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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Der Beipackzettel einer Frühgeborenennahrung wurde bemängelt aufgrund der unzulässigen<br />

Verwendung nährwertbezogener Angaben.<br />

4900 Diätetische Lebensmittel<br />

90 Proben 23 Beanstandungen = 26 %<br />

29 bilanzierte Diäten wurden zur Untersuchung eingeliefert, darunter eine ergänzende<br />

bilanzierte Diät mit Arginin zum Erhalt des normalen Blutdrucks und der Gefäßdilatation.<br />

Neben Kennzeichnungsmängeln wurde hier vor allem auf <strong>die</strong> Bewertung der<br />

gesundheitsbezogenen Angaben durch das Gremium für diätetische Produkte, Ernährung<br />

und Allergien (NDA) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)<br />

verwiesen, das keinen gesicherten Beleg für positive Wirkungen durch <strong>die</strong> Aufnahme von<br />

Arginin gefunden hatte. In einer bilanzierten Diät für Säuglinge konnte ein zu hoher<br />

Selengehalt ermittelt werden. Hier zeigte es sich, dass es für den Hersteller schwierig war,<br />

<strong>die</strong> in der Diätverordnung geforderten Selengehalte von 1 bis 3 µg/100 kcal aufgrund der<br />

natürlichen Schwankungen und der nur engen Spanne einzuhalten. Eine weitere bilanzierte<br />

Diät wies zu niedrige Kaliumgehalte auf. Bei zwei Proben Heilnahrung waren Bakterien der<br />

Familie Enterobacteriaceae nachweisbar, so dass hier das Prozesshygienekriterium gemäß<br />

VO (EG) Nr. 2073/2005 <strong>über</strong> mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel nicht erfüllt wurde.<br />

In zwei sojahaltigen bilanzierten Diäten für Säuglinge konnte ein Aluminiumgehalt von 3,8<br />

bzw. 3,9 mg/kg Pulver bestimmt werden, was für den Säugling eine wöchentliche Aufnahme<br />

an Aluminium in der zweiten Lebenswoche von bis zu 2,95 mg bedeutet. Der von der EFSA<br />

festgelegte TWI-Wert (tolerierbare wöchentliche Aufnahme) für Aluminium von 1 mg/kg wird<br />

damit bei leichtgewichtigen Säuglingen fast erreicht, es sollte angestrebt werden, den<br />

Aluminium-Gehalt weiter zu senken.<br />

Von 24 Proben diätetischer Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen<br />

(Sportlernahrung) mussten 14 Proben beanstandet werden (58 %). Bei einem sojahaltigen<br />

Riegel konnte ein Anteil an gentechnisch veränderter Soja von 53 % des Sojanteils bestimmt<br />

werden. Es handelte sich hier um in der EU zugelassene gentechnisch veränderte<br />

Sojabohnenlinien, ihr Gehalt muss jedoch kenntlich gemacht werden.<br />

Bei drei carnitinhaltigen Proben wurde darauf verwiesen, dass nach der Bewertung durch <strong>die</strong><br />

EFSA physiologische Wirkungen wie Unterstützung des Fettstoffwechsels und Erhöhung der<br />

Ausdauerleistung nicht bewiesen sind. Somit ist bei rein carnitinhaltigen Produkten auch <strong>die</strong><br />

Diäteignung in Frage zu stellen. Drei Proben wurden beanstandet, da nur eine<br />

englischsprachige Kennzeichnung vorhanden war, drei Proben zeigten verschiedene<br />

Kennzeichnungsmängel, vier Proben enthielten Süßstoffe, deren Verwendung nur für<br />

Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" und für "Diätnahrung, <strong>die</strong> als<br />

Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist" zugelassen ist. Es fehlt eine<br />

Zulassung für "Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler". Bei<br />

zwei Proben waren <strong>die</strong> Vitamin B1 bzw. B2-Gehalte zu niedrig. Bei einer Probe mit<br />

verzweigtkettigen Aminosäuren wurde darauf hingewiesen, dass nach Bewertung der EFSA

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