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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Kinder sind aufgrund des hohen Gehaltes an Nonylphenol beim Umgang mit Spielwaren<br />

besonders exponiert, insbesondere wenn Kunststoffteile vorhersehbar oder auch<br />

bestimmungsgemäß, wie z.B. bei den „Softbeißern“ mit Funktion eines Beißrings, in den<br />

Mund genommen werden. Gesundheitliche Risiken können u. E. nicht ausgeschlossen<br />

werden, wie <strong>die</strong> beispielhaften Untersuchungen von wässrigen Migraten zeigen.<br />

Bereits in den zurückliegenden Jahren 2003 und 2005, sowie 2009 wurde von<br />

Umweltorganisationen <strong>über</strong> auffällige Befunde insbesondere in Spielzeug aus Weich-PVC<br />

berichtet. Schon 2002 hat das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (bgvv) zu "Nonylphenol - Spuren hormonell<br />

wirksamer Stoffe in Lebensmitteln" Stellung genommen (www.bfr.bund.de).<br />

Nonylphenol steht im Verdacht hormonell wirksam zu sein. Es zählt mit zu den bekanntesten<br />

synthetischen Stoffen mit potentiell "endokriner Wirkung". Als "endokrine Disruptoren"<br />

werden Stoffe bezeichnet, <strong>die</strong> durch Veränderung des Hormonsystems <strong>die</strong> Gesundheit<br />

schädigen können, wenn sie in einer wirksamen Dosis in den Körper gelangen. Diese Stoffe<br />

werden derzeit als Risikofaktoren diskutiert, siehe Zusammenstellung des Bundesinstituts für<br />

Risikobewertung (BfR - www.bfr.bund.de) "Fragen und Antworten zu endokrinen Disruptoren"<br />

vom 19. April 2010.<br />

Die Verwendung von Nonylphenol ist nach dem Chemikalienrecht für bestimmte<br />

Verwendungszwecke eingeschränkt, u.a. bei Reinigungsmitteln, kosmetischen Mitteln oder<br />

auch bei der Textil- und Lederverarbeitung. Konkrete Regelungen für Gegenstände mit<br />

Körperkontakt oder Spielwaren fehlen bisher.<br />

Die Thematik wurde an das BfR weitergeleitet, mit der Bitte um Bewertung der Exposition<br />

und des Risikos.<br />

8600 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt<br />

317 Proben 51 Beanstandungen = 16 %<br />

Es wurden diverse Bedarfsgegenstände aus Glas, Keramik, Metall, Papier und Kunststoff<br />

untersucht, <strong>die</strong> zum Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, z.B. Koch-, Trink- und<br />

Essgeschirr oder Verpackungsmaterialien.<br />

Unter den 13 unzulässigen Stoff<strong>über</strong>gängen waren im letzten Jahr nicht nur ausblutende<br />

Farbstoffe von Papier (3 mal) und sensorischen Beeinträchtigungen durch Kunststoffartikel (2<br />

mal), sondern auch Auffälligkeiten bei der Formaldehydabgabe von Melamingeschirr (5 mal)<br />

und der Abgabe von Nickel und Cadmium aus metallischen Küchenartikeln (3 mal) zu<br />

verzeichnen.<br />

Die Mehrzahl der Beanstandungen betraf wiederum fehlende oder unvollständige<br />

Konformitätserklärungen (22 mal) und unzureichende Herstellerangaben (12 mal).<br />

Zu den Lebensmittelbedarfsgegenständen im Einzelnen:

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