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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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gemahlenem Kardamom konnte nur ein niedriger Gehalt an ätherischem Öl ermittelt werden,<br />

<strong>die</strong>s ist aber auch auf <strong>die</strong> schlechte Haltbarkeit in gemahlenem Zustand zurückzuführen.<br />

5400 Aromen<br />

14 Proben 2 Beanstandungen = 14 %<br />

5600 Hilfsmittel aus Zusatzstoffen u./o. Lebensmitteln<br />

37 Proben 3 Beanstandungen = 8 %<br />

Bei einem Gelee<strong>über</strong>zug für gekochte, gepökelte oder getrocknete Fleischerzeugnisse<br />

wurde <strong>die</strong> zugelassene Höchstmenge an Sorbinsäure von 1000 mg/kg mit dem ermittelten<br />

Gehalt von 10540 mg/kg deutlich <strong>über</strong>schritten.<br />

Bei einem mikrobiologisch hergestellten Labenzym fehlte jegliche deutsche Kennzeichnung.<br />

Für Gelatine sind Salmonellen als Lebensmittelsicherheitskriterium in der VO 2073/2005<br />

aufgeführt. Bei der mikrobiologischen Untersuchung von vier Speisegelatineproben konnten<br />

<strong>die</strong>se nicht nachgewiesen werden, bei einer Probe waren jedoch <strong>die</strong> Gesamtkeimzahl und<br />

der Nachweis von Staphylokokken auffällig.<br />

5700 Zusatzstoffe<br />

32 Proben 4 Beanstandungen = 13 %<br />

Eine Probe Klinoptilolith, <strong>die</strong> zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt war,<br />

wies Bleigehalte von 10 mg/kg auf. Hierbei handelt es sich um ein hydratisiertes Alkali-<br />

Erdalkali-Alumosilicat. Es ist als Futtermittelzusatzstoff (E567 bzw. E 568) zugelassen, eine<br />

Zulassung als Novel Food zum Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln wurde jedoch<br />

abgelehnt, auch besteht keine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff. Ein derartig hoher<br />

Bleigehalt könnte zu Überschreitungen des Höchstgehaltes für Blei in Nahrungsergänzungsmitteln<br />

führen.<br />

5900 Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser<br />

319 Proben 95 Beanstandungen = 30 %<br />

Die regelmäßige Untersuchung der natürlichen Mineralwässer der Region erfolgte bei 115<br />

abgefüllten Mineralwässern. Neben der mikrobiologischen Beschaffenheit gehörte auch <strong>die</strong><br />

Überprüfung der Mineralisation zum Standardprogramm. In der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift <strong>über</strong> <strong>die</strong> Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem<br />

Mineralwasser wird gefordert, dass <strong>die</strong> Beschaffenheit des natürlichen Mineralwassers am<br />

Quellaustritt im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben muss. Als zulässige<br />

Schwankungen werden hierbei bei den festen gelösten Bestandteilen Schwankungen von + /

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