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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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6000 Tabak, tabakähnliche und tabakhaltige Erzeugnisse<br />

23 Proben 3 Beanstandungen = 13 %<br />

Bei den untersuchten Proben handelt es sich um 16 Zigarren- oder Zigarilloproben, 3<br />

Pfeifentabake, zwei Proben mit Aromakapseln für E-Zigaretten und eine Probe<br />

Kräuterzigaretten<br />

Die Kräuterzigaretten sowie <strong>die</strong> Aromakapseln wurden beanstandet.<br />

Die Verpackung der Kräuterzigaretten enthielt Aussagen zu gesundheitsförderlichen<br />

Eigenschaften. Nach dem VTabakG ist es verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen<br />

Aussagen zu verwenden, durch <strong>die</strong> der Eindruck erweckt wird, dass <strong>die</strong><br />

bestimmungsgemäße Verwendung gesundheitlich unbedenklich oder geeignet ist, <strong>die</strong><br />

Funktionen des Körpers, <strong>die</strong> Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu<br />

beeinflussen.<br />

Die beiden vorliegenden Aromakapselproben für E-Zigaretten haben wir als tabakähnliche<br />

Waren im Sinne des VTabakG eingestuft, da <strong>die</strong> Aromakapseln dazu bestimmt waren, als<br />

Ersatz für Tabakerzeugnisse verwendet zu werden. Mithilfe einer sog. E-Zigarette, <strong>die</strong> aus<br />

Akku und Verdampfer besteht, soll der Inhalt der Aromakapseln verflüchtigt werden. Dabei<br />

entstehen auch Rauchgase. Der Vorgang wird durch Ziehen an der Aromakapsel in Gang<br />

gesetzt, was dem Zigarettenrauchen vergleichbar ist. Es gelten somit auch <strong>die</strong><br />

Rechtsvorgaben der Tabakverordnung.<br />

In den Aromakapsel konnten Glycerin und Propylenglycol nachgewiesen werden, deren<br />

Gehalte um ein Vielfaches <strong>über</strong> den für Tabakerzeugnisse zugelassenen Höchstmengen<br />

lagen.<br />

Tabakerzeugnisse und vergleichbare Produkte, <strong>die</strong> Feuchthaltemittel in Konzentrationen<br />

oberhalb der zugelassenen Höchstmengen enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht<br />

werden.<br />

8100 Verpackungsmaterial für Kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse<br />

keine Proben<br />

8200 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt<br />

374 Proben 52 Beanstandungen = 14 %<br />

Neben der aufgeführten Anzahl beanstandeter Proben wurden bei 42 Proben<br />

Bemängelungen ausgesprochen, da Schadstoffe, wie z.B. Lösemittel, PAKs oder<br />

Weichmacher enthalten waren, <strong>die</strong> aber rechtlich noch nicht konkret geregelt sind.<br />

Die größte Anzahl an Beanstandungen betraf wieder <strong>die</strong> fehlende oder unzureichende<br />

Hersteller-Kennzeichnung (37 mal war keine ausreichende Angabe, bestehend aus Name

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