Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL
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Bei Kirschen im Glas war außen am Glasrand und im Schraubdeckel Schimmelbefall<br />
sichtbar. Der Schimmel hatte zwar keinen direkten Kontakt zum Füllgut, der Verbraucher<br />
empfindet jedoch beim Anblick von Schimmel Ekel. Die Probe wurde als nicht zum Verzehr<br />
geeignet beurteilt. Schimmelbefall ließ sich auch bei einer Probe Trockenobst feststellen.<br />
Frische Obstsalate waren nach einem Lagerversuch gärig. Die angegebene Haltbarkeit war<br />
zu lang gewählt.<br />
Schwefeldioxid und Konservierungsstoffe waren bei Trockenobst nicht kenntlich gemacht.<br />
Kennzeichnungsmängel wurden bei 3 Proben festgestellt.<br />
3100 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchsirupe<br />
108 Proben 2 Beanstandungen = 2 %<br />
Der auf einem Fruchtsaft angebrachte allgemeine Hinweis auf das Vorhandensein „wertvoller<br />
Flavonoide“ wurde beanstandet, da <strong>die</strong> erforderliche Mengenangabe fehlte und keine<br />
zulässige und konkrete Aussage gemacht wurde, wofür <strong>die</strong> Flavonoide wertvoll sind. Nach<br />
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 muss <strong>die</strong> beworbene Substanz in einer signifikanten Menge<br />
vorliegen, <strong>die</strong> nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen geeignet ist, <strong>die</strong><br />
behauptete ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung zu erzielen.<br />
Bei einem weiteren Fruchtsaft fehlte <strong>die</strong> vorgeschriebene Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums.<br />
Im Rahmen des Lebensmittelmonotorings wurden 23 Apfel- und Birnensäfte auf das<br />
Mykotoxin Patulin untersucht. In vier Säften waren Spuren unter 10 µg/kg nachweisbar und in<br />
zwei Säften lagen <strong>die</strong> Konzentrationen zwischen 10 und 20 µg/kg. Alle untersuchten Proben<br />
erfüllten <strong>die</strong> gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der chronischen Toxizität hat der<br />
Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers Höchstgehalte festgelegt. Fruchtsäfte,<br />
rekonstituierte Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtnektare dürfen maximal 50 µg/kg enthalten.<br />
Weiterhin wurden im Rahmen eines bundesweiten Untersuchungsplans 22 Ananassäfte und<br />
–nektare auf Mangan untersucht, da Ananas im Vergleich zu anderen Früchten von Natur<br />
aus hohe Gehalte aufweist. Die ermittelten Konzentrationen lagen in einem Bereich von<br />
6 – 21 mg/L, wobei zehn Säfte Gehalte zwischen 10 und 15 mg/L und acht Säfte Gehalte<br />
zwischen 15 und 20 mg/L aufwiesen. Mangan ist zwar ein essentielles Spurenelement,<br />
verursacht aber in höheren Dosen auch nachteilige neurologische Effekte bis hin zu<br />
Vergiftungen. Gesetzliche Höchstwerte wurden bisher für Mineralwasser (0,5 mg/l) und für<br />
Trinkwasser (0,05 mg/l) festgelegt. Nach Auswertung aller in Deutschland ermittelten<br />
Ergebnisse ist zu prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind.