Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL
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Nicht unerwähnt sei hier eine Probe „Hackfleisch gemischt“, in der der humanpathogene<br />
Keim Listeria monocytogenes mit einem Gehalt von 1800 KbE/g nachgewiesen wurde. Aus<br />
lebensmittelrechtlicher Sicht wurde das Lebensmittelsicherheitskriterium hier nicht<br />
eingehalten, da der in der europäischen Union gültige Grenzwert von maximal 100 KbE/g<br />
<strong>über</strong>schritten war. Da ein Rohverzehr bei <strong>die</strong>sem Erzeugnis nicht auszuschließen ist, wurde<br />
das Produkt als gesundheitsschädlich beurteilt.<br />
Zwei lose Proben <strong>die</strong>ser Warenobergruppe waren sensorisch nicht unerheblich abweichend<br />
und wurden als wertgemindert beurteilt.<br />
Zwei Proben in Fertigpackungen wiesen allgemeine Kennzeichnungsmängel auf.<br />
Weiterhin wurden 50 von insgesamt 140 eingelieferten Hackfleisch-Proben aufgrund der<br />
mikrobiologischen Ergebnisse bemängelt. So wurden in 80 % <strong>die</strong>ser bemängelten Proben<br />
Listerien nachgewiesen. Dazu kamen in einigen Fällen auch noch Richtwert<strong>über</strong>schreitungen<br />
für <strong>die</strong> Gesamtkeimzahl, Pseudomonaden und Enterobacteriaceae. Diese Ergebnisse deuten<br />
auf grundlegende Probleme bei der Reinigung und Desinfektion im Rahmen des<br />
Herstellungsprozesses oder auf eine nicht optimale Rohstoffauswahl hin.<br />
0700 Fleischerzeugnisse<br />
718 Proben 158 Beanstandungen = 22 %<br />
Unzureichende oder irreführende Verkehrsbezeichnungen<br />
Auch in <strong>die</strong>sem Jahr wurden 54 % der beanstandeten Fleischerzeugnisse aufgrund falscher,<br />
unzureichender oder irreführender Verkehrsbezeichnungen ausgesprochen. Anhand der<br />
Verkehrsbezeichnung soll der Verbraucher <strong>die</strong> „Art des Lebensmittels“ erkennen und es von<br />
anderen Produkten unterscheiden können.<br />
Betroffen war insbesondere <strong>die</strong> Produktgruppe der Kochpökelwaren vom Geflügel mit<br />
Qualitätsbezeichnungen wie „Putenbrust“ oder „Truthahnschinken“. Derartig bezeichnete<br />
Erzeugnisse bestehen gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung aus Skelettmuskulatur wie<br />
gewachsen.<br />
Die durchgeführten sensorischen und histologischen Untersuchungen zeigten oftmals<br />
abweichende Struktureigenschaften, wie Kleinstückigkeit, erhöhte Anteile feinbrätartiger<br />
Masse sowie einen aufgelösten Gewebeverband auf.<br />
Bei den Kochpökelwaren vom Schwein (z.B. Kochschinken) waren <strong>die</strong> strukturellen<br />
Auffälligkeiten im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig. Dies zeigte, dass <strong>die</strong> Hersteller<br />
Anstrengungen unternehmen, <strong>die</strong> Qualität ihrer Produkte zu optimieren.<br />
Nach wie vor problematisch hinsichtlich der korrekten Bezeichnung waren<br />
Fleischerzeugnisse, <strong>die</strong> als Zutat für Pizza oder anderen Speisen verwendet wurden. Bei den<br />
beanstandeten Proben handelte es sich in den meisten Fällen um sogenannte<br />
„Schinkenimitate“, <strong>die</strong> nur einen Fleischanteil von durchschnittlich 60% aufwiesen. Der Rest