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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Ein Schminkset wurde als irreführend beanstandet, weil sich das Mindesthaltbarkeitsdatum<br />

(MHD) auf der Gesamtverpackung an der am längsten haltbaren Teilprobe orientierte,<br />

obwohl auf den anderen Teilproben z.T. sehr viel kürzere Mindesthaltbarkeiten angegeben<br />

waren.<br />

Ein Sonnenschutzmittel für Kleinkinder war – wie auch Hautpflege- und<br />

Haarbehandlungsmittel – als „konservierungs- und duftstofffrei“ ausgelobt, obwohl<br />

beachtliche Gehalte an p-Anissäure nachzuweisen waren.<br />

Sieben Schminken und Make-up-Produkte und ein Lippenstift wiesen Mängel in der<br />

Kennzeichnung auf.<br />

Mittel zur Hautreinigung<br />

Von den 90 untersuchten Hautreinigungsmitteln waren 12 Proben zu beanstanden.<br />

Eine Stückseife enthielt <strong>die</strong> Angabe „allergenfreies Parfüm“, obwohl analytisch eine Reihe<br />

von Duftstoffen mit allergenem Potential nachzuweisen war und deren Gehalte z.T. deutlich<br />

<strong>über</strong> der deklarationspflichtigen Konzentration lagen.<br />

Alle beanstandeten Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. So waren <strong>die</strong> Bestandteile<br />

unzulänglich bezeichnet, nachzuweisende Konservierungsstoffe waren nicht deklariert,<br />

Angaben zur Charge fehlten.<br />

Zwei Flüssigseifen, als Desinfektionsmittel ausgewiesen, obwohl <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegende<br />

Zweckbestimmung sowie <strong>die</strong> Aufmachung eindeutig für eine Einstufung als kosmetische<br />

Mittel sprachen, waren nicht nach den Vorgaben der Kosmetikverordnung gekennzeichnet.<br />

Eine Seife wies zudem erhöhte Konservierungsstoffgehalte auf.<br />

Nagelkosmetika<br />

Es wurden 36 Mittel zur Nagelpflege und Beeinflussung des Aussehens von Fingernägeln<br />

untersucht, von denen 8 zu beanstanden waren.<br />

In vier Nagellackentfernern konnte Benzol nachgewiesen werden. Benzol ist als nachweislich<br />

krebserzeugender Stoff in kosmetischen Mitteln verboten.<br />

In einem Nagelmodellagegel, das keinen Hinweis auf <strong>die</strong> vorgesehene Verwendung enthielt,<br />

konnte Hydrochinonmethylether nachgewiesen werden. Der Gehalt lag deutlich <strong>über</strong> der<br />

zulässigen Höchstmenge für entsprechende Mittel, <strong>die</strong> zur gewerblichen Anwendung<br />

bestimmt sind. In Mitteln zur direkten Abgabe an Endverbraucher darf<br />

Hydrochinonmethylether gar nicht enthalten sein.<br />

Mittel zur Beeinflussung des Körpergeruchs und zur Vermittlung von Geruchseindrücken<br />

Es wurden 12 Körperdeodorantien und Antitranspirantien sowie 3 Duftwässer und ein<br />

beduftetes Toilettenpapier untersucht.<br />

Ein <strong>über</strong>wiegend kyrillisch gekennzeichnetes Duftwasser wurde zum wiederholten Mal<br />

wegen fehlerhafter Kennzeichnung beanstandet.

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