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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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vollständige alkoholische Gärung aus Fruchtsaft oder Fruchtmark oder aus<br />

Rhabarberstängeln oder Honig hergestellt wurden. Da <strong>die</strong> Rhizome der Ingwerpflanze keine<br />

Früchte i. S. d. Definition sind, kann aus ihnen kein Getränk hergestellt werden, das als<br />

Ingwerwein bezeichnet werden darf.<br />

3600 Bier und bierähnliche Getränke<br />

334 Proben 39 Beanstandungen = 12 %<br />

Die <strong>über</strong>wiegende Mehrzahl der Proben wurde mikrobiologisch untersucht (s. hierzu auch<br />

das Dokument Methodische Schwerpunkte; Kapitel Mikrobiologie, Hygiene). Daneben kamen<br />

gut 100 Proben zur weitergehenden Untersuchung.<br />

In zwei Fällen handelte es sich dabei um ein Mischgetränk mit Tequila-Aroma, dessen<br />

Kennzeichnung gegen ein Abkommen mit Mexiko verstieß und zusätzlich irreführende<br />

Angaben enthielt.<br />

Bei drei Bieren stimmte <strong>die</strong> Angabe zur Verkehrsbezeichnung nicht.<br />

Im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung wurden 19 Zapfbiere auf eventuelle<br />

Nickelgehalte untersucht, um – vor dem Hintergrund zunehmender Nickel-Allergenisierungen<br />

– festzustellen, ob <strong>die</strong> Bierleitungen in Gaststätten nickellässig sind. Bei 18 Bierproben lagen<br />

<strong>die</strong> Nickelgehalte < 0,05 %. Ein Zapfbier wies einen Nickelgehhalt von 0,08 mg/l auf.<br />

Für Bier wurden bislang keine Höchstmengen für Nickelkontaminationen festgelegt.<br />

Trinkwasser darf - eventuell mitverursacht durch das Leitungsnetz - eine maximale<br />

Nickelkontamination von 0,02 mg/l nicht <strong>über</strong>schreiten. Gleiche Gehalte gelten seit 2008<br />

auch für Mineralwässer, zuvor war <strong>die</strong> Höchstmenge auf 0,05 mg/l festgelegt. Da<br />

Trinkwasser in viel größeren Mengen verzehrt wird als Bier und <strong>die</strong> Grenzwerte so festgelegt<br />

wurden, dass auch für Babys und Kinder keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind,<br />

ist davon auszugehen, dass ein gegen<strong>über</strong> Trinkwasser vierfach erhöhter Nickelgehalt in<br />

Bier keine Gesundheitsschäden verursachen wird.<br />

3700 Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke<br />

161 Proben 41 Beanstandungen = 25 %<br />

In drei als Wodka bezeichneten Erzeugnissen waren erhöhte Gehalte an Methanol und<br />

Isopropanol nachzuweisen. Sie wurden als gesundheitlich bedenklich beurteilt und<br />

entsprechend beanstandet. Drei weitere Wodkas erfüllten nicht <strong>die</strong> hohen<br />

Reinheitsanforderungen an <strong>die</strong>se Getränkekategorie (hierzu s. Sonderkapitel „Wodka, nicht<br />

immer ein Genuss“ in der Broschüre des Jahresberichts 2012).<br />

Drei Spirituosen waren irreführend aufgemacht.<br />

In einem als Absinth bezeichneten Getränk war das für Absinthe typische Thujon nicht<br />

nachzuweisen, ein „Likör mit Vanille“ enthielt nur künstliches Vanillin und bei einer als

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