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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Bei losen aus Schankanlagen abgegebenen Erfrischungsgetränken wurde in einigen Fällen<br />

<strong>die</strong> fehlende Kenntlichmachung der Konservierungsstoffe bemängelt.<br />

3300 Wein<br />

96 Proben 10 Beanstandungen = 10 %<br />

Von den 96 Weinen waren drei als Verbraucherbeschwerde abgegeben worden.<br />

So wiesen ein Wein aus Italien und ein Wein aus Moldawien eine auffällige Korknote<br />

aufwies. Die als Flaschenverschluss verwendeten Naturkorken rochen entsprechend muffig.<br />

Analytisch konnte in den Weinen Trichloranisol nachgewiesen werden, ein chlorhaltiger,<br />

aromatischer Kohlenwasserstoff, der der Hauptverursacher des Korkgeschmacks bei<br />

Weinen ist.<br />

Bei einem Wein entsprach <strong>die</strong> Verwendung eines Biosiegels nicht den rechtlichen Vorgaben.<br />

Sieben Weine wiesen Kennzeichnungsmängel auf, weil der Sulfitgehalt nicht gekennzeichnet<br />

war oder zumindest nicht in deutscher Sprache angegeben wurde. Einigen Weine enthielten<br />

keine Loskennzeichnung.<br />

Als Verbraucherbeschwerden wurden zwei Weine mit auffälligem Geruch nach<br />

Lösungsmitteln (UHU-Note) untersucht. In beiden Weinen konnte Ethylacetat als<br />

Verursacher festgestellt werden. Das Phänomen ist als Weinfehler bekannt. Ethylacetat<br />

entsteht hauptsächlich durch <strong>die</strong> spontane Veresterung von Ethanol mit Essigsäure. Diese<br />

Reaktion wird durch Mikroorganismen unterstützt.<br />

Ein weiterer Wein hatte nach dem Genuss von jeweils einem Glas bei 2 Personen zu<br />

Übelkeit und Erbrechen geführt. Die Ursache konnte anhand unserer Analysenergebnisse<br />

nicht geklärt werden.<br />

3400 Erzeugnisse aus Wein<br />

39 Proben 1 Beanstandung = 3 %<br />

Von den 39 untersuchten Erzeugnissen aus Wein war nur ein weinhaltiger Cocktail wegen<br />

einer fehlenden Loskennzeichnung zu beanstanden.<br />

3500 Weinähnliche Getränke<br />

34 Proben 3 Beanstandungen = 9 %<br />

Ein Dessertfruchtwein enthielt deutlich weniger Alkohol als auf dem Etikett deklariert war.<br />

Zwei als Ingwerwein bezeichnete Getränke wurden wegen falscher Verkehrsbezeichnung<br />

beanstandet. Nach der „Alkoholische Getränkeverordnung“ dürfen weinähnliche Getränke<br />

nur in Wortverbindungen als „Wein“ bezeichnet werden, wenn sie durch teilweise oder

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