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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Reinigungsmittel für Mund und Zähne<br />

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 12 Mittel zur Anwendung im Mundbereich untersucht: 11<br />

Zahnpasten und eine Mundspülung mit Stevia. Bei keiner der Proben wurde ein<br />

Rechtsverstoß festgestellt.<br />

Betriebskontrollen und Überprüfungen von Sicherheitsbewertungen<br />

Wie auch schon in den Vorjahren fanden Betriebskontrollen bei Kosmetikherstellern unter<br />

Beteiligung der Sachverständigen des <strong>CVUA</strong>-<strong>OWL</strong> statt.<br />

Während der Kontrollen oder nach Anforderung der Unterlagen wurden<br />

Sicherheitsbewertungen für kosmetische Mittel <strong>über</strong>prüft. Erfreulicherweise wurden z.T.<br />

umfangreiche und ausführliche Bewertungen vorgefunden, allerdings waren bei einigen<br />

kleineren Herstellerbetrieben nach wie vor Mängel festzustellen, für einige Produkte waren<br />

gar keine Sicherheitsbewertungen durchgeführt worden. Mehrfach wurden<br />

Sicherheitsdatenblätter, <strong>die</strong> <strong>die</strong> chemische Industrie für Chemikalien, <strong>die</strong> dem<br />

Gefahrstoffrecht unterliegen, erstellen muss, mit Sicherheitsbewertungen verwechselt.<br />

Sicherheitsbewertungen müssen für alle Kosmetika durchgeführt werden. Der Gesetzgeber<br />

schreibt dafür eine Bewertung aller verwendeten Rohstoffe nach toxikologischen<br />

Gesichtspunkten vor. Ebenfalls müssen Expositionsbetrachtungen durchgeführt und<br />

mögliche chemische Reaktionen im Fertigprodukt sowie mikrobiologische Kontaminationen<br />

berücksichtigt werden.<br />

8500 Spielwaren und Scherzartikel<br />

83 Proben 2 Beanstandungen = 2 %<br />

Im vergangenen Jahr wurden diverse Spielzeuge (insgesamt 87 Proben) aus den<br />

verschiedensten Materialien untersucht, davon entsprachen ausnahmsweise alle den<br />

rechtlichen Anforderungen, lediglich bei 6 Proben wurden Bemängelungen bezüglich des<br />

Gehaltes an Nonylphenol ausgesprochen (siehe unten).<br />

Die untersuchten Kunststoffbestandteile von Spielzeugen aus PVC waren nicht mehr mit<br />

verbotenen Phthalaten weichgemacht, auch verbotene Azofarbstoffe bei Kuscheltieren waren<br />

nicht nachweisbar.<br />

Es wurden zwei Schwerpunktprogramme durchgeführt, <strong>die</strong> der Datenerhebung <strong>die</strong>nten und<br />

somit war der Blick im letzten Jahr nicht nur auf Verdachtsproben gerichtet.<br />

In einem Monitoring-Programm wurden farbig lackierte Buntstifte auf <strong>die</strong> Abgabe von<br />

Schwermetallen untersucht.

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