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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Routinemäßig wurden Gegenstände aus Keramik und Glas auf deren Blei- und<br />

Cadmiumlässigkeit geprüft.<br />

Von den insgesamt 13 x Glas und 33 x Keramik waren bei keiner Probe Auffälligkeiten<br />

bezüglich der Abgabe von Blei oder Cadmium festzustellen. Alle Hohlgefäße, Teller und<br />

Trinkränder entsprachen in <strong>die</strong>ser Hinsicht den rechtlichen Anforderungen.<br />

Jedoch konnte <strong>die</strong> sogenannte „Konformitätserklärung“, bei 8 Keramikartikeln (entspricht<br />

24% der Proben) nicht vorgelegt werden. Diese Deklaration muss das Produkt begleiten und<br />

auch im Einzelhandel vorliegen, um Gegenstände mit Lebensmittelkontakt von Dekoartikeln<br />

eindeutig abzugrenzen. Die Situation hat sich gegen<strong>über</strong> dem Vorjahr bereits verbessert.<br />

Wenn <strong>die</strong> Erklärung nicht unmittelbar im Einzelhandel vorhanden war, so konnte sie jedoch<br />

auf Nachfrage oftmals beim Lieferanten abgerufen werden.<br />

Des Weiteren wurden 53 Proben aus Papier <strong>über</strong>prüft, z.B. Bäckertüten, Muffinförmchen,<br />

Tortenspitzen, Servietten. Eine Farblässigkeit / Ausbluten und damit eine mögliche<br />

Beeinträchtigung des Lebensmittels (i.S. des Artikel 3 der VO (EG) 1935/2004) war bei 3<br />

Proben festzustellen.<br />

Bei Muffinförmchen fällt immer häufiger auf, dass <strong>die</strong>se von außen sehr farbkräftig bedruckt<br />

sind. Durch den Hersteller ist zu gewährleisten, dass beim Ineinanderstapeln ein „Abklatsch“<br />

der Druckfarbe auf <strong>die</strong> folgende Förmchen-Innenseite verhindert wird. Im Rahmen der Guten<br />

Herstellungspraxis (GMP (VO (EU) 2023/2006) hat der Produzent bestimmte Restriktionen<br />

zu beachten – ob <strong>die</strong>s verlässlich befolgt wurde, sollte durch weitere Überprüfungen der<br />

Lebensmittelkontrolle ermittelt werden.<br />

Die größte Gruppe der Gegenstände mit Lebensmittelkontakt bestand aus „Plastik“. Hier<br />

wurden insgesamt 160 Proben aus diversen Kunststoffen, z.B. Polyethylen (PE),<br />

Polypropylen (PP), Polyamid (PA), Polyethylenterephthalat (PET) usw. untersucht.<br />

Neben den Kunststoff-Proben der hier ansässigen Hersteller, bei denen häufig auch <strong>die</strong><br />

Konformitätserklärungen mit kontrolliert wurden, standen 3 kleine Schwerpunkte im<br />

Mittelpunkt:<br />

Seit dem letzten Jahr gibt es <strong>die</strong> Verordnung (EU) 284/2011 nach der Importe von<br />

Küchenartikeln aus Polyamid oder Melamin, <strong>die</strong> in China oder Hongkong hergestellt wurden,<br />

nur noch mit einem Einfuhrdokument importiert werden dürfen. Das Dokument soll belegen,<br />

dass krebserzeugende primäre aromatische Amine (PAA) aus Polyamid (z.B. Bratenwender)<br />

nicht nachweisbar sind und dass Formaldehyd aus Melamin (z.B. Kochlöffel) nicht in<br />

grenzwert-<strong>über</strong>schreitenden Mengen freigesetzt wird. Die Importe werden an den<br />

Zollgrenzen der EU kontrolliert und 10% der Warensendungen müssen amtlich untersucht<br />

werden. Auch wenn <strong>OWL</strong> kein „Ort der ersten Einfuhr“ ist, sollte durch <strong>die</strong><br />

Schwerpunktuntersuchung <strong>die</strong> Marktsituation geprüft werden.<br />

Es wurden 18 Pfannen- und Bratenwender aus Polyamid im Handel entnommen. Bei der<br />

Untersuchung waren PAAs jedoch nicht nachweisbar. Die Situation hat sich gegen<strong>über</strong> dem<br />

Bundes<strong>über</strong>wachungsschwerpunkt von 2006 – also innerhalb von 5 Jahren – anscheinend<br />

doch verbessert.

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