Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL
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4800 Säuglings- und Kleinkindernahrungen<br />
147 Proben 18 Beanstandungen = 12 %<br />
Im Berichtsjahr wurden vier Verbraucherbeschwerden zur Untersuchung eingeliefert.<br />
So hatte ein vier Monate alter Säugling nach Verzehr einer Anfangsmilch erbrochen. Bei<br />
<strong>die</strong>ser Probe konnten keine mikrobiologischen Auffälligkeiten festgestellt werden.<br />
Ein anderer Verbraucher entdeckte kleinste Insekten (Staubläuse) in der Folgemilch. Hier<br />
zeigte der zweite in der Packung vorhandene, noch verschlossene Beutel keine<br />
Auffälligkeiten. Ein weiterer Verbraucher hatte Maden und Gespinste in einer Anfangsmilch<br />
entdeckt. Hierbei handelte es sich um eine Mottenlarve und zahlreiche Pulverzöpfe.<br />
Bei Verunreinigungen durch Schädlinge stellt sich jeweils <strong>die</strong> Frage, wie und wo <strong>die</strong>se in das<br />
Lebensmittel gelangt sind. Motten sind z.B. ubiquitär verbreitet und können in<br />
Privathaushalten zur Plage werden. Erwachsene Raupen wandern herum und suchen nach<br />
geeigneten dunklen Verpuppungsorten.(*) Dabei spinnen sie einen klebrigen Seidenfaden,<br />
aus dem Gespinste entstehen, das Lebensmittel wird durch Gespinste und Kot verunreinigt.<br />
*R.Pospischil/ U. Sellenschlo, Steckbriefe der wichtigsten Lebensmittelschädlinge B.Behr's<br />
Verlag GmbH & Co.KG 1. Aufl. 2004.<br />
Eine weitere Verbraucherbeschwerde betraf dunkel verfärbte Partikel im Milchpulver. Hierbei<br />
handelte es sich um karamellisiertes Milchpulver durch lokale Überhitzung während der<br />
Trocknung.<br />
Sechs Beanstandungen betrafen zu hohe Vitamin B2-Gehalte in Anfangs- und Folgemilch.<br />
Die gefundenen Werte betrugen ungefähr das Doppelte der deklarierten Gehalte, erfüllten<br />
aber noch <strong>die</strong> Anforderungen an <strong>die</strong> Zusammensetzung laut Diätverordnung. In einer<br />
Anfangsmilch war der Folsäuregehalt zu niedrig, in einer Beikost der Biotingehalt zu hoch.<br />
Für Eisen, Selen und Mangan wurden in zwei Proben Beikost zu hohe Gehalte im Vergleich<br />
zur Kennzeichnung ermittelt.<br />
Zwei Proben wurden beanstandet, da sie <strong>die</strong> Kennzeichnung „ohne Gentechnik, weil Bio“<br />
enthielten. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, dass alle Bio-Lebensmittel mit der Angabe<br />
„ohne Gentechnik“ beworben werden dürfen. Die Auslobung „ohne Gentechnik“ ist nur<br />
zulässig, wenn keine Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile nachgewiesen werden.<br />
Zwei Proben Gläschenkost zeigten <strong>die</strong> Auslobung „ohne Geschmacksverstärker“, enthielten<br />
aber Glutaminsäure als natürlichen Bestandteil einzelner Zutaten. Hier sollte <strong>die</strong><br />
Kennzeichnung besser lauten: „ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern“. Eine Obst-<br />
Beikost enthielt nur 5 g Zucker, deklariert waren 11 g. Bei einer anderen Beikost wurde <strong>die</strong><br />
Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ aufgrund der unterschiedlichen Schriftgröße als<br />
irreführend beurteilt. Ebenfalls als irreführend beurteilt wurde eine Kennzeichnung „Milch und<br />
Honig“, obwohl das Produkt nur sogenanntes Honigpulver enthielt.<br />
Bei einer Anfangsmilch waren Bakterien der Familie Enterobacteriaceae nachweisbar. Damit<br />
war das Prozesshygienekriterium gemäß der VO (EG) Nr. 2073/2005 <strong>über</strong> mikrobiologische<br />
Kriterien nicht erfüllt, was Maßnahmen zur Verbesserung der Herstellungshygiene erfordert.<br />
In fünf Sojaproteinprodukten, Rohstoffe für Säuglingsnahrungen, konnte gentechnisch<br />
veränderte Soja in rechtlich zulässigem Rahmen nachgewiesen werden, auffällig war jedoch<br />
der Nachweis der Linie MON89788.