten sowie <strong>die</strong> Allergenkennzeichnung<br />

entsprach in einigen Fällen nicht der tatsächlichen analytisch ermittelten Zusammensetzung<br />

der betroffenen Fleischerzeugnisse.<br />

Fehlende Deklaration von Zusatzstoffen<br />

Eine fehlende Deklaration von zugelassenen Zusatzstoffen war bei 5 % der beanstandeten<br />

Proben feststellbar.<br />

Dies betraf in den meisten Fällen <strong>die</strong> fehlende Deklaration der Stabilisatoren Diphosphat<br />

oder Triphosphat bei Kochpökelwaren.<br />

Auch wurde in zwei grillfertig marinierte Fleischerzeugnisse jeweils der Konservierungsstoff<br />

Sorbinsäure nachgewiesen. Die entsprechende Angabe <strong>die</strong>ses Konservierungsstoffes in den<br />

zugehörigen Zutatenverzeichnissen fehlte jedoch.<br />

Weitere Beanstandungen<br />

Beanstandungen aufgrund erhöhter Wassergehalte und den damit verbundenen zu niedrigen<br />

Fleischeiweiß-Gehalten in gegarten Kochpökelwaren ergaben sich bei 4 % der<br />

beanstandeten Proben. Diese Proben wurden als wertgemindert beurteilt.<br />

Nicht zum Verzehr geeignet waren drei Proben („Hähnchenbrustfilet, gewürzt, tiefgefroren“,<br />

„mariniertes Bauchfleisch“ und „Braten-Abschnitte“) aufgrund erheblicher<br />

Verderbniserscheinungen.<br />

Zu weiteren mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen wird auf das Dokument<br />

Methodische Schwerpunkte; Kapitel Lebensmittelmikrobiologie, Hygiene verwiesen.

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