10.10.2013 Aufrufe

Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nicht unerwähnt sei hier eine Probe „Hackfleisch gemischt“, in der der humanpathogene<br />

Keim Listeria monocytogenes mit einem Gehalt von 1800 KbE/g nachgewiesen wurde. Aus<br />

lebensmittelrechtlicher Sicht wurde das Lebensmittelsicherheitskriterium hier nicht<br />

eingehalten, da der in der europäischen Union gültige Grenzwert von maximal 100 KbE/g<br />

<strong>über</strong>schritten war. Da ein Rohverzehr bei <strong>die</strong>sem Erzeugnis nicht auszuschließen ist, wurde<br />

das Produkt als gesundheitsschädlich beurteilt.<br />

Zwei lose Proben <strong>die</strong>ser Warenobergruppe waren sensorisch nicht unerheblich abweichend<br />

und wurden als wertgemindert beurteilt.<br />

Zwei Proben in Fertigpackungen wiesen allgemeine Kennzeichnungsmängel auf.<br />

Weiterhin wurden 50 von insgesamt 140 eingelieferten Hackfleisch-Proben aufgrund der<br />

mikrobiologischen Ergebnisse bemängelt. So wurden in 80 % <strong>die</strong>ser bemängelten Proben<br />

Listerien nachgewiesen. Dazu kamen in einigen Fällen auch noch Richtwert<strong>über</strong>schreitungen<br />

für <strong>die</strong> Gesamtkeimzahl, Pseudomonaden und Enterobacteriaceae. Diese Ergebnisse deuten<br />

auf grundlegende Probleme bei der Reinigung und Desinfektion im Rahmen des<br />

Herstellungsprozesses oder auf eine nicht optimale Rohstoffauswahl hin.<br />

0700 Fleischerzeugnisse<br />

718 Proben 158 Beanstandungen = 22 %<br />

Unzureichende oder irreführende Verkehrsbezeichnungen<br />

Auch in <strong>die</strong>sem Jahr wurden 54 % der beanstandeten Fleischerzeugnisse aufgrund falscher,<br />

unzureichender oder irreführender Verkehrsbezeichnungen ausgesprochen. Anhand der<br />

Verkehrsbezeichnung soll der Verbraucher <strong>die</strong> „Art des Lebensmittels“ erkennen und es von<br />

anderen Produkten unterscheiden können.<br />

Betroffen war insbesondere <strong>die</strong> Produktgruppe der Kochpökelwaren vom Geflügel mit<br />

Qualitätsbezeichnungen wie „Putenbrust“ oder „Truthahnschinken“. Derartig bezeichnete<br />

Erzeugnisse bestehen gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung aus Skelettmuskulatur wie<br />

gewachsen.<br />

Die durchgeführten sensorischen und histologischen Untersuchungen zeigten oftmals<br />

abweichende Struktureigenschaften, wie Kleinstückigkeit, erhöhte Anteile feinbrätartiger<br />

Masse sowie einen aufgelösten Gewebeverband auf.<br />

Bei den Kochpökelwaren vom Schwein (z.B. Kochschinken) waren <strong>die</strong> strukturellen<br />

Auffälligkeiten im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig. Dies zeigte, dass <strong>die</strong> Hersteller<br />

Anstrengungen unternehmen, <strong>die</strong> Qualität ihrer Produkte zu optimieren.<br />

Nach wie vor problematisch hinsichtlich der korrekten Bezeichnung waren<br />

Fleischerzeugnisse, <strong>die</strong> als Zutat für Pizza oder anderen Speisen verwendet wurden. Bei den<br />

beanstandeten Proben handelte es sich in den meisten Fällen um sogenannte<br />

„Schinkenimitate“, <strong>die</strong> nur einen Fleischanteil von durchschnittlich 60% aufwiesen. Der Rest

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!