Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL
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6000 Tabak, tabakähnliche und tabakhaltige Erzeugnisse<br />
23 Proben 3 Beanstandungen = 13 %<br />
Bei den untersuchten Proben handelt es sich um 16 Zigarren- oder Zigarilloproben, 3<br />
Pfeifentabake, zwei Proben mit Aromakapseln für E-Zigaretten und eine Probe<br />
Kräuterzigaretten<br />
Die Kräuterzigaretten sowie <strong>die</strong> Aromakapseln wurden beanstandet.<br />
Die Verpackung der Kräuterzigaretten enthielt Aussagen zu gesundheitsförderlichen<br />
Eigenschaften. Nach dem VTabakG ist es verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen<br />
Aussagen zu verwenden, durch <strong>die</strong> der Eindruck erweckt wird, dass <strong>die</strong><br />
bestimmungsgemäße Verwendung gesundheitlich unbedenklich oder geeignet ist, <strong>die</strong><br />
Funktionen des Körpers, <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu<br />
beeinflussen.<br />
Die beiden vorliegenden Aromakapselproben für E-Zigaretten haben wir als tabakähnliche<br />
Waren im Sinne des VTabakG eingestuft, da <strong>die</strong> Aromakapseln dazu bestimmt waren, als<br />
Ersatz für Tabakerzeugnisse verwendet zu werden. Mithilfe einer sog. E-Zigarette, <strong>die</strong> aus<br />
Akku und Verdampfer besteht, soll der Inhalt der Aromakapseln verflüchtigt werden. Dabei<br />
entstehen auch Rauchgase. Der Vorgang wird durch Ziehen an der Aromakapsel in Gang<br />
gesetzt, was dem Zigarettenrauchen vergleichbar ist. Es gelten somit auch <strong>die</strong><br />
Rechtsvorgaben der Tabakverordnung.<br />
In den Aromakapsel konnten Glycerin und Propylenglycol nachgewiesen werden, deren<br />
Gehalte um ein Vielfaches <strong>über</strong> den für Tabakerzeugnisse zugelassenen Höchstmengen<br />
lagen.<br />
Tabakerzeugnisse und vergleichbare Produkte, <strong>die</strong> Feuchthaltemittel in Konzentrationen<br />
oberhalb der zugelassenen Höchstmengen enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht<br />
werden.<br />
8100 Verpackungsmaterial für Kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse<br />
keine Proben<br />
8200 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />
374 Proben 52 Beanstandungen = 14 %<br />
Neben der aufgeführten Anzahl beanstandeter Proben wurden bei 42 Proben<br />
Bemängelungen ausgesprochen, da Schadstoffe, wie z.B. Lösemittel, PAKs oder<br />
Weichmacher enthalten waren, <strong>die</strong> aber rechtlich noch nicht konkret geregelt sind.<br />
Die größte Anzahl an Beanstandungen betraf wieder <strong>die</strong> fehlende oder unzureichende<br />
Hersteller-Kennzeichnung (37 mal war keine ausreichende Angabe, bestehend aus Name