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Übersicht über die Warengruppen - CVUA-OWL

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Ein Stollen zeigte bereits vor seinem MHD Schimmelbefall. Ein anderer Stollen aus einer<br />

Bäckerei (ohne MHD) wies nach kurzer Zeit ebenfalls Schimmelbefall auf.<br />

Eine Verbraucherbeschwerde Quarkstuten enthielt einen eingebackenen Beutel-<br />

Verschlussclip.<br />

2000 Mayonnaisen, emulgierte Saucen, kalte Fertigsaucen, Feinkostsalate<br />

291 Proben 44 Beanstandungen = 15 %<br />

Von den 44 beanstandeten Proben waren 40 aufgrund Kennzeichnungsmängel zu<br />

beanstanden. Dabei waren <strong>die</strong> Rechtsabweichungen unterschiedlichster Art. Neben falschen<br />

Verkehrsbezeichnungen, falscher oder fehlerhafter Angaben des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

und/oder Zutatenverzeichnisses waren häufig auch rechtswidrige Angaben von<br />

Nährwertkennzeichnungen oder eine schlechte Lesbarkeit für <strong>die</strong> Beanstandung<br />

verantwortlich. Aber auch <strong>die</strong> Angabe der Zusatzstoffe entsprach häufig nicht den rechtlichen<br />

Vorgaben.<br />

Nicht nur falsche Kennzeichnungen wurden beanstandet. Bei einem Kartoffelsalat und einem<br />

Heringssalat wurden hohe Hefengehalte kombiniert mit abweichender sensorischer<br />

Beschaffenheit festgestellt, weswegen <strong>die</strong>se Probe als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt<br />

wurde. Bei einer weiteren Probe Fleischsalat wurde der Fleischanteil durch den Gehalt einer<br />

Fliege erhöht, was allerdings als abweichend und nicht zum Verzehr geeignet angesehen<br />

wurde. Schließlich wurde auch bei einer Probe Gurkensalat, bei der bereits vor Ablauf des<br />

Mindesthaltbarkeitsdatums <strong>die</strong> sensorische Beschaffenheit erheblich abwich, <strong>die</strong> Haltbarkeit<br />

des Produktes als irreführende Angabe beurteilt.<br />

Aber auch hier ergingen bei mehreren Proben Hinweise. Diese bezogen sich vielfach auf<br />

erhöhte Keimgehalte, <strong>die</strong> auf unzureichende oder unwirksame Hygienemaßnahmen im<br />

Herstellungs- bzw. Verarbeitungsbetrieb hindeuten. Ein weiterer Hinweis erging bei einer<br />

Verbraucherbeschwerde, bei der der Verbraucher getrennt von der Probe ein Glasstück<br />

mitgeliefert hat. Da in der restlichen Probe allerdings kein weiteres Glas nachweisbar war,<br />

erging der dringende Hinweis der Überprüfung im Herstellerbetrieb.<br />

2100 Puddinge, Kremspeisen, Desserts<br />

Proben 76 1 Beanstandung = 1 %<br />

Eine Dessertcreme wurde als „Rote Grütze“ bezeichnet, obwohl keine Früchte enthalten<br />

waren. Rote Grütze ist nach den Leitsätzen für Obsterzeugnisse eine anerkannte<br />

Verkehrsbezeichnung für eine Fruchtgrütze, <strong>die</strong> <strong>über</strong>wiegend aus roten Früchten wie z. B.<br />

Sauerkirschen, rote und schwarze Johannisbeeren, Himbeeren und Erdbeeren hergestellt<br />

wird. Der Fruchtanteil, in deutlich stückiger Form, beträgt in der Regel 50 % und mehr.

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