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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Bei Kirschen im Glas war außen am Glasrand und im Schraubdeckel Schimmelbefall<br />

sichtbar. Der Schimmel hatte zwar keinen direkten Kontakt zum Füllgut, der Verbraucher<br />

empfindet jedoch beim Anblick von Schimmel Ekel. Die Probe wurde als nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt. Schimmelbefall ließ sich auch bei einer Probe Trockenobst feststellen.<br />

Frische Obstsalate waren nach einem Lagerversuch gärig. Die angegebene Haltbarkeit war<br />

zu lang gewählt.<br />

Schwefeldioxid und Konservierungsstoffe waren bei Trockenobst nicht kenntlich gemacht.<br />

Kennzeichnungsmängel wurden bei 3 Proben festgestellt.<br />

3100 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchsirupe<br />

108 Proben 2 Beanstandungen = 2 %<br />

Der auf einem Fruchtsaft angebrachte allgemeine Hinweis auf das Vorhandensein „wertvoller<br />

Flavonoide“ wurde beanstandet, da <strong>die</strong> erforderliche Mengenangabe fehlte und keine<br />

zulässige und konkrete Aussage gemacht wurde, wofür <strong>die</strong> Flavonoide wertvoll sind. Nach<br />

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 muss <strong>die</strong> beworbene Substanz in einer signifikanten Menge<br />

vorliegen, <strong>die</strong> nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweisen geeignet ist, <strong>die</strong><br />

behauptete ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung zu erzielen.<br />

Bei einem weiteren Fruchtsaft fehlte <strong>die</strong> vorgeschriebene Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums.<br />

Im Rahmen des Lebensmittelmonotorings wurden 23 Apfel- und Birnensäfte auf das<br />

Mykotoxin Patulin untersucht. In vier Säften waren Spuren unter 10 µg/kg nachweisbar und in<br />

zwei Säften lagen <strong>die</strong> Konzentrationen zwischen 10 und 20 µg/kg. Alle untersuchten Proben<br />

erfüllten <strong>die</strong> gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund der chronischen Toxizität hat der<br />

Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers Höchstgehalte festgelegt. Fruchtsäfte,<br />

rekonstituierte Fruchtsaftkonzentrate und Fruchtnektare dürfen maximal 50 µg/kg enthalten.<br />

Weiterhin wurden im Rahmen eines bundesweiten Untersuchungsplans 22 Ananassäfte und<br />

–nektare auf Mangan untersucht, da Ananas im Vergleich zu anderen Früchten von Natur<br />

aus hohe Gehalte aufweist. Die ermittelten Konzentrationen lagen in einem Bereich von<br />

6 – 21 mg/L, wobei zehn Säfte Gehalte zwischen 10 und 15 mg/L und acht Säfte Gehalte<br />

zwischen 15 und 20 mg/L aufwiesen. Mangan ist zwar ein essentielles Spurenelement,<br />

verursacht aber in höheren Dosen auch nachteilige neurologische Effekte bis hin zu<br />

Vergiftungen. Gesetzliche Höchstwerte wurden bisher für Mineralwasser (0,5 mg/l) und für<br />

Trinkwasser (0,05 mg/l) festgelegt. Nach Auswertung aller in Deutschland ermittelten<br />

Ergebnisse ist zu prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind.

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