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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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8400 Kosmetische Mittel<br />

465 Proben 73 Beanstandungen = 16 %<br />

Die Einstufung als kosmetisches Mittel erfolgte gemäß den Begriffsbestimmungen in § 2 (5)<br />

LFGB bzw. denen von Art. 1 der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG. Für <strong>die</strong> Beurteilung waren<br />

<strong>die</strong> Vorgaben der nationalen Kosmetikverordnung maßgeblich, für <strong>die</strong> Proben, deren<br />

verantwortlicher Inverkehrbringer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig war, wurden<br />

<strong>die</strong> der europäischen Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG zugrunde gelegt. Die untersuchten<br />

Tätowiermittel wurden nach den Vorgaben von § 4 (1) Nr. 3 LFGB eingestuft. Zur Beurteilung<br />

waren <strong>die</strong> Bestimmungen der Tätowiermittelverordnung maßgeblich.<br />

Bei den untersuchten und zu beurteilenden Proben handelte es sich um<br />

122 Mittel zur Hautpflege,<br />

94 Mittel zur Haarbehandlung,<br />

93 Mittel zur Veränderung des Aussehens (dekorative Kosmetika), einschließlich 25<br />

Tätowiermittel<br />

90 Mittel zur Hautreinigung,<br />

36 Nagelkosmetika,<br />

16 Mittel zur Vermittlung von Geruchseindrücken,<br />

12 Reinigungsmittel für Mund und Zähne.<br />

Zwei Mittel zur Hautdesinfektion fielen nicht unter <strong>die</strong> Zuständigkeit des LFGB.<br />

Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) wurden Nachtcremes, <strong>die</strong> mit<br />

Aussagen zu Vitamin A beworben wurden, auf ihre Gehalte an Vitamin A ( Retinol und<br />

Retinsäureester) untersucht. Durch den BÜp sollte ein Überblick <strong>über</strong> <strong>die</strong> Vitamin-A-Gehalte<br />

der im Handel befindlichen Präparate gewonnen werden.<br />

Neue Erkenntnisse <strong>über</strong> nachteilige Einflüsse von Vitamin A auf <strong>die</strong> Knochendichte führten<br />

zu der Annahme, dass durch einen zusätzlichen Eintrag von Vitamin A aus kosmetischen<br />

Mitteln <strong>die</strong> empfohlenen täglich duldbaren Aufnahmemengen <strong>über</strong>schritten werden könnten,<br />

was sich nachteilig für Schwangere und postmenopausale Frauen erweisen könnte.<br />

Deshalb sollten Gesichtscremes nicht mehr als 0,3 % Retinol oder Retinoläquivalente der<br />

Vitamin-A-Derivate enthalten, Bodylotions nicht mehr als 0,05%.<br />

Es erwies sich als schwierig, entsprechend ausgelobte Cremes zu finden. Statt geplanter 10<br />

Proben wurden nur 8 Vitamin A-haltige Nachtcremes gefunden, <strong>die</strong> den Anforderungen des<br />

Programms entsprachen.<br />

Die Vitamin A-Gehalte (Retinol, Retinylpalmitat und Retinylacetat) lagen in 7 Cremes<br />

zwischen 10 und 700 mg/kg (0,001-0,07%), lediglich eine Intensiv-Nachtpflegecreme enthielt<br />

0,22% Vitamin A in Form von Retinylpalmitat.<br />

Auch im Berichtsjahr wurden wieder dekorative Kosmetika im Rahmen des Monitoring-<br />

Programms auf ihre Schwermetallgehalte untersucht.<br />

Wie im Vorjahr sollten Erkenntnisse zur technisch vermeidbaren Belastungen kosmetischer<br />

Mittel durch Schwermetalle gewonnen werden. 2012 sollten <strong>die</strong> Gehalte von Blei und

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